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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.03.1990 | BGH, 30.05.1990 | LG Köln, 14.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,928
BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1990 - IX ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 550b Abs. 1 S. 1, § 550b Abs. 3
    Wirksamkeit einer Bürgschaft unter der Bedingung des Zustandekommens eines Wohnraummietvertrages

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Mietsicherheiten, die freiwillig gestellt werden, in unbegrenzter Höhe zulässig? (IBR 1990, 460)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 361
  • NJW 1990, 2380
  • NJW-RR 1990, 1231 (Ls.)
  • ZIP 1990, 862
  • MDR 1990, 913
  • WM 1990, 1235
  • BB 1990, 1444
  • DB 1990, 2115
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.04.1989 - IX ZR 212/88

    Beschränkung der Inanspruchnahme eines Bürgen im Rahmen eines …

    Auszug aus BGH, 07.06.1990 - IX ZR 16/90
    Das Berufungsgericht meint im Anschluß an das Senatsurteil BGHZ 107, 210 [BGH 20.04.1989 - IX ZR 212/88], es sei gleichgültig, von wem die Initiative zum Abschluß des Bürgschaftsvertrages ausgegangen sei.
  • AG Berlin-Köpenick, 09.10.2013 - 15 C 64/13

    Höhere Mietsicherheit: "Unaufgefordert" ist entscheidend!

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der Bürge von sich aus unaufgefordert der Vermieterin eine Bürgschaft anbietet (vgl. BGH, Aktenzeichen: IX ZR 16/90, Urteil vom 17. Juni 1990, Blatt 58 d. A.).
  • LG Lübeck, 25.03.2010 - 14 S 146/09

    Sicherheit durch Mitverpflichtung eines weiteren Mieters

    Soweit der BGH die Anwendung des § 551 BGB auf die kumulierend eingeräumte Bürgschaft verneint hat, wenn die Sicherheit freiwillig bzw. unaufgefordert eingeräumt wurde (BGHZ 111, 361-363, zit. nach juris Rn 13) ist auch diese Voraussetzung nach dem Vortrag der Klägerin erfüllt.

    § 551 BGB will den Mieter unter Anerkennung des Sicherungsbedürfnisses des Vermieters vor zu großen Belastungen bewahren und Erschwerungen für den Abschluss eines Mietvertrages entgegenwirken, die in mobilitätshemmender Weise von hohen Kautionsforderungen ausgehen können (Begründung BT-Drucks. 9/2079 S. 10 zit. nach BGHZ 111, 361-363, Rn 13).

  • LG Berlin, 07.04.2014 - 65 S 469/13

    Zusätzliche Mietsicherheit: Allein "freiwillig" reicht nicht!

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 07.09.1990, IX ZR 16/90 - zitiert nach juris) darf der Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum nicht davon abhängig machen, dass der Mieter neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft für alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis stellt.
  • LG Leipzig, 26.01.2005 - 1 S 5846/04

    Haftung für Mietrückstände; Vertragspartnerschaft als Mieter; Kriterium des …

    Nach der Rechtsprechung des BGH könnte dies nur dann anders gesehen werden, wenn der Beklagte als Dritter den Klägern unaufgefordert eine Bürgschaft unter der Bedingung übergeben hätte, dass ein Wohnraummietvertrag mit seinem Neffen zustande kommt und letzterer hierdurch auch nicht erkennbar belastet worden wäre (BGHZ 111, 361 ).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2010 - 13 U 136/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Kautionszahlung in Höhe von 6 …

    § 551 BGB will die Mieter unter Anerkennung des Sicherungsbedürfnisses der Vermieter vor zu großen Belastungen bewahren und Erschwerungen für den Abschluss eines Mitvertrages entgegenwirken, die in mobilitätshemmender Weise von hohen Kautionsforderungen ausgehen können (BGHZ 111, 361; vgl. auch Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 551 RN 57 ff.).

    Rn. 31 b) Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7.6.1990 (BGHZ 111, 361).

  • KG, 26.04.2007 - 12 U 193/05

    Zulässigkeit der außerordentliche Kündigung einer Mietbürgschaft bei einem …

    Dass eine bereits vor Abschluss eines Mietvertrages abgegebene Bürgschaftserklärung wirksam ist, zeigt beispielhaft die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07. Juni 1990 zum Aktenzeichen IX ZR 16/90 (BGHZ 111, 361).
  • LG Coburg, 11.10.2005 - 23 O 676/05

    Volle Kaution plus Bürgschaft nicht rechtens!

    Eine den Höchstbetrag des 551 Abs. 1 BGB übersteigende Bürgschaft würde ausnahmsweise Wirkung entfalten, wenn sie von einem Dritten unaufgefordert abgegeben wird (vgl. BGH NJW 1990, 2380).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 270/96

    Umfang einer Bürgschaft für Ansprüche aus einem Wohnungsmietverhältnis

  • LG Berlin, 01.09.2016 - 6 O 70/16

    Wohnraummietvertrag: Übersicherung bei freiwilliger Abgabe einer Bürgschaft durch …

  • AG Weinheim, 02.08.2018 - 1 C 413/16

    Sicherheit eines Dritten für Höchstgrenze des § 551 Abs. 1 BGB unerheblich?

  • OLG Stuttgart, 20.12.2000 - 9 U 183/00

    Anzahlungsbürgschaft - Formularklausel zum Inkrafttreten - Anzahlung auf Konto …

  • OLG München, 29.11.2012 - 23 U 3400/12

    Mietbürgschaft: Auslegung einer Mietbürgschaftserklärung; Ausweitung der …

  • AG Kerpen, 14.02.2012 - 104 C 366/11

    Nichtigkeit der Gestellung einer Sicherheit durch Angebot eines Sicherungsgebers …

  • LG Mannheim, 26.11.2009 - 10 O 28/09

    § 551 BGB: Bürgschaft freiwillig und unaufgefordert gestellt?

  • OLG Hamburg, 31.01.2001 - 4 U 197/00

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die Angehörigenbürgschaft auf die Tochter eines …

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2015 - 213 C 104/15

    Bürgenhaftung wegen Schäden an einer Mietwohnung Bürgschaft als zusätzliche …

  • LG Berlin II, 30.10.2025 - 10 O 258/24

    Freiwilligkeit einer Bürgschaftserklärung

  • AG Minden, 01.09.2023 - 20 C 48/23
  • AG Neustadt am Rübenberge, 28.09.2015 - 41 C 630/15

    Mietsicherheit: (Bar-)Kaution und Bürgschaftserklärung zusammen unzulässig!

  • AG Dortmund, 11.03.2014 - 425 C 11205/13

    Schuldbeitritt eines Kindes hinsichtlich der anfallenden Kosten eines Elternteils …

  • AG Dillingen/Donau, 28.02.2002 - 1 C 775/01
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,93
BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89 (https://dejure.org/1990,93)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1990 - V ZR 58/89 (https://dejure.org/1990,93)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1990 - V ZR 58/89 (https://dejure.org/1990,93)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freizeitanlage - Geräusche - Volksfestlärm - Ortsüblichkeit - Nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis - Duldungspflicht - Öffnungszeiten - Lärmimmission - Schädliche Umwelteinwirkung

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 906
    Geräuschimmissionen; Geräuschbelästigung; Lärm; LAI-Hinweise; Freizeitanlagen; Volksfestlärm; Wesentlichkeit; Erheblichkeit; Lärmschutzverordnung; Nachbar; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Duldungspflichten; Ortsüblichkeit

  • rabüro.de

    Zur Frage der Ortsüblichkeit von Volksfestlärm

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abstimmung von bürgerlich-rechtlichem und öffentlich-rechtlichem Lärmschutz

  • rechtsportal.de

    TA Lärm
    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; Entscheidung des Tatrichters bei Feststellung einer wesentlichen Lärmbeeinträchtigung; Ortsüblichkeit von Volksfestlärm

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 63
  • NJW 1990, 2465
  • NJW-RR 1990, 1231 (Ls.)
  • MDR 1990, 706
  • NVwZ 1990, 1104 (Ls.)
  • WM 1990, 1074
  • DVBl 1990, 771
  • DÖV 1990, 698
  • DÖV 1990, 887
  • JR 1991, 146
  • JR 1991, 149
 
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Wird zitiert von ... (104)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Es geht dabei zutreffend von der Frage aus, ob eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Maß einigermaßen gleichbleibenden Einwirkung benutzt wird (BGHZ 30, 273, 277, 279; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751) und stellt fest, dies treffe für den fraglichen Platz auf der Parzelle 379/2 nicht zu.

    Diese weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet liegende Würdigung (BGHZ 30, 273, 277; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982 aaO S. 752) hält den Revisionsangriffen jedenfalls im Ergebnis stand.

    Das Berufungsgericht hätte auch noch darauf abstellen können, daß das Festzelt hier einen besonders geringen Abstand zum Wohngebäude des Klägers hat und darüber hinaus die Beklagte weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat, für die Veranstaltungen seien in zeitlicher oder sonstiger Hinsicht Auflagen gemacht worden (z.B. keine Verwendung von Lautsprechern und Verstärkern), die eine Minderung der Lärmbelästigung nach 22.00 Uhr gewährleisten könnten (vgl. BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60]; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751, 752).

  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Es geht dabei zutreffend von der Frage aus, ob eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Maß einigermaßen gleichbleibenden Einwirkung benutzt wird (BGHZ 30, 273, 277, 279; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751) und stellt fest, dies treffe für den fraglichen Platz auf der Parzelle 379/2 nicht zu.

    Diese weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet liegende Würdigung (BGHZ 30, 273, 277;… Senatsurt. v. 17. Dezember 1982 aaO S. 752) hält den Revisionsangriffen jedenfalls im Ergebnis stand.

    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsverstoß dar, wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, diese Art der Einwirkung sei nicht gewöhnlich (vgl. BGHZ 15, 146, 149; 30, 273, 277 ff).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    (BVerwG NJW 1988, 2396, 2397 und NJW 1989, 1291 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87];… Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 15).

    Von insoweit völlig gleichen Grundsätzen und Grenzwerten gehen die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" aus, die vom Länderausschuß für Immissionsschutz unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse der Vorsitzenden der Sportministerkonferenz und der Umweltministerkonferenz erstellt worden sind (sog. LAI-Hinweise NVwZ 1988, 135 = Ule/Laubinger BImSchG, Rechtsvorschriften der Länder SchlH 13; vgl. auch BVerwG NJW 1989, 1292 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87]).

    Ebensowenig wie die Sportausübung sind die für eine Dorfgemeinschaft sicher wünschenswerten Feste von der Rücksichtnahme auf das Ruhebedürfnis anderer Menschen, die in der Nachbarschaft wohnen, freigestellt (vgl. BVerwG NJW 1989, 1291, 1292) [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87].

  • BGH, 06.06.1969 - V ZR 53/66

    Unterlassungsantrag wegen störender Geräuscheinwirkungen durch ein Konzert - …

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Ob Geräuschimmissionen die Benutzung eines Nachbargrundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist zunächst eine Tatfrage (Senatsurt. v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1044;… BGB-RGRK/Augustin 12. Aufl. § 906 Rdn. 36).

    Es hält sich damit an die Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BGHZ 46, 35, 38; Senatsurteile v. 17. November 1967, V ZR 143/66, WM 1968, 123, 124; v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1044; v. 20. November 1970, V ZR 51/68, WM 1971, 134, 135).

    Der Senat hat bereits früher ausgeführt, daß der durch eine Geräuschimmission beeinträchtigte Grundstückseigentümer sein Eigentum so nutzen darf, wie es ihm richtig erscheint, und nicht seinerseits Schutzmaßnahmen ergreifen muß, um eine rechtswidrige Lärmbelästigung abzuwehren oder herabzumindern (vgl. Senatsurteile v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1045 und v. 11. November 1983, V ZR 231/82, NJW 1984, 1242).

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60

    Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Das Berufungsgericht hätte auch noch darauf abstellen können, daß das Festzelt hier einen besonders geringen Abstand zum Wohngebäude des Klägers hat und darüber hinaus die Beklagte weder vorgetragen noch unter Beweis gestellt hat, für die Veranstaltungen seien in zeitlicher oder sonstiger Hinsicht Auflagen gemacht worden (z.B. keine Verwendung von Lautsprechern und Verstärkern), die eine Minderung der Lärmbelästigung nach 22.00 Uhr gewährleisten könnten (vgl. BGHZ 38, 61, 62 [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60]; Senatsurt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751, 752).

    Daneben ist es grundsätzlich weder möglich noch geboten, den Nachbarn über allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben besondere Duldungspflichten abzuverlangen (BGHZ 38, 61, 65) [BGH 28.09.1962 - V ZR 233/60].

  • BGH, 30.11.1970 - V ZR 51/68

    Voraussetzungen der Verletzung von Eigentum durch Geräuschentwicklungen - Umfang …

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Es hält sich damit an die Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BGHZ 46, 35, 38; Senatsurteile v. 17. November 1967, V ZR 143/66, WM 1968, 123, 124; v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1044; v. 20. November 1970, V ZR 51/68, WM 1971, 134, 135).

    Dazu hat die insoweit ebenfalls darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. Senatsurt. v. 30. November 1970, V ZR 51/68, LM BGB § 906 Nr. 38) nichts vorgetragen.

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    (BVerwG NJW 1988, 2396, 2397 und NJW 1989, 1291 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 77/87];… Erman/Hagen, BGB 8. Aufl. § 906 Rdn. 15).

    Dabei können gesetzliche Wertungen (hier: LärmSchutzVO) nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG NJW 1988, 2396, 2397).

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 231/82

    Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs bei Notwendigkeit einer behördlichen …

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    a) Zutreffend stellt es in diesem Zusammenhang auf das Empfinden eines durchschnittlichen Menschen ab, wobei Natur und Zweckbestimmung des von der Beeinträchtigung betroffenen Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit eine entscheidende Rolle spielen (sog. differenziert-objektiver Maßstab vgl. z. B. Senatsurteile v. 30. Oktober 1981, V ZR 191/80, NJW 1982, 440, 441 und v. 11. November 1983, V ZR 231/82, NJW 1984, 1242 f je m.w.N.).

    Der Senat hat bereits früher ausgeführt, daß der durch eine Geräuschimmission beeinträchtigte Grundstückseigentümer sein Eigentum so nutzen darf, wie es ihm richtig erscheint, und nicht seinerseits Schutzmaßnahmen ergreifen muß, um eine rechtswidrige Lärmbelästigung abzuwehren oder herabzumindern (vgl. Senatsurteile v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1045 und v. 11. November 1983, V ZR 231/82, NJW 1984, 1242).

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 91/65

    Lärmimmission und Lautstärkemessung in DIN-phon

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Es hält sich damit an die Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. BGHZ 46, 35, 38; Senatsurteile v. 17. November 1967, V ZR 143/66, WM 1968, 123, 124; v. 6. Juni 1969, V ZR 53/66, WM 1969, 1042, 1044; v. 20. November 1970, V ZR 51/68, WM 1971, 134, 135).

    Dazu fehlt aber eine nähere Konkretisierung, daß dieser Lärm für die Zeit nach 22.00 Uhr überhaupt noch eine nennenswerte Rolle spielt und damit die Lästigkeit der Geräusche aus dem Festzelt beeinflußt (vgl. BGHZ 46, 35, 41).

  • BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53

    Zuführung industrieller Gase

    Auszug aus BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
    Unter diesen Umständen stellt es keinen Rechtsverstoß dar, wenn das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommt, diese Art der Einwirkung sei nicht gewöhnlich (vgl. BGHZ 15, 146, 149; 30, 273, 277 ff).
  • BGH, 15.06.1977 - V ZR 44/75

    Fluglärm

  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

  • BGH, 28.04.1967 - V ZR 216/64

    Rechtliche Ausgestaltung der Ortsüblichkeit von - erheblichen Lärm verursachenden …

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

  • BGH, 16.10.1970 - V ZR 10/68

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuscheinwirkungen auf ein Mietshaus durch einen …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1985 - 1 S 292/84

    Abwehranspruch gegen hoheitliche Immissionen und Waldbrandgefahr

  • BGH, 17.11.1967 - V ZR 143/66

    Rechtsweg bei Streitigkeit um Emissionen einer Wasserkunstanlage - Benutzung …

  • LG Wiesbaden, 19.12.2001 - 10 S 46/01

    Lampen-Streit: "Licht aus!"

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 120 S. 2) ist dabei auf das Empfinden eines "verständigen« Durchschnittsmenschen - stellen und bei der Grenzziehung zwischen wesentlicher und unwesentliche Beeinträchtigung maßgebliche Bedeutung beizumessen, in welchem Ausmaß die Benutzung des betroffenen Grundstücks nach dessen Natur und tatsächlicher Zweckbestimmung in seiner konkreten Beschaffenheit gestört wird (vgl. i weit BGHZ 111, S. 63 ff.).
  • OLG Hamm, 28.05.2025 - 5 U 15/17

    Peruanischer Bauer Luciano scheitert mit Klimaklage gegen RWE

    Für die Prüfung der Ortsüblichkeit ist zu fragen, ob eine Mehrheit von Grundstücken in der Umgebung mit einer nach Art und Maß einigermaßen gleichbleibenden Einwirkung benutzt wird (BGH, Urteil vom 23.03.1990 - V ZR 58/89, Rn. 19, m.w.N.;… Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Auflage 2020, Kap. 3, Rn. 78).
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, auf welchem Weg er die bevorstehende Eigentumsbeeinträchtigung abwendet (Senat, BGHZ 120, 239, 248;… Urt. v. 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751, 752; vgl. auch Senat, BGHZ 111, 63, 72;… Urt. v. 11. November 1983, V ZR 231/82, NJW 1984, 1242, 1243).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1023
BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89 (https://dejure.org/1990,1023)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - VIII ZR 207/89 (https://dejure.org/1990,1023)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - VIII ZR 207/89 (https://dejure.org/1990,1023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Vermieters auf Durchführung der vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen - Forderung des Vermieters zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Kosten - Verzug des Mieters mit der Durchführung der übernommenen Arbeiten - ...

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; § 326 a.F.
    Schönheitsreparaturen; Renovierungskostenvorschuss

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen nicht ausführt? (IBR 1990, 635)

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 301
  • NJW 1990, 2376
  • NJW-RR 1990, 1231 (Ls.)
  • MDR 1991, 142
  • NJ 1990, 554
  • WM 1990, 1501
  • DB 1990, 2369
  • JR 1991, 277
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Dass der Mietvertrag keine Regelung über den Umfang der Verpflichtung und die Zeiträume enthält, nach deren Ablauf sie zu erfüllen ist, macht die Klausel ebenso wenig wie eine gleich lautende Formularvereinbarung bei einem Mietverhältnis über Wohnraum unwirksam (dazu BGHZ 92, 363, 368).
  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Indessen bedarf die Frage, ob dem Vermieter in diesem Fall ein rechnerischer Vermögensschaden im Sinne der auch auf Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung anzuwendenden Differenztheorie (BGHZ 87, 156, 158 f; 99, 182, 196 f [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]) entstanden ist, keiner Entscheidung, weil § 326 BGB auf den Renovierungsanspruch des Vermieters unter den hier gegebenen Umständen nicht anzuwenden ist.
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Das ist im Hinblick darauf nicht bedenkenfrei, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BGHZ 105, 71, 79 m.w.Nachw.) die Übernahme der Schönheitsreparaturverpflichtung durch den Mieter rechtlich und wirtschaftlich einen Teil seiner Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Räume darstellt und dass das Ausbleiben dieser Gegenleistung für den Vermieter, der seinerseits schon geleistet hat, einen Vermögensschaden begründen könnte.
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Indessen bedarf die Frage, ob dem Vermieter in diesem Fall ein rechnerischer Vermögensschaden im Sinne der auch auf Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung anzuwendenden Differenztheorie (BGHZ 87, 156, 158 f; 99, 182, 196 f [BGH 10.12.1986 - VIII ZR 349/85]) entstanden ist, keiner Entscheidung, weil § 326 BGB auf den Renovierungsanspruch des Vermieters unter den hier gegebenen Umständen nicht anzuwenden ist.
  • BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 118/78

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Verpachtung einer Apotheke - Maßgebliche …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Das Berufungsgericht verkennt dabei die Tragweite des von ihm zur Begründung herangezogenen Senatsurteils vom 4. April 1979 (VIII ZR 118/78 = NJW 1979, 2351 unter 2 b).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82

    Formularmäßiger Vereinbarung der Berechtigung des Verpächters zur Ersatzvornahme …

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Für diesen Fall hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 11. April 1984 - VIII ZR 315/82 = WM 1984, 973 II l c), dass aus dem Recht zur Ersatzvornahme wie in den vergleichbaren Fällen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB und § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) ein Vorschussanspruch folgt.
  • LG Hamburg, 06.10.1989 - 11 S 432/88
    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Auf derartige Fallgestaltungen ist § 326 BGB deshalb nicht anzuwenden (im Ergebnis ebenso Sternel, a.a.O., Teil II, Rdnr. 428 und LG Hamburg WuM 1990, 65 [LG Hamburg 06.10.1989 - 11 S 432/88]).
  • LG Berlin, 03.04.1978 - 61 S 377/77
    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Auch soweit in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten wird, ein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei fortbestehendem Mietverhältnis sei zu bejahen (…Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht von A-Z, 12. Aufl., Stichwort "Schönheitsreparaturen", Seite 417;… Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., Teil III A Rndr. 1074;… Oske, Schönheitsreparaturen, 2. Aufl. 1982 Seite 64 f; Glaser, Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung, 1969, Seite 22 f; OLG Köln ZMR 1963, 140; LG Berlin GE 1978, 499; LG Köln WuM 1980, 162 [LG Köln 13.07.1978 - 1 S 441/77]), wird aber - ausgenommen vom Landgericht Berlin (…a.a.O.) - nicht dazu Stellung genommen, ob dem Vermieter schon durch die bloße Nichterfüllung der Schönheitsreparaturverpflichtung ein Schaden in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten entsteht.
  • LG Köln, 13.07.1978 - 1 S 441/77
    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89
    Auch soweit in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten wird, ein Schadensersatzanspruch des Vermieters bei fortbestehendem Mietverhältnis sei zu bejahen (…Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht von A-Z, 12. Aufl., Stichwort "Schönheitsreparaturen", Seite 417;… Bub/Treier/Kraemer, a.a.O., Teil III A Rndr. 1074;… Oske, Schönheitsreparaturen, 2. Aufl. 1982 Seite 64 f; Glaser, Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung, 1969, Seite 22 f; OLG Köln ZMR 1963, 140; LG Berlin GE 1978, 499; LG Köln WuM 1980, 162 [LG Köln 13.07.1978 - 1 S 441/77]), wird aber - ausgenommen vom Landgericht Berlin (…a.a.O.) - nicht dazu Stellung genommen, ob dem Vermieter schon durch die bloße Nichterfüllung der Schönheitsreparaturverpflichtung ein Schaden in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten entsteht.
  • BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

    Wohnungsmieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in Eigenleistung …

    Zudem tragen Schönheitsreparaturen nicht nur dem Interesse des Mieters an einer gebrauchsfähigen Mietsache, sondern auch seinem nicht selten noch darüber hinausgehenden Interesse an einem entsprechenden äußeren Erscheinungsbild der Mietsache Rechnung und kommen ihm als demjenigen, dem der Gebrauch der Mietsache zusteht, dadurch in besonderer Weise zugute (vgl. BGHZ 111, 301, 305).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des …

    Das gilt nur dann, wenn aus deren Unterlassen nicht bereits Schäden an der Substanz der Mietsache entstanden sind (BGHZ 111, 301, 306).
  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04

    BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für …

    Gerät der Mieter während eines bestehenden Mietverhältnisses mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug, kann der Vermieter von ihm einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 111, 301).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1990 (BGHZ 111, 301) für die Vermietung von Gewerberäumen entschieden hat, ist zwar § 326 BGB (in seiner damaligen Fassung) bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar; der Vermieter hat deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.

    Darüber hinaus hat der Vermieter in bestimmten, hier nicht gegebenen Fällen auch im laufenden Mietverhältnis einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 306 f.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.1999 - 10 U 109/95

    Umfang der Instandsetzungspflicht des Vermieters/Verpächters

    Die Zulässigkeit der Geltendmachung eines Vorschußanspruchs ist sowohl für den Anspruch des Vermieters/Verpächters aus § 326 BGB (vgl. BGHZ 111, 301: Durchführung von auf den Mieter wirksam abgewälzten Schonheitsreparaturen) als auch für den Anspruch des Mieters/Pächters aus § 538 Abs. 2 BGB (vgl. u.a. KG ZMR 1988, 219;… Staudinger/Emmerich, a.a.O., § 538 BGB Rdn. 52) anerkannt.
  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 21 S 644/00

    Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Renovierungsarbeiten bei …

    Die Entscheidung steht vielmehr im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Mai 1990 (WuM 1990, 494), wonach § 326 BGB während des laufenden Mietverhältnisses auf Fallgestaltungen, in denen es um die bloße Nichterfüllung der Schönheitsreparaturen geht, nicht anzuwenden ist.
  • LG Hagen, 25.06.2021 - 1 S 1/21
    Soweit der BGH aus Billigkeitsgründen einen Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss annimmt, betrifft dies nur die Durchführung von Schönheitsreparaturen während eines bestehenden Mietverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1990, VIII ZR 207/89;… BGH, Urt. v. 06.04.2005, VIII ZR 192/04).
  • LG Berlin, 14.11.1996 - 61 S 309/95

    Sofortige Schönheitsreparaturen nur bei Substanzgefährdung

    Im fortbestehenden Mietverhältnis werden für den Mieter einer Wohnung die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen erst fällig, wenn ohne deren Ausführung die Mietsache in ihrer Substanz gefährdet wäre (im Anschl. an BGHZ 111, 301 = NJW 1990, 2376 = LM § 535 BGB Nr. 129).

    Zwar soll dem Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH im Falle des Verzugs des Mieters mit der Durchführung der von diesem zu tragenden Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses anstelle des Anspruchs auf Vornahme (§§ 535, 536 BGB) sogleich ein Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zustehen, weil der Vermieter wegen der in der Nichtdurchführung der Schönheitsreparaturen liegenden Verletzung der Instandhaltungspflicht so zu stellen ist, als sei ein Recht zur Ersatzvornahme für diesen Fall vertraglich vereinbart (vgl. BGHZ 111, 301 = NJW 1990, 2376 = LM § 535 BGB Nr. 129 = GE 1990, 1139 = JZ 1991, 566).

  • KG, 29.08.2002 - 20 U 112/01

    Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen vor Beendigung …

    Anspruch des Vermieters auf Vornahme von Schönheitsreparaturen vermag sich erst mit Beendigung des Mietvertrages gemäß § 326 Abs. 1 BGB (a.F.) in einen Schadenersatzanspruch umzuwandeln (vgl. BGH NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139 = MDR 1991, 142 = BGHZ 111, 301 ff.;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 535 Rn. 50;… Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rn. 402;… Scheuer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. V Rn. 157 a + 179;… Langenberg in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 548 BGB Rn. 97).
  • AG Hamburg-Wandsbek, 23.05.2011 - 713D C 251/10

    Vorschussanspruch des Vermieters bei mangelhafter Durchführung von …

    Ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt sich aus der Durchführung der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit für den Vermieter nicht, so dass ihm durch das Unterbleiben der Schönheitsreparaturen derzeit kein Schaden entstanden ist, sondern er nur Vorschuss verlangen kann (BGH, Urteil v. 30.05.1990, BGHZ 111, 301;… LG Berlin, Urt. v. 11.05.2004, NZM 2004, 655).
  • LG Berlin, 03.11.1995 - 64 S 5/95
  • LG Berlin, 07.12.2001 - 63 S 100/01
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Rechtsprechung
   LG Köln, 14.12.1989 - 1 S 278/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9980
LG Köln, 14.12.1989 - 1 S 278/89 (https://dejure.org/1989,9980)
LG Köln, Entscheidung vom 14.12.1989 - 1 S 278/89 (https://dejure.org/1989,9980)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 1 S 278/89 (https://dejure.org/1989,9980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1231
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.12.2020 - V ZR 26/20

    Untermieter zieht nicht aus: Nutzungsentschädigung für die ganze Wohnung!

    Ob es dafür zusätzlich eines Räumungsverlangens des Eigentümers gegenüber dem Untermieter bedarf (so LG Köln, NJW-RR 1990, 1231, 1232 unter Hinweis auf RGZ 156, 150, 153 f. zu § 556 Abs. 3 BGB aF; aA OLG Hamburg, NZM 1999, 1052 f.; LG Düsseldorf, WuM 1988, 163; offen gelassen in Senat, Urteil vom 6. November 1968 - V ZR 85/65, WM 1968, 1370), kann dahinstehen.
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