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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 17.01.1980 | EuGH, 06.03.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 13.11.1979 - 25/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,471
EuGH, 13.11.1979 - 25/79 (https://dejure.org/1979,471)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.1979 - 25/79 (https://dejure.org/1979,471)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 1979 - 25/79 (https://dejure.org/1979,471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 17; ; Brüsseler Übereinkommen über d... ie gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 54

  • EU-Kommission PDF

    Sanicentral SA / Collin

    1 . ÜBEREINKOMMEN VOM 27 . SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ARBEITSRECHT - ZUGEHÖRIGKEIT

  • EU-Kommission

    Sanicentral SA / Collin

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Art. 17 und 54 des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen und Handelssachen; Wirksamkeit von Gerichtsstandvereinbarungen in Arbeitsverträgen bei Widerspruch zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - ARBEITSRECHT - ZUGEHÖRIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • EuGH, 09.03.2017 - C-551/15

    Pula Parking - Parkgebühren EU-weit vollstreckbar

    Nach dieser Rechtsprechung besteht die einzige notwendige und hinreichende Voraussetzung für die Anwendung der Verordnung auf Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsverhältnissen, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind, darin, dass die Klage nach ihrem Inkrafttreten erhoben wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 1979, Sanicentral, 25/79, EU:C:1979:255, Rn. 6).
  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 30 In Bezug auf Gerichtsstandsklauseln ist darauf hinzuweisen, dass es sich ihrem Wesen nach um eine Zuständigkeitsoption handelt, die ohne rechtliche Folgen bleibt, solange kein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist, und die erst dann Wirkungen entfaltet, wenn eine Klage erhoben wird (Urteil vom 13. November 1979, Sanicentral, 25/79, EU:C:1979:255, Rn. 6).
  • BGH, 17.06.2026 - KZR 29/25

    VISA

    Dies beruht auf dem Umstand, dass Gerichtsstandsvereinbarungen ihrem Wesen nach eine Zuständigkeitsoption begründen, die erst dann Wirkungen entfaltet, wenn eine Klage erhoben wird (EuGH, Urteile vom 13. November 1979, Rs. 25/79, juris Rn. 6 - Sanicentral; vom 24. November 2022 - C-358/21, NJW 2023, 33 Rn. 30 - Tilman, zu Art. 23 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl.
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

    Das Übereinkommen läßt die Vorschriften des materiellen Rechts unberührt (Urteil vom 13. November 1979 in der Rechtssache 25/79 (Sanicentral, Slg. 1979, 3423, Randnr. 5); sein Ziel ist vielmehr die Schaffung einheitlicher Regeln für dieinternationale gerichtliche Zuständigkeit (Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95 (Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 25).
  • EuGH, 09.10.2025 - C-540/24

    Cabris lnvestments - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit …

    Rn. 31 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Gerichtsstandsklausel - da es sich bei ihr ihrem Wesen nach um eine Zuständigkeitsoption handelt, die ohne rechtliche Folgen bleibt, solange kein gerichtliches Verfahren eingeleitet ist, und die erst dann Wirkungen entfaltet, wenn eine Klage erhoben wird - zum Zeitpunkt der Klageerhebung zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 1979, Sanicentral, 25/79, EU:C:1979:255, Rn. 6, …und vom 24. November 2022, Tilman, C-358/21, EU:C:2022:923, Rn. 30).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Sie setzen damit sämtliche deutsche Regeln über die Begründung der internationalen Zuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit, soweit diese in dem Übereinkommen mitgeregelt ist, außer Kraft (vgl. EuGH Urteil vom 13. November 1979 - Rs 25/79 - EuGHE 1979, 3423, 3429;… Kropholler, aaO, Rz 638 bis 641;… ebenso Geimer/Schütze, aaO, § 1 II, S. 35 ff., § 32 I, S. 250;… Stein/Jonas/Schumann, aaO, Einl. Rz 788, 788 b).
  • EuGH, 27.02.2002 - C-37/00

    Weber - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Gerichtsstand des …

    Zu dieser Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass das Brüsseler Übereinkommen die Festlegung der innergemeinschaftlichen Zuständigkeit der Gerichte der Vertragsstaaten in Zivil- und Handelssachen zum Ziel hat und dass daher dieinnerstaatlichen Verfahrensvorschriften in den durch das Übereinkommen geregelten Bereichen hinter dessen Bestimmungen zurücktreten (Urteil vom 13. November 1979 in der Rechtssache 25/79, Sanicentral, Slg. 1979, 3423, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-168/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist für Streitigkeiten in Bezug …

    {FN:17} Urteil vom 13. November 1979, Sanicentral (25/79, EU:C:1979:255, Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 2/24

    Feststellung von Schadensersatzverpflichtungen wegen vorsätzlichen …

    Rn. 70 (vgl.: EuGH, Urteil vom 13. November 1979 - 25/79, Slg 1979, 3423 - 3429f., Gründe zu 6 - Sanicentral/Collin; OLG Köln, Urteil vom 16. März1988 - 24 U 182/87, NJW 1988, 2182 unter 2.b), cc) zu Art. 17 EuGVÜ; Thole in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage 2022, Art. 25 EuGVVO, Rn. 131).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-804/19

    Markt24 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …

    Vgl. Urteil vom 13. November 1979, Sanicentral (25/79, EU:C:1979:255, Rn. 3).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-551/15

    Pula Parking - Zeitliche Anwendbarkeit des Unionsrechts - Dienstleistungsvertrag …

  • OLG Hamburg, 21.12.2007 - 12 U 11/05

    Internationale Zuständigkeit bei Schuldübernahme: Bindung des Übernehmers an die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • BGH, 18.09.1986 - IX ZR 32/84

    Auslegung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 22.09.2003 - 8 Sa 1024/02

    Wirksamkeit einer ordentlichen (fristgemäßen) Kündigung; Zulässigkeit der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2001 - C-37/00

    Weber

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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.1980 - 56/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,366
EuGH, 17.01.1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 56/79 (https://dejure.org/1980,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 17; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 5

  • EU-Kommission PDF

    Zelger / Salinitri

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS DES ERFÜLLUNGSORTES - ZUSTÄNDIGKEIT DES VON DEN PARTEIEN BESTIMMTEN GERICHTS - WESEN UND GRUNDLAGE BEIDER

  • EU-Kommission

    Zelger / Salinitri

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung des Brüsseler Übereinkommens; Rückzahlung eines Darlehens nach mündlicher Vereinbarung des Darlehensvertrages mit vereinbartem Rückzahlungsort; Frage des Ausreichens einer mündlichen Vereinbarung über den Erfüllungsort für die ...

  • rechtsportal.de

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS DES ERFÜLLUNGSORTES - ZUSTÄNDIGKEIT DES VON DEN PARTEIEN BESTIMMTEN GERICHTS - WESEN UND GRUNDLAGE BEIDER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1218 (Ls.)
  • WM 1980, 720
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus EuGH, 17.01.1980 - 56/79
    Er trägt vor, der Gerichtshof habe im Urteil in der Rechtssache 12/76 (Tessilli/Dunlop, Slg. 1976, 1473) ausgeführt, es obliege dem mit dem Rechtsstreit befaßten Gericht, festzustellen, ob der Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden sei oder zu erfüllen wäre, "im Bereich seiner örtlichen Zuständigkeit" liege.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-106/95

    Mainschiffahrts-Genossenschaft eG (MSG) gegen Les Gravières Rhénanes SARL. - …

    Dies ergibt sich aus dem Urteil Zelger vom 17. Januar 1980(8), in dem der Gerichtshof sich allerdings speziell mit dem Verhältnis zwischen Artikel 5 Nummer 1 und Artikel 17 beschäftigt hat.

    Rn. 12 Gemäß dem Urteil Zelger genügt somit für die Gültigkeit einer Erfuellungsortvereinbarung nach Artikel 5 Nummer 1, daß "der Ort, an dem eine vertragliche Verpflichtung zu erfuellen ist, von den Parteien in einer nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht wirksamen Vereinbarung bestimmt worden ist" (Randnr. 6).

    Rn. 13 Zunächst einmal hat die Lösung, die der Gerichtshof im Urteil Zelger gewählt hat und der grundsätzlich zuzustimmen ist, die Frage, die uns hier beschäftigt, tatsächlich offengelassen.

    Eine solche Lösung würde aber nicht wenigen Schwierigkeiten begegnen, insbesondere da der Gerichtshof unmißverständlich festgestellt hat, daß a) die Bestimmung des Erfuellungsorts durch Verweisung auf das nationale Recht erfolgt (Urteil Tessili), b) das nationale Recht durchaus vorsehen kann, daß die Parteien den Erfuellungsort bestimmen und in diesem Fall die Einhaltung der in Artikel 17 vorgeschriebenen Form nicht erforderlich ist (Urteil Zelger), und schließlich c) der auf diese Weise bestimmte Erfuellungsort keine objektive Verbindung zum Rechtsstreit aufweisen muß (Urteil Custom Made Commercial(11)).

    Auch meine ich, daß das Urteil Zelger angesichts des in ihm enthaltenen Hinweises auf die unmittelbare Verknüpfung zwischen dem Rechtsstreit und dem zu seiner Entscheidung berufenen Gericht eher in dem Sinne zu verstehen ist, daß die Parteien für die Erfuellung des Vertrages durchaus einen anderen Ort als den gesetzlich bestimmten festlegen können, der aber in jedem Fall tatsächlich Erfuellungsort sein muß: nur in diesem Fall brauchen die Parteien die in Artikel 17 vorgeschriebene Form nicht einzuhalten.

    Rn. 20 Will man nicht das Urteil Zelger in Frage stellen und folglich den Erfuellungsort, wenn er durch Parteivereinbarung festgelegt worden ist, autonom bestimmen - eine grundsätzlich wünschenswerte Lösung, die den Vorzug hätte, geradlinig und unmißverständlich zu sein(17), die aber die Vertragsparteien zur Einhaltung besonders strenger Formerfordernisse verpflichten würde, auch wenn ein tatsächlicher Erfuellungsort festgelegt worden ist -, so ist die einfachste Lösung, daß der Gemeinschaftsrichter die Grenzen festlegt, die ganz einfach eine Umgehung des Artikels 17 verhindern sollen(18).

    (8) - Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79 (Zelger, Slg. 1980, 89).

    Insbesondere nach dem Urteil Zelger lässt sie Erfuellungsortvereinbarungen ohne Einhaltung der in Artikel 17 vorgeschriebenen Form zu (in diesem Sinn z. B. Urteil der Cour d'…appel Lyon vom 28. März 1979, La Semaine juridique, Edition générale 1981, Jurisprudence, Nr. 19519, sowie die von Schack zitierte deutsche Rechtsprechung in "Abstrakte Erfuellungsortvereinbarungen: form- oder sinnlos?" in Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts, 1996, S. 247 ff., Anmerkung 5).

    (15) - In Wirklichkeit sprechen sich auch die, die dem Urteil Zelger zustimmen, für die Aufstellung einheitlicher Formerfordernisse sowohl für Gerichtsstandsvereinbarungen als auch für "abstrakte" Erfuellungsortvereinbarungen aus.

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 13 W 48/09

    Vereinbarkeit von online verfügbaren AGB mit der EuGVVO

    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Vereinbarung des Erfüllungsortes richtet sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht und wirkt sich auf den Gerichtsstand unabhängig davon aus, ob die Formvorschriften nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 EuGVVO beachtet wurden (EuGH, WM 1980, 720. OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 208, 213).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-106/95

    MSG / Les Gravières Rhénanes

    Wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort, an dem eine Verpflichtung zu erfuellen ist, bestimmen können, ohne daß hierfür eine besondere Form vorgeschrieben wäre, dann genügt die Vereinbarung über den Erfuellungsort, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne des Artikels 5 Nummer 1 des Übereinkommens zu begründen (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 5).

    34 Im Falle einer solchen Vereinbarung fehlt es nicht nur an einer unmittelbaren Verbindung zwischen dem Rechtsstreit und dem zur Entscheidung berufenen Gericht, es liegt auch eine Umgehung des Artikels 17 vor, der zwar eine ausschließliche Zuständigkeit begründet und dabei auf jeden objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht verzichtet (Urteil Zelger, a. a. O., Randnr. 4), gerade deshalb aber die Einhaltung seiner strengen Formvorschriften verlangt.

  • EuGH, 14.03.2013 - C-419/11

    Česká spořitelna - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche …

    Rn. 55 Angesichts des hohen Stellenwerts, der dem Parteiwillen in den nationalen Regelungen des Vertragsrechts im Allgemeinen eingeräumt wird, genügt es im Übrigen, wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort bestimmen können, an dem eine Verpflichtung zu erfüllen ist, die Vereinbarung über den Erfüllungsort der Verpflichtung, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne von Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 44/2001 zu begründen (vgl. entsprechend Urteile vom 17. Januar 1980, Zelger, 56/79, Slg. 1980, 89, Randnr. 5, vom 20. Februar 1997, MSG, C-106/95, Slg. 1997, I-911, Randnr. 30, sowie GIE Groupe Concorde u. a., Randnr. 28).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-256/00

    Besix - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 5 Nummer 1 - Zuständigkeit in …

    In Übereinstimmung mit dem Bericht von Herrn Jenard zu dem Übereinkommen (…ABl. 1979, C 59, S. 1, 22) rechtfertigen sich die besonderen Zuständigkeitsregeln im 2. Abschnitt des Titels II des Übereinkommens vor allem aus einer engen Verknüpfung zwischen dem Rechtsstreit und dem zu seiner Entscheidung berufenen Gericht (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 3).
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Zuständigkeit für Klagen aus …

    Die Cour de cassation führte aus, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 6. Oktober 1976 in der Rechtssache 12/76 (Tessili, Slg. 1976, 1473) für Recht erkannt, daß sich der Ort im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Brüsseler Übereinkommens, an dem die Verpflichtung erfüllt worden sei oder zu erfüllen wäre, nach dem Recht bestimme, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend sei - dieses Recht könne auch die Bestimmungen eines internationalen Übereinkommens über ein Einheitliches Gesetz umfassen (Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-288/92, Custom Made Commercial, Slg. 1994, I-2913) -, sofern die Parteien diesen Ort nicht selbst in einer nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht wirksamen Vereinbarung bestimmten (Urteil vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89).

    Überdies hat der Gerichtshof die Konsequenzen daraus gezogen, daß die nationalen Rechte bei der Regelung von Verträgen dem Parteiwillen im allgemeinen einen hohen Stellenwert einräumen, und dementsprechend entschieden, daß die Vereinbarung über den Erfüllungsort der Verpflichtung genügt, um an diesem Ort die gerichtliche Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Nummer 1 des Übereinkommens zu begründen, wenn die Vertragsparteien nach dem anwendbaren Recht unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Ort, an dem eine Verpflichtung zu erfüllen ist, bestimmen können, ohne daß hierfür eine besondere Form vorgeschrieben wäre (Urteil Zelger, Randnr. 5), sofern dieser Ort einen Zusammenhang mit der Vertragswirklichkeit aufweist (Urteil vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-106/95, MSG, Slg. 1997, I-911, Randnrn.

  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti - "Brüsseler Übereinkommen - Artikel 17 - Gerichtsstandsvereinbarung …

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden, daß Artikel 17 von jedem objektiven Zusammenhang zwischen dem streitigen Rechtsverhältnis und dem vereinbarten Gericht absieht (Urteile vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 56/79, Zelger, Slg. 1980, 89, Randnr. 4, MSG, Randnr. 34, und Benincasa, Randnr. 28).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche …

    Eine wirksame Vereinbarung über den Erfüllungsort durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin hinge zwar nicht von der in Art. 17 für Gerichtsstandsvereinbarungen vorgeschriebenen Form ab (EuGH WM 1980, 720;… kritisch Kropholler a.a.O. Art. 5 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 70/03

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

    Das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Vereinbarung des Erfüllungsort nach Art. 5 EuGVVO richtet sich nach dem auf den Vertrag anwendbaren innerstaatlichen Recht und wirkt sich auf den Gerichtsstand unabhängig davon aus, ob die Formvorschriften nach Art. 17 EuGVÜ bzw. 23 EuGVVO beachtet sind (EuGH WM 1980, 720; OLG Karlsruhe RIW 1994, 1046/1047).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZR 37/94

    Vereinbarkeit einer abstrakten Erfüllungsortvereinbarung mit europäischem Recht

    a) In seiner auf eine Vorlage des Bundesgerichtshofes ergangenen Entscheidung vom 17. Januar 1980 (Rs 56/79, WM 1980, 720 ff. m. Anm. Schütze aaO. S. 723 und Spellenberg IPrax 1981, 75 ff.; vgl. dazu das abschließende Urteil des BGH v. 7. Juli 1980 - III ZR 15/78, RIW 1980, 725), in der eine mündlich getroffene Erfüllungsortvereinbarung zwischen einem deutschen und einem italienischen Staatsbürger für die Rückzahlung eines Darlehens zu beurteilen war, hat der Gerichtshof ausgesprochen, daß für Erfüllungsortvereinbarungen nach Art. 5 EuGVÜ die besonderen Formvorschriften des Art. 17 EuGVÜ nicht gelten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • OLG Köln, 16.12.2008 - 9 U 47/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Zahlungsansprüche wegen …

  • LG Kleve, 01.10.2013 - 4 O 272/12

    FENEX-Bedingungen; AGB; Standard-AGB; ADSp; Transport; Fracht; Spedition; …

  • OLG Koblenz, 09.06.1989 - 2 U 1907/87

    Anwaltshaftung; Kenntnis einschlägiger Gesetze

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 130/82

    Vereinbarung des Erfüllungsortes durch stillschweigende Unterwerfung unter die …

  • LG München I, 29.05.1995 - 21 O 23363/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1994 - C-288/92

    Custom Made Commercial Ltd gegen Stawa Metallbau GmbH. - Brüsseler Übereinkommen …

  • BGH, 07.07.1980 - III ZR 15/78

    Verneinung der Zuständigkeit deutscher Gerichte - Mündliche Vereinbarung eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.2023 - C-566/22

    Inkreal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1998 - C-159/97

    Trasporti Castelletti Spedizioni Internazionali SpA gegen Hugo Trumpy SpA.

  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 154/91

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Gerichtsstand des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2011 - C-87/10

    Electrosteel Europe - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates - Gerichtliche …

  • OLG Köln, 19.07.1995 - 13 W 22/95

    Gerichtsstandswirkung einer Erfüllungsortvereinbarung

  • OLG Bremen, 19.05.1994 - 2 U 146/93

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes; Bestimmung des vertraglichen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1981 - 38/81

    Effer SpA gegen Hans-Joachim Kantner. - Brüsseler Übereinkommen.

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   EuGH, 06.03.1980 - 120/79   

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https://dejure.org/1980,808
EuGH, 06.03.1980 - 120/79 (https://dejure.org/1980,808)
EuGH, Entscheidung vom 06.03.1980 - 120/79 (https://dejure.org/1980,808)
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  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 1 Abs. 1; ; EuGVÜ Art. 5 Nr. 2; ; EuGVÜ Art. 31

  • EU-Kommission PDF

    De Cavel

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - UNTERHALTSSACHEN - EINBEZIEHUNG

  • EU-Kommission

    De Cavel

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    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - ANWENDUNGSBEREICH - UNTERHALTSSACHEN - EINBEZIEHUNG - [ÜBEREINKOMMEN VOM 27. SEPTEMBER 1968 , ARTIKEL 1 ABSATZ 1]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1218 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus EuGH, 06.03.1980 - 120/79
    Die Antragstellerin im Ausgangsverfahren beruft sich auch auf Entscheidungen verschiedener nationaler Gerichte, insbesondere auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 4. Juni 1976 (Rechtsprechungsübersicht, Dokumentationsdienst des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, Folge 2, 1978, Nr. 54) und das Urteil der Cour d'Appel in Brüssel vom 1. April 1977 (…J. T. 1978, S. 119), ferner auf die Erklärungen der Kommission, des Vereinigten Königreichs und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Warner in der Rechtssache 143/78 (de Cavell, Slg. 1979, 1055).

    In seinem zwischen denselben Parteien ergangenen Urteil vom 27. März 1979 (Rechtssache 143/78, de Cavel, Slg. 1979, 1055) hat der Gerichtshof in Anwendung dieses Grundsatzes entschieden, daß ein im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens gestellter Antrag auf Siegelung nicht in den Anwendungsbereich des Brüsseler Übereinkommens fällt, und zwar nicht wegen seiner Akzessorietät, sondern weil er, in Anbetracht seines besonderen Inhalts, im zu entscheidenden Fall dem Recht der ehelichen Güterstände zuzurechnen war.

  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Rn. 18 Eine Unterhaltspflicht im Sinne der Verordnung liegt dann vor, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, die Lebensbedürfnisse des bedürftigen Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (…vgl. EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 44/19 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 20).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05

    Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting …

    c) Der Qualifizierung des vorliegenden Rechtsstreits als Unterhaltssache im Sinne des Art. 5 Nr. 2 EuGVVO steht auch nicht entgegen, dass der Euro-päische Gerichtshof unter dem Begriff des Unterhalts vor allem finanzielle Verpflichtungen versteht, bei deren Festsetzung die Bedürfnisse und die Mittel beider Ehegatten berücksichtigt werden, und die dazu bestimmt sind, den Unterhalt eines bedürftigen Ehegatten zu sichern (vgl. EuGH, Urteile vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f. Rdn. 5, …und vom 27. Februar 1997, Rs. C-220/95, van den Boogard, Slg. 1997, I-1147 = IPrax 1999, 35 ff., Rdn. 22).

    Abgesehen davon, dass der Begriff des Unterhalts im Sinne des Art. 5 Nr. 2 EuGVVO weit auszulegen ist (…vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rdn. 13;… Musielak/Weth ZPO 5. Aufl. Art. 5 EuGVVO Rdn. 10 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f.), keinen auf periodische Leistungen gerichteten Anspruch voraussetzt und von anderen Ansprüchen vor allem anhand des Kriteriums eines - hier gegebenen - familienrechtlichen Bandes abzugrenzen ist (…vgl. Musielak/Weth aaO Art. 5 EuGVVO Rdn. 10 m.N.), entspricht der hier geltend gemachte Erstattungsanspruch zumindest mittelbar der vorstehenden Definition des Unterhaltsbegriffs.

    Dieser Entschädigungscharakter des hier geltend gemachten Anspruchs steht seiner autonomen Qualifizierung als Unterhaltsanspruch aber nicht entgegen, da der Europäische Gerichtshof auch die prestations compensatoires des französischen Rechts, für die der Entschädigungsgedanke ebenfalls zumindest eine mitentscheidende Rolle spielt (…vgl. Zöller/Geimer ZPO 26. Aufl. Art. 1 EuGVVO Rdn. 29 m.N.; Ferrand in Hofer/Schwab/Henrich Scheidung und nachehelicher Unterhalt im europäischen Vergleich S. 83 ff., 102), ohne weiteres den Unterhaltssachen zuordnet (EuGH, Urteil vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f., Rdn. 5).

  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 141/94

    Schadensersatz wegen Erfüllung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

    Zu den Entscheidungen, die nach den im EuGVÜ genannten Regeln anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden können, gehören grundsätzlich auch Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (EuGH Slg. 1979, 1055; Slg. 1980, 731).
  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19

    Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige …

    Auf der Grundlage der zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird von einer Unterhaltsverpflichtung jedenfalls dann auszugehen sein, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, den Lebensbedarf des Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (…vgl. EuGH Urteile vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-186/19

    Supreme Site Services u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 8 und 9).

    {FN:15} Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70).

    {FN:17} Vgl. Urteil vom 6. März 1980, de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 11 und 12).

  • EuGH, 22.10.2015 - C-523/14

    Aannemingsbedrijf Aertssen und Aertssen Terrassements - Vorlage zur …

    Rn. 33 Im Übrigen verpflichtet diese Verordnung nach ihrem gesamten System nicht dazu, das Schicksal einer akzessorischen Klage unbedingt an das der Hauptklage zu binden (vgl. entsprechend Urteil de Cavel, 120/79, EU:C:1980:70, Rn. 7 bis 9).

    Rn. 41 Was erstens die Identität der Parteien im Sinne von Art. 27 der Verordnung Nr. 44/2001 betrifft, so geht aus den Urteilen Sonntag (…C-172/91, EU:C:1993:144, Rn. 19) und de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 7 bis 9) hervor, dass der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch ein strafrechtlich verfolgtes Handeln verursacht wird, seine zivilrechtliche Natur behält, da diese Verordnung nach ihrem gesamten System nicht dazu verpflichtet, das Schicksal einer akzessorischen Klage unbedingt an das der Hauptklage zu binden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders und Huber - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in …

    {FN:46} - Vgl. Urteile de Cavel (120/79, EU:C:1980:70, Rn. 6 ff.) und van den Boogaard (…C-220/95, EU:C:1997:91, Rn. 22 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2024 - 37 W 1/24

    Vornahme der Abgrenzung privatrechtlicher von öffentlich-rechtlichen …

    Demgegenüber schließen öffentlich-rechtliche Vorfragen die Qualifikation einer Sache als privatrechtlich nicht aus (…Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl., Art. 1 EuGVVO Rn. 1a;… Schlosser/Hees, EU-Zivilprozessrecht, 5. Aufl., Art. 1 Brüssel Ia-VO Rn. 6; EuGH, Urt. v. 06.03.1980 - C-120/79, Rn. 3 ff. - de Cavel).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 36/84

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Unterhaltssachen - Einrede der …

    Sie erfaßt deshalb bei Unterhaltssachen auch die Rechtshängigkeit vor dem Gericht eines anderen Vertragsstaates im Rahmen eines Verbundverfahrens, obwohl das EGGVÜ nach seinem derzeit noch geltenden Wortlaut - anders als nach der Fassung, die es mit Ratifikation des Beitrittsabkommens mit Dänemark, Großbritannien und Irland erhalten wird (…s. insoweit Bericht zu dem Beitrittsübereinkommen - sog. Schlosser-Bericht - ABl.EG Nr. C 59/71 ff. vom 5.3.1979 Rdn. 33 ff.) - eine solche Annex-Zuständigkeit sonst nicht zur Kenntnis nimmt (vgl. allerdings zur Anwendbarkeit des EGGVÜ auf die Vollstreckung von Annex-Unterhaltsentscheidungen EuGH - Urteil vom 6. März 1980 - 120/79 - IPRax 1981, 19 sowie BGH Beschluß vom 30. April 1980 - VIII ZB 34/78 - FamRZ 1980, 672 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1997 - C-391/95

    Van Uden Maritime BV, auch handelnd unter dem Namen Van Uden Africa Line gegen …

    (31) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (De Cavel, Slg. 1980, 731, Randnr. 8; nachstehend: Urteil De Cavel II).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-80/00

    Italian Leather

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen. - Brüsseler Übereinkommen - …

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