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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.09.2005

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05   

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https://dejure.org/2005,8137
BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 (https://dejure.org/2005,8137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 113; ; StGB § 113 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs der "Gewalt" im Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte; Voraussetzung für das Absehen von Entscheidungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 136
  • NVwZ 2006, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Es hat lediglich im Zusammenhang mit Sitzblockaden festgestellt, dass die bloße physische Anwesenheit an einem Ort, die ohne weitere Kraftentfaltung auf die Psyche anderer Personen Zwang ausübt, keine Gewaltanwendung ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 104, 92 ).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Es hat lediglich im Zusammenhang mit Sitzblockaden festgestellt, dass die bloße physische Anwesenheit an einem Ort, die ohne weitere Kraftentfaltung auf die Psyche anderer Personen Zwang ausübt, keine Gewaltanwendung ist (vgl. BVerfGE 92, 1 ; 104, 92 ).
  • OLG Köln, 25.02.1986 - Ss 801/85

    Gewalt i.S.v. § 113 StGB; Widerstand eines Kraftfahrers; Alkoholkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Auch Handlungen, wie das Festhalten an Gegenständen (vgl. OLG Köln, VRS 71, S. 183, 186;… v. Bubnoff, in: Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 11. Aufl., § 113 Rn. 15) und das Stemmen der Füße gegen den Boden (…vgl. OLG Köln, a.a.O., S. 185 und bereits RGSt 2, 411 ), mit denen eine Person ihr Verbringen an einen anderen Ort verhindern will, sind Widerstandshandlungen mittels Gewalt.
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Durch dieses Verfahren ist ausgeschlossen, dass die Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel auf Gründen beruht, zu denen der Angeklagte sich nicht äußern konnte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925).
  • RG, 01.11.1880 - 2310/80

    1. Enthält der Widerstand gegen die Wegführung durch einen Vollstreckungsbeamten, …

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
    Auch Handlungen, wie das Festhalten an Gegenständen (…vgl. OLG Köln, VRS 71, S. 183, 186;… v. Bubnoff, in: Strafgesetzbuch, Leipziger Kommentar, 11. Aufl., § 113 Rn. 15) und das Stemmen der Füße gegen den Boden (vgl. OLG Köln, a.a.O., S. 185 und bereits RGSt 2, 411 ), mit denen eine Person ihr Verbringen an einen anderen Ort verhindern will, sind Widerstandshandlungen mittels Gewalt.
  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte …

    Da § 113 StGB keinen Nötigungserfolg voraussetzt (…vgl. BGH, aaO), ist mit Gewalt zwar weniger die Zwangswirkung als vielmehr das Zwangsmittel gekennzeichnet (…Schönke/Schröder/Eser, 30. Aufl., § 113 Rn. 42; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Ohne Revisionshauptverhandlung ist es dem Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nur möglich, das erstinstanzliche Urteil, das auf einer öffentlichen mündlichen Verhandlung beruht, nach § 349 Abs. 4 StPO aufzuheben und zugunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden oder aber das Urteil durch eine Revisionsverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO rechtskräftig werden zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2006 - 2 BvR 1401/05 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Durch diese Verfahrensweise wird dem Anspruch des Revisionsführers auf rechtliches Gehör ausreichend Rechnung getragen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1989 - 1 BvR 1415/86 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 -, NStZ 2002, S. 487 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05 -, NJW 2006, S. 136;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 -, juris, Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2319
BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; Verfassungsbeschwerde über die Kostentragung für ein von einem Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten als notwendige Auslagen im Sinne der Strafprozessordnung (StPO); Grundsatz in dubio pro ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 206
  • NJW 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 14 a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 14 a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Eine Kostenregelung darf in ihrer tatsächlichen Auswirkung nicht dazu führen, dass Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten vornehmlich nach Maßgabe wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eröffnet wird (vgl. BVerfGE 50, 217 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 18 a) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall ist zwar grundsätzlich Sache der Instanzgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 ).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Jedenfalls konnte die Beschwerdeführerin der begründeten Besorgnis, das Gericht könne auf der Grundlage des von ihm eingeholten Gutachtens die Schuldunfähigkeit des Angeklagten bereits als erwiesen ansehen, wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, insbesondere privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit dieses Gutachtens begegnen (vgl. auch BVerwGE 69, 71 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2002 - VIII ZR 304/00 -, NJW 2002, S. 1651 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs …

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Verkehrssicherungspflicht im Arbeitsverhältnis bei einem Sturm

    Rn. 61 Sieht man von dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist, ist die Erstattungspflicht auf die Fälle beschränkt, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG v. 12.09.2005 - 2 BvR 277/05, NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger …

    Dafür spricht außerdem, dass das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren eine eigenständige Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Hauptsacheverfahren hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20050912.2bvr027705] - BVerfGK 6, 206 = juris Rn. 14 f.).
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