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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 01.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1204
BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10 (https://dejure.org/2011,1204)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 (https://dejure.org/2011,1204)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - VI ZR 260/10 (https://dejure.org/2011,1204)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 398

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der Ansprüche des Geschädigten in Höhe der Gutachterkosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 398 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der Ansprüche des Geschädigten in Höhe der Gutachterkosten

  • verkehrslexikon.de

    Abtretung in Höhe der Sachverständigenkosten ist unbestimmt und unwirksam

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abtretung der Ansprüche des Geschädigten aus einem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam; Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche eines Geschädigten aus einem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensgutachten - Abtretung der Gutachterkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Bestimmtheit der Abtretung

  • rabüro.de

    Abtretung von Ansprüchen in Höhe der Gutachterkosten mangels Bestimmtheit unwirksam

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Zur Abtretungsvereinbarung mit dem Sachverständigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Abtretung der Ansprüche eines Geschädigten aus einem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbestimmte Abtretungserklärungen sind unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutachterkosten und der abgetretene Schadensersatzanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abtretungserklärung bei Unfallschaden muss hinreichend bestimmbar sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu weit gefasste Abtretungserklärung hinsichtlich Unfallschäden

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt Urteil des LG Saarbrücken zur Unwirksamkeit einer Abtretung an einen Sachverständigen

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit einer Abtretung von Sachverständigenkosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit der Abtretungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Abtretung von Gutachterkosten aus einem Verkehrsunfall

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Abtretungserklärung an den KfZ-Sachverständigen // Zur Wirksamkeit einer Abtretungserklärung ist die Aufschlüsselung des Umfangs der von der Abtretung erfassten Forderungen der Höhe und der Reihenfolge nach erforderlich.

Besprechungen u.ä. (2)

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zur Wirksamkeit der Abtretungserklärung - Empfehlung: Erklärung in präzisierter Form mit der Klage nochmals vorlegen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbestimmte Abtretungserklärungen sind unwirksam! (IBR 2011, 1293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2713
  • MDR 2011, 845
  • NZV 2011, 485
  • VersR 2011, 1008
 
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Wird zitiert von ... (269)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Um verschiedene Forderungen handelt es sich etwa dann, wenn neben dem Anspruch auf Ersatz des an dem beschädigten Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens ein Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall geltend gemacht wird (Senatsurteile vom 19. November 1957 - VI ZR 122/57, VersR 1958, 91, 93 f. und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, VersR 1984, 782, 783).

    Für die Annahme verschiedener Forderungen spricht in diesen Fällen schon die Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft, die sich daraus ergibt, dass die Ersatzansprüche im Regulierungsfall gegebenenfalls auf verschiedene Versicherer übergehen können (Kaskoversicherung, Betriebsausfallversicherung, Transportversicherung; vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO).

    Eine Verschiedenheit von Forderungen liegt nur dann nicht vor, wenn es sich bei einzelnen Beträgen um lediglich unselbständige Rechnungsposten aus einer klar abgrenzbaren Sachgesamtheit handelt (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219 f. und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO), wie dies etwa bei Einzelelementen der Reparaturkosten der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2000 - II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719 und vom 13. März 2003 - VII ZR 418/01, MDR 2003, 824 f.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 37 Rn. 17 [Stand: 10. Januar 2010]).

    Dies folgt schon aus der Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft, denn anders als der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens geht der hiervon schon dem Gegenstand nach klar abgrenzbare (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO) Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten im Regulierungsfall gemäß § 86 Abs. 1 VVG nur unter engen Voraussetzungen auf den Kaskoversicherer über (vgl. Ziffer A.2.8 AKB 08 [Stand: 9. Juli 2008]).

  • BGH, 08.10.1957 - VI ZR 128/56
    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Rn. 7 b) Entstehen aus einem Verkehrsunfall für den Geschädigten mehrere Forderungen, so kann von der Gesamtsumme dieser Forderungen nicht ein nur summenmäßig bestimmter Teil abgetreten werden (Senatsurteil vom 8. Oktober 1957 - VI ZR 128/56, VersR 1957, 753).

    Dasselbe gilt für das Verhältnis zwischen dem Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens und dem Anspruch auf Ersatz von Schäden an der Ladung des Fahrzeugs (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1957 - VI ZR 128/56 aaO).

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem …

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Rn. 6 a) Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52, BGHZ 7, 365, 357; vom 3. April 1974 - VIII ZR 235/72, NJW 1974, 1130 und vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668, 1969;… MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl., § 398 Rn. 67).
  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Eine Verschiedenheit von Forderungen liegt nur dann nicht vor, wenn es sich bei einzelnen Beträgen um lediglich unselbständige Rechnungsposten aus einer klar abgrenzbaren Sachgesamtheit handelt (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219 f. …und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO), wie dies etwa bei Einzelelementen der Reparaturkosten der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2000 - II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719 und vom 13. März 2003 - VII ZR 418/01, MDR 2003, 824 f.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 37 Rn. 17 [Stand: 10. Januar 2010]).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Eine Verschiedenheit von Forderungen liegt nur dann nicht vor, wenn es sich bei einzelnen Beträgen um lediglich unselbständige Rechnungsposten aus einer klar abgrenzbaren Sachgesamtheit handelt (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219 f. …und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO), wie dies etwa bei Einzelelementen der Reparaturkosten der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2000 - II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719 und vom 13. März 2003 - VII ZR 418/01, MDR 2003, 824 f.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 37 Rn. 17 [Stand: 10. Januar 2010]).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Eine Verschiedenheit von Forderungen liegt nur dann nicht vor, wenn es sich bei einzelnen Beträgen um lediglich unselbständige Rechnungsposten aus einer klar abgrenzbaren Sachgesamtheit handelt (vgl. Senatsurteile vom 26. Februar 1980 - VI ZR 53/79, BGHZ 76, 216, 219 f. …und vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, aaO), wie dies etwa bei Einzelelementen der Reparaturkosten der Fall ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2000 - II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719 und vom 13. März 2003 - VII ZR 418/01, MDR 2003, 824 f.;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 37 Rn. 17 [Stand: 10. Januar 2010]).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Rn. 10 a) Eine Umdeutung in ein Ersatzgeschäft darf nicht dazu führen, dass an die Stelle des nichtigen Geschäfts ein solches gesetzt wird, das über den Erfolg des ursprünglich gewollten Geschäfts hinausgeht (BGH, Urteile vom 15. Dezember 1955 - II ZR 204/54, BGHZ 19, 269, 275 und vom 14. Mai 1956 - II ZR 229/54, BGHZ 20, 363, 370 f.; BAG, NJW 1976, 592;… MünchKommBGB/Busche, aaO, § 140 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Rn. 6 a) Eine Abtretung ist, wie in der Rechtsprechung und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegenstand der Abtretung ist, bestimmt oder wenigstens bestimmbar ist (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1952 - I ZR 48/52, BGHZ 7, 365, 357; vom 3. April 1974 - VIII ZR 235/72, NJW 1974, 1130 und vom 16. März 1995 - IX ZR 72/94, NJW 1995, 1668, 1969;… MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl., § 398 Rn. 67).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    Eine auf diese Zahlungsanweisung gestützte Klage wäre mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52, BGHZ 11, 192, 194;… Greger, aaO Rn. 17, 19).
  • OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 79/04

    Bestimmbarkeit der Abtretung mehrerer Forderungen in Höhe eines Teilbetrages

    Auszug aus BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
    An diesem Erfordernis der Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH, Urteile vom 18. Februar 1965 - II ZR 166/62, WM 1965, 562; vom 27. Mai 1968 - VIII ZR 137/66, WarnR 1968, Nr. 165 und vom 2. April 1970 - VII ZR 153/68, WM 1970, 848; OLG München, OLGR 1993, 248; OLG Köln VersR 1998, 1269, 1270 und MDR 2005, 975;… Staudinger/Busche, BGB [2005], § 398 Rn. 61;… MünchKommBGB/Roth, aaO, Rn. 75).
  • BGH, 03.04.1974 - VIII ZR 235/72

    Anspruch auf Rückgewähr nach der Konkursordnung (KO) - Unwirksamkeit eines …

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1970 - VII ZR 153/68

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Abtretung von Ansprüchen - …

  • BGH, 18.02.1965 - II ZR 166/62

    Voraussetzungen für die Aufrechnung mit einer Gegenforderung - Anforderungen an …

  • RG, 27.02.1920 - VII 296/19

    Forderungsabtretung

  • OLG Köln, 26.08.1997 - 9 U 226/96

    Anspruch auf Versicherungsleistungen wegen eines Brandschadens in Folge einer …

  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 122/57
  • BAG, 14.10.1975 - 2 AZR 365/74

    Arbeitsverhältnis: Keine Umdeutung einer gegen das MuSchG verstoßenden Kündigung

  • OLG München, 23.06.1993 - 25 U 4650/91

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Forderungsabtretung

  • BGH, 27.05.1968 - VIII ZR 137/66
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung: …

    Rn. 36 Bei den Einzelforderungen, aus denen sich der geltend gemachte Teilbetrag zusammensetzt, handelt es sich auch nicht um unselbständige Rechnungsposten eines einheitlichen Anspruchs, die der Tatrichter der Höhe nach verschieben und dabei hinsichtlich einzelner Rechnungsposten über das Geforderte hinausgehen darf, sofern die Endsumme nicht überschritten wird (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 260/10, VersR 2011, 1008 Rn. 7; BGH, Urteil vom 16. November 1989 - I ZR 15/88, NJW-RR 1990, 997, 998), sondern um rechtlich selbständige, jeweils einen eigenen Streitgegenstand begründende Ersatzansprüche.
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum …

    Zwar folgt dies nicht aus dem Umstand, dass der Anspruch an den Sachverständigen abgetreten wurde, denn die Abtretung des Schadenersatzanspruchs "in Höhe der Gutachterkosten" ist mangels Bestimmtheit unwirksam (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713, 2713 f. [5-8]; der BGH hat dort ferner eine Umdeutung in ein Ersatzgeschäft abgelehnt [9-11]).

    Zwar folgt dies nicht aus dem Umstand, dass der Anspruch an den Sachverständigen abgetreten wurde, denn die Abtretung des Schadenersatzanspruchs "in Höhe der Gutachterkosten" ist mangels Bestimmtheit unwirksam (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713, 2713 f. [5-8]; der BGH hat dort ferner eine Umdeutung in ein Ersatzgeschäft abgelehnt [9-11]).

    Zwar folgt dies nicht aus dem Umstand, dass der Anspruch an den Sachverständigen abgetreten wurde, denn die Abtretung des Schadenersatzanspruchs "in Höhe der Gutachterkosten" ist mangels Bestimmtheit unwirksam (vgl. BGH mit Urteil vom 7. Juni 2011 - VI ZR 260/10 - NJW 2011, 2713, 2713 f. [5-8]; der BGH hat dort ferner eine Umdeutung in ein Ersatzgeschäft abgelehnt [9-11]).

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Darlegung der …

    Rn. 10 Nach ihrem eindeutigen Wortlaut erfasst sie im Gegensatz zu dem der Senatsentscheidung vom 7. Juni 2011 (VI ZR 260/10, VersR 2011, 1008) zugrunde liegenden Fall keine Mehrzahl von Forderungen im Sinne sämtlicher Ansprüche der Geschädigten aus dem betreffenden Verkehrsunfall.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1466
BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 (https://dejure.org/2010,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07 (https://dejure.org/2010,1466)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 (https://dejure.org/2010,1466)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Auferlegung übersteigerter Obliegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche bei erhöhtem Kostenrisiko - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 4 Abs 1 KSchG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Auferlegung übersteigerter Obliegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche bei erhöhtem Kostenrisiko - ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Auferlegung einer übersteigerten Obliegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche eines Beschwerdeführers auf Annahmeverzugslohn durch ein Gericht mit dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kostenrisiko verhindert effektiven Rechtsschutz; Ausschlussfrist für Verzugslohnansprüche

  • hensche.de

    Effektiver Rechtsschutz, Verzugslohnansprüche

  • ra.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kostenrisiko verhindert effektiven Rechtsschutz; Ausschlussfrist für Verzugslohnansprüche

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Auferlegung einer übersteigerten Obliegenheit zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche eines Beschwerdeführers auf Annahmeverzugslohn durch ein Gericht mit dem Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2713
  • NVwZ 2011, 549
  • NZA 2011, 354
  • DB 2011, 1526
 
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Wird zitiert von ... (95)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.

    Rn. 21 a) Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Danach darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Er hat das Verfahrensrecht so auszulegen und anzuwenden, dass er mit diesen Grundsätzen nicht in Widerspruch gerät (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 23 Der Gesetzgeber erkennt durch § 4 Abs. 1 KSchG und § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG an, dass dem Bürger der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht durch Kostenbarrieren abgeschnitten werden darf, indem sie den Streitwert bei Bestandsschutzstreitigkeiten auf drei Monatsgehälter begrenzen und den Arbeitnehmer lediglich dazu zwingen, die Bestandsschutzstreitigkeit binnen drei Wochen rechtshängig zu machen, nicht aber die mit ihr im Zusammenhang stehenden Entgeltansprüche (so auch BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 -, NZA 2007, S. 453 ).

    Dies ist Teil einer vom Gesetzgeber seit jeher verfolgten Gesamtkonzeption, dem Arbeitnehmer insbesondere beim Streit über den (Fort-)Bestand seines Arbeitsverhältnisses den Weg zu den Gerichten für Arbeitssachen zu ebnen und nicht durch Kostenbarrieren zu versperren (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 -, NZA 2007, S. 453 ).

    Rn. 26 Denn dadurch, dass der Beschwerdeführer bereits bevor der Rechtsstreit über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses abgeschlossen war, gezwungen war, seine Ansprüche auf Annahmeverzugslohn einzuklagen, erhöhte sich sein Kostenrisiko im Rechtsstreit über den Bestand des Arbeitsverhältnisses (vgl. zu Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen: BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 -, NZA 2007, S. 453 ).

    Vor dem Hintergrund des bei einer derartigen Antragstellung bestehenden Kostenrisikos (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 -, NZA 2007, S. 453 ) durfte dem Beschwerdeführer die vom Landesarbeitsgericht angenommene Obliegenheit zur Klageerhebung vor dem rechtskräftigen Abschluss des Vorprozesses jedenfalls im Ergebnis nicht auferlegt werden.

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.

    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist …

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.

    Diese Grundsätze kommen auch dann zur Anwendung, wenn sich aus der Auslegung und Anwendung einer materiellrechtlich wirkenden Ausschlussfrist Rückwirkungen auf die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ergeben (BVerfGK 4, 137 ).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.

    Rn. 22 Auch die Festsetzung der Verfahrenskosten darf daher nicht in einer Weise erfolgen, die dem Betroffenen die Anrufung des Gerichts praktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ).

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.

    Rn. 22 Auch die Festsetzung der Verfahrenskosten darf daher nicht in einer Weise erfolgen, die dem Betroffenen die Anrufung des Gerichts praktisch unmöglich macht (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ).

  • LAG Köln, 23.01.2007 - 13 Sa 954/06

    Ausschlussfrist; zweistufig; Tarifvertrag

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2007 - 5 AZN 234/07 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 954/06 - .

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Januar 2007 - 13 Sa 954/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
    Danach darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; …

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

  • LAG Nürnberg, 13.03.2008 - 6 Ta 57/08

    Streitwert - uneigentlicher Hilfsantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 123/08

    Gegenstandswert - Reichweite der wirtschaftlichen Identität zwischen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 167/07

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität - Kündigungsschutzantrag und …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2008 - 17 Ta 6027/08

    Bewertung von Hilfsanträgen - Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Die Beschreitung des Rechtswegs und die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten droht insbesondere in den Fällen vereitelt zu werden, in denen das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BAG 8. September 2021 - 10 AZR 11/19 - Rn. 37 unter Hinweis auf BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22;… 19. März 2014 - 1 BvR 2169/13 ua. - Rn. 10; 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I 1 b der Gründe, BVerfGE 85, 337).
  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des …

    Die Beschreitung des Rechtswegs und die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten kann vereitelt werden, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht (BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 21 f.).
  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Sie stellen von Art. 9 Abs. 3 GG erfasste Regelungen dar und sind als privatautonome Selbstbeschränkungen grundsätzlich nicht von Verfassungs wegen zu beanstanden (vgl. BVerfGK 4, 137 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 -, Rn. 24).
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