Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86 |
Dirnenlohn III
§ 263 StGB, Vermögensbegriff, kein strafrechtlicher Schutz nichtiger Ansprüche, § 138 BGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit des Prellens einer Prostituierten um ihren Lohn im Rahmen des Betruges - Stellungnahme zur Untschiedlicehn Gewichtung des Schutzes des Lohnes einer Prostituierten im Strafrecht und der Steuerpflicht dieser Einkünfte nach Einkommenssteuerrecht - Betrug - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AO (1977) § 40; EStG § 22 Nr. 3; StGB § 263
Strafbarkeit des Dirnenbetruges
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 407
- StV 1987, 484
- JR 1988, 125
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Die Prostitution verstößt auch nach heutiger Auffassung regelmäßig gegen die guten Sitten (BGHZ 67, 119, 122 ff). - BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Das hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 373 ausgesprochen.
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Indes wird gesetzeswidrigen Handlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08; BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01) oder Leistungen, die verboten sind oder unsittlichen Zwecken dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 StR 654/88), mögen sie auch "üblicherweise" nur gegen Entgelt (z.B. "Killerlohn") erbracht werden, kein Vermögenswert zuerkannt, da sich das Strafrecht ansonsten in Widerspruch zur übrigen Rechtsordnung setzen würde, wenn es im Rahmen des Betrugstatbestandes nichtigen - weil gesetzeswidrigen - Ansprüchen Schutz gewährte (vgl. auch Eckstein JZ 2012, 101, 104). - BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: …
c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.). - BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
(2) Im Hinblick auf die durch § 1 Satz 1 ProstG herbeigeführte Gesetzeslage bedarf es keiner Anfrage an den 2. und den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ob diese an ihrer vor Inkrafttreten des ProstG ergangenen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373 sowie Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, NStZ 1987, 407) festhalten würden.
- BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16
Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …
Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711). - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten. - BGH, 01.08.2013 - 4 StR 189/13
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten …
Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist (vgl. zu § 263 StGB BGH, Urteil vom 18. Januar 2001 - 4 StR 315/00, NStZ 2001, 258; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1;… SSW-StGB/Satzger, § 263 Rn. 98, 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 128/01, NStZ 2001, 534), kann daher allenfalls bei freiwillig erbrachten sexuellen Handlungen einer Prostituierten die Rede sein. - BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00
Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft
Jedoch kann die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB gehören, wenn solche Leistungen üblicher Weise nur gegen Entgelt erbracht werden (RGSt 68, 379, 380; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; BGH NStZ 1998, 85;… vgl. auch Lackner und Cramer jeweils aaO). - LG Bad Kreuznach, 04.12.2012 - 1025 Js 18093/10
Betrug: Tatbestandsverwirklichung durch Nicht-Bezahlung einer nach unmoralischem …
Zwar ist zutreffend, dass vor Einführung des Prostitutionsgesetzes dann kein Betrug vorgelegen hat, wenn der Freier seine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht hat, um die Prostituierte zur Vorleistung zu bewegen (vgl. BGH NJW 1953, 1839; BGH NStZ 1987, 407). - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 31.87
Rechtsmittel
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten. - BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
Rechtsmittel
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten. - OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89
Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung …
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 28.87
Rechtsmittel
- OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Ws 354/88
Berichtigungsbeschluss betreffend ein Fehlzitat in einer gerichtlichen …
- OLG Hamm, 10.12.1998 - 3 Ss 960/98
Betrug, Freispruch, Unterlassen, besonderes Vertrauensverhältnis, Vortäuschen …
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Rechtsprechung
| AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verstoß gegen Untersagung der Ausübung der Prostitution durch Gesundheitsbehörde; Möglichkeit einer Infektion eines Mannes durch ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer HIV-infizierten Frau; Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit wegen sozialer und ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aidshilfe.de
, S. 3 (Ausführliche Zusammenfassung)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 223a
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2314
- NJW 1988, 792 (Ls.)
- NStZ 1987, 407
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862). - BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
RGZ 165, 336 für Schrlach, BGHZ 8, 243 für Lues, OLG Köln NJW 1985, 1402 f [OLG Köln 17.12.1984 - 7 U 27/84] ür Hepatitis B, weitere Nachweise bei Deutsch NJW 1986, 757 Fußnote). - BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59
Herbert Blankenhorn
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862).
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862). - BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Ein Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung gem. §§ 224, 22, 23 I StGB - in Form des Verfallens in Siechtum - ist dagegen vorliegend nicht gegeben: Während für die vollendete schwere Körperverletzung die Vollendung des Grundtatbestandes nach den §§ 223, 223 a StGB und bezüglich der schweren Folgen bedingter Vorsatz oder gem. § 18 StGB wenigstens Fahrlässigkeit erforderlich sind (bei direktem Vorsatz ist § 225 StGB erfüllt), ist eine versuchte schwere Körperverletzung nur dann gegeben, wenn auf subjektiver Seite bezüglich der schweren Folgen mindestens bedingter Vorsatz gegeben ist, Fahrlässigkeit genügt insoweit nicht (HG St 61, 179 zu § 239 II StGB ; BGHSt 21, 194 f. zu § 224 StGB ;… LK-Hirsch a.a.O. § 224 Rz. 30 m.w.N.). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311;… weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (…vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt. - RG, 19.09.1921 - VI 191/21
Tierarzt; Rechtspflicht zum Handeln (§ 823 BGB.).
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Hierunter fallen seit jeher auch die Ansteckung mit einer Krankheit, insbesondere einer Geschlechtskrankheit (LK-Hirsch, StGB, 10 Aufl. Berlin 1981, § 223 Rz. 11 mit der Einschränkung, daß bloß ansteckungsgefährdendes Verhalten nicht genügt; Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl. München 1986, § 223 Rz. 6; ferner aus der Zivilrechtsprechung RGZ 102, 372 für Milzbrand. - BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67
Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862). - BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76
Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Eine weitere Strafmilderung nahm das Gericht im Hinblick darauf vor, daß die gefährliche Körperverletzung jeweils nur versucht wurde: Unter Beachtung der von § 23 II StGB eröffneten grundsätzlichen Möglichkeit der Wahl des Vollendungsstrafrahmens mit anschließender Milderung oder des Versuchsstrafrahmens ist das Gericht in Anwendung der gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vgl. BGHSt 16, 351; 17, 266; 26, 311;… weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle a.a.O. § 23 Rz. 3) von dem Strafrahmen des § 49 I StGB ausgegangen; dabei hat das Gericht zum einen den Umstand in die Gesamtabwägung eingestellt, daß die Angeklagte den weiteren Verlauf der Tat "nicht mehr in der Hand hatte", was allerdings dadurch relativiert wird, daß dieses hier sonst bedeutsame Kriterium der Erscheinungsform des Versuchs (…vgl. H.-J. Bruns, Leitfaden des Strafzumessungsrechts, 1. Aufl. Köln usw. 1980, S. 146 f.) angesichts der Natur der Tat - eine Abgrenzung z.B. zwischen unbeendetem und beendetem Versuch ist vorliegend nicht möglich - für die Ermittlung der etwaigen kriminellen Energie wenig ergibt. - RG, 13.04.1942 - 2 D 78/42
Untreue kann begehen, wer die Pflicht verletzt, einen anderen zu beaufsichtigen.
Auszug aus AG München, 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87
Die Rechtsprechung verlangt, daß der Täter (mindestens) "gleichwohl" die Tat durchführen (BGHSt 14, 240, 256 f.), sich mit dem Erfolgseintritt "abfinden" (BGHSt 7, 363, 369), den Erfolg "billigen" (RGSt 33, 4, 6; 72, 36, 43 f.; 76, 115, 116; BGHSt 7, 363, 369) müsse, wobei auch (höchst) unerwünschte Erfolge, die der Täter lieber vermieden hätte, "billigend in Kauf genommen" werden können (BGHSt 7, 363; 14, 240, 256; NJW 1963, 2236; 1968, 660, 661 [BGH 09.02.1968 - 4 StR 582/67] ; OLG Köln NJW 1973, 861, 862). - BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62
Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände - …
- RG, 20.12.1937 - 2 D 590/37
1. Kann die nachträgliche Genehmigung der Devisenstelle die Strafbarkeit …
- OLG Köln, 16.01.1973 - Ss 222/72
- OLG Köln, 17.12.1984 - 7 U 27/84
- RG, 07.12.1899 - 4196/99
Zur Begriffsbestimmung des Eventualdolus.
- LG München I, 02.03.1987 - Ks 123 Js 3265/87
- RG, 17.11.1931 - IX 320/31
1. Zur Frage des Verschuldens bei Übertragung einer Geschlechtskrankheit. 2. Kann …
- RG, 13.12.1940 - III 46/40
Über den Beweis des ersten Anscheins für die Entstehungsursache von Krankheiten, …
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
In Anbetracht dessen, daß ein HlV-Infizierter mit dem Eintritt des Virus in den Organismus seinerseits infektiös wird und dies für die gesamte Dauer seines weiteren Lebens bleibt (…vgl. hierzu und zu sonstigen medizinischen Gesichtspunkten Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch 255. Aufl. 1986 Stichwort AIDS; Laufs/ Laufs NJW 1987, 2257; Frösner AIFO 1987, 61; Buchborn MedR 1987, 260), muß dies in gleicher Weise und erst recht für die Ansteckung mit der - bislang nicht heilbaren und bei Ausbruch regelmäßig tödlich verlaufenden - Immunschwächekrankheit AIDS gelten (allgemeine Meinung, vgl. Lang AIFO 1986, 148, 149; Deutsch NJW 1986, 757; Eberbach, Rechtsprobleme der HTLV-III-Infektion - AIDS - 1986 S. 5; ders. JR 1986, 230, 231; NStZ 1987, 141, 142; MedR 1987, 267, 268; AIFO 1988, 307, 308; Bruns NJW 1987, 693 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; ders. MDR 1987, 353, 356 [OLG Köln 30.04.1987 - 5 W 39/87]; Herzberg AIFO 1987, 52, 53; ders. JuS 1987, 777, 778; NJW 1987, 1461, 1462; Arloth NStZ 1987, 408; ders. MedR 1987, 290, 291; Schlund AIFO 1986, 564; Teichner NJW 1986, 761; Herzog/Nestler-Tremel StV 1987, 360, 363; Geppert Jura 1987, 668, 669; Bottke in Schünemann/Pfeiffer, Die Rechtsprobleme von AIDS 1988 S. 171, 179;… ebenso Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 223 Rdn. 6 b;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 223 Rdn. 5;… Horn in SK 4. Aufl. § 223 Rdn. 22 a; ferner AG München NStZ 1987, 407 = NJW 1987, 2314 [AG München 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87]; LG München I AIFO 1987, 648; LG Hechingen AIFO 1988, 220; aA AG Kempten NJW 1988, 2313 [AG Kempten 01.07.1988 - Ls 11 Js 393/88]).So verhält es sich aber, wenn jemand, dem bekannt ist, daß er HIV-infiziert ist, geschlechtlich verkehrt mit einem anderen, den er von der Infektlosität und der mit einer Ansteckung verbundenen Lebensgefahr nicht informiert hat (ebenso die überwiegende Meinung, vgl. Eberbach ZRP 1987, 395, 396 f.;… Geppert a.a.O. S. 671; Herzberg NJW 1987, 2283, 2284;… Helgerth a.a.O.;… Bottke in Schünemann/Pfeiffer a.a.O. S. 205 ff.; AG München NStZ 1987, 407 = NJW 1987, 2314 [AG München 06.05.1987 - 462 Ds 123 Js 3284/87];… aA Bruns MDR 1987, 353, 356 [OLG Köln 30.04.1987 - 5 W 39/87] und NJW 1987, 2281, 2282 sowie Herzog/ Nestler-Tremel a.a.O. S. 369, 370 im Hinblick auf erkennbare Risikosituationen;… vgl. ferner Kreuzer a.a.O. S. 46).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.01.1987 - 3 Ss 217/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 407
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1981 - 4 StR 719/80
Zusammenhang des strafbaren Verhaltens der Angeklagten mit ihrer …
Auszug aus OLG Celle, 22.01.1987 - 3 Ss 217/86
Nach der Rechtsprechung (BGH StV 1981, 177 ; bei Schoreit NStZ 1982, 64 und bei Schmidt MDR 1985, 2) und einem Teil der Literatur (…Dreher/Tröndle, StGB , 43. Aufl., § 21 Rdn. 4;… Schönke/Schröder-Lenckner, 22. Aufl.1 § 21 Rdn. 10;… SK-Rudolphi, § 21 Rdn. 2; Witter, Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Bd. II, S. 1040) begründet die Drogenabhängigkeit für sich allein nicht einmal stets das Vorliegen des § 21; verminderte Schuldfähigkeit kommt danach nur bei langjährigem Drogenkonsum und einhergehender schwerer Persönlichkeitsveränderung in Betracht. - OLG Celle, 16.05.1986 - 3 Ss 92/86
Auszug aus OLG Celle, 22.01.1987 - 3 Ss 217/86
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Mai 1986 - 3 Ss 92/86 -, wo zu der Drogenabhängigkeit zusätzlich noch der bis Tatzeit hin andauernde hohe Heroinkonsum - zwei bis vier Spritzen Heroin pro Woche über viele Monate hinweg - hinzukam).
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