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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.11.1984

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,83
BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,83)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - 1 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,83)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84 (https://dejure.org/1984,83)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für eine Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs - Minder schwerer Fall wegen der Einwirkung eines ...

  • opinioiuris.de

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Folgen tatprovozierenden Verhaltens polizeilicher Lockspitzel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 345
  • NJW 1984, 2300
  • MDR 1984, 861
  • NStZ 1985, 131
  • StV 1984, 321
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Das Landgericht betont andererseits mit Recht, daß tatprovozierendes Verhalten polizeilicher Lockspitzel nur innerhalb der durch das Rechtsstaatsprinzip gesetzten Grenzen hingenommen werden kann (…vgl. Urt. des Senats in GA 1975, 333, 334; ferner BGH NStZ 1984, 78 m.w.N.).

    2 Z 107/80">1981, 1626; Strafverteidiger 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78) entwickelten wesentlichen Wertungsgesichtspunkte (Grundlage und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten des Angeklagten).

    Davon, daß hier unter Abwägung aller Umstände das Vorgehen des Lockspitzels "unvertretbar übergewichtig" (BGH NStZ 1984, 78, 79) wäre, kann keine Rede sein.

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in Strafverteidiger 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Rn. 7 Die Strafkammer stützt sich bei ihren Ausführungen zu dieser Frage zwar ausdrücklich auf die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (NJW 1980, 1761;… …

    Rn. 12 a) Der erkennende Senat hat im Jahre 1980 in zwei Entscheidungen (NJW 1980, 1761; Strafverteidiger 1981, 163) ausgesprochen, daß die Nichtbeachtung der Grenzen tatprovozierenden Verhaltens durch den polizeilichen Lockspitzel als "ein dem Staat zuzurechnender Rechtsverstoß" in das Strafverfahren "hineinwirke", weil das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip es den Strafverfolgungsbehörden untersage, auf die Verfolgung von Straftaten hinzuwirken, "wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können".

    Er hat allerdings in keinem dieser beiden Urteile die Art dieses Hineinwirkens in das Strafverfahren näher charakterisiert, sondern lediglich in einem Fall ausgeführt, nach dem festgestellten Sachverhalt könne keine Rede davon sein, daß "der staatliche Strafanspruch nicht entstanden oder entfallen sei" (NJW 1980, 1761).

    Rn. 15 d) Der 4. Strafsenat hat unter anderem unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15. April 1980 (NJW 1980, 1761) die Möglichkeit einer Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs bejaht, die tatsächlichen Voraussetzungen dafür aber im konkreten Fall verneint (NStZ 1981, 70).

  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274/275]; 63, 45 [68/69], jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291; 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).

    Rn. 20 b) Verfahrenshindernisse knüpfen an Tatsachen an (BGHSt 24, 239 [240]).

    Die Konturen der Rechtsfigur des Verfahrenshindernisses gingen verloren, wenn man allein an solche Wertungsergebnisse anknüpfen wollte [vgl. Schäfer a.a.O. Rn. 7; BGHSt 24, 239 [240]; vgl. auch Seelmann ZStW 95 (1983), 797, 831].

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Rn. 5 Zutreffend geht das angefochtene Urteil davon aus, daß der Einsatz von V-Personen und von verdeckt arbeitenden Polizeivollzugsbeamten zur Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Kriminalität, zu der insbesondere auch der Rauschgifthandel gehört, notwendig und zulässig ist (BVerfGE 57, 250 [284]; BGHSt 32, 115 [121/122] m.w.N.).

    Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips und der in ihm angelegten Gegenläufigkeiten verbieten sich unterschiedslose verfahrensrechtliche Sanktionen für Verletzungen von selbst (vgl. BVerfGE 57, 250 [276]).

    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274/275]; 63, 45 [68/69], jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291; 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Rn. 18 a) Als Verfahrenshindernisse kommen nur Umstände in Betracht, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287 [290 m.w.N.];… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rn. 6; vgl. auch BGH MDR 1984, 335).

    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274/275]; 63, 45 [68/69], jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291; 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    2 Z 107/80">1981, 1626; Strafverteidiger 1981, 276; NStZ 1981, 70; 1984, 78) entwickelten wesentlichen Wertungsgesichtspunkte (Grundlage und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten des Angeklagten).

    Rn. 14 c) Der 3. Strafsenat hat in einer Entscheidung (Strafverteidiger 1981, 276) auf der Grundlage dieser Rechtsprechung eine Überschreitung der Grenzen des tatprovozierenden Lockspitzeleinsatzes nach dem vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen.

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    2 Z 107/80">NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126 und 156).

    In dem zu entscheidenden Fall wurde ein solches Verfahrenshindernis aus tatsächlichen Gründen verneint (ebenso in Strafverteidiger 1982, 221); in weiteren Entscheidungen hat der 2. Strafsenat jedoch die angefochtenen Urteile wegen der vom Tatgericht versäumten Prüfung dieser Frage aufgehoben (NStZ 1982, 126 und 156; vgl. auch NStZ 1984, 78).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Der Bundesgerichtshof hat es deshalb bisher auch stets abgelehnt, Verstöße gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden Anspruch auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274/275]; 63, 45 [68/69], jeweils m.w.N.) zum Anlaß für die Bejahung eines Verfahrenshindernisses zu nehmen, so etwa bei der Frage nach den Folgen überlanger Verfahrensdauer (BGHSt 21, 81; 24, 239; BGH NStZ 1982, 291; 1983, 135 m.w.N.) oder bei Kenntnis der Staatsanwaltschaft vom Verteidigungskonzept des Angeklagten (BGH MDR 1984, 335).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Gegenstand der Verwirkung sind aber auch dort materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse (BVerfGE 32, 305 [308 f.]).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84
    Allerdings hat ein Vorprüfungsausschuß des Bundesverfassungsgerichts kürzlich Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verletzung des Beschleunigungsgebots geäußert (NJW 1984, 967).
  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm - …

  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …

  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer …

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

  • BVerwG, 17.05.1956 - III C 230.55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 199/66

    Anspruch eines Angeklagten, in Deutschland stationierten Soldaten auf eine …

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 560/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerwG, 29.08.1963 - III C 22.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur …

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers - …

  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80

    Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit …

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt …

    Auch bei anfänglich bereits bestehendem Anfangsverdacht kann eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vorliegen, wenn die Einwirkung auf die Zielperson im Verhältnis zum Anfangsverdacht "unvertretbar übergewichtig" ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 279; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79); im Rahmen der erforderlichen Abwägung sind insbesondere Grundlage und Ausmaß des gegen den Betroffenen bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflussnahme sowie die eigenen, nicht fremdgesteuerten Aktivitäten des Betroffenen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 346 f.; Senat, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 370/83, NStZ 1984, 78, 79).

    Zwar entspricht es der bisher ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine unzulässige Tatprovokation kein Verfahrenshindernis nach sich zieht, sondern nur im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. nur BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14, juris Rn. 7, insoweit in NStZ 2015, 226 nicht abgedruckt; Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 StR 240/13, NStZ 2014, 277, 280; Urteil vom 30. Mai 2001 - 1 StR 42/01, BGHSt 47, 44, 47; Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 324 ff.; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 348 ff.).

    Ein solches Beweisverwertungsverbot stünde, wie der Bundesgerichtshof bereits dargelegt hat, indes mit grundlegenden Wertungen des deutschen Strafrechtssystems nicht ohne Weiteres in Einklang und führte zu unlösbaren Abgrenzungsschwierigkeiten (vgl. schon BGH, Urteil vom 18. November 1999 - 1 StR 221/99, BGHSt 45, 321, 334 f.; Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 355).

    Der Gesichtspunkt, dass Verfahrenshindernisse in der Regel - wenngleich nicht stets - an objektiv feststellbare Tatsachen anknüpfen und nicht Ergebnis wertender Abwägungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 1 StR 148/84, BGHSt 32, 345, 351), muss im Übrigen zurücktreten, wenn feststeht, dass für eine solche Abwägung aufgrund des Gewichts des Verstoßes kein Raum bleibt, wie sich hier aus den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergibt.

  • EGMR, 23.10.2014 - 54648/09

    Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der …

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien als Ganzes habe das Strafgericht festzustellen, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt habe, dass demgegenüber der eigene Beitrag der betroffenen Person in den Hintergrund trete (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, Urteil vom 23. Mai 1984, BGHSt 32, S. 345 f., Rdnr. 7).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35;… 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4;… 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18;… bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

    Die Berücksichtigung der Tatprovokation durch einen Lockspitzel als wesentlicher Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung erlaube dem Tatgericht ferner die angemessene Berücksichtigung aller Umstände, die zur Tat geführt hätten (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnr. 31;… und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 41-42).

  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Die grundsätzliche Zulässigkeit des Einsatzes eines agent provocateur ist anerkannt (BGHSt 32, 345; 33, 356, 362; BVerfG NStZ 1995, 95, 96;… Rieß in LR, StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 65, 68).

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,693
BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 (https://dejure.org/1984,693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • rechtsportal.de

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prostitution - Polizeibeamter - Verdächtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1767
  • MDR 1985, 817
  • NStZ 1985, 131
  • StV 1985, 177
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Es kann dahinstehen, welche Folgen das tatprovozierende Handeln eines polizeilichen Lockspitzels für das Strafverfahren gegen den Provozierten zeitigt, wenn jener die Grenzen des von Rechtsstaats wegen noch Hinnehmbaren überschritten hat (vgl. kritisch zur Annahme eines Verfahrenshindernisses: BGH, NJW 1984, 2300 m.w.N.).

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    a) Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände, insbesondre der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufgkeiten eindeutig ergibt, daß es fundamentale Elemente des Rechtsstaates zu wahren gilt (vgl. BVerfGE 57, 250 [276, 283]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Verfassungsgerichtliches Eingreifen ist nur dann veranlaßt, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Bei der Bewertung verdeckter polizeilicher Tätigkeit sind zum einen die Bedürfnisse einer wirksamen Strafrechtspflege in den Blick zu nehmen, die zur Durchsetzung materialer Gerechtigkeit und um des Rechtsgüterschutzes willen von Rechtsstaats wegen geboten ist (vgl. BVerfGE 44, 353 [374] m.w.N.); dies gilt für das Bußgeldverfahren entsprechend, in dem der Gesetzgeber Ordnungswidrigkeiten _ sogenanntes Verwaltungsunrecht _ aufgeklärt und geahndet wissen will (vgl. hier § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Verfassungsgerichtliches Eingreifen ist nur dann veranlaßt, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192]).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein …

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80

    Lockspitzel Rauschgiftgeschäft - Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. …

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes - …

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 09.08.1984 - 4 StR 381/84

    Tatprovozierendes Verhalten - Polizeilicher Lockspitzel - Grenzen - Auswirkungen

    Auszug aus BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84
    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (…vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Im Schrifttum wird zwar - teils unter formaler Anknüpfung an § 136 StPO - geltend gemacht, daß auch ein solcher Irrtum dem Schutz der Aussagefreiheit unterfalle, wenn er von einem Strafverfolgungsorgan hervorgerufen worden ist (s. etwa Roxin NStZ 1995, 465, 466;… Puppe GA 1978, 289, 304; a.A. BVerfG StV 1985, 177).

    Rn. 57 Ob diese Bedenken durchgreifen, hängt aber von einer Abwägung mit der ebenfalls im Verfassungsrang stehenden, mit dem notwendigen Schutz des Gemeinwesens und seiner Bürger begründeten Pflicht des Rechtsstaates zur effektiven Strafverfolgung ab (vgl. BVerfGE 44, 353, 374; BVerfG StV 1985, 177).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Dessen Rechtfertigung kann sich bei einem Überwiegen der Belange der Allgemeinheit, insbesondere des öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung - einem Prinzip von Verfassungsrang (BVerfGE 44, 353, 374; BVerfG StV 1985, 177) - aus der nach den dargestellten Grundsätzen vorzunehmenden Güterabwägung ergeben.
  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich …

    Rn. 13 Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass der Blankettcharakter des § 184d StGB im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss des Zweiten Senats, Beschluss vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • OLG Bremen, 31.10.2011 - 2 SsRs 28/11

    Abgabe von Alkohol an Jugendliche; Testkauf durch von der Polizei angeleitete …

    Angesichts der Weite und Unbestimmtheit dieses Grundsatzes lassen sich im Einzelfall Folgerungen aus ihm indes nur dann ziehen, wenn sich unter Beachtung aller Umstände ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfG, NJW 1985, 1767; NJW 1987, 1874, 1875).

    Dies gilt für das Bußgeldverfahren entsprechend, in dem der Gesetzgeber Ordnungswidrigkeiten - sogenanntes Verwaltungsunrecht - aufgeklärt und geahndet wissen will (BVerfG, NJW 1985, 1767).

  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren …

    Sie war bereits zuvor in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724; NJW 1985, 1767; NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 1101/08

    Bestimmtheitsgrundsatz (Blankettnorm; Anforderungen); Ausübung der verbotenen …

    Rn. 6 Es ist nach Art. 103 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden, dass gemäß § 184d StGB in Verbindung mit Art. 297 EGStGB und § 1 der baden-württembergischen Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution bestraft wird, wer in einer baden-württembergischen Gemeinde mit nicht mehr als 35.000 Einwohnern beharrlich der Prostitution nachgeht (vgl. auch Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • BVerfG, 10.03.1987 - 2 BvR 186/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verurteilung nach Einsatz eines polizeilichen …

    Die Weite und Unbestimmtheit dieses Prinzips hat zur Folge, daß konkrete Folgerungen aus ihm erst dann gezogen werden können, wenn nach Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere auch der im Rechtsstaatsprinzip selbst angelegten Gegenläufigkeiten, unzweideutig feststeht, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind (BVerfGE 57, 250 [276]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], Beschluß vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NStZ 1985, S. 131 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 1389/04

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch V-Leute

    Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen dieser grundsätzlich zulässigen Form der Ermittlungstätigkeit gehört insbesondere die Anerkennung der Menschenwürde als höchsten Rechtswerts, der es verbietet, den Verdächtigen zum bloßen Objekt des Handelns der Strafverfolgungsorgane zu machen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1984 - 2 BvR 236/84 -, NJW 1985, S. 1767).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 556/96

    Abgrenzung von versuchtem und vollendetem schweren Menschenhandel - Merkmal der …

    Das Führen von Verhandlungen mit dem Betreiber eines Bordells über eine Tätigkeit als Prostituierte in dem Bordell zielt aber gerade nicht unmittelbar (vgl. BGHSt 23, 167, 173;… Laufhütte a.a.O. § 180 a Rdn. 5 StGB) auf eine - würde sie ausgeführt - als Prostitution zu bezeichnende Betätigung, wie dies bei den typischen Anbahnungshandlungen wie dem Sichanbieten auf der Straße (vgl. BVerfGE NStZ 1985, 131), in Animierlokalen oder Bordellen (…vgl. Lackner StGB 21. Aufl. § 180 a Rdn. 1 a) der Fall ist.
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