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Weitere Entscheidung unten: BAG, 22.02.2000

Rechtsprechung
   BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R   

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https://dejure.org/1999,237
BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R (https://dejure.org/1999,237)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R (https://dejure.org/1999,237)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1999 - B 7 AL 38/98 R (https://dejure.org/1999,237)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Sperrzeit - Minderung der Anspruchsdauer

  • Judicialis

    AFG § 119

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Rechtmäßigkeit einer Minderung der Alg-Anspruchsdauer - Eintritt einer Regelsperrzeit und Zahlung einer Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflicht der Bundesanstalt für Arbeit über den Zeitpunkt der günstigsten Antragstellung, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2043
  • MDR 2000, 93
  • NZS 2000, 155
  • NZA-RR 2000, 325
 
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Wird zitiert von ... (104)Zitiert selbst (35)

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Der Senat hat hierzu bereits früher entschieden (…BSGE 54, 41, 44 = SozR 4100 § 119 Nr. 20; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 26), daß der Gesetzgeber des AFG in bewußter Abkehr von den früheren Regelungen im Gesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) von einer Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand des Leistungsanspruchs bewußt abgesehen, also bewußt auf die Prüfung einer konkreten Schädigung verzichtet hat, um eine weitgehende Vereinfachung der Bearbeitung der Leistungsfälle zu erreichen und damit eine termingerechte Auszahlung nach Eintritt der Arbeitslosigkeit zu sichern.

    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (…vgl nur: BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).

    In den Fällen, in denen ein Arbeitsloser rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, ein Sperrzeittatbestand werde nicht eintreten, erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (…vgl zu dieser Voraussetzung BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2;… BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar war (…BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8;… BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).

    Diese Wertung wird bei einer einvernehmlichen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses durch die Überlegung gestützt, daß ansonsten der sorgfältige Arbeitnehmer, der sich vor der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses mit den sich hieraus ergebenden sozialrechtlichen Folgen vertraut macht, benachteiligt würde (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 28).

    Ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Lösung des Beschäftigungsverhältnisses (Rechtsirrtum) kann also nur dann im Einzelfall wegen einer besonderen Härte zur Verminderung der Regeldauer einer Sperrzeit führen, wenn er durch die konkrete Auskunft einer hiermit vertrauten Stelle - in der Regel einer Dienststelle der Beklagten - hervorgerufen oder gestützt wurde (BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht;… BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 28).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Grundgedanke der Sperrzeitregelung ist es, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (vgl nur: BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11;… BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).

    Maßgebliche Tatsachen sind hier nur solche, die mit dem Eintritt der Sperrzeit in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (…BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11).

    In den Fällen, in denen ein Arbeitsloser rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, ein Sperrzeittatbestand werde nicht eintreten, erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (…vgl zu dieser Voraussetzung BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2;… BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar war (…BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11;… BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).

    Ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Lösung des Beschäftigungsverhältnisses (Rechtsirrtum) kann also nur dann im Einzelfall wegen einer besonderen Härte zur Verminderung der Regeldauer einer Sperrzeit führen, wenn er durch die konkrete Auskunft einer hiermit vertrauten Stelle - in der Regel einer Dienststelle der Beklagten - hervorgerufen oder gestützt wurde (BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11;… SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 28).

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Die Klägerin hat vorliegend ihr Beschäftigungsverhältnis dadurch gelöst, daß sie am 24. April 1995 einen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses führenden Vertrag (Auflösungsvertrag) geschlossen hat (vgl BSGE 66, 94, 96 = SozR 4100 § 119 Nr. 36;… BSGE 77, 48, 50 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9).

    Ein solcher Grund liegt nicht allein in der Zahlung einer Abfindung (BSGE 66, 94, 98 = SozR 4100 § 119 Nr. 36;… BSG SozR 4100 § 119 Nrn 14 und 28).

    Ob für die im Zeitpunkt des Abschlusses des Aufhebungsvertrages 45jährige Klägerin insoweit die Urteile des BSG zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses älterer Arbeitnehmer im Rahmen eines erheblichen betrieblichen Personalabbaus einschlägig sind (vgl nur BSGE 66, 94 ff = SozR 4100 § 119 Nr. 36), bedarf keiner näheren Untersuchung.

    Der wichtige Grund iS des § 119 AFG muß nämlich nicht nur die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses als solche, sondern auch den Zeitpunkt der Auflösung decken (…BSGE 52, 276, 277 = SozR 4100 § 119 Nr. 17; BSGE 66, 94, 97 = SozR 4100 § 119 Nr. 36).

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Die Beklagte ist auch von Amts wegen gehalten, Leistungsempfänger bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nutzen würde (…BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 mwN; vgl bereits BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11;… BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11;… BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Antrag auf Alg bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über die Bewilligung (§ 39 Abs. 1 SGB X) widerrufen werden, weil er so lange ohne Außenwirkung geblieben ist (vgl BSGE 60, 79, 83 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; zustimmend der 11. Senat des BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, unveröffentlicht; Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, DBlR Nr. 4225a zu § 14 SGB I).

    Auch nach der spezifischen gesetzlichen Funktion des Antrags - diesem kommt im AFG ein Doppelcharakter zu, da der Antrag das Verwaltungsverfahren in Gang setzt und zugleich materielle Anspruchsvoraussetzung ist (BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 11) - spricht nichts gegen die Möglichkeit, die Wirksamkeit eines bereits gestellten Antrags auf Alg im Wege des Herstellungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Dieser Anspruch hat zunächst zur Voraussetzung, daß der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - ), verletzt hat (vgl hierzu nur die Urteile des Senats in: BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4, SozR 3-4100 § 37 Nr. 1 und SozR 3-4100 § 134 Nr. 14;… Urteile des 11. Senats des BSG in BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).

    Eine solche Korrektur des Antragsdatums stünde mit dem Gesetzeszweck des § 100 Abs. 1 AFG im Einklang (hierzu BSGE 76, 84, 91), weil der Antrag als Willenserklärung den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten (ggf sogar einer Anfechtung gemäß §§ 119 ff BGB) unterliegt (hierzu BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, unveröffentlicht).

    Insoweit wird das LSG auch festzustellen haben, ob zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil für die Klägerin ein ursächlicher Zusammenhang besteht (hierzu BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3;… BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31;… BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4;… BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4).

  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Dieser Anspruch hat zunächst zur Voraussetzung, daß der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - ), verletzt hat (vgl hierzu nur die Urteile des Senats in: BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4, SozR 3-4100 § 37 Nr. 1 und SozR 3-4100 § 134 Nr. 14;… Urteile des 11. Senats des BSG in BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).

    Auch die weitere Voraussetzung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, daß der erlittene Nachteil (durch die "verfrühte" Antragstellung) mit verwaltungskonformen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Regelung, also durch eine vom Gesetz vorgesehene zulässige und rechtmäßige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56;… BSGE 58, 104, 109 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 51, 89, 52 = SozR 2200 § 381 Nr. 44), wäre erfüllt.

    Der Senat hat zwar mehrfach entschieden, daß eine fehlende Arbeitslosmeldung wegen ihrer spezifischen Funktion nicht ersetzbar ist (…BSGE 60, 43 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 134 Nr. 14, S 56;… BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1; Urteil des Senats vom 11. Januar 1989 - 7 RAr 14/88 -, DBlR Nr. 3488a zu § 107 AFG).

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 17/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) statt gezahlter Arbeitslosenhilfe (Alhi) - …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Unerheblich ist, ob die Initiative von ihr oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist (…hierzu: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 28; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht).

    Wirtschaftliche Folgen der Sperrzeit, die nicht Grundlage des für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Verhaltens des Arbeitslosen waren, bleiben demgegenüber außer Betracht (BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht).

    Ein Irrtum über die Rechtsfolgen einer Lösung des Beschäftigungsverhältnisses (Rechtsirrtum) kann also nur dann im Einzelfall wegen einer besonderen Härte zur Verminderung der Regeldauer einer Sperrzeit führen, wenn er durch die konkrete Auskunft einer hiermit vertrauten Stelle - in der Regel einer Dienststelle der Beklagten - hervorgerufen oder gestützt wurde (BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht;… BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11;… SozR 3-1500 § 144 Nr. 12, S 28).

  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 17/98 R

    Widerruf des Arbeitslosengeldantrages - Anfechtung des Arbeitslosengeldantrages …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Antrag auf Alg bis zum Wirksamwerden der Entscheidung über die Bewilligung (§ 39 Abs. 1 SGB X) widerrufen werden, weil er so lange ohne Außenwirkung geblieben ist (…vgl BSGE 60, 79, 83 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; zustimmend der 11. Senat des BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, unveröffentlicht; Urteil vom 27. April 1995 - 11 RAr 69/94 -, DBlR Nr. 4225a zu § 14 SGB I).

    Eine solche Korrektur des Antragsdatums stünde mit dem Gesetzeszweck des § 100 Abs. 1 AFG im Einklang (hierzu BSGE 76, 84, 91), weil der Antrag als Willenserklärung den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten (ggf sogar einer Anfechtung gemäß §§ 119 ff BGB) unterliegt (hierzu BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, unveröffentlicht).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Dieser Anspruch hat zunächst zur Voraussetzung, daß der Sozialleistungsträger eine ihm aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung (§§ 14, 15 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - ), verletzt hat (vgl hierzu nur die Urteile des Senats in: BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3, SozR 3-4100 § 249e Nr. 4, SozR 3-4100 § 37 Nr. 1 und SozR 3-4100 § 134 Nr. 14;… Urteile des 11. Senats des BSG in BSGE 71, 17, 22 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 8 und SozR 3-4100 § 105 Nr. 1).

    Insoweit wird das LSG auch festzustellen haben, ob zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil für die Klägerin ein ursächlicher Zusammenhang besteht (…hierzu BSGE 76, 84, 90 = SozR 3-8825 § 2 Nr. 3;… BSGE 59, 60, 67 = SozR 5070 § 10 Nr. 31;… BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines …

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage nochmals eingehend dargelegt hat (B 7 AL 14/99 R, zur Veröffentlichung vorgesehen), kommt es für den Eintritt einer Sperrzeit nicht darauf an, ob und wann der Arbeitslose einen Anspruch auf Alg geltend macht bzw sich arbeitslos meldet.

    Soweit frühere Entscheidungen des Senats - allerdings in Form von obiter dicta - auf diese Rechtsansicht hindeuten, hat der Senat diese Ansicht ausdrücklich aufgegeben, weil sie unter Berücksichtigung von Wortlaut, historischer Entwicklung des § 119 AFG und den systematisch mit der Sperrzeit zusammenhängenden Vorschriften dem ausdrücklichen gesetzgeberischen Ziel widerspricht (vgl im einzelnen hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag - B 7 AL 14/99 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren …

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied …

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution - …

  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge - …

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung - …

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1 …

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 14/88
  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des …

  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 69/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Altersübergangsgeld - …

  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 9/83

    Auskunft eines Rentenversicherungsträgers - Unvollständigkeit einer Auskunft - …

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - …

  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 101/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Alg) - Pflicht des …

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 8/93

    Arbeitsföderung - Lehrgangsgebühren - Zuschüsse

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs - …

  • BSG, 22.07.1982 - 7 RAr 93/81

    Sperrzeit; Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98   

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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98 (https://dejure.org/2000,1405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Ausschluß von geringfügig Beschäftigten aus einem tarifvertraglichen Zusatzversorgungssystem

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BeschFG § 2; ; BeschFG § 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BAT § 3 Buchst. n; ; BAT § 46; ; SBG IV § 8 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. aF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte bis zum 31. März 1999

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte bis zum 31. März 1999

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; keine Gesamtversorgungsansprüche für geringfügig Beschäftigte bis zum 31.3.1999

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2043 (Ls.)
  • NZA 2000, 659
  • BB 2000, 1199
  • BB 2000, 199
  • BB 2000, 519
  • DB 2000, 1083
  • DB 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies gilt auch, soweit die Geringfügigkeit der Beschäftigung nach der bis zum 31. März 1999 geltenden Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV darauf beruhte, daß der Verdienst hieraus ein Sechstel des Gesamteinkommens des Arbeitnehmers nicht überstieg (Ergänzung zu BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1).

    a) Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bei der tariflichen Gewährung einer Leistung besteht, wenn sich aus dem tarifvertraglichen Leistungszweck Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, daß eine bestimmte Arbeitnehmergruppe, hier die der geringfügig Beschäftigten, die betreffende Leistung nicht erhalten (BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 199 mwN).

    Diese Gründe haben den Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193) und vom 12. März 1996 (- 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11) veranlaßt, die Herausnahme von Arbeitnehmern aus dem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes als sachlich gerechtfertigt anzusehen, die nur in einem wegen seiner Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative SGB IV) stehen (…ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 226;… Höfer BetrAVG Stand 1999 ART Rn. 530 ff.;… Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 7 B Rn. 129;… aA Kasseler Handbuch/Linck 2. Aufl. 4.2. Rn. 134 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1998 - 13 Sa 454/98

    Anspruch nebenberuflicher / nebenamtlicher Lehrkräfte auf Vergütung und …

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 454/98 -.

    3 AZR 845/98 13 Sa 454/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. September 1998 - 13 Sa 454/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen …

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies gilt auch, soweit die Geringfügigkeit der Beschäftigung nach der bis zum 31. März 1999 geltenden Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV darauf beruhte, daß der Verdienst hieraus ein Sechstel des Gesamteinkommens des Arbeitnehmers nicht überstieg (Ergänzung zu BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1).

    Diese Gründe haben den Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193) und vom 12. März 1996 (- 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11) veranlaßt, die Herausnahme von Arbeitnehmern aus dem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes als sachlich gerechtfertigt anzusehen, die nur in einem wegen seiner Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative SGB IV) stehen (…ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 226;… Höfer BetrAVG Stand 1999 ART Rn. 530 ff.;… Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 7 B Rn. 129;… aA Kasseler Handbuch/Linck 2. Aufl. 4.2. Rn. 134 ff.).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Eine Bindung des Arbeitgebers an eigenes, die bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse ordnendes Vorverhalten scheidet aus (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 241 f.).

    § 6 BeschFG erlaubt es den Tarifvertragsparteien nicht, Arbeitnehmer ohne sachlich vertretbare Gründe wegen des Umfangs ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit schlechter zu behandeln als andere (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242 f.).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies ist europarechtlich nicht zu beanstanden (EuGH 14. Dezember 1995 - C 317/93 - EuGHE I 1995, 4625).
  • LAG München, 13.01.2016 - 10 Sa 544/15

    Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte

    Insoweit habe sich die Rechtslage seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2000 (3 AZR 845/98), das einen Ausschluss für geringfügig Beschäftigte jedenfalls für die Vergangenheit als möglich angesehen hat, entscheidend geändert.

    Rn. 43 2.3.1 Für die Zeit vor dem 01.04.1999 hat das BAG entschieden, dass ein tarifvertraglicher Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgrund des von den Tarifvertragsparteien gewählten Gesamtversorgungssystems jedenfalls bis zum 31. März 1999 sachlich gerechtfertigt sei (BAG v. 22.02.2000, 3 AZR 845/98).

    Rn. 47 2.3.2 Die Bedeutung dieser Entscheidung für die Zukunft wurde deswegen in der Fachliteratur nur sehr zurückhaltend beurteilt (vgl. Reichel/Hess, BetrAV 2001, 529, Lelley in einer Anmerkung zu dem genannten Urteil in EWiR 2000, 593-594).

    Rn. 55 Die vor dem 01.04.1999 geltende Rechtslage, wonach aus Sicht des EUGH die Herausnahme der geringfügig Beschäftigten aus der Pflichtversicherung einem Strukturprinzip des deutschen Sozialversicherungssystems entspreche, das es erlaube zu differenzieren (so noch EUGH v. 14.12.1995, C-317/93 und daran anschließend BAG v. 22.02.2000, 3 AZR 845/98), bietet daher jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum seit 2007 keinen Ansatz mehr für einen sachlichen Differenzierungsrund.

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd. …

    ff) Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, der tarifvertragliche Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sei auf Grund des von den Tarifvertragsparteien gewählten Gesamtversorgungssystems jedenfalls bis zur Neuregelung des Rechts der geringfügigen Beschäftigung mit Wirkung zum 1. April 1999 sachlich gerechtfertigt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18), ergibt sich hieraus kein Rechtfertigungsgrund für die vorliegende Stichtagsregelung.
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 922/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

    Von der Ausgestaltung des jeweiligen Versorgungssystems hängt es ab, welches Gewicht den individuellen Versorgungsverhältnissen zukommt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00

    Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem

    Die Tarifvertragsparteien waren jedenfalls in der Zeit bis zum 31. März 1999 befugt, geringfügig Beschäftigte wegen der bis dahin fehlenden Sozialversicherungspflicht aus Zusatzversorgungssystemen auszunehmen, die sie zulässigerweise in die Form eines Gesamtversorgungssystems gekleidet hatten (Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11; 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 923/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

    Von der Ausgestaltung des jeweiligen Versorgungssystems hängt es ab, welches Gewicht den individuellen Versorgungsverhältnissen zukommt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03

    Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung; …

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls bis zum 31.03.1999 nur für den Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus betrieblichen Versorgungsregelungen (BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44; EuGH, 14.12.1995 - Rechtsache C 317/93 - AP EWG - Richtlinie Nr. 79/7 Nr. 1).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 407/99

    Auslegung der DGB-Unterstützungskassen-Richtlinien

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 231/98

    Zusatzversorgungsanspruch für einen beurlaubten Beamten

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