Weitere Entscheidung unten: EuGH, 05.12.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14   

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https://dejure.org/2014,2866
BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14 (https://dejure.org/2014,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 27.02.2014 - 2 BvR 261/14 (https://dejure.org/2014,2866)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14 (https://dejure.org/2014,2866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 247a Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 8 EMRK
    Einstweilige Anordnung gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung bei dringender Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils (posttraumatische Belastungsstörung; mögliche Retraumatisierung; Recht auf körperliche Unversehrtheit); Willkürverbot (objektive Willkür ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter Konfrontation mit mutmaßlichem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 177 StGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtschutz gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung im Zusammenhang mit Vergewaltigung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Vernehmung einer Zeugin im Strafverfahren, soweit die Einvernahme nicht als audiovisuelle Zeugenvernehmung gem § 247a Abs 1 StPO durchgeführt wird - Gefahr psychischer Beeinträchtigungen der Betroffenen bei direkter ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtschutz gegen die Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung im Zusammenhang mit Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung des BVerfG gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vernehmung mutmaßlich vergewaltiger Frau - Konfrontation mit dem Täter muss vermieden werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interessen des Betroffenen sind bei Entscheidung über audiovisuelle Vernehmung zu berücksichtigen

  • tagblatt.de (Pressemeldung, 28.02.2014)

    Verfassungsgericht verbietet Vernehmung von Vergewaltigungsopfer

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Posttraumatisierung des Opfers sexueller Gewalt kann audiovisuelle Vernehmung erforderlich machen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht untersagt Zeugenvernehmung in Sexual- und Körperverletzungsdelikt wegen drohender Retraumatisierung - Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in einem Strafprozess

Besprechungen u.ä.

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2014, S 178-181)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1082
  • StV 2015, 137
  • MMR 2014, 12
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).

    Dies ist namentlich der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGK 12, 33 , m.w.N.).

  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).

    Dies ist namentlich der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGK 12, 33 , m.w.N.).

  • BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    Die isolierte Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung kommt nur in Betracht, wenn diese einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen zur Folge hat, der sich später gar nicht oder nicht vollständig beheben lässt (vgl. BVerfGE 101, 106 , m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98

    Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14
    Ob im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Justizgewährleistungsanspruch (vgl. BVerfGE 107, 395 ) desjenigen, der sich als Zeuge durch die Ablehnung der Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung in einem Grundrecht verletzt sieht und dem insoweit effektiver Rechtsschutz durch die Endentscheidung nicht zur Verfügung steht, § 247a Abs. 1 Satz 2 StPO verfassungskonform dahin ausgelegt werden kann und muss, dass die Vorschrift nur einer Beschwerde gegen die Anordnung (vgl. BTDrucks 13/7165, S. 10), nicht aber einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung einer solchen Vernehmung entgegensteht, entzieht sich einer Klärung im Verfahren nach § 32 BVerfGG.
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21

    Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig

    (2) Ob nur eine Vernehmung eines Zeugen unmittelbar vor dem erkennenden Gericht zur Wahrheitsfindung beizutragen vermag, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, NJW 2014, 1082, 1083; BGH, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22, 23).
  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

    Die Frage, ob nur eine Vernehmung vor dem erkennenden Gericht die nach Sach- und Rechtslage erforderliche Ausschöpfung des Beweismittels gewährleistet oder ob auch eine kommissarische oder audiovisuelle Vernehmung zur Sachaufklärung tauglich ist, hat das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11 Rn. 35 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14, NJW 2014, 1082 Rn. 29).
  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines

    Hierbei sind die wechselseitigen Interessen aller Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen, gegeneinander abzuwägen und miteinander in Ausgleich zu bringen (zum Strafverfahren BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14, NJW 2014, 1082 Rn. 29).
  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15

    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

    Um sachgerecht beurteilen zu können, ob, in welcher Weise und mit welcher Intensität diese Belange im konkreten Fall durch die zur Wahl stehenden Alternativen betroffen sein können, muss sie auch den Sachverhalt, den sie bei ihrer Entscheidung zugrunde legt, vollständig und zutreffend ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 - BVerfGE 51, 386, 399 f.; Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2014 - 2 BvR 261/14 - juris, Rn. 30).
  • VG Regensburg, 07.02.2022 - RO 8 S 21.1694

    Schifffahrtsgenehmigung, Genehmigungspflicht des gewerblichen Boots- bzw.

    Um sachgerecht beurteilen zu können, ob, in welcher Weise und mit welcher Intensität diese Belange im konkreten Fall durch die zur Wahl stehenden Alternativen betroffen sein können, muss sie auch den Sachverhalt, den sie bei ihrer Entscheidung zugrunde legt, vollständig und zutreffend ermitteln (vgl. BVerfG, B.v. 18.7.1979 - 1 BvR 650/77 - juris; B.v. 27.2.2014 - 2 BvR 261/14 - juris).

Redaktioneller Hinweis

  • Zur einer Entscheidung in der Hauptsache ist es nicht gekommen; die Beschwerdeführerin hat nach der Verurteilung des Angeklagten durch Urteil vom 2.4.2014 die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt.

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Rechtsprechung
   EuGH, 05.12.2013 - C-561/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34774
EuGH, 05.12.2013 - C-561/12 (https://dejure.org/2013,34774)
EuGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - C-561/12 (https://dejure.org/2013,34774)
EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - C-561/12 (https://dejure.org/2013,34774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung - Für den öffentlichen Auftraggeber bestehende Möglichkeit, über Angebote zu verhandeln, die nicht den verbindlichen Anforderungen der in den Verdingungsunterlagen enthaltenen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordecon und Ramboll Eesti

    Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung - Für den öffentlichen Auftraggeber bestehende Möglichkeit, über Angebote zu verhandeln, die nicht den verbindlichen Anforderungen der in den Verdingungsunterlagen enthaltenen ...

  • EU-Kommission

    Nordecon und Ramboll Eesti

    Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung - Für den öffentlichen Auftraggeber bestehende Möglichkeit, über Angebote zu verhandeln, die nicht den verbindlichen Anforderungen der in den Verdingungsunterlagen enthaltenen ...

  • Wolters Kluwer

    Bieterverhandlungen des öffentlichen Auftraggebers außerhalb der technischen Auftragsanforderungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de

    Bieterverhandlungen des öffentlichen Auftraggebers außerhalb der technischen Auftragsanforderungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestanforderungen nicht erfüllt: Keine Verhandlungen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Verbindliche Anforderungen des Auftrags sind nicht verhandelbar!

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen zwingend zu beachten

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nordecon: Keine Verhandlung über Angebote, die verbindliche Anforderungen an Auftrag nicht erfüllen

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindliche Vorgaben des Auftraggebers im Verhandlungsverfahren nicht verhandlungsfähig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindliche Anforderungen des Auftrags sind nicht verhandlungsfähig! (VPR 2014, 5)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verbindliche Anforderungen des Auftrags sind nicht verhandlungsfähig! (IBR 2014, 96)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Nordecon und Ramboll Eesti

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Riigikohus - Auslegung von Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und ...

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1082
  • NZBau 2014, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-561/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. November 2012, SKP, C-433/11, Randnr. 24).

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen in der Sache zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil Eckelkamp u. a., Randnr. 27).

    Die Sachentscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil Eckelkamp u. a., Randnr. 28).

  • EuGH, 16.03.1978 - 104/77

    Öhlschläger / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-561/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. November 2012, SKP, C-433/11, Randnr. 24).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-561/12
    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur Transparenz im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers ausschließen soll (Urteil vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-433/11

    SKP - Vorabentscheidungsersuchen - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen

    Auszug aus EuGH, 05.12.2013 - C-561/12
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 52, sowie Beschluss vom 8. November 2012, SKP, C-433/11, Randnr. 24).
  • OLG Koblenz, 29.01.2014 - 1 Verg 14/13

    Honorarzone - Öffentliche Vergabe von Architektenleistungen: Verbindliche Vorgabe

    Auch sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass einerseits eine verbindliche Vorgabe des Auftraggebers den Verhandlungsspielraum eingeschränkt (EuGH v. 05.12.2013 - C-561/12), andererseits aber das Ergebnis zulässiger Verhandlungen über die Leistung auch deren honorarbezogene Neubewertung notwendig machen kann (oder u.U. sogar dazu führt, dass die honorarfähigen Kosten den Tafelwert überschreiten mit der Folge, dass § 7 Abs. 2 HOAI anwendbar wird).
  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

    Das Transparenzgebot soll im Wesentlichen die Gefahr einer Günstlingswirtschaft oder willkürlicher Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers ausschließen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - C-561/12 -, juris Rn. 36).
  • KG, 21.11.2014 - Verg 22/13

    Ausschreibung im Verhandlungsverfahren: Auslegung von Leistungsverzeichnissen;

    Denn die Angebotsanforderungen, die der Antragsgegner in den Vergabeunterlagen für die erste Angebotsrunde aufgestellt hat, sind dort als verbindliche Mindestanforderungen gekennzeichnet und sollten erkennbar keine bloßen Verhandlungswünsche des Antragsgegners beschreiben (vgl. EuGH, Urteil vom 5.12.2013 - C-561/12, Rdnr. 37 zit. nach Juris; Völlink in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. 2013, § 3 EG VOB/A Rdnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-88/13

    Gruslin - 'Richtlinie 85/611/EWG - Organismen für gemeinsame Anlagen in

    9 - Urteil vom 21. Februar 2013, ProRail BV (C-332/11, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Urteil vom 5. Dezember 2013, Noredecon AS (C-561/12, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    10 - Urteil ProRail BV (Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), Urteil vom 11. April 2013, 0reste delle Rocca (C-290/12, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), Urteil Noredecon AS (Rn. 30), Urteil vom 12. Dezember 2013, Ministero dello Sviluppo economico (C-327/12, Rn. 21), und Urteil vom 12. Dezember 2013, Carratù (C-361/12, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.10.2017 - C-347/16

    Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV

    Der Gerichtshof ist nämlich in einem Verfahren nach Art. 267 AEUV nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil vom 5. Dezember 2013, Nordecon und Ramboll Eesti, C-561/12, EU:C:2013:793, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-137/13

    Herbaria Kräuterparadies - Landwirtschaft - Kennzeichnung

    22 - Vgl. jüngst Urteil vom 5. Dezember 2013, Nordecon und Ramboll Eesti (C-561/12, EU:C:2013:793, Rn. 29).
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