Weitere Entscheidungen unten: BGH, 11.07.2005 | BGH, 28.04.2005 | BGH, 22.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,338
BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02 (https://dejure.org/2005,338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • Telemedicus

    HIT BILANZ

  • Telemedicus

    HIT BILANZ

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 87b Abs. 1 Satz 1
    HIT BILANZ

  • aufrecht.de

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urheberschutz für die Markt- und Sozialforschung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das ausschließliche Recht eines Datenbankherstellers; Darstellung von "Airplay-" und "Music-Sales-Charts" als persönliche geistige Schöpfung; Vervielfältigung von Datenbankteilen oder ganzen Datenbanken; Förderung und Schutz der Investitionen in ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Hit Bilanz / Hitbilanzen

    Art. 5 Abs. 2 GG

  • Judicialis

    UrhG § 87b Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 87b Abs. 1 S. 1
    "HIT BILANZ"; Urheberrechtlicher Schutz von Daten in einer Datenbank

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87b Abs. 1 S. 1
    "HIT BILANZ"; Urheberrechtlicher Schutz von Daten in einer Datenbank

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HIT BILANZ

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Vervielfältigung einer Datenbank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urteil zu urheberrechtlichem Schutz für Datenbankhersteller

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das ausschließliche Vervielfältigungsrecht eines Datenbankherstellers bei Entnahme oder anderer Zusammenfassung (HIT BILANZ-Enscheidung); Urheberrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht an Datenbank trotz anderer Anordnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übernahme von Musik-Charts-Daten rechtswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • law-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Chartlisten als Datenbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Worin besteht das ausschließliche Recht des Datenbankherstellers? (IBR 2005, 1261)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 37
  • NJW 2005, 3216 (Ls.)
  • MDR 2006, 104 (Ls.)
  • GRUR 2005, 857
  • MMR 2005, 754
  • K&R 2006, 38
  • ZUM 2005, 731
  • afp 2005, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Zu den berücksichtigungsfähigen Investitionen zählen damit solche Aufwendungen, die zur Beschaffung von vorhandenen Elementen, deren Überprüfung und Zusammenstellung als Inhalt einer Datenbank erbracht werden (EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; Leistner, JZ 2005, 408, 409; Sendrowski, GRUR 2005, 369, 371).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

    Die Vervielfältigung ist auch rechtserheblich i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG (vgl. hierzu EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 52 - BHB-Pferdewetten).

    Die andersartige Anordnung der entnommenen Daten durch den Verwender hat nicht zur Folge, daß diese ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank verlieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 81 - BHB-Pferdewetten; Sendrowski, GRUR 2005, 369, 374).

    Es ist auch nicht erforderlich, daß die Beklagte sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zur Datenbank der Klägerinnen verschafft (vgl. EuGH GRUR 2005, 244, 248 Tz. 53 f. u. 67 - BHB-Pferdewetten).

    Der wesentliche Teil des Inhalts der Datenbank in quantitativer Hinsicht bezieht sich auf das entnommene und/oder weiterverwendete Datenvolumen der Datenbank und ist im Verhältnis zum Umfang des gesamten Inhalts der Datenbank zu beurteilen (EuGH GRUR 2005, 244, 250 Tz. 70 f. - BHB-Pferdewetten).

    Der Begriff des "Vervielfältigens" i.S. des § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG ist daher ebenso wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, daß er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 47, 51 - BHB-Pferdewetten).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Dieses Erfordernis ist gegeben bei einer Sammlung von Elementen, die sich voneinander trennen lassen, ohne daß der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-444/02, GRUR 2005, 254 Tz. 29 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Daraus folgt, daß der Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition allgemein dahin zu verstehen ist, daß er die der Erstellung dieser Datenbank als solche gewidmete Investition bezeichnet (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-203/02, GRUR 2005, 244 Tz. 30 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - Rs. C-338/02, GRUR 2005, 252 Tz. 23 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 39 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Er umfaßt dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 (Leitsatz 1) - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    Es handelt sich folglich um eine Investition zu deren Beschaffung und Sammlung, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründet (vgl. EuGH GRUR 2005, 244 Tz. 32 ff. - BHB-Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Tz. 24 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Tz. 40 ff. - Fixtures-Fußballspielpläne II; Ullmann, FS für Brandner, 1996, S. 507, 508).

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Ein solcher knüpft an die wettbewerbliche Eigenart des übernommenen Produkts an (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; BGH, Urt. v. 28.10.2004 - I ZR 326/01, GRUR 2005, 166, 168 = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Ein solcher knüpft an die wettbewerbliche Eigenart des übernommenen Produkts an (BGHZ 141, 329, 340 - Tele-Info-CD; BGH, Urt. v. 28.10.2004 - I ZR 326/01, GRUR 2005, 166, 168 = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen).
  • OLG München, 10.10.2002 - 29 U 4008/02

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Veröffentlichung von neu bearbeiteten

    Auszug aus BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02
    Das Berufungsgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insgesamt abgewiesen (OLG München GRUR-RR 2003, 329).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen allein die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht dagegen die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Rn. 42 - BHB-Pferdewetten; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; Urteil vom 30. April 2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Rn. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urteil vom 25. März 2010 - I ZR 47/08, GRUR 2010, 1004 Rn. 18 = WRP 2010, 1403 - Autobahnmaut).

    Die einzelnen Daten verlieren ihre Eigenschaft als wesentlicher Teil der Datenbank nicht dadurch, dass sie durch den Verwender anders geordnet werden (vgl. EuGH, GRUR 2005, 244 Rn. 81 - BHB-Pferdewetten; EuGH, GRUR 2009, 572 Rn. 47 f. - Apis/Lakorda; BGHZ 164, 37, 45 - HIT BILANZ; Thum in Wandtke/Bullinger aaO § 87b UrhG Rn. 8-11).

  • OLG Hamburg, 08.06.2017 - 5 U 54/12

    Schutz des Herstellers einer medizinischen Datenbank: Erfordernis der relevanten

    Es sind Investitionen zur Beschaffung und Sammlung von bereits vorhandenen Elementen, zu deren Suche, Auffinden, Erfassen, Aufbereiten und Art der Bereitstellung, die das Leistungsschutzrecht nach § 87b Abs. 1 Satz 1 UrhG begründen (BGH GRUR 2005, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Er umfasst dagegen aber gerade nicht diejenigen Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente erst zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank sodann bestehen wird (vgl. BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT-BILANZ; EuGH GRUR 2005, 244 [Ls. 1] - BHB-Pferdewetten; EuGH GRUR 2005, 252 Rn. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; EuGH GRUR 2005, 254 Rn. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II).

    (2) In dem der Entscheidung " HIT-BILANZ " (BGH GRUR 2005, 857 ff. - HIT-BILANZ) zu Grunde liegenden Sachverhalt erhob die dortige Klägerin wöchentlich Daten (Titel, Interpret, Label, Verkaufszahlen und Abspielhäufigkeit im Hörfunk), zum Erstellen der " Music-Sales-Charts " und den " Airplay-Charts " zu dem Zweck, wöchentlich die aktuelle Platzierung, den Titel und den Interpreten, das " Label ", die in der Vorwoche erreichte Position sowie die für die Platzierung maßgebliche Punktzahl ausweisen.

    Ein potenzieller Konkurrent könnte sich mit ähnlichem wirtschaftlichem Aufwand die fraglichen Daten gleichfalls beschaffen (BGH GRUR 2005, 857, 859 - HIT-BILANZ).

    Zu der sich aus dieser Rechtsprechung von BGH und EuGH ergebenden rechtlichen Situation hat der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin dieses Rechtsstreits in seiner Urteilsanmerkung zu der BGH-Entscheidung " HIT-BILANZ " u.a. zutreffend ausgeführt (Grützmacher CR 2006, 14 ff.):.

  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 138/13

    Schutz des Datenbankherstellers: Aus einer topografischen Landkarte herausgelöste

    (1) Eine Sammlung von unabhängigen Elementen liegt vor, wenn die Elemente sich trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. November 2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Rn. 29 - Fixtures Fußballspielpläne II; BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • BGH, 30.04.2009 - I ZR 191/05

    Elektronischer Zolltarif

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 31 - BHB-Pferdewetten; Urt. v. 9.11.2004 - C-338/02, Slg. 2004, I-10497 = GRUR 2005, 252 Tz. 24 - Fixtures-Fußballspielpläne I; Urt. v. 9.11.2004 - C-444/02, Slg. 2004, I-10549 = GRUR 2005, 254 Tz. 40 - Fixtures-Fußballspielpläne II; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZR 47/08

    Autobahnmaut

    Zu den Investitionen für die Beschaffung von Daten rechnen zwar - im Blick auf Art. 7 Abs. 1 der Datenbankrichtlinie, dessen Umsetzung § 87a Abs. 1 UrhG dient - nur die Mittel, die für die Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in der Datenbank aufgewandt werden, nicht aber die Mittel, die für die Erzeugung von Elementen eingesetzt werden, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EuGH, Urt. v. 9.11.2004 - C-203/02, Slg. 2004, I-10415 = GRUR 2005, 244 Tz. 42 - BHB-Pferdewetten; BGHZ 164, 37, 43 - HIT BILANZ; BGH, Urt. v. 30.4.2009 - I ZR 191/05, GRUR 2009, 852 Tz. 23 - Elektronischer Zolltarif; Urt. v. 13.8.2009 - I ZR 130/04, GRUR-RR 2010, 232 Tz. 15 - Gedichttitelliste III).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 138/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenbankrichtlinie: Vorliegen einer

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass die Information, auf welchem Platz einer Chart-Liste sich ein Musikstück befindet, für sich genommen einen Aussagegehalt hat, und es dazu nicht der Kenntnis der weiteren Elemente und Inhalte der Chart-Liste insgesamt bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 290/02, BGHZ 164, 37, 42 - HIT BILANZ).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

    Da die den Schutz des Datenbankherstellers regelnde Vorschrift des § 87 b Abs. 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 und Abs. 5 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. Nr. L 77 vom 27. März 1996 S. 20) beruht, ist bei der Auslegung des Investitionsbegriffs des § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG auf Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie abzustellen (BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er umfasst dagegen nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht (EUGH, GRUR 2005, 244 Rdn. 30 - 33 - BHB Pferdewetten; GRUR 2005, 252 Rdn. 23 f. - Fixtures-Fußballspielpläne I; GRUR 2005, 254 Rdn. 40 - Fixtures-Fußballspielplänge II; BGH GRUR 2005, 857, 858 - HIT BILANZ).

    Er ist wie der in der Richtlinie 96/9/EG verwendete Begriff der "Entnahme" dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen bzw. sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren (EuGH GRUR 2005, 244 Rdn. 47, 51 - BHB-Pferdewetten; BGH GRUR 2005, 857, 859).

  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06

    Kopienversand Subito

    a) Den Klägern stehen zur Vorbereitung der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus § 242 BGB Auskunftsansprüche zu (vgl. BGH GRUR 2005, 857 [860] - HIT BILANZ; Wild in: Schricker, UrhG, 3. Aufl. 2006, § 97 Rz. 81 m. w. N.).
  • OLG München, 13.06.2013 - 29 U 4267/12

    Urheberrechtlicher Schutz einer analogen topografischen Karte

    Eine Sammlung "unabhängiger Elemente" liegt nur dann vor, wenn sie sich voneinander trennen lassen, ohne dass der Wert ihres informativen, literarischen, künstlerischen, musikalischen oder sonstigen Inhalts dadurch beeinträchtigt wird (EuGH a.a.O. Rn. 29; BGH GRUR 2005, 940, 941 - Marktstudien; BGH GRUR 2005, 857, 858 - Hit Bilanz).
  • OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 311/02

    Michel-Nummern

  • OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08

    Urheberrecht: Verletzung des Datenbankherstellerrechts des Betreibers einer

  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

  • OVG Hamburg, 28.06.2022 - 3 Bf 295/19

    Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen

  • OLG Hamburg, 27.09.2013 - 3 U 56/11

    Unterlassungs-, Herausgabe-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche eines auf

  • LG Berlin, 22.12.2005 - 16 O 743/05

    Datenbankschutz für eBay bestätigt

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1865
BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 (https://dejure.org/2005,1865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 174 F.: 23. Juli 2002
    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis auch bei Fehlen einer Datumsangabe wirksam (anders als nach früherem Recht)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Zustellung gegen ein Empfangsbekenntnis; Anforderungen an eine förmliche Zustellung; Angabe des Datums als Erfordernis für die Wirksamkeit der vereinfachten Zustellung; Heilung eines Zustellungsmangels

  • Judicialis

    ZPO § 174 F.: 23. Juli 2002

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 174
    Wirksamkeit der Zustellung trotz fehlender Datumsangabe auf Empfangsbekenntnis

  • BRAK-Mitteilungen

    Wirksamkeit einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • rechtsportal.de

    ZPO § 174 (F.: 23. Juli 2002)
    Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis bei fehlender Datumsangabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Notarrecht - Wirksamkeit einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3216
  • MDR 2005, 1427
  • DNotZ 2005, 955
  • FamRZ 2005, 1552
  • VersR 2007, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Zur Frage, ob die Wirksamkeit der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis (§ 174 ZPO) auch nach der Umgestaltung des Verfahrens bei Zustellungen durch das Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) zu verneinen ist - wie dies die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. angenommen hat (grundlegend BGHZ 35, 236) -, wenn der Zustellungsadressat (hier: Notar) das von ihm unterschriebene und an das Gericht zurückgeleitete Empfangsbekenntnis nicht mit einer Datumsangabe versehen hat.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung zu § 212a ZPO a.F. die Angabe des Datums der Zustellung als zwingend notwendig erachtet, weil "nur dann, wenn das Datum in der Urkunde angegeben ist, eine beurkundete Zustellung vorliegt" (BGHZ 35, 236, 238).

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 269/93

    Wirksamkeit der Zustellung an den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).

    Zwar kann nach dieser Rechtsprechung die Zustellung auch dann noch (mit "Rückwirkung") vollzogen werden, wenn der Zustellungsempfänger später, in einem anderen von ihm unterzeichneten Schriftstück, das nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zustellungsvorgang stehen muß - etwa einer Berufungsschrift -, ausdrücklich den Tag der Zustellung angegeben hat (BGH, Urteil vom 19. April 1994 aaO).

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Indes ist zu beachten, daß die Rechtsprechung die Unwirksamkeitsfolge bei fehlender Datumsangabe nicht aus einer am Wortlaut des § 212a ZPO a.F. orientierten Auslegung hergeleitet, sondern dem "Wesen der Zustellung" entnommen hat, wonach Zustellung der in gesetzlicher Form zu bewirkende und zu beurkundende Akt ist, durch den dem Adressaten Gelegenheit zur Kenntnisnahme eines Schriftstücks verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 - NJW 1978, 1858).
  • BGH, 04.11.1993 - X ZR 91/92

    Wirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).
  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 14/05

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Ein solcher Fall liegt hier allerdings - im Unterschied zu dem dieselben Beteiligten betreffenden Verfahren NotZ 14/05 - nicht vor.
  • BGH, 12.06.1986 - IX ZB 39/86

    Unwirksamkeit eines Empfangsbekenntnisses; Unleserlichkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BGH, 11.07.2005 - NotZ 12/05
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 212a ZPO a.F. sah ein wesentliches Erfordernis der vereinfachten Zustellung nach dieser Bestimmung darin, daß das Empfangsbekenntnis neben der Unterschrift des Zustellungsempfängers das Datum der Zustellung oder des Empfangs enthält; das Fehlen jeder Datumsangabe führte zur Unwirksamkeit der Zustellung (grundlegend BGHZ 35, 236, 238; hieran anschließend BGH, Urteile vom 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - NJW 1994, 2295, 2296; vom 4. November 1993 - X ZR 91/92 - NJW 1994, 526; Beschluß vom 12. Juni 1986 - IX ZB 39/86 - NJW-RR 1986, 1254).
  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Die Regelung in § 189 ZPO passt sich in ihrer im Vergleich zur Vorgängervorschrift heilungsfreundlicheren Fassung in das hinter dem Zustellungsreformgesetz (ZustRG) stehende Gesamtkonzept einer Vereinfachung des Zustellungsrechts (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217), die notwendig zu einer gewissen "Entförmlichung" führt, ein, und ist dementsprechend weit auszulegen (BGH, Urteil vom 12. März 2015 - III ZR 207/14, BeckRS 2015, 06671, Rdnr. 17; MK-Häublein, ZPO, 5. Aufl., § 189, Rdnr. 1); gleiches gilt nach dem oben Gesagten für die Verwaltungszustellungsgesetze.
  • BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21

    Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten

    Ziel der mit dem Zustellungsreformgesetz (BGBl. I 2001, S. 1206) geschaffenen Neuregelung war es, den Anwendungsbereich der Vorschrift - im Unterschied zu der bis dahin geltenden Fassung des § 187 Satz 2 ZPO aF - auszuweiten und auch solche Zustellungen zu erfassen, durch die der Beginn einer Notfrist in Gang gesetzt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217; BT-Drucks. 14/4554 S. 25).
  • BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift

    aa) Zwar löst sich die Legaldefinition des § 166 Abs. 1 ZPO in der Fassung des Zustellungsreformgesetzes vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206), wonach Zustellung die Bekanntgabe eines Schriftstücks an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form ist, begrifflich bewusst von der in der früheren Rechtsprechung entwickelten Definition der Zustellung als die in gesetzlicher Form erfolgte und beurkundete Übergabe eines Schriftstücks, so dass die Beurkundung kein notwendiger (konstitutiver) Bestandteil der Zustellung mehr ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05, NJW 2005, 3216, 3217; BT-Drucks. 14/4554, S. 15).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Hinzukommen muss vielmehr die Äußerung des Willens, das zur Empfangnahme angebotene Schriftstück dem Angebot entsprechend als zugestellt entgegenzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 30, 335 = NJW 1959, 2062, 2063; BGH Urteil vom 3. Mai 1994 - VI ZR 248/93 - NJW 1994, 2297; Beschluss vom 26. September 1996 - V ZB 25/96 - NJW-RR 1997, 55; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des ZustRG BGH Beschluss vom 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - NJW 2005, 3016, 3017).
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 497/14

    Widerklage - Klagerücknahme - § 167 ZPO

    Darum kann dahinstehen, ob wie nach § 212a ZPO aF (vgl. dazu BGH 19. April 1994 - VI ZR 269/93 - zu II 1 b der Gründe) auch nach § 174 Abs. 4 Satz 1 ZPO die Angabe des Datums und der Unterschrift unverzichtbare Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Zustellung durch Empfangsbekenntnis sind (offengelassen von BGH 11. Juli 2005 - NotZ 12/05 - zu II 4 d aa der Gründe, insbesondere für das Fehlen einer Unterschrift; verneinend Stein/Jonas/Roth ZPO 22. Aufl. § 174 Rn. 13; bejahend Wieczorek/Schütze/Rohe 4. Aufl. § 174 ZPO Rn. 51) .
  • BVerwG, 17.05.2006 - 2 B 10.06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Fehlen eines schriftlichen

    Jedenfalls die Datumsangabe ist folglich kein konstitutiver Bestandteil der Zustellung und damit auch nicht Voraussetzung ihrer Wirksamkeit (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 5 StR 429/04 NStZ-RR 2005, 77 und vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05 NJW 2005, 3216).

    Drückt der Adressat dadurch, dass er wie hier das Empfangsbekenntnis nicht zurücksendet, seine Weigerung aus, das Schriftstück entgegenzunehmen, mag es bei ihm an der erforderlichen Empfangsbereitschaft fehlen (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2004 a.a.O. und vom 11. Juli 2005 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 U 193/09

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Dabei übersehe das Landgericht die Entscheidung des BGH vom 11.07.2005, NotZ 12/05, zum neuen Zustellrecht.

    Ebenso wenig rechtfertigt die Entscheidung des BGH v. 11.07.2005 (NJW 2005, 3216 = DNotZ 2005, 955) die Annahme eines gänzlichen Verzichts auf die geforderte Empfangsbestätigung.

  • BFH, 21.02.2007 - VII B 84/06

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis erst mit Entgegennahme des Urteils -

    Die Zustellung wird jetzt in § 166 Abs. 1 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) nur (noch) dem Nachweis der Zustellung dient (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216).
  • BFH, 20.12.2011 - VIII B 199/10

    Bezeichnung des Sendungsinhalts bei Zustellung durch die Behörde

    Die Bezeichnung des Sendungsinhalts ist bei der Zustellung gemäß § 3 VwZG durch die Post nach der Reform des Zustellungsrechts durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz) nicht mehr Voraussetzung für die Wirksamkeit der Zustellung, sondern nur noch für deren Nachweis (vgl. grundlegend Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 3216).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 118/06

    Mangel der Vertretung wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung: fehlende Rücksendung

    Die Zustellung wird in § 166 ZPO als Bekanntgabe eines Schriftstückes in der im Einzelnen in der ZPO näher bestimmten Form definiert, während ihre Beurkundung (z.B. durch das anwaltliche Empfangsbekenntnis) dem Nachweis der Zustellung dient (so Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2005 NotZ 12/05, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2005, 3216; dem folgend BFH-Beschluss vom 21. Februar 2007 VII B 84/06, BStBl II 2007, 583; im Ergebnis auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. April 2005 1 C 6/04, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 130a VwGO Nr. 72, und BVerwG-Beschluss vom 17. Mai 2006 2 B 10/06, Die öffentliche Verwaltung 2006, 788).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 - L 8 AL 4416/06

    Verrechnungsersuchen einer Unterhaltsvorschusskasse -

  • OLG München, 24.06.2009 - 5St RR 157/09

    Zustellung des Urteils im Strafverfahren: Anordnung des Vorsitzenden als

  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Zustellung durch Empfangsbekenntnis -

  • BSG, 30.07.2019 - B 2 U 239/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 138/15

    Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 8 A 10314/07

    Frage der Förderschädlichkeit im Weinrecht bei Änderungen gegenüber Antrag

  • FG Hamburg, 29.05.2019 - 2 V 134/18

    AO/FGO: AdV bei Zweifeln bzgl. der Bestandskraft der angegriffenen Bescheide

  • VG München, 30.03.2010 - M 25 K 08.5969

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Verfristung

  • VG München, 30.11.2009 - M 8 K 09.131

    Verfristung; Zustellungsurkunde für Zustellung nach § 178 ZPO nicht mehr

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1294
BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04 (https://dejure.org/2005,1294)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2005 - III ZR 374/04 (https://dejure.org/2005,1294)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2005 - III ZR 374/04 (https://dejure.org/2005,1294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
    Notarhaftung nicht subsidiär gegenüber Haftung eines Vertreters des geschädigten Beteiligten (hier: angestellter Rechtsanwalt)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch bei notarieller Amtspflichtverletzung gegen den Vertreter; Verhältnis der Haftung des Notars zur Haftung des Anwalts; Grundlagen für die Einbeziehung eines anwaltlichen Vertreters in den notariellen Haftungsbereich; Schadensersatzansprüche gegen ...

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
    Schadensersatzanspruch gegen den organschaftlichen Vertreter der geschädigten Vertragspartei ist keine anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1 S. 2
    Begriff der anderweitigen Ersatzmöglichkeit; Haftung eines Vertreters bei notarieller Beurkundung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Notarrecht - Subsidiäre Haftung gegenüber einem Vertreter des Geschädigten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
    Notarhaftung nicht subsidiär gegenüber Haftung eines Vertreters des geschädigten Beteiligten (hier: angestellter Rechtsanwalt)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3216 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1150
  • MDR 2005, 1166 (Ls.)
  • DNotZ 2005, 918
  • FamRZ 2005, 1086 (Ls.)
  • VersR 2005, 1698
  • WM 2005, 1574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 262/00

    Belehrungspflicht des Notars bei Beurkundung eines rechtlich undurchführbaren

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04
    Der Schadensersatzanspruch gegen den Vertreter der durch eine notarielle Amtspflichtverletzung geschädigten Vertragspartei ist auch dann keine anderweitige Ersatzmöglichkeit, wenn dieser Rechtsanwalt ist, sofern er nicht selbständig tätig und im Zusammenhang mit dem beurkundeten Geschäft mandatiert ist, sondern als organschaftlicher Vertreter, Arbeitnehmer oder in vergleichbarer Weise in den Geschäftsbetrieb des Vertretenen eingegliedert und in diesem Rahmen mit dessen Belangen befaßt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 262/00 - NJW-RR 2004, 1704, 1705 f).

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 (IX ZR 262/00 - NJW-RR 2004, 1704, 1705 f) ausgeführt, daß ein Rechtsanwalt, der bei einer notariellen Beurkundung als Vertreter einer Vertragspartei auftritt, in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten des Notars einbezogen ist, sofern er nicht als selbständig tätiger Rechtsanwalt mandatiert, sondern Angestellter der vertretenen Partei ist.

  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69

    Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung die Einbeziehung des Vertreters in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten angenommen hat (BGHZ 56, 26, 31 ff und Beschluß vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 244/97 - BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Subsidiarität 4: Vorstandsmitglieder; Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 88/98 - WM 2000, 1808, 1811: Bruder der Vertragspartei), bestanden Beziehungen zwischen Vertreter und Vertretenem, in denen aufgrund eines gesteigerten Näheverhältnisses wechselseitige Treuepflichten existierten, die über das von dem Notar beurkundete Geschäft hinausgingen.

    Die Entscheidung ist jedoch vor dem Grundsatzurteil BGHZ 56, 26 ff ergangen und hat die Einbeziehung des Vertreters einer Vertragspartei in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten noch gar nicht in den Blick genommen.

  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

    Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung die Einbeziehung des Vertreters in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten angenommen hat (BGHZ 56, 26, 31 ff und Beschluß vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 244/97 - BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Subsidiarität 4: Vorstandsmitglieder; Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 88/98 - WM 2000, 1808, 1811: Bruder der Vertragspartei), bestanden Beziehungen zwischen Vertreter und Vertretenem, in denen aufgrund eines gesteigerten Näheverhältnisses wechselseitige Treuepflichten existierten, die über das von dem Notar beurkundete Geschäft hinausgingen.
  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04
    Die von Zugehör (Zugehör/Ganter/Hertel, Handbuch der Notarhaftung, Rn. 2269, Fn. 28) zitierte Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 7. Oktober 1969 (VI ZR 223/67, nicht veröffentlicht, Aktenzeichen bei Zugehör aaO infolge eines Druckfehlers mit V ZR 223/67 angegeben) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 244/97

    Amtshaftung eines Notars wegen fehlerhafter Beurkundung des Parteiwillens

    Auszug aus BGH, 28.04.2005 - III ZR 374/04
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung die Einbeziehung des Vertreters in den Schutzbereich der notariellen Amtspflichten angenommen hat (BGHZ 56, 26, 31 ff und Beschluß vom 10. Dezember 1998 - IX ZR 244/97 - BGHR BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2 Subsidiarität 4: Vorstandsmitglieder; Urteil vom 6. Juli 2000 - IX ZR 88/98 - WM 2000, 1808, 1811: Bruder der Vertragspartei), bestanden Beziehungen zwischen Vertreter und Vertretenem, in denen aufgrund eines gesteigerten Näheverhältnisses wechselseitige Treuepflichten existierten, die über das von dem Notar beurkundete Geschäft hinausgingen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2393
BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 (https://dejure.org/2004,2393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 111 Abs. 4, 50 Abs. 3 Satz 3; BRAO §§ 40 Abs. 4, 41; FGG §§ 16, 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 547 Nr. 6
    Schriftliche Niederlegung der Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach der Entscheidungsverkündung

  • Wolters Kluwer

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars wegen der Art seiner Wirtschaftsführung zum Schutze der Rechtssuchenden; Unterlassene Niederlegung der Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung eines nicht vollständig abgefassten Urteils im Sinne eines wesentlichen ...

  • Judicialis

    BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BRAO § 40 Abs. 4; ; BRAO § 41; ; FGG § 16; ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Notarrecht - Voraussetzungen für die Amtsenthebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3216 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1151
  • MDR 2005, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Anschluß an BGH, Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642).

    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der im Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO ergangene Beschluß des Anwaltsgerichtshofes an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet (§ 40 BRAO i.V. mit § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 551 Nr. 7 ZPO a.F.), wenn er nicht binnen fünf Monaten nach mündlicher Verhandlung vollständig schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist, gleichviel ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642; vgl. auch Beschluß vom 30. September 1997 - AnwZ (B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267).

  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der im Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO ergangene Beschluß des Anwaltsgerichtshofes an einem wesentlichen Verfahrensmangel leidet (§ 40 BRAO i.V. mit § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 551 Nr. 7 ZPO a.F.), wenn er nicht binnen fünf Monaten nach mündlicher Verhandlung vollständig schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist, gleichviel ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642; vgl. auch Beschluß vom 30. September 1997 - AnwZ (B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267).

    Dafür, daß insoweit geringere Anforderungen zu stellen sein könnten als im verfahrensrechtlich gleich ausgestalteten Zulassungsverfahren gemäß § 40 BRAO, gibt es keine rechtliche Grundlage (vgl. BGH aaO NJW-RR 1998, 267).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    b) Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozeßarten anerkannten Grundsatz, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 5 und Zöller/Gummer, aaO § 547 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2001 - V ZR 22/00

    Dem Schlußurteil vorbehaltene Kostenentscheidung nach Nichtannahme der Revision

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Dabei geht es zunächst ganz wesentlich um die Erfassung der nunmehr bestehenden, sich nach Aktenlage erheblich anders darstellenden wirtschaftlichen Situation des Antragstellers, als sie dem angefochtenen Beschluß zugrunde gelegt ist, mithin um den für die Entscheidungsreife maßgeblichen Verfahrensstoff, und nicht etwa im wesentlichen um Rechtsfragen (vgl. BGH aaO NJW-RR 2001, 642 unter II 1 b).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 119/85

    Ablauf der 5-Monats-Frist

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    b) Es entspricht einem mittlerweile für alle Prozeßarten anerkannten Grundsatz, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil "nicht mit Gründen versehen" ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - NJW 1993, 2603; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1986 - IVa ZR 119/85 - NJW 1987, 2446; Zöller/Vollkommer, ZPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 5 und Zöller/Gummer, aaO § 547 Rdn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65

    Amtsenthebung eines Notars

    Auszug aus BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04
    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für das gerichtliche Vorschaltverfahren gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO, auf das die einschlägigen Verfahrensvorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden sind (§ 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, vgl. BGHZ 44, 65; Schippel, BNotO 7. Aufl. § 50 Rdn. 40).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZR 197/08

    Verstreichenlassen einer Frist von fünf Monaten für die Übergabe eines

    Die äußerste Grenze für die Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle, die dem Begriff "alsbald" noch gerecht wird, beträgt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung fünf Monate (GmS OGB , Beschl. v. 27. April 1993 - GmS OGB 1/92, ZIP 1993, 1341, 1343 ff; BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643; Urt. v. 19. Mai 2004 - XII ZR 270/02, NJW-RR 2004, 1439; Beschl. v. 22. November 2004 - NotZ 23/04, NJW-RR 2005, 1151, 1152).
  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07

    Rechtstellung eines unterlegenen Bewerbers um eine Notarstelle nach Feststellung

    Im Übrigen ist der Senat als neue Tatsacheninstanz unabhängig vom Vorliegen eines wesentlichen Mangels des oberlandesgerichtlichen Verfahrens befugt, eine eigene Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643 und vom 30. September 2007 - AnwZ(B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267, 268; siehe auch Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 - ZNotP 2005, 116, 117).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    Eine Zurückverweisung kommt nicht nur in Betracht, wenn das erstinstanzliche Verfahren an einem wesentlichen Mangel leidet (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 - NJW-RR 2005, 1151, 1152; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643), sondern auch dann, wenn - wie hier - der entscheidungserhebliche Sachverhalt in der ersten Instanz völlig unaufgeklärt geblieben ist (so BGH, Beschluss vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - NJW 1982, 520; BayObLG NJW-RR 2002, 679, 680, vgl. zum Ganzen auch Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 25 Rn. 21; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 8. Aufl., § 25 Rn. 8; Feurich/Weyland, BRAO, 7. Aufl., § 42 Rn. 15; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler aaO, § 111 Rn. 176; Custodis in Eylmann/Vaasen, BNotO/BeurkG, 2. Aufl., § 111 BNotO Rn. 231).
  • BSG, 07.05.2014 - B 12 KR 30/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Fehlen von

    Das Fehlen von Entscheidungsgründen liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung vor, wenn ein Urteil nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den beteiligten Berufsrichtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes SozR 3-1750 § 551 Nr. 4; BSGE 91, 283 = SozR 4-1500 § 120 Nr. 1 RdNr 4; BSG SozR 4-1750 § 547 Nr. 2; ebenso für aufgrund mündlicher Verhandlung ergangene Beschlüsse: BGH Beschluss vom 22.11.2004 - NJW-RR 2005, 1151; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 142 RdNr 3a) .
  • BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 43/09

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Pumpe mit integrierter Leistungsregelung"

    Dementsprechend sind diese Grundsätze auch in anderen gerichtlichen Vorschaltverfahren für anwendbar erklärt worden (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1151 - Notarsenat; NJW-RR 2001, 1642 f. - AnwGH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht