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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2677
BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03 (https://dejure.org/2003,2677)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2003 - 5 StR 359/03 (https://dejure.org/2003,2677)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2003 - 5 StR 359/03 (https://dejure.org/2003,2677)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 76 GVG; § 338 Nr. 1 StPO
    Besetzung einer großen Strafkammer mit drei Beisitzern außerhalb einer Schwurgerichtssache; gesetzlicher Richter (zulässige Überbesetzung; Regelbesetzung; reduzierte Besetzung)

  • lexetius.com

    StPO § 338 Nr. 1, GVG § 21e, § 76

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1118
  • NStZ 2004, 510
  • StV 2005, 2
  • JR 2004, 305
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 5 Im übrigen ist zu bedenken, daß die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres auf die heutige Rechtslage übertragen werden können und deshalb auch in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht selbst modifiziert wurden (BVerfG NJW 1995, 2703 ff. - Vorlagebeschluß des 1. Senats; BVerfGE 95, 322 ff. - Plenarbeschluß).

    Grundlage der früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts war die Annahme, daß in einem überbesetzten Spruchkörper die Auswahl der zur Entscheidung des konkreten Falls berufenen Richter die Garantie des gesetzlichen Richters berühre und - in Ermangelung spruchkörperinterner Mitwirkungspläne - schon der Überbesetzung als solcher im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtliche Grenzen zu ziehen seien (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).

    Mit einem im voraus aufgestellten generellabstrakten Mitwirkungsplan, der mit der notwendigen Bestimmtheit die Heranziehung der einzelnen Richter zu den Verfahren festlegt, stellt sich aber die Überbesetzung im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht mehr als verfassungsrechtliches Problem dar (BVerfG NJW 1995, 2703, 2705).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 5 Im übrigen ist zu bedenken, daß die von der Revision in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres auf die heutige Rechtslage übertragen werden können und deshalb auch in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht selbst modifiziert wurden (BVerfG NJW 1995, 2703 ff. - Vorlagebeschluß des 1. Senats; BVerfGE 95, 322 ff. - Plenarbeschluß).

    Rn. 6 Inzwischen hat der Gesetzgeber aber auf der Grundlage der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) die Regelung des § 21g GVG idF des Gesetzes vom 22.12.1999 (BGBl I 2598) geschaffen.

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 1 Die Revision stützt ihre Besetzungsrüge im wesentlichen auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1964 (BVerfGE 17, 294, 301), nach dem die Grenze der zulässigen Überbesetzung eines Spruchkörpers dann überschritten sei, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestatte, daß er in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden könnte (so auch BVerfGE 18, 65, 70).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes …

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (…so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 1 Die Revision stützt ihre Besetzungsrüge im wesentlichen auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1964 (BVerfGE 17, 294, 301), nach dem die Grenze der zulässigen Überbesetzung eines Spruchkörpers dann überschritten sei, wenn die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder es gestatte, daß er in zwei personell voneinander verschiedenen Sitzgruppen Recht sprechen oder daß der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden könnte (so auch BVerfGE 18, 65, 70).
  • BGH, 07.06.2000 - 5 StR 193/00

    Besetzungsrüge; Fehlender Besetzungsbeschluß gemäß § 76 Abs. 2 GVG nach …

    Auszug aus BGH, 11.11.2003 - 5 StR 359/03
    Rn. 4 Die Frage, ob in der Hauptverhandlung die reduzierte Besetzung nach § 76 Abs. 2 GVG der Regelfall oder die Ausnahme ist (vgl. einerseits BGHSt 44, 328, 331 (3. Strafsenat); ferner BGH, Beschl. vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03; andererseits BGHSt 44, 361, 362 (4. Strafsenat)), kann der Senat auch hier offen lassen (so schon BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2).
  • BGH, 01.09.2004 - 5 StR 200/04

    Verwerfung der Revision als unbegründet; gesetzlicher Richter (Besetzung der …

    Daß eine große Strafkammer, die nicht als Schwurgericht tätig ist, geschäftsplanmäßig mit drei Beisitzern besetzt sein kann, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 2004, 1118) und begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, 2 BvR 1825/02 vom 3. Mai 2004).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4986
BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04 (https://dejure.org/2004,4986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 57 b; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Zettel an der Saaltür mit Aufschrift: "Kein Zutritt während laufender Verhandlung - Zutritt nur während der Pausen"; Darlegung des vorausgehenden Geschehens; Sitzungspolizeiliche Maßnahme; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GVG § 169
    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 510
  • NZV 2005, 107
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine ungestörte Verhandlung ebenso wichtig wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit sein kann (…BGHSt aaO S. 301; BGHSt 21, 72, 73; 27, 13, 15).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß eine ungestörte Verhandlung ebenso wichtig wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit sein kann (…BGHSt aaO S. 301; BGHSt 21, 72, 73; 27, 13, 15).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem …

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04
    So hat der Bundesgerichtshof etwa in der Anordnung des Vorsitzenden, die Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung möglichst geschlossen zu halten, um Störungen in dem beengten Sitzungssaal zu vermeiden, keinen Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens gesehen (BGHSt 24, 72).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 290/05

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe und Rache; Abgrenzung vom Totschlag)

    Wer aber einen anderen aus Rache deshalb tötet oder zu töten beabsichtigt, weil dieser ihn als Zeuge wahrheitsgemäß belastet, handelt nicht weniger verwerflich als derjenige, der durch die Tötung seine eigene Straftat verdecken will und deshalb ein mordqualifizierendes Merkmal verwirklicht (vgl. BGH, Urt. vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04, insoweit in NStZ 2004, 510 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale …

    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durch Beschluß vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04 - das Urteil im Ausspruch über die wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung (Überfall "Moosmännl") verhängte Einzelstrafe von drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe, im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie im Ausspruch über die besondere Schuldschwere auf und verwies die Sache unter Verwerfung der weiter gehenden Revision an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück.
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung …

    Aus ihr geht schon nicht hervor, ob es für diese sitzungspolizeiliche Maßnahme nach § 176 GVG einen konkreten Anlaß gab (vgl. BGHSt 24, 72, 73 f.; Senatsentscheidungen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/52 bei Dallinger MDR 1952, 410 und vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04).
  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 24 ZB 23.30809

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung

    Zwar bedeutet der Grundsatz der Öffentlichkeit, dass jede Person jederzeit das Recht hat, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu betreten, dieser passiv beizuwohnen und sie auch wieder zu verlassen, soweit nicht sitzungspolizeiliche Gründe eine ausnahmsweise, möglichst kurzzeitige Beschränkung des Zutritts auf Sitzungspausen gebieten (…vgl. Lückemann in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 169 GVG Rn. 2; BGH, B.v. 30.3.2004 - 4 StR 42/04 - juris Rn. 4).
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