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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7862
BayObLG, 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98 (https://dejure.org/1999,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 4Z Sch 14/98 (https://dejure.org/1999,7862)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 4Z Sch 14/98 (https://dejure.org/1999,7862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 807
  • BayObLGZ 1999 Nr. 14
  • BayObLGZ 1999, 55
  • BayObLGZ 1999, 55 (
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der …

    Daher könnte, selbst wenn im Aufhebungsverfahren nach § 1059 ZPO ein Versäumnisverfahren entsprechend §§ 330 ff ZPO grundsätzlich zulässig sein sollte (…in diesem Sinne Musielak/Voit, ZPO 3. Aufl. 2002 § 1063 Rn. 5 und Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. 2000 Kap. 28 Rn. 10;… so wohl auch Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 § 1063 Rn. 8a; vgl. auch BayObLGZ 1999, 55, 57 zur Säumnis des Antragstellers im Vollstreckbarerklärungsverfahren;… verneinend MünchKommZPO-Münch 2. Aufl. 2001 § 1059 Rn. 34 i.V.m. § 1063 Rn. 3-6, § 1064 Rn. 3;… differenzierend Zöller/Geimer, ZPO 24. Aufl. 2004 § 1059 Rn. 84), eine die Weiterführung des Verfahrens durch Einspruchseinlegung zulassende Versäumnisentscheidung nicht ergehen; zulässig ist vielmehr nur eine kontradiktorische Entscheidung, die das Verfahren zum endgültigen Abschluß bringt.
  • BGH, 23.02.2006 - III ZB 50/05

    Entscheidung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei …

    In diese Systematik fügt sich ein Versäumnisverfahren - insbesondere wegen der Möglichkeit eines "Zweiten Versäumnisurteils" und der dagegen statthaften Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO, die die §§ 1060 ff ZPO nicht kennen, - nicht ein (…gegen ein Versäumnisurteil im Vollstreckbarerklärungsverfahren: MünchKommZPO-Münch aaO § 1063 Rn. 3-6, § 1064 Rn. 3; a.A. BayObLGZ 1999, 55, 57;… Schwab/Walter aaO Kapitel 28 Rn. 10;… wohl auch Stein/Jonas/Schlosser aaO § 1063 Rn. 8a;… differenzierend Musielak/Voit aaO § 1063 Rn. 5;… Zöller/Geimer aaO § 1059 Rn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

    Rn. 126 Die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO) als elementarem Verfahrensgrundsrecht gehört zum unverzichtbaren Standard eines rechtsstaatlichen Verfahrens und ist damit Teil des ordre public, der bei der Prüfung eines Schiedsspruchs auch von Amts wegen zu beachten ist (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO; BGH NJW 1992, 2299; BGH NJW-RR 1993, 444; BayObLG NJW-RR 2000, 807, 808.) Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt, sofern der Schiedsspruch hierauf beruht, zu dessen Aufhebung.
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