Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.09.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1257
BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Prozessuale Privilegierung der GEMA

Art. 3 GG, § 13b Abs. 2 UrhWahrnG;

Art. 103 Abs. 1 GG, zulässiges Unbeachtetlassen eines Parteivortrags, wenn er für das Gericht nur mit unangemessenem Aufwand nachvollziehbar ist (hier: umfangreiche Unterlagen in Anlagen)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr zu Gunsten von Verwertungsgesellschaften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1200
  • GRUR 2001, 48
  • ZUM 2001, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    Damit ist der Gleichheitssatz in seiner besonderen Ausprägung der "Waffengleichheit" im Zivilprozess berührt, der die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter gebietet (vgl. BVerfGE 52, 131 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 52, 131 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    Rn. 22 Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte verschiedene Behandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Rn. 8 Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Rn. 22 Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Das Gericht durfte auch davon ausgehen, dass ihm als Organ der Rechtspflege die Obliegenheit zum sachangemessenen Vortrag bekannt war, sodass es insoweit eines richterlichen Hinweises nicht bedurfte (vgl. BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Rn. 22 Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es daher nicht, dass das erkennende Gericht sich den maßgeblichen Vortrag aus den zu Gericht gereichten Schriftsätzen nebst Anlagen zusammensucht (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 -, NJW 1994, S. 2683 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Rn. 22 Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Rn. 22 Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87

    "Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der …

  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 101/89

    "Gesetzliche Vermutung II"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der …

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

  • LG Köln, 15.11.1995 - 28 S 5/95
  • OLG Köln, 03.04.1998 - 6 U 139/97
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen …

    Rn. 84 Soweit sich die Beklagten darüber hinaus auf handschriftliche Anmerkungen des Beklagten zu 2. in einer Kopie des Sachverständigen T. beziehen wollen, sind diese Anmerkungen deshalb unbeachtlich, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, sich etwaig entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den handschriftlichen Anmerkungen in der genannten Anlage herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96, juris; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886; Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/13, juris).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Schließung der in der DDR bestehenden …

    Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag gehört allgemein, dass das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000, 1 BvR 142/96, Umdruck S. 9 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Eine Partei kommt ihrer Darlegungslast mithin nicht nach, wenn sie dem Gericht Urkunden, Blattsammlungen, Akten oder auch Schaublätter vorlegt, aus denen das Gericht nach eigenem Ermessen die erheblichen Tatsachen auswählen soll (BVerfG, Beschl. V. 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200;… Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., Rn. 12 a zu § 253; Lange, Bezugnahme im Schriftsatz, NJW 1989, 438, 442).
  • OLG München, 02.02.2026 - 19 U 3139/20

    Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, …

    Es wäre Aufgabe der anwaltlich vertretenen Klägerin gewesen, den notwendigen Vortrag so anzuordnen, dass dem Senat bezüglich jedes einzelnen Fahrzeugs das Nachvollziehen des Vorbringens ohne unangemessenen Aufwand möglich gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2000 - 1 BvR 142/96 - Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …

    Auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Legitimation für die gesetzliche Vermutung, soweit es den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 13.11.2011 betrifft (zur Überprüfung gesetzlicher Vermutungen anhand von Art. 3 Abs. 1 GG vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200; Hessischer VGH, Urteil vom 15.12.2004 - 5 UE 2518/03 -, Juris; BSG…, Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 99.96 -, SozR 3-4100 § 103a Nr. 3), kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht.
  • BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die unterbliebene Berücksichtigung eines …

    Zwar wäre die Annahme dann nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt, wenn der Beschwerdeführer ohne weiteres die Gelegenheit gehabt hätte, eine Gehörsverletzung zu vermeiden (vgl. beispielsweise zur Obliegenheit geordneten Vorbringens BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, S. 1200 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 95/16

    Außerordentliche Kündigung einer Filialleiterin - Hinterziehung von Steuern und …

    Dabei können an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrags im Falle einer anwaltlichen Vertretung erhöhte Anforderungen gestellt werden (BVerfG 04.09.2000 - 1 BvR 142/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 13 S 1052/24

    Anhörungsrüge; vermeintliche Darlegung der besonderen Schwierigkeiten der …

    Die mit dem Darlegungserfordernis bei gleichzeitigem Vertretungszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO) bezweckte Entlastung des Zulassungsgerichts würde nicht erreicht, wenn das Gericht gehalten wäre, sich aus einem umfangreichen, dabei aber in weiten Teilen unsubstantiierten Vorbringen, insbesondere einem solchen zu einem anderen Zulassungsgrund, das herauszusuchen, was möglicherweise - bei entsprechender Aufbereitung - zur Darlegung eines allenfalls sinngemäß geltend gemachten Zulassungsgrunds geeignet sein könnte (…zum Erfordernis eines geordneten Vortrags vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13…, vom 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99 - juris Rn. 8 f. und vom 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 - juris Rn. 24, 26;… siehe auch S. 7 f., 46 f., 52 des Abdrucks des Beschlusses des Senats vom 24.06.2024 = juris Rn. 10, 88, 98).
  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

    Dabei sind an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrags im Falle einer anwaltlichen Vertretung erhöhte Anforderungen zu stellen (BVerfG, 30.06.1994, 1 BvR 2112/93, NJW 1994, 2683 ; 04.09.2000, 1 BvR 142/96, NJW 2001, 1200 ).
  • BPatG, 09.12.2016 - 29 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "entertain web (Wort-Bild-Marke)/Entertain …

    An die anwaltlich vertretene Partei können erhöhte Anforderungen an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrages gestellt werden (BVerfG GRUR 2001, 48, 50 f.).
  • BPatG, 31.07.2024 - 26 W (pat) 43/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "The Sound Of Big Bang" (Wortmarke)/"BIG BANG" …

  • LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst

  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03

    Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 5 Ta 25/15

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, sofortige Beschwerde, …

  • BSG, 18.12.2000 - B 6 KA 35/00 B

    Zulässig der Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen, gerichtliche Aufhebung …

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18

    Stereoskopische Bildvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 39/17

    Aushärtevorrichtung für Rohrleitungsauskleidungen

  • LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4a O 63/15

    Hybrid Ionenmobilitätsspektrometer

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 116/17

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme II

  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 50/18

    Beschlag für Schiebeflügel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3744
BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00 (https://dejure.org/2000,3744)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 1 BvR 441/00 (https://dejure.org/2000,3744)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 1 BvR 441/00 (https://dejure.org/2000,3744)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3744) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1200
  • MDR 2001, 103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00
    Rn. 10 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 111, 97 ; NJW 1990, S. 1655 ), die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, kommt es für das Zustandekommen eines Vertrags nach § 151 BGB darauf an, ob das Verhalten des Angebotsempfängers unter Berücksichtigung aller äußeren Indizien vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus auf einen wirklichen Annahmewillen schließen lässt.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00
    Rn. 13 Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (zu den Einzelheiten vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BFH, 18.05.2018 - IX B 8/18

    Besonders schwerwiegender Fehler - Auslegung von Willenserklärungen

    Für die Auslegung von Willenserklärungen kann von objektiver Willkür gesprochen werden, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1998 2 BvR 2939/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2810; vom 20. September 2000 1 BvR 441/00, NJW 2001, 1200).
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n. …

    Für die Auslegung von Willenserklärungen kann von objektiver Willkür gesprochen werden, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. April 1998 2 BvR 2939/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2810; vom 20. September 2000 1 BvR 441/00, NJW 2001, 1200).
  • BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09

    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - …

    Zwar ist dieser Zulassungsgrund zu bejahen, wenn das Gericht gegen die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von Willenserklärungen in einem Maße verstößt, dass die Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich ist (…Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 69; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2000 1 BvR 441/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1200).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht