Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Unstatthafte Beschwerde - Umdeutung - Kostenfestsetzungsbeschluss - Sofortige weitere Beschwerde - Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 1 § 574 Abs. 1; BGB § 140 analog
Umdeutung einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in eine Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Umdeutung einer unstatthaften Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02
- BGH, 24.04.2002 - XII ZB 27/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1958
- MDR 2002, 962
- VersR 2002, 1437
- BB 2002, 964
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98
Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02
Abgesehen davon, daß das Rechtsmittel nicht beim Rechtsbeschwerdegericht eingelegt wurde (§ 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO), sondern beim Landgericht, und die Rechtsmittelschrift auch nicht die Erklärung enthält, daß Rechtsbeschwerde eingelegt werde (§ 575 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO), kommt hier eine Umdeutung in entsprechender Anwendung des § 140 BGB schon deshalb nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozeßhandlung nicht erfüllt sind (vgl. Senatsurteil vom 6. Dezember 2000 - XII ZR 219/98 - NJW 2001, 1217, 1218;… Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. Einleitung III Rdn. 20).
- OLG Brandenburg, 17.04.2012 - 11 W 4/12
Zivilprozessrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde zum Oberlandesgericht …
6 a) Zwar gilt auch im Zivilprozessrecht der Grundsatz, wonach fehlerhafte - speziell unwirksame - Verfahrenshandlungen der Parteien entsprechend § 140 BGB in zulässige und rechtsgültige umzudeuten sind, die dem gleichen Zweck dienen, sofern erstens deren Voraussetzungen erfüllt werden, zweitens die Konversion dem erkennbaren Parteiwillen entspricht und drittens keine schutzberechtigten Interessen des jeweiligen Gegners verletzt sind (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 06.12.2000 - XII ZR 219/98, Rdn. 17, WM 2001, 538 = NJW 2001, 1217; Beschl. v. 20.03.2002 - XII ZB 27/02, Rdn. 5, NJW 2002, 1958 = BGH-Rp 2002, 803;… Beschl. v. 22.11.2011 - VIII ZB 11/11, Rdn. 4, juris = BeckRS 2011, 28299;… ferner jurisPK-BGB/Nassall, 5. Aufl., BGB § 140 Rdn. 44, m.w.N.).Für die Umdeutung eines Rechtsmittels, das nach dem Gesetz nicht stattfindet, in ein anderes, das ebenfalls ohne Zweifel unstatthaft ist, bleibt nach der ganz einhelligen Auffassung, die der Senat seit langem teilt, kein Raum (arg. § 140 BGB; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 20.03.2002 - XII ZB 27/02, Rdn. 4 ff., aaO;… Beschl. v. 22.11.2011 - VIII ZB 11/11, Rdn. 4, aaO;… ferner jurisPK-BGB/Nassall aaO Rdn. 46).
Doch selbst wenn sie hier - was nicht zutrifft - an sich eröffnet wäre, bliebe das vom Antragsteller geführte Rechtsmittel offensichtlich unzulässig, weil eine Rechtsbeschwerde erstens gemäß § 133 GVG i.V.m. § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht beim Landgericht oder Oberlandesgericht, sondern allein beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann, sich zweitens die Parteien im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO von einem dort zugelassen Anwalt vertreten lassen müssen und drittens die Beschwerdeschrift laut § 575 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO - zwingend - die Erklärung beinhalten muss, dass Rechtsbeschwerde eingelegt werde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 20.03.2002 - XII ZB 27/02, Rdn. 5 f., NJW 2002, 1958 = BGH-Rp 2002, 803;… Beschl. v. 22.11.2011 - VIII ZB 11/11, Rdn. 4, juris = BeckRS 2011, 28299; ferner Hansens, BRAGO-Report 2002, 77, 78).
Scheidet eine Umdeutung aus, besteht nach ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, keine Vorlagepflicht (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 20.03.2002 - XII ZB 27/02, Rdn. 5 f., NJW 2002, 1958 = BGH-Rp 2002, 803; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.08.2010 - 24 U 54/10, juris = BeckRS 2010, 24250; OLG Hamm, Beschl. v. 20.10.2009 - 25 W 478/09, juris = BeckRS 2010, 06923; OLG Köln, Beschl. v. 10.06.2009 - 2 U 17/09, MDR 2009, 1411 = NJW-RR 2010, 287).
- OLG Köln, 10.06.2009 - 2 U 17/09
Verfahren bei unzulässiger Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Eine - unzulässige - "Beschwerde" gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts ist dann, wenn eine Umdeutung des Rechtsmittels in eine Rechtsbeschwerde und deren Vorlage an den Bundesgerichtshof nach dessen Rechtsprechung (BGH NJW 2002, 1958) nicht möglich sind, von dem Berufunsgericht selbst als unzulässig zu verwerfen.Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzten eine solche Umdeutung in entsprechender Anwendung von § 140 BGB und die Vorlage der Sache an diesen obersten Gerichtshof des Bundes voraus, daß die Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2002, 1958).
Zudem wäre es als Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unzulässig, weil die Beschwerdeschrift nicht von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben ist (vgl. BGH NJW 2002, 1958; BGH NZI 2002, 399; BGH ZInsO 2004, 441).
- BGH, 07.03.2023 - II ZR 210/21
Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag; Umdeutung der "sofortigen Beschwerde" …
Rn. 8 a) Die Umdeutung einer fehlerhaften Parteihandlung kommt im Verfahrensrecht in entsprechender Anwendung von § 140 BGB nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen der Prozesshandlung, in die umgedeutet werden soll, eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958;… Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 8;… Beschluss vom 17. Oktober 2014 - V ZB 152/14, NJW 2014, 3731 Rn. 5;… Beschluss vom 28. April 2015 - VI ZB 36/14, NJW 2015, 2590 Rn. 7;… Beschluss vom 19. Juli 2016 - II ZB 3/16, NJW-RR 2016, 1529 Rn. 19).
- BGH, 19.12.2002 - V ZB 61/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des …
Im übrigen ist die Rechtsbeschwerde auch nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden (BGH, Beschl. v. 20. März 2002, XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958). - OLG Köln, 16.10.2017 - 24 W 59/17
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof voraus, dass die Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erfüllt sind (vgl. BGH NJW 2002, 1958).Dies ist hier aus unabhängig voneinander gegebenen Gründen nicht der Fall: Zum einen ist das Rechtsmittel auch als Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unzulässig, weil die Beschwerdeschrift nicht von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (vgl. BGH NJW 2002, 1958; BGH NZI 2002, 399; BGH ZInsO 2004, 441).
- ArbG Heilbronn, 20.03.2026 - 7 Ca 440/25
Minderjähriger Auszubildender - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses - …
- BGH, 17.10.2014 - V ZB 152/14
Berufungsgerichtlicher Ordnungsgeldbeschluss: Auslegung einer sofortigen …
Denn die Umdeutung einer Prozesshandlung in eine andere Prozesshandlung setzt unter anderem voraus, dass die andere Prozesshandlung zulässig wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958). - OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …
Rn. 50 Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aufrechterhalten, zuletzt mit der Ergänzung, dass auch nach der ZPO-Reform 2002 eine Umdeutung einer unstatthaften Beschwerde in eine dem Bundesgerichtshof vorzulegende Rechtsbeschwerde nicht in Betracht kommt (BGH 20.03.2002, XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958) und deshalb die Verwerfungskompetenz bei dem Oberlandesgericht verbleibt. - OLG Köln, 10.07.2018 - 24 W 35/18
Rechtsbeschwerde - Voraussetzungen der Vorlage an Bundegerichtshof
Denn nach dessen Rechtsprechung setzt die Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof voraus, dass die Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde erfüllt sind (vgl. etwa BGH NJW 2002, 1958) - was aber aus den dargelegten Gründen gerade nicht der Fall ist.Im Übrigen wäre eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof auch deshalb zulässig, weil die Beschwerdeschrift von einem dort zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss (vgl. BGH NJW 2002, 1958; BGH NJW 2002, 2181; BGH ZInsO 2004, 441).
- BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 46/11
Notwendigkeit des Nachweises von ausreichenden Bemühungen zum Erhalt eines …
Denn eine Umdeutung kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen, dem gleichen Zweck dienenden Prozesshandlung erfüllt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - XII ZB 27/02, NJW 2002, 1958 m. w. N.). - OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - 11 W 43/03
Zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LG nach der …
- OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das …
- KG, 22.01.2007 - 12 W 4/07
Ablehnung eines Sachverständigen: Anfechtbarkeit eines den Antrag auf Ablehnung …
- OLG Köln, 30.03.2009 - 2 Wx 35/09
Freiwillige Gerichtsbarkeit; Umdeutung einer Gehörsrüge in eine Beschwerde
- BGH, 10.10.2013 - V ZB 132/13
Vorliegen eines Verstosses gegen den Auslegungsgrundsatz i. R. der Auslegung …
- BGH, 07.04.2005 - IX ZB 273/04
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Einlegung durch einen beim BGH …
- BGH, 11.12.2002 - IV ZB 36/02
Umdeutung einer unzulässigen weiteren Beschwerde in eine Rechtsbeschwerde
- BGH, 15.05.2002 - VIII ZB 39/02
Umdeutung einer Beschwerde in eine Rechtsbeschwerde
- BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 11/11
Kostentragung bei konkludenter Rücknahme eines Rechtsmittels im Falle des …
- BGH, 17.07.2002 - IX ZB 219/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH
- OLG Dresden, 26.04.2024 - 12 W 227/24
Anfechtung der Kostenfestsetzung; Auslegung von Prozesserklärungen
- OLG Rostock, 17.06.2009 - 3 W 54/09
Richterablehnung: Rechtsmittel gegen Ablehnung eines im Beschwerdeverfahren …
- BGH, 24.04.2002 - VIII ZB 17/02
Behandlung einer beim Oberlandesgericht eingelegten weiteren Beschwerde
- OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 54/10
Entscheidung des Berufungsgerichts über ein unzulässiges Rechtsmittel; Vorlage an …
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 25 W 478/09
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des …
- OLG Naumburg, 09.03.2007 - 10 W 93/06
Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Landgerichts über ein Ablehnungsgesuch im …
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 25 W 472/09
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des …
- OLG Zweibrücken, 09.04.2003 - 3 W 73/03
Zivilprozessreform: Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen …
- KG, 29.05.2002 - 26 W 114/02
Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde
- OLG Jena, 01.08.2011 - 6 W 355/11
Richterablehnung: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine …
- KG, 17.07.2006 - 12 W 42/06
Rechtsmittel gegen landgerichtliche Beschlüsse im zweiten Rechtszug: Sofortige …
- OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 24 W 34/03
Zur Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde zum Oberlandesgericht …
- OLG München, 26.03.2026 - 25 U 3787/25
Befangenheitsantrag, Beschwerdeverfahren, Kostenentscheidung, Anwaltszwang, …
- OLG Hamm, 19.08.2024 - 4 WF 153/24
Unzulässige Beschwerde in einenm Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …
- AGH Niedersachsen, 22.10.2010 - AGH 29/08
- KG, 19.11.2005 - 1 W 338/02
Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); …
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.04.2002 - 5 U 278/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 78 Abs 1 BörsG, § 66a WPapBörsO HE, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Penny-Stock-Regelung für den sog "Neuen Markt": Darlegungs- und Beweislast im Eilverfahren für die Zulässigkeit der Einführung der neuen Ausschlußkriterien - Judicialis
BörsG § 78; ; BörsG § 78 Abs. 1; ; BörsO § 66a; ; BörsO § 48 der; ; AGB-Gesetz § 9; ; BGB § 554a a.F.; ; BGB § 626; ; BGB § 723; ; HGB 89a; ; ZPO § 92 Abs. 2
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 1033 ZPO § 66 a BörsG, § 78 Abs. 1 BörsG, § 48 BörsO a.F.
Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG § 78; BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse § 66a; ZPO §§ 935, 940
Keine Anwendung der Penny-Stock-Regeln am Neuen Markt bis zur jeweiligen erstinstanzlichen Hauptsacheentscheidung - handelsblatt.com (Pressebericht, 23.04.2002)
Neuer-Markt-Regeln: Börse unterliegt im Streit um "Penny-Stock"-Regeln
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BörsG § 78 Abs. 1 Abs. 1; ZPO § 935
Ausschluss sog. Penny-Stocks beim Handel am Neuen Markt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eilverfahren eines am neuen Markt gelisteten Unternehmens gegen die Beendigung des Handels seiner Aktien wegen zu niedrigen Börsenkurses und zu niedriger Marktkapitalisierung (sog. Penny-Stocks-Regelung); Pflicht zur Darlegung konkreter Gründe für die Einführung der ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss eines Unternehmens vom Neuen Markt; Einseitige Änderungsbefugnis von Zulassungsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 3 O 145/01
- OLG Frankfurt, 09.04.2002 - 5 U 278/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1958
- ZIP 2002, 803
- WM 2002, 924
- BB 2002, 1335
- DB 2002, 936
- NZG 2002, 573
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