Rechtsprechung
| BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 56b StGB, § 56e StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Freiheit der Person) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht - hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht - hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht - hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage ... - Wolters Kluwer
Behandlung einer Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation als Bewährungsauflage wie eine mittelbare Freiheitsbeschränkung; Pflicht zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse durch ein Strafgericht im Zusammenhang mit der Verhängung einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung einer Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation als Bewährungsauflage wie eine mittelbare Freiheitsbeschränkung; Pflicht zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse durch ein Strafgericht im Zusammenhang mit der Verhängung einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldauflage als Bewährungsauflage
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.08.2010 - 3 BwR 501 Js 108262/07
- OLG München, 28.01.2011 - 3 Ws 954/10
- BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3508
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
aa) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bereits entschieden, dass eine Bewährungsauflage, unverzüglich ein Arbeitsverhältnis zu begründen, an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist, der insoweit spezielleren Vorschrift zu Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 358 ).Wird eine derartige Auflage erteilt, greift dies grundsätzlich nur in die allgemeine Handlungsfreiheit sowie möglicherweise in die Eigentumsfreiheit des Verurteilten ein, sofern nicht ausnahmsweise durch die Auflage ein spezielleres Grundrecht unter demselben Gesichtspunkt berührt wird (vgl. BVerfGE 58, 358 ).
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
a) Die Auferlegung einer Bewährungsauflage in Form einer Geldauflage ist am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 95, 267 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 -, NVwZ 2009, S. 837), gegebenenfalls an Art. 14 Abs. 1 GG (offen gelassen in BVerfGE 115, 97 ), nicht aber an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
a) Die Auferlegung einer Bewährungsauflage in Form einer Geldauflage ist am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 95, 267 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 -, NVwZ 2009, S. 837), gegebenenfalls an Art. 14 Abs. 1 GG (offen gelassen in BVerfGE 115, 97 ), nicht aber an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen.
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Gemeinnützige Leistungen
- BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für Stellplätze nach …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
a) Die Auferlegung einer Bewährungsauflage in Form einer Geldauflage ist am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 95, 267 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2009 - 2 BvR 1824/05 -, NVwZ 2009, S. 837), gegebenenfalls an Art. 14 Abs. 1 GG (offen gelassen in BVerfGE 115, 97 ), nicht aber an Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG zu messen. - BVerfG, 28.09.2010 - 2 BvR 1081/10
Grundsatz bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung (Geltung auch in Verfahren, die …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Dies ist in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren, das den Maßstäben des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG genügen muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2010 - 2 BvR 1081/10 -, juris), festzustellen. - BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02
Verfassungsbeschwerde gegen einen Bewährungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Ebenso ist geklärt, dass die Auflage, den durch die Tat verursachten Schaden wieder gut zu machen (§ 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB), eine gerechtfertigte Beschränkung der Handlungsfreiheit darstelle (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Mai 2002 - 2 BvR 499/02 -, juris). - BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage
Auszug aus BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Das Bundesverfassungsgericht hat weiter entschieden, dass die Auflage, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen, die allgemeine Handlungsfreiheit einschränke und dass es einer Prüfung am Maßstab des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG selbst dann nicht bedürfe, wenn durch den zwischenzeitlichen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in dessen Schutzbereich eingegriffen worden sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 1994 - 2 BvR 598/93 -, NStZ 1995, S. 25 ).
- VerfGH Sachsen, 13.11.2025 - 78-IV-25 Die erteilten Auflagen und Weisungen ermöglichen oft erst die bedingte Strafaussetzung und dienen damit im Ergebnis der Erhaltung der Freiheit und nicht deren Entzug, zumal ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung führt (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. August 2012 - Vf. 64-IV-12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2011, NJW 2011, 3508).
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12 Die erteilten Auflagen und Weisungen ermöglichen oft erst die bedingte Strafaussetzung und dienen damit im Ergebnis der Erhaltung der Freiheit und nicht deren Entzug, zumal ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2011, NJW 2011, 3508).
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