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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.09.2004

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2058
BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03 (https://dejure.org/2004,2058)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2004 - X ZB 39/03 (https://dejure.org/2004,2058)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2004 - X ZB 39/03 (https://dejure.org/2004,2058)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    ZPO § 319 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO (2002) § 319 Abs. 3

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Anfechtung eines einer Urteilsberichtigung wegen Verneinung der Unrichtigkeit ablehnenden Beschlusses - Frage nach der anzuwendenden Zivilprozessordnung nach Inkrafttreten einer neuen Zivilprozessordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (2002) § 319 Abs. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Urteilsberichtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung abgelehnt: Anfechtung des Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmittel - Mehr Rechtssicherheit: Gegen abgelehnte Urteilsberichtigung keine Beschwerde möglich

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 157 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1654
  • MDR 2004, 1316
  • FamRZ 2004, 1188 (Ls.)
  • BB 2004, 1247
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.2003 - X ZB 12/03

    Anfechtung von Beschwerdenentscheidungen der Vergabesenate; Beendigung des …

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).

    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 unter C, IV; vgl. auch Sen.Beschl. v. 16.9.2003, aaO).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Tragender Gesichtspunkt dieser Rechtsprechung ist das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit, gegen das die Zulassung in den Verfahrensgesetzen nicht vorgesehener Rechtsmittel verstößt (BVerfG, Beschl. v. 30.4.2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1928 unter C, IV;… vgl. auch Sen.Beschl. v. 16.9.2003, aaO).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • BFH, 05.12.2002 - IV B 190/02

    Beschwerde bei Verletzung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 91/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH im …

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • OLG Stuttgart, 20.02.2001 - 20 W 31/00

    Urteilsberichtigung - Rechtsmittel gegen Zurückweisung - offenbare Unrichtigkeit …

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Demgegenüber ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten worden, eine Beschwerde gegen einen die Berichtigung nach § 319 ZPO ablehnenden Beschluß sei unstatthaft, weil sie durch § 319 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen sei (OLG Brandenburg NJW-RR 1997, 1563; OLG Stuttgart MDR 2001, 892).
  • VGH Bayern, 04.08.2003 - 1 C 03.950

    Befangenheitsantrag, Sachverständiger,. Gerichtspersonen

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Seit dem Inkrafttreten des Zivilprozeßreformgesetzes ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit die Zulassung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs nicht mehr rechtfertigen kann (BGHZ 150, 133; BGH, Beschl. v. 23.7.2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137; Sen.Beschl. v. 16.9.2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 90; vgl. auch BVerwG NJW 2002, 2657; BFH NJW 2003, 919, 1344).
  • OLG Brandenburg, 21.02.1997 - 10 WF 155/96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anspruch auf …

    Auszug aus BGH, 20.04.2004 - X ZB 39/03
    Demgegenüber ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten worden, eine Beschwerde gegen einen die Berichtigung nach § 319 ZPO ablehnenden Beschluß sei unstatthaft, weil sie durch § 319 Abs. 3 ZPO ausgeschlossen sei (OLG Brandenburg NJW-RR 1997, 1563; OLG Stuttgart MDR 2001, 892).
  • LG Lübeck, 17.02.2022 - 7 T 34/22

    Statthaftigkeit bei Anfechtung der Versagung einer Tatbestandsberichtigung

    Mit Verfügung vom 02.02.2022 hat die Beschwerdekammer ergänzend darauf hingewiesen, dass überlegenswert erscheine, ob die Ausführungen des BGH NJW-RR 2004, 1654 auch für § 320 Abs. 3 S. 4 ZPO zutreffen könnten: "Nach Auffassung des BGH NJW-RR 2004, 1654 ist die sofortige Beschwerde gegen die eine Berichtigung nach § 319 ZPO ablehnende Entscheidung auch dann nicht statthaft, wenn der Ablehnungsbeschluss keine sachliche Entscheidung über den Antrag enthält, sondern die Berichtigung aus prozessualen Gründen oder infolge der Verkennung des Begriffs der "ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit" i.S. des § 319 Abs. 1 ZPO ablehnt.

    Es sei im Hinweis nicht ausgeführt worden, warum und in welchem Umfang die Ausführungen des BGH NJW-RR 2004, 1654 überlegenswerten Betrachtungen unterzogen werden könnten.

    Eine Übertragung der Entscheidung des BGH NJW-RR 2004, 1654 sei aus verschiedenen Gründen nicht veranlasst.

    Nach Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes hat der BGH NJW-RR 2004, 1654 allerdings entschieden, dass die Anfechtung eines die Urteilsberichtigung wegen Verneinung der Unrichtigkeit ablehnenden Beschlusses nicht statthaft ist (…dem BGH folgend z.B.: Feskorn in: Zöller, 34. Aufl. (2022), § 319 ZPO, Rn. 41;… Musielak in: MüKo, 6. Aufl. (2020), § 319 ZPO, Rn. 25;… Musielak in: Musielak/Voit, 18. Aufl. (2021), § 319 ZPO, Rn. 21;… Saenger in: Saenger, 9. Aufl. (2021), § 319 ZPO, Rn. 26;… widersprüchlich: Elzer in: Vorwerk/Wolf, BeckOK, 43. Edition (Stand: 01.12.2021), § 319 ZPO, Rn. 61 und 62).

    Nicht zuletzt spricht gegen die Auslegung eines nur einschränkenden Rechtsmittelausschlusses das Gebot der Rechtsmittelklarheit (vgl. hierzu ergänzend auch die Ausführungen in BGH NJW-RR 2004, 1654 zu § 319 Abs. 3 ZPO).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 4 Ta 2128/18

    Berichtigung Protokoll - Berichtigung Vergleichsbeschluss

    Der Ausschluss der Anfechtbarkeit bei zurückweisenden Beschlüssen greift im Grundsatz auch dann, wenn das Gericht eine Überprüfung des Urteils auf offenbare Unrichtigkeiten bereits aus formalen Gründen abgelehnt (BGH 20.4. 2004 - X ZB 39/03 - NJW-RR 2004, 1654, 1655 mwN).

    Zwar ist es nach In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausschluss der Anfechtbarkeit bei zurückweisenden Beschlüssen auch dann greift, wenn das Gericht eine Überprüfung des Urteils auf offenbare Unrichtigkeiten bereits aus formalen Gründen abgelehnt (BGH 20.4. 2004 - X ZB 39/03 - NJW-RR 2004, 1654, 1655 mwN).

  • BGH, 29.04.2021 - I ZB 49/20

    Rechtsbeschwerde in Gewinnabschöpfungsklage wegen Antrags auf Streitwertminderung …

    Rn. 18 a) Nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz kann der Bundesgerichtshof ausschließlich in den Fällen des § 574 Abs. 1 ZPO angerufen werden und ist eine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" oder der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht mehr statthaft (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133, 135 [juris Rn. 6];… Beschluss vom 23. Juli 2003 - XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137, 3138 [juris Rn. 8]; Beschluss vom 20. April 2004 - X ZB 39/03, NJW-RR 2004, 1654, 1655 [juris Rn. 6];… Beschluss vom 16. Dezember 2010 - I ZA 18/10, juris Rn. 1; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 469/05

    Ausschluss der Anfechtung der als Nebenentscheidung ergangenen Kostenentscheidung

    Eine Abhilfemöglichkeit im Rahmen der Vorschriften der einzelnen Verfahrensordnungen über die Anhörungsrüge (für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: § 29 a FGG in der ab 01.01.2005 geltenden Fassung durch das Gesetz vom 09.12.2004 - BGBl. I S. 3220) schließt nach gefestigter Rechtsprechung eine Anfechtung mit einer außerordentlichen Beschwerde aus (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2529; NJW-RR 2004, 1654; BayObLG FGPrax 2003, 25; KG FGPrax 2005, 66; OLG Köln FamRZ 2004, 207; Senatsbeschluss vom 19.09.2005 - 15 W 244/05 -).
  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im …

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob nach der zum 01.01.2002 erfolgten Reform des Zivilprozesses überhaupt noch eine Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit statthaft ist (dagegen BGH NJW 2002, 1577; 2003, 3137, 3138; 2004, 292, 293, 2224, 2225; 2005, 143, 144; BGH NJW-RR 2004, 1654; 2005, 214, 294; für die Statthaftigkeit neuerdings BFH NJW 2005, 3374) Die Belastung des Beteiligten zu 2. mit Verfahrenskosten, wie sie das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vorgenommen hat, ist nicht greifbar gesetzwidrig.
  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 2 W 6/18

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidriger Erteilung einer …

    Davon erfasst sind auch die den dinglichen Belastungen zugrunde liegenden schuldrechtlichen Verpflichtungen, die der Antragsteller gegenüber den Darlehensgebern M... und B... eingegangen ist (vgl. hierzu BGH NJW 2009, 1813, 1815 NJW 2005, 157).
  • LG Düsseldorf, 06.06.2016 - 25 T 344/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde bzgl. Berichtigung des Tenors im Hinblick auf …

    Rn. 4 Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung eines Urteils nach § 319 ZPO zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel statt (vgl. § 319 Abs. 3 ZPO; BGH, NJW-RR 2004, 1654).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10622
OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.09.2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,10622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. September 2004 - 6 U 193/03, 6 U 126/04 (https://dejure.org/2004,10622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 7 RABerufsO
    Haftung von Verlagen für den wettbewerbswidrigen Inhalt von Anzeigen: Prüfung der Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien mit der Rechtsanwaltsberufsordnung

  • Judicialis

    BORA § 7; ; UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • BRAK-Mitteilungen

    Hinweis auf Rechtsgebiete ohne erläuternden Zusatz im Branchenbuch

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung des Verlegers eines Branchentelefonbuchs wegen Unvereinbarkeit von Einträgen von Anwaltskanzleien mit Standesrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 2 § 3 § 4 Nr. 11 ; BORA § 7
    Haftung eines Telefonbuchverlages für die Wettbewerbswidrigkeit von Anwaltseinträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze für die Haftung von Verlagen für wettbewerbswidrige Inhalte von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen; Zumutbarkeit einer Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien für einen Verlag; Pflicht zur Angabe von ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze für die Haftung von Verlagen für wettbewerbswidrige Inhalte von Anzeigen oder kostenpflichtigen Einträgen; Zumutbarkeit einer Entscheidung über die Vereinbarkeit von Telefonbucheinträgen von Anwaltskanzleien für einen Verlag; Pflicht zur Angabe von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 157
  • MDR 2005, 408
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Die Regelung des § 7 BORA enthält eine Beschränkung der beruflichen Selbstdarstellungsmöglichkeiten der Rechtsanwälte, die im Hinblick auf die durch Art. 12 I GG geschützte Berufsausübungsfreiheit jedenfalls verfassungsrechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. hierzu Kleine-Cosack, Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, Rdz. 898 ff. mit umfangreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur, sowie zuletzt BVerfG NJW 04, 2656 ff.; Offermann-Burckart NJW 04, 2617 ff.).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Ungeachtet dessen unterliegt die Beklagte als Verlagsunternehmen jedoch insoweit einem eingeschränkten Haftungsmaßstab, als sie nur für grobe und eindeutige, d.h. für sie ohne Schwierigkeiten erkennbare Wettbewerbsverstöße ihrer Kunden einzustehen hat (vgl. BGH WRP 94, 739, 741 - Suchwort - m.w.N.).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 3/95

    "Branchenbuch-Nomenklatur"; Prüfungspflichten des Herausgebers der "Gelben …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Zwar erfüllt das Verhalten der Beklagten den Begriff der "Wettbewerbshandlung" im Sinne von § 2 I Nr. 1 UWG n.F., da der Verleger eines Branchentelefonbuchs mit dem Abdruck von kostenpflichtigen Einträgen jedenfalls auch das Ziel erfolgt, zu Gunsten des Inserierenden den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH GRUR 97, 909, 910 - Branchenbuch-Nomenklatur).
  • OLG Nürnberg, 22.05.2001 - 3 U 4393/00

    Kanzleibezogene Anwaltswerbung - Ausrichtung und Betätigungsfelder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2001 - 2 U 4/01

    Rechtsanwaltswerbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2004 - 6 U 193/03
    Im Hinblick auf diese Bedenken wird § 7 BORA vom Bundesgerichthof (WRP 01, 537 - Kanzleibezeichnung) und ihm folgend vom OLG Nürnberg (NJW 01, 2481) sowie vom OLG Stuttgart (NJW 02, 1433) einschränkend dahin ausgelegt, daß die Verwendung sogenannter Kanzleibezeichnungen, mit denen durch schlagwortartige Angabe von Teilbereichen anwaltlicher Berufsausübung auf die fachliche Ausrichtung der Kanzlei einer Sozietät oder eines Einzelanwalts hingewiesen wird, von dieser Vorschrift nicht geregelt werde (…vgl. BGH a.a.O. S. 538).
  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt …

    Dass der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 7 HWG auch auf Rabattankündigungen erweitern wollte, lässt sich gesetzessystematisch bereits daraus ohne Weiteres herleiten, dass er in § 7 Abs. 1 Nr. 2 lit. a HWG n.F. Rabatte nur in bestimmten - hier nicht vorliegenden - Ausnahmefällen gestattet (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2004, 1512 zitiert nach juris).
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