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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 20.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10113
OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98 (https://dejure.org/2000,10113)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.08.2000 - 8 U 1387/98 (https://dejure.org/2000,10113)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. August 2000 - 8 U 1387/98 (https://dejure.org/2000,10113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines Prozessvertreters einer Gesellschaft; Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen einer Gesellschaft; Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Anforderungen an die Darlegung eines Schadens durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 18.08.2022 - 4 U 198/21

    Bestehen von Geschäftsführerhaftung bei Geldüberweisung aufgrund gefälschter …

    Für die dortige Fallgestaltung (sog. Risikogeschäft) ist die Meinung in der Rechsprechung und Literatur auch einhellig (vgl. BGHZ 135, 244, 253; ThürOLG DStR 2001, 863, beck-online).
  • LG München I, 10.07.2025 - 43 O 18215/19

    Ehemaliger Bankvorstand haftet für risikoreiche Geschäfte

    Der Kläger argumentiert hingegen, ein Geschäftsleiter müsse existenzgefährdende Risiken stets vermeiden und dürfe keine Geschäfte eingehen, die zu einer Bestandsgefährdung der Gesellschaft führen können bzw. müsse sämtliche Maßnahmen unterlassen, die eine solche hervorrufen könnten (angeführt werden u.a. ThürOLG Jena, NZG 2001, 86; OLG Düsseldorf, BecKRS 2010, 532).
  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die …

    Zu beachten ist hierbei der Geschäftszweck der Firma und der Wille der Gesellschafter (Thüringer OLG NZG 2001, 86 m. w. N. auf Literatur und Rechtsprechung zu § 43 GmbHG).
  • OLG Köln, 23.05.2019 - 18 U 85/17

    Schadensersatzansprüche gegen einen Geschäftsführer; Gesellschaftssitz als …

    Zwar ist von der Rechtsprechung bereits als Überschreitung der Grenzen des erlaubten Risikos angesehen worden, wenn der Geschäftsführer Waren auf Kredit an ein unbekanntes Unternehmen verkauft, ohne dessen Bonität zu prüfen und ohne die Gesellschaft genügend zu sichern (BGH, Urteil v. 16.02.1981 - II ZR 49/80, juris Rn 9; s. auch BGH, Urteil v. 03.12.2001 - II ZR 308/99, juris Rn 9; BGH, Urteil v. 21.03.2005 - II ZR 54/03, juris Rn 7: nicht hinreichend gesicherte Kreditvergabe durch Genossenschaftsbank; OLG Koblenz, Urteil v. 23.12.2014 - 3 U 1544/13, juris Rn 43: Leistung von Anzahlungen ohne Absicherung; OLG Jena, Urteil v. 08.08.2000 - 8 U 1387/98, juris Rn 120: Exportgeschäfte ohne die übliche Absicherung).
  • LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 40 O 134/05

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens; Beauftragung externer Rechtsanwälte …

    Dies wiederum kann nur bei einer Bonitätsprüfung des Kreditnehmers hinreichend beurteilt werden (vgl. Thüringer OLG, NZG 2001, 86; BGH WM 1981, 440).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6177
OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.09.2000 - 20 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6177)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. September 2000 - 20 U 87/99 (https://dejure.org/2000,6177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 177; ; BGB § 415; ; BGB § 158; ; BGB § 179; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 420; ; GmbHG § 11 Abs. 2; ; GmbHG § 24; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der GmbH-Gründungsgesellschafter - Schuldübernahme - Verpflichtung künftiger GmbH oder Vor-GmbH - Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH - unechte Vorgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    GmbH; Gründungsgesellschafter; Persönliche Haftung; GmbH i. G.; Schuldübernahme; Vor-GmbH; Vermögenslosigkeit; Stammkapital; Gesamtschuldner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 86 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 10/98 R

    Haftung der Gesellschafter einer GmbH für rückständige Beiträge im Wege der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Innenhaftung ausnahmsweise in eine Außenhaftung umschlagen kann, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen (vgl. die Übersicht zum Meinungsstand bei Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 11 RN 81 u. BSG ZIP 2000, 494, 496).

    Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht haben sich dafür entschieden, daß dem Gläubiger ausnahmsweise der unmittelbare Zugriff auf das Vermögen der Gründungsgesellschafter gestattet ist, wenn die Vor-GmbH vermögenslos ist, insbesondere keinen Geschäftsführer mehr hat und auch ein Konkursantrag keine Aussicht auf Erfolg verspricht oder wenn weitere Gläubiger nicht vorhanden sind (BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BSG ZIP 2000, 494, 497 m.w.N.).

    Diese quotale Haftungsbeschränkung führt zu Teilschulden i.S.d. § 420 BGB (BSG ZIP 2000, 494, 498; BFH ZIP 1998, 1149, 1151; BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BAG ZIP 1997, 1544 = NJW 1997, 3331).

    Demgegenüber haften die Gesellschafter einer sogenannten unechten Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch - je nach dem Geschäftsgegenstand - gemäß den Grundsätzen der Haftung in der offenen Handelsgesellschaft oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BSG ZIP 2000, 494, 498; BFH ZIP 1998, 1149, 1151).

    Die gesamtschuldnerische Haftung greift unter diesen Voraussetzungen rückwirkend ein, d.h. sie erfaßt alle Verbindlichkeiten, die während der Entstehung der Vorgesellschaft entstanden sind (vgl. BSG ZIP 2000, 494, 498; Goette DStR 1998, 179, 181;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG, 9. Aufl., § 11 RN 89).

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Die bereits durch Gesellschaftsvertrag gegründete, aber noch nicht eingetragene GmbH (Vor-GmbH oder Vorgesellschaft) stellt nach neuerer ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsgebilde eigener Art dar, das als notwendige Vorstufe zur juristischen Person dem Recht der eingetragenen GmbH schon insoweit untersteht, als es mit ihrem besonderen Zweck vereinbar ist und nicht die Rechtsfähigkeit voraussetzt (vgl. BGHZ 51, 30, 32 und BGHZ 80, 212, 214; BGH NJW 1993, 459 jeweils m.w.N.).

    Dieses Rechtsgebilde ist nach heute nahezu einhellig vertretener Meinung zum Auftreten und Handeln im Rechts- und Geschäftsverkehr im weiten Umfang berechtigt und dabei - abgesehen von der Rechtsfähigkeit im engeren Sinne - einer juristischen Person bereits weitgehend angenähert (vgl. BGHZ 45, 338, 348; 80, 129, 132; BGH NJW 1993, 459;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 11 RN 45 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 11 RN 3 f.).

    Die Vorgesellschaft wandelt sich mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit ipso jure mit allen ihren Aktiven und Passiven in die GmbH um, ist also mit ihr identisch (BGH NJW 1993, 459).

  • BFH, 07.04.1998 - VII R 82/97

    Haftung des Gesellschafters einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Diese quotale Haftungsbeschränkung führt zu Teilschulden i.S.d. § 420 BGB (BSG ZIP 2000, 494, 498; BFH ZIP 1998, 1149, 1151; BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BAG ZIP 1997, 1544 = NJW 1997, 3331).

    Demgegenüber haften die Gesellschafter einer sogenannten unechten Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch - je nach dem Geschäftsgegenstand - gemäß den Grundsätzen der Haftung in der offenen Handelsgesellschaft oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BSG ZIP 2000, 494, 498; BFH ZIP 1998, 1149, 1151).

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Unter Anwendung der für die Vertretung bei einem unternehmensbezogenen Geschäft entwickelten Grundsätze ist nach der zutreffenden Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1982, 932; NJW 1983, 2822; NJW 1984, 2164; NJW 1992, 2698; NJW 1998, 1645; Karsten Schmidt GmbHR 1998, 613) davon auszugehen, daß bei Rechtsgeschäften der Gründungsgesellschafter mit Dritten im Zweifel die Vorgründungsgesellschaft als wahrer Rechtsträger eines im Vorgründungsstadium bereits betriebenen Unternehmens berechtigt und verpflichtet wird.

    Auch der unter Ziff. V des notariellen GmbH-Gesellschaftsvertrags vom 10.09.1997 enthaltene Hinweis darauf, daß bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister die in ihrem Namen Handelnden persönlich haften, betrifft entgegen der Ansicht des Klägers nicht die Vorgründungsgesellschaft, für die nach h.M. die Handelndenhaftung aus § 11 Abs. 2 GmbHG nicht gilt (vgl. BGH NJW 1984, 2164), sondern die mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages entstandene Vorgesellschaft.

  • BGH, 09.03.1998 - II ZR 366/96

    Haftung auf Handeln im Namen einer GmbH vor deren Errichtung; Zustimmung zur …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Unter Anwendung der für die Vertretung bei einem unternehmensbezogenen Geschäft entwickelten Grundsätze ist nach der zutreffenden Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1982, 932; NJW 1983, 2822; NJW 1984, 2164; NJW 1992, 2698; NJW 1998, 1645; Karsten Schmidt GmbHR 1998, 613) davon auszugehen, daß bei Rechtsgeschäften der Gründungsgesellschafter mit Dritten im Zweifel die Vorgründungsgesellschaft als wahrer Rechtsträger eines im Vorgründungsstadium bereits betriebenen Unternehmens berechtigt und verpflichtet wird.

    Allein der Umstand, daß für eine GmbH i.Gr. gehandelt wird, bewirkt keine Beschränkung der Haftung (vgl. BGH NJW 1983, 2832; NJW 1998, 1645).

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.1997 (BGH NJW 1997, 1507), der sich das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht angeschlossen haben, haften die Gesellschafter, die ihre Eintragungsabsicht aufgegeben und den Geschäftsbetrieb der Vorgesellschaft beendet haben, entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis für die durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckten Anfangsverluste aus einer mit ihrem Einverständnis durchgeführten Geschäftstätigkeit der Vor-GmbH.
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Dieses Rechtsgebilde ist nach heute nahezu einhellig vertretener Meinung zum Auftreten und Handeln im Rechts- und Geschäftsverkehr im weiten Umfang berechtigt und dabei - abgesehen von der Rechtsfähigkeit im engeren Sinne - einer juristischen Person bereits weitgehend angenähert (vgl. BGHZ 45, 338, 348; 80, 129, 132; BGH NJW 1993, 459;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 11 RN 45 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 11 RN 3 f.).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91

    Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Unter Anwendung der für die Vertretung bei einem unternehmensbezogenen Geschäft entwickelten Grundsätze ist nach der zutreffenden Auffassung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 1982, 932; NJW 1983, 2822; NJW 1984, 2164; NJW 1992, 2698; NJW 1998, 1645; Karsten Schmidt GmbHR 1998, 613) davon auszugehen, daß bei Rechtsgeschäften der Gründungsgesellschafter mit Dritten im Zweifel die Vorgründungsgesellschaft als wahrer Rechtsträger eines im Vorgründungsstadium bereits betriebenen Unternehmens berechtigt und verpflichtet wird.
  • BGH, 02.05.1966 - II ZR 219/63

    Rechtsnatur eines Sacheinlageversprechens; Erbringung von Grundstücken und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Dieses Rechtsgebilde ist nach heute nahezu einhellig vertretener Meinung zum Auftreten und Handeln im Rechts- und Geschäftsverkehr im weiten Umfang berechtigt und dabei - abgesehen von der Rechtsfähigkeit im engeren Sinne - einer juristischen Person bereits weitgehend angenähert (vgl. BGHZ 45, 338, 348; 80, 129, 132; BGH NJW 1993, 459;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG, 8. Aufl., § 11 RN 45 ff.;… Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 11 RN 3 f.).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 908/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2000 - 20 U 87/99
    Diese quotale Haftungsbeschränkung führt zu Teilschulden i.S.d. § 420 BGB (BSG ZIP 2000, 494, 498; BFH ZIP 1998, 1149, 1151; BAG ZIP 2000, 1546, 1549; BAG ZIP 1997, 1544 = NJW 1997, 3331).
  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 200/82

    Zur Haftung der Mitglieder einer GmbH-Vorgründungsgesellschaft

  • BGH, 23.03.1981 - II ZR 27/80

    Zur Geschäftsführerbestellung vor Eintragung der GmbH und zur Frage der …

  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 31/81

    Kaufvertrag, der vor Eintragung ins Handelsregister von einer Gesellschaft mit …

  • BGH, 24.10.1968 - II ZR 216/66

    Abwicklung einer Gründer-GmbH; Haftung der Gründer

  • LAG Köln, 21.03.1997 - 4 Sa 1288/96

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Fehlen eines Rechtsschutzinteresses …

  • BGH, 15.04.2021 - III ZR 139/20

    Gründung einer GmbH: Vertragsschluss mit Vorgründungsgesellschaft; …

    Ein solches Rechtsgeschäft ist, da die GmbH und auch die Vor-GmbH noch nicht entstanden sind und deshalb auch noch kein Vertretungsorgan haben, nach § 177 BGB genehmigungsbedürftig (OLG Stuttgart, OLGR 2001, 46, 48;… Fastrich aaO;… Merkt aaO;… Schmidt aaO;… vgl. ferner Staudinger/Schilken, BGB [2019], § 177 Rn. 20 mwN).
  • OLG Dresden, 26.02.2001 - 2 U 2766/00

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Insolvenzverfahren; Innenhaftung; Vorgesellschaft; …

    (3) Da die Klägerin den Klageantrag auf die quotale Beteiligung des Beklagten beschränkt hat, bedarf keiner Entscheidung, ob dieser gesamtschuldnerisch mit seinem Mitgenossen für die Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin einzustehen hat oder - etwa wegen der Ausstrahlungen des Sozialstaatsprinzips oder des § 105 Abs. 2 GenG - lediglich einer pro-rata-Haftung unterliegt (so: BGH, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 385/98 - unter II.3.a) für Kapitalgesellschaften; vgl. zum Meinungsstand: BSG NZG 2000, 611 [612]; Beuthien, Genossenschaftsgesetz, 13. Aufl., § 13 Rdn. 6; für Außenhaftung bei Vor-GmbH: OLG Stuttgart NZG 2001, 86; BSG ZIP 2000, 454 [498]).

    (1) Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt die Innenhaftung von einem etwa - vor allem bei einer Vermögenslosigkeit der Vor-Genossenschaft oder bei einer Aufgabe der Eintragungsabsicht - zu erwägenden Außenhaftungsanspruch (vgl. BSG NZG 2000, 611 [613]; zur Vor-GmbH: BGH NJW 1998, 1079 [1080]; BSG ZIP 2000, 494 [498]; BAG NZG 1998, 103 [104]; OLG Stuttgart NZG 2001, 86; OLG Dresden GmbHR 1998, 186 [188]; a.A.: OLG Bremen ZIP 2000, 2201 [2204]) unberührt.

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