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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1007
BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 263 StGB; § 249 StPO; § 169 GVG
    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes (Recht auf ein faires Verfahren: effektive Verteidigung; Serie gleichartiger Vermögensdelikte: Tatindividualisierung, Gesamtzahl der Taten, den Tatzeitraum, Gesamtschaden, Betrug; Kenntnisnahme von Anlagen zur Anklage im ...

  • lexetius.com

    StPO § 243 Abs. 3 Satz 1, § 200 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 243 Abs 3 S 1 StPO
    Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakte bei gleichartiger Begehungsweise; Notwendige Verlesung der näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände von Einzeltaten oder von ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakte bei gleichartiger Begehungsweise; Notwendige Verlesung der näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände von Einzeltaten oder von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anklageverlesung: Man darf sich jetzt beschränken

  • IWW (Leitsatz)

    Anklageerhebung: Stunden- oder tagelanges Verlesen von Tabellen nicht geboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichte - BGH stoppt Zeitverschwendung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermüdend lange Verlesung von Anklageschriften

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wie lange dauert das denn noch?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Endloses Verlesen detailfreudiger Anklageschrift: laut BGH entbehrlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 109
  • NJW 2011, 1687
  • NStZ 2011, 297
  • StV 2011, 337
  • AnwBl 2011, 156
  • JR 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (23)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Gerade die aufgrund unzureichender Konkretisierung des Tatumfangs auftretenden Probleme etwa bei den Fragen der Verjährung oder des Strafklageverbrauchs waren Gründe, welche den Großen Senat für Strafsachen zur Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung bewogen haben (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 148 ff.).

    Die vom Großen Senat für Strafsachen in der Entscheidung zur fortgesetzten Tat hervorgehobene Pflicht des Staatsanwalts, in der Anklageschrift die Anklagevorwürfe nicht nur pauschalierend und ungenau darzustellen, sondern sämtliche Vorwürfe exakt zu beschreiben und zu konkretisieren (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 150, 161) ändert sich durch eine Einschränkung des zu verlesenden Teils der Anklage nicht.

    bb) Auch die vom Großen Senat für Strafsachen in der vorgenannten Entscheidung angesprochene Gefahr, dass die "Verteidigung des Angeschuldigten durch vage, unbestimmte Vorwürfe" beeinträchtigt werde (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt aaO 150, 161), steht der einschränkenden Auslegung des Verlesungsbegriffs nicht entgegen.

  • BGH, 25.11.2009 - 2 ARs 455/09

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Auf Anfrage des 1. Strafsenats vom 2. September 2009 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (1 StR 260/09, NStZ 2009, 703) hat der 2. Strafsenat im Ergebnis an seiner Auffassung festgehalten (Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09, wistra 2010, 66).

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.

  • BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09

    Anfragebeschluss; summarischer Anklagesatz (Serien-Vermögensstraftaten)

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Während jedoch der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 ARs 17/09) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09) der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zustimmen und etwaige entgegenstehende Rechtsprechung aufgeben, hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09) mitgeteilt, seine Rechtsprechung stehe zwar nicht entgegen, er habe jedoch Bedenken, ob die vom 1. Strafsenat für ausreichend erachtete Verfahrensweise mit dem geltenden Recht vereinbar sei.

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Dies ist als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, NStZ 1999, 42; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 48).

    Ihrer Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten (und seinem Verteidiger) genügt die Anklageschrift, wenn sie über die Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichtet, so dass Gelegenheit besteht, das Prozessverhalten hierauf einzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47 f.).

  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 hat der 1. Strafsenat gem. § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende, im Blick auf vom 2. Strafsenat geäußerte Bedenken gegenüber der Anfrage vom 2. September 2009 konkretisierend modifizierte Anfrage an den Großen Senat für Strafsachen gerichtet (NJW 2010, 1386 ff.):.

    Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH…, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249).

  • BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09

    Anfrageverfahren; Serienstraftaten; konkreter Anklagesatz (Verlesung); …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Während jedoch der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 ARs 17/09) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09) der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zustimmen und etwaige entgegenstehende Rechtsprechung aufgeben, hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09) mitgeteilt, seine Rechtsprechung stehe zwar nicht entgegen, er habe jedoch Bedenken, ob die vom 1. Strafsenat für ausreichend erachtete Verfahrensweise mit dem geltenden Recht vereinbar sei.

    Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Es gibt keine objektiven, in der Gesetzesvorschrift zum Ausdruck gebrachten (vgl. insoweit BVerfGE 11, 126, 130 f.) Anhaltspunkte dafür, dass es der Gesetzgeber von 1964 für erforderlich erachtete, bei Tatserien alle Details der Einzeltaten in den - dann in der Hauptverhandlung zu verlesenden - Anklagesatz aufzunehmen.
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem …

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Der Begriff "Vorlesen" wird in der Regel dann gebraucht, wenn die Bekanntgabe gegenüber einer bestimmten Person wegen bei ihr vorhandener Einschränkungen in dieser Weise erfolgen soll (…vgl. auch Duden - Das große Wörterbuch der deutsche Sprache - 3. Aufl. 1999, Band 10, S. 4373), z.B. bei Inhaftierung (§ 35 Abs. 3 StPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10 Rn. 7 bei Analphabetismus), oder wenn das Vorlesen eines Protokolls zur Genehmigung an die Stelle der ebenfalls möglichen Vorlage des Protokolls tritt (§ 168a Abs. 3 Satz 1 StPO).
  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser …

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von …

  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei …

  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 17/60

    Verlesung von Schriften zur Feststellung deren jugendgefährdenden Charakters - …

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten …

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl …

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden …

  • BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage …

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung - …

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
  • LG Mühlhausen, 16.06.2006 - 6 KLs 500 Js 53638/05
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …

    Der vom Großen Senat für Strafsachen (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10) für unerlässlich erachtete Teil des Anklagesatzes wurde in der Hauptverhandlung verlesen.
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …

    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn.17, NStZ 2011, 297).

    Die Informationsfunktion gegenüber den Angeklagten und deren Verteidigern war gewahrt; diesen waren die Anklagen vollumfänglich zugestellt worden (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 25, aaO).

    Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde - unbeschadet der Frage, wann andernfalls ein Urteil hierauf beruhen könnte - durch das Nichtverlesen einzelner, für das Verständnis der den Angeklagten zur Last liegenden Taten nicht erforderlicher oder förderlicher Einzelheiten (Zertifikationsnummern, Herkunft der Diamanten, Einzelpreisaufschläge u. dgl.) nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 29/30, aaO).

  • BGH, 30.04.2026 - 6 StR 188/25
    Rn. 10 c) Zwar können sich in Fällen gleichartiger Serientaten Erleichterungen hinsichtlich der nach § 200 Abs. 1 StPO erforderlichen Konkretisierung der Einzeltaten ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2024 - 2 StR 329/22, NStZ 2024, 418, 419; vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 115; vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75, 76;… vom 19. April 2023 - 1 StR 72/23, Rn. 5; vom 5. Mai 1999 - 3 StR 153/99;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 200, Rn. 9;… Radtke/Hohmann-Reinhart, StPO, 2. Aufl., § 200 Rn. 7).

    Rn. 11 Eine solche Erleichterung setzt aber voraus, dass sie wegen Besonderheiten der Beweislage geboten ist und eine Verfolgung und Aburteilung strafwürdiger Taten ansonsten nicht möglich wäre (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, NStZ 1999, 42; vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46; Beschlüsse vom 15. Februar 2024 - 2 StR 329/22, NStZ 2024, 418, 419;… vom 27. Juli 2021 - 3 StR 195/21, Rn. 6; vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 115).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines …

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Wenngleich dies - wie dargelegt - keine Auswirkungen auf ihren Bestand hat, muss der Angeklagte jedoch so über die Einzelheiten des Tatvorwurfs unterrichtet werden, dass er in die Lage versetzt wird, sein Prozessverhalten hierauf einzustellen (BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Aus einem - nicht notwendigerweise in der Hauptverhandlung zu verlesenden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10) - Teil der Anklageschrift müssen sich die individuellen Merkmale der Einzeltaten ergeben; es muss daher ausgeführt werden, durch welche Tatsachen oder Vorstellungen der gesetzliche Straftatbestand jeweils erfüllt ist (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO).

  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Schöffen; Besetzungseinwand; Rügeverlust; …

    Insbesondere bei frühzeitigen Beratungen über das Zustandekommen einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO ist es nicht zu beanstanden, dass die Berufsrichter die Schöffen in den Verfahrensstoff einführen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, juris Rn. 11;… Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, aaO, § 257c Rn. 54;… KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, aaO, § 257c Rn. 5b, 10 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 118 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; …

    Die Verlesung von Urkunden kann nach Maßgabe der Aufklärungspflicht auf die für die Entscheidung bedeutsamen, aus sich heraus verständlichen Teile beschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 34;… Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 17/60, GA 1960, 277;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 249 Rn. 28;… MüKoStPO/Kreicker, § 249 Rn. 43).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter …

    Dieser hat mit Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 - wie folgt entschieden:.

    Darüber hinaus entfaltet die Anklage ihre Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten und seinem Verteidiger im Wesentlichen dadurch, dass sie vollumfänglich dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger alsbald nach Eingang durch den Vorsitzenden des Gerichts mitzuteilen ist (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 Rn. 25).

  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare …

    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde …

    Dies ist jedoch als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter …

    Dieser hat mit Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 - wie folgt entschieden:.

    cc) Darüber hinaus entfaltet die Anklage ihre Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten und seinem Verteidiger im Wesentlichen dadurch, dass sie vollumfänglich dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger alsbald nach Eingang durch den Vorsitzenden des Gerichts mitzuteilen ist (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 Rn. 25).

    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 17).

  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 2 Ss 616/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lenkzeitenüberschreitungen im Rahmen eines …

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne …

  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

  • LG München I, 21.07.2026 - 5 KLs 564 Js 121099/26

    Besorgnis der Befangenheit, Verhandlungsleitung, Rechtliches Gehör, …

  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 329/22

    Inhalt der Anklageschrift (Tatserie: Erleichterung hinsichtlich der …

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer …

  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei …

  • VG Münster, 30.07.2015 - 16 K 2355/14

    Nichtberechtigung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Stellung eines Antrag auf …

  • BerG Heilberufe Münster, 30.07.2015 - 16 K 2355/14
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