Rechtsprechung
| EuGH, 10.04.2008 - C-412/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - Langfristiger Darlehensvertrag - Widerrufsrecht
- Judicialis
Richtlinie 85/577/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 85/577/EWG Art. 5 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Hamilton
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - Langfristiger Darlehensvertrag - Widerrufsrecht
- EU-Kommission
Hamilton
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - Langfristiger Darlehensvertrag - Widerrufsrecht
- EU-Kommission
Hamilton
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - Langfristiger Darlehensvertrag - Widerrufsrecht“
- Deutsches Notarinstitut
HaustürWG § 2 Abs. 1 S. 4; BGB §§ 312, 355, 488; Haustür-RL 85/577/EWG Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1; EG Art. 234
Nationales Recht kann Erlöschen des Haustürwiderrufsrecht einen Monat nach vollständiger beiderseitiger Leistungserbringung bei langfristigem Darlehensvertrag vorsehen - Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (RL 85/577); Zeitliche Begrenzung des Rücktrittsrechts nach Art. 5 RL 85/577 trotz fehlerhafter Belehrung des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Darlehenvertrag und Widerrufsrecht bei Haustürsituation
- Betriebs-Berater
Darlehensnehmer steht bis zu einem Monat nach vollständiger Leistungserbringung aus Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Hamilton./Volksbank Filder eG. Erlöschen eines Widerrufsrechts nach beiderseitiger Leistungserbringung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rücktritt nach vollständiger Vertragabwicklung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Hamilton
Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - Langfristiger Darlehensvertrag - Widerrufsrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haustürwiderruf nach Vertragsabwicklung
- zbb-online.com (Leitsatz)
RL 85/577/EWG Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; HWiG § 2
Wirksamkeit einer zeitlichen Begrenzung des HWiG-Widerrufsrechts auf einen Monat nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung ("Hamilton")
Besprechungen u.ä.
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG; Art. 4 Abs. 3 Richtlinie 85/577/EWG
Erlöschen des Verbraucher-Widerrufsrechts beim Haustürgeschäft nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung europarechtskonform (Prof. Dr. Beate Gsell, Augsburg; ZJS 2008, 312)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 10. Oktober 2006 - Annelore Hamilton gegen Volksbank Filder eG
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart - Auslegung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (ABl. L 372 vom 31. ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1865
- ZIP 2006, 1943
- ZIP 2008, 772
- EuZW 2008, 278
- NZM 2008, 414
- WM 2008, 869
- BB 2008, 967
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-412/06
Rn. 16 Auf der Grundlage des Urteils vom 13. Dezember 2001, Heininger (C-481/99, Slg. 2001, I-9945), widerrief Frau Hamilton den Darlehensvertrag am 16. Mai 2002.Rn. 28 Jedenfalls macht die Volksbank geltend, dass zum einen das Urteil Heininger Realkredite betreffe und nicht Darlehensverträge wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden und dass zum anderen die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts in der Ausgangsrechtssache ab der vollständigen Abwicklung des Darlehensvertrags laufe und nicht ab dem entsprechenden Vertragsschluss, wie es in der jenem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache der Fall gewesen sei.
Rn. 31 Die Kommission macht im Wesentlichen geltend, dass es zwar nach dem Urteil Heininger unzulässig sei, das Widerrufsrecht durch eine Frist zu begrenzen, die ab Vertragsschluss laufe, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung aber eine Befristung dieses Rechts ab der vollständigen Vertragsdurchführung vorsehe.
Der Umstand, dass die Mindestfrist von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt zu rechnen ist, zu dem der Verbraucher von dem Gewerbetreibenden über dieses Recht belehrt wurde, erklärt sich dadurch, dass der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann, wenn es ihm nicht bekannt ist (Urteil Heininger, Randnr. 45).
Rn. 46 Diese Auslegung wird durch die Urteile Heininger, Schulte und vom 25. Oktober 2005, Crailsheimer Volksbank (C-229/04, Slg. 2005, I-9273), nicht widerlegt.
16 und 18 des Urteils Heininger, Randnr. 26 des Urteils Schulte und Randnr. 24 des Urteils Crailsheimer Volksbank geht nämlich hervor, dass die Auslegung der Richtlinie über Haustürgeschäfte, die der Gerichtshof in diesen Urteilen vorgenommen hat, Darlehensverträge betrifft, die nicht vollständig durchgeführt waren.
Rn. 47 Was insbesondere das Urteil Heininger betrifft, so hat der Gerichtshof darin für Recht erkannt, dass der nationale Gesetzgeber durch die Richtlinie über Haustürgeschäfte daran gehindert ist, das Widerrufsrecht nach Art. 5 dieser Richtlinie für den Fall, dass der Verbraucher nicht gemäß Art. 4 der Richtlinie belehrt wurde, auf ein Jahr ab Vertragsschluss zu befristen.
- EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
Auszug aus EuGH, 10.04.2008 - C-412/06
69 bis 71 des Urteils vom 25. Oktober 2005, Schulte (C-350/03, Slg. 2005, I-9215), und Randnr. 34 der Vorlageentscheidung beruft -, dass zwar die Frage des Widerrufs eines Realkreditvertrags in den Anwendungsbereich der Richtlinie über Haustürgeschäfte falle, dass sich die Folgen dieses Widerrufs aber nach dem nationalen Recht richteten, das allerdings so weit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zwecks der genannten Richtlinie ausgelegt werden müsse.Gleichwohl hat sich der Gerichtshof insbesondere dann außerstande gesehen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, um die das nationale Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. Urteil Schulte, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie über Haustürgeschäfte hauptsächlich bezweckt, den Verbraucher vor den Gefahren zu schützen, die sich aus den Umständen eines Vertragsschlusses außerhalb von Geschäftsräumen ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil Schulte, Randnr. 66).
- EuGH, 25.10.2005 - C-229/04
Crailsheimer Volksbank - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen …
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Rn. 30 cc) Selbst nach Bekanntwerden des Urteils des Gerichtshofs vom 10. April 2008 (EuGH, Slg. 2008, I-2383 Rn. 47 ff.) zur unionsrechtlichen Zulässigkeit einer Befristung des Widerrufsrechts wie in § 2 HWiG vorgesehen hat der Gesetzgeber die mit dem OLG-Vertretungsänderungsgesetz getroffene Grundentscheidung nicht aufgegeben (vgl. Lechner, WM 2015, 2165, 2168).Der Verbraucher ist entweder ordnungsgemäß belehrt oder nicht (vgl. schon EuGH, Slg. 2008, I-2383 Rn. 35; außerdem Bülow, WM 2015, 1829, 1830; Müggenborg/Horbach, NJW 2015, 2145, 2148; aA Braunschmidt, NJW 2014, 1558, 1560; Domke, BB 2005, 1582, 1585; Duchstein, NJW 2015, 1409, 1413; Edelmann/Hölldampf, KSzW 2015, 148, 149 f.; Habersack/Schürnbrand, ZIP 2014, 749, 754 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1599; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 10. März 2014 - 17 W 11/14, juris Rn. 14 ff.; OLG Köln, WM 2012, 1532, 1534).
- EuGH, 21.12.2023 - C-38/21
Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne …
Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine unvollständige oder fehlerhafte Information nur dann als fehlerhafte Belehrung anzusehen ist, wenn der Verbraucher durch sie in Bezug auf seine Rechte und Pflichten irregeführt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, EU:C:2008:215, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2019, Rust Hackner u. a., C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, EU:C:2019:1123, Rn. 78) und somit zum Abschluss eines Vertrags veranlasst wird, den er möglicherweise nicht geschlossen hätte, wenn er über vollständige und inhaltlich zutreffende Informationen verfügt hätte.Rn. 278 Schließlich hat der Gerichtshof zu dem in der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (…ABl. 1985, L 372, S. 31) vorgesehenen Widerrufsrecht bereits entschieden, dass es nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts nicht ausgeübt werden kann, wenn keinerlei Verpflichtung aus dem betreffenden Vertrag mehr besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, EU:C:2008:215, Rn. 42).
- EuGH, 19.12.2019 - C-355/18
Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
Rn. 78 Die fehlerhafte schriftliche Belehrung des Versicherungsnehmers über die für die Erklärung des Rücktritts vorgeschriebene Form ist geeignet, den Verbraucher im Hinblick auf sein Rücktrittsrecht irrezuführen, und daher einer fehlenden Belehrung zu diesem Punkt gleichzusetzen (vgl. entsprechend Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, EU:C:2008:215, Rn. 35).Rn. 97 Anders als DONAU und die österreichische Regierung in ihren Erklärungen argumentieren, steht diese Auslegung von Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 90/619 und Art. 35 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2002/83 nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 10. April 2008, Hamilton (C-412/06, EU:C:2008:215), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass das in der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (…ABl. 1985, L 372, S. 31) vorgesehene Widerrufsrecht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn keinerlei Verpflichtung aus dem widerrufenen Vertrag mehr besteht.
- EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Rn. 31 Diese Erwägungen können auch nicht durch den u. a. von der Allianz geltend gemachten Umstand in Frage gestellt werden, dass das in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 85/577 vorgesehene Widerrufsrecht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs auch dann erlöschen kann, wenn der Verbraucher fehlerhaft über die Modalitäten der Ausübung dieses Rechts belehrt wurde (vgl. Urteil vom 10. April 2008, Hamilton, C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Randnr. 49). - BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Der Europäische Gerichtshof hat für Haustürgeschäfte die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG a.F. als richtlinienkonform angesehen (EuGH, Urteil vom 10. April 2008, Rs. C-412/06, NJW 2008, 1865 Rn. 40-45 - "Hamilton"). - BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …
Rn. 77 Insoweit ist auch zu beachten, dass in der Rechtsprechung des Gerichtshofs zwischen "durchgeführten" und noch nicht beendeten Verträgen unterschieden wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 - C-481/99, Slg. 2001, I-9945 Rn. 45 ff., Heininger, vom 10. April 2008 - C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Rn. 46 f., Hamilton…, vom 19. Dezember 2013 - C-209/12, juris Rn. 30 f., Endress …und vom 19. Dezember 2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, juris Rn. 69 und 97, Rust-Hackner).Zur Begründung hat der Gerichtshof einen der "allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts" bemüht, nämlich "dass sich die vollständige Durchführung eines Vertrags in der Regel aus der Erbringung der gegenseitigen Leistungen der Vertragsparteien und der Beendigung des entsprechenden Vertrags ergibt" (EuGH, Urteil vom 10. April 2008 - C-412/06, Slg. 2008, I-2383, Rn. 42, Hamilton).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20
Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Das Gleiche gilt für Art. 5 der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (…ABl. 1985, L 372, S. 31), um den es im Urteil vom 10. April 2008, Hamilton (C-412/06, EU:C:2008:215), ging. - BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen …
Nachdem der EuGH dies mit Urteil vom 10. April 2008 (WM 2008, 869) bejaht hat, hat es unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen die der Klägerin zuerkannte Forderung auf 12.060,75 EUR reduziert.Durch die Entscheidung des EuGH vom 10. April 2008 (WM 2008, 869, Tz. 49) ist geklärt, dass die Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nicht gegen die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts verstößt.
- BGH, 25.02.2025 - VIII ZR 143/24
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit …
Rn. 23 (2) Für diese Beurteilung im Sinne eines richtlinienübergreifenden Maßstabs spricht auch, dass der Gerichtshof in dem vorgenannten, die Verbraucherkreditrichtlinie betreffenden Urteil mit seinen Ausführungen zum Anlaufen der Widerrufsfrist auf weitere seiner Entscheidungen Bezug genommen hat, die die Auslegung von Bestimmungen anderer Richtlinien zum Gegenstand hatten, etwa die (früher geltende) Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (nachfolgend: Haustürgeschäfterichtlinie) sowie verschiedene Richtlinien, die den Bereich der Lebensversicherung betreffen (90/619/EWG, 79/267/EWG, 92/96/EWG, 2002/83/EG und 2009/138/EG; vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-38/21, C-47/21, C-232/21, aaO Rn. 253, 264 - BMW Bank, unter Hinweis auf die Urteile des Gerichtshofs vom 10. April 2008 - C-412/06, NJW 2008, 1865 Rn. 35 - Hamilton, …und vom 19. Dezember 2019 - C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18, NJW 2020, 667 Rn. 78 - Rust Hackner). - LG Berlin, 15.02.2019 - 4 O 20/18
Autokredit mit der Mercedes Benz Bank widerrufen - Kein Nutzungsersatz
Denn eine fehlerhafte Belehrung steht einer fehlenden gleich (vgl. EuGH, Urteil vom 10.4.2008 C-412/06 Rn. 35). - BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
- EuGH, 15.04.2010 - C-215/08
E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge …
- OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 6 U 78/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit der Widerrufsinformation
- OLG Köln, 26.03.2019 - 4 U 102/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16
Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung
- BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung …
- OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-227/08
Martín Martín - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 70/21
Vorlagepflicht eines Fachgerichts zum EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) und …
- BGH, 22.10.2025 - I ZR 192/24
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-681/17
slewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU …
- KG, 13.02.2015 - 6 U 179/13
Private Lebens- und Rentenversicherung im Altfall: Wertersatz- und …
- OLG München, 21.04.2015 - 25 U 3877/11
Verwirkung des Widerrufsrechts im Policenmodell
- BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
- OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 6 U 715/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …
- LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 9 U 89/17
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
- LG Ravensburg, 31.03.2020 - 2 O 294/19
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie im Hinblick auf …
- LG Ravensburg, 19.03.2021 - 2 O 282/19
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- LG Ravensburg, 08.01.2021 - 2 O 160/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- LG Ravensburg, 30.12.2020 - 2 O 238/20
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG Brandenburg, 04.01.2017 - 4 U 199/15
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Gesetzlichkeitsfiktion bei …
- EuGH, 19.12.2013 - C-174/12
Hirmann - Vorabentscheidungsersuchen - Gesellschaftsrecht - Zweite Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-355/18
Rust-Hackner - Vorabentscheidungsersuchen - Direktversicherung …
- LG Ravensburg, 07.07.2020 - 2 O 84/20
Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12
Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und …
- OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18
Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation; …
- EuGH, 17.12.2009 - C-227/08
Martín Martín - Richtlinie 85/577/EWG - Art. 4 - Verbraucherschutz - Außerhalb …
- OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 6 U 8/06
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- LG Bonn, 29.08.2016 - 17 O 118/16
Voraussetzungen für den Ausschluss eines Widerrufsrechts bei bereits auf Wunsch …
- OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13
Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2 …
- OLG Köln, 21.12.2012 - 20 U 133/12
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht gem. § 5a VVG a.F.
- OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 19 U 192/15
Widerruf Darlehensvertrag: Abweichung von der Musterbelehrung durch inhaltliche …
- BGH, 21.01.2020 - XI ZR 189/19
Revisionszulassung bei geklärten Fragen zum Widerrufsrecht von …
- OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 3 U 44/17
Zu den Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und § 8 Abs. 4 VVG in der bis zum …
- OLG Stuttgart, 08.07.2008 - 6 U 274/06
Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger …
- LG Frankfurt/Main, 28.11.2014 - 21 O 139/14
Die Kläger machen Ansprüche nach dem Widerruf eines Darlehensvertrages geltend.
- OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15
Widerruf eines Darlehensvertrags: Verwirkung bei Erklärung des Widerrufs acht …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 163/09
Rückabwicklungsanspruch bei Widerruf eines bereits erfüllten Darlehensvertrages …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-215/08
E. Friz - Richtlinie 85/577 - Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2009 - C-489/07
Messner - Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Richtlinie …
- OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22
Negative Feststellungsklage; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; …
- OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13
Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell …
- OLG Stuttgart, 23.07.2019 - 6 U 9/18
Verbraucherdarlehensvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei einer fehlerhaften …
- OLG München, 01.06.2015 - 25 U 3379/14
Widersprüchliches Verhalten durch Widerspruch erst nach jahrelanger Durchführung …
- OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 55/21
Rückabwicklung einer im Wege des sogenannten Policenmodells zustande gekommenen …
- OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12
Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur …
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 232/08
Rückabwicklungsanspruch eines verbundenen Vertrages bei Erlöschen des …
- OLG München, 13.05.2024 - 19 U 4308/23
Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Vertragserfüllung …
- KG, 22.05.2020 - 6 U 112/19
Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige …
- OLG Brandenburg, 13.05.2020 - 4 U 67/17
Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucherdarlehen
- OLG Düsseldorf, 01.10.2021 - 4 U 64/19
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von im sogenannten Policenmodell zustande …
- LG Dortmund, 24.01.2020 - 3 O 556/18
- OLG Stuttgart, 14.11.2013 - 7 U 198/13
Kapitallebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Anforderungen an die …
- OLG Stuttgart, 23.07.2008 - 6 U 32/08
Darlehensvertrag im Haustürgeschäft: Erlöschen des Widerrufsrechts nach …
- LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2024 - 2 O 107/23
Beginn des Versicherungsschutzes, Widerrufsrecht, Feststellungsinteresse, …
- EuGH, 01.03.2012 - C-166/11
González Alonso - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen …
- OLG Brandenburg, 28.04.2021 - 4 U 171/20
Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …
- LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 278/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf zusätzliche Rückerstattung und Verzinsung …
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 227/08
Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung einer Beteiligung an einem …
- OLG Brandenburg, 20.09.2017 - 4 U 187/16
Widerruf eines bereits vollständig zurückgeführten Darlehensvertrages 10 Jahre …
- LG Itzehoe, 30.10.2014 - 7 O 91/14
Widerruf eines Darlehensvertrags im Altfall: Widerrufsrecht bei nicht …
- OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 3 U 45/22
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages
- OLG Brandenburg, 13.06.2018 - 4 U 15/18
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach …
- VerfGH Bayern, 17.02.2009 - 60-VI-07
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur …
- OLG Frankfurt, 14.06.2024 - 24 U 117/22
Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Erfüllung des Kreditvertrags
- OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 208/20
Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 4 U 55/21 v. 18.02.2022
- OLG Stuttgart, 29.04.2020 - 6 U 97/20
Verbraucherdarlehensvertrag zur : Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 25 W 52/17
Darlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts
- LG Bonn, 20.01.2014 - 9 O 307/13
Rückerstattung und Verzinsung von geleisteten Beiträgen für eine …
- OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 4 U 157/17
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Widerrufsrechtsausübung nach …
- LG Traunstein, 08.09.2017 - 5 O 547/17
Verwirkung der Ansprüche aus einem widerrufenen Darlehensvertrag
- LG Berlin II, 03.02.2026 - 3 O 314/23
Widerruf des Kaufvertrags: Tesla-Widerruf scheitert
- LG Wiesbaden, 29.06.2011 - 5 O 171/10
Eine Anwendung von § 5a VVG a.F. scheidet bei einem gekündigten und vollständig …
- LG Dortmund, 07.06.2013 - 3 O 664/11
Falschberatung über eine Fondsbeteiligung wegen unterlassener Aufklärung über die …
- LG Kassel, 06.10.2021 - 4 O 188/20
- OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 14 U 135/15
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 495 Abs. 2 BGB i.V.m. Art 247 § 6 Abs. 2 …
- LG Bonn, 27.04.2012 - 2 O 296/11
Rückzahlung von Darlehen hinsichtlich Erklärung des Widerrufs i.R.v. …
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