Rechtsprechung
| OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an Ungarn; Vollstreckung eines Strafrests von mehr als drei Monaten in Ungarn; Mindestmaß der zu vollstreckenden freiheitsentziehenden Sanktion; Haftbedingungen in Ungarn; Vorliegen einer belastbaren Zusicherung des ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 30
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- EGMR, 07.07.1989 - 14038/88
Jens Söring
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 -, juris). - BVerfG, 23.02.1983 - 1 BvR 1019/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Auslieferung
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215;… Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262). - BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215;… Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262).
- BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Dies folgt einerseits aus der im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz mittlerweile fest etablierten Ächtung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 MRK; Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966; Übereinkommen gegen Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 sowie innerstaatlich aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (BVerfG NVwZ 2008, 71 m.w.N. der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung)). - BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Schließlich ist auch davon auszugehen, dass die Behandlung des Verfolgten in Ungarn von der Tschechischen Republik besonders beobachtet wird und ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 29. September 2008 - OLG Ausl 33/08 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris). - OLG Dresden, 10.07.2014 - Ausl 53/14
Unzulässigkeit einer Auslieferung an die Argentinische Republik wegen eines …
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Das Vorliegen solcher Zusicherungen für sich alleine befreit die Vertragsstaaten aber nicht davon, deren Überzeugungskraft und Zuverlässigkeit im Einzelfall angesichts des absoluten Stellenwerts zu prüfen, welcher den nach dieser Bestimmung zugesicherten Rechten zukommt (EGMR NJW 1990, 2183; Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 43346/05 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2014 - OLGAusl 53/14 -, juris). - OLG Dresden, 29.09.2008 - Ausl 33/08
Weißrussland
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Schließlich ist auch davon auszugehen, dass die Behandlung des Verfolgten in Ungarn von der Tschechischen Republik besonders beobachtet wird und ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen das gegenseitige Vertrauen als unabdingbare Grundlage des Auslieferungsverkehrs nachhaltig enttäuschen würde (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 29. September 2008 - OLG Ausl 33/08 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. Dezember 2008 - 2 BvR 2386/08 -, juris). - OLG Dresden, 17.04.2008 - 12 Ausl 33/08
Weißrussland; Menchenrechte
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Missstände in Bezug auf die Menschenrechtslage machen die Rechtshilfe im Auslieferungsverkehr jedoch nicht von vornherein unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 2008 - OLG 12 Ausl 33/08 -, juris). - KG, 24.09.2012 - 151 AuslA 113/12
Auslieferung an einen EU-Mitgliedsstaat zur Strafvollstreckung: Mindestdauer der …
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit könnte das Vorliegen eines nur noch im Bagatellbereich liegenden Strafrestes die Prüfung durch den Senat veranlassen, ob die Rechtshilfe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung im Sinne von § 73 IRG widersprechen könnte (KG Berlin, Beschluss vom 24. September 2012 - (4) 151 AuslA 113/12 (195/12), (4) 151 Ausl A 113/12 (195/12) m.w.N., - juris;… Grützner/Pötz/Kreß-Böse, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3. Aufl. § 81 Rn. 3 ). - BVerfG, 16.03.1983 - 2 BvR 429/83
Auslieferung eines politisch Verfolgten in die Türkei
Auszug aus OLG Dresden, 13.07.2015 - Ausl 98/15
Denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Verfolgten gegen die Bewilligungsentscheidung der Bundesregierung sind gegenüber denen im Verfahren auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung eingeschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - BVerfGE 63, 215; Beschluss vom 16. März 1983 - 2 BvR 429/83 -, EuGRZ 1983, S. 262). - EGMR, 16.10.2006 - 43346/05
J. S. M.gegen Deutschland
- EGMR, 18.06.2015 - 13826/11
FORTUNATO ET AUTRES c. ITALIE
- OLG Bremen, 27.03.2018 - 1 AuslA 21/17
Strafprozessrecht; Europäischer Haftbefehl; Auslieferung; Ungarn; Haftbedingungen …
[54] Der Senat stellt aber fest, dass zu diesem Punkt Uneinigkeit hinsichtlich des Verständnisses der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besteht und dass andere Oberlandesgerichte teilweise ihren Entscheidungen das Vorliegen derartiger Zusicherungen zugrunde legen (siehe OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015 - Ausl 98/15, juris Rn. 29 f., NStZ-RR 2016, 30 (Ls.); OLG Hamm…, Beschluss vom 01.12.2015 - III-2 Ausl 131/15, juris Rn. 25; OLG Köln…, Beschluss vom 22.11.2017 - 6 AuslA 125/17, juris Rn. 22; vgl. ferner OLG Bamberg…, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ws 508/17, juris Rn. 18; aufgrund des Fehlens der Erteilung einer entsprechenden Zusicherung wurde die Unzulässigkeit der Auslieferung festgestellt in den Entscheidungen OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26.05.2017 - Ausl 301 AR 54/17, juris Rn. 14; OLG München…, Beschluss vom 09.01.2018 - 1 AR 319/17, juris Rn. 25 f.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 05.07.2017 - 2 Ausl AR 14/17, juris Rn. 11, StraFO 2017, 291; vgl. ferner die Vorlageentscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 08.02.2018 - Ausl 81/16, unter Ziff. III.2.a. der Gründe) oder aber die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung unter entsprechende Maßgaben stellen (siehe OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17, juris (Tenor zu 2.); OLG Köln…, Beschluss vom 22.11.2017 - 6 AuslA 125/17, juris Rn. 21). - OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - Ausl 301 AR 54/17
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Erfordernis einer einzelfallbezogenen …
Im Anschluss an die obergerichtliche Rechtsprechung geht auch der Senat davon aus, dass derzeit zureichend objektive und zuverlässige Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Mängel der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat bestehen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2016, 1 Ausl A 3/15 - abgedruckt bei juris; dass. NStZ-RR 2015, 322; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015, OLG Ausl 98/15 - abgedruckt bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015, III-2 Ausl 131/15 - abgedruckt bei juris). - OLG Celle, 23.11.2015 - 1 Ausl 46/14
Verhältnismäßigkeit der Auslieferung eines Verfolgten zum Zweck der …
Auch wenn die Vorschrift aufgrund des Vorrangs des EuAlÜbk gemäß § 1 Abs. 3 IRG vorliegend keine Anwendung finden kann, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit das Vorliegen eines nur noch im Bagatellbereich liegenden Strafrestes die Prüfung veranlasst, ob die Rechtshilfe wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung i. S. von § 73 IRG widerspricht (vgl. KG, Beschluss vom 24. September 2012, 151 Ausl A 113/12, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2015, OLG Ausl 98/15, juris). - OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17
Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit …
Rn. 22 a. Soweit der Senat im Beschluss vom 26.05.2017, auf welchen wegen der Einzelheiten verwiesen wird, im Anschluss an die obergerichtliche Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass bezüglich der Haftbedingungen in Ungarn derzeit systemische Mängel bestehen (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2016, 1 Ausl A 3/15, abgedruckt bei juris; dass. NStZ-RR 2015, 322; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015, OLG Ausl 98/15, abgedruckt bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2015, III-2 Ausl 131/15, abgedruckt bei juris) und sich eine Auslieferung deshalb als unzulässig erweisen müsste, bestehen diese Bedenken zwar grundsätzlich fort, jedoch haben die ungarischen Justizbehörden nunmehr im Schreiben vom 07.06.2017 unter Zusicherung der dortigen Unterbringung zwei Haftanstalten benannt - nämlich die Haftanstalten in Szombathely und Tiszalök -, wobei jedenfalls die Haftanstalt in Szombathely unter Berücksichtigung der vom Senat ausgewerteten und nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine menschenwürdige Unterbringung des Verfolgten mit Sicherheit gewährleistet. - OLG Karlsruhe, 04.08.2017 - Ausl 301 AR 94/17
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Verhältnismäßigkeit der Auslieferung …
Ausgehend hiervon würde sich zwar insoweit noch kein Auslieferungshindernis aus § 81 Nr. 2 IRG ergeben, da diese Vorschrift - anders als § 3 Abs. 3 Satz 2 IRG - nicht auf den noch offenen Strafrest, sondern allein darauf abstellt, ob die freiheitsentziehende Sanktion, derentwegen die Auslieferung begehrt wird, mindestens vier Monate beträgt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2015, OLG Ausl 98/15; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 115; OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2005 - Ausl 22/05-14/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2009 - 1 Ausl A 88/09;… Böse in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., IRG § 81 Rn. 3), was vorliegend der Fall wäre.
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Rechtsprechung
| KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15 - 141 AR 237/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 67g Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 67g Abs 1 S 1 Nr 3 StGB, § 453 Abs 1 S 2 StPO, § 453 Abs 1 S 4 StPO, § 462 Abs 2 StPO
Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung wegen Auflagenverstoß: Rechtmäßigkeitsprüfung bei Verfahrensverzögerung; Notwendigkeit einer mündlichen Anhörung des Verurteilten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen einer überlangen Zeitdauer zwischen der mündlichen Anhörung des Verurteilten und der Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung; Verfahren beim Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.03.2015 - 590 StVK 371/11
- KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15 - 141 AR 237/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 30
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11
Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in …
Auszug aus KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Rn. 7 1. Die Sicherungsverwahrung ist nicht nach Art. 316e Abs. 3 Satz 1 EGStGB für erledigt zu erklären, weil die Straftaten, derentwegen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, auch unter die Regelung des § 66 Abs. 1 StGB n.F. (StGB i.d.F. des Gesetzes vom 22. Dezember 2010, BGBl. I S. 2300) fallen (vgl. BGH NJW 2012, 1824). - OLG Rostock, 07.02.2014 - Ws 9/14
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erledigterklärung einer nach altem …
Auszug aus KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Denn es geht nicht um die Frage, ob jetzt Sicherungsverwahrung zu verhängen ist - das ist bereits rechtskräftig erfolgt -, sondern es ist allein noch darüber zu befinden, ob es zum Schutz der Allgemeinheit vor dem sich nach seiner Entlassung weisungswidrig verhaltenden Verurteilten des erneuten Vollzugs der Maßnahme bedarf (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 7. Februar 2014 - Ws 9/14 - bei juris = NStZ-RR 2014, 245; LS). - OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 Ws 611/95
Auszug aus KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Der damit anzuwendende § 462 Abs. 2 StPO lässt jedoch grundsätzlich eine schriftliche Anhörung des Verurteilten genügen (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 1996, 91). - KG, 15.05.2001 - 5 Ws 229/01
Auszug aus KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15
Der unmittelbare Anlass des Widerrufs muss nicht das Gewicht haben, das für eine Anordnung der Maßregel erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 5 Ws 229/01 - Fischer, StGB 62. Aufl., § 67 g Rn. 5)..
- OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19
Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel
Die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung wird sodann ebenso wie eine Entscheidung über die Fortdauer einer angeordneten Unterbringung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt (siehe BVerfG…, Beschluss vom 20.10.2012 - 2 BvR 659/12, juris Rn. 18 f., NStZ-RR 2013, 115; so auch KG Berlin…, Beschluss vom 13.09.1999 - 5 Ws 533/99, juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 29.05.2015 - 2 Ws 118/15, juris Rn. 13, NStZ-RR 2016, 30; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.04.2018 - 3 Ws 136/18, juris Rn. 28;… Beschluss vom 28.08.2018 - 3 Ws 361/18, juris Rn. 17); es ist daher auch im Rahmen der Entscheidung nach § 67g Abs. 1 StGB in materieller Hinsicht eine Abwägung zwischen dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen einerseits und dem Freiheitsanspruch des Verurteilten andererseits vorzunehmen: Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso stärkeres Gewicht gewinnt wegen des sich verschärfenden Eingriffs das Freiheitsgrundrecht für die Wertungsentscheidung des Strafvollstreckungsrichters (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 442/12, juris Rn. 14 ff., NStZ-RR 2013, 72;… Beschluss vom 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14, juris Rn. 27, RuP 2017, 162;… Beschluss vom 16.11.2016 - 2 BvR 1739/14, juris Rn. 27;… Beschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15, juris Rn. 27;… Beschluss vom 21.02.2018 - 2 BvR 349/14, juris Rn. 26;… Beschluss vom 23.05.2018 - 2 BvR 1161/16, juris Rn. 20, RuP 2018, 232;… Beschluss vom 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16, juris Rn. 26;… Beschluss vom 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16, juris Rn. 23, RuP 2019, 177;… Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17, juris Rn. 39, NStZ-RR 2019, 272; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 22.11.2016 - 1 Ws 156/16; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 Ws 14/18; Beschluss vom 28.11.2019 - 1 Ws 154/19).Es müssen daher auch für die Anwendung des § 67g Abs. 1 Nr. 1 den Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB entsprechend aufgrund einer Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sein, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, so dass deshalb der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist (siehe KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2015 - 2 Ws 118/15, juris Rn. 8, NStZ-RR 2016, 30; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.04.2018 - 3 Ws 136/18, juris Rn. 32;… Beschluss vom 28.08.2018 - 3 Ws 361/18, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 Ws 104/18, juris Rn. 6;… Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ws 156/18, juris Rn. 10).
Der Zweck der Maßregel erfordert auch dann nicht den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung, wenn mildere Maßnahmen genügen, um der Gefahr der Begehung erneuter Straftaten zu begegnen (siehe KG Berlin…, Beschluss vom 13.09.1999 - 5 Ws 533/99, juris Rn. 9; Beschluss vom 29.05.2015 - 2 Ws 118/15, juris Rn. 17, NStZ-RR 2016, 30; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.04.2018 - 3 Ws 136/18, juris Rn. 31; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18.04.2018 - 2 Ws 104/18, juris Rn. 6, 12;… Beschluss vom 25.06.2018 - 2 Ws 156/18, juris Rn. 10), insbesondere Maßnahmen im Rahmen der nach § 67d Abs. 2 S. 3 StGB während der Aussetzungen bestehenden Führungsaufsicht (siehe §§ 68a, 68b StGB) oder Maßnahmen der befristeten Wiederinvollzugsetzung und Krisenintervention nach § 67h StGB.
Zwar verweist § 463 Abs. 6 S. 1 StPO für das Verfahren beim Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel auf § 462 StPO, dessen Absatz 2 im Gegensatz zu § 453 Abs. 1 S. 4 StPO grundsätzlich eine schriftliche Anhörung des Verurteilten genügen lässt (siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 29.05.2015 - 2 Ws 118/15, juris Rn. 8, NStZ-RR 2016, 30).
- KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20
Anforderungen an den Bewährungswiderruf bei langjährig vollstreckter …
Denn die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung wird ebenso wie eine Entscheidung über die Fortdauer einer angeordneten Unterbringung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 - juris Rn. 18; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 1 Ws 124/19 - juris Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rn. 13 ; Senat…, Beschluss vom 13. September 1999 - 5 Ws 533/99 - juris Rn. 4 f.). - KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
Voraussetzungen des Widerrufs nach § 67g Abs. 2 StGB
Rn. 27 Allerdings schreibt das Gesetz, wie sich aus der Verweisung des § 463 Abs. 6 Satz 1 StPO auf § 462 Abs. 2 StPO ergibt, für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung - anders als etwa für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes - nicht zwingend eine mündliche Anhörung vor (vgl. [zum Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB] KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rdn. 20).
- VerfGH Sachsen, 18.09.2017 - 119-IV-17 Die angegriffenen Beschlüsse verstießen gegen das Rückwirkungsverbot, weil sie auf Entscheidungen des Kammergerichts Berlin vom 19. Februar 2015 (2 Ws 24/15 - 141 AR 30/15) und vom 29. Mai 2015 (2 Ws 118/15 - 141 AR 237/15) Bezug nähmen, obwohl er die Straftaten bereits 2014 begangen habe.
- KG, 22.07.2020 - 5 Ws 120/19 Allerdings schreibt das Gesetz, wie sich aus der Verweisung des § 463 Abs. 6 Satz 1 StPO auf § 462 Abs. 2 StPO ergibt, für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung - anders als etwa für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes - nicht zwingend eine mündliche Anhörung vor (vgl. [zum Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB] KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rdn. 20).
- OLG Schleswig, 23.12.2016 - 1 Ws 463/16 Der damit anzuwendende § 462 Abs. 2 StPO lässt jedoch grundsätzlich eine schriftliche Anhörung des Verurteilten genügen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.5.2015 - 2 Ws 118/15 -, juris).
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