Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 31
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
- NStZ 1995, 595
- StV 1996, 273
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Voraussetzung ist jedoch, daß Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 37, 42 f mit Anmerkungen von Brunner JR 1989, 522; Walter/Pieplow NStZ 1989, 577 f; Sonnen JA 1989, 439; Ranft Jura 1990, 464 f).Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.
Bei Bemessung der neuen Jugendstrafe muß deshalb der Gesichtspunkt der Erziehung ganz im Vordergrund stehen (BGHSt 36, 43, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH NStZ 1985, 410), Schuldausgleich und Sühne (vgl. insoweit aber UA S. 36) müssen hier weitgehend in den Hintergrund treten, die neue Strafe darf sich nicht als eine "Aufstockung" (vgl. Brunner JR 1989, 522) der bisher verhängten Strafe darstellen.
- BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke - Begehung einer Straftat durch einen …
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.Bei Bemessung der neuen Jugendstrafe muß deshalb der Gesichtspunkt der Erziehung ganz im Vordergrund stehen (BGHSt 36, 43, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH NStZ 1985, 410), Schuldausgleich und Sühne (vgl. insoweit aber UA S. 36) müssen hier weitgehend in den Hintergrund treten, die neue Strafe darf sich nicht als eine "Aufstockung" (vgl. Brunner JR 1989, 522) der bisher verhängten Strafe darstellen.
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Dem Gedanken der Schuldschwere (vgl. BGHSt 15, 224;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1;… Eisenberg JGG 6. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.) kann in diesem Zusammenhang nur geringe Bedeutung zukommen, es darf keine angesichts der Schuldschwere unangemessen hohe Strafe verhängt werden.
- BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88
Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der …
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei. - BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei. - BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86
Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Dem Gedanken der Schuldschwere (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 17 Abs. 2 Strafzwecke 1;… Eisenberg JGG 6. Aufl. § 18 Rdn. 20 m.w.N.) kann in diesem Zusammenhang nur geringe Bedeutung zukommen, es darf keine angesichts der Schuldschwere unangemessen hohe Strafe verhängt werden. - BGH, 25.10.1960 - 1 StR 406/60
Annahme des Diebstahls eines Autos bei Vorliegen der Absicht des Täters des …
Auszug aus BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Dazu kommt folgendes: Der Anwendung von § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG steht zwar nicht entgegen, daß eine Aburteilung der Taten des Angeklagten in einem Verfahren möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25. Oktober 1960 - 1 StR 406/60).
- BGH, 14.12.1999 - 1 StR 471/99
Verhängung von zwei unabhängig nebeneinander stehenden Jugendstrafen; Mord; …
Dem Angeklagten soll durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.Nachw.). - BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15
Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue …
Diese Entscheidung ist jeweils für den Einzelfall zu treffen und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1 mwN).Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40;… Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).
- BGH, 09.07.2004 - 2 StR 150/04
Freiheitsberaubung und Raub (Spezialität; Konkurrenzen); einheitliche …
Ein Absehen von der Einbeziehung erfordert Gründe, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zwecks über die üblichen Strafzumessungspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (vgl. BGHSt 36, 37, 42 ff.; BGH StV 1996, 273;… BGHR JGG § 31 Abs. 3 Nichteinbeziehung 2).
- OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 1 Ss 60/08
Jugendstrafrecht: Verbot der reformatio in peius; Nichteinbeziehung früherer …
Um die Ausnahmevorschrift des § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe gegeben sein und in den Urteilsgründen dargestellt werden, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Ahndungen notwendig erscheinen lassen (für Jugendstrafen: vgl. BGHSt 36, 37, 42; BGH StV 1996, 273). - BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97
Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach …
Um § 31 Abs. 3 JGG anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGHSt 36, 42 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH StV 1996, 273 m.w.N.). - AG Bernau, 03.08.2007 - 5 Ls 21/07
Jugendstrafrecht: Bildung einer Einheitsjugendstrafe; Verhängung einer …
40 Hiernach war zum Zeitpunkt der Verurteilung und zwar losgelöst von der Rechtsfolgenentscheidung im einbezogenen Urteil vom 11.10.2006 unter Neubewertung des Gesamtverhaltens des Angeklagten einerseits sowie der von ihm begangenen Straftaten andererseits eine einheitliche Rechtsfolge im Sinne des § 31 Abs. 2 JGG zu bestimmen, (BGH-Beschluss vom 20.08.1998 - 4 STR 387/98 BGH, St. 37, 34, BGH StV 1996, 273 ff., vgl. Ostendorf, NSTZ 1991, 184 ff., LG Gera, GVJJ-Journal 3/1998, 280). - OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02
Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen; …
Dem Angeklagten soll dann durch die Bildung zweier selbständiger Jugendstrafen das Ausmaß seiner erneuten Rechtsgutsverletzung eindringlich nahegebracht und er soll nicht in dem Glauben bestärkt werden, er habe "freie Hand" für die Begehung weiterer Straftaten (BGH, NStZ 2000, 263; BGHSt 36, 37, 43; BGH NStZ 1995, 595 m.w.N.). - BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/95
Verurteilung wegen Beihilfe zum versuchten Mord - Strafzweck des …
Voraussetzung ist jedoch, daß Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von besonderem Gewicht sind und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95 - m.w.N.). - BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96
Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei …
Die Jugendkammer hat die hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen für den Einzelfall zu treffende Entscheidung (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1) nur formelhaft damit begründet, die verbliebene Restjugendstrafe aus dem Urteil vom 1. Dezember 1992 sei gegenüber der neuen Verurteilung ohne Bedeutung.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende - Reifeverzögerung - Gefahr weiterer Straftaten
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
- StV 1994, 608
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (21)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (StV 1994, 306 f) nicht vereinbare Annahme einer fortgesetzten Handlung beschwert die Angeklagte nicht. - BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Maßgebend ist, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40; BGH, Beschl. v. 12. April 1994 - 4 StR 13/94). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Das Landgericht hat für sämtliche Einzeltaten der fortgesetzten Handlung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, was bedenklich ist, da Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein sollen (UA S. 17; vgl. dazu: BGHSt 34, 22, 25;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (…vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5-9 und 11).
- BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Auch wenn sich der Tatrichter den Ausführungen eines Sachverständigen anschließen will, ist er nicht davon entbunden, die dem Gutachten zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen, die wesentlichen Befundtatsachen und die das Gutachten tragende fachliche Begründung darzustellen (…BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 2; BGH NStZ 1991, 596;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl. Rdn. 13 zu § 267 StPO). - BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89
Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Das Landgericht hat für sämtliche Einzeltaten der fortgesetzten Handlung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, was bedenklich ist, da Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein sollen (UA S. 17; vgl. dazu: BGHSt 34, 22, 25;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5-9 und 11). - BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Das Landgericht hat für sämtliche Einzeltaten der fortgesetzten Handlung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, was bedenklich ist, da Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein sollen (UA S. 17; vgl. dazu: BGHSt 34, 22, 25; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6) und die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein noch keine Verminderung der Steuerungsfähigkeit begründet (…vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5-9 und 11). - BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Ist eine nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangene Straftat nur Folge und Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGH NStZ 1986, 219;… BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3). - BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Maßgebend ist, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (BGHSt 12, 116, 118 [BGH 23.10.1958 - 4 StR 327/58]; 36, 37, 40; BGH, Beschl. v. 12. April 1994 - 4 StR 13/94). - BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72
Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer …
- BGH, 07.12.1993 - 1 StR 572/93
Unterbringung in Entziehungsanstalt - Tat als Ausfluß der Sucht - Gefahr …
Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Es gibt auch keinen Erfahrungssatz, daß bei einem Drogenabhängigen grundsätzlich die Gefahr neuer erheblicher Straftaten besteht (…BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, Urt. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 572/93). - BGH, 22.06.1988 - 3 StR 93/88
Jugendstrafrecht: Tatschwerpunkt als Anwendungsvoraussetzung, Fortsetzungstat
- BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von …
- BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87
Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …
- BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92
Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten …
- BGH, 06.08.1987 - 4 StR 388/87
Grundlagen der Strafbarkeit: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - …
- BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93
Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie - …
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 13/94
Heranwachsender - Erheblicher Einfluß - Entwicklngskräfte - Reifeverzögerungen
- BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
- BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …
- BGH, 15.02.1990 - 2 StR 40/90
Betäubungsmittelbesitz - Handeltreiben - Betäubungsmittelerwerb - Verminderte …
- BGH, 25.08.1993 - 2 StR 425/93
Zulässigkeit des Absehens von der Anordnung einer Maßregel trotz Vorliegens der …
- BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei …
Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537;… Eisenberg aaO § 32 Rn. 12;… Ostendorf, NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12). - BGH, 07.02.2019 - 1 StR 485/18
Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren Straftaten in verschiedenen Alters- …
Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts sind insoweit nicht nur die jeweiligen Auswirkungen der Taten (Umfang der jeweils verursachten Hinterziehungsbeträge), sondern insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie also bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln' liegen (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16, NStZ 2018, 662 f. mwN und vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6 f.; Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 Rn. 15). - LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22
Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …
Rn. 564 Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln" liegen (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537;… Eisenberg a.a.O. § 32 Rn. 12;… Ostendorf, NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12).
- BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95
Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung - …
Der neu entscheidende Tatrichter wird zu beachten haben, daß erheblich verminderte Schuldfähigkeit grundsätzlich den Schuldgehalt und damit die Strafwürdigkeit der Tat verringert (…BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 7; BGH, Beschl. v. 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94 und vom 15. Februar 1990 - 2 StR 40/90), so daß regelmäßig eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, wenn nicht andere schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen. - LG Münster, 13.01.2023 - 21 Ns 4/21 Sind die nach dem 21. Lebensjahr begangenen Straftaten nur die Folge und der Ausfluss der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, dass das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH, NStE Nr. 1 zu § 32 JGG; BGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 2 StR 229/94;… BGH, Urt. v. 31.08.1999 - 1 StR 268/99;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 32 Rn. 3).
- AG Rudolstadt, 13.08.2013 - 343 Js 33640/12
Jugendstrafrecht: Anwendung auf im Erwachsenenalter begangene Straftaten
Sind die nach dem 21. Lebensjahr begangenen Straftaten nur die Folge und der Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (vgl. BGH, NStE Nr. 1 zu § 32 JGG; BGH, Beschl. v. 15.06.1994 - 2 StR 229/94;… BGH, Urt. v. 31.08.1999 - 1 StR 268/99;… Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 32 Rn. 3). - LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 7 KLs 6/18
Schuldspruch wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung
Maßgeblich für die Bestimmung des Schwergewichts ist insbesondere, ob sich die späteren Straftaten als in den früheren bereits angelegt darstellen, ob sie bei Betrachtung der Persönlichkeitsentwicklung ihren Ursprung im Jugendalter haben bzw. wo die "Tatwurzeln" liegen (BGH, Urteil vom 24. März 1954 - 6 StR 84/54, BGHSt 6, 6, 7; Urteil vom 27. Juni 1989 - 1 StR 266/89, BeckRS 1989, 01495; Senat, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 2 StR 229/94, BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 537;… Eisenberg, JGG, § 32 Rn. 12;… Ostendorf, NK-JGG, 10. Aufl. § 32 Rn. 12).
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Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1995 - 4 StR 207/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsfolge - Rechtsfolgenbemessung - Nachträgliche Einbeziehung
- rechtsportal.de
JGG § 31
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
- StV 1996, 273 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91
Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im …
Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 4 StR 207/95
Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der neue Tatrichter die Strafe selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 m.w.N.). - BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 4 StR 207/95
Der Senat kann deshalb nicht überprüfen, ob die "unter zusammenfassender Würdigung der im dortigen Verfahren rechtskräftig festgestellten Taten und der neuen Tat" (UA 21) vorgenommene Bemessung der Jugendstrafe auf zutreffenden Erwägungen beruht oder ob die Jugendkammer - was rechtsfehlerhaft wäre - die früher erkannte Jugendstrafe lediglich rechnerisch berücksichtigt hat (vgl. BGHSt 16, 335, 337;… BGHR aaO. 1 und 2).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Jugendstrafe - Gesamtstrafe - Vorverurteilung - Härteausgleich - Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Strafzumessung
- rechtsportal.de
StGB § 46
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …
Auszug aus BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95
Nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 14, 287; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]kam, obwohl die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB vorlagen, die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung der rechtskräftig erkannten Jugendstrafe nicht in Betracht.Vielmehr ist dies schon bei der Festsetzung der Einzelstrafen zu berücksichtigen, wenn die nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmende Gesamtstrafe die Härte nicht ausgleichen kann (BGHSt 36, 270, 275 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]/276).
Die wegen Vergewaltigung verhängte Einzelstrafe und demzufolge auch die Gesamtstrafe sind deshalb unter Beachtung der Grundsätze in BGHSt 36, 270, 277 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89] neu zuzumessen.
- BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
Auszug aus BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95
Nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 14, 287; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]kam, obwohl die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB vorlagen, die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung der rechtskräftig erkannten Jugendstrafe nicht in Betracht.
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Der Senat hat daher stets gefordert, eine solche Härte bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und auszugleichen (BGHSt 14, 287, 290; 36, 270, 275; Beschluß vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95). - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …
Die durch die getrennte Aburteilung begründete Härte hat der Tatrichter jedoch nach ständiger Rechtsprechung (beispielsweise BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6) bei der Strafzumessung für die Erwachsenenstraftat zu berücksichtigen. - BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21
Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen …
Als solcher - eine Gesamtstrafenbildung von vornherein ausschließender (…s. LK/Rissingvan Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN) - Grund kommt etwa die wesensmäßige Verschiedenartigkeit von Freiheitsstrafe und Jugendstrafe in Betracht, die dazu führt, dass hinsichtlich getrennt nach Erwachsenen- und Jugendrecht abgeurteilten Taten eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann (…s. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 610/19, StV 2020, 660 Rn. 3;… vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris Rn. 2; vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6; Urteile vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275; vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 ff.;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., Rn. 33). - BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
Der danach gebotene Härteausgleich - etwa bei der Unzulässigkeit einer Gesamtstrafenbildung einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts mit einer Jugendstrafe (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6), bei einer erledigten Strafe, aber auch bei einem durch die Zufälligkeit der Zäsurwirkung übermäßigen Gesamtstrafübel (BGH StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 10) - ist auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen Einzelstrafen fehlerhaft nicht festgesetzt und deshalb nicht einbezogen werden können, vorzunehmen, wenn nur so ein schuldangemessenes Gesamtmaß der Strafen zu erreichen ist.
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Rechtsprechung
| BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor
- rechtsportal.de
JGG § 31 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 537
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92
Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn in der einzubeziehenden Entscheidung bereits frühere Urteile einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen (BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).Um die hierfür erforderliche vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten deshalb zumindest kurz darzustellen (BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).
- BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Bildung einer Einheitsjugendstrafe sind dann, wenn in der einzubeziehenden Entscheidung bereits frühere Urteile einbezogen waren, sämtliche Entscheidungen erneut einzubeziehen und im Urteilstenor entsprechend zu kennzeichnen (BGHSt 16, 335, 337;… BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 7).Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337;… BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
- BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88
Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1). - BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - …
Auszug aus BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94
Bei der Einbeziehung rechtskräftiger früherer Urteile nach § 31 Abs. 2 JGG sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit den neuen Straftaten zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).
- BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00
Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe
Rn. 4 "Durchgreifenden Bedenken begegnen jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (u.a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 24. September 1991 - 1 StR 489/91 - und des 3. Strafsenats vom 20. Juli 1994 3 StR 216/94 - sowie die Senatsentscheidungen vom 21. August 1997 - 4 StR 400/97 - und vom 20. August 1998 4 StR 387/98) die Darlegungen zur Höhe der Jugendstrafe, soweit das Landgericht gemäß § 31 Abs. 2 JGG das Urteil (nicht: die Jugendstrafe aus dem Urteil) des Amtsgerichts - Jugendschöffengerichts - Saarbrücken vom 16. Juli 1999 einbezogen hat.
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