Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 265 Abs. 1, Abs. 4 StPO; § 211 StGB; § 163a Abs. 4 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 bis 4 StPO; § 136a StPO
Pflicht zur Eröffnung des Tatvorwurfs (Täuschung; kriminalistische List; Verwertungsverbot bei Vorenthaltung des Tatvorwurfs: Auswirkung auf das Aussageverhalten); Hinweispflicht bei der Annahme eines anderen Mordmerkmals und gebotene Aussetzung oder Unterbrechung des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 1 S 2 StPO, § 163a Abs 4 S 1 StPO
Strafverfahren: Verwertbarkeit der Aussage des Beschuldigten bei unzureichender Eröffnung des Tatvorwurfs bei der polizeilichen Vernehmung - Wolters Kluwer
Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertungsverbot hinsichtlich der Angaben eines Beschuldigten bei Unklarheit über die konkret vorgeworfene Tat
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Mangelnde Klarheit, auf die sich die "Verteidigung längst hätte einstellen können”, oder: Der Verteidiger (k)ein Hellseher
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heimtückischer Mord an der Ex-Frau? - Ein klarer Fall zieht sich wegen einer formellen Panne lange hin
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 18.08.2011 - 5 Ks 201 Js 3874/11
- BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 581
- NStZ-RR 2014, 136
- StV 2013, 485
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen. Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07).
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
d) Die Fragen, ob der Angeklagte nach der präzisen Eröffnung des Tatvorwurfs seine früheren Angaben bestätigt und ergänzt hat und wie sich - gegebenenfalls ist dies nach Maßgabe des Einzelfalls zu beurteilen - auswirkt, dass eine "qualifizierte Belehrung" dabei unterblieben ist (vgl. zusammenfassend BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09 mwN zu einer zunächst unterbliebenen Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO), können daher auf sich beruhen.
- BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09
Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dies gilt für alle Ermittlungsverfahren, hat aber in sog. Kapitalsachen besonderes Gewicht (vgl. zu alledem BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09; Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07). - BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94
Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen. - BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Dieser Gesichtspunkt, der sich insbesondere dann auswirkt, wenn der Vernommene das Recht, über das er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, trotzdem kannte (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 ; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94 ; Urteil vom 15. November 1994 - 1 StR 461/94mwN), kommt auch hier zum Tragen. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der …
Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 623/11
Die Frage, ob ein Verwertungsverbot hinsichtlich einer Aussage besteht, der, wie hier, ein Verstoß gegen § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO vorangegangen ist, wird nicht einheitlich beurteilt (…bejahend Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 163a Rn. 75 mwN in Fn. 210, auch für eine einschränkende Auffassung; offen geblieben bei Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wistra 2003, 473, 475).
- BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16
"Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig
Eine Ausnahme gilt nach § 163a Abs. 4 Satz 1 StPO lediglich insoweit, als ein Polizeibeamter, anders als ein Richter oder Staatsanwalt, nicht verpflichtet ist, die möglichen Strafvorschriften zu nennen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 163a Rn. 4).So ist der Vernehmende nicht verpflichtet, dem Beschuldigten alle bis dahin bereits bekannten Tatumstände mitzuteilen; insbesondere hat der Vernehmende hinsichtlich der Ausgestaltung der Eröffnung im Einzelnen einen gewissen Beurteilungsspielraum (BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO;… KK-StPO/Diemer, aaO;… SSW-StPO/Ziegler/ Vordermayer, 2. Aufl., § 163a Rn. 25;… MüKo-StPO/Schuhr, § 136 Rn. 21).
Der Senat muss ebenfalls nicht entscheiden, ob die - möglicherweise unzulängliche - Belehrung überhaupt das Aussageverhalten des Beschuldigten beeinflusst hat und damit ein Verwertungsverbot begründen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 623/11, NStZ 2012, 581, 582), zumal der noch mehrere Wochen vor Anklageerhebung umfassend über den Tatvorwurf unterrichtete Beschuldigte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
- AG Düsseldorf, 26.02.2024 - 37 C 158/22
Schmerzensgeld "Polizeibeamter im Einsatz" Gewaltbegriff
Damit sollen Polizeibeamte gerade in rechtlich schwierigen Fällen davon befreit werden, genaue und im Einzelfall rechtlich diffizile Bewertungen der zur Last liegenden Tat vornehmen zu müssen wie etwa eine Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag (BGH NStZ 2012, 581 (582)).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- rechtsinformationen.bund.de
Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung des Leugnens der Tat bei der Gefährlichkeitsprognose und der gegen die Sicherungsverwahrung sprechenden Umstände im Rahmen der Ermessensausübung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74f Abs 3 GVG, § 76 Abs 2 GVG, § 66 Abs 2 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 66 Abs 3 S 2 StGB vom 27.12.2003, § 222b StPO
Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung des Leugnens der Tat bei der Gefährlichkeitsprognose und der gegen die Sicherungsverwahrung sprechenden Umstände im Rahmen der Ermessensausübung - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern; Möglichkeit der Änderung einer Besetzungsentscheidung durch das Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern; Möglichkeit der Änderung einer Besetzungsentscheidung durch das Gericht nach Eröffnung des Hauptverfahrens
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Unabänderliche Besetzungsentscheidung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Keine Sicherungsverwahrung bei zulässigem Verteidigungsverhalten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Zwickmühle für den Verteidiger, Oder: Soll ich auf die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung wirklich hinweisen?
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Grundsatz der Unabänderlichkeit der Besetzungsentscheidung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leugnen darf im Urteil nicht straferschwerend sein
Verfahrensgang
- LG Dresden, 03.01.2011 - 2 KLs 611 Js 6506/10
- BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 136
- StV 2012, 196
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Rn. 15 3. Die Begründung des Maßregelausspruchs hält - insbesondere unter Berücksichtigung der Maßgaben der durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931 ff.) erlassenen Weitergeltungsanordnung zu § 66 Abs. 2 StGB aF - sachlichrechtlicher Überprüfung nicht stand.Rn. 21 d) Das neue Tatgericht wird - naheliegend nunmehr in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (§ 76 Abs. 2 Satz 2 GVG) - bei seiner Entscheidung über den Maßregelausspruch die Maßgaben des vorstehend genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (aaO) zu beachten haben.
- BGH, 05.04.2011 - 3 StR 12/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Anvertrautsein); sexueller Missbrauch …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf nicht hang- oder gefahrbegründend verwertet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482 mwN).Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN; ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).Hierdurch wird - de lege lata auch im Einklang mit § 6a StPO - sichergestellt, dass Verfahrensbeteiligte nicht durch entsprechende Antragstellungen nach einer einmal gefassten Besetzungsentscheidung Einfluss auf die Schwierigkeit und den Umfang der Sache und damit auf die Bestimmung des gesetzlichen Richters nehmen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 aaO).
- BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
Täterschaft (Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; wertende Betrachtung aller …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169).Solches regelt § 222b StPO bei einem begründeten Besetzungseinwand (vgl. dazu insbesondere BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169) oder § 76 Abs. 2 Satz 2 GVG für Fälle der Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht.
- BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10
Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Die Besetzungsentscheidung kann schließlich vom Gericht - vor Eintritt in die Hauptverhandlung - korrigiert werden, wenn sie nach dem Stand der Beschlussfassung sachlich gänzlich unvertretbar und damit objektiv willkürlich getroffen worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 8).Zu prüfen bleibt, ob für das Landgericht etwa ein zwingender Anlass für eine Verfahrensaussetzung in mindestens entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 4 StPO bestanden hätte - was anschließend einen Neubeginn der Hauptverhandlung nach Änderung der Besetzungsentscheidung nach § 76 Abs. 2 GVG nahegelegt hätte (nach den Grundsätzen von BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 8; vgl. ferner § 76 Abs. 5 Alternative 2 GVG-E in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom 5. September 2011, BT-Drucks. 17/6905).
- BGH, 25.05.2011 - 4 StR 164/11
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung; …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN;… ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).Ein solcher erfordert jedenfalls, dass die Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (…vgl. BGH aaO; ferner Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11 - und Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11).
- BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09
Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Zwar wird der mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung verbundene besonders tiefe Eingriff in die Grundrechte eines Angeklagten es in der Regel - im Gleichklang mit der gesetzlich zwingenden Besetzung der Schwurgerichtskammer mit drei Berufsrichtern und mit § 74f Abs. 3 GVG - angezeigt erscheinen lassen, bei Entscheidungen nach § 66 StGB von der Möglichkeit der Besetzungsreduktion abzusehen und wegen ihrer strukturellen Überlegenheit in einer Dreierbesetzung zu verhandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, BGHR GVG § 76 Abs. 2 Beurteilungsspielraum 4;… Rieß in Festschrift Schöch [2010], S. 895, 912; Heß/Wenske, DRiZ 2010, 262, 268 und ferner Begründung zu Artikel 1 Ziffer 4 des Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom 5. September 2011, BT-Drucks. 17/6905). - BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11
Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Der Senat entnimmt der hierfür verfassungsrechtlich notwendigen "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" (…BVerfG aaO, S. 1946 Rn. 172) in Übereinstimmung mit dem 3. Strafsenat (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11) das Erfordernis eines strengen Maßstabs sowohl bei der Erheblichkeit zu erwartender Straftaten als auch bei der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung. - BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03
Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Eine Besetzungsentscheidung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden, wenn sie im Zeitpunkt ihres Erlasses gesetzesgemäß war; eine nachträglich eingetretene Änderung des Umfangs oder der Schwierigkeit der Sache ist deshalb regelmäßig nicht geeignet, eine der geänderten Verfahrenslage angepasste neue Besetzungsentscheidung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 343/98, BGHSt 44, 328, 333, und Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 199/03, NJW 2003, 3644, 3645, und vom 29. Januar 2009 - 3 StR 567/08, BGHSt 53, 169). - BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09
Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11
Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der Ermessensentscheidung regelmäßig zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f. mwN;… ferner BGH, Beschlüsse vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, aaO, und vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11). - BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92
Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei …
- BGH, 25.04.1990 - 3 StR 85/90
Belastung anderer Angeklagter als zulässiges Verteidigungsverhalten
- BGH, 07.07.2011 - 5 StR 192/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Strafmilderung; selbst verschuldete …
- BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung …
Sofern das neue Tatgericht die Anwendungsvoraussetzungen des § 66 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 StGB als gegeben ansehen sollte, wird es im Rahmen der dann zu treffenden Ermessensentscheidung namentlich zu erwägen haben, welche Wirkungen ein langer Strafvollzug sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters des noch recht jungen und nach den Ausführungen des Sachverständigen im Grundsatz therapiefähigen Angeklagten erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen haben werden und ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung unter diesen Umständen trotzdem angezeigt ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1996 - 4 StR 752/95, NStZ 1996, 331, 332; vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198;… MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 153 mwN). - BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13
Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger …
Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198;… Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337;… Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt). - BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11
Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben
Sollten die neuen Schuldsprüche eine Prüfung der Voraussetzungen von § 66 Abs. 2 oder Abs. 3 StGB a. F. veranlassen, verweist der Senat auf die wegen des anzuwendenden Übergangsrechts zu beachtenden Beschränkungen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; ferner Urteile vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11 und - 5 StR 192/11 - sowie vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
- BGH, 25.07.2012 - 2 StR 111/12
Wohnungseinbruchsdiebstahl (kein Gewahrsamsbruch zulasten von Toten); Bildung …
Hinzu kommt, dass im Rahmen der Ermessensausübung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Ausnahmecharakter des § 66 Abs. 2 StGB nF Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482). - BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11
Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen …
Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).Ein entsprechend strenger Maßstab ist demnach sowohl hinsichtlich der Erheblichkeit der Taten als auch bei der Prüfung der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung anzulegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11).
- BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18
Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …
aa) Nach dem gesetzgeberischen Willen räumt § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB dem Tatgericht die Möglichkeit ein, sich trotz der festgestellten hangbedingten Gefährlichkeit eines Angeklagten auf das Festsetzen einer Freiheitsstrafe zu beschränken, sofern erwartet werden kann, dass der Täter sich schon dies hinreichend zur Warnung dienen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2008 - 5 StR 101/08, NStZ 2010, 387, 389; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198).In diesem Zusammenhang hat es beanstandungsfrei berücksichtigt, dass "im Hamburger Strafvollzug in Fällen der vorliegenden Art ... eine Sexualtherapie obligatorisch ist und der Angeklagte ... einer solchen Behandlung positiv gegenübersteht' (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, aaO; Urteil vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17, NStZ-RR 2017, 310, 311), insbesondere "bereits während der Untersuchungshaft einen entsprechenden Änderungsprozess in Gang gesetzt' hat, wie sich daraus ergebe, dass er "über den Täter-Opfer-Ausgleich eine (Teil-)Wiedergutmachung für seine Taten erstrebt habe'.
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur …
Danach sind erhöhte Anforderungen sowohl an die Konkretisierung der Rückfallprognose als auch an den Wert der gefährdeten Rechtsgüter zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; s.a. Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11). - BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12
Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer …
Darüber hinaus müssen im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung die Möglichkeiten zur Einwirkung auf den Angeklagten im anstehenden Vollzug einer langjährigen Freiheitsstrafe Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196).d) Nach Auffassung des Senats müssen zwar bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Prüfung der Unerlässlichkeit der Anordnung von Sicherungsverwahrung - auch auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 StGB - Möglichkeiten zur Einwirkung auf den Angeklagten im Rahmen eines anstehenden Vollzugs einer langjährigen Freiheitsstrafe durchaus Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196).
- BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder …
Zulässiges Verteidigungsverhalten darf im Rahmen der Prüfung des § 66 StGB jedoch weder hang- noch gefahrbegründend verwertet werden (BGH NJW 1992, 3247; NStZ 2001, 595, 596; 2010, 270, 271;… Senat, Beschl. v. 5. April 2011 - 3 StR 12/11 - Rn. 7; BGH, Beschl. v. 13. September 2011 - 5 StR 189/11 - Rn. 17). - BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige …
Dies stellt gegenüber der früheren Rechtsanwendung höhere Anforderungen nicht nur an die Erheblichkeit der zu erwartenden weiteren Straftaten, sondern auch an die Wahrscheinlichkeit der künftigen Straffälligkeit des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212). - BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: …
- BGH, 27.06.2019 - 1 StR 612/18
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatgerichts: einzubeziehende zu …
- OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12
Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage
- BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung; …
- BGH, 14.11.2012 - 3 StR 335/12
Besetzungsentscheidung (keine Änderung der Besetzung bei Hinweis auf mögliche …
- BGH, 08.09.2021 - 1 StR 266/21
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessen des Tatrichters: erforderliche …
- KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
- BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12
Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des …
- BGH, 15.03.2012 - 2 StR 355/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach vorherigem Vorbehalt (vorbehaltene …
- LG Kassel, 20.11.2023 - 11 KLs 2610 Js 26402/22
- BGH, 13.06.2012 - 2 StR 121/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …
- KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich …
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Rechtsprechung
| BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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§ 23 StGB; § 49 StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei der Strafrahmenwahl beim versuchten Delikt; fehlende Begründung der Einzelstrafenhöhe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafrahmenwahl beim Versuch der räuberischen Erpressung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 253 StGB
Strafrahmenwahl beim Versuch der räuberischen Erpressung - Wolters Kluwer
Strafrahmenwahl bei einem Versuch unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände bzgl. Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de
Strafrahmenwahl bei einem Versuch unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände bzgl. Gesamtstrafenbildung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 27.05.2013 - 61 KLs 19/13
- BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 136
- NStZ-RR 2016, 133
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10
Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14
Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 261/10, wistra 2011, 18, 19 mwN).
- BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten …
Sie hat zwar nicht verkannt, dass die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen ist, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar2014 -3 StR 7/14, NStZ-RR 2014, 136, 137). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 71/22
Gesamtstrafenbildung (Vorverurteilung; Zäsurwirkung; Berücksichtigung des …
Der "Einzelstrafausspruch hinsichtlich der unter Ziff. 5 aufgeführten Tat (UA Bl. 14 ff.), der versuchten schweren Brandstiftung gemäß §§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB, (begegnet) durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil das Landgericht jedenfalls nicht hinreichend deutlich den vertypten Milderungsgrund des Versuchs berücksichtigt hat (vgl. Senat, NStZ-RR 2014, 136).
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Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 266 Abs. 1 StPO
Verfahrenshindernis des mangelnden wirksamen Einbeziehungsbeschlusses (Nachtragsanklage) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Prozesshindernisses im Falle des Fehlens eines wirksamen Einbeziehungsbeschlusses für die zu Grunde liegenden Taten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorliegen eines Prozesshindernisses im Falle des Fehlens eines wirksamen Einbeziehungsbeschlusses für die zu Grunde liegenden Taten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Nachtragsanklage - was man beachten muss
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 136
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93
Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des …
Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10
Da im vorliegenden Fall ein solcher Einziehungsbeschluss nicht ergangen ist, fehlt es an einer von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensvoraussetzung, was zur Einstellung des Verfahrens führen muss, indessen der Erhebung einer neuen Anklage nicht entgegen steht (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3). - BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10
Ein Fall, in dem das Fehlen des Einziehungsbeschlusses ausnahmsweise als unschädlich angesehen werden kann, weil das Gericht in anderer Weise klar zu erkennen gegeben hat, dass es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Verhandlungsentscheidung machen wollte (vgl. Senat NJW 1990, 1055), ist hier nicht gegeben. - BGH, 24.08.1995 - 4 StR 279/95
Nachtragsanklage - Einbeziehungsbeschluß - Fehlende Prozeßvoraussetzung - …
Auszug aus BGH, 08.02.2011 - 4 StR 612/10
"Auf die Verkündung des Einziehungsbeschlusses in der Hauptverhandlung und dessen Aufnahme in das Hauptverhandlungsprotokoll kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, weil es sonst an einer schlüssigen und eindeutigen Willenserklärung des Gerichts mangelt, dass es die Nachtragsanklage zum Gegenstand der Hauptverhandlung macht (Senat, 4 StR 279/95).
- BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14
Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der …
Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4). - AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Ds 31 Js 29240/18
Zuständigkeit für die Einbeziehung einer Nachtragsanklage; Renncharakter des …
Der Einbeziehungsbeschluss im Sinne des § 266 Abs. 1 StPO hat die Wirkung eines Eröffnungsbeschlusses (BGH…, Beschluss vom 28.07.2015 - 4 StR 598/14 = BeckRS 2015, 14778, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - 4 StR 612/10 = BeckRS 2011, 4933, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 29.08.2011 - 5 StR 327/11 = BeckRS 2011, 22745 OLG Hamburg, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ss 90/04 = BeckRS 2010, 20567). - BGH, 22.11.2017 - 4 StR 306/17
Einbeziehungsbeschluss (Voraussetzung der vorherigen Verlesung der …
Der Einbeziehungsbeschluss nach § 266 Abs. 1 StPO, der von der Strafkammer in der Besetzung der Hauptverhandlung getroffen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11, BGHR StPO § 266 Einbeziehungsbeschluss 4), tritt zwar bei einer Nachtragsanklage an die Stelle des Eröffnungsbeschlusses (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2011 - 5 StR 327/11 aaO; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 612/10 Rn. 4).
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