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Weitere Entscheidung unten: AG Leipzig, 22.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,877
BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 (https://dejure.org/2003,877)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 3 GG; § 153 Abs. 2 StPO; § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO; § 373a StPO; § 263 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 15 StGB
    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; Rechtsstaatsprinzip (Vertrauensschutz; ne bis in idem); Einstellung wegen Geringfügigkeit; Täuschung und Schädigungsvorsatz (Wissenselement und Wollenselement; kein zwingender Schluss aus einem ...

  • lexetius.com

    StPO § 153 Abs. 2; StGB § 263

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei Einstellungen des Verfahrens wegen Bagatellsachen - Grenzen des Strafklageverbrauchs bei Bagatellsachen - "Neue Tatsachen" bei rechtskräftigen Ablehnungsbeschlüssen - Wiederaufnahme bzw. Wiedereröffnung des Verfahrens bei Einstellungen des ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153 Abs. 2
    Begrenzter Strafklageverbrauch durch Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach Einstellung gemäß §153 StPO

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 331
  • NJW 2004, 375
  • NStZ 2004, 218
  • NStZ 2004, 633 (Ls.)
  • JR 2005, 31
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Dies schließt auch die Kenntnis des Täters ein, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, selbst wenn er sie persönlich anders bewerten mag (BGHSt 47, 148, 157).

    Erforderlich ist vielmehr immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls, bei der auch die Motive und die Interessenlage des Täters ebenso zu berücksichtigen sind wie der konkrete Zuschnitt der zu beurteilenden Geschäfte (BGHSt 46, 30, 35; vgl. auch BGHSt 47, 148, 157).

    Wird gegen Rechtsvorschriften gravierend verstoßen, die gerade dem Schutz der Anleger dienen und die dem Täter bekannt sind, ist dies regelmäßig ein gewichtiger Hinweis darauf, daß die Angeklagten mit einer Gefährdung des Vermögens einverstanden sind (BGHSt 47, 148, 157).

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Ohne sie sind Rückschlüsse auf den Vorsatz nicht möglich (BGHSt 46, 30, 34; BGH NJW 1979, 1512).

    Erforderlich ist vielmehr immer eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls, bei der auch die Motive und die Interessenlage des Täters ebenso zu berücksichtigen sind wie der konkrete Zuschnitt der zu beurteilenden Geschäfte (BGHSt 46, 30, 35; vgl. auch BGHSt 47, 148, 157).

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Als neu im Sinne dieser Bestimmung hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Tatsachen angesehen, die der Richter nicht kennt, auch wenn er sie im Zeitpunkt der Nichteröffnung des Hauptverfahrens hätte kennen können (BGHSt 18, 225, 226; 7, 64, 66).

    Verlangt wird grundsätzlich eine - unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Ursprungsgerichts (BGHSt 18, 225, 226 f.) - gewisse Erheblichkeit der neu bekanntgewordenen Tatsache.

  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Entsprechendes gilt auch für das Urteil des 3. Strafsenats vom 30. Oktober 1953 (3 StR 776/52), der ebenfalls für die damalige Regelung des § 153 Abs. 3 StPO einen Strafklageverbrauch abgelehnt hat, wenn sich die Tat nachträglich als Verbrechen herausstellte.

    Deshalb wird ein erhöhter Schuldgehalt immer dann ein erneutes Aufgreifen des Verfahrens rechtfertigen, wenn sich die Tat nachträglich als Verbrechen darstellt (vgl. auch BGH, Urt. vom 30. Oktober 1953 - 3 StR 776/52).

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Dabei kann die Täuschung außer durch bewußt unwahre Behauptungen auch konkludent erfolgen, wenn dem irreführenden Verhalten nach der Verkehrsanschauung ein gewisser Erklärungswert beizumessen ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 20).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 685/78

    Rechtliche Voraussetzungen des Vorsatzes - Annahme eines Vorsatzes, wenn der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Ohne sie sind Rückschlüsse auf den Vorsatz nicht möglich (BGHSt 46, 30, 34; BGH NJW 1979, 1512).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Dieser Hintermann besitzt Tatherrschaft, wenn er mit den durch die Organisationsstrukturen geschaffenen Rahmenbedingungen das deliktische Geschehen maßgeblich beeinflussen kann (vgl. BGHSt 40, 218, 236 ff.; 45, 270, 296 ff.).
  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Dieser Hintermann besitzt Tatherrschaft, wenn er mit den durch die Organisationsstrukturen geschaffenen Rahmenbedingungen das deliktische Geschehen maßgeblich beeinflussen kann (vgl. BGHSt 40, 218, 236 ff.; 45, 270, 296 ff.).
  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung …

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Rn. 23 (5) Wenn auch der Blick auf andere Verfahrensgestaltungen oder gar Verfahrensordnungen für die Auslegung des § 153 Abs. 2 StPO nur beschränkt aussagekräftig sein kann, sieht der Senat jedenfalls eine gewisse Stütze für das gefundene Ergebnis in den Regelungen des § 373a StPO sowie der §§ 84, 85 Abs. 3 OWiG (s. zu ähnlichen Vergleichsüberlegungen für die frühere Rechtslage bei der beschränkten Rechtskraft des Strafbefehls BVerfGE 65, 377; vgl. im übrigen zu weitgehenden Strafklageverbrauchswirkungen nach Art. 54 SDÜ EuGH NJW 2003, 1173; Strafgericht Eupen wistra 1999, 479;… Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 177 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
    Die Verfassungsnorm des Art. 20 Abs. 3 GG schützt grundsätzlich das Vertrauen darauf, daß die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften gesetzlichen Rechtsfolgen anerkannt bleiben (BVerfGE 63, 215, 223 f.; 30, 367, 386).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum …

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54 …

  • BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung

  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 272/54
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    Daher schaffen sie zwar nach Maßgabe des allgemeinen Grundsatzes ne bis in idem einen Vertrauenstatbestand in den Bestand der Verfahrenseinstellung, entfalten jedoch keine absolute Sperrwirkung nach Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BGHSt 48, 331 ).

    Auch sie enthalten keine rechtskräftigen Schuldfeststellungen, sondern beruhen auf einer bloßen Verdachtsprüfung, die außerhalb einer Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren erfolgt (vgl. BGHSt 48, 331 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Der Vermögensschaden im Sinne des Betrugstatbestands soll bereits dann vorliegen, wenn das Vermögen konkret gefährdet ist (vgl. BGHSt 33, 244 ; 34, 394 ; 47, 160 ; 48, 331 ;… Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 156).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei …

    Zu dem kognitiven Element, nämlich dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften eine nicht gegebene Rückzahlbarkeit der Mietkaution zumindest für möglich gehalten hatte (vgl. BGHSt 48, 331, 348), muss zusätzlich noch das voluntative Element hinzutreten.

    Dies bedeutet, dass der Angeklagte G. S. die konkrete Gefahr erkannt und zudem deren Realisierung gebilligt haben muss, sei es auch nur in der Form, dass er sich mit dem Eintritt des ihm unerwünschten Erfolges abfindet (BGHSt 51, 100, 120 f.; vgl. auch BGHSt 48, 331, 347 ff.).

    Rn. 32 2. Ließe sich feststellen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der beiden Gesellschaften so angespannt waren, dass die eingezahlten Kautionen schon aus diesem Grund erheblich gefährdet waren, käme auch eine Verurteilung wegen Betrugs nach § 263 StGB in Betracht, wenn dem Angeklagten G. S. hinsichtlich einer sich aus der schlechten Vermögenssituation der Gesellschaften möglicherweise ergebenden schadensgleichen Vermögensgefährdung insoweit Vorsatz nachgewiesen werden könnte (vgl. BGHSt 48, 331, 346 f.).

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Rechtsprechung
   AG Leipzig, 22.07.2003 - 73 M 7231/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27439
AG Leipzig, 22.07.2003 - 73 M 7231/03 (https://dejure.org/2003,27439)
AG Leipzig, Entscheidung vom 22.07.2003 - 73 M 7231/03 (https://dejure.org/2003,27439)
AG Leipzig, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 73 M 7231/03 (https://dejure.org/2003,27439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 375
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