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   BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14   

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BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 (https://dejure.org/2015,13282)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten: Definition; Begriff der erheblichen Straftaten: Sexualstraftaten; Gefährlichkeitsprognose: Definition, Indizwirkung der Hangtätereigenschaft, Grad der Wahrscheinlichkeit, ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 Nr 4 StGB
    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Trennung der Hangtätereigenschaft von der Gefährlichkeitsprognose

  • IWW

    § 184g Nr. 1 StGB, § 145a Satz 1 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 145a StGB, § 303 Satz 1 StPO, § 67c Abs. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen der Hangtätereigenschaft einerseits sowie der Gefährlichkeitsprognose und der für sie maßgeblichen Gesichtspunkte andererseits; Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals "Hang" i.R. des sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prognose über die ...

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung: Trennung der Hangtätereigenschaft von der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 145a; StGB § 66 Abs. 1
    Unterscheidung zwischen der Hangtätereigenschaft einerseits sowie der Gefährlichkeitsprognose und der für sie maßgeblichen Gesichtspunkte andererseits; Voraussetzungen für das Vorliegen des Merkmals "Hang" i.R. des sexuellen Missbrauchs von Kindern; Prognose über die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und der "Hang"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterscheidung zwischen Hangtätereigenschaft und Gefährlichkeitsprognose bei der Sicherungsverwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 77
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

    Anderes kann gelten, wenn nach der letzten hangbedingten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger (erheblicher) Straftaten entfallen lassen (BGH, Urteile vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

    Für die Annahme der zukünftigen Gefährlichkeit kommt es lediglich darauf an, ob von dem Täter mit bestimmter Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten ernsthaft zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465; Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12 Rn. 5).

  • BGH, 07.01.2015 - 2 StR 292/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen: Hang

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB kommt es für die Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Verurteilung an (näher Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273; BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209).

    Angesichts dessen können während des Strafvollzugs denkbare Änderungen im Verhalten des Verurteilten oder sonstiger für seine zukünftige Gefährlichkeit bedeutsamer Umstände nur herangezogen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte oder tragfähige Gründe dargelegt sind (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 35; siehe auch Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273 sowie BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209 f.).

    Auf das Erfordernis einer "schweren Sexualstraftat' im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326, 404 ff.) kommt es nicht an, weil die hier verfahrensgegenständlichen Taten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2425) am 1. Juni 2013 begangen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 16, NStZ 2015, 208, 209; siehe auch Beschluss vom 15. Januar 2015 - 5 StR 473/14 Rn. 2, NStZ 2015, 210).

  • BGH, 22.10.2013 - 1 StR 210/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB kommt es für die Gefährlichkeitsprognose auf den Zeitpunkt der Verurteilung an (näher Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273; BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209).

    Angesichts dessen können während des Strafvollzugs denkbare Änderungen im Verhalten des Verurteilten oder sonstiger für seine zukünftige Gefährlichkeit bedeutsamer Umstände nur herangezogen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte oder tragfähige Gründe dargelegt sind (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 35; siehe auch Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273 sowie BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209 f.).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 66 Abs. 1 StGB unter Berufung auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von der obligatorischen Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen werden kann (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 9. Januar 2013 - 1 StR 558/12, NStZ-RR 2013, 256 sowie Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Verhältnismäßigkeit 1 jeweils mwN).

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

    Vielmehr bildet der Hang ein wesentliches Kriterium für die Gefährlichkeitsprognose (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12, NStZ-RR 2014, 13; vgl. auch BVerfGK 9, 108, 114; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a., Rn. 20).

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Vielmehr bildet der Hang ein wesentliches Kriterium für die Gefährlichkeitsprognose (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12, NStZ-RR 2014, 13; vgl. auch BVerfGK 9, 108, 114; BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a., Rn. 20).

    Angesichts dessen können während des Strafvollzugs denkbare Änderungen im Verhalten des Verurteilten oder sonstiger für seine zukünftige Gefährlichkeit bedeutsamer Umstände nur herangezogen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte oder tragfähige Gründe dargelegt sind (Senat, Urteil vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12 Rn. 35; siehe auch Senat, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 1 StR 210/13, NStZ-RR 2014, 273 sowie BGH, Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14 Rn. 18, NStZ 2015, 208, 209 f.).

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

    Anderes kann gelten, wenn nach der letzten hangbedingten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger (erheblicher) Straftaten entfallen lassen (BGH, Urteile vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • BGH, 31.07.2012 - 3 StR 148/12

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (erhöhte Anforderungen; "strikte

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

  • BGH, 24.03.2010 - 2 StR 10/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

  • BGH, 15.01.2015 - 5 StR 473/14

    Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Inkrafttreten der

  • BGH, 09.01.2013 - 1 StR 558/12

    Hinweispflicht; Anordnung der Sicherheitsverwahrung (noch nicht erledigte

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 399/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung aller Umstände)

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.1989 - 3 StR 150/89 - BeckRS 1989, 06544; BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528 mwN).

    Anderes kann etwa dann gelten, wenn zwischen der letzten Tat und dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung neue Umstände eingetreten sind, die die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Straftaten entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 - BeckRS 2015, 10528; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464; BGH, Urteil vom 20.02.2002 - 2 StR 486/01 - BeckRS 2002, 2931).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung

    Bei der gebotenen Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 Rn. 29; vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09 Rn. 4, jeweils mwN) hat es jedoch teilweise einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angewendet und nicht alle relevanten Umstände erkennbar erwogen.
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Dies gilt insoweit, als dass das Merkmal der Gefährlichkeit überhaupt isoliert geprüft werden kann, weil der Hang bereits ein wesentliches Kriterium und den Ausgangspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt und der Grad der Eingeschliffenheit die Beurteilung der Höhe der Wahrscheinlichkeit neuer Taten beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 -, juris; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer verkennt dabei insbesondere nicht, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die davon zu unterscheidende Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, Rn. 29 f., juris; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris).

    Es handelt sich um eine wertende, auf eine Vergangenheitsbetrachtung abstellende Feststellung eines Persönlichkeitsmerkmals (vgl. zusammenfassend Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 47 ff. m.w.N.; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 30/31 und 33 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 09. Januar 2019 - 5 StR 476/18 -, Rn. 5 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 -, Rn. 6 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 140/142; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 -, Rn. 28 und 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 29 m.w.N., juris).

    Erforderlich ist regelmäßig die zukunftsbezogene Feststellung einer aus den konkreten Umständen folgenden erheblichen Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte (vgl. Fischer, a.a.O.; vgl. zur Trennung der Kriterien des Hangs und der Gefährlichkeit BGH, Urteil vom 09. Mai 2019- 4 StR 511/18 - Rn. 24, 29/33 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14 - Rn. 30/31 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 -, Rn. 13 f.; juris = StraFo 2017, 246).

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN; Urteile vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 5. April 2017 - 1 StR 621/16, juris Rn. 10).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 und vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob im Fall einer rechtsfehlerfreien Prognose zukünftiger Gefährlichkeit allein aus dieser auf das Vorliegen eines Hangs i.S.v. § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB geschlossen werden kann, was der Senat ohnehin wegen der vergangenheitsbezogenen Betrachtung beim Hang auf der einen und der Zukunftsperspektive der Gefährlichkeitsprognose auf der anderen Seite für zweifelhaft hält (siehe bereits BGH, Urteil vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 30 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); siehe aber auch BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271, 272).

    Vorliegend hat das Landgericht, im rechtlichen Ausgangspunkt insoweit an sich zutreffend (BGH, Urteil vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 30 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz); BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a., BVerfGK 16, 98-114, juris Rn. 20), die zukünftige Gefährlichkeit des Angeklagten gerade auch mit seinem Hang begründet (UA S. 20).

    Der rechtsfehlerfreie Strafausspruch (oben II.2.) ist angesichts der kategorialen Unterschiede zwischen Strafe und Maßregel (vgl. näher BGH, Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, StV 2017, 29, 31; siehe auch BGH, Urteile vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156 f. und vom 28. April 2014 - 1 StR 594/14, juris Fn. 23 mwN (in NStZ-RR 2016, 77 nur redaktioneller Leitsatz)) von der Aufhebung der Maßregelanordnung nicht betroffen.

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    bb) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegens eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (BGH, BeckRS 2015, 10528).
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    (2) Demgegenüber ist im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einzuschätzen, ob sich der Täter in Zukunft trotz Vorliegen eines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Auch innerhalb des Ausspruchs über die Rechtsfolgen besteht zwischen dem Strafausspruch und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundsätzlich keine der Beschränkung entgegenstehende Wechselwirkung (BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 22 f.; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, NStZ-RR 2012, 156, 157; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239 und vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 284/06, NStZ 2007, 212, 213).

    Das Landgericht hat - wie die obigen Ausführungen zeigen - auch nicht verkannt, dass der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster einen aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung festzustellenden gegenwärtigen Zustand beschreibt, während die Gefährlichkeitsprognose die Wahrscheinlichkeit dafür einschätzt, ob sich der Angeklagte in Zukunft trotz seines Hangs erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2015 - 1 StR 594/14, juris Rn. 29 f. und vom 15. Februar 2011 - 1 StR 645/10, NStZ-RR 2011, 204, 205; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 471/16

    Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von

  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15   

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https://dejure.org/2015,21180
BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15 (https://dejure.org/2015,21180)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 StR 277/15 (https://dejure.org/2015,21180)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 (https://dejure.org/2015,21180)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der Tat in einem schuldunfähigen Zustand; Gefährlichkeitsprognose: Begründung mit zurückliegenden Taten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einsicht in das Unrecht der Tat trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose für Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten; indizielle Bedeutung zurückliegender Taten

  • IWW

    § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erkennen des Unrechts einer Brandlegung im Zeitpunkt der Anlasstat

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Einsicht in das Unrecht der Tat trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Gefährlichkeitsprognose für Begehung zukünftiger erheblicher Straftaten; indizielle Bedeutung zurückliegender Taten

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nur bei psych. Defekt auf den die Tatbegehung beruht

  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung eines Asylbewerbers in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erkennen des Unrechts einer Brandlegung im Zeitpunkt der Anlasstat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterbringung nach § 63 StGB: Schuldunfähigkeit muss vernünftig dargestellt werden!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfolgungswahn, Suizidversuch - und die Unterbringung in der Psychiatrie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 77
  • StV 2016, 725
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15
    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 mwN).

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 mwN).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15
    Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder deren ihre Strafwürdigkeit begründenden Bedeutungsgehalt nicht erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25; SSW-StGB/Kaspar, 2. Aufl., § 20 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15
    Dabei kann auch zurückliegenden Taten eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15
    Dabei kann auch zurückliegenden Taten eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).
  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

    Auszug aus BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15
    Dies ist im Einzelnen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 StR 504/12, NJW 2013, 246 mwN).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    a) Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls); Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ-RR 2015, 72, 73 mwN).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ausgehend hiervon hätte es näherer Darlegungen bei der Gefährlichkeitsprognose dazu bedurft, ob und inwiefern die früher abgeurteilten Taten in Zusammenhang mit der nunmehr festgestellten Erkrankung des Beschuldigten stehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15; Boetticher u.a., NStZ 2006, 537, 541, 543; sowie BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 BvR 1690/13).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter

    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725, vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 377/14, vom 30. September 2014 - 3 StR 261/14, vom 17. April 2014 - 2 StR 405/12, NJW 2014, 2738, vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 - und vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12, NStZ-RR 2013, 71 (Ls) mwN).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder deren ihre Strafwürdigkeit begründenden Bedeutungsgehalt nicht erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines

    aa) Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls)).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dieser symptomatische Zusammenhang besteht, wenn der festgestellte, für die Schuldfähigkeit bedeutsame Zustand des Täters kausal für die Anlasstat geworden ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 654/10, WuM 2011, 295 f. und vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725 f.), wobei Mitursächlichkeit genügt (van Gemmeren aaO § 63 Rn. 47 mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auch länger zurückliegenden Taten kann aber grundsätzlich nur dann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, wenn sie in einem inneren Zusammenhang zur festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 19; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 9; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15 Rn. 10 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12 Rn. 12; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 14).
  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit,

    aa) Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder ihren strafwürdigen Bedeutungsgehalt nicht erkennt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, StV 2017, 585, 586; vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25).
  • BGH, 15.12.2020 - 4 StR 385/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203 mwN; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, NStZ-RR 2016, 77 (Ls)).
  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 582/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Aber auch soweit die Verfahren wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet wurden, hätte die Erheblichkeit der Taten ebenso erörtert werden müssen wie die Frage, ob sie dem Beschuldigten zutreffend zu Last gelegt wurden und inwieweit sie auf der paranoiden Schizophrenie beruhten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15).
  • BGH, 20.10.2020 - 4 StR 340/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit)

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30696
OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 1 Ws 133/15 (https://dejure.org/2015,30696)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63; StGB § 67d
    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 7
  • NStZ-RR 2016, 77
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit für künftig straffreies Verhalten einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab, wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Oktober 1985, Az.: 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/80 - juris Rn. 43).
  • BGH, 10.10.2000 - 1 StR 420/00

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Dabei ist auch nicht jedes abweichende Sexualverhalten, auch nicht eine Devianz in Form einer Pädophilie, die zwangsläufig nur unter Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter verwirklicht werden kann, ohne Weiteres mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i. S. d. § 20 StGB gleichzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000, Az.: 1 StR 420/00 - beck online; Fischer, StGB, 62. Auflage 2015, § 20 Rn. 41; Schöch, in: Leipziger Kommentar StGB, 12. Auflage, § 20 Rn. 155).
  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 48/10

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sichverschaffen kinderpornographischer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).
  • KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15
    Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001, Az.: 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01 - juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigung; Zustand; Wegfall

    Eventuelle Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77; Schönke/ Schröder-Stree/Kinzig, StGB, 29. Auflage, § 67d StGB Rn. 24).

    Ob das Störungsbild einer Pädophilie unter eines der Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB zu subsumieren ist, ist eine Rechtsfrage, so dass ein Gericht demnach auch nicht gehindert ist, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.2010, Az. 2 StR 48/10; OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).

    Bei einer derartigen Persönlich-keitsentartung ist die Annahme einer rechtserheblichen Störung gerechtfertigt (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2016, 77).

  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Ist dies dagegen lediglich zweifelhaft, kommt eine Erledigung nicht in Betracht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12 sowie nachfolgend: BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1496/15, juris).

    Dabei kommt es darauf an, ob die sexuellen Neigungen die Persönlichkeit des Täters so verändert haben, dass er zur Bekämpfung seiner Triebe nicht die erforderlichen Hemmungen aufzubringen vermag (BGH, Urteil vom 15.03.2016 - 1 StR 526/15, juris Rn. 14; Beschluss vom 12.12.2017 - 2 StR 414/17, juris Rn. 2; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 04.04.2016 - III-4 Ws 69/16, juris Rn. 26).

  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    Eine Erledigung ist danach nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der Defektzustand, auf Grund dessen die Unterbringung angeordnet worden ist, oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten von Anfang an nicht bestanden haben oder weggefallen sind; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 4 Ws 227/20 v. 23.04.2020; 4 Ws 409/19 v. 02.07.2019; 1 Ws 63/19 v. 06.03.2019; 1 Ws 210/17 v. 15.05.2017, Bl. 240 ff. VH; Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Brandenburg, 1 Ws 141/18 v. 27.09.2018 - juris; OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; vgl. auch BVerfG, 2 BvR 1496/15 v. 16.08.2017 - juris).

    Es kann insofern dahinstehen, ob es im Rahmen der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung maßgeblich ist, dass der Anlassdefekt (ggf. unter veränderter Diagnose) weiterhin - auch hinsichtlich des Schweregrades - eine Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB darstellt (ohne dass es aber jedenfalls auf die voraussichtliche Erheblichkeit einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit ankommt, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, 1 Ws 45/19 v. 21.05.2019 - juris; OLG Braunschweig, 1 Ws 133/15 v. 29.06.2015 - juris; 1 Ws 379/14 v. 20.1.2015 - NStZ-RR 2015, 190; KG Berlin, 2 Ws 377/11 v. 22.11.2011 - juris; OLG Stuttgart, 2 Ws 137/07 v. 06.06.2007 - juris; BeckOK StGB/Ziegler, 50. Edition 01.05.2021, § 67d Rn. 15) oder ob es bei einer - wie hier - lediglich graduellen Besserung des dem Grunde nach fortbestehenden, die Maßregelanordnung rechtfertigenden Zustands keine Rolle spielt, ob dieser Zustand nach geänderter Wertung noch von einer Art und Dauer ist, dass er die Anordnung der Maßregel rechtfertigen kann bzw. gerechtfertigt hätte (vgl. OLG Zweibrücken, 1 Ws 328/16 v. 23.04.2018 - juris), es also ausreichend ist, dass die andauernde Gefährlichkeit des Untergebrachten auf demjenigen Defekt beruht, der nach den Urteilsfeststellungen die Einschränkung oder Aufhebung seiner Schuldfähigkeit bei Begehung der Anlasstat begründet hat (vgl. KG Berlin, 5 Ws 150/20 v. 06.10.2020 - juris).

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des

    Eine solche Mitwirkung ist dem Verurteilten nicht zuletzt deshalb zu raten, weil nach einer bestmöglichen Sachaufklärung verbleibende Zweifel an dem Fortbestand des bei der Anlasstat bestehenden Defektzustands oder der daraus resultierenden Gefährlichkeit des Verurteilten jedenfalls bei der Prüfung, ob die Maßregel gemäß § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB für erledigt zu erklären ist, zu Lasten des Verurteilten gingen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015, 1 Ws 133/15; Veh, in: MK-StGB, 2. Auflage 2012, § 67d Rdn. 28).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2019 - 1 Ws 53/19

    Fortdauer der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2018, 1 Ws 141/18; Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2018, 1 Ws 159/18; ebenso: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 1 Ws 141/18

    Unterbringung eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilten Täters

    Die Erledigung ist nach dieser Vorschrift nur auszusprechen, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand oder die daraus resultierende Gefährlichkeit des Untergebrachten weggefallen ist; Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 1 Ws 328/16; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Juni 2015, Az.: 1 Ws 133/15 - jeweils m. w. Nachw.; juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24639
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15 (https://dejure.org/2015,24639)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 StR 170/15 (https://dejure.org/2015,24639)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15 (https://dejure.org/2015,24639)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB
    Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der leitenden Erwägungen für die Ermessensausübung in den Urteilsgründen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB
    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensausübung

  • IWW

    § 349 Abs. 2, § 354 Abs. 1a StPO, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Pflichtgemäße Ausübung des der Strafkammer eingeräumten Ermessens i.R. der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Anordnung der Sicherungsverwahrung: Revisionsgerichtliche Ersetzung der Ermessensausübung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Pflichtgemäße Ausübung des der Strafkammer eingeräumten Ermessens i.R. der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 77
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
    Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die insoweit erforderlichen formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung festgestellt und beachtet, dass sich hier nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) erhöhte Anforderungen für die Unterbringung ergeben.
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
    Sie ist dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
    Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
    Demgegenüber fehlen insbesondere Erwägungen dazu, ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung angesichts der verhängten langjährigen Freiheitsstrafe unerlässlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6).
  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
    Sie ist dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Dass sich das Landgericht seines Ermessens bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 2, jew. mwN), ist dem Gesamtzusammenhang des Urteils vorliegend hinreichend zu entnehmen.
  • BGH, 13.12.2016 - 3 StR 262/16

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung trotz

    Sie ist vielmehr dem neuen Tatgericht vorbehalten (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 1 StR 103/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, NStZ-RR 2016, 77 mwN).
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