Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 30, 19
- NJW 1959, 1219
- MDR 1959, 467
- DÖV 1959, 509
Wird zitiert von ... (67) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53
Amtspflichten der Staatsaufsichtsbehörde
Auszug aus BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Deshalb vermag auch keine Behörde ihre Untätigkeit damit zu rechtfertigen, sie hätte zuwarten dürfen, bis der Antragsteller einen der genannten Rechtsbehelfe ergreift oder gar bis die Verwaltungsgerichte auf eine Untätigkeits- oder Vornahmeklage rechtskräftig entschieden haben (vgl. auch BGHZ 15, 305 = LM Nr. 14 zu § 839 [C] BGB mit Anm.).Es kommt hinzu, daß nach den vom Senat in BGHZ 15, 305, 312-313 entwickelten Grundsätzen die Untätigkeits- und Vornahmeklage in der Regel nur das letzte der in Frage kommenden "Rechtsmittel" im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB ist und die Beklagte selbst den Kläger vor Einleitung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf diese Möglichkeit nicht hingewiesen hat, obwohl nach ihrer Auffassung der Verwaltungsrechtsweg zulässig war.
- BGH, 14.11.1955 - III ZR 143/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Beamten bei der Anwendung eines neuen Gesetzes als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er daran bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so kann ihm jedenfalls der Umstand, daß seine Rechtsauffassung später von den Verwaltungsgerichten mißbilligt wird, nicht rückschauend als Verschulden angerechnet werden (Urt. des Senats vom 14. November 1955 III ZR 143/54 S. 6 in LM Nr. 46 zu Art. 14 GG). - RG, 09.06.1931 - III 283/30
1. Ist die Beiordnung eines bei einem auswärtigen Gericht zugelassenen …
Auszug aus BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Die unrichtige Gesetzesauslegung durch einen Beamten stellt nur dann eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt oder wenn die Auslegung sich in Gegensatz zu einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt; ein Verschulden des Beamten ist dagegen in der Regel zu verneinen, wenn seine objektiv unrichtige Auslegung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt zweifelhaft sein kann, und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt worden ist (vgl. RGZ 107, 118, 120; 133, 137, 142; 135, 110, 116). - RG, 11.07.1923 - III 645/22
Verbot von Druckschriften. Reichshaftung.
Auszug aus BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Die unrichtige Gesetzesauslegung durch einen Beamten stellt nur dann eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt oder wenn die Auslegung sich in Gegensatz zu einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt; ein Verschulden des Beamten ist dagegen in der Regel zu verneinen, wenn seine objektiv unrichtige Auslegung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt zweifelhaft sein kann, und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt worden ist (vgl. RGZ 107, 118, 120; 133, 137, 142; 135, 110, 116). - RG, 26.01.1932 - III 140/31
1. Liegt den über einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts entscheidenden …
Auszug aus BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Die unrichtige Gesetzesauslegung durch einen Beamten stellt nur dann eine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt oder wenn die Auslegung sich in Gegensatz zu einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt; ein Verschulden des Beamten ist dagegen in der Regel zu verneinen, wenn seine objektiv unrichtige Auslegung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt zweifelhaft sein kann, und durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht klargestellt worden ist (vgl. RGZ 107, 118, 120; 133, 137, 142; 135, 110, 116).
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
aa) Allerdings hat im Rechtsstaat jede Behörde die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist, ungesäumt zu bescheiden (Senatsurteil BGHZ 30, 19, 26; zum Bauantrag Senatsurteile vom 24. Januar 1972 - III ZR 9/70 - WM 1972, 743; vom 24. Februar 1994 - III ZR 6/93 - NJW 1994, 2091, 2092; vom 12. Juli 2001 - III ZR 282/00 - VersR 2002, 714;… MünchKomm/Papier, BGB, 4. Aufl., § 839 Rn. 217; so auch für das Verwaltungsverfahren § 10 Satz 2 VwVfG; s. ferner § 839 Abs. 2 Satz 2 BGB). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Einigkeit besteht darüber, daß in allen diesen Fällen ein materieller Schaden gegeben ist, weil der Vergleich zwischen der Vermögenslage des Betroffenen vor und nach dem schädigenden Ereignis einen in Geld meßbaren, ziffernmäßig feststellbaren geringeren Vermögenswert ergibt (BGHZ 11, 16, 26; 27, 181 [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] ; 30, 29), [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] den der Schadensersatz ausgleichen soll. - BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91
Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder wenn die Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (…Krohn-Papier, Aktuelle Fragen der Staatshaftung und der öffentlichrechtlichen Entschädigung, 1986, S. 32); dagegen fehlt es am Verschulden in der Regel, wenn die objektiv unrichtige Rechtsanwendung eine Vorschrift betrifft, deren Inhalt - bezogen auf den zur Entscheidung stehenden Einzelfall - zweifelhaft sein kann und noch nicht durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung klargestellt ist (BGHZ 30, 19 (22) = NJW 1959, 1219 = LM § 839 (C) BGB Nr. 49), und die Auslegung dieser Vorschrift noch vertretbar erscheint (…Senat, BGHRBGBB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Verschulden 15).
- OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
Eine infolge unrichtiger Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung fehlerhafte Amtsausübung ist jedenfalls dann schuldhafte Amtspflichtverletzung, wenn die Auslegung gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; BGH WM 1976, 873 [875] ;… Staudinger a.a.O. Rn. 204).Rn. 100 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt eine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vor, wenn der Beamte sich mit seiner Auslegung in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145];… Staudinger a.a.O. Rn. 205).
Zudem ist jeder Amtsträger verpflichtet, die für sein Sachgebiet einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten - er darf sich dazu nicht in Widerspruch setzen (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145];… Staudinger, a.a.O., Rn. 124, 204 - 208).
Rn. 145 Jede Behörde trifft die Amtspflicht, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und Anträge in angemessener Frist zu bescheiden (BGH NJW 2007, 830 [831 Tz 17]; BGHZ 60, 112 [116]; BGHZ 30, 19 [26];… Staudinger a.a.O., Rn. 130, 220).
- OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24
Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …
Eine infolge unrichtiger Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung fehlerhafte Amtsausübung ist jedenfalls dann schuldhafte Amtspflichtverletzung, wenn die Auslegung gegen den klaren, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145]; BGH WM 1976, 873 [875];… Staudinger/Wöstmann, BGB [2020], § 839 Rn. 204).Rn. 315 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt eine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vor, wenn der Beamte sich mit seiner Auslegung in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145];… Staudinger/Wöstmann, BGB [2020], § 839 Rn. 205), selbst wenn nur eine einzige höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (…Staudinger/Wöstmann, BGB [2020], § 839 Rn. 206).
Rn. 319 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt eine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vor, wenn der Beamte sich mit seiner Auslegung in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (BGHZ 30, 19 [22]; BGH NJW 1968, 2144 [2145];… Staudinger/Wöstmann, BGB [2020], § 839 Rn. 205).
- OLG Stuttgart, 17.08.2016 - 4 U 158/14
Amtshaftung: Ablehnung einer Gaststättenerlaubnis für einen Spielhallenbetreiber …
Denn jede Behörde trifft gegenüber dem Antragsteller die Amtspflicht, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, ungesäumt zu bescheiden (hierzu etwa: BGHZ 30, 19 = NJW 1959, 1219 Rn. 21 in Juris; BGH NVwZ-RR 2008, 674 = VersR 2010, 529 Tz. 13; BGHZ 170, 260 = NJW 2007, 830 Tz. 17). - LG München I, 06.04.2022 - 15 O 12647/19
Ausbildungsabschnitte, Ausbildungsstand, Ausbildungsnachweis, Praktische …
Rn. 31 1. Im Rechtsstaat hat jede Behörde die Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, die an sie gestellten Anträge mit der gebotenen Beschleunigung innerhalb einer angemessenen Frist zu behandeln, auf Anfrage wahrheitsgemäß über den Sachstand Auskunft zu geben (BGHZ 30, 19) und die Anträge, sobald eine ordnungsgemäße Prüfung abgeschlossen ist, in angemessener Frist zu bescheiden (BGHZ 60, 112, 116; 170, 260, 266; BGH VersR 1983, 240;… NVwZ-RR 2008, 674 Rn. 13).Das gilt vor allem, wenn, der Behörde erkennbar, ein dringendes Interesse des Antragstellers an einer alsbaldigen Sachentscheidung besteht (BGHZ 30, 19; BGH VersR 1963, 1080, 1175).
Ein Beamter verletzt seine Amtspflicht gegenüber dem Antragsteller, wenn er infolge schuldhafter Verkennung der Rechtslage zögert, einem Antrag zu entsprechen, und damit dem Antragsteller zumindest zeitweilig die Entscheidung vorenthält (BGHZ 30, 19, 26; BGH VersR 1963, 1175).
- OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01
Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis
Amtsträger haben zwar die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, unverzüglich zu entscheiden (vgl. BGHZ 30, 19 (26); BGH, NJW 1971, 187 (188); BGH, WM 1981, 204 (205); BGH, NVwZ 1984, 332 (333);… MünchKomm(BGB)-Papier, aaO., § 839 BGB, Rdnr. 214). - BGH, 29.11.1977 - VI ZR 177/76
Anrechnung des Sterbegeldes auf den Anspruch auf Ersatz entgangenen Unterhalts
Dementsprechend hat der erkennende Senat auch bereits in BGHZ 8, 325, 328 [BGH 15.01.1953 - VI ZR 46/52] betont, daß in jedem einzelnen Fall zu prüfen sei, ob eine Anrechnung "dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht" entspricht (so insbes. BGHZ 10, 107; 30, 29 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57]/33; vgl. auch 60, 353, 358). - KG, 28.11.2008 - 9 U 137/08
Passivlegitimation: Inanspruchnahme eines JobCenters in Berlin wegen …
Der Betroffene ist nicht gehalten, sobald als möglich den Rechtsweg zu beschreiten, sondern er darf darauf vertrauen, dass seine Erinnerungen zu einer zügigen Erledigung führen werden; dies hat auch den Effekt, dass die Sozial- und Verwaltungsgerichte von unnötigen Belastungen verschont bleiben (BGH NJW 1955, 279; NJW 1959, 1219; BGH WM 1963, 841). - OLG Saarbrücken, 27.05.2021 - 4 U 35/20
Amtspflichten einer Behörde vor Erstattung einer Strafanzeige gegen einen …
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin …
- BVerwG, 30.01.1964 - I C 104.60
Ambulanter Verkauf von Speiseeis an Sonntagen und Feiertagen - Warenbegriff im …
- BGH, 10.05.1971 - III ZR 205/69
Ausstellung einer Börsenkarte als öffentliches Amt - Annahme eines Veschuldens …
- BVerwG, 06.02.1963 - V C 24.61
Entscheidung des Gerichts i.R. teilweiser Erledigung der Hauptsache auch über die …
- LG Berlin, 15.03.2022 - 26 O 257/21
Kein Staatshaftungsanspruch wegen Erlasses von § 4 CoronaEinreiseV
- OLG Saarbrücken, 09.04.2002 - 4 U 124/01
Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung
- OLG Köln, 20.10.1994 - 7 U 68/94
Amtshaftung Gemeinde Baugesuch Untätigkeit Verschulden
- BGH, 27.02.1992 - III ZR 66/90
Verfassungskonforme Auslegung einer Befristungsregelung in Landesbauordnung
- BGH, 26.04.1990 - III ZR 106/89
Amtspflichtverletzung des Finantamtes durch unzulässige Aufrechnung
- BGH, 24.01.1972 - III ZR 9/70
Genehmigung für den Bau eines achtgeschossigen Wohnhauses und Geschäftshauses - …
- BGH, 24.11.1988 - III ZR 86/88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
- BGH, 01.10.1959 - III ZR 59/58
Rechtsmittel
- OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02
Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und …
- BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
Reprint
- BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 134.80
Zulässigkeit der Rückforderung eines gewährten Haushaltszuschlages - …
- BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79
Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung
- BGH, 18.06.1970 - III ZR 13/67
Genehmigungsverfahren - Amtspflicht - Genehmigungsantrag - Ausnahmebewilligung - …
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 200/60
Verzinslichkeit eines Erstattungsanspruchs nach § 32 AGLondSchAbk
- BGH, 28.05.1962 - III ZR 213/60
Ersatzleistung für die Belegungsschäden - Berücksichtigung eines aus der …
- BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71
Unabhängigkeit des Notars
- BGH, 08.07.1968 - III ZR 56/66
Versagung der Genehmigung zum Bau einer Tankstelle - Schadensersatz wegen …
- BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60
- BGH, 05.10.1959 - III ZR 111/58
- BGH, 19.09.1963 - III ZR 180/61
Widersprechende Urteile und die Kündigung Schwerbeschädigter
- BGH, 22.11.1984 - III ZR 162/83
Amtspflichten der Justizverwaltungsbehörden bei der Erteilung von Genehmigungen …
- BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
Anfechtung eines Beitragsbescheids einer Krankenkasse und nur noch hilfsweise …
- OLG Hamburg, 30.04.1999 - 1 U 151/96
Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausübung eines Vorkaufsrechts; …
- OLG Köln, 13.11.1975 - 7 U 43/75
Haftung der Bundesrepublik Deutschland für die Folgen eines "Bummelstreiks" auf …
- BVerwG, 02.12.1969 - VI C 107.65
Prüfungsmaßstab von Beamten bei der Anwendung eines neuen Gesetzes - …
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62
Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines …
- BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
- BGH, 05.02.1968 - III ZR 162/66
Schadensersatz wegen angeblicher schuldhafter Amtspflichtverletzungen - Versagung …
- BGH, 29.04.1963 - III ZR 6/62
- BVerwG, 15.01.1969 - VI C 45.67
Antrag eines Beamten auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …
- BVerwG, 05.09.1963 - I C 119.60
Aufstellung von mehr als zwei Gewinnspielgeräten an einem Ort - Eingriff in das …
- BGH, 18.09.1959 - III ZR 73/58
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 19.11.1998 - 1 U 174/97
Amtspflichtverletzung: Pflichtwidrigkeit der verzögerten Bearbeitung des Antrages …
- BVerwG, 07.04.1977 - 6 B 47.76
Rechtsmittel
- BGH, 05.02.1962 - III ZR 218/60
Rechtsmittel
- OVG Berlin, 27.04.1971 - IV H 70.69
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 4.63
Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines …
- BGH, 28.05.1962 - III ZR 1/61
Aufhebung der Zweckbestimmung eines Friedhofsteils als Aufhebung der Widmung - …
- BGH, 16.01.1961 - III ZR 224/59
Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger gerichtlicher Behandlung einer …
- BGH, 21.01.1981 - III ZR 3/80
Einstufung des Verhältnisses der Streitparteien als "verwaltungsrechtliches …
- BVerwG, 03.12.1973 - VI B 59.73
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 3.63
Rückforderung überzahlter Requisitionsentschädigungen - Verwirkung eines …
- BVerwG, 07.11.1962 - V C 128.60
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …
- BGH, 28.05.1962 - III ZR 7/61
Erhebung eines Branntweinaufschlages - Zahlungsaufschub für Branntweinsteuer - …
- BGH, 02.10.1961 - III ZR 113/60
Rechtsmittel
- VG Frankfurt/Oder, 24.10.2007 - 5 L 148/07
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nicht- oder Schlechtleistung der …
- BGH, 13.01.1964 - III ZR 180/62
- BGH, 07.06.1962 - III ZR 36/61
Haftung des Landes für die Amtspflichtverletzungen eines Richters in einem …
- LG Mannheim, 06.08.1969 - 3 O 106/69
Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf einen …
- BGH, 12.06.1961 - III ZR 27/60
Anspruch auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - …
- BGH, 29.02.1960 - III ZR 14/59
Rechtsmittel
- BayObLG, 05.03.1963 - RReg. 2 St 628/62
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Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund bei belastenden, nicht aufgeklärten Umständen, Verdacht einer Vertragsverletzung, nicht aufgeklärter Vertragsverstoß bzw. Vertragsverletzung, VHV, beiderseitige Vertragsverletzung, Mehrheit von Kündigungsgründen, Verdachtskündigung
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1219
- MDR 1959, 659
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
So hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts ausgesprochen, daß beispielsweise schon der Verdacht einer strafbaren Handlung des Dienstverpflichteten die Kündigung eines Dienstvertrages aus einem wichtigen Grunde rechtfertige, wenn der Verdacht auf Tatsachen gegründet sei und so schwer wiege, daß ein vernünftiger Dienstherr daraus Mißtrauen gegen die Zuverlässigkeit des Dienstverpflichteten schöpfen könne (BGH Urt. v. 13. Juli 1956 - VI ZR 88/55 - LM BGB § 626 Nr. 8 = NJW 1956, 1513). - BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56
Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung BGHZ 27, 220, 225 ausgeführt, daß in der Regel die Angabe von Gründen nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung gehört und daß daher dem Kündigenden grundsätzlich gestattet ist, zur Zeit des Ausspruches der Kündigung vorhandene, noch nicht vorgebrachte Gründe nachträglich mit der Wirkung geltend zu machen, daß sie die Kündigung bereits für den Zeitpunkt ihres Ausspruches rechtfertigen. - BGH, 02.04.1957 - VIII ZR 60/56
Rechtsstellung eines Eigenhändlers
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
Auf die Revision der Klägerin ist das Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 2. April 1957 - VIII ZR 60/56 - (NJW 1957, 1026) aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden. - RG, 12.02.1930 - I 171/29
Über die Pflicht des Zwangslizenznehmers zur Rechnungslegung, ihren Umfang und …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
Die Form der Auskunftserteilung bestimmt sich allerdings nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245). - RG, 16.05.1935 - VI 583/34
1. Handelt sittenwidrig, wer auf einen Arbeitgeber dahin einwirkt, seinen …
Auszug aus BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58
Schon das Reichsgericht und das Reichsarbeitsgericht haben wiederholt ausgesprochen, ein wichtiger Grund könne auch vorliegen, wenn unberechtigte Vorwürfe von dritter Seite erhoben würden; es bestehe keine Pflicht des Arbeitgebers, sich schützend vor einen Arbeitnehmer zu stellen, wenn nach vernünftigem Ermessen eine schwere Gefährdung der eigenen Lage damit verbunden sei (RGZ 148, 48, 57; RAG 14, 290, 292;… HGB RGRK 2. Aufl. § 39 a Anm. 6;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 626 Nr. 35).
- BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18
Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen
So kann auch eine Erklärung, die den Besitz von Gegenständen verneint, eine Auskunft bilden, wenn der Wille des Erklärenden dahin geht, durch sie zum Ausdruck zu bringen, dass Gegenstände nicht vorhanden oder Handlungen nicht erfolgt sind, die der Aufklärungspflicht unterliegen oder wenigstens unterliegen könnten, das heißt, wenn die verneinende Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht (BGH, Urteil 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; vgl. auch Senat, Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443, 445). - BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13
Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter …
Dagegen steht die bloße Angabe des Schuldners, ihm fehle die Kenntnis, einem Bestreiten des geltend gemachten Auskunftsanspruchs gleich (vgl. BGH Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219; BGHZ 148, 26, 36 = WM 2001, 1830, 1833 mwN). - BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76
Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter …
Da der Kläger nach allem keinen Anspruch auf die verlangten Auskünfte hat, kommt es entgegen der Ansicht der Revision nicht darauf an, inwieweit die von der Beklagten während des Rechtsstreits abgegebenen Erklärungen als Auskünfte zu werten sind (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 = NJW 1959, 1219).
- BGH, 19.12.1960 - I ZR 14/59
Auslegung des Begriffs "Beauftragter" im Sinne von § 13 Abs. 3 Gesetz gegen den …
Eine "Auskunft" im Rechtssinne (vgl. § 260 BGB) ist nur gegeben, wenn der Auskunftpflichtige eine Wissenserklärung abgibt, die nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245) als Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage aufgefaßt werden muß (vgl. BGH in NJW 1959, 1219). - BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65
Auskunftspflicht des Konkursverwalters
Der erkennende Senat hat schon im Urteil vom 24. März 1959 (VIII ZR 39/58 - LM BGB § 260 Nr. 7 = NJW 1959, 1219) ausgeführt, wenn ein Auskunftspflichtiger, der seine Verpflichtung zur Auskunftserteilung bestreitet, den Besitz von Gegenständen verneine, so werde das in der Regel nur dann als Auskunft zu werten sein, wenn die Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschehe. - OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24
Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …
Solche Erklärungen, die darauf abzielen, die Voraussetzungen der Auskunftspflicht zu bestreiten, nicht jedoch, mit der Erklärung in Erfüllung der Auskunftspflicht eine gestellte oder auch nur erwartete Frage zu beantworten, beinhalten keine Auskunft und sind daher zur Erfüllung eines darauf gerichteten Anspruchs von vornherein ungeeignet (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443). - BGH, 08.11.1960 - I ZR 99/59
Unterlassungsanspruch bei geschäftlicher Verleumdung - Unrichtigkeit einer Angabe …
Nach ständiger Rechtsprechung bestimmt sich die Form der Auskunfterteilung nach den Umständen des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der Verkehrsübung (vgl. RGZ 127, 243, 245; BGH in NJW 1959, 1219).So wird ein vorprozessuales Bestreiten, soweit es nicht in Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht, in der Regel nicht als Auskunft zu werten sein (so BGH in NJW 1959, 1219); ebensowenig eine Aufstellung, die ein seine Auskunftspflicht leugnender Beklagter dem Gericht allein zum Zwecke der Streitwertfestsetzung vorlegt (so RG in Warn. 1938, 95).
- BGH, 14.06.1993 - III ZR 48/92
Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche in Form einer Stufenklage - …
Nur so können sie - die Richtigkeit ihres Vorbringens unterstellt - die ihnen obliegende Auskunftspflicht erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1959 - VIII ZR 39/58 - NJW 1959, 1219; s. auch Senatsurteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67 - WM 1971, 443, 445). - BGH, 14.12.1970 - III ZR 206/67
Erbeinsetzung durch Testament - Schenkung als Scheingeschäft zur Vereitelung …
Indessen ist nicht jede verneinende Erklärung schlechthin eine Auskunft (BGH in NJW 1959, 1219). - OLG Bamberg, 05.12.2022 - 7 UF 73/22
Leistungsverweigerungsrecht, Auskunftserteilung, ehebedingte Zuwendung, …
So kann auch eine Erklärung, die den Besitz von Gegenständen verneint, eine Auskunft bilden, wenn der Wille des Erklärenden dahin geht, durch sie zum Ausdruck zu bringen, dass Gegenstände nicht vorhanden oder Handlungen nicht erfolgt sind, die der Aufklärungspflicht unterliegen oder wenigstens unterliegen könnten, das heißt, wenn die verneinende Erklärung zur Beantwortung einer dem Erklärenden gestellten oder von ihm erwarteten Frage geschieht (BGH, Urteil 24. März 1959 - VIII ZR 39/58, NJW 1959, 1219; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Dezember 1970 - III ZR 206/67, WM 1971, 443, 445). - BGH, 24.02.1969 - VII ZR 173/66
Ableistung eines Offenbarungseides - Anspruch auf Schadensersatz für Schäden bei …
- LG Hagen, 11.12.2023 - 8 O 209/22
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 422/58
Auslegung einer Gewinnbeteiligungsordnung
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 422/88
- BGH, 18.11.1963 - VIII ZR 33/62
Alleinvertriebsrecht, Schadensersatz, VHV
- BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62
Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines …
- BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 169/62
Rechtsmittel
- BGH, 24.06.1964 - VIII ZR 52/63
Rechtsmittel
- BGH, 25.09.1963 - VIII ZR 125/62
Verjährung des Anspruchs des HM auf Courtage, Courtageanspruch, Maklercourtage
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Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1219 (Ls.)
- MDR 1959, 564
- DNotZ 1959, 431
- WM 1959, 665
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.02.1958 - V ZR 129/56
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Das angefochtene Urteil hat sich in diesem Zusammenhang u.a. mit dem Gesichtspunkt des "Risikogeschäftes" befaßt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330 = NJW 1958, 906).Der Senat hat im Urteil vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56 (WM 1958, 330 = NJW 1958, 906) die Auffassung, daß Vereinbarungen über künftige Lastenausgleichsverbindlichkeiten allgemein den Charakter von Risikogeschäften trügen, ausdrücklich abgelehnt, weil dies der normalen Interessenlage in solchen Fällen nicht gerecht werde, und hat ausgeführt, der Grundstücksverkäufer werde in der Regel den Wunsch gehabt haben, von allen ihm durch die künftige Lastenausgleichsgesetzgebung gewährten Erleichterungen und Ermäßigungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen und nichts zu verschenken; das schließe zwar nicht aus, daß die Vertragsschließenden im Einzelfall einmal etwas anderes gewollt haben könnten, jedoch würden Fälle der letzteren Art nicht häufig vorkommen.
Der Fehler des angefochtenen Urteils besteht darin, daß es, nachdem es den Vertrag zutreffend als vollständig abgewickelt angesehen und damit das Vorliegen einer Vertragslücke verneint hatte, dann gleichwohl den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung beschritten hat, anstatt sich darauf zu beschränken, nach einem gerechten Ausgleich für die nachträglich eingetretene Verschiebung zwischen Leistung und Gegenleistung zu suchen (über den Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und Ausgleichsanspruch vgl. das Urteil des Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, sowie S. 7 ff des - nicht veröffentlichten - Urteils vom 4. Dezember 1957, V ZR 104/56).
- BGH, 18.12.1957 - V ZR 35/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Die allgemeinen Erwägungen, auf Grund deren das angefochtene Urteil zur Bejahung eines Ausgleichsanspruchs gelangt ist, stehen im Einklang mit den in Rechsprechung und Schrifttum zum Lastenausgleichsgesetz entwickelten Grundsätzen, wie sie insbesondere auch der erkennende Senat ständig vertreten hat, (vgl. z.B. Urteile vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175, und vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, Leitsatz NJW 1958, 907, jeweils mit weiteren Nachweisen).Von diesen subjektiven Wertvorstellungen der Vertragsschließenden ist für die Frage, ob durch den Wegfall der Hypothekengewinnabgabe eine Verschiebung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung eingetreten sei, auszugehen (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175).
- BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Die allgemeinen Erwägungen, auf Grund deren das angefochtene Urteil zur Bejahung eines Ausgleichsanspruchs gelangt ist, stehen im Einklang mit den in Rechsprechung und Schrifttum zum Lastenausgleichsgesetz entwickelten Grundsätzen, wie sie insbesondere auch der erkennende Senat ständig vertreten hat, (vgl. z.B. Urteile vom 18. Dezember 1957, V ZR 35/56, WM 1958, 175, und vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, Leitsatz NJW 1958, 907, jeweils mit weiteren Nachweisen).Das hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen (z.B. NJW 1958, 907 und 1389).
- BGH, 01.10.1958 - V ZR 166/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Andererseits kann bei entsprechender Willensrichtung der Vertragsschließenden eine Lastenausgleichsklausel auch einmal diese Bedeutung haben (WM 1958, 1363 = NJW 1958, 2015), Stets aber kommt es auf die Lage des einzelnen Falles an. - BGH, 18.04.1956 - V ZR 165/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Der Ablösungswert dieser fiktiven Hypothekengewinnabgabe (§ 199 LAG) kann bei Ermittlung der sonach noch geschuldeten Leistungen - da der Schuldner zur Ablösung nicht verpflichtet ist (vgl. Urteil des Senats vom 18. April 1956, V ZR 165/54, WM 1956, 1233) - nur insofern berücksichtigt werden, als den Beklagten die Befugnis einzuräumen ist, sich jederzeit durch eine Zahlung in Höhe des augenblicklichen Ablösungswertes von ihrer gesamten restlichen Verbindlichkeit zu befreien. - BGH, 04.12.1957 - V ZR 104/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58
Der Fehler des angefochtenen Urteils besteht darin, daß es, nachdem es den Vertrag zutreffend als vollständig abgewickelt angesehen und damit das Vorliegen einer Vertragslücke verneint hatte, dann gleichwohl den Weg einer ergänzenden Vertragsauslegung beschritten hat, anstatt sich darauf zu beschränken, nach einem gerechten Ausgleich für die nachträglich eingetretene Verschiebung zwischen Leistung und Gegenleistung zu suchen (über den Unterschied zwischen ergänzender Vertragsauslegung und Ausgleichsanspruch vgl. das Urteil des Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, sowie S. 7 ff des - nicht veröffentlichten - Urteils vom 4. Dezember 1957, V ZR 104/56).
- BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59
Rechtsmittel
Der Berufungsrichter verkennt den Unterschied zwischen Vertragsauslegung gemäß § 157 BGB einerseits und dem - unter gewissen Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch nach § 242 BGB begründenden - Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage andererseits (Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665, 668 mit Nachw.;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl § 157 Anm. 70-72 und § 242 Anm. 240).Das erscheint nicht unvereinbar mit den Grundsätzen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für Ausgleichsansprüche in derartigen Fällen entwickelt worden sind (Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25 = WM 1958, 297; ferner LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665 und WM 1960, 665).
Es trifft insbesondere nicht zu, daß der Kaufvertrag für den Kläger ein "reines Risikogeschäft" gewesen sei (vgl. zu diesem Begriff die Urteile des Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, 332, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58, WM 1959, 665, 666); denn nicht er, sondern die Beklagte sollte nach den getroffenen Vereinbarungen eine etwaige Abgabelast tragen.
Soweit das bisher nicht geschehen ist, entfällt die Möglichkeit einer Aufrechnung, und Raum wäre allenfalls für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1958, V ZR 190/56, WM 1958, 434 m. Nachw.; vgl. zur Natur des Ausgleichsanspruchs ferner das bereits angeführte Urteil WM 1959, 665).
- BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58
Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als …
Die mit dem Hilfsantrag begehrte Feststellung hätte allerdings insofern der Auffassung beider Vorinstanzen entsprochen, als auch diese eine Zahlungspflicht des Beklagten nur in dem Umfange für gegeben erachten, in welchem er, falls keine Ermäßigung der Hypothekengewinnabgabe erfolgt wäre, an das Finanzamt hätte zahlen müssen (Urteil des erkennenden Senats NJW 1959, 1219 Nr. 1 = WM 1959, 665).Denn ein Ausgleichsanspruch - der auf Treu und Glauben und damit auf dem Gesetz (§ 242 BGB) beruht - kann nach den in Rechtsprechung und Schrifttum zum Lastenausgleichsgesetz entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteile des erkennenden Senats WM 1958, 175; 1958, 297; 1959, 665,jeweils mit Nachweisen) nur gegeben sein, wenn die Vertragspartner eine für ihre rechtlichen Beziehungen bedeutungsvolle spätere Entwicklung der Lastenausgleichsgesetzgebung nicht in Betracht gezogen und es infolgedessen unterlassen haben, hierfür eine sachgemäße Regelung zu treffen.
Im Falle grundsätzlicher Bejahung einer Zahlungspflicht des Beklagten - sei es auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage - kann es auf den Einwand des Beklagten ankommen, daß er, wäre die Abgabeschuld nicht gemäß § 100 LAG ermäßigt worden, eine weitgehende oder gar vollständige Tilgung derselben nach § 140 LAG oder den vollständigen Erlaß der fälligen Abgabeleistungen nach § 129 LAG erreicht hätte (BGH WM 1959, 665).
- BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
Von Spekulationsabsichten oder einem Risikogeschäft im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann unter diesen Umständen keine Rede sein (über den 3egriff des Risikogeschäfts vgl. die Urteile vom 5« Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, 332, und vom 25-"März 1959, V ZR lit/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665, 666 f).Einmal beschränken sich die Tatbestände, aus denen Ausgleichsansprüche nach § 2M-2.BGB entspringen können, durchaus nicht auf solche Fälle, in denen gerade der Käufer der Leidtragende ist; der Senat hat umgekehrt auch dem Verkäufer einen Ausgleich zugesprochen, wenn sich nachträglich herausstellte, daß der Käufer entgegen den Erwartungen der Vertragschließenden eine unangemessene Besser st ellung erfahren habe (z.B. Urteil vom 25« März 1959, V ZR 1V58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665: Nicht ent stehung einer vertraglich übernommenen Hypothekengewinnabgabe; Urteil vom l8 . November I960, V ZR 10/59, WM 1961, 212: Ermäßigung der Käuferl ei stung durch sogenannt esf Berlin- Drittel f).
- BGH, 26.10.1962 - V ZR 53/61
Erstattung einer Hypothekengewinnabgabe - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
Die von ihr angeführten zahlreichen Lastenausgleichs-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere des erkennenden Senats, betrafen durchweg die Auswirkungen der einschlägigen Gesetzgebung auf bereits vorher begründete Vertragsverhältnisse; es ging dort jeweils um die Frage, ob die Vorstellungen, die sich die Beteiligten bei Vertragsabschluß über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen und im Zusammenhang damit über die künftige Ausgestaltung des Lastenausgleichs gemacht und die sie ihren Vereinbarungen zugrunde gelegt hatten, so sehr von der späteren, nicht vorausgesehenen gesetzlichen Regelung abwichen, daß dem benachteiligten Vertragspartner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gegen den anderen Teil ein Ausgleichsanspruch erwachsen ist (vgl. z.B. die Urteilsveröffentlichungen in WM 1958, 175; 1959, 665; 1961, 210; 1961, 1303).Auf die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56 (WM 1958, 330 = LM LAG § 99 Nr. 1), 25. März 1959, V ZR 14/58 (WM 1959, 665 = LM LAG § 199 Nr. 2) und 29. September 1961 (vgl. oben) kann die Revision sich für ihren gegenteiligen Standpunkt nicht berufen, denn dort waren keine solche tatrichterlichen Feststellungen getroffen worden wie hier.
- BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59 Erstbeklagten bejaht das Urteil anscheinend deshalb, weil sie Rechtenachfolgerin der ursprünglichen Käuferin ist, sowie wegen ihrer Firmenführung ( § 2 5 HGB), während es die Grundlage für die Inanspruchnahme der beiden übrigen Beklagten wohl in ihrer Gesellschafter-Eigenschaft erblickt (§ 128 KGB)o Ohne Rechtsirrtum und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat der Berufungsrichter ferner angenommen, daß ein Wegfall der Geschäftsgrundlage auch noch bei erfüllten und vollständig abgewickelten Grundstückskaufverträgen in Betracht kommen kann (BGHZ 25, 390, 393 f ;… ebenso Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 266) und daß die Sonderregelung des § 146 a LAG einen Ausgleichssnspruch des Grundatücfcsver kauf ers grundsätzlich nicht ausschließt (Urteil vom 30. November 1959, V ZR 125/58, WM 1960, 234; vgl. auch KG NJW 1958, 910 m. Anm. Schubert; a.M. KG. NJW 1958, 911); dabei spielt es keine Rolle, ob der Kaufvertrag vor oder nach Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes abgeschlossen wurde (…Soergel/Siebert aaO Anm. 263;… Schubert aaO) Der Einwand der Beklagten in den Vorinstanzen, daß der Grundstücksverkauf für den Kläger ein Risikogeschäft gewesen sei, ist vom angefochtenen Urteil ebenfalls mit einleuchtender Begründung zurückgewiesen worden (vgl. dazu Urteile des Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 195B, 330, 332, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 « . Y/ä 1959, 665, 667).
- BGH, 25.11.1966 - V ZR 33/64
Abtretung eines Anspruchs auf Ersatz von Kriegsschäden - Abtretung zukünftiger …
Ein solches Recht leitet er aus § 242 BGB her, indem er geltend macht, seinen Eltern sei infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage gegenüber den Grundstückskäufern ein sogenannter Ausgleichsanspruch erwachsen, wie ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung in gewissen Fällen einer bei Vertragsabschluß nicht vorausgesehenen Entwicklung der einschlägigen Gesetzgebung zuläßt (Urteile des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, LM LAG § 244 Nr. 1 = WM 1964, 18, jeweils mit Nachweisen). - BGH, 16.11.1965 - V ZR 89/63
Fortdauer der Haftung im Hinblick auf die Veräußerung von Erbteilen - Erfordernis …
Insbesondere braucht nicht geprüft zu werden, ob die Kläger, wenn ihnen bzw. ihrem Rechtsvorgänger ein solches Verhalten zur Last fiele, etwa in entsprechender Anwendung der Grundsatzes die der erkennende Senat bei Ausgleichsansprüchen wegen Nichtentstehens einer Hypothekengewinnabgabe für ein in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommenes Grundpfandrecht entwickelt hat (Urteil vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 = WM 1959, 665), lediglich die Zinsen und Abschreibungen auf den Bauwert der Gaststätte verlangen könnten, sowie ob - was die Revision ferner geltend macht (unter Bezugnahme auf BGB RGRK § 815 Anm. 7) - die Beurteilung nach § 815 BGB hier ähnlich liegt wie bei Rückforderung von Geschenken unter ehemaligen Verlobten. - BGH, 11.04.1962 - V ZR 122/60
Rechtsmittel
Soweit für ihn in Fällen der vorliegenden Art überhaupt Raum ist (vgl. dazu grundsätzlich die Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958, V ZR 129/56, WM 1958, 330, und vom 25. März 1959, V ZR 14/58, WM 1959, 665), könnte sich der Umstand, daß möglicherweise ein Risikogeschäft vorläge, immer nur für diejenige Seite nachteilig auswirken, die spekulativ gehandelt hat (Urteil vom 11. Oktober 1961, V ZR 20/60, WM 1962, 51), hier also allein zum Nachteil des Grundstückskäufers Sch. oder seiner Rechtsnachfolger. - BGH, 20.10.1961 - V ZR 68/60
Rechtsmittel
Falls hier, was dahingestellt bleiben mag, wirklich ein Risikogeschäft vorgelegen haben sollte (vgl. zu diesem Begriff außer der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung noch das weitere Urteil des erkennenden Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, WM 1959, 665 = LM LAG § 199 Nr. 2), so gälte das lediglich mit Bezug auf den Kläger und seine Ehefrau; von ihnen ließe sich möglicherweise sagen, sie hätten bei Vertragsabschluß trotz Ungewißheit der künftigen Entwicklung bewußt das Wagnis auf sich genommen, über den vereinbarten Kaufpreis von 30.000 DM hinaus noch weitere Zahlungen in beträchtlicher Höhe (nach Angabe der Beklagten bis zu 11.000 DM) an das Finanzamt leisten zu müssen. - BVerwG, 05.11.1964 - III C 120.64
Minderung der Hypothekengewinnabgabe wegen erlittener Kriegssachschäden - …
Nach der gesetzlichen Regelung bleibt es der Klägerin jedoch unbenommen, zivilrechtliche Ausgleichsansprüche gegen den Grundstückserwerber geltend zu machen, sofern sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 1959, 665-668 - 1961, 212-213 - und 1303-1305 - 1963, 137-139 -) davon Erfolg verspricht. - BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
- BGH, 25.01.1961 - V ZR 141/59
Rechtsmittel
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
Verpflichtung zur Tragung einer Kreditgewinnabgabe - Zahlung eines restlichen …
- BGH, 11.10.1961 - V ZR 20/60
- BGH, 04.11.1960 - V ZR 97/59
- BGH, 06.06.1969 - V ZR 86/66
Anspruch auf Hauptentschädigung wegen eines Kriegssachschadens - Abtretung eines …
- BGH, 30.09.1966 - V ZR 177/65
Erledigung durch Aufteilung des zu tragenden Hypothekengewinnabgabenanteils durch …
- BGH, 06.10.1967 - V ZR 129/66
Auswirkungen einer Hypothekenübernahme als Selbstschuldner und Alleinschuldner - …
- BGH, 30.09.1964 - V ZR 39/63
Rechtsmittel
- BGH, 07.07.1964 - V BLw 21/63
Rechtsmittel
- BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1219 (Ls.)
- MDR 1959, 654
- VersR 1959, 523
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- RG, 17.01.1940 - II 82/39
1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …
Auszug aus BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hersteller von maschinellem Gerät nach den Grundsätzen des Rechts der unerlaubten Handlung Ersatz leisten muß, wenn infolge einer die technischen Möglichkeiten vernachlässigenden Bauweise die Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigt ist und daraus für einen Benutzer ein Unfallschaden entsteht (vgl. RG DR 1940, 1293; RGZ 163, 21, 26; BGH Urteil vom 23. Juni 1952 III ZR 168/51 LM Nr. 5 zu § 823 [c] BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1956 VI ZR 223/54 VersR 1956, 625). - BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hersteller von maschinellem Gerät nach den Grundsätzen des Rechts der unerlaubten Handlung Ersatz leisten muß, wenn infolge einer die technischen Möglichkeiten vernachlässigenden Bauweise die Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigt ist und daraus für einen Benutzer ein Unfallschaden entsteht (vgl. RG DR 1940, 1293; RGZ 163, 21, 26; BGH Urteil vom 23. Juni 1952 III ZR 168/51 LM Nr. 5 zu § 823 [c] BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1956 VI ZR 223/54 VersR 1956, 625). - BGH, 05.11.1955 - VI ZR 199/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58
Daß der Hersteller eines Erzeugnisses unabhängig von etwaiger vertraglicher Grundlage zu einer Belehrung der Käufer verpflichtet sein kann, hat der erkennende Senat auch in dem Falle angenommen, daß es sich bei dem Erzeugnis um ein giftiges Schädlingsbekämpfungsmittel handelt, wenn mit einer Anwendung des Mittels zu rechnen ist, die zur Schädigung der Benutzer oder ihres Eigentums führen kann (Urteil vom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 VersR 1955, 765). - BGH, 23.06.1952 - III ZR 168/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1959 - VI ZR 94/58
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Hersteller von maschinellem Gerät nach den Grundsätzen des Rechts der unerlaubten Handlung Ersatz leisten muß, wenn infolge einer die technischen Möglichkeiten vernachlässigenden Bauweise die Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigt ist und daraus für einen Benutzer ein Unfallschaden entsteht (vgl. RG DR 1940, 1293; RGZ 163, 21, 26; BGH Urteil vom 23. Juni 1952 III ZR 168/51 LM Nr. 5 zu § 823 [c] BGB; Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1956 VI ZR 223/54 VersR 1956, 625).
- BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73
Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …
Denn grundsätzlich muß sich der, der eine Maschine, ein Werkzeug oder ein sonstiges Gerät anschafft, selbst darum kümmern, wie er damit umzugehen hat; es ist seine Sache, sich darüber zu unterrichten, wie es in der rechten Weise einzusetzen und zu handhaben ist (Senatsurteil vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 = LM BGB § 823 [Db] Nr. 8 = VersR 1959, 523, 524 [Fensterkran]).Was auf dem Gebiet allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreis liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Gebrauchsbelehrung gemacht zu werden (Senatsurteile vom 14. April 1959 - a.a.O. undvom 9. November 1971 - VI ZR 58/70 = LM BGB § 823 [Db] Nr. 16 = VersR 1972, 149, 150 [Förderband]; vgl. auch Senatsurteilevom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 = VersR 1956, 765, vom 17. Mai 1957 - VI ZR 120/56 = VersR 1957, 584, 585 [Gelenkwelle], vom 20. Oktober 1959 - VI ZR 152/58 = VersR 1960, 342, 343 [Klebemittel] undvom 8. Februar 1966 - VI ZR 195/64 = VersR 1966, 542, 543 [Kabelmerkringe] sowievom 11. Juli 1972 - VI ZR 194/70 = LM BGB [Eh] Nr. 24 = VersR 1972, 1075 [Estil], insoweit in BGHZ 59, 172 [BGH 11.07.1972 - VI ZR 194/70] nicht abgedruckt).
- BGH, 25.11.1986 - X ZR 38/85
Aufklärungspflicht d. Herst. im industriellen Anlagenbau
Derjenige, der sich ein technisches Gerät oder eine technische Anlage anschafft, muß sich grundsätzlich selbst darum kümmern, daß er damit umzugehen lernt (vgl. BGH VersR 1959, 523, 524 re.Sp.). - BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84
Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel …
Was dagegen auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liegt, braucht nicht zum Inhalt einer Gebrauchsanleitung oder einer Warnung gemacht zu werden (Senatsurteil vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - Fensterkran - VersR 1959, 523, 524 und vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 924).
- BGH, 05.07.1960 - VI ZR 130/59
Rechtsmittel
(RGZ 163, 21, 26; RG DR 1940, 1293; BGH Urteil vom 23. Juni 1952 - III ZR 168/51 - LM Nr. 5 zu § 823 C BGB = VersR 1952, 357; vom 13. Juli 1956 VI ZR 223/54 - VersR 1956, 625; vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - LM Nr. 8 zu § 823 [D b] BGB = MDR 1959, 654 = VersR 1959, 523). - BGH, 09.11.1971 - VI ZR 58/70
Maschinenhersteller - Maschinenschutzgesetz - Verkehrssicherungspflicht - …
Der erkennende Senat hat schon in seinem Urteil vom 14. April 1959 (VI ZR 94/58 - LM BGB § 823 [Db] Nr. 8 = VersR 1959, 523 ["Fensterkreuz"] erklärt, der Hersteller einer Maschine oder eines Geräts brauche nicht auch dafür Sorge zu tragen, daß seine Abnehmer vor unsachgemäßem Gebrauch gewarnt würden; was auf dem Gebiete allgemeinen Erfahrungswissens der in Betracht kommenden Abnehmerkreise liege, brauche er nicht zum Inhalt einer Gebrauchsbelehrung zu machen. - BGH, 20.10.1959 - VI ZR 152/58
Rechtsmittel
Auch in einem solchen Falle kann der Hersteller verpflichtet sein, den Benutzer in geeigneter Weise - etwa durch Bedienungsvorschriften, die am Gerät selbst angebracht sind, - darüber aufzuklären, wie das Gerät gehandhabt worden muß, damit Schaden vermieden wird (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - VersR 1959, 523). - BGH, 18.10.1960 - VI ZR 8/60
Bestehen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Ersatz von Verdienstausfall - …
- VI ZR 94/58 - MDR 1959, 654 Nr. 44 = VersR 1959, 523 und vom 5. Juli 1960 - VI ZR 130/59 = VersR 1960, 855). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 195/64
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines städtischen Elektrizitätswerks bei …
Der Bundesgerichtshof hat schon mehrmals entschieden, daß der Hersteller eines Erzeugnisses oder Gerätes unabhängig von einer vertraglichen Grundlage aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr verpflichtet sein kann, die Käufer und Benutzer auf Gefahrenquellen hinzuweisen und sie über die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu belehren (Urteile des BGH vom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 - VersR 1955, 765, vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - VersR 1959, 523 und vom 20. Oktober 1959 - VI ZR 152/58 - VersR 1960, 342). - BGH, 08.02.1966 - VI ZR 286/64
Geltendmachung von Aufwendungsersatz - Anspruch auf Schadensersatz auf Grund …
Der Bundesgerichtshof hat schon mehrmals entschieden, daß der Hersteller eines Erzeugnisses oder Gerätes unabhängig von einer vertraglichen Grundlage aus dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr verpflichtet sein kann, die Käufer und Benutzer auf Gefahrenquellen hinzuweisen und sie über, die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu belehren (Urteile des BGH vom 5. November 1955 - VI ZR 199/54 - VersR 1955, 765, vom 14. April 1959 - VI ZR 94/58 - VersR 1959, 523 und vom 20. Oktober 1959 - VI ZR 152/58 - VersR 1960, 342). - OLG Saarbrücken, 25.02.1992 - 7 U 85/91 Ein Konstruktionsfehler liegt immer dann vor, wenn ein Hersteller nicht alle technisch möglichen Sicherheitsvorkehrungen trifft, die gewährleisten, daß "derjenige Sicherheitsgrad erreicht wird, den die im entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet" (vgl. BGH, VersR 1972, 559 [560]; 1959, 523).
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