Rechtsprechung
| BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner grds zulässig, wenn der Schuldner sich mangels eines eigenen Pfändungsschutzkontos sein Arbeitseinkommen auf das Konto des Dritten überweisen lässt - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 826 BGB, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner grds zulässig, wenn der Schuldner sich mangels eines eigenen Pfändungsschutzkontos sein Arbeitseinkommen auf das Konto des Dritten überweisen lässt - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs ... - IWW
- Wolters Kluwer
Vollstreckungsschutz bei der Pfändung des einem Schuldner aus dem Girokontovertrag gegen seinen Ehepartner als Drittschuldner zustehenden Auszahlungsanspruchs
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Pfändungsschutz bei Kontenleihe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 765a
Vollstreckungsschutz bei der Pfändung des einem Schuldner aus dem Girokontovertrag gegen seinen Ehepartner als Drittschuldner zustehenden Auszahlungsanspruchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Pfändung des Auszahlungsanspruchs von schuldnerischem Guthaben auf Konto der Ehefrau
- caspers-mock.de (Kurzinformation)
Drittkonto als Pfändungsschutz - Der Pfändung durch Nutzung des Kontos eines Dritten entgehen ?*
Verfahrensgang
- AG Winsen, 19.06.2014 - 24 C 1308/13
- LG Lüneburg, 14.10.2014 - 5 S 48/14
- LG Lüneburg, 16.12.2014 - 5 S 48/14
- BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3083
- WM 2015, 1376
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (13)
- BGH, 04.07.2007 - VII ZB 15/07
Vollstreckungsschutz wegen der Pfändung von Sozialleistungen
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Rn. 7 Pfände der Gläubiger den einem Schuldner zustehenden Auszahlungsanspruch aus dem Girokontovertrag gegen seinen Ehepartner als Drittschuldner, könne der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs unter den Voraussetzungen des § 765a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Schuldners oder diesem zustehenden Sozialleistungen herrühre (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 ).§ 850k ZPO ist auch nicht entsprechend anwendbar, wenn das Arbeitseinkommen des Schuldners - wie hier - auf dessen Weisung auf ein Konto eines Dritten (hier der Beklagten) überwiesen wird, und der Gläubiger (die Beschwerdeführerin) entweder den Anspruch des Berechtigten (des Schuldners) gegen den Kontoinhaber (die Beklagte) auf Auskehrung des betreffenden Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten (der Beklagten) gegen die kontoführende Bank pfändet (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 m.w.N.; Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 m.w.N.).
Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs die Anwendung des § 765a ZPO in Betracht kommen, wenn sich der Schuldner Sozialleistungen auf das Konto eines Dritten überweisen lässt und der Gläubiger seinen Anspruch aus § 667 BGB pfändet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 ).
- BGH, 27.03.2008 - VII ZB 32/07
Pfändungsschutz bei Kontenpfändung
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Rn. 7 Pfände der Gläubiger den einem Schuldner zustehenden Auszahlungsanspruch aus dem Girokontovertrag gegen seinen Ehepartner als Drittschuldner, könne der Schuldner nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs unter den Voraussetzungen des § 765a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen, soweit das Guthaben auf dem Girokonto aus der Überweisung von unpfändbarem Arbeitseinkommen des Schuldners oder diesem zustehenden Sozialleistungen herrühre (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 ).§ 850k ZPO ist auch nicht entsprechend anwendbar, wenn das Arbeitseinkommen des Schuldners - wie hier - auf dessen Weisung auf ein Konto eines Dritten (hier der Beklagten) überwiesen wird, und der Gläubiger (die Beschwerdeführerin) entweder den Anspruch des Berechtigten (des Schuldners) gegen den Kontoinhaber (die Beklagte) auf Auskehrung des betreffenden Betrages oder den Auszahlungsanspruch des Dritten (der Beklagten) gegen die kontoführende Bank pfändet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 m.w.N.;… Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 15/07 -, NJW 2007, S. 2703 m.w.N.).
Gleiches gilt entsprechend bei der Pfändung des Kontos eines Ehegatten hinsichtlich des unpfändbaren Teils des auf dieses Konto überwiesenen Arbeitseinkommens des nicht schuldenden Ehegatten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2008 - VII ZB 32/07 -, NJW 2008, S. 1678 Rn. 10 ff.).
- AG Winsen, 19.06.2014 - 24 C 1308/13
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
vom 19. Juni 2014 - 24 C 1308/13 -.Der Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 14. Oktober 2014 - 5 S 48/14 - und das Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 19. Juni 2014 - 24 C 1308/13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 267/03
Einstellung der Teilungsversteigerung wegen Gesundheitsgefahren für die …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Anzuwenden ist § 765a ZPO daher nur in ganz besonders gelagerten Fällen, nämlich dann, wenn im Einzelfall das Vorgehen des Gläubigers zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 267/03 -, NJW 2004, S. 3635 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ). - BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Die Festsetzung des Gegenstandswerts folgt aus § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG und den Grundsätzen für die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfGK 20, 336 ). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Denn nach ständiger Rechtsprechung werden die Folgen bestimmter Verhaltensweisen in gerichtlichen Verfahren durch die jeweilige Verfahrensordnung geregelt (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BGHZ 36, 18 ; 74, 9 ; 95, 10 ;… Wagner, in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 826 Rn. 190;… Schaub, in: Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl., § 826 Rn. 46). - BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77
Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Denn nach ständiger Rechtsprechung werden die Folgen bestimmter Verhaltensweisen in gerichtlichen Verfahren durch die jeweilige Verfahrensordnung geregelt (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BGHZ 36, 18 ; 74, 9 ; 95, 10 ;… Wagner, in: MünchKommBGB, 6. Aufl. 2013, § 826 Rn. 190;… Schaub, in: Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 9. Aufl., § 826 Rn. 46). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
- BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger …
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- LG Stuttgart, 05.12.2017 - 19 T 460/17
Räumungsvollstreckung: Angriffsrichtung eines Vollstreckungsschutzantrags; …
Erst Recht berechtigt die Norm nicht zu Billigkeitsentscheidungen im Erkenntnisverfahren (BVerfG NJW 2015, 3083). - BFH, 21.11.2023 - VII R 11/20
Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des …
Denn hätte der Arbeitgeber des S die streitgegenständlichen Beträge, also die dem Pfändungsschutz unterliegende Höhe seines Lohnanspruchs, auf ein eigenes Konto des S überwiesen, hätten die Gläubiger des S --trotz der Vorschrift des § 850c ZPO-- auf sie zugreifen können, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen nach den §§ 850 bis 850i ZPO nur bis zu seiner Auszahlung auf ein Konto reicht; unabhängig davon, ob der Schuldner seine Bezüge auf ein eigenes Konto oder auf das eines Dritten überweisen lässt, greift die Schutzvorschrift des § 850c ZPO ab dem Moment der Überweisung nicht mehr (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 850 Rz 2 und 18; MüKoZPO/Smid, § 850 Rz 13).Davon unabhängig sind die Schuldnerschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO im Verhältnis zwischen dem FA und der Klägerin als Drittschuldnerin gar nicht einschlägig, ist mithin in ihrem Prozessverhältnis § 850c ZPO nicht anwendbar (BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18).
Rn. 30 (2) Mit Gutschrift auf einem Konto entsteht vielmehr ein neuer Anspruch gegen das Kreditinstitut, nämlich je nach dem der Überweisung zugrunde liegenden Kausalgeschäft zwischen den Ehegatten ein Auszahlungsanspruch nach § 667 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 675 Abs. 1 BGB i.V.m. § 667 BGB oder § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. Benner, Zeitschrift für Kommunalfinanzen --ZKF-- 2017, 49, m.w.N. auf die Zivilrechtsprechung; s.a. BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18).
Der Gesetzgeber hat den Schutz des an den Schuldner bargeldlos ausbezahlten Arbeitseinkommens grundsätzlich dem Kontopfändungsschutz des § 850k ZPO zugeordnet, sodass für diesen Auszahlungsanspruch allein der Pfändungsschutz über § 850k ZPO greift (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18; MüKoZPO/Smid, § 850 Rz 13).
Danach greift folglich in einem Fall, in dem die Möglichkeit für ein Pfändungsschutzkonto bestand, aber nicht ergriffen wurde, der Pfändungsschutz nicht ein (vgl. BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 18; Landgericht Lüneburg, Urteil vom 04.05.2017 - 4 O 180/16, Rz 34).
Gerade diese Konstellation lag auch dem BVerfG-Beschluss vom 29.05.2015 - 1 BvR 163/15, Rz 3 zugrunde.
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 4/23
Zurückweisung der Revision der beklagten Mieterin mangels Ansprüche auf …
Rn. 26 Das Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege kann deshalb lediglich in Ausnahmefällen eine Haftung begründen, wenn es sittenwidrig ist und mit (bedingtem) Schädigungsvorsatz erfolgt (vgl. BGH, Urteile vom 25. März 2003 - VI ZR 175/02, BGHZ 154, 269, 271; vom 11. November 2003 - VI ZR 371/02, NJW 2004, 446 unter II 1;… in diesem Sinne auch Senatsurteil vom 23. Januar 2008 - VIII ZR 246/06, aaO; BVerfG NJW 2015, 3083 Rn. 15).
- BGH, 24.03.2022 - I ZB 55/21
Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflicht des Gerichtsvollziehers zur Weitergabe der …
In Betracht kommt außerdem ein pfändbarer Herausgabeanspruch nach § 667 BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Dezember 1993 - IX ZR 100/93, BGHZ 124, 298 [juris Rn. 19]; BVerfG, NJW 2015, 3083 [juris Rn. 17 f.]; LG Wiesbaden…, Beschluss vom 9. November 2006 - 4 T 578/06 [juris Rn. 10]; LG Stuttgart, RPfleger 1997, 175). - LG Heilbronn, 22.01.2024 - 3 T 10/23
Räumungsschutzantrag wegen Suizidgefahr
Voraussetzung für die Anwendung des § 765a ZPO ist, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers nach Abwägung der Belange von Gläubiger und Schuldner zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Mai 2015 - 1 BvR 163/15; BGH, Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138; Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 267/03; Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 228/03, BGHZ 161, 371; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66; Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 152/06; Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09; Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 27/10).Voraussetzung für die Anwendung des § 765a ZPO ist deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers nach Abwägung der Belange von Gläubiger und Schuldner zu einem ganz untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. nur BGH…, Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, juris Rn. 33;… Beschluss vom 25. Juni 2004 - IXa ZB 267/03, juris Rn. 12;… Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 228/03, BGHZ 161, 371, juris Rn. 7;… Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, juris Rn. 16;… Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 152/06 Rn. 23;… Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09 Rn. 7;… Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 27/10 Rn. 6; BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Mai 2015 - 1 BvR 163/15 Rn. 21).
- BGH, 12.09.2024 - IX ZB 9/24
Vergütung des Insolvenzverwalters: Beschwerde des anwaltlichen Betreuers
Die etwaige Unpfändbarkeit der Erstattungsansprüche gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO erstreckt sich nicht auf den Auszahlungsanspruch gemäß § 667 BGB gegen die Bank des Schuldners nach Überweisung durch den Drittschuldner (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 56/06, BGHZ 170, 236 Rn. 12; BVerfG, WM 2015, 1376 Rn. 18;… BFH, NZI 2024, 423 Rn. 29 f). - OLG Düsseldorf, 19.03.2026 - 2 U 29/25
Katheteranordnung
Rn. 233 Im Rahmen eines Prozesses kann eine Prozesspartei sich beispielsweise durch Erschleichung oder Ausnutzung materiell-rechtlich unrichtiger Titel sittenwidrig verhalten und dem Gegner nach § 826 BGB haftbar werden, unter Umständen aber auch in anderer Weise, so etwa durch Anbringung unberechtigter Insolvenzanträge, durch Erstattung von Strafanzeigen wegen fiktiver Delikte oder durch Erhebung unbegründeter Zivilklagen, wenn etwa unlautere Mittel eingesetzt werden (BVerfG, NJW 2015, 3083 Rn. 15).Denn die Folgen bestimmter Verhaltensweisen in gerichtlichen Verfahren werden grundsätzlich durch die jeweilige Verfahrensordnung selbst geregelt (BVerfG, NJW 2015, 3083 Rn. 15), z.B. im Rahmen von Kostentragungsvorschriften (…BeckOK BGB/Förster, 76. Ed. 01.11.2025, BGB § 826 Rn. 197).
Rn. 257 Nach den eingangs unter lit. aa) dargelegten Grundsätzen darf die Haftungsfrage nicht ohne Rücksicht auf das Verfahren selbst und die mit seiner Durchführung gewährleisteten Garantien gewürdigt werden (BVerfG, NJW 2015, 3083 Rn. 15).
- LG Stuttgart, 17.11.2020 - 19 T 294/20
Zwangsvollstreckungsrechtliches Räumungsverfahren
Erst Recht berechtigt die Norm nicht zu Billigkeitsentscheidungen im Erkenntnisverfahren (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 1 BvR 163/15). - LG Berlin, 08.04.2019 - 84 T 321/18
Insolvenzverfahren: Pfändungsschutz für Sozialleistungen bei sozialrechtlicher …
- LG Lüneburg, 04.05.2017 - 4 O 180/16 Der Schuldner hat nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für den Schutz der an ihn gerichteten Zahlungen Sorge zu tragen, in dem er alles dahingehend veranlasst, dass seine Zahlungen auf einem eigenen Pfändungsschutzkonto statt auf dem Konto eines Dritten eingehen (vgl. BVerfG, 1 BvR 163/15, Beschluss vom 29. Mai 2015).
- FG Hamburg, 01.12.2025 - 5 K 106/25
Pfändungsschutz für Kontoguthaben des Steuerpflichtigen aus Sozialleistungen - …
- LG Potsdam, 02.09.2015 - 3 T 61/15
Pfändungsschutzkonto: Vollstreckungsschutz bezüglich Gelder Dritter
- AG Neu-Ulm, 17.10.2023 - 12 M 301/18
Grundsätzlich kein Vollstreckungsschutz durch die Vollstreckungsgerichte bei der …
- LG Bonn, 06.08.2020 - 4 T 196/20
- AG Reutlingen, 13.09.2016 - 111 M 2258/16
Vermögenauskunft in der Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Angabe der Höhe einer …
- LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
- AG Ahrensburg, 18.05.2017 - 44 C 1109/16
Anspruch auf Zahlung von Guthaben auf einem Girokonto im Wege einer …
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