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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 05.09.1989 | BVerfG, 06.12.1989

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,688
BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89 (https://dejure.org/1989,688)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1989 - 2 StR 353/89 (https://dejure.org/1989,688)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1989 - 2 StR 353/89 (https://dejure.org/1989,688)
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Verletzung eines Dritten

§ 16 StGB, aberratio ictus, Berücksichtigung bei der Strafzumessung;

§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1, § 46 StGB, keine nochmalige - abstrakte - Berücksichtigung des Umstandes, daß es beim Versuch geblieben ist, innerhalb des bereits gemilderten Strafrahmens

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - Milderung des Strafrahmen wegen Versuchs - Bemessung der Strafe innerhalb des gemilderten Strafrahmens - Berücksichtigung von Umständen, die zu einer Strafrahmenmilderung geführt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB §§ 23, 46, 49
    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3230
  • MDR 1989, 1113
  • NStZ 1990, 30
  • StV 1990, 62
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (20)

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,786
BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89 (https://dejure.org/1989,786)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1989 - 1 StR 390/89 (https://dejure.org/1989,786)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1989 - 1 StR 390/89 (https://dejure.org/1989,786)
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Spielverluste - Gasrevolver

§§ 211, 22, 24 StGB, unbeendeter Versuch, außertatbestandliches Handlungsziel, § 15 StGB, bedingter Vorsatz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch - Raubmord - Bedingter Tötungsvorsatz

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rücktritt vom Versuch eines Raubmordes bei bedingtem Tötungsvorsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StGB (1975) § 24 Abs. 1
    Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 263
  • MDR 1989, 1114
  • NStZ 1990, 30
  • StV 1990, 63
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).

    Danach ist der Versuch unbeendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt glaubt, der Eintritt des Erfolges sei nicht möglich, und er von weiteren Handlungen absieht, die noch zum Erfolg führen könnten (BGHSt 35, 90, 92).

    Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Darin, daß er dies unterläßt, kann kein strafbefreiender Rücktritt liegen (zu einem gescheiterten Erpressungsversuch vgl. BGH…, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; vgl. dazu BGHSt 34, 53, 56).

    Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).

    Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Diese Feststellungen rechtfertigen den Vorwurf des schweren Raubes im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu BGHSt 24, 136; BGH NStZ 1981, 301;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1; BGH, Urt. vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89).

    Auch mit Gaswaffen können - zumindest durch aufgesetzt oder im Nahbereich abgegebene Schüsse - lebensgefährliche Verletzungen verursacht werden (Apel GewArch 1985, 295; Sattler/Wagner Kriminalistik 1986, 485; ebenso BGH, Urt. vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89).

  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86

    Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89

    Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Diese Rechtsprechung gilt, wie der Senat mit seinen Beschlüssen vom 28. Februar 1989 - 1 StR 36/89 (bei Holtz MDR 1989, 681 = JZ 1989, 651 = NStZ 1989, 317 = StV 1989, 247), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89 - klargestellt hat, auch für die Fälle, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter von vornherein nur ein bestimmtes Ziel erreichen will, etwa dem anderen "einen Denkzettel zu verpassen" oder ihn kampfunfähig zu machen, und er dieses Ziel mit seiner Handlung auch erreicht.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295; ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …

    Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295; ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).
  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere …

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

  • BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86

    Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch

  • BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89

    Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung …

  • BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85

    Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …

  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86

    Beendigung eines Versuchs einer Tötung

  • BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88

    Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch

  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 611/86

    Vorliegen einer Schusswaffe bei einer Gaspistole mit Gasaustritt nach vorne - …

  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88

    Vorsatz bei einer Messerstecherei mit Körperschaden - Unterscheidung zwischen …

  • BGH, 06.05.1987 - 2 StR 122/87

    Voraussetzungen eines erfolgreichen Rücktritts nach einem fehlgeschlagenen …

  • BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89

    Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Für den unbeendeten Versuch, von dem damit auszugehen sei, halte der Senat an seiner in mehreren Entscheidungen aus dem Jahr 1989 (NStZ 1989, 317; NStZ 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20; Beschluß vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89) dargelegten Auffassung fest, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter, der die weitere Tatausführung aufgebe, weil er sein vorgreifliches Ziel erreicht habe und in diesem Zeitpunkt nicht mit dem Eintritt des Todes rechne, durch bloßes Nichtweiterhandeln freiwillig vom Versuch der Tat zurücktreten könne.

    An der früheren Rechtsprechung des Senats (NJW 1984, 1693; StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - NStZ 1990, 30, 31) halte er nicht fest.

    Rn. 21 1. Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).

    Auch von der früher erwogenen Möglichkeit, im Falle "optimaler Zielerreichung" einen Rücktritt in Frage zu stellen (NStZ 1990, 30, 31), hat er Abstand genommen.

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89

    Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …

    Die Orientierung an der Perspektive des Tatplans hat der BGH im Jahr 1982 aufgegeben (…BGHSt 31, S. 170 ff. [hier: III (310) 98 a-b];… vgl. auch BGHSt 35, S. 90 ff [hier: III (310) 147 c];… BGH NStZ 1989, S. 317; BGH NStZ 1990, S. 30).

    Der Versuch ist jedoch beendet, wenn der Täter den Erfolgseintritt nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung für möglich hält (BGH NStZ 1990, S. 30 [hier: III (310) 174 c-d]; vgl. auch die Vertreter der Einheitstheorie [Gesamtbetrachtungslehre;… Theorie der natürlichen Handlungseinheit]: Roxin, Festschrift für Heinitz, 1972, S. 267 ff.; ders., JuS 198l, S. 1 ff., 6 ff.;… Sk-Rudolphi, § 24 Rdn. 14, m. w. N.).

    Auch der 1. Senat (BGH NStZ 1990, S. 30 [hier: III (310) 174 c-d]) hat den zunächst allgemein aufgestellten Satz, daß für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch der "Rücktrittshorizont« des Täters maßgebend sei, eingeschränkt und in einer späteren Entscheidung zwischen einfacher (normaler) und "optimaler Zielerreichung« unterschieden.

  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Ob das auch für den Täter gilt, der - wie im vorliegenden Fall - dem anderen mit bedingtem Tötungsvorsatz einen "Denkzettel" verpassen will, dieses Ziel mit einem Stich erreicht und daraufhin vom Opfer abläßt, ist umstritten (vgl. BGHSt 35, 90; BGH NJW 1990, 522 [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89]; BGH NStZ 1989, 317; 1990, 30; 1990, 317;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3 sowie Versuch, unbeendeter 20, 23; vgl. dazu Schall JuS 1990, 623; Lampe JuS 1989, 610; Streng JZ 1990, 212; Puppe NStZ 1986, 14; 1990, 433) [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89].

    Der Senat hält an seiner im Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30) und den Beschlüssen vom 28. Februar 1989 (NStZ 1989, 317), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 (…BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20) dargelegten Auffassung fest.

    Soweit der vorliegende Beschluß von früheren Entscheidungen des Senats abweicht (Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 - NJW 1984, 1693; Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89 - NStZ 1990, 30, 31), hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Aus seiner Sicht hinreichend verläßlich kann er aber die Erfolgsaussichten seines Tuns erst in dem Zeitpunkt beurteilen, in dem er sein Handeln in dem Sinne beendet, daß er die Entscheidung trifft, im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht weiterzuhandeln (vgl. dazu u.a. BGHSt 31, 170, 176; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/298; 35, 90, 91/92; 36, 224, 225/226; BGH NStZ 1990, 30).
  • BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90

    Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels

    Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (…BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen.
  • BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89

    Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel, …

    Dagegen ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jüngst von seiner früheren Auffassung, daß mit Erreichen des Ziels, um dessentwillen der Täter einen (weitergehenden) tatbestandsmäßigen Erfolg in Kauf nimmt, der Versuch beendet und damit strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich sei (NJW 1984, 1693 und StV 1986, 15), ausdrücklich abgerückt (Beschluß vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89; vgl. jedoch auch Urteil dieses Senats vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89).
  • BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91

    Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat

    Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch (die für die Rücktrittsmöglichkeit wesentlich ist) kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach Ausführung seiner Tathandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - hier: des Todes der Ehefrau - für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1990, 30).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00

    Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …

    Nach der seit vielen Jahren gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227 - GSSt; BGH NStZ 1986, 264 f. und 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 II Versuch, beendeter 2, 3 ,5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17 und Versuch, fehlgeschlagener 8; BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 4 a).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid; …

    Bei dieser Sachlage war der Kläger auf eine entsprechende Aufforderung des Beklagten als Straßenverkehrsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des 12. Senats (siehe z.B. den Beschluß vom 12. März 1992 - 12 M 9005/91 (unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 -, NJW 1990, 263) und den Beschluß vom 2. April 1992 - 12 M 1258/92 -) nach § 15 b Abs. 2 StVZO verpflichtet, auf seine Kosten ein Eignungsgutachten beizubringen.
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 414/93

    Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Täterhandlungen auf einen bedingten …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1215
BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 (https://dejure.org/1989,1215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 30
  • NStZ 1991, 30
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
    Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.;… a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …

    Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …

    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , …und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377).
  • BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …

    Rn. 13 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Verfassungs wegen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat jedenfalls dann ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204, und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, nicht veröffentlicht).
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