Rechtsprechung
| BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Nichtehelichen-Erbrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Erbrechts für nichteheliche Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 08.12.1972 - 10 Wx 15/72
- AG München, 15.07.1975 - VI 2707/75
- LG München I, 23.09.1975 - 16 T 16765/75
- BayObLG, 20.02.1976 - BReg. 1 Z 96/75
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70, 1 BvR 57/73, 1 BvR 147/76
Papierfundstellen
- BVerfGE 44, 1
- NJW 1977, 1677
- NJW 1977, 529
- FamRZ 1977, 446
Wird zitiert von ... (174) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 5 2. Bei der Reform des Nichtehelichenrechts, die dem Gesetzgeber durch Art. 6 Abs. 5 GG bindend aufgegeben war (vgl. BVerfGE 25, 167 m. weit. Nachw.), bestand im wesentlichen Einigkeit darüber, daß die gebotene Angleichung an die Stellung der ehelichen Kinder auch eine Verbesserung der erbrechtlichen Position der nichtehelichen Kinder im Verhältnis zur väterlichen Familie erforderte; jedoch waren Art und Umfang der zu gewährenden Erbansprüche oder an deren Stelle tretender Ausgleichsforderungen sehr umstritten.Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 29. Januar 1969 entschieden hatte, die dem Gesetzgeber zuzubilligende Frist zur Erfüllung des Verfassungsauftrags laufe mit den Ende der Legislaturperiode (Ende September 1969) aus, und zugleich zum Ausdruck gebracht hatte, die Verwirklichung des Art. 6 Abs. 5 GG fordere auch eine angemessene Beteiligung des unehelichen Kindes am väterlichen Nachlaß (BVerfGE 25, 167 [188, 174]), wurde das eingangs bezeichnete Nichtehelichengesetz im Sommer 1969 verabschiedet.
Die Regelung widerspreche ferner der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1969 (BVerfGE 25, 167); darin sei an keiner Stelle die Rede davon, daß für bestimmte Altersgruppen von unehelichen Kindern eine Übergangslösung zulässig oder geboten sei.
Wenn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 25, 167 der bis zum Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes bestehende Zustand als verfassungsgemäß hingenommen werden müsse, dann sei der Gesetzgeber grundsätzlich nur verpflichtet gewesen, den Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 5 GG erst für die Zukunft zu erfüllen.
Rn. 50 Die Übergangsregelung sei auch mit Art. 6 Abs. 5 GG und der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 210; 25, 167) nicht vereinbar.
Das Gesetz gehe nicht von der Auffassung aus, der nichteheliche Abkömmling scheide aus dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 5 GG aus, sobald er dem Kindesalter oder Jugendalter entwachsen sei; dagegen spreche auch die Entstehungsgeschichte der Verfassungsnorm und der Hinweis in BVerfGE 25, 167 (174).
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, war es einerseits mit dieser Verfassungsnorm vereinbar, daß bis zu dieser Reform nach dem alten Recht keinerlei erbrechtliche Ansprüche zwischen dem nichtehelichen Kinde und dem Vater bestanden; andererseits war der Gesetzgeber verpflichtet, in die Reform auch eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlaß einzuschließen (vgl. BVerfGE 25, 167 [188, 174]).
Jedoch ist das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG als eine besondere Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen; es enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Wertentscheidung, die der Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 17, 280 [283]; 25, 167 [173]).
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1969 waren die Regelungen, die das nichteheliche Kind von jedem Erbrecht und Pflichtteilsrecht nach seinem Vater ausschlossen, mit Art. 6 Abs. 5 GG unvereinbar; das aus dieser Verfassungsnorm erwachsende Gebot, dem nichtehelichen Kinde eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlaß in Form eines Erbrechts oder eines Geldanspruchs zuzuerkennen, hätte am Ende der Legislaturperiode des fünften Bundestages unmittelbar derogierende Kraft erlangt, falls der Gesetzgeber den Verfassungsauftrag zur Reform des Nichtehelichenrechts auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts nicht bis zu diesem Zeitpunkt verwirklicht hätte (BVerfGE 25, 167 [Leitsatz 1; 174, 184 ff.]).
- BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56
Vaterschaft
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 50 Die Übergangsregelung sei auch mit Art. 6 Abs. 5 GG und der hierzu entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 210; 25, 167) nicht vereinbar.Jedoch ist das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG als eine besondere Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG anzusehen; es enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Wertentscheidung, die der Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten hat (vgl. BVerfGE 8, 210 [221]; 17, 280 [283]; 25, 167 [173]).
Vgl. hierzu auch BVerfGE 8, 210 (219): .
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Zudem behandelt die angegriffene Übergangsbestimmung nicht nur nichteheliche und eheliche Kinder ungleich, sondern differenziert innerhalb des Kreises der nichtehelichen Kinder zwischen den vor und den seit dem 1. Juli 1949 Geborenen (vgl. BVerfGE 13, 290 [295 ff.]; s.a. BVerfGE 31, 101 [112]).Rn. 65 Gegenüber Art. 6 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 GG scheidet der weiter als verletzt gerügte Art. 2 Abs. 1 GG hier als Prüfungsmaßstab aus (vgl. BVerfGE 13, 290 [296]).
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Bei den ehelichen Kindern, deren Stellung das Richtmaß für die Verbesserung der Lage der nichtehelichen Kinder abgeben soll, ist schon die berufliche Ausbildung in zahlreichen Fällen mit dem Alter von 21 Jahren noch nicht abgeschlossen, zumindest stehen die Jugendlichen in diesem Alter häufig noch nicht auf eigenen Füßen (s. hierzu auch BVerfGE 40, 121 [135]; 28, 324 [355 ff.]). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52
Berufssoldatenverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Erst recht lag die nähere Bestimmung dieser Grenze im Rahmen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit (vgl. auch BVerfGE 3, 288 [340]); aus den einschlägigen Verfassungsnormen läßt sich insoweit weder für die gewählte noch für eine andere Altersfestsetzung etwas herleiten. - BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 71 Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muß sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 29, 283 [299 f.] m. weit. Nachw.; BVerfG vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79/70 unter anderem - Hamb. Universitätsgesetz, C III 3 1). - BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 70 Die nähere Prüfung der beanstandeten Vorschrift an den genannten Verfassungsnormen hat davon auszugehen, daß dem Gesetzgeber für die Regelung des Übergangs von einer älteren zu einer neueren, den Zielen der Verfassung und den rechtspolitischen Vorstellungen der Gegenwart besser entsprechenden Regelung notwendig ein gewisser Spielraum einzuräumen ist (vgl. auch BVerfGE 31, 275 [284 f.] - Anneliese Rothenberger). - BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Bei den ehelichen Kindern, deren Stellung das Richtmaß für die Verbesserung der Lage der nichtehelichen Kinder abgeben soll, ist schon die berufliche Ausbildung in zahlreichen Fällen mit dem Alter von 21 Jahren noch nicht abgeschlossen, zumindest stehen die Jugendlichen in diesem Alter häufig noch nicht auf eigenen Füßen (s. hierzu auch BVerfGE 40, 121 [135]; 28, 324 [355 ff.]). - BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58
Diplomatische Klausel
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 71 Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muß sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 29, 283 [299 f.] m. weit. Nachw.; BVerfG vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79/70 unter anderem - Hamb. Universitätsgesetz, C III 3 1). - BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68
Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des …
Auszug aus BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Rn. 71 Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften muß sich daher in Erkenntnis des aufgezeigten Dilemmas darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 13, 31 [38]; 29, 283 [299 f.] m. weit. Nachw.; BVerfG vom 8. Februar 1977 - 1 BvR 79/70 unter anderem - Hamb. Universitätsgesetz, C III 3 1). - BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63
Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen …
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
- BVerfG, 01.12.1965 - 1 BvR 412/65
- BVerfG, 11.03.1964 - 1 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 1708 Abs. 1 S. 1 BGB
- BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 21/68
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 2 Nr. 3 BBesG
- BayObLG, 20.02.1976 - BReg. 1 Z 96/75
Verfassungsmäßigkeit des Erbrechts für nichteheliche Kinder
- RG, 01.11.1901 - II 230/01
Mängelrüge bei einseitigem Handelskaufe.
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Pflichtteil
Diese Verfassungsnorm gebietet es, dem nichtehelichen Kind eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlass in Form eines Erbrechts oder jedenfalls eines Geldanspruchs zuzuerkennen (vgl. BVerfGE 25, 167 ; 44, 1 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Eine Anwendung dieses Grundrechts kommt nur in Betracht, wenn nicht der Schutzbereich eines anderen, spezielleren Grundrechts betroffen ist (vgl. BVerfGE 13, 290 ; 44, 1 ; 79, 292 ; 83, 182 ). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Demgemäß stand dem nichtehelichen Kind ein gesetzliches Erbrecht oder ein Pflichtteilsrecht nur gegenüber der Mutter und den mütterlichen Verwandten zu (vgl. BVerfGE 44, 1 ).Der Parlamentarische Rat übernahm den vormaligen Programmsatz in Art. 6 Abs. 5 GG als bindenden Auftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 25, 167 ; 44, 1 m.w.N.), der über die gesetzgeberische Bindung hinaus als besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes ein Grundrecht gewährt (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 280 ; 25, 167 ; 44, 1 ).
Rn. 3 Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übergangsregelung des Art. 12 § 10 NEhelG erstmals im Jahre 1976 zu überprüfen und kam zum Ergebnis, die Regelung sei noch verfassungsgemäß (BVerfGE 44, 1 ; ebenso BVerfGK 2, 136; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 1996 - 1 BvR 563/96 -, juris).
Die Regelung sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als verfassungsgemäß anzusehen (Verweis auf BVerfGE 44, 1).
Diese Vorschrift und der damit verbundene Kompromiss seien eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder insgesamt gewesen; sie sei auch verfassungsgemäß (Verweis auf BVerfGE 44, 1).
Darüber hinaus sei dem Gesetzgeber bei Übergangsregelungen ein gewisser Spielraum zu gewähren (Verweis auf BVerfGE 44, 1 ).
Insbesondere die für beide Verfassungsbeschwerden zentrale Frage, ob die durch den Gesetzgeber mit dem Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vorgesehene Stichtagsregelung verfassungsgemäß ist, lässt sich anhand der durch das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften entwickelten Maßstäbe beantworten (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 29, 283 ; 43, 242 ; 44, 1 ; 47, 85 ).
Sowohl im Hinblick auf die konkrete Auslegung des Art. 6 Abs. 5 GG (vgl. BVerfGE 8, 210 ; 17, 148 ; 17, 280 ; 22, 163 ; 25, 167 ; 26, 44 ; 44, 1 ; 96, 56 ) als auch auf die allgemeine Frage der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die Auslegung des innerstaatlichen deutschen Rechts (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ) werfen die vorliegenden Verfassungsbeschwerden keine Fragen auf, die noch nicht durch das Verfassungsgericht geklärt oder erneut klärungsbedürftig geworden sind.
Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet in Satz 1 das Erbrecht sowohl als Rechtsinstitut wie als Individualrecht und überlässt es in Satz 2 dem Gesetzgeber, ebenso wie beim Eigentum Inhalt und Schranken des Erbrechts zu bestimmen (vgl. BVerfGE 19, 202 ; 44, 1 ).
Rn. 29 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings dann, wenn wie hier das Erbrecht der nichtehelichen Kinder betroffen ist, der Prüfungsmaßstab in erster Linie der Spezialnorm des Art. 6 Abs. 5 GG zu entnehmen (BVerfGE 44, 1 ); damit sind die Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers zu I) wie auch des Beschwerdeführers zu II) einheitlich anhand dieser Vorschrift zu prüfen.
Rn. 30 aa) Wie bereits in der Entscheidung des Ersten Senats vom 8. Dezember 1976 festgehalten, wäre eine Differenzierung auch innerhalb der Gruppe der nichtehelichen Kinder anhand des Art. 6 Abs. 5 GG auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu beurteilen (vgl. BVerfGE 44, 1 ).
Rn. 31 bb) Zu prüfen bleibt indes - wie bei jeder Reform -, ob die Abgrenzung des zeitlichen Anwendungsbereichs des alten und des neuen Rechts und damit die Bestimmung des Personenkreises, der durch die Reform begünstigt oder benachteiligt wird, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, d.h. entsprechend den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen sachgerecht vorgenommen wurde (BVerfGE 44, 1 ).
Rn. 34 Ohnehin ist dem Gesetzgeber bei der Schaffung von Übergangsregelungen notwendigerweise ein gewisser Spielraum einzuräumen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 44, 1 ; 101, 239 ).
Auch verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen dem alten und dem neuen Recht, so dass es unvermeidlich ist, dass sich in der Rechtsstellung der Betroffenen, je nachdem, ob sie dem alten oder dem neuen Recht zu entnehmen ist, Unterschiede ergeben, die dem Ideal der Rechtsgleichheit widersprechen (vgl. BVerfGE 44, 1 ).
Insbesondere kann die der Rechtssicherheit dienende Einführung von Stichtagen zu unter Umständen erheblichen Härten führen, wenn die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzung gerade noch in den Genuss der Neuregelung kommen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzung fehlt (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 13, 31 ; 44, 1 ; 58, 81 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 151 ; 126, 369 ).
Solche allgemeinen Friktionen und Härten in Einzelfällen führen jedoch nicht zur Verfassungswidrigkeit einer im Ganzen der Verfassung entsprechenden Neuregelung; denn in aller Regel lassen sich den Verfassungsnormen keine sicheren Anhaltspunkte für die Einzelheiten der zeitlichen Geltung des neuen Rechts entnehmen, und das Verfassungsgericht würde die Grenzen seiner Prüfungsbefugnis überschreiten, wenn es die vom Gesetzgeber gewählte Übergangsregelung durch eine nach seiner Ansicht bessere ersetzte (BVerfGE 44, 1 ).
Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften muss sich daher in Erkenntnis der aufgezeigten Schwierigkeiten auf die Frage beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 29, 283 ; 42, 263 ; 43, 242 ; 44, 1 ; 47, 85 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 80, 297 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ; 126, 369 ).
Dies muss erst recht in einem Fall wie dem vorliegenden gelten, in dem die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Rechtslage mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt wurde (vgl. BVerfGE 44, 1; BVerfGK 2, 136; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 1996 - 1 BvR 563/96 -, juris).
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
Auch trifft es zu, dass die berufliche Ausbildung nicht immer mit einem bestimmten Lebensalter in dem Sinne abgeschlossen ist, dass Menschen dann ökonomisch auf eigenen Füßen stünden (vgl. zur Volljährigkeitsgrenze von damals 21 Jahren BVerfGE 44, 1 ). - BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Rn. 158 Hinsichtlich Stichtags- und anderen Übergangsvorschriften muss sich die verfassungsrechtliche Prüfung darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 ; 136, 127 ). - BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Rn. 9 Diese Regelung sei verfassungsgemäß und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 8. Dezember 1976 (BVerfGE 44, 1) gebilligt worden.Dabei stellt sich diese grundrechtliche Schutznorm zugunsten eines Kindes, dessen Eltern bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet sind, als eine besondere Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG dar (vgl. BVerfGE 44, 1, 18 m.w.N.;… Seiler in Bonner Kommentar zum GG, Stand April 2009 Art. 6 Rn. 36, 47, 62;… Gröschner in Dreier, GG 2. Aufl. Art. 6 Rn. 151;… Schmitt-Kammler/von Coelln in Sachs, GG 5. Aufl. Art. 6 Rn. 89).
Die Art. 6 Abs. 5 GG zugrunde liegende Wertentscheidung hat der Gesetzgeber daher im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu beachten (vgl. nur BVerfGE 44, 1, 18).
Dieser Auftrag richtet sich auch darauf, dem nichtehelichen Kind eine angemessene Beteiligung am väterlichen Nachlass zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 44, 1, 18, 20, 22; 74, 33, 38 f.;… Uhle in BeckOK-GG, Stand April 2011 Art. 6 Rn. 77;… Seiler in Bonner Kommentar zum GG, Stand April 2009 Art. 6 Rn. 82;… Badura in Maunz/Dürig, Komm. z. GG, Stand Februar 2005 Art. 6 Rn. 179).
Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsvorschriften und anderen Übergangsvorschriften ist daher auf die Frage beschränkt, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob die gefundene Lösung sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. nur BVerfGE 44, 1, 21 m.w.N.).
Rn. 26 (a) Bereits mit Beschluss vom 8. Dezember 1976 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 1; ebenso Kammerbeschluss vom 3. Juli 1996 - 1 BvR 563/96, juris; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 433) festgestellt, dass Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG a.F. nicht grundgesetzwidrig ist.
Dies rechtfertigte sich mit den damaligen praktischen und verfahrensmäßigen Schwierigkeiten, die Vaterschaft zu vor diesem Zeitpunkt nichtehelich geborenen Kindern festzustellen (vgl. BVerfGE 44, 1, 31 f.).
Zudem durfte der Gesetzgeber bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf das Erbrecht und den Bedenken derjenigen Rechnung tragen, die gegen eine Reform der Rechtsstellung nichtehelicher Kinder opponiert hatten (vgl. BVerfGE 44, 1, 33 f.).
Letztlich war das Vertrauen des Erblassers und seiner Erben auf die Fortgeltung des bis zum Jahr 1970 bestehenden Rechtszustandes schutzwürdig (vgl. BVerfGE 44, 1, 34 f.).
Deshalb ist in erster Linie dieser Spezialnorm der Prüfungsmaßstab dafür zu entnehmen, ob der Gesetzgeber den Kreis der nichtehelichen Kinder, die in den Genuss der neuen Erbrechtsregelung kommen, verfassungsgemäß abgegrenzt hat (vgl. zum Ganzen bereits BVerfGE 44, 1, 17 f.).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint [vgl. BVerfGE 44, 1 [21 f.]; 80, 297 [311]]. - BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt sich insoweit auf die Prüfung, ob der Gesetzgeber seinen Spielraum in sachgerechter Weise genutzt, die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt und eine sachlich begründete Entscheidung getroffen hat (vgl. BVerfGE 44, 1 ). - BGH, 17.09.1986 - IVa ZR 13/85
Beginn der Zehn-Jahres-Frist bei schenkweisem Erlaß des Anspruchs auf eine Rente; …
Der Senat hat das Interesse der Pflichtteilsberechtigten stets besonders beachtet (z.B. BGHZ 88, 102, 106; 88, 269, 272; Senatsurteil vom 7. März 1984 - IVa ZR 152/822 = NJW 1984, 2939, 2940); es steht in einem gewissen Umfang auch unter dem Schutz des Art. 14 GG (vgl. BVerfGE 25, 167, 188, 174; 44, 1, 18, 30 f.; 58, 377, 389 für nichteheliche Kinder, aber auch sonst: BVerfGE 67, 329 = NJW 1985, 1455, 1456) [BVerfG 16.10.1984 - 1 BvR 513/78]. - BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher …
Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 5 GG setzt als Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes und als Schutznorm zugunsten nichtehelicher Kinder der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit Grenzen (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 17, 280 ; 25, 167 ; 26, 206 ; 44, 1 ; 74, 33 ; 84, 168 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Januar 2009 - 1 BvR 755/08 -, Rn. 15). - SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14
Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BSG, 05.03.2014 - B 12 KR 22/12 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Versorgungsbezügen - Todesfallleistung …
- BVerfG, 10.04.2026 - 1 BvR 1805/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Befreiung von Syndikusanwälten …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Beruf des Rechtsbeistandes
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
- BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08
Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
- VG Gelsenkirchen, 10.02.2017 - 8 L 2836/16
Wohnsitzverpflichtung Wohnsitzregelung Wohnsitzauflage Flüchtling asylrechtlich …
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Erbrecht vor dem 1.1.1949 geborener nichtehelicher Kinder
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
- BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg
- OLG Saarbrücken, 29.09.2003 - 5 W 175/03
Erneute Prüfung der Verfassungskonformität des Ausschlusses eines vor dem 1. Juli …
- BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R
Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der …
- BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 568/15
Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes …
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R
Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes - …
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 21/02 R
Psychotherapeutische Leistung - Begrenzung des Ausgabenvolumens im Jahr 1999 - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02
Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit
- BFH, 11.06.1997 - II B 93/96
Steuerfreiheit des Grundbesitzes im Beitrittsgebiet und damit verbundene …
- BGH, 02.12.2009 - IV ZR 279/07
Zulässigkeit der rückwirkenden Systemumstellung des Zusatzversorgungssystems der …
- BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00
Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten …
- BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99
Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 1365/84
Verfassungswidrigkeit des § 1934c Abs. 1 Satz 1 BGB
- BFH, 06.09.2011 - VIII R 55/10
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Zeitliche …
- BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93
Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings
- BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R
Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte - …
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für …
- BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1660/96
Höhe des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge von in der gesetzlichen …
- BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 756/96
Rentenrechtliche Bewertung von Ersatzzeiten wegen Ableistung eines militärischen …
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits …
- BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84
Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater; …
- OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10
Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge
- BFH, 12.12.2002 - III R 33/01
Zeitliche Beschränkung in Investitionszulagengesetzen
- BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96
Umfang des allgemeinen Gleichheitssatzes
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16
Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in …
- OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09
Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die …
- LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 2 Sa 4/19
Verfall tarifvertraglicher Mehrurlaub - Langzeiterkrankung
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3943/00
Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für …
- BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 1028/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen
- VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13
Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg
- OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76
Ehereformgesetz
- AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09
Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 8 A 3944/00
Stichtagsregelung verfassungsgemäß: Entschädigung aus der HIV-Stiftung für …
- LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09
Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und …
- BVerfG, 06.10.2004 - 1 BvR 1280/99
Ausschluss der Nachentrichtung von Beiträgen bei Heiratserstattung nach …
- BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen …
- BGH, 26.06.1980 - V BLw 40/79
Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 HöfeO nF
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 19 BV 07.3002
Auslegung von § 15 Abs. 4 Satz 4 BetrPrämDurchfV
- BFH, 10.12.1997 - II B 12/97
Einheitswert des Betriebsvermögens in den neuen Bundesländern
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1996 - 9 S 1573/96
Ärzteversorgung: Stichtagsregelung für das Wiederaufleben einer …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 EG 1709/14
Betreuungsgeld - vor dem 1.8.2012 geborene Kinder - Leistungsausschluss - …
- KG, 29.06.2010 - 1 W 161/10
EU-Konventionsrecht: Gesichtspunkte für die Weitergeltung des Ausschlusses des …
- BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 1/00 R
Befreiung des Ehegatten von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der …
- BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87
Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der …
- BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 14/99 R
Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte - …
- BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 75/96 R
Umwertung der Bestandsrenten des Beitrittsgebiets, Wert subjektiver Rentenrechte
- BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88
Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - …
- LG Saarbrücken, 14.06.2010 - 5 T 531/09
Erbrechtsausschluss des nichtehelichen Kindes: Bindungswirkung der Feststellung …
- BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R
Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte - …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 378/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - A 13 S 452/94
Zur Auslegung der Jahresfrist für den Antrag auf Familienasyl (maßgeblich ist der …
- VG Neustadt, 08.01.2015 - 4 K 561/14
Keine Altersdiskriminierung eines in den Ruhestand getretenen …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 75/03 B
Hochschullehrer mit vertragspsychotherapeutischer Nebentätigkeit, Zulassung
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 440/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88
Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung - …
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.1996 - 9 S 1152/96
Beitragsbemessung für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
- BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
Der Wegfall des Steuerabzugsbetrags nach § 19 Abs. 3 UStG 1980 zum 1. Januar 1990 …
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 87/89
Voraussetzungen einer vertraglichen Vereinbarung über Unterhalt
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 522/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BGH, 23.01.1980 - IV ZR 152/78
Verfassungsmäßigkeit des Anspruchs des nichtehelichen Kidnes auf vorzeitigen …
- VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237
Kürzung der Versorgungsbezüge trotz Ablebens des geschiedenen Ehegatten
- FG Saarland, 24.11.2010 - 2 K 1060/08
Keine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen etwaiger …
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B
Bedarfsunabhängige Zulassungen und Ermächtigungen in der …
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 394/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 609/93
Einzelvertragliche und tarifliche Altersgrenzenregelungen - Anspruch eines …
- BSG, 29.03.1990 - 4 RA 58/89
Ausschluß vor 1921 geborener Pflegemütter von einer Kindererziehungsleistung
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer …
- LSG Saarland, 29.03.2012 - L 1 R 78/11
Rückübertragung von im Rahmen eines Versorgungsausgleichs übertragenen …
- LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
Rentenversicherung, Altersrente, Landwirt, Rechtsnachfolge, Beitragserstattung, …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle: …
- VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 14 A 1820/03
Stichtagsregelung in Hundesteuersatzung
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 135/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- FG Sachsen, 22.08.2001 - 4 K 846/97
Zeitpunkt des Investitionsabschlusses i. S. des InvZulG bei der Herstellung von …
- BSG, 27.06.1991 - 4 RA 48/90
- BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an …
- BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 74/03 B
Bedarfsunabhängige Zulassung in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung
- BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 357/02
Absenkung verschiedener Vergütungsansprüche aufgrund eines Tarifvertrages - …
- BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92
Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen …
- SG Aachen, 17.12.2013 - S 13 EG 6/13
Sozialgericht Aachen fällt erstes Urteil zum Betreuungsgeld
- VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von …
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 64.76
Verkündung eines Gesetzes ohne die Unterschriften der ausfertigenden …
- BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 2402/94
Anfechtung der Vaterschaft für ein 1938 nichtehelich geborenes Kind
- BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77
Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.77
Zulassungsanspruch im Studiengang Medizin trotz Zulassung im Fach erster …
- VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen …
- BVerfG, 03.07.1996 - 1 BvR 563/96
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in Art 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG
- BVerfG, 18.06.1993 - 1 BvR 55/93
Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Erziehungsgeldanspruchs an die …
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 7.77
Herabsetzung einer berechneten Zulassungshöchstzahl
- BSG, 02.11.2011 - B 9 BL 1/10 B
- BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
Landwirtschaft - Buchführungspflicht - Verpachtung - Einheitswert - …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht; …
- VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von …
- LSG Bayern, 10.12.2003 - L 13 RA 166/01
Kürzung der Rente wegen Berufsunfähigkeit wegen Überschreitens der …
- BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 22/99
- BFH, 20.10.1994 - V R 14/93
Bindungswirkung des Verzichts auf die Nichterhebung von Umsatzsteuer - Anwendung …
- BayObLG, 18.02.1980 - BReg. 1 Z 1/80
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Verwandtschaftsverhältnisse als Vorfrage …
- LG Hamburg, 21.01.2010 - 309 O 278/09
Pflichtteilsberechtigung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes
- VG Lüneburg, 10.03.2006 - 1 A 232/05
Berücksichtigung von (additiven) Kindererziehungszeiten
- VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702
Benachteiligung durch mit Bundelandwechsel einhergehendem Systemwechsel …
- SG Aachen, 18.03.2014 - S 13 EG 2/14
Verfassungsmäßigkeit des Anknüpfens des Anspruchs aufs Betreuungsgeld an den …
- LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 R 4267/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.1992 - 2 B 11813/92
Schullaufbahnempfehlung; Schulartabhängige Orientierungsstufe
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1990 - 2 A 12089/90
Kürzung der Versorgungsbezüge; Anwartschaft; Quasi-Splitting; Gesetzliche …
- BVerfG - 1 BvR 803/70 (anhängig)
- SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 10/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- OVG Sachsen, 09.05.1995 - 2 S 21/94
Sonstiges Hochschulrecht, Verfassungsrecht
- BVerwG, 12.07.1984 - 2 B 15.83
- BVerfG - 1 BvR 191/71 (anhängig)
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2009 - L 2 R 2481/08
- SG Aachen, 27.11.2007 - S 13 EG 25/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- SG Aachen, 26.06.2007 - S 13 EG 8/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 192/04
Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Beamtenversorgung; Berufsbeamtentum; …
- FG Sachsen, 26.04.2001 - 4 K 673/97
In der Landwirtschaft tätige eingetragene Genossenschaft; Antrag für die …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95
Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag
- KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94
Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene …
- VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.1161
Regelung des Versorgungsausgleichsgesetzes verfassungsgemäß, kein Anspruch auf …
- VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 4 E 13.01291
(Kein) Anspruch auf Feststellung, dass Spielhallen einstweilen als mit den §§ 24 …
- VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1349/11
Vereinbarkeit von Versorgungsausgleichsbestimmungen nach dem …
- VG München, 29.05.2008 - M 17 K 07.3302
Einmalbeitragsbescheid; Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; …
- VG München, 29.05.2008 - M 17 K 07.3300
Einmalbeitragsbescheid; Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung; …
- SG Aachen, 11.12.2007 - S 13 EG 27/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- SG Aachen, 25.09.2007 - S 13 EG 20/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- SG Aachen, 25.09.2007 - S 13 EG 12/07
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2001 - 4 K 673/97
Zum Zeitpunkt des Investitionsbeginns- und -abschlusses bei der "Herstellung" von …
- BGH, 12.11.1981 - IX ZR 51/80
Vererblichkeit eines Anspruchs auf Entschädigung wegen eines Schadens im …
- VG München, 29.05.2008 - M 17 K 07.3299
Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- VG München, 29.05.2008 - M 17 K 07.3296
Einmalbeitrag zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
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Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Rückzahlung von aus einem Unternehmen entnommener Gelder - Aufrechnung mit Ansprüchen auf Arbeitslohn und Erstattung von Investitionen - Ausschluss der Aufrechnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 529
- MDR 1977, 296
- WM 1977, 172
- DB 1977, 582
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- RG, 02.09.1941 - VII 29/41
1. Zur hilfsweise erklärten Aufrechnung. 2. Gilt das Aufrechnungsverbot des § 393 …
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob durch § 852 Abs. 2 BGB lediglich klargestellt werden sollte, daß die Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung den mit ihm konkurrierenden Bereicherungsanspruch unberührt läßt, oder ob durch diese Vorschrift der Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Ablauf der 3jährigen Verjährungsfrist auf die Bereicherung beschränkt wird (vgl. einerseits RGZ 71, 358, 360; 94, 1, 4; 156, 395, 400; 167, 257, 259; RG Recht 1917 Nr. 632; RG HRR 1933 Nr. 1754; 1935 Nr. 669; RG JW 35, 512; 37, 2917; 38, 2413; ferner Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 251, 3;… Kreft in BGB RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 17;… Drees in Erman 6. Aufl. § 852 Rn. 26;… Thomas in Palandt 35. Aufl. § 852 Anm. 5;… andererseits: Seuffert in Staudinger 11. Aufl. § 812 BGB Rn. 5 ff;… Zeuner in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 852 BGB Rn. 19;… Esser, Schuldrecht 11, 4. Aufl. S. 455 ff;… Larenz.Schuldrecht 11, 10. Aufl. S. 522 ff
;… von Caemmerer, Festschrift für Rabel Bd. 1 S. 395; unentschieden BGH NJV 63, 2315; 65, 1914; speziell für den Fall des § 393 BGB: RGZ 167, 257, 259). - BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53
Zurückweisung nachgeholten Bestreitens
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
Daß die Vorschrift des § 529 Abs. 2 und 3 ZPO auch auf bloßes Bestreiten Anwendung findet, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (BGHZ 12, 49; BGH Betrieb 1965, 31). - RG, 21.01.1938 - VII 106/37
1. Erwirbt der Ersteher einer beweglichen Sache bei der Zwangsvollstreckung wegen …
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob durch § 852 Abs. 2 BGB lediglich klargestellt werden sollte, daß die Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung den mit ihm konkurrierenden Bereicherungsanspruch unberührt läßt, oder ob durch diese Vorschrift der Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Ablauf der 3jährigen Verjährungsfrist auf die Bereicherung beschränkt wird (vgl. einerseits RGZ 71, 358, 360; 94, 1, 4; 156, 395, 400; 167, 257, 259; RG Recht 1917 Nr. 632; RG HRR 1933 Nr. 1754; 1935 Nr. 669; RG JW 35, 512; 37, 2917; 38, 2413; ferner Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 251, 3; Kreft in BGB RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 17; Drees in Erman 6. Aufl. § 852 Rn. 26; Thomas in Palandt 35. Aufl. § 852 Anm. 5; andererseits: Seuffert in Staudinger 11. Aufl. § 812 BGB Rn. 5 ff; Zeuner in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 852 BGB Rn. 19; Esser, Schuldrecht 11, 4. Aufl. S. 455 ff; Larenz.
- BGH, 26.06.1968 - IV ZR 601/68
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
Die von ihr in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Senats (BGHZ 50, 266) betrifft einen mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt. - RG, 28.06.1909 - VI 422/08
Liegt eine Klagänderung vor, wenn aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz …
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob durch § 852 Abs. 2 BGB lediglich klargestellt werden sollte, daß die Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung den mit ihm konkurrierenden Bereicherungsanspruch unberührt läßt, oder ob durch diese Vorschrift der Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Ablauf der 3jährigen Verjährungsfrist auf die Bereicherung beschränkt wird (vgl. einerseits RGZ 71, 358, 360; 94, 1, 4; 156, 395, 400; 167, 257, 259; RG Recht 1917 Nr. 632; RG HRR 1933 Nr. 1754; 1935 Nr. 669; RG JW 35, 512; 37, 2917; 38, 2413; ferner Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 251, 3; Kreft in BGB RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 17; Drees in Erman 6. Aufl. § 852 Rn. 26; Thomas in Palandt 35. Aufl. § 852 Anm. 5; andererseits: Seuffert in Staudinger 11. Aufl. § 812 BGB Rn. 5 ff; Zeuner in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 852 BGB Rn. 19; Esser, Schuldrecht 11, 4. Aufl. S. 455 ff; Larenz. - RG, 03.10.1918 - VI 172/18
Schadensersatz aus Verletzung des Briefgeheimnisses
Auszug aus BGH, 24.11.1976 - IV ZR 232/74
In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob durch § 852 Abs. 2 BGB lediglich klargestellt werden sollte, daß die Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung den mit ihm konkurrierenden Bereicherungsanspruch unberührt läßt, oder ob durch diese Vorschrift der Anspruch aus unerlaubter Handlung nach Ablauf der 3jährigen Verjährungsfrist auf die Bereicherung beschränkt wird (vgl. einerseits RGZ 71, 358, 360; 94, 1, 4; 156, 395, 400; 167, 257, 259; RG Recht 1917 Nr. 632; RG HRR 1933 Nr. 1754; 1935 Nr. 669; RG JW 35, 512; 37, 2917; 38, 2413; ferner Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearbeitung § 251, 3; Kreft in BGB RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 17; Drees in Erman 6. Aufl. § 852 Rn. 26; Thomas in Palandt 35. Aufl. § 852 Anm. 5; andererseits: Seuffert in Staudinger 11. Aufl. § 812 BGB Rn. 5 ff; Zeuner in Soergel/Siebert 10. Aufl. § 852 BGB Rn. 19; Esser, Schuldrecht 11, 4. Aufl. S. 455 ff; Larenz.
- BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
Einer näheren Substantiierung hätte es aber schon deswegen bedurft, weil die Beklagte die Aufnahme eines laufenden Kredits und dessen Höhe konkret bestritten hatte (BGH Urteil vom 24. November 1976 - IV ZR 232/74 - DB 1977, 582;… Palandt, BGB, 54. Aufl., § 288 Rz 7, m. w. N.). - BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Das ist allerdings streitig, denn die Verwendung des Begriffs "auf Kosten ... erlangt", den man auch in § 812 Abs. 1 BGB findet, soll nach anderer Meinung auf die Voraussetzungen der Bereicherungshaftung nach §§ 812 ff BGB verweisen (vgl. die Nachweise in BGH NJW 1977, 529, 530;… Staudinger a.a.O. m.w.N.). - BGH, 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Umfang einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Rahmen eines Bauträgervertrages
Einer weiteren Darlegung der Kausalität der Kreditaufnahme für den Schadenseintritt bedurfte es mangels Bestreitens der Beklagten nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1976 - IV ZR 232/74, WM 1977, 172, 174).
- OLG Zweibrücken, 27.02.1990 - 7 U 159/89
Verfügung über ein Guthaben auf einem Gemeinschaftskonto; Geltendmachung einer …
Denn § 393 BGB findet auch dann Anwendung, wenn ein Anspruch aus Vertrag oder - wie hier - § 430 BGB mit einem Anspruch aus unerlaubter Handlung konkurriert, der deliktische Anspruch bereits verjährt ist und der Kläger nur den vertraglichen Anspruch oder den aus § 430 BGB geltend macht (RGZ 167, 257, 259; BGH NJW 1977, 529, 530 [BGH 24.11.1976 - IV ZR 232/74] = JZ 1977, 102, 103 = LM § 393 BGB Nr. 5;… Palandt/Heinrichs, BGB, 49. Aufl., § 393 Anm. 2 a;… MünchKomm-von Feldmann, BGB, § 393 Rdnr. 1;… Jauernig/Stürner, BGB, 4. Aufl., § 393 Anm. 2). - OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01
Bereicherungsanspruch eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank: …
Eine nähere Substantiierung wäre nur dann zu verlangen gewesen, wenn die Beklagte die Zinsforderung angezweifelt hätte (vgl. BGH WM 1977, 172, 174). - VerfGH Bayern, 13.05.2025 - 43-VI-21
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, Prozeßvollmacht, Vorgerichtliche …
Erst auf Bestreiten des Schuldners ist eine nähere Substanziierung erforderlich: Hat der Gläubiger den Kredit vor Eintritt des Verzugs aufgenommen, hat er seine Eigenverschuldung, den dafür gezahlten Zinssatz sowie seine Absicht, bei rechtzeitiger Zahlung des Schuldners den Kredit entsprechend abzutragen, darzulegen (vgl. BGH vom 24.11.1976 - IV ZR 232/74 - juris Rn. 19, insoweit in NJW 1977, 529 nicht abgedruckt; vom 27.2.1991 NJW-RR 1991, 1406;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 288 Rn. 14;… Ernst in Münchner Kommentar, BGB, 9. Aufl. 2022, § 286 Rn. 169;… Lorenz in BeckOK BGB, § 288 Rn. 10).In seiner Klageschrift vom 9. Dezember 2016 hatte er unter Verweis auf die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1976 (zitiert nach der Fundstelle "DB 77, 582") vorgetragen, Bankkredit in Höhe von 12, 5% in Anspruch genommen zu haben, den er, wäre die Forderung rechtzeitig bezahlt worden, getilgt hätte.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21
Rückzahlung einbehaltener Gelder - Schadensersatzansprüche im beendeten …
Insoweit fehlte es überhaupt an einer wirksamen Aufrechnung; denn dazu wäre erforderlich gewesen, dass die Beklagte die Forderungen des Klägers so genau bezeichnet hätte, dass sie von anderen Forderungen hätten unterschieden werden können (vgl. BGH 24. November 1976 - IV ZR 232/74 - Rn. 14, juris).Unter § 393 BGB fallen auch Ansprüche aus vorsätzlicher Vertragsverletzung, wenn ein Anspruch aus vorsätzlichem Delikt - wie vorliegend - konkurriert (…vgl. BGH 12. Oktober 1993 - XI ZR 155/92 - Rn. 18; 24. November 1976 - IV ZR 232/74 - Rn. 18, beide juris).
- OLG Hamm, 16.01.2003 - 27 U 208/01
Der Zahlungsanspruch einer KG in Liquidation gegen einen ehemaligen …
§ 393 ist auch auf einen Anspruch nach § 852 Abs. 3 BGB anwendbar (BGH, Urteil vom 24. November 1976, IV ZR 232/74, NJW 1977, 529 f.). - BGH, 01.03.1985 - V ZR 91/83
Verpflichtung des Verkäufers zur Übergabe des Eigentums an einem Viehbestand zur …
Das ist entgegen der Meinung der Anschlußrevision nicht nur für mit einem Anspruch aus unerlaubter Handlung konkurrierende vertragliche Schadensersatzansprüche, sondern auch für daneben bestehende Bereicherungsansprüche anerkannt (BGH Urt. v. 24. November 1976, IV ZR 232/74, NJW 1977, 529 f; vgl. auch RGZ 154, 334, 338;… BGH Urt. v. 20. Juni 1967, VI ZR 201/65, NJW 1967, 2012, 2013;… BGB-RGRK/Weber, 12. Aufl. § 393 Rdn. 5;… MünchKomm/von Feldmann, BGB, § 393 Rdn. 1;… Palandt/Heinrichs, BGB, 44. Aufl. § 393 Anm. 2 a); die von der Anschlußrevision hervorgehobene Bemerkung in dem Urteil vom 20. Juni 1967 (NJW 1967, 2012, 2013 re. Sp. unten) bezieht sich auf den Ausgleich der Vor- und Nachteile zur Ermittlung des Schadens oder der Höhe einer Bereicherung, der - wie dort auch bemerkt - keine Aufrechnung darstellt und darum auch ohne Rücksicht auf § 393 BGB stets zulässig ist.Denn die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern gewährt dem Schuldner nur eine Einrede; mit der Zulassung der Aufrechnung gegenüber den nichtdeliktischen Ansprüchen aber würde auch der (fortbestehende) Anspruch aus unerlaubter Handlung getilgt, so daß auch dann im Ergebnis eine Aufrechnung gegenüber einem Anspruch aus unerlaubter Handlung vorläge, was der vom Gesetzgeber in § 393 BGB vorgenommenen Interessenabwägung zuwiderliefe (RGZ 167, 257, 259; BGH Urt. v. 24. November 1976, IV ZR 232/74, NJW 1977, 529, 530;… BGB-RGRK/Weber aaO).
- LG Bochum, 11.08.2021 - 2 O 25/21 Hierfür spricht auch, dass die Verjährung eines Anspruchs nicht den Anspruch an sich vernichtet, sondern der Schuldnerin lediglich eine Einrede gewährt (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1976 - IV ZR 232/74).
- BGH, 17.01.1979 - VIII ZR 304/77
Rücktritt vom Vertrag - Schadensersatz wegen Nichterfüllung
- BAG, 17.08.1983 - 5 AZR 287/81
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Rechtsprechung
| BVerfG, 20.01.1977 - 1 BvR 441/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 529 (Ls.)
- DB 1977, 359
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