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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.06.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1921
BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 (https://dejure.org/2013,1921)
BVerfG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 (https://dejure.org/2013,1921)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 (https://dejure.org/2013,1921)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • DFR

    Sukzessivadoption

  • openjur.de

    Artt. 3 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 Satz 1 GG; § 9 Abs. 7 LPartG
    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    § 9 Abs 7 LPartG verletzt Art 3 Abs 1 GG, soweit er keine Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zulässt - Recht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung durch Beschränkung der Sukzessivadoption zwar berührt, aber nicht verletzt ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 2 AdÜbk
    § 9 Abs 7 LPartG verletzt Art 3 Abs 1 GG, soweit er keine Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner zulässt - Recht des Kindes auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung durch Beschränkung der Sukzessivadoption zwar berührt, aber nicht verletzt ...

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes eines eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner (Sukzessivadoption)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes eines eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner (Sukzessivadoption)

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • anwalt-suchservice.de

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes eines eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner (Sukzessivadoption)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht wendet sich gegen Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partner

  • faz.net (Pressebericht, 19.02.2013)

    Rechte homosexueller Paare bei Adoption gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG erleichtert Adoption für Lebenspartner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Sukzessivadoption für Lebenspartner verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz

  • lto.de (Pressebericht, 19.02.2013)

    BVerfG erlaubt Sukzessivadoption für Homosexuelle: Der letzte Schritt vor der endgültigen Gleichstellung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gericht gibt Ärztin grünes Licht für Sukzessivadoption

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Sukzessivadoption ist erlaubt!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Adoptionsrecht für Homosexuelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Adoptionsrecht: Klarheit für Homosexuelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Adoptionsrecht für Lebenspartner eröffnet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Annahme als Kind durch eingetragene Lebenspartner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht: Gleichstellung von Homosexuellen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner erweitert

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Sukzessivadoption auch für Lebenspartnerschaften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig - BVerfG lässt Sukzessivadoption bis zur gesetzlichen Neuregelung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften zu

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption in der Homo-Ehe ist verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 30.01.2013)

    Urteilsverkündung in Sachen "Sukzessivadoption"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 30.01.2013)

    Urteilsverkündung in Sachen "Sukzessivadoption"

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.12.2012)

    Homo-Rechte: Bei Adoption hört Gleichstellung auf

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.12.2012)

    BVerfG verhandelt Adoptionsrecht Homosexueller: Mutter-Mutter-Kind-Beziehung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.02.2013)

    Adoptionsrecht: Welche Eltern braucht das Kind?

Besprechungen u.ä. (6)

  • verfassungsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Berlin gehorcht Karlsruhe: Leider nur aufs Wort

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sukzessivadoption: Karlsruhe schiebt den schwarz-gelben Peter zurück

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Adoptionsrecht für Homosexuelle

  • volkerbeck.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes (Dr. Tilman Hoppe)

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.12.2012)

    Adoptionsrecht für homosexuelle Paare: Vater, Vater, Kind

Sonstiges (5)

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 03.03.2013)

    Homo-Ehe: Union greift Verfassungsgericht offen an

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Kabinett erweitert Adoptionsrechte für Homo-Paare - Sukzessivadoption ermöglicht, gemeinsame Adoption nicht

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)
  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.02.2013)

    Union gibt Widerstand gegen Homo-Ehe auf

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 11.04.2013)

    Münchhausen-Check: Die CDU, Frau Steinbach und die Homo-Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 133, 59
  • NJW 2013, 847
  • NVwZ 2013, 1207
  • NJ 2013, 290
  • FamRZ 2013, 521
  • DÖV 2013, 318
 
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Wird zitiert von ... (278)Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Das Kindeswohl ist wesensbestimmender Bestandteil des Art. 6 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

    Rn. 52 Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Elternschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen hat das Bundesverfassungsgericht nicht mit der Feststellung ausschließen wollen, der Umstand, dass ein Kind nur von einem Elternpaar abstammen könne, lasse darauf schließen, dass der Verfassungsgeber nur einem Elternpaar das Elternrecht für ein Kind habe zuweisen wollen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

    Beim Nebeneinander von zwei Vätern, denen zusammen mit der Mutter jeweils die gleiche grundrechtlich zugewiesene Elternverantwortung für das Kind zukäme, nähme die Schwierigkeit zu, elterliche Verantwortung personell festzumachen; zudem wären Rollenkonflikte und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Eltern gleichsam angelegt, die negativen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes nehmen könnten (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

    Einfachrechtlich können biologische und rechtliche Vaterschaft etwa infolge der bürgerlichrechtlichen Vaterschaftsvermutung bei der ehelichen Geburt eines Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB) und infolge einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) auseinanderfallen; verfassungsrechtliche Elternschaft wird hier grundsätzlich auch dem "nur-rechtlichen Vater" zugesprochen (vgl. BVerfGE 108, 82 ).

    Rn. 58 a) Träger des verfassungsrechtlichen Elternrechts können Personen sein, die in einem durch Abstammung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) oder durch einfachgesetzliche Zuordnung (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.) begründeten Elternverhältnis zum Kind stehen.

    Zwar misst das Grundgesetz der sozialen Eltern-Kind-Beziehung verfassungsrechtliche Bedeutung bei: Konkurriert ein leiblicher Elternteil mit dem bisherigen rechtlichen Elternteil um die einfachrechtliche Zuweisung der Elternposition, kann das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zum Kind von Verfassungs wegen über diese Zuweisung entscheiden, weil auch die soziale und personale Verbundenheit zwischen Eltern und Kind Voraussetzung dafür ist, entsprechend dem Elternrecht Verantwortung für das Kind tragen zu können (vgl. BVerfGE 108, 82 m.w.N.).

    Rn. 62 a) Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).

    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht (vgl. zur Pflegefamilie BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; zur Stieffamilie BVerfGE 18, 97 ; 79, 256 ), die als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; 80, 81 ; 99, 216 ; 108, 82 ).

    Für den Schutz durch das Familiengrundrecht kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht; der Familienschutz schließt auch die nichteheliche Familie ein (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 45, 104 ; 79, 256 ; 108, 82 ).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Eine entsprechende Entwicklung ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. einerseits BVerfGE 6, 389 und andererseits BVerfGE 105, 313; 124, 199) wie auch der europäischen Gerichte erkennbar (vgl. zur rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Allgemeinen EuGH…, Urteil vom 1. April 2008 - C-267/06 - Tadao Maruko/Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen, EuZW 2008, S. 314 ff.; zur Einzeladoption durch eine homosexuelle Person einerseits früher EGMR…, Urteil vom 26. Februar 2002 - 35615/97 - Fretté/Frankreich, FamRZ 2003, S. 149 ff.; andererseits jetzt EGMR…, Urteil vom 22. Januar 2008 - 43546/02 - E.B./Frankreich, NJW 2009, S. 3637 ff.).

    Insbesondere ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66 f.).

    Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe deren Benachteiligung jedoch nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).

    Aus dem besonderen Schutz der Ehe lässt sich nicht ableiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ; 124, 199 ).

    Vielmehr bedarf es zur Rechtfertigung der Benachteiligung vergleichbarer Lebensgemeinschaften jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ).

    Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern nach § 9 Abs. 7 LPartG unterliegt hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die Ungleichbehandlung die sexuelle Identität betrifft (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 40).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet den Gesetzgeber, Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 57, 361 ).

    Dazu gehört auch die Verpflichtung des Staates, rechtliche Vorkehrungen dafür zu treffen, dass in Fällen, in denen die leiblichen Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die elterlichen Funktionen wahrzunehmen, elterliche Verantwortung von anderen Personen übernommen werden kann (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

    Erst im Wege der Einzeladoption durch den anderen Lebenspartner hat das Kind einen Elternteil erhalten, der bereit ist, die mit dem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflichten (vgl. BVerfGE 24, 119 ) auf sich zu nehmen.

    Zwar ist daraus zu schließen, dass mit Eltern zunächst die Menschen gemeint sind, die dem Kind das Leben geben (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

    Den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG genießt auch die - ebenfalls nicht auf Abstammung beruhende - Adoptivelternschaft nach § 1754 BGB (vgl. BVerfGE 24, 119 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Insbesondere ist die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66 f.).

    Zwar ist es dem Gesetzgeber wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe grundsätzlich nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 126, 400 ; stRspr).

    Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe deren Benachteiligung jedoch nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ).

    Die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern nach § 9 Abs. 7 LPartG unterliegt hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, weil die Ungleichbehandlung die sexuelle Identität betrifft (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 40).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Eine entsprechende Entwicklung ist in der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (vgl. einerseits BVerfGE 6, 389 und andererseits BVerfGE 105, 313; 124, 199) wie auch der europäischen Gerichte erkennbar (vgl. zur rechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Allgemeinen EuGH…, Urteil vom 1. April 2008 - C-267/06 - Tadao Maruko/Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen, EuZW 2008, S. 314 ff.; zur Einzeladoption durch eine homosexuelle Person einerseits früher EGMR…, Urteil vom 26. Februar 2002 - 35615/97 - Fretté/Frankreich, FamRZ 2003, S. 149 ff.; andererseits jetzt EGMR…, Urteil vom 22. Januar 2008 - 43546/02 - E.B./Frankreich, NJW 2009, S. 3637 ff.).

    Zwar bleibt die Ausgestaltung grundrechtlich gebunden (vgl. BVerfGE 105, 313 zur Ehe).

    Rn. 98 cc) Auch der durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotene besondere Schutz der Ehe durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 105, 313 ) rechtfertigt nicht die Benachteiligung angenommener Kinder eines Lebenspartners gegenüber angenommenen Kindern eines Ehepartners.

    Aus dem besonderen Schutz der Ehe lässt sich nicht ableiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313 ; 124, 199 ).

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Kinder bedürfen des Schutzes und der Hilfe, um sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten innerhalb der sozialen Gemeinschaft entwickeln zu können (vgl. BVerfGE 121, 69 ; stRspr).

    Darüber hinaus trifft den Staat auch in jenen Bereichen, in denen die Pflege- und Erziehungspflicht in den Händen der Eltern liegt, eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG; ihm verbleibt eine Kontroll- und Sicherungsverantwortung dafür, dass sich ein Kind in der Obhut seiner Eltern tatsächlich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfGE 101, 361 ; 121, 69 ).

    Darüber hinaus ist Teil dieser dem Staat verbleibenden Verantwortung, die - von der Verfassung vorausgesetzte - spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern (vgl. BVerfGE 101, 361 ) dem Grunde nach zu ermöglichen und zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 121, 69 ).

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Rn. 62 a) Die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern mit Kindern ist als Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 79, 256 ; 108, 82 ).

    Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG reicht insofern über das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG hinaus, als er auch Familiengemeinschaften im weiteren Sinne einbezieht (vgl. zur Pflegefamilie BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; zur Stieffamilie BVerfGE 18, 97 ; 79, 256 ), die als "soziale Familien" vom Bestehen rechtlicher Elternschaft unabhängig sind (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 79, 51 ; 80, 81 ; 99, 216 ; 108, 82 ).

    Für den Schutz durch das Familiengrundrecht kommt es nicht darauf an, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht; der Familienschutz schließt auch die nichteheliche Familie ein (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 18, 97 ; 45, 104 ; 79, 256 ; 108, 82 ).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 130, 240 ; stRspr).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich insbesondere aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 130, 240 ; stRspr).

    Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 28/77

    Erstes Eherechtsreformgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    Rn. 42 Das Kind, dem ein eigenes Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zukommt (Art. 2 Abs. 1 GG), steht unter dem besonderen Schutz des Staates (vgl. BVerfGE 57, 361 ).

    Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verpflichtet den Gesetzgeber, Lebensbedingungen des Kindes zu sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 57, 361 ).

    Darüber hinaus ist Teil dieser dem Staat verbleibenden Verantwortung, die - von der Verfassung vorausgesetzte - spezifisch elterliche Hinwendung zu den Kindern (vgl. BVerfGE 101, 361 ) dem Grunde nach zu ermöglichen und zu sichern (vgl. BVerfGE 57, 361 ; 121, 69 ).

  • BVerfG, 27.06.2013 - 1 BvR 3247/09

    Kabinett erweitert Adoptionsrechte für Homo-Paare - Sukzessivadoption ermöglicht, …

    Auszug aus BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
    - 1 BvR 3247/09 -.

    Rn. 19 2. Der Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 3247/09 liegt ein Adoptionsverfahren zugrunde, in dem die Beschwerdeführerin das Adoptivkind ihrer eingetragenen Lebenspartnerin annehmen möchte.

    Rn. 109 In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 3247/09 werden die angegriffenen Entscheidungen gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht Münster zurückverwiesen.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • EGMR, 22.01.2008 - 43546/02
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09

    Sukzessivadoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner

  • EGMR, 01.02.2011 - 775/08

    [FRE]

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen …

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

  • EGMR, 24.06.2010 - 30141/04

    [FRE]

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • EGMR, 26.02.2002 - 36515/97

    FRETTE v. FRANCE

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Unterhaltsleistungen Geschiedener

  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der …

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dabei kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Die Entscheidung, in welcher Weise Gefahren entgegengewirkt werden soll, die Aufstellung eines Schutzkonzepts und dessen normative Umsetzung sind Sache des Gesetzgebers, dem grundsätzlich auch dann ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, wenn er dem Grunde nach verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ; 142, 313 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16421
BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 (https://dejure.org/2013,16421)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 (https://dejure.org/2013,16421)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 (https://dejure.org/2013,16421)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung - hier: Gefahrenprognose gem § 60 AufenthG 2004 unter Annahme getrennter inländischer Fluchtalternativen einzelner Mitglieder einer afghanischen Familie ohne ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung - hier: Gefahrenprognose gem § 60 AufenthG 2004 unter Annahme getrennter inländischer Fluchtalternativen einzelner Mitglieder einer afghanischen Familie ohne ...

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten einer afghanischen Familie

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 1
    Alleinstehende arbeitsfähige Männer, Afghanistan, Kabul, Kandahar, Schutz von Ehe und Familie, getrennte Aufenthaltsorte, familiäre Lebensgemeinschaft, Schutz von Ehe und Familie, Achtung des Familienlebens, Afghanistan, interne Fluchtalternative, inländische ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten einer afghanischen Familie

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1207
 
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Wird zitiert von ... (475)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Rn. 12 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Rn. 12 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386 ; 76, 1 ; 80, 81 ).

    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Seiner Aufhebung bedarf es nicht, weil von ihm insoweit keine selbstständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 14, 320 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Rn. 18 Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Seiner Aufhebung bedarf es nicht, weil von ihm insoweit keine selbstständige Beschwer ausgeht (vgl. BVerfGE 14, 320 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfGK 14, 458 ).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …

    Auszug aus BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Anspruch eines Ausländers auf Aufenthalt zur Unterhaltung von familiären …

  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Versäumung der Klagefrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund …

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht; …

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschluss vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris, Rn. 12 (m. w. N.)).

    Dementsprechend ist im Einzelfall zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (BVerfG, Beschlüsse vom 05.06.2013 - 2 BvR 586/13 -, juris, Rn. 14, …und vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris, Rn. 26).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Art. 6 GG gewährt zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - NVwZ 2013, 1207 ), enthält aber als wertentscheidende Grundsatznorm, dass der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, und gebietet die Berücksichtigung bestehender familiärer Bindungen bei staatlichen Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …

    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (BVerfG, Beschlüsse vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81 , vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 - BVerfGE 76, 1 , vom 5. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 - AuAS 2013, 160, vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347 und vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - InfAuslR 2006, 320).
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