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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 13.08.1997 | BVerfG, 23.10.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5122
BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94 (https://dejure.org/1997,5122)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 1 BvR 116/94 (https://dejure.org/1997,5122)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 1 BvR 116/94 (https://dejure.org/1997,5122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 369
  • MDR 1998, 362
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
    Soweit es in diesem Zusammenhang auf die Kenntnis von der Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers ankommt, genügt es, wenn sich die Verfahrensbeteiligten diese Kenntnis in zumutbarer Weise verschaffen können (vgl. auch BVerfGE 93, 99 [108] zur Frage der Rechtsmittelbelehrung).

    Eine solche Erkundigungspflicht liegt ebenso wie etwa die Erkundigung nach den Rechtsmittelvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 93, 99 [109]) im Rahmen des Zumutbaren.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter, daß die Parteien nicht vor einem Richter stehen müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 89, 28 [36]).

    Deshalb muß im Verfahrensrecht Vorsorge dafür getroffen werden, daß im Einzelfall ein Richter, der nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen ist oder abgelehnt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 139 [146]).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
    Insoweit können keine anderen Maßstäbe gelten als für die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein (vgl. dazu BVerfGE 88, 118 [124 f.]).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter, daß die Parteien nicht vor einem Richter stehen müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 21, 139 [145 f.]; 89, 28 [36]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 116/94
    b) Die Rüge des Beschwerdeführers, der Bundesgerichtshof hätte ihn vor der abschließenden Entscheidung über die Revision von der Entscheidung über das Befangenheitsgesuch und das Nachrücken von Richter S. unterrichten müssen, wirft ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen auf und läßt die Annahme der Verfassungsbeschwerde nicht angezeigt erscheinen; denn diese Rüge erweist sich schon anhand der vom Bundesverfassungsgericht bereits entwickelten Maßstäbe (vgl. zu diesem Kriterium BVerfGE 90, 22 [24]) als unbegründet.
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …

    Die Gerichte sind allerdings nicht verpflichtet, von sich aus auf die mitwirkenden Richter hinzuweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 1997 - 1 BvR 116/94 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am …

    Während die §§ 41, 42 ZPO einerseits das verfassungsrechtliche Gebot schützen, Neutralität und Distanz des Richters in Fällen der Vorbefasstheit abzusichern, ist andererseits das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter zu beachten (Art. 101 Abs. 1 S 2 GG; vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 23.9.1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369 <Juris RdNr 10>).
  • BSG, 11.12.2024 - B 6 KA 26/23 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - ehrenamtlicher Richter - Heranziehung - …

    Sofern es dabei auf Geschäftsverteilungspläne ankommt, die nicht veröffentlicht worden sind, obliegt es den Beteiligten sich beim Gericht nach deren Inhalt zu erkundigen (vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 11/22 B - juris RdNr 10; BVerfG Kammerbeschluss vom 23.9.1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369 - juris RdNr 11).

    Rn. 23 Der Umstand, dass die ehrenamtlichen Richter im Geschäftsverteilungsplan unter B III Satz 1 nicht namentlich bezeichnet werden, sondern dass insoweit auf eine von der Gerichtsverwaltung geführte Excel-Datei Bezug genommen wird, welche allein die Zugehörigkeit zum jeweiligen Kreis der ehrenamtlichen Richter festlegt, erscheint jedoch unter dem Gesichtspunkt der Transparenz problematisch, da Dritte sich nicht ohne Weiteres Kenntnis von der vorschriftsgemäßen Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers verschaffen können (zur Bedeutung dieser Möglichkeit vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 23.9.1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369 = juris RdNr 11).

  • BVerfG, 12.05.2025 - 2 BvR 246/23

    Ordnungsgemäße Besetzung der 1. Kammer des Zweiten Senats und erfolglose …

    Rn. 16 Ferner war Vizepräsidentin König nicht verpflichtet, die Beschwerdeführerin vor der Beschlussfassung in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 909/22 und 2 BvR 1459/22 über die mitwirkenden Richter zu informieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 1997 - 1 BvR 116/94 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im …

    Die Äußerung einer Rechtsansicht für sich allein kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen (BVerfG, NJW 1998, 369, 370), auch wenn sie einer Partei ungünstig ist (BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7) und der Richter dabei Argumente des Gegners anführt.
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00

    Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung

    Die Partei ist hinreichend dadurch geschützt, daß auch unabhängig von der strengen Offenlegungsvorschrift des § 21 e GVG ein Recht der jeweiligen Prozeßpartei besteht, sich, soweit es auf die Kenntnis von der Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers ankommt, diese Kenntnis in zumutbarer Weise zu verschaffen (BVerfG 23. Dezember 1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369; BayObLG 30. September 1977 - BReg …

    In Ansehung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter und des daraus herzuleitenden Rechts der Partei, sich bei Bedarf in zumutbarer Weise Kenntnis von der Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers verschaffen zu können (BVerfG aaO NJW 1998, 369), erscheint die betreffende Regelung des Geschäftsverteilungsplans auch sinnvoll: Beabsichtigt ein Verfahrensbeteiligter, etwa zur Prüfung eines Ablehnungsgrundes oder der Frage des gesetzlichen Richters, sich über den aktuellen Stand der Liste der ehrenamtlichen Richter gemäß §§ 31, 39 ArbGG zu informieren, so ist dieses Einsichtsrecht am ehesten gewährleistet, wenn die Listen in gedruckter Form nach dem jeweiligen Stand eingesehen werden können.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 1361/16

    (Keine) Zuständigkeit des Beamtensenats für Petitionsverfahren eines …

    Über den jeweils tagesaktuellen Stand können sich die Verfahrensbeteiligten unschwer und zumutbar Kenntnis durch Einsichtnahme in die Geschäftsverteilungspläne in der dazu bestimmten Geschäftsstelle (§ 21e Abs. 9 Halbs. 1 GVG) Aufklärung verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.09.1997 - 1 BvR 116/94 - NJW 1998, 369).

    Aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GVG folgt insbesondere keine Pflicht der Gerichte, allgemein von sich aus die Verfahrensbeteiligten vor einer anstehenden Entscheidung darüber zu unterrichten, welche Richter daran mitwirken werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.09.1997, a.a.O., m.w.N.).

  • KG, 11.09.2025 - 2 W 26/25

    Missbräuchliche Drohung mit einem Befangenheitsantrag; Erforderlichkeit einer …

    Rn. 5 Das Ablehnungsrecht ist der Partei eingeräumt, um den gesetzlichen Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Einzelfall zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 23. September 1997 - 1 BvR 116/94, NJW 1998, 369 [370];… Musielak/Voit/Heinrich, a. a. O., § 42 Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2019 - 14 VA 2/19

    Anspruch auf Einsicht in Senatsgeschäftsverteilungsplan eines Gerichts durch …

    Rn. 9 Dass die Bürger Anspruch haben, Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte zu nehmen und auf diese Weise zu kontrollieren, ob dem Prinzip des gesetzlichen Richters genügt wird, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Beschluss vom 23.09.1997, 1 BvR 116/94 - juris Rdnr. 10 ff., Kissel/Mayer, a.a.O., § 21e Rdnr. 75 ff.).
  • BFH, 12.06.2012 - I B 148/11

    Ausschluss eines Richters wegen der Mitwirkung im vorausgegangenen …

    Im Interesse des Rechtschutzsuchenden ist das Tatbestandsmerkmal "Mitwirkung im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren" weit auszulegen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1997 1 BvR 116/94, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 369; vom 9. Dezember 1987 1 BvR 1271/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 272), um sicherzustellen, dass der zu Kontrollierende nicht zugleich zum Kontrolleur wird (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2000 VIII B 44/00, BFH/NV 2001, 176).
  • BFH, 14.03.2012 - V B 111/10

    Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung - Zum …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2023 - 14 S 1183/23

    Auskunftsbegehren gegenüber dem Bundesverfassungsgericht ist kein Akt der …

  • VG München, 07.10.2008 - M 11 K 07.2972

    Stahlgerüst an Grundstücksgrenze; Carport, Pergola; Abdeckung, Dach; …

  • BSG, 22.12.2008 - B 12 KR 51/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …

  • BSG, 11.06.2012 - B 12 KR 74/11 B
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8528
BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96 (https://dejure.org/1997,8528)
BVerfG, Entscheidung vom 13.08.1997 - 2 BvR 540/96 (https://dejure.org/1997,8528)
BVerfG, Entscheidung vom 13. August 1997 - 2 BvR 540/96 (https://dejure.org/1997,8528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 554b Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Annahmevoraussetzungen einer zivilrechtlichen Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 369
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96
    Die Vorschrift, deren Hauptanliegen in einer Entlastung des Revisionsgerichts besteht, ist in der ihr durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegebenen Auslegung von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 54, 277 [285 ff.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96
    Grundsätzliche Bedeutung hatten die entschiedenen Rechtsfragen vorliegend ersichtlich nicht, wie in der angegriffenen Entscheidung sowie in den Stellungnahmen des Bundesgerichtshofs ohne Verfassungsverstoß (vgl. dazu BVerfGE 18, 85 [92 ff.]) dargelegt ist.
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96
    Hinzukommen muß vielmehr die Feststellung, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (stRspr; vgl. insbesondere BVerfGE 42, 64 [74]; 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, 1456 [1458]).
  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 13.08.1997 - 2 BvR 540/96
    Hinzukommen muß vielmehr die Feststellung, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (stRspr; vgl. insbesondere BVerfGE 42, 64 [74]; 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987 - 2 BvR 808/82 -, NJW 1988, 1456 [1458]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3315
BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94 (https://dejure.org/1997,3315)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94 (https://dejure.org/1997,3315)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 1 BvR 1986/94 (https://dejure.org/1997,3315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als ehrenamtlicher Parteisekretär tätigen Lehrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 369 (Ls.)
  • NZA 1998, 93
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
    Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).

    Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.

    bb) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
    Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).

    Diese Funktion war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).

    Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der Funktion eines Schulparteisekretärs der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
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