Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- RA Kotz
Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 46 Abs. 1
Unvermeidbarer Verbotsirrtum vor Erlass des Bußgeldbescheids - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nur ein Bußgeld für unerlaubte Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmerinnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Tatbestandsmäßigkeit der unerlaubten Arbeitnehmerbeschäftigung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 154
- NZS 2014, 478
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Frankfurt, 19.09.2000 - 2 Ws (B) 388/00
Ordnungswidriger Verstoß gegen Schulpflicht als Dauerdelikt
Auszug aus OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13
Erst an das tatrichterliche Urteil kann sich eine neue Tat anschließen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 25 m.w.N.). - OLG Hamm, 17.02.2000 - 4 Ss OWi 1170/99
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, eine …
Auszug aus OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13
Die Beschäftigung von vier Personen im gleichen Betrieb stellt sich bei natürlicher Betrachtungsweise deshalb als eine lediglich quantitative Steigerung einer fortwährenden Zuwiderhandlung dar (…vgl. BayObLGSt a.a.O.; OLG Hamm NStZ 2000, 487). - BayObLG, 27.01.1999 - 3 ObOWi 5/99
Besetzung des Rechtsbeschwerdegerichts bei Verhängung mehrerer Geldbußen
Auszug aus OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13
Bei einer solchen sind die verhängten Geldbußen zusammenzurechnen (BayObLGSt 1999, 25 ff. = OLGSt OWiG § 80 a Nr. 6 = NStZ 1999, 427 f.;… Göhler/Seitz OWiG 16. Aufl. § 80 a Rn. 3 m.w.N.) und überschreiten im konkreten Fall die gesetzliche Wertgrenze. - BayObLG, 31.07.1981 - 3 ObOWi 117/81
Auszug aus OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13
3 1. Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts stellen die - in rechtsfehlerfreier Weise festgestellten - Verstöße des Betroffenen nur eine einzige Gesetzesverletzung dar, da der Tatbestand der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern die mehreren Zuwiderhandlungen im natürlichen Sinn zu einer einzigen Handlung verbindet (vgl. BayObLGSt 1981, 131 ff.). - BayObLG, 30.06.1960 - RReg. 4 St 120/60
Verbotsirrtum bei Dauerstraftat
Auszug aus OLG Bamberg, 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13
Das Tatgericht konnte und musste daher das Verhalten des Betroffenen bis zum Schluss der mündlichen Tatsachenverhandlung prüfen und seiner rechtlichen Beurteilung unterwerfen (vgl. BayObLGSt 1960, 168).
- BayObLG, 28.04.2023 - 201 ObOWi 251/23
Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Doppelahndung bei …
Rn. 7 a) Eine Dauerordnungswidrigkeit, wie sie hier vorliegt, endet nicht schon durch den Erlass des Bußgeldbescheids des Landratsamts, vielmehr wird das Dauerdelikt erst durch den Erlass eines Urteils der Tatsacheninstanz bzw. den Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides unterbrochen (…OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.01.2014 - 3 Ss OWi 1488/13 bei juris = NStZ-RR 2014, 154 = wistra 2014, 199 = NZS 2014, 478 = OLGSt StPO § 264 Nr. 12;… KK/Mitsch OWiG 5. Aufl. § 19 Rn. 36;… Göhler OWiG 18. Aufl. vor § 19 Rn. 22a). - LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22
Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung
Durch den Erlass des Strafbefehls tritt eine Zäsur im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO nicht ein (vgl. auch OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2001, 25 m.w.N.; OLG Bamberg, NStZ-RR 2014, 154 für den Erlass eines Bußgeldbescheides im Ordnungswidrigkeitenverfahren). - OLG Köln, 20.01.2016 - 2 Ws 562/15 Er hat diese Rechtsprechung auf die Normen über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer übertragen (BGH wistra 2012, 28; wistra 2014, 23; so auch OLG Bamberg wistra 2014, 199; Mosbacher, Keine Straffreiheit für Altfälle unerlaubter Beschäftigung von Unionsbürgern, NStZ 2015, 255).
- OLG Schleswig, 16.03.2021 - I OLG 40/21 Wegen der vom Amtsgericht festgestellten Voreintragungen im Fahreignungsregister und der gleichzeitigen Verwirklichung zweier Buß- geldtatbestände hält der Senat hier eine Geldbuße von 130, 00 ? für tat- und schuldangemessen, zumal aufgrund des rechtsbeschwerderechtlichen Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 79 Abs. 1 Satz 1 OWiG) die Summe der vom Amtsgericht verhängten Geldbußen nicht überschritten werden durfte (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 3 Ss OWi 1488/13 - juris).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.01.2014 - III-1 Ws 579/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 310, StPO § 306
Nichtabhilfeentscheidung, Mangelhaftigkeit - Burhoff online
StPO § 308
Nichtabhilfeentscheidung, Mangelhaftigkeit, Rückgabe - openjur.de
Mangelhafte Nichtabhilfeentscheidung, Rückgabe durch das Beschwerdegericht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 308, 309, 310
Mangelhafte Nichtabhilfeentscheidung, Rückgabe durch das Beschwerdegericht - rechtsportal.de
StPO §§ 308, 309, 310
Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht bei unzureichender Nichtabhilfeentscheidung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückgabe eines Verfahrens durch das Beschwerdegericht an das vorbefasste Gericht bei unzureichender Nichtabhilfeentscheidung
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 14.09.2010 - 703 Gs 1456/10
- LG Dortmund, 07.11.2013 - 33 Qs 6/11
- OLG Hamm, 09.01.2014 - III-1 Ws 579/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 154
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.02.1992 - 1 StR 4/92
Neuer Tatsachenvortrag nach Nichtabhilfeentscheidung und vor Weiterleitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rn. 17 In Ausnahmefällen ist jedoch die Sache an das Vordergericht zurück zu geben, wenn mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (BGH NJW 1992, 2169; BGH NStZ 1987, 519; OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 = BeckRS 1996, 31394615; OLG München.Sinn des Abhilfeverfahrens ist es - bei begründeter Beschwerde -, dass dem Erstrichter die Korrektur seiner eigenen Erscheinung ermöglicht und dem Beschwerdegericht die Befassung mit der Sache erspart wird (vergleiche: BGH NJW 1992, 2169;… OLG München a.a.O.).
- BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rn. 24 sprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. NJW 2006, 1048) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. - OLG Hamm, 22.02.1996 - 3 Ws 94/96
Hinreichende Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung zu einer Beschwerde; …
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rn. 17 In Ausnahmefällen ist jedoch die Sache an das Vordergericht zurück zu geben, wenn mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (BGH NJW 1992, 2169; BGH NStZ 1987, 519; OLG Hamm, Beschl. v. 22.02.1996 - 3 Ws 94/96 = BeckRS 1996, 31394615; OLG München. - OLG Hamm, 26.02.2013 - 1 Ws 534/12
Anordnung eines Arrests zur Sicherung von Wertersatzverfall bei …
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rn. 22 Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich auf seinen Beschluss vom 26.02.2013 (III-1 WS 534/12 = BeckRS 2013, 08884) in einer Parallelsache hin. - OLG München, 09.04.1973 - 2 Ws 165/73
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2014 - 1 Ws 579/13
Rn. 18 NJW 1973, 1143).
- LG Karlsruhe, 25.07.2022 - 16 Qs 55/22
Strafklageverbrauch bei Strafbefehl über Fahrerlaubnisentziehung
Eine zwingende Verfahrensvoraussetzung ist die (Nicht-)Abhilfeentscheidung für die Beschwerde allerdings nicht (OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 Ws 579/13;… BeckOK StPO/Cirener, 43. Ed. 01.04.2022, StPO § 306 Rn. 8).Rn. 71 Die Zurücksendung der Akte an das Ausgangsgericht erfolgt in diesen Fällen daher nur ausnahmsweise (OLG Hamm, Beschl. v. 9.1.2014 - 1 Ws 579/13), etwa wenn neues Tatsachenvorbringen in der Beschwerdeschrift dies gebietet (BGH, Beschl. v. 25.02.1992 - 1 StR 4/92).
Andernfalls kann das Beschwerdegericht im Interesse der zügigen Durchführung des Verfahrens selbst entscheiden (OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - 1 Ws 579/13).
- OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15
Darstellung des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme im …
In Ausnahmefällen kann ein Begründungsmangel jedoch zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses führen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Januar 2009 - 1 Ws 629/08, juris; ebenso BGH NJW 1992, 2169; NStZ 1987, 519; OLG Hamm NStZ-RR 2014, 154; StV 1996, 421;… LR-Matt StPO 26. Aufl. § 306 Rn. 21). - KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem …
Ein Ausnahmefall, in dem die Sache an das Vordergericht zurückzugeben ist, weil mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht - jedenfalls für das Beschwerdegericht erkennbar (etwa mangels hinreichender Begründung) - nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - III-1 Ws 579/13 - [juris] mwN), liegt nicht vor.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 16/16
Keine Kostenerstattung für Anwaltstätigkeit in eigener Sache!
Ein Ausnahmefall, in dem die Sache an das Vordergericht zurückzugeben ist, weil mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht nicht hinreichend berücksichtigt worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2014 - III-1 Ws 579/13 - juris m. w. N.), liegt nicht vor. - KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; …
Rn. 23 Da andere rechtliche Gründe, wie etwa eine zwingende, im Beschwerdeverfahren nicht nachzuholende mündliche Anhörung (vgl. KG NStZ 1999, 319, 320; OLG Jena NStZ 2007, 421), ein eingeschränkter Prüfungsmaßstab im Beschwerderechtszug (vgl. OLG Nürnberg StraFo 2014, 17) oder sonstige schwere Verfahrensmängel, die gegen eine abschließende Entscheidung durch den Senat sprechen könnten (…vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 309 Rn. 8 mwN; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 9. Januar 2014 - III-1 Ws 579/13 - [juris]), ebenfalls nicht ersichtlich sind, kam eine Zurückverweisung nicht in Betracht. - AGH Nordrhein-Westfalen, 05.12.2025 - 2 AGH 11/25 Denn das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Nichtabhilfeentscheidung ist für die Entscheidung des Beschwerdegerichts keine Verfahrensvoraussetzung (AGH NRW v. 07.04.2017 - 2 AGH 16/16; KG Berlin v. 07.03.2014 - 4 Ws 21/14;… Schmitt/Köhler, StPO, § 306 Rn. 10) Ein Ausnahmefall, in dem die Sache an das Vordergericht zurückzugeben ist, weil mit der Beschwerde erhebliches neues Vorbringen verbunden worden ist, das einer Klärung bedarf und welches vom Vordergericht nicht berücksichtigt worden ist (OLG Hamm v. 09.01.2014 - III-1 Ws 579/13) liegt nicht vor.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 24 Abs 1 Nr 3 GVG, § 41 Abs 1 Nr 4 JGG, § 223 StGB
Zuständigkeit der Jugendkammer: Besondere Schutzbedürftigkeit von Verletzten einer Straftat - rechtsportal.de
GVG § 24 abs 1 nr 3; JGG § 41 abs 1 nr 4
Besondere Schutzbedürftigkeit der als Zeugen in Betracht kommenden Verletzten einer Straftat - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gerichtszuständigkeit richtet sich auch nach besonderer Schutzbedürftigkeit von Opferzeugen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besondere Schutzbedürftigkeit der als Zeugen in Betracht kommenden Verletzten einer Straftat
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 154
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamburg, 04.03.2005 - 2 Ws 22/05
Darlegungen der Staatsanwaltschaft bei Anklage am Landgericht wegen besonderer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13
Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.). - OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 2 Ws 17/11
Zuständigkeit der Jugendkammer nur als Jugendschutzgericht bei besonderer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13
Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.). - LG Hechingen, 28.11.2005 - 1 AR 31/05
Strafprozessrecht: Zu den Voraussetzungen der Zuständigkeit des Landgerichts …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13
Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.). - OLG Karlsruhe, 26.11.2010 - 3 Ws 431/10
Anklageerheung zum LG wegen besonderer Bedeutung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2013 - 3 Ws 344/13
Die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten ist dabei konkret-individuell zu bestimmen und insbesondere dann zu bejahen, wenn durch eine weitere Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz gravierende psychische Auswirkungen auf das Opfer zu befürchten sind (BT-Drucks. 15/1976 S. 19; OLG Hamburg, NStZ 2005, 654; OLG Karlsruhe, NStZ 2011, 479; Senat, Die Justiz 2011, 141; kritisch LG Hechingen, NStZ-RR 2006, 51;… Eisenberg, JGG, 16. Aufl., § 24 Rdn. 7 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".