Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.09.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,73
BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Papenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 90
  • NJW 1993, 1319 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 866
  • NVwZ 1993, 262
  • DVBl 1992, 960
 
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Wird zitiert von ... (250)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Durch Urteil vom 10. Juli 1990 (BVerfGE 82, 310) hat das Bundesverfassungsgericht indes auf Antrag der Beschwerdeführerinnen im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, daß die §§ 1, 2, 3 und 7 Abs. 3 des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht in Kraft treten.

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Papenburg (2 BvR 707/90).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 10 des Gesetzes richtet, ist sie durch die einstweilige Anordnung vom 10. Juli 1990 (BVerfGE 82, 310) gegenstandslos geworden.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich historisch entwickelt hat (vgl. zur Bedeutung der geschichtlichen Entwicklung und der verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung BVerfGE 50, 195 [201]; 59, 216 [226 f.]), gehört jedoch, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. den Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats, BVerfGE 50, 50; BVerfGE 50, 195 [202]).

    Diese Information muß den wesentlichen Inhalt des Neugliederungsvor habens und der dafür gegebenen Begründung umfassen (vgl. BVerfGE 50, 195 [203]).

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Die Beschwerdeführerinnen können nach Art. 42 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Staatsgerichtshof keine Beschwerde wegen Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung beim Staatsgerichtshof erheben (vgl. BVerfGE 59, 216 [225]).

    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich historisch entwickelt hat (vgl. zur Bedeutung der geschichtlichen Entwicklung und der verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung BVerfGE 50, 195 [201]; 59, 216 [226 f.]), gehört jedoch, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. den Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats, BVerfGE 50, 50; BVerfGE 50, 195 [202]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Rechtssicherheit bedeutet hier auch Bestands- und Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Da der als unzulässig verworfene Teil der Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 3. von untergeordneter Bedeutung ist, sind auch ihr die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Stellt der Gesetzgeber in noch fortbestehendem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren umfassenden Neugliederung, ohne deren Ziele und Leitvorstellungen aufzugeben, lediglich in einzelnen Fällen den ursprünglichen Gebietszuschnitt oder Gemeindebestand wieder her, um damit einem von ihm nicht vorausgesehenen Mangel in der Verwirklichung seines Neugliederungsziels abzuhelfen oder auf eine unvorhergesehene Entwicklung zu reagieren, so kann dies als "Rück-Neugliederung" bezeichnet werden, während in Fällen erneuter Gebietsreform im übrigen, insbesondere solchen aufgrund eines veränderten Konzepts, von "Mehrfachneugliederung" gesprochen wird (vgl. Saar ländischer Verfassungsgerichtshof, NVwZ 1986, S. 1008 [1009]; Stüer, DVBl. 1977, S. 1 [5 ff.]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Ob wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs mit der Selbstverwaltungsgarantie die Beschwerdeführerin zu 3. auch § 7 Abs. 3 des Gesetzes mit der Rüge der Verletzung des im Demokratieprinzip wurzelnden Parlamentsvorbehalts sowie des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgrundsatzes angreifen könnte (vgl. BVerfGE 71, 25 [37]; 79, 127 [149]), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Im Hinblick darauf steht den Beschwerdeführerinnen übrigens auch zweifelsfrei das erforderliche allgemeine Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]) zur Seite.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Für die Feinabstimmung des Grenzverlaufs, der einseitig übrigens lediglich zugunsten der Beschwerdeführerin zu 3. erfolgen darf, sieht das Gesetz noch den Erlaß einer besonderen Rechtsverordnung vor (vgl. BVerfGE 76, 107 [113]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Ob wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs mit der Selbstverwaltungsgarantie die Beschwerdeführerin zu 3. auch § 7 Abs. 3 des Gesetzes mit der Rüge der Verletzung des im Demokratieprinzip wurzelnden Parlamentsvorbehalts sowie des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgrundsatzes angreifen könnte (vgl. BVerfGE 71, 25 [37]; 79, 127 [149]), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • StGH Niedersachsen, 13.12.1989 - StGH 1/89

    Verfassungsrechtliche Fragen zur Änderung von Neugliederungsmaßnahmen der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3348
BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92 (https://dejure.org/1992,3348)
BVerfG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 2 BvR 556/92 (https://dejure.org/1992,3348)
BVerfG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 2 BvR 556/92 (https://dejure.org/1992,3348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von zivilprozessualen Präklusionsvorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verspätetes Vorbringen - Unzulässige Zurückweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1319
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).

    Die Zurückweisung des Vorbringens der Beschwerdeführerin durch das Amtsgericht erweist sich nach den zivilprozessualen Bestimmungen als unhaltbar (vgl. auch BVerfGE 75, 302 [312 ff.]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Da das Gericht nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182 [187 f.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Da das Gericht nicht jedes Vorbringen ausdrücklich zu bescheiden hat, kann ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 47, 182 [187 f.]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvR 763/82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 10.09.1992 - 2 BvR 556/92
    Das bedeutet, daß das Gericht verpflichtet ist, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß oder kann (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]; 18, 380 [383]; 22, 267 [273]; 42, 364 [367 f.]; 54, 117 [123]; 66, 260 [263]; 75, 302 [310 ff.]).
  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 18/08

    Malteserkreuz III

    Da das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht kein Anwaltsprozess i.S. von § 78 Abs. 1 ZPO ist, weil die Vertretung durch Rechtsanwälte nicht zwingend geboten ist, kommt eine Anwendung des § 282 Abs. 2 ZPO nur in Betracht, wenn den Parteien durch richterliche Anordnung aufgegeben worden ist, die mündliche Verhandlung durch Schriftsätze oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugebende Erklärungen gemäß § 129 Abs. 2 ZPO vorzubereiten (BVerfG NJW 1993, 1319).
  • OLG Braunschweig, 11.09.1995 - 2 W 118/95

    Anforderungen an die wirksame Überleitung eines Wohnungsrechtes; Wohnungsrecht

    Daß der Antragsteller nicht auf jeden von ihm angeführten Gesichtspunkt in der Begründung eine Antwort erhalten hat, verletzt weder den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ( Art. 103 Abs. 1 GG ; vgl. BVerfG NJW 1993, 1319; 1994, 2279), [BVerfG 25.02.1994 - 2 BvR 50/93] noch § 551 Nr. 7 ZPO , da selbst lückenhafte und unvollständige Entscheidungsgründe keinen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellen würden (Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 551 Rn. 27).
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