Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellung des Rechts zum Getrenntleben - Voraussetzungen der Anwendbarkeit des deutschen Rechts - Anforderungen an den gewöhnlichen Aufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1028
- MDR 1976, 562
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 12.07.1965 - IV ZB 497/64
Namensangabe in Personenstandsbüchern
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Demgemäß hat es der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 44, 121, 124 in einem solchen Falle anscheinend für selbstverständlich angesehen, daß nicht die eine bloß äußere Übereinstimmung darstellende gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheleute im Rahmen des Art. 14 EGBGB maßgeblich ist.In solchem Falle erscheint die Anwendung deutschen Rechts allein sachgerecht (…ebenso Staudinger/Gamillscheg BGB 10./11. Aufl. Rdn. 162 vor Art. 13 EGBGB;… Palandt/Heldrich BGB 35. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 2 c i.V.m. Anm. 7 a vor Art. 7 EGBGB; vgl. auch die redaktionelle Anm. zu der Entscheidung BGHZ 44, 121 in FamRZ 1965, 567).
- BGH, 22.03.1967 - IV ZR 148/65
italienische Trennung von Tisch und Bett - Art. 3 ff EGBGB, Qualifikation im …
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Zum Unterschied hiervon bestimmt sich das Statut der nach ausländischem Recht zugelassenen Klagen auf Trennung (von Tisch und Bett) nach der Kollisionsnorm des Artikels 17 EGBGB (BGHZ 47, 324, 333). - RG, 30.04.1901 - III 56/01
Einf.-Ges. zum B.G.B. Art. 17.
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Der Ausspruch der Trennung hat eine rechtsgestaltende Wirkung und stellt sich verschiedentlich, wie die frühere Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft nach deutschem Recht (RGZ 48, 144, 148), als eine Art bedingter Scheidung dar, indem sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit jedem Ehegatten das Recht gibt, auf Scheidung zu klagen (Süß JW 1938, 833/4).
- RG, 15.03.1935 - IV 346/34
1. Zur Frage der Zulässigkeit der Klage auf Herstellung der häuslichen …
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Das Recht, die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft verlangen oder verweigern zu können, gehört zweifelsfrei zu den persönlichen Wirkungen der Ehe, die nach deutschem internationalen Privatrecht unter die Kollisionsnorm des Artikels 14 EGBGB einzuordnen ist (RGZ 147, 385, 387 f;… Palandt/Heldrich BGB 35. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 4 a;… Erman/Marquordt BGB 6. Aufl. Art. 14 EGBGB Rdn. 9 a) Mit der Rechtskraft des Feststellungsurteils wird keine rechtsverbindliche Feststellung über ein Scheidungsrecht getroffen. - BGH, 04.10.1951 - IV ZR 108/50
Staatsangehörigkeit in Ehesachen (Österreich)
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Wo es auf die Staatsangehörigkeit nur einer Person ankommt, wie etwa nach den Vorschriften der Art. 17 Abs. 1 und 3, Art. 24 EGBGB, Art. 3 Haager MjSchAbk oder der §§ 606 ff ZPO, hat man bei Mehrstaatern weitgehend die inländische Staatsangehörigkeit für maßgeblich erklärt (RGZ 150, 374, 382; BGHZ 3, 178, 180 f; OLG Hamm NJW 1975, 2146 und FamRZ 1976, 29; Firsching, Einführung in das internationale Privatrecht, 1974, 33, 73; Gundrum FamRZ 1967, 127 zu II 2; Otto FamRZ 1974, 655 m.w.N.; anscheinend auch Sturm FamRZ 1974, 617, 622) oder auf das Recht des Staates abgestellt, in dem der Mehrstaater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so die Vertreter der Lehre von der sog. "effektiven" Staatsangehörigkeit, soweit sie "an erster Stelle" oder "regelmäßig" die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates entscheidend sein lassen, vgl. Ferid RabelsZ 1958, 498, 508;… Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. Art. 29 Rdn. 37;… nach Erman/Arndt BGB 6. Aufl. Art. 29 EGBGB Rdn. 12 sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nur "meist gewichtige Indizien"). - OLG Hamm, 15.07.1975 - 15 W 217/73
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Wo es auf die Staatsangehörigkeit nur einer Person ankommt, wie etwa nach den Vorschriften der Art. 17 Abs. 1 und 3, Art. 24 EGBGB, Art. 3 Haager MjSchAbk oder der §§ 606 ff ZPO, hat man bei Mehrstaatern weitgehend die inländische Staatsangehörigkeit für maßgeblich erklärt (RGZ 150, 374, 382; BGHZ 3, 178, 180 f; OLG Hamm NJW 1975, 2146 und FamRZ 1976, 29; Firsching, Einführung in das internationale Privatrecht, 1974, 33, 73; Gundrum FamRZ 1967, 127 zu II 2; Otto FamRZ 1974, 655 m.w.N.; anscheinend auch Sturm FamRZ 1974, 617, 622) oder auf das Recht des Staates abgestellt, in dem der Mehrstaater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so die Vertreter der Lehre von der sog. "effektiven" Staatsangehörigkeit, soweit sie "an erster Stelle" oder "regelmäßig" die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates entscheidend sein lassen, vgl. Ferid RabelsZ 1958, 498, 508;… Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. Art. 29 Rdn. 37;… nach Erman/Arndt BGB 6. Aufl. Art. 29 EGBGB Rdn. 12 sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nur "meist gewichtige Indizien"). - RG, 19.03.1936 - IV 47/35
1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder …
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Wo es auf die Staatsangehörigkeit nur einer Person ankommt, wie etwa nach den Vorschriften der Art. 17 Abs. 1 und 3, Art. 24 EGBGB, Art. 3 Haager MjSchAbk oder der §§ 606 ff ZPO, hat man bei Mehrstaatern weitgehend die inländische Staatsangehörigkeit für maßgeblich erklärt (RGZ 150, 374, 382; BGHZ 3, 178, 180 f; OLG Hamm NJW 1975, 2146 und FamRZ 1976, 29; Firsching, Einführung in das internationale Privatrecht, 1974, 33, 73; Gundrum FamRZ 1967, 127 zu II 2; Otto FamRZ 1974, 655 m.w.N.; anscheinend auch Sturm FamRZ 1974, 617, 622) oder auf das Recht des Staates abgestellt, in dem der Mehrstaater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (so die Vertreter der Lehre von der sog. "effektiven" Staatsangehörigkeit, soweit sie "an erster Stelle" oder "regelmäßig" die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates entscheidend sein lassen, vgl. Ferid RabelsZ 1958, 498, 508;… Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. Art. 29 Rdn. 37;… nach Erman/Arndt BGB 6. Aufl. Art. 29 EGBGB Rdn. 12 sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nur "meist gewichtige Indizien"). - RG, 13.01.1936 - IV 224/35
1. Können Rechte aus § 1353 BGB. auch im Wege der Feststellungsklage geltend …
Auszug aus BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74
Die Zulässigkeit der Klage auf Feststellung des Rechts zum Getrenntleben der Eheleute ist im deutschen Recht seit langem anerkannt (vgl. u.a. RGZ 150, 70; BGH LM ZPO § 511 Nr. 18 = FamRZ 1964, 38; KG FamRZ 1964, 507).
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Zu Art. 3 des Haager Minderjährigenschutzabkommens hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1972 ausgesprochen, daß im Falle der Doppelstaatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates den Vorrang habe (BGHZ 60, 68, 82); im übrigen hat er die Frage bisher offen gelassen (NJW 1976, 1028). - BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 536/80
Ehelicher Unterhaltsanspruch in gemischt-nationaler Ehe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 03.06.1986 - 2 WF 58/86
Trennungsunterhalt; Doppelte Staatsangehörigkeit; Gemeinsames Heimatrecht; …
Eine Ausnahme hiervon ist nach herrschender Meinung, die auch von dem Senat vertreten wird, jedoch dann zu machen, wenn bei einem der Ehegatten eine doppelte Staatsangehörigkeit vorliegt, wie es hier auf seiten der Klägerin zu 1) der Fall ist: In einem solchen Falle beurteilt sich der Unterhaltsanspruch nur dann nach dem gemeinsamen Heimatrecht, wenn die gemeinsame Staatsangehörigkeit auch die sog. effektive Staatsangehörigkeit ist; ist das nicht der Fall, dann gilt die Regel, wonach an den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen ist, bzw. daran, zu welchem Staat die engeren Beziehungen bestehen (vgl. BGHZ 75, 32, 38 ff = FamRZ 1979, 696 = BGHF 1, 518; BGH NJW 1976, 1028; 1980, 2016 = BGHF 2, 108;… Heldrich in Palandt, BGB 45. Aufl. Art. 14 EGBGB Anm. 2b und Vorbem. 7a bb vor Art. 7 EGBGB, jeweils mN).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Folgen der Abweisung einer nach deutschem Recht zu beurteilenden Vaterschaftsfeststellungsklage eines nichtehelichen Kindes auf den Unterhaltsanspruchs, der sich nach ausländischem Recht bestimmt - Voraussetzungen der Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft nach ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1028
- MDR 1976, 562
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73
Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; …
Auszug aus BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75
Im Rahmen des Unterhaltsrechtsstreits ist neben der Frage, von wem das Kind Unterhalt verlangen kann (Unterhaltsschuldner), auch die Frage, ob das Kind von dem als Vater und Unterhaltsschuldner in Anspruch genommenen Mann abstammt, als Vortrage des Unterhaltsanspruchs unselbständig anzuknüpfen, das heißt, daß sie sich ebenfalls nach dem Unterhaltsstatut bestimmt (BGHZ 63, 219, 227 a.E.; österr. OGH in Zeitschr. f. Rechtsvergl. 1969, 299).Das hat der erkennende Senat in der Entscheidung BGHZ 63, 219 ausgesprochen, die zu der Zeit, als das Berufungsurteil erging, noch nicht veröffentlicht war.
Eine Prüfung, ob dieserhalb die Vorbehaltsklausel des Art. 30 EGBGB anzuwenden wäre, erübrigt sich zufolge der genannten in BGHZ 63, 219 aufgestellten Kollisionsregel, die vermeidet, daß eine Schlechterstellung des deutschen Staatsbürgers dadurch eintritt, daß er von einem Kind ausländischer Staatsangehörigkeit als Vater in Anspruch genommen wird.
§ 1600 a Satz 2 BGB findet auf Auslandsfälle keine Anwendung (BGHZ 63, 219, 222).
- BGH, 28.02.1973 - IV ZR 146/72
Feststellung der Vaterschaft eines Ausländers
Auszug aus BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75
Nach deutschem internationalen Privatrecht wird, wie das Berufungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 60, 247 ausgeführt hat, über die Feststellung der Vaterschaft in Auslandsfällen nach deutschem Recht entschieden, wenn das Unterhaltsstatut deutsches Recht ist. - BGH, 01.10.1975 - IV ZR 154/74
Die nach dem Essen-Möller-Verfahren ermittelte Vaterschaftswahrscheinlichkeit - …
Auszug aus BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75
Das bedeutet, daß der Richter die Feststellung der Vaterschaft nicht treffen darf, wenn für diese nicht einmal eine Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn sie nicht wahrscheinlicher ist als die eines anderen Mannes; denn solchenfalls sind schwerwiegende Zweifel angezeigt (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 154/74 = FamRZ 1975, 685 und vom 26. November 1975 - IV ZR 22/75 = FamRZ 1976, 85). - BGH, 26.11.1975 - IV ZR 22/75
Anforderungen an die Ermittlung der Vaterschaft - Feststellung der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75
Das bedeutet, daß der Richter die Feststellung der Vaterschaft nicht treffen darf, wenn für diese nicht einmal eine Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn sie nicht wahrscheinlicher ist als die eines anderen Mannes; denn solchenfalls sind schwerwiegende Zweifel angezeigt (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 154/74 = FamRZ 1975, 685 und vom 26. November 1975 - IV ZR 22/75 = FamRZ 1976, 85).
- BGH, 07.03.1979 - IV ZR 30/78
Anerkennung eines ausländischen Vaterschaftsurteils
Über das Bestehen der nichtehelichen Vaterschaft wäre jedoch - wie das Berufungsgericht und die Revision zutreffend annehmen - bei Anwendung des deutschen Kollisionsrechts nach deutschem Recht zu entscheiden gewesen (BGHZ 63, 219; BGH NJW 1976, 1028; 1977, 498).Schwerwiegende Zweifel, die nach § 1600 o Abs. 2 Satz 2 BGB die Vermutung der Vaterschaft erschüttern, bestehen dann, wenn für die Vaterschaft keine Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn sie nicht wahrscheinlicher ist als die eines anderen Mannes (BGH NJW 1976, 1028, 1029).
- BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 2/83
Zulässigkeit einer Vaterschaftsfeststellungsklage gegen einen ausländischen …
Diese Regeln gehen dahin, daß über die Feststellung der Vaterschaft in Auslandsfällen - zur Gewährleistung der vom deutschen Recht bestimmten Rechtswirkungen - nach den Sachnormen des deutschen Rechts zu entscheiden und somit die Vaterschaft nicht nur inzident, sondern im Statusverfahren festzustellen ist, wenn das Unterhaltsstatut deutsches Recht ist (vgl. BGHZ 60, 247; 63, 219 [BGH 30.10.1974 - II ZR 41/74]; Urteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 40/75 - FamRZ 1976, 204 sowie zuletztSenatsbeschluß vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 579). - VG Berlin, 30.04.2025 - 25 K 65.24
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eine venezolanischen …
Ist Unterhaltsstatut dagegen nicht das deutsche Recht, ist das Heimatrecht des mutmaßlichen Vaters maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1974 - IV ZR 18/73 -, NJW 1975, 114; BGH, Urteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 40/75 -, NJW 1976, 1028, 1029;… Heldrich, in: Palandt, BGB, 38. Aufl., Art. 21 EGBGB). - BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 659/80
Unterhaltsanspruch eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater in Verbindung …
Auf die von der Revision angesprochene Frage, ob im vorliegenden Fall die "Sperrwirkung" des § 1600 a Satz 2 BGB bestand und das Amtsgericht dem Unterhaltsbegehren nicht aufgrund einer Inzidententscheidung über die Anerkennung des polnischen Urteils hätte stattgeben dürfen (vgl. dazu BGHZ 63, 219, 222; BGH, Urteil vom 4. Februar 1976 - IV ZR 40/75 - NJW 1976, 1028, 1029), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. - OLG Nürnberg, 28.10.1980 - 11 UF 1888/80
Geltendmachen von Unterhaltsansprüchen eines türkischen Kindes; Internationale …
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