Rechtsprechung
| BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89 |
Verletzung eines Dritten
§ 16 StGB, aberratio ictus, Berücksichtigung bei der Strafzumessung;
§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1, § 46 StGB, keine nochmalige - abstrakte - Berücksichtigung des Umstandes, daß es beim Versuch geblieben ist, innerhalb des bereits gemilderten Strafrahmens
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchte gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung - Milderung des Strafrahmen wegen Versuchs - Bemessung der Strafe innerhalb des gemilderten Strafrahmens - Berücksichtigung von Umständen, die zu einer Strafrahmenmilderung geführt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3230
- MDR 1989, 1113
- NStZ 1990, 30
- StV 1990, 62
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (20)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. auch BGHSt 16, 351, 354; 26, 311; BGH NStZ 1987, 504; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH StV 1982, 522; BGH NStZ 1984, 548; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f;… ebenso das Schrifttum: Lackner, StGB 18. Aufl. § 49 Anm. 5;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2 c;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 49;… Horn in SK StGB 5. Aufl. § 46 Rdn. 157;… Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; Zipf JR 1977, 158 f; Hettinger, Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, 1982 S. 172).Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85).
- BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76
Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. auch BGHSt 16, 351, 354; 26, 311; BGH NStZ 1987, 504; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH StV 1982, 522; BGH NStZ 1984, 548; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f;… ebenso das Schrifttum: Lackner, StGB 18. Aufl. § 49 Anm. 5;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2 c;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 49;… Horn in SK StGB 5. Aufl. § 46 Rdn. 157;… Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; Zipf JR 1977, 158 f; Hettinger, Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, 1982 S. 172).Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85).
- BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87
Milderungsgründe - Doppelverwertung
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. auch BGHSt 16, 351, 354; 26, 311; BGH NStZ 1987, 504; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH StV 1982, 522; BGH NStZ 1984, 548; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f;… ebenso das Schrifttum: Lackner, StGB 18. Aufl. § 49 Anm. 5;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 50 Rdn. 2 c;… Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 49;… Horn in SK StGB 5. Aufl. § 46 Rdn. 157;… Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 46 Rdn. 107; Zipf JR 1977, 158 f; Hettinger, Das Doppelverwertungsverbot bei strafrahmenbildenden Umständen, 1982 S. 172).Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85).
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87
Beendigung des Diebstahls
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85). - BGH, 04.06.1985 - 2 StR 127/85
Grenze der Strafzumessung in neuer Tatsachenverhandlung nach beiderseits …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar allgemein, also nicht nur für die Strafrahmenmilderung wegen Annahme eines minder schweren Falles (BGH StV 1982, 71 f; 1983, 60; 1984, 151; 1985, 54 f; 1985, 234; BGH NJW 1987, 2687 f;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 1;… BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 und 3) und diejenige nach den §§ 21, 49 StGB (BGHSt 26, 311; BGH StV 1982, 522; 1986, 340; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 2 und 4), sondern ebenso auch für die Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs (BGHSt 16, 351; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 561/85). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
- BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch
- BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne
- BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84
Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - …
- BGH, 18.11.1983 - 2 StR 549/83
Verwertung strafmildernder Gesichtspunkte bei der Strafzumessung - Verringerung …
- BGH, 05.12.1985 - 4 StR 561/85
Maßgebende Umstände für die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration im …
- BGH, 30.01.1987 - 2 StR 692/86
Geringes Gewicht eines zur Begründung für die Annahme eines minder schweren …
- BGH, 24.01.1986 - 2 StR 736/85
Möglichkeit des Zusammentreffens von Raub mit leichtfertig verursachter …
- BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
Strafrahmenwahl als Teil der Strafzumessung und Sache des Tatrichters - …
- BGH, 13.10.1981 - 1 StR 607/81
Nichtberücksichtigung von gesetzlichen Strafmilderungsgründen
- BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16
Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Der die Milderung des Strafrahmens bewirkende Grund als solcher scheidet allerdings insoweit aus (BGH, Beschluss vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87; Urteil vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2 und 5). - BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten …
Darauf hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere Dauerdelikten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2;… vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - die Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten aufgebaut (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47). - BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin …
Voraussetzung für eine solche Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier oder mehrerer an sich selbstständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbstständigen Delikte und dem sie verbindenden, sich über einen gewissen Zeitraum hinziehenden (Dauer-) Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht (RGSt 68, 216, 218; BGHSt 28, 18, 20; BGH NJW 1975, 985, 986; NStZ 1984, 262; 2008, 209; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 5, 6;… vgl. auch Fischer aaO vor § 52 Rdn. 30;… Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 27, 29 jeweils m. w. N.).
- BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
Aus diesem Grund nahm die Rechtsprechung Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat an (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.) und gelangte infolgedessen - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere bei Dauerdelikten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2;… vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - zur Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Variante 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47). - LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21
Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …
Der vermeidbare Verbotsirrtum als solcher musste insoweit jedoch außer Betracht bleiben, da er bereits die Strafrahmenverschiebung nach §§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB ausgelöst hat (vgl. BGH, NStZ 1990, 30; NStZ 1987, 504).Die den vertypten Milderungsgründen nach § 13 Abs. 2, § 17 Satz 2 und § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB zugrunde liegenden Umstände als solche waren, da sie jeweils bereits zur Anwendung von § 49 Abs. 1 StGB geführt haben, hierbei allerdings nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. nochmals BGH, NStZ 1990, 30; NStZ 1987, 504).
- BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04
Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat); …
Zutreffend ist zwar, daß ein vertypter Strafmilderungsgrund, der zur Verschiebung des Strafrahmens geführt hat, keine Bedeutung mehr für die Findung der angemessenen Strafe entfalten kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2, 5). - BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19
Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete …
Wenn in einzelnen Entscheidungen darauf hingewiesen wird, der vertypte Milderungsgrund "als solcher' dürfe bei der Strafzumessung im engeren Sinne nicht berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87; Senat, Urteil vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, NJW 1989, 3230), so ist damit nicht gemeint, dass ein bestimmter Milderungsgrund verbraucht sei, sondern lediglich klargestellt, dass das abstrakt-rechtliche Wertungsergebnis als solches, das die gesetzliche Grundlage für die Strafrahmenmilderung bietet, selbst keinen strafzumessungserheblichen Umstand darstellt. - BGH, 23.10.2024 - 2 StR 471/23
Besitz von Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme); …
Diese war als gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund bereits Anlass für die nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB obligatorisch vorzunehmende Strafrahmenverschiebung, so dass eine erneute - doppelte - abstrakt-rechtliche Wertung allein der Beteiligungsform außer Betracht zu bleiben hatte (vgl. zu § 50 StGB BGH, Urteile vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, NStZ 1990, 30, und vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140, 141;… Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 StR 535/92, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 5;… MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 50 Rn. 4). - BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22
Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der …
Denn diese Besonderheit trifft für jeden denkbaren Punkt der Skala des gemilderten Strafrahmens zu und ist deshalb nicht geeignet, als Differenzierungsmerkmal für die Bestimmung der angemessenen Strafe innerhalb dieses Rahmens zu dienen (vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, 354 und vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 5; Beschlüsse vom 24. März 1976 - 2 StR 101/76, BGHSt 26, 311 …und vom 27. Juli 1987 - 3 StR 308/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2; für die entsprechende Rechtslage bei § 21 StGB: BGH…, Urteil vom 31. Juli 1984 - 1 StR 330/84 Rn. 7; für die Beihilfe: BGH bei Holtz MDR 1980, 453 f.; für § 213 StGB: BGH…, Urteil vom 7. Februar 2017 - 5 StR 483/16 Rn. 26). - BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99
Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der …
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die jeweiligen konkret - tatsächlichen Besonderheiten, etwa einer Versuchstat (BGHR StGB § 46 II Gesamtbewertung 5) oder die den jeweiligen vertypten Milderungsgrund näher konkretisierenden Tatumstände. - BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92
Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des …
- BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25
Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …
- OLG Braunschweig, 14.07.2025 - 1 ORs 20/25
Strafzumessung, sexuelles Missbrauch, Strafmilderung, Strafaussetzung zur …
- BGH, 23.05.2000 - 4 StR 135/00
Verklammerung mehrerer Delikte zur Tateinheit
- OLG Celle, 17.05.2019 - 2 Ss 59/19
Selbständige Prüfungspflicht bei gewerbsmäßigem Betrug
- BGH, 05.05.2009 - 5 StR 50/09
Mord (Heimtücke); Beweiswürdigung (Widerspruchsfreiheit der Feststellungen); …
- BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Strafmilderung bei versuchtem Mord
- BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision; …
- BGH, 30.04.1998 - 4 StR 91/98
Sexuelle Nötigung und räuberische Erpressung
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 540/97
Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung - …
- BGH, 06.10.1992 - 1 StR 636/92
Annahme eines besonders schweren Falles bei Verwirklichung eines Regelbeispiels - …
- BGH, 26.06.1990 - 1 StR 262/90
Verfahrensrüge gegen die Verlesung eines Schriftstückes bei Fehlen von Angaben …
- BGH, 11.11.1997 - 1 StR 529/97
- OLG Köln, 28.06.1996 - Ss 281/96
- BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/96
- BGH, 07.02.1996 - 2 StR 97/95
Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen zur Bewährung - …
- BGH, 17.08.1993 - 1 StR 477/93
Fehlerhaftigkeit von Strafzumessungserwägungen
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Rechtsprechung
| BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89 |
Spielverluste - Gasrevolver
§§ 211, 22, 24 StGB, unbeendeter Versuch, außertatbestandliches Handlungsziel, § 15 StGB, bedingter Vorsatz
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch - Raubmord - Bedingter Tötungsvorsatz
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Rücktritt vom Versuch eines Raubmordes bei bedingtem Tötungsvorsatz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
StGB (1975) § 24 Abs. 1
Rücktritt vom Versuch bei bedingtem Tötungsvorsatz
Papierfundstellen
- NJW 1990, 263
- MDR 1989, 1114
- NStZ 1990, 30
- StV 1990, 63
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (21)
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).Danach ist der Versuch unbeendet, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt glaubt, der Eintritt des Erfolges sei nicht möglich, und er von weiteren Handlungen absieht, die noch zum Erfolg führen könnten (BGHSt 35, 90, 92).
Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86
Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Darin, daß er dies unterläßt, kann kein strafbefreiender Rücktritt liegen (zu einem gescheiterten Erpressungsversuch vgl. BGH…, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; vgl. dazu BGHSt 34, 53, 56).Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18).Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
- BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89
Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Diese Feststellungen rechtfertigen den Vorwurf des schweren Raubes im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. dazu BGHSt 24, 136; BGH NStZ 1981, 301;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Schußwaffe 1; BGH, Urt. vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89).Auch mit Gaswaffen können - zumindest durch aufgesetzt oder im Nahbereich abgegebene Schüsse - lebensgefährliche Verletzungen verursacht werden (Apel GewArch 1985, 295; Sattler/Wagner Kriminalistik 1986, 485; ebenso BGH, Urt. vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89).
- BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82
Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295;… ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18). - BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89
Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 07.02.1986 - 3 StR 25/86
Benzinguß - § 24 StGB, fehlgeschlagener Versuch, Wechsel des Angriffsmittels, …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für Fälle, in denen der Täter mit direktem Tötungsvorsatz handelte, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß der Verzicht auf ein Weiterhandeln, sei es mit dem bereits eingesetzten Mittel, sei es mit einem sonstigen zur Hand liegenden Mittel, als Rücktritt gewertet werden kann (BGHSt 33, 295, 297; 34, 53, 56; 35, 90, 94; BGH NStZ 1986, 264, 265;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 5; BGH…, Urt. vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89
Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Diese Rechtsprechung gilt, wie der Senat mit seinen Beschlüssen vom 28. Februar 1989 - 1 StR 36/89 (bei Holtz MDR 1989, 681 = JZ 1989, 651 = NStZ 1989, 317 = StV 1989, 247), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89 - klargestellt hat, auch für die Fälle, in denen der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter von vornherein nur ein bestimmtes Ziel erreichen will, etwa dem anderen "einen Denkzettel zu verpassen" oder ihn kampfunfähig zu machen, und er dieses Ziel mit seiner Handlung auch erreicht. - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295; ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87
Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt …
Auszug aus BGH, 05.09.1989 - 1 StR 390/89
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowohl dann, wenn ein genauer Tatplan nicht besteht, als auch beim Vorliegen eines festumrissenen Tatplans darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (BGHSt 35, 90 im Anschluß an BGHSt 31, 170 und 33, 295; ebenso BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 5, 6; Versuch, unbeendeter 2 bis 4, 6, 7, 9, 11 bis 18). - BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71
Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere …
- BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81
'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe
- BGH, 08.09.1986 - 3 StR 259/86
Straftaten gegen das Leben: Rücktritt vom Tötungsversuch
- BGH, 13.04.1989 - 1 StR 119/89
Rechtsprechungsänderung zum beendeten und unbeendeten Versuch - Abgrenzung …
- BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …
- BGH, 25.02.1987 - 3 StR 561/86
Beendigung eines Versuchs einer Tötung
- BGH, 23.08.1988 - 4 StR 366/88
Abgrenzung des unbeendeten von dem beendeten Versuch
- BGH, 12.02.1987 - 4 StR 611/86
Vorliegen einer Schusswaffe bei einer Gaspistole mit Gasaustritt nach vorne - …
- BGH, 27.04.1988 - 3 StR 119/88
Vorsatz bei einer Messerstecherei mit Körperschaden - Unterscheidung zwischen …
- BGH, 06.05.1987 - 2 StR 122/87
Voraussetzungen eines erfolgreichen Rücktritts nach einem fehlgeschlagenen …
- BGH, 11.07.1989 - 1 StR 341/89
Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Für den unbeendeten Versuch, von dem damit auszugehen sei, halte der Senat an seiner in mehreren Entscheidungen aus dem Jahr 1989 (NStZ 1989, 317; NStZ 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20; Beschluß vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89) dargelegten Auffassung fest, daß auch der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter, der die weitere Tatausführung aufgebe, weil er sein vorgreifliches Ziel erreicht habe und in diesem Zeitpunkt nicht mit dem Eintritt des Todes rechne, durch bloßes Nichtweiterhandeln freiwillig vom Versuch der Tat zurücktreten könne.An der früheren Rechtsprechung des Senats (NJW 1984, 1693; StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - NStZ 1990, 30, 31) halte er nicht fest.
Rn. 21 1. Nach der neueren und inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17).
Auch von der früher erwogenen Möglichkeit, im Falle "optimaler Zielerreichung" einen Rücktritt in Frage zu stellen (NStZ 1990, 30, 31), hat er Abstand genommen.
- BGH, 28.02.1989 - 1 StR 36/89
Abgrenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch - Rücktritt vom Versuch - …
Die Orientierung an der Perspektive des Tatplans hat der BGH im Jahr 1982 aufgegeben (…BGHSt 31, S. 170 ff. [hier: III (310) 98 a-b];… vgl. auch BGHSt 35, S. 90 ff [hier: III (310) 147 c];… BGH NStZ 1989, S. 317; BGH NStZ 1990, S. 30).Der Versuch ist jedoch beendet, wenn der Täter den Erfolgseintritt nach Abschluß der letzten Ausführungshandlung für möglich hält (BGH NStZ 1990, S. 30 [hier: III (310) 174 c-d]; vgl. auch die Vertreter der Einheitstheorie [Gesamtbetrachtungslehre;… Theorie der natürlichen Handlungseinheit]: Roxin, Festschrift für Heinitz, 1972, S. 267 ff.; ders., JuS 198l, S. 1 ff., 6 ff.;… Sk-Rudolphi, § 24 Rdn. 14, m. w. N.).
Auch der 1. Senat (BGH NStZ 1990, S. 30 [hier: III (310) 174 c-d]) hat den zunächst allgemein aufgestellten Satz, daß für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch der "Rücktrittshorizont« des Täters maßgebend sei, eingeschränkt und in einer späteren Entscheidung zwischen einfacher (normaler) und "optimaler Zielerreichung« unterschieden.
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92
Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch
Ob das auch für den Täter gilt, der - wie im vorliegenden Fall - dem anderen mit bedingtem Tötungsvorsatz einen "Denkzettel" verpassen will, dieses Ziel mit einem Stich erreicht und daraufhin vom Opfer abläßt, ist umstritten (vgl. BGHSt 35, 90; BGH NJW 1990, 522 [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89]; BGH NStZ 1989, 317; 1990, 30; 1990, 317;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 3 sowie Versuch, unbeendeter 20, 23; vgl. dazu Schall JuS 1990, 623; Lampe JuS 1989, 610; Streng JZ 1990, 212; Puppe NStZ 1986, 14; 1990, 433) [BGH 20.09.1989 - 2 StR 251/89].Der Senat hält an seiner im Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30) und den Beschlüssen vom 28. Februar 1989 (NStZ 1989, 317), vom 13. April 1989 - 1 StR 119/89 - und vom 11. Juli 1989 (…BGHR StGB § 24 Abs. 1 Nr. 1 Versuch, unbeendeter 20) dargelegten Auffassung fest.
Soweit der vorliegende Beschluß von früheren Entscheidungen des Senats abweicht (Urteil vom 14. Februar 1984 - 1 StR 849/83 - NJW 1984, 1693; Beschluß vom 13. August 1985 - 1 StR 409/85 - StV 1986, 15; vgl. auch - in einer nicht tragenden Erwägung - Urteil vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89 - NStZ 1990, 30, 31), hält der Senat daran nicht fest.
- BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91
Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch
Aus seiner Sicht hinreichend verläßlich kann er aber die Erfolgsaussichten seines Tuns erst in dem Zeitpunkt beurteilen, in dem er sein Handeln in dem Sinne beendet, daß er die Entscheidung trifft, im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht weiterzuhandeln (vgl. dazu u.a. BGHSt 31, 170, 176; 33, 295, 297 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]/298; 35, 90, 91/92; 36, 224, 225/226; BGH NStZ 1990, 30). - BGH, 26.11.1990 - 5 StR 480/90
Rücktritt vom Versuch bei Erreichen des außertatbestandsmäßigen Ziels
Der 1. Strafsenat des BGH hat dies in dem Urteil vom 5. September 1989 (NStZ 1990, 30, 31 = DRsp III (310) 174 c-d, mit Anmerkung Timpe, DRsp III (310) 184) in Ergänzung seines Beschlusses vom 11. Juli 1989 = 1 StR 241/89 (…BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1, Versuch unbeendeter 20) für den Fall "optimaler Zielerreichung" erwogen. - BGH, 20.09.1989 - 2 StR 251/89
Schüsse auf Supermarktleiter - § 24 StGB, außertatbestandliches Handlungsziel, …
Dagegen ist der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs jüngst von seiner früheren Auffassung, daß mit Erreichen des Ziels, um dessentwillen der Täter einen (weitergehenden) tatbestandsmäßigen Erfolg in Kauf nimmt, der Versuch beendet und damit strafbefreiender Rücktritt nicht mehr möglich sei (NJW 1984, 1693 und StV 1986, 15), ausdrücklich abgerückt (Beschluß vom 11. Juli 1989 - 1 StR 341/89; vgl. jedoch auch Urteil dieses Senats vom 5. September 1989 - 1 StR 390/89). - BGH, 10.09.1991 - 1 StR 401/91
Freiwilligkeit des Rücktritts trotz Entdeckung der Tat
Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch (die für die Rücktrittsmöglichkeit wesentlich ist) kommt es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach Ausführung seiner Tathandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges - hier: des Todes der Ehefrau - für möglich hält; maßgebend ist also der "Rücktrittshorizont" des Täters (vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1990, 30). - BGH, 11.02.2000 - 3 StR 3/00
Rücktritt vom Versuch, Abgrenzung fehlgeschlagener, beendeter und unbeendeter …
Nach der seit vielen Jahren gefestigten Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 171; 33, 295, 297; 35, 90, 93; 39, 221, 227 - GSSt; BGH NStZ 1986, 264 f. und 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 II Versuch, beendeter 2, 3 ,5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17 und Versuch, fehlgeschlagener 8; BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 472/99;… Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 24 Rdn. 4 a). - BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Voraussetzungen strafbefreienden Rücktritts darauf an, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170; 33, 295 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 35, 90; BGH NStZ 1986, 264, 312; 1990, 30;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 2, 3, 5, 6 und Versuch, unbeendeter 4, 6, 16, 17; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93 - = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433). - OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90
Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid; …
Bei dieser Sachlage war der Kläger auf eine entsprechende Aufforderung des Beklagten als Straßenverkehrsbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des 12. Senats (siehe z.B. den Beschluß vom 12. März 1992 - 12 M 9005/91 (unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 -, NJW 1990, 263) und den Beschluß vom 2. April 1992 - 12 M 1258/92 -) nach § 15 b Abs. 2 StVZO verpflichtet, auf seine Kosten ein Eignungsgutachten beizubringen. - BGH, 05.08.1993 - 4 StR 414/93
Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Täterhandlungen auf einen bedingten …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Geständnis einer Straftat in einem anderen Ermittlungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unschuldsvermutung - Geständnis - Anderes Verfahren - Ermittlungsverfahren - Widerrufsverfahren
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 07.09.1989 - 32 Js 744/86
- OLG Hamm, 10.10.1989 - 4 Ws 461/89
- BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 30
- NStZ 1991, 30
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.). - BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur …
Auszug aus BVerfG, 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89
Die nach diesem Maßstab ergangene Rechtsprechung, die nahezu einhellig vom Schrifttum gebilligt wird, ist deshalb auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG NStZ 1988, 21 m.w.N.;… a.A. Vogler, zuletzt in Festschrift für Herbert Tröndle zum 70. Geburtstag, 1989, S. 423 f.).
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …
Die Frage, inwieweit sich aus der Unschuldsvermutung weitergehende Anforderungen an die Feststellung einer während der Bewährungszeit begangenen weiteren Straftat ergeben könnten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts NJW 1988, 1715 , NStZ 1991, 30 und NJW 1994, 377 ), ist vorliegend nicht entscheidungserheblich. - BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 74, 358 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30 , …und vom 21. April 1993 - 2 BvR 1706/92 -, NJW 1994, S. 377). - BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …
Rn. 13 Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist von Verfassungs wegen der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat jedenfalls dann ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Beschuldigte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, S. 30;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204, und vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 -, nicht veröffentlicht).
- BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92
Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 74, 358 [372] m.w.N.; BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NStZ 1991, 30 ).Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob es im Falle eines Widerrufs gemäß § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB , worauf der Beschwerdeführer abstellt, von Verfassungs wegen geboten ist, die rechtskräftige Verurteilung wegen einer neuen Straftat abzuwarten (vgl. dazu OLG Celle, StV 1990, 504; OLG Schleswig, StV 1991, 173; OLG München, StV 1991, 174 ), oder ob es ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung hinreicht, daß das Gericht aufgrund eigenständiger Beurteilung erneutes strafbares Verhalten feststellt und hierauf für die Widerrufsentscheidung bestimmte Folgerungen zieht (vgl. BVerfG, NStZ 1991, 30 ; NJW 1988, 1715 [1716]).
- OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19
Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel
Auch ohne rechtskräftige Aburteilung wird der Widerruf der Aussetzung zur Bewährung aber auch dann zulässig sein, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89, juris Rn. 4, NStZ 1991, 30;… Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 23.04.2008 - 2 BvR 572/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.08.2008, a.a.O., Rn. 13) und dieses Geständnis nachfolgend nicht widerrufen wurde (siehe hierzu auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 17.10.2017 - 1 Ws 118/17, juris Rn. 10, OLGSt StGB § 56f Nr. 64, m.w.N.). - OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …
Dagegen soll der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer neuen Straftat auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig sein, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1989 - 2 BvR 1741/89, juris Rn. 4, NStZ 1991, 30;… Beschluss vom 09.12.2004, a.a.O., Rn. 4;… Beschluss vom 23.04.2008 - 2 BvR 572/08, juris Rn. 2;… Beschluss vom 12.08.2008, a.a.O., Rn. 13). - OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
Bei Vorliegen eines Geständnisses wird daher als Ausnahmefall weiterhin ein Widerruf im Sinne dieser Vorschrift für zulässig erachtet (…vgl. EuGH a.a.O. 45; so schon BVerfG NStZ 1991, 30 und EuGH StV 1992, 282, 283). - OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Die Begehung einer rechtswidrigen Tat muss dabei - ebenso wie die Begehung einer Straftat im Rahmen des parallel gelagerten § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB - zur Überzeugung des Widerrufsgerichts feststehen (…vgl. Tröndle-Fischer, StGB, 54. A., § 67g Rn. 2, § 56f Rn. 4), ein bloßer Verdacht reicht nicht aus (BVerfG NStZ 1987, 118; BVerfGE 74, 358, 370; BVerfG NStZ 1991, 30). - OLG Saarbrücken, 06.02.2024 - 1 Ws 17/24
Strafvollstreckung: Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei glaubhaftem …
Für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses kann im Einzelfall insbesondere entscheidend sein, ob der Betroffene in der Folgezeit an seinem Geständnis weiter festgehalten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1989 - 2 BvR 1741/89 -, NStZ 1991, 30, …und vom 12. August 2008 - 2 BvR 1448/08 -, juris Rn. 13) und unter welchen Umständen es zustande gekommen ist, insbesondere ob prozesstaktische Erwägungen für eine unzutreffende Selbstbelastung ausgeschlossen werden können. - OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09
Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit …
Entsprechende (fach-)gerichtliche Entscheidungen haben sowohl der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts (NStZ 1991, 30; NStZ 2005, 204) wie der des EGMR (StV 1992, 282; StV 2003, 82) standgehalten. - LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
- LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
- OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22
Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten
- OLG Hamburg, 15.10.1991 - 2 Ws 296/91
- VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
- VerfG Brandenburg, 21.03.1996 - VfGBbg 2/96
Strafvollstreckungsrecht; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; …
- OLG Karlsruhe, 07.02.1996 - 1 Ws 19/96
- OLG Zweibrücken, 07.07.2000 - 1 Ws 324/00
Konkurs; Steuerhinterziehung; Bewährungszeit; Bewährung; Strafaussetzung; …
- OLG Düsseldorf, 27.01.1995 - 1 Ws 70/95
Widerruf der Strafaussetzung; Ablauf der Bewährungszeit; Nachträgliche …
- KG, 10.02.1999 - 5 Ws 71/99
Strafvollstreckung: Anordnung von Sicherungshaft bei drohendem Widerruf der …
- KG, 10.08.1995 - 5 Ws 287/95
- OLG Düsseldorf, 12.08.1994 - 1 Ws 431/94
- OLG Koblenz, 18.02.1997 - 1 Ws 86/97
- KG, 12.03.1999 - 5 Ws 37/99
- OLG Hamm, 28.09.1999 - 2 Ws 262/99
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, neue Straftat, noch nicht …
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