Rechtsprechung
| BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 852; ; BGB § 209; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BeschFG 1985 § 2 Abs. 1; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche aus unerlaubter Handlung - Benachteiligung - Teilzeitkraft - Verjährung
- RA Kotz
Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft -Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft; Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der Herausgabepflicht nach § 852 Abs. 3 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Verjährung von Ansprüchen wegen unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1066
- NZA 2002, 209
- DB 2002, 218
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (16)
- BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94
Gleichbehandlung studentischer Teilzeitkräfte; Arbeitnehmereigenschaft eines …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Die Frist des § 852 Abs. 1 BGB für die Verjährung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 wegen einer Benachteiligung als Teilzeitkraft hat nicht erst mit dem Bekanntwerden der Entscheidung des BAG vom 12. Juni 1996 ( - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) begonnen.Diesen entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12. Juni 1996 (- 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) in vollem Umfang zugunsten des Klägers.
Diese Vorschrift ist ein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zVv.; BAG 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168).
Die Beklagte handelte rechtswidrig und schuldhaft (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1996 aaO).
- BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (BGHZ 71, 86, 98 ff.; BGHZ 130, 288, 297;… Staudinger-Schäfer aaO Rn. 126, 127;… Erman-Schiemann aaO Rn. 24;… Soergel-Zeuner aaO Rn. 32). - BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93
Kurze Verjährungsfrist - Verjährung
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (BGHZ 71, 86, 98 ff.; BGHZ 130, 288, 297;… Staudinger-Schäfer aaO Rn. 126, 127;… Erman-Schiemann aaO Rn. 24;… Soergel-Zeuner aaO Rn. 32).
- BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83
Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447;… MünchKomm-Stein aaO Rn. 68;… Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30;… Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22). - BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96
Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen; …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447;… MünchKomm-Stein aaO Rn. 68;… Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30;… Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22). - BGH, 20.06.1969 - VI ZR 21/68
Begriff der Verhandlungen
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Für die Aufnahme von "Verhandlungen" reichen alle Erklärungen aus, die den Geschädigten zu der Annahme berechtigen, der Verpflichtete werde hinsichtlich einer Befriedigung der Ersatzansprüche Entgegenkommen zeigen (BGH VersR 1969, 857, 859; BGHZ 93, 64, 66; BGH NJW 1997, 3447;… MünchKomm-Stein aaO Rn. 68;… Soergel-Zeuner Stand Frühjahr 1998 § 852 Rn. 30;… Erman-Schiemann 10. Aufl. BGB § 852 Rn. 22). - BGH, 13.02.1962 - VI ZR 195/61
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Kommt es zu Verhandlungen, so wirkt die Verjährungshemmung zurück auf den Zeitpunkt der Erhebung der Ansprüche gegenüber dem Verpflichteten (BGH VersR 1962, 615, 616;… Staudinger-Schäfer aaO Rn. 121 c mwN). - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
Es müssen besondere Umstände sowohl im Verhalten des Berechtigten als auch des Verpflichteten hinzukommen, die es rechtfertigen, die späte Anspruchserhebung als mit Treu und Glauben unvereinbar und die Anspruchserfüllung als unzumutbar anzusehen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zVv., mwN). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
aa) Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB kommt es darauf an, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - und sei es nur in Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, daß sie für ihn zumutbar ist (BGHZ 6, 195, 201; BGHZ 97, 97, 111; BGHZ 122, 317, 325;… MünchKomm-Stein 3. Aufl. BGB § 852 Rn. 9 mwN;… Staudinger-Schäfer 12. Aufl. BGB § 852 Rn. 6 mwN). - BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84
Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch …
Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00
aa) Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB kommt es darauf an, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - und sei es nur in Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, daß sie für ihn zumutbar ist (BGHZ 6, 195, 201; BGHZ 97, 97, 111; BGHZ 122, 317, 325;… MünchKomm-Stein 3. Aufl. BGB § 852 Rn. 9 mwN;… Staudinger-Schäfer 12. Aufl. BGB § 852 Rn. 6 mwN). - BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71
Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort
- BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
- LAG Köln, 05.11.1999 - 11 Sa 718/99
Tankwart, Werkstudent; Teilzeit; Schutzgesetz; Nutzungen; Verjährung; Kenntnis …
- BGH, 15.01.1962 - III ZR 177/60
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14
Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe: …
- BAG, 05.12.2024 - 8 AZR 372/20
Teilzeitbeschäftigung - Überstundenzuschläge - Schadensersatz
§ 2 Abs. 1 BeschFG zählte nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Schutzgesetzen iSv. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 1 der Gründe; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 97, 350; 12. Juni 1996 - 5 AZR 960/94 - zu II 4 der Gründe, BAGE 83, 168).Diese bezieht sich ausdrücklich nur auf "Ansprüche aus dem Tarifvertrag" und damit nicht auf solche aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 4 Abs. 1 TzBfG (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 2 der Gründe; 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 97, 350).
- BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
Rn. 63 c) Für Schadensersatzansprüche ist anerkannt, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist darauf ankommt, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - sei es auch nur in der Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1).
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
Für den Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB aF kommt es darauf an, ob der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist; dabei genügt die Möglichkeit der Feststellungsklage (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1 mwN). - BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11
Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist
Rn. 61 c) Für Schadensersatzansprüche ist anerkannt, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist darauf ankommt, ob der Geschädigte aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage - sei es auch nur in der Form einer Feststellungsklage - erheben kann, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen soviel Aussicht auf Erfolg bietet, dass sie für ihn zumutbar ist (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1). - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - AP BGB § 823 Schutzgesetz Nr. 27 = EzA BGB § 852 Nr. 1, zu B I 2 der Gründe mwN). - OLG Celle, 04.11.2021 - 7 U 4/21
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat Variant Highline BMT TDI mit …
Er wird nur in seinem Umfang auf das beschränkt, was der Schädiger durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16, BGHZ 221, 342 Rn. 19; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32; BT-Drucks. 14/6040 S. 270).Der Zweck der Vorschrift wird daher auch dann erreicht, wenn dem Geschädigten infolge der unerlaubten Handlung kein wirtschaftlicher, sondern ein normativer Schaden entstanden ist, sofern der Schädiger nur etwas aus seiner Tat aus dem Vermögen des Geschädigten erlangt hat (vgl. mit einem Negativbeispiel, BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32; auch BGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - III ZR 117/17, juris Rn. 2).
Der Geschädigte kann seinen Schaden nicht mehr konkret berechnen und der Schädiger hat nur noch herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Geschädigten erlangt hat; für einen Schaden, dem kein eigener wirtschaftlicher Vorteil entspricht, muss er hingegen nicht mehr einstehen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. März 2019 - X ZR 109/16, BGHZ 221, 342 Rn. 23; BAG, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00, juris Rn. 32).
- OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 113/15
Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag
Andererseits betont der Bundesgerichtshof immer wieder, dass Kenntnis (erst dann) vorliege, wenn der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine (Feststellungs-)Klage erheben könne, die bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen so viel Aussicht auf Erfolg biete, dass sie für ihn zumutbar sei (vgl. BAG NJW 2002, 1066ff., zitiert nach JURIS Rdz. 21 m. w. N.;… siehe auch Palandt/Ellenberger, BGB , 73. Auflage, § 199 Rdz. 28 m. w. N.). - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe; BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 3 a aa der Gründe;… ErfK/Preis 13. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 9;… MüKoBGB/Grothe 6. Aufl. § 199 BGB Rn. 25 ff. - jeweils mwN). - BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 68/12
Schmerzensgeld - Entschädigung - befristetes Arbeitsverhältnis - …
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 11 U 187/18
Rückgewähr von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte; Auf …
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 283/02
Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen nach Aufhebung einer einstweiligen …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07
Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen; …
- OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 17 U 338/06
Entscheidung über Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung nach Eintritt …
- OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19
VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische …
- LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin; …
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02
Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung
- LAG Nürnberg, 09.09.2025 - 7 SLa 284/24
Entschädigung wegen Alters- und Schwerbehindertendiskriminierung im Rahmen einer …
- OLG Frankfurt, 28.01.2022 - 3 U 288/21
Verjährung von Schadensersatzansprüchen für Beratungsfehler aus …
- OLG Hamm, 26.10.2006 - 5 U 179/00
Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensverhältnisses Zug um Zug gegen …
- OLG Frankfurt, 18.01.2021 - 3 U 165/20
VW-Dieselskandal: Verjährung deliktischer Schadensersatzansprüche
- LG Marburg, 04.11.2021 - 7 O 145/20
- LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 68/21
"Freiwilliger Mitarbeiter" als Arbeitnehmer; Verjährung des Anspruchs auf …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2013 - 6 Sa 1490/12
Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess - keine …
- LG Stuttgart, 03.08.2011 - 39 O 19/10
Kürzung der Verjährungsfrist für einen Handelsvertreterausgleich
- LAG Köln, 28.01.2002 - 2 Sa 272/01
Verwirkung der Möglichkeit der Feststellung eines Arbeitsverhältnisses
- LAG München, 24.04.2002 - 7 Sa 246/01
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen; …
- BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 85/00
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befangenheit des Prüfers - Vorfestlegung vor Ende der Prüfung
- Judicialis
ÄAppO § 15; ; LVwVfG § 21
- rechtsportal.de
ÄAppO § 15; LVwVfG § 21
Prüfung, Prüfungszeugnis - Prüfer, Prüfungsvorsitzender, Fairnessgebot, Befangenheit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Befangenheit des Prüfers - Hinweis auf vorzeitige Beendigung der Prüfung als Befangenheitsindiz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf voraussetzungslose Zulassung zum Dritten Abschnitt einer Ärztlichen Prüfung; Wahrung des Fairnessgebot des Prüfungsvorsitzenden in mündlichen Prüfungen; Missachtende Äußerungen in einer mündlichen Prüfung; Bewertung der Prüfungsleistungen der ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.04.2001 - 7 K 603/01
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1066 (Ls.)
- NVwZ 2002, 235
- DÖV 2002, 218
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Entscheidend ist jedoch, dass sie vorzeitig erfolgte und geäußert wurde (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.02.1993 - 6 C 38.92 -, NVwZ 1993, 686 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314). - BVerwG, 11.11.1998 - 6 C 8.97
Prüfungsrecht; Reichweite des Mitwirkungsverbots für befangene Prüfer; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Der Prüfling soll nicht durch ein unangemessenes Verhalten des Prüfers einer psychischen Belastung ausgesetzt werden, die das Bild seiner Leistungsfähigkeit verfälscht und dadurch seine Chancen mindert (BVerwG, Urt. vom 11.11.1998 - 6 C 8.97 -, BVerwGE 107, 363 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1994 - 9 S 3044/94
Vorläufiger Rechtsschutz: Erteilung vorläufiger Bescheinigung über erfolgreiche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Keinesfalls steht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung dem Erlass einer einstweiligen Anordnung von vornherein entgegen (Senat, Beschluss vom 19.12.1994 - 9 S 3044/94 -). - BVerwG, 22.10.1992 - 6 B 46.92
Begünstigender Verwaltungsakt in Form der Anordnung der erneuten Teilnahme an der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.2001 - 9 S 1164/01
Dann aber ist auch der Bescheid vom 24.10.2000 rechtswidrig, mit welchem der Antragstellerin erneut und nunmehr schriftlich das Prüfungsergebnis mitgeteilt und zusätzlich auferlegt wurde, Teile der Ausbildung vor einer erneuten Meldung zur Prüfung zu wiederholen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.10.1992 - 6 B 46.92 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2006 - 9 S 987/06
Möglichkeiten der Korrektur von Verfahrensfehlern im Rahmen der zahnärztlichen …
Ist eine Prüfung von einem einzelnen Prüfer abzuhalten, so begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Prüfer dem Prüfling den Umstand des Nichtbestehens schon vor der offiziellen Beendigung der Prüfung mitteilt (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).Zwar hat der Senat entschieden, dass ein Prüfungsvorsitzender, der während der noch andauernden Prüfung zu erkennen gibt, die Prüfung könne eigentlich sofort beendet werden, weil sich am Ergebnis auch bei ihrer Fortsetzung nichts ändern werde, die Besorgnis der Befangenheit begründe (Beschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).
Konnte vorliegend das Prüfungsergebnis aber schon zum Zeitpunkt der Äußerung festgestellt werden, kann sich diese auf das Ergebnis nicht mehr ausgewirkt haben, so dass jedenfalls kein erheblicher Verfahrensmangel vorläge (noch offen gelassen im Beschluss des Senats vom 19.06.2001, a.a.O.).
Zwar war ihm nicht zuzumuten, die Bemerkung der Prüferin sofort in der Prüfung zu rügen (Senat, Beschluss vom 19.06.2001, a.a.O.).
- VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 79/03
Klage gegen Nichtbestehen der zahnärztlichen Wiederholungsprüfung durch …
Rn. 24 Etwas anderes kann der Kläger auch nicht aus dem von ihm angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (v. 19.6.2001 - 9 S 1164/01 -) herleiten.Denn eine das Fairnessgebot missachtende Äußerung kann sich nur auf den weiteren Verlauf der Prüfung auswirken, während es die Leistungserbringung des Kandidaten in zurückliegenden Prüfungsteilen naturgemäß nicht mehr beeinflussen kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -).
Gemessen daran ist die Rüge des Klägers - auch wenn es ihm nicht zumutbar gewesen sein sollte, die Äußerung der Prüferin PD Dr. E. sofort in der Prüfung zu rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -) - in jedem Falle verspätet erhoben worden.
- VG Freiburg, 28.02.2008 - 2 K 1276/07
Besorgnis der Befangenheit gegenüber den Mitgliedern der Prüfungskommission für …
Die Besorgnis der Befangenheit setzt nicht voraus, dass der Prüfer tatsächlich befangen, voreingenommen oder parteiisch ist (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 21 Rn. 13; zum Maßstab der Besorgnis der Befangenheit auch bei nachträglicher Geltendmachung von Befangenheitsgründen vgl. VGH BW, Beschl. vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235).Rn. 33 Angesichts der vorgenannten, die Besorgnis der Befangenheit begründenden Tatsachen vermag der bloße Umstand, dass die Mitglieder der Prüfungskommission in der mündlichen Verhandlung erklärt haben, sie hätten sich aufgrund des Schreibens des Prüfungsamts nicht befangen gefühlt, keine andere Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH BW, Beschl. vom 19.06.2001, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2003 - 6 A 1767/02 In einem vergleichbaren Fall sei der VGH Mannheim (Beschluss vom 19. Juni 2001 - 9 S 1164/01 -, NVwZ 2002, 235) von der Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers ausgegangen.
Rn. 19 Der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Urteil des VGH Mannheim vom 19. Juni 2001 - 9 S 1164/01 - (NVwZ 2002, 235) führt nicht weiter.
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe
Rn. 28 Der Normgeber geht hier jedenfalls nicht davon aus, dass ein Prüfer bereits mit einer abschließenden und endgültigen persönlichen Auffassung in die Beratung geht (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.06.2001 - 9 S 1164/01 -, Juris). - VG Hamburg, 14.06.2021 - 17 E 2207/21
Erfolgloser Eilantrag eines Personaltrainers auf Erteilung einer vorläufigen …
Dann bedarf es keiner gesetzlichen Grundlage für ein erneutes Ablegen der Prüfung, da der Prüfungsanspruch des Betreffenden noch nicht erfüllt ist; es handelt sich um eine erneute - im Rechtssinne erstmalige - Abnahme der Prüfung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.6.2001, 9 S 1164/01, NVwZ 2002, 235; OVG Schleswig, Beschl. v. 20.8.1992, 3 M 36/92, NVwZ-RR 1993, 30).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Rechtsreferendars auf Beschränkung der Zugangskontrollen zum Dienstgebäude auf eine bloße Identitätskontrolle; Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung von Rechtsreferendaren und anderen Beschäftigten bzw. Personengruppen bei der Zugangskontrolle zu ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 28.08.2001 - 4 L 566/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01
- BVerfG, 16.01.2002 - 2 BvR 1958/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1066 (Ls.)
- NVwZ 2002, 103
- DVBl 2002, 140 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1990 - 15 A 460/88
Umfang des Hausrechts an einem im Verwaltungsgebrauch stehenden Rathausgebäude; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2001 - 1 B 1254/01
Rn. 4 So kann dem Antragsteller nicht gefolgt werden, wenn er meint, das Verwaltungsgericht habe die in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. April 1990 - 15 A 460/88 - (OVGE 42, 93 = DVBl. 1991, 495 = NWVBl. 1990, 344 = NVwZ-RR 1991, 35) angesprochenen Grenzen des Hausrechts verkannt.
- BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R
Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines …
Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (…dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) [OVG Nordrhein-Westfalen 02.10.2001 - 1 B 1254/01] folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 749/06
Beschlagnahme eines als Schlüsselanhänger benutzten Taschenmessers und eines …
Rn. 22 - 1 B 1254/01 -, NVwZ 2002, 103 (die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16. Januar 2002 - 2 BvR 1958/01 -, n.v., nicht zur Entscheidung angenommen),. - SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 521/15
Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig
Zu diesem Zweck war die Erteilung des Hausverbots auch objektiv dienlich." (…BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser) Und weiter heißt es: "Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (…dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang ( )" (…BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 4 A 1778/12
Fortsetzungsfeststellungsinteresse aus einer Widerholungsgefahr bei Ungewissheit …
Rn. 22 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 1 A 749/06 -, NJW 2007, 3798; Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 -, NVwZ 2002, 103; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 10 B 2/10 -, juris; VG Minden, Urteil vom 18. Januar 2006 - 4 K 1700/04 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 26. September 2011 - 1 K 680/09 -, juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 -, BayVBl. 2013, 112; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 7 B 17.11 -, NJW 2011, 2530. - SG Aachen, 12.06.2015 - S 11 AS 522/15
Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig
Zu diesem Zweck war die Erteilung des Hausverbots auch objektiv dienlich." (…BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser) Und weiter heißt es: "Ob die ungeschriebene, dem Grunde nach aber nahezu einhellig anerkannte Befugnis öffentlich-rechtlicher Verwaltungsträger, Störungen durch natürliche Personen mit dem Instrument des öffentlich-rechtlichen Hausverbots zu begegnen (kritisch zuletzt Brüning, DÖV 2003, 389, 392 ff), aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft oder aber aus einer mit dem Verwaltungsverfahren einhergehenden Ordnungsgewalt (…dazu Knemeyer aaO 600 f; vgl auch Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2002, 103, 104) folgt, ist insoweit zunächst ohne Belang ( )" (…BSG, a.a.O., Hervorhebungen durch Verfasser). - VG Berlin, 18.07.2013 - 1 K 191.12
Personenkontrolle bei Gerichtsreferendar; Akteneinsichts- und Auskunftsanspruch
Vielmehr stellten die Personenkontrollen allenfalls eine geringfügige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers dar, ohne dass die Ausübung dieses Rechts ernsthaft in Frage gestellt worden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. Oktober 2011 - 1 B 1254/01 - NVwZ 2001, S. 102 [104]).
Redaktioneller Hinweis
Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
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