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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.02.2001

Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2254
BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01 (https://dejure.org/2001,2254)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2001 - 3 StR 29/01 (https://dejure.org/2001,2254)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 3 StR 29/01 (https://dejure.org/2001,2254)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 149 StPO; § 247 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; Art. 6 GG; § 238 StPO; § 138a StPO
    Anwesenheit des Beistands in der Hauptverhandlung (Einschränkung analog § 247 StPO); Wahrheitsermittlung; Aufklärungspflicht; Angeklagter; Ehe (Beistand nach § 149 StPO); Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden; Verwirkung des Rügerechts; Verteidiger

  • lexetius.com

    StPO §§ 149, 247

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 62
  • NJW 2001, 3349
  • NStZ 2001, 552
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung; …

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Wegen seines Rechts auf Stellungnahme, Anhörung und Beratung steht ihm nach zutreffender Ansicht auch das Fragerecht nach § 240 Abs. 2 StPO zu (vgl. BGHSt 44, 82, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 240 Rdn. 3; a.M.: BayObLG NJW 1998, 1655;… Laufhütte in KK 4. Aufl. § 149 Rdn. 6).

    Deshalb müssen ihm nach herrschender Meinung die Hauptverhandlungstermine so rechtzeitig mitgeteilt werden, daß er das Anwesenheitsrecht ausüben kann (…vgl. Lüderssen in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 149 Rdn. 7, Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 149 Rdn. 4; offengelassen in BGHSt 44, 82, 84 f.).

    In Rechtsprechung und Literatur besteht daher Einigkeit darüber, daß der Beistand das Recht hat, nach Möglichkeit an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, obwohl § 149 StPO ihm ein solches Anwesenheitsrecht nicht ausdrücklich einräumt (vgl. BGHSt 4, 205, 206; BGHSt 44, 82, 86;… Laufhütte aaO § 149 Rdn. 6).

    Die Aufgabe, in das Prozeßgeschehen einzugreifen, kommt dem Verteidiger und nicht dem Beistand zu (vgl. BGHSt 44, 82, 89; BayObLG NJW 1998, 1655).

    Die Vorschriften über das Akteneinsichtsrecht (§ 147 StPO), das Beweisantragsrecht und den ungehinderten Verkehr mit dem Beschuldigten (§ 148 StPO) sind auf ihn nicht anwendbar ( vgl. BGHSt 44, 82, 84 ff.).

  • BGH, 08.05.1953 - 2 StR 690/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    In der Hauptverhandlung hat er einen Rechtsanspruch auf antragsgemäße alsbaldige Zulassung (vgl. BGHSt 4, 205, 206).

    In Rechtsprechung und Literatur besteht daher Einigkeit darüber, daß der Beistand das Recht hat, nach Möglichkeit an der gesamten Hauptverhandlung teilzunehmen, obwohl § 149 StPO ihm ein solches Anwesenheitsrecht nicht ausdrücklich einräumt (vgl. BGHSt 4, 205, 206; BGHSt 44, 82, 86;… Laufhütte aaO § 149 Rdn. 6).

    Kommt dieser im Verfahren zugleich als Zeuge in Betracht, kann sein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHSt 4, 205, 206;… Lüderssen aaO § 149 Rdn. 15) hinter seinen Zeugenpflichten zurücktreten.

    Auch die Entscheidung, daß der Beistand, der noch als Zeuge zu vernehmen ist, den Sitzungssaal verlassen muß, trifft der Vorsitzende (vgl. BGHSt 4, 205, 206 f.).

  • BayObLG, 15.12.1997 - 2St RR 244/97

    Kein Fragerecht des Ehegatten als Beistand des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Wegen seines Rechts auf Stellungnahme, Anhörung und Beratung steht ihm nach zutreffender Ansicht auch das Fragerecht nach § 240 Abs. 2 StPO zu (vgl. BGHSt 44, 82, 86;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 240 Rdn. 3; a.M.: BayObLG NJW 1998, 1655;… Laufhütte in KK 4. Aufl. § 149 Rdn. 6).

    Er ist weder Vertreter des Angeklagten noch kann er für diesen in der Hauptverhandlung prozessuale Rechte wahrnehmen oder Rechtsmittel einlegen (vgl. RGSt 7, 403; BayObLG NJW 1998, 1655; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2533;… Lüderssen aaO § 149 Rdn. 5 a;… Laufhütte aaO § 149 Rdn. 6; Müller in KMR 4. ErgLfg.

    Rn. 15 Mit der weiterreichenden Rechtsstellung und der Funktion des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege ist die des Beistands nach § 149 StPO nicht vergleichbar (vgl. BayObLG NJW 1998, 1655).

    Die Aufgabe, in das Prozeßgeschehen einzugreifen, kommt dem Verteidiger und nicht dem Beistand zu (vgl. BGHSt 44, 82, 89; BayObLG NJW 1998, 1655).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Die Sachverhaltsaufklärung ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses und Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 GG (vgl. BVerfGE 57, 250, 275; 63, 45, 61).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Die Sachverhaltsaufklärung ist das zentrale Anliegen des Strafprozesses und Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 GG (vgl. BVerfGE 57, 250, 275; 63, 45, 61).
  • BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Dies soll eine unbefangene und selbständige Aussage des Beistands als Zeuge gewährleisten und damit die Erforschung des wahren Sachverhalts ermöglichen (vgl. BGHSt 3, 386, 388;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 58 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1997 - 3 Ws 221/97
    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Er ist weder Vertreter des Angeklagten noch kann er für diesen in der Hauptverhandlung prozessuale Rechte wahrnehmen oder Rechtsmittel einlegen (vgl. RGSt 7, 403; BayObLG NJW 1998, 1655; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2533; Lüderssen aaO § 149 Rdn. 5 a; Laufhütte aaO § 149 Rdn. 6; Müller in KMR 4. ErgLfg.
  • RG, 30.12.1882 - VI 3200/82

    Begreift der "Verteidiger" in §. 385 Abs. 2 St.P.O. auch den "Beistand" des §. …

    Auszug aus BGH, 27.06.2001 - 3 StR 29/01
    Er ist weder Vertreter des Angeklagten noch kann er für diesen in der Hauptverhandlung prozessuale Rechte wahrnehmen oder Rechtsmittel einlegen (vgl. RGSt 7, 403; BayObLG NJW 1998, 1655; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2533; Lüderssen aaO § 149 Rdn. 5 a; Laufhütte aaO § 149 Rdn. 6; Müller in KMR 4. ErgLfg.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2048
BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00 (https://dejure.org/2001,2048)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2001 - 5 StR 544/00 (https://dejure.org/2001,2048)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 5 StR 544/00 (https://dejure.org/2001,2048)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 70 StGB; § 26 StGB; § 46 Abs. 2 StGB; § 41 Abs. 2 Satz 1 AO
    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen Berufen des Rechtsanwalts und des vereidigten Buchprüfers verbundenen Pflichten; Steuersparmodell; Gesamtwürdigung bei § 70 StGB (Prognose, bei weiterer Berufsausübung bestehe die Gefahr ...

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3349 (Ls.)
  • NStZ 2001, 380
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 19. September 2000 - Rechtssache C-454/98 - (LS in ABI. EG 2000, Nr. C 316, 12 und BB 2000, 2617; vgl. auch Vogelberg PStR 2000, 271).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00
    Dieses Verhalten, das die Strafkammer zutreffend als Anstiftung zur Steuerhinterziehung gewertet hat, ist grundsätzlich geeignet, ein Berufsverbot für die Berufe Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer auszulösen (vgl. BGHR StGB § 70 - Pflichtverletzung 6).
  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei …

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00
    Aus einem berechtigten Verteidigungsverhalten darf kein für den Angeklagten nachteiliger Schluß gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Dauer 1 und StGB § 46 Abs. 2 - Nachtatverhalten 2).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte …

    Rn. 44 Bei der Ausstellung einer Scheinrechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist eine Gefährdung des Steueraufkommens jedenfalls dann gegeben, wenn diese Rechnung zum Vorsteuerabzug benutzt werden kann und der Rechnungsaussteller die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt hat (BGH NStZ 2001, 380, 381).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen …

    Mit der Schaffung eines allein an den Umsatzsteuerausweis geknüpften Steuertatbestandes soll die Erstellung entsprechender Scheinrechnungen verhindert werden, die ein erhebliches Gefährdungspotential aufweisen, weil aus ihnen Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden können (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Versuch 2).
  • BGH, 10.09.2025 - 5 StR 113/25

    Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen …

    Dies ist allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose beim Berufsverbot rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 5 StR 544/00, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, juris Rn. 20, …und vom 13. März 2018 - 2 StR 286/17, Rn. 5;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 534).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 4St RR 132/01

    Umsatzsteuerhinterziehung bei Berichtigung einer Rechnung - Rücktritt vom Versuch …

    Die Rechtsauffassung des EuGH steht einer strafrechtlichen Ahndung von Taten der vorliegenden Art als Steuerhinterziehung nicht entgegen (vgl. dazu BGH wistra 2001, 220).
  • LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 2 KLs 28/09
    Denn bei der Ausstellung einer Scheinrechnung mit besonders ausgewiesener Umsatzsteuer ist eine Gefährdung des Steueraufkommens dann gegeben, wenn diese Rechnung zum Vorsteuerabzug benutzt werden kann und der Rechnungsaussteller die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt hat (BGH, NStZ 2001, 380, 381; BGH, 1 StR 342/08, wistra 2009, 359, 362).
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