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Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2351
BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R (https://dejure.org/2010,2351)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R (https://dejure.org/2010,2351)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R (https://dejure.org/2010,2351)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • openjur.de

    Hinterbliebenenrente; Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 S 1 SGB 6 vom 19.02.2002, § 2 Abs 2 SGB 1, § 14 SGB 1, § 15 SGB 1, § 17 Abs 1 SGB 1
    Hinterbliebenenrente - verspätete Antragsstellung beim Rentenversicherungsträger - Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Wiedereinsetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkender Anspruch auf große Witwenrente nach der Geburt eines Kindes bei Verletzung der Auskunftspflicht und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rewis.io

    Hinterbliebenenrente - verspätete Antragsstellung beim Rentenversicherungsträger - Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Wiedereinsetzung

  • rewis.io

    Hinterbliebenenrente - verspätete Antragsstellung beim Rentenversicherungsträger - Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Wiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkender Anspruch auf große Witwenrente nach der Geburt eines Kindes bei Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht des Unfallversicherungsträgers; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 293
  • NZS 2011, 342
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    (1) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird als sachgerecht bejaht, wenn zwischen zwei Leistungsträgern eine sog "Funktionseinheit" in der Weise besteht, dass der andere Leistungsträger in den Verwaltungsablauf desjenigen Leistungsträgers arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen den der Herstellungsanspruch gerichtet wird, dieser sich also für die Erfüllung der ihm obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages des anderen Leistungsträgers bedient (stRspr, zB Senatsurteil vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, S 47 RdNr 29, 31) .

    (2) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird von der Rechtsprechung ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (Senatsurteile vom 25.8.1993 - BSGE 73, 56, 59 ff = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f - und vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 75 f; BSG vom 15.12.1994 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 6 f; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22 f) .

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    (1) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird als sachgerecht bejaht, wenn zwischen zwei Leistungsträgern eine sog "Funktionseinheit" in der Weise besteht, dass der andere Leistungsträger in den Verwaltungsablauf desjenigen Leistungsträgers arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen den der Herstellungsanspruch gerichtet wird, dieser sich also für die Erfüllung der ihm obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages des anderen Leistungsträgers bedient (stRspr, zB Senatsurteil vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, S 47 RdNr 29, 31) .

    (2) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird von der Rechtsprechung ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (Senatsurteile vom 25.8.1993 - BSGE 73, 56, 59 ff = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f - und vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 75 f; BSG vom 15.12.1994 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 6 f; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22 f) .

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    Allerdings kommt eine Wiedereinsetzung grundsätzlich auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Sozialrechts in Frage (BSG vom 21.5.1996 - SozR 3-5070 § 21 Nr. 3 S 8; Senatsurteil vom 22.10.1996 - BSGE 79, 168, 171 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 S 4) ; der anspruchsvernichtende Einwand verspäteter Antragstellung, den (auch) § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI ausprägt (vgl BSG vom 26.6.2007- SozR 4-1300 § 44 Nr. 12 RdNr 17) , stellt aus Sicht des Rentenbeziehers - in weiterem Sinne - eine solche "materiell-rechtliche Ausschlussfrist" dar (s BSG vom 2.2.2006 - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 13 - zu einer vergleichbaren Ausschlussfrist im Erziehungsgeldrecht) .

    In der Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass das richterrechtliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auch neben der gesetzlichen Wiedereinsetzungsregelung in § 27 SGB X (soweit einschlägig) anwendbar ist (vgl ausführlich BSG vom 2.2.2006 - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 20 ff) .

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 43/95

    Nachentrichtung von Beiträgen nach §§ 21 , 22 WGSVG

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    Allerdings kommt eine Wiedereinsetzung grundsätzlich auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Sozialrechts in Frage (BSG vom 21.5.1996 - SozR 3-5070 § 21 Nr. 3 S 8; Senatsurteil vom 22.10.1996 - BSGE 79, 168, 171 = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 S 4) ; der anspruchsvernichtende Einwand verspäteter Antragstellung, den (auch) § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI ausprägt (vgl BSG vom 26.6.2007- SozR 4-1300 § 44 Nr. 12 RdNr 17) , stellt aus Sicht des Rentenbeziehers - in weiterem Sinne - eine solche "materiell-rechtliche Ausschlussfrist" dar (s BSG vom 2.2.2006 - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 13 - zu einer vergleichbaren Ausschlussfrist im Erziehungsgeldrecht) .

    Eine Unkenntnis des Rechts und der Befristung seiner Ausübung, die im Gesetz - wie hier in § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI - geregelt ist, vermag daher eine Wiedereinsetzung nicht zu rechtfertigen (vgl hierzu und zum Grundsatz der formellen Publizität: BSG vom 15.8.2000 - SozR 3-3100 § 60 Nr. 3 S 5 f; BSG vom 21.5.1996 - SozR 3-5070 § 21 Nr. 3 S 9; BSG vom 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R - Juris RdNr 16; Senatsurteil vom 14.11.2002 - SozR 3-2600 § 115 Nr. 9 S 57).

  • LSG Bayern, 28.07.1999 - L 16 RJ 133/99

    Anspruch einer bosnischen Staatsangehörigen auf Hinterbliebenenrente gegen den

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass die Sonderregelung für Hinterbliebenenrenten in § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI den Zweck hat, Hinterbliebene vor dem Verlust von Rentenansprüchen in den Fällen zu schützen, in denen aus Unkenntnis vom Tod des Versicherten oder vom Bestehen eines Rentenanspruchs ein Rentenantrag nicht umgehend gestellt werden kann (vgl Bayerisches LSG vom 28.7.1999 - L 16 RJ 133/99 - Juris RdNr 14; Kater in Kasseler Komm, Stand April 2010, § 99 SGB VI RdNr 22).

    Es braucht vorliegend nicht abschließend entschieden zu werden, ob hieraus folgt, dass der Gesetzgeber in § 99 Abs. 2 Satz 3 SGB VI eine äußerste Grenze für die rückwirkende Gewährung von Hinterbliebenenrenten bestimmt hat und eine Wiedereinsetzung bei Versäumung dieser "Beginnsfrist" somit gemäß § 27 Abs. 5 SGB X von vornherein unzulässig ist (in diesem Sinne Bayerisches LSG vom 28.7.1999, aaO RdNr 15; ebenso Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, § 99 SGB VI RdNr 58, Stand Einzelkommentierung Januar 2008).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    Nicht ausreichend ist insoweit, dass sich die Hinterbliebenenrenten aus der RV und der UV auf den gleichen Kernsachverhalt - den Tod des Versicherten - gründen, und dass der Versicherungsgegenstand der Renten derselbe ist, nämlich der nach dem Tod des Versicherten entgangene Unterhalt, den der Versicherte, wie typisierend unterstellt wird, zuvor aus seinem Erwerbseinkommen geleistet hatte (Unterhaltsersatzfunktion; vgl hierzu BVerfG vom 18.2.1998 - BVerfGE 97, 271, 287 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 8 mwN).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    Dadurch soll ein Doppelbezug von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung aus zwei Zweigen der Sozialversicherung des SGB (und damit eine Überversorgung der Witwe bzw des Witwers) vermieden werden (vgl BVerfG vom 19.7.1984 - SozR 2200 § 1278 Nr. 11; BSG vom 31.3.1998 - BSGE 82, 83, 90 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 S 53; Senatsurteil vom 27.8.2009 - BSGE 104, 108 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 13, RdNr 17; zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung s auch BSG vom 31.3.1998 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 8 S 75 ff) .
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    (2) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird von der Rechtsprechung ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (Senatsurteile vom 25.8.1993 - BSGE 73, 56, 59 ff = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f - und vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 75 f; BSG vom 15.12.1994 - SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 6 f; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22 f) .
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    Eine solche Spontanberatungspflicht eines Leistungsträgers, der kein RV-Träger ist, in einer rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheit kommt aber nur dann in Betracht, wenn die in dem konkreten Verwaltungskontakt zu Tage tretenden Umstände insoweit eindeutig ("glasklar") sind, dh ohne weitere Ermittlungen einen dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarf erkennen lassen (vgl zu den Voraussetzungen einer "Spontanberatung" BSG vom 18.12.1975 - BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5 S 4 f; BSG vom 25.4.1978 - BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11 S 14; Senatsurteil vom 16.12.1993 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 12 S 35; BSG vom 17.4.1986 - BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 33) .
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Auszug aus BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R
    (1) Die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers wird als sachgerecht bejaht, wenn zwischen zwei Leistungsträgern eine sog "Funktionseinheit" in der Weise besteht, dass der andere Leistungsträger in den Verwaltungsablauf desjenigen Leistungsträgers arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen den der Herstellungsanspruch gerichtet wird, dieser sich also für die Erfüllung der ihm obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages des anderen Leistungsträgers bedient (stRspr, zB Senatsurteil vom 22.10.1996 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74; BSG vom 26.4.2005 - SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 22; BSG vom 17.2.2009 - B 2 U 34/07 R - SGb 2010, S 47 RdNr 29, 31) .
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

  • BSG, 20.09.1973 - 4 RJ 81/72

    Rente - Ruhen - Entscheidung des Versicherungsträgers

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

  • BSG, 15.08.2000 - B 9 VG 1/99 R

    Anträge auf Gewaltopferentschädigung im Beitrittsgebiet, sozialrechtlicher

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

  • BSG, 22.10.1998 - B 5 RJ 56/97 R

    Beratungspflicht und Hinwirkung auf rechtzeitige Antragstellung - geeignete Fälle

  • LSG Bayern, 06.12.2000 - L 20 RJ 79/00

    Neufeststellung einer gewährten Witwenrente in einem Zugunstenverfahren

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass die angewandten Gesetzesnormen nicht ausdrücklich genannt wurden (zum Grundsatz der formellen Publizität von Gesetzen vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 44/09 R - SozR 4-1200 § 14 Nr. 13 RdNr 24 mwN; zur fehlenden Angabe der Rechtsgrundlage für eine Rückforderung vgl auch BVerwG Urteil vom 13.6.1985 - 2 C 56.82 - BVerwGE 71, 354, 358 = Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 8 = juris RdNr 26) .
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2016 - L 7 SO 1394/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - L 7 SO 3998/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 12. Dezember 2011 - B 13 R 29/11 R - juris Rdnr. 35; Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 90/09 R - juris Rdnr. 29; Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 - juris Rdnr. 26; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 25; Urteil vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R - juris Rdnr. 36; Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3482
LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kosten für Behandlungspflege trägt die Kasse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rund um die Uhr - Pflege: wer zahlt was?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Die Notwendigkeit der ständigen Beobachtung eines Versicherten durch eine Fachkraft, um jederzeit medizinisch-pflegerisch eingreifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen der Atmungsfunktion und zu Krampfanfällen kommt (lebensbedrohliche Komplikationen von Erkrankungen), ist als behandlungspflichtige Maßnahme zu betrachten (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R - juris -).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die oben ausgeführten Grundsätze auch für den nicht streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis zum 14. Juli 2008 bei einem gleichbleibenden medizinischen Bedarf und dem Vorliegen von weiteren ärztlichen Verordnungen Geltung beanspruchen (vgl. auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R zur Frage der zukünftigen Leistungsgewährung).

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Dies bestätige auch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 17. Juni 2010 (B 3 KR 7/09 R).

    Die Parallelität und Gleichrangigkeit der Ansprüche gegen die Krankenkasse und die Pflegekasse kommt auch in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 SGB XI zum Ausdruck, wonach die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt bleiben (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juni 2010, B 3 KR 7/09 R - juris -).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Dieses habe bereits in dem so genannten "Drachenfliegerurteil" (Urteil vom 28. Januar 1999, B 3 KR 4/98 R) die Grundsätze aufgestellt, nach denen die Kosten der häuslichen Pflege zwischen der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Versicherten abzugrenzen und aufzuteilen seien.

    Soweit sich diese zur Begründung auf das so genannte "Drachenfliegerurteil" des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 1999 (B 3 KR 4/98 R) bezieht, ist dieses für die Zeit ab dem 1. Januar 2004 vom Bundessozialgericht als durch die Rechtsentwicklung überholt angesehen und aufgegeben worden.

  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Nach Sinn und Zweck der Anspruchsnormen des Krankenversicherungsrechts, insbesondere § 27 SGB V, ist der Anspruch auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung zu beziehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 17/01 R - juris -).
  • LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 51/05

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel in

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Die Kläger haben indes ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte in dem hier streitigen Zeitraum zur Versorgung bzw. zur endgültigen Kostenübernahme verpflichtet gewesen ist, da sie ansonsten aufgrund der nur vorläufigen Leistung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einem Schadensersatzanspruch der Beklagten ausgesetzt sein könnten (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 945 Zivilprozessordnung - ZPO - vgl. auch: Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 9. Auflage, YV. 2008, § 86b Rdnr. 49a; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Januar 2009, L 1 KR 51/05 - juris -).
  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2925/07

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - L 5 B 476/08

    Leistungspflicht der Pflegekasse beim Anspruch auf häusliche Krankenpflege und

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 11 KR 3761/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung der Kosten zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Zur Bestätigung ihres Vorbringens hat sie eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07) vorgelegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 332/07
    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Hessen, 29.06.2011 - L 6 SO 57/11

    Sozialhilfe - Nachrangigkeit - Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe nach SGB

    Dies gilt insbesondere auch für eine aus medizinischen Gründen notwendige Beobachtung der Atmung, soweit dies durch Angehörige oder Lehrer nicht oder nicht in hinreichend medizinisch qualifizierter Art und Weise erfolgen kann (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - L 1 KR 187/10 - m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2011 - VIII B 135/10

    Ambulanter Pflegedienst grundsätzlich keine selbständige Arbeit

    Im Übrigen gilt für die Streitjahre, dass die pflegerische Tätigkeit der Klägerin gewerblicher Natur ist und weder als Tätigkeit eines Heil- oder Heilhilfsberufs anzusehen ist (vgl. etwa Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2010 L 1 KR 187/10, juris) noch als sonstige selbständige Arbeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wie aus den gesetzlichen Regelbeispielen hinreichend klar ersichtlich, die jeweils Verwaltungstätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftskreis Dritter zum Gegenstand haben, von denen sich die pflegerischen Arbeiten der Klägerin grundlegend unterscheiden.
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Rechtsprechung
   BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9040
BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R (https://dejure.org/2010,9040)
BSG, Entscheidung vom 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R (https://dejure.org/2010,9040)
BSG, Entscheidung vom 20. April 2010 - B 1 KR 27/09 R (https://dejure.org/2010,9040)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung - anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28p Abs 11 S 2 SGB 4 vom 21.12.2000, § 28p Abs 11 S 3 SGB 4 vom 21.12.2000, § 107b Abs 5 S 2 BeamtVG vom 16.03.1999, § 351 Abs 1 RVO, Art II § 15d SGBSVVs vom 30.06.1995
    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung - anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang von DO-Angestellten von Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger; Anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs. 11 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

  • rewis.io

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung - anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten einer Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger anlässlich Übergang der Betriebsprüfung - anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs 11 ...

  • rechtsportal.de

    Übergang von DO-Angestellten von Krankenkasse zu Rentenversicherungsträger; anteilige Übernahme von beamtenrechtlichen Versorgungslasten seitens der Krankenkasse nach § 28p Abs. 11 S. 2 SGB IV

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02

    Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    § 613a BGB, der einen gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses vorsieht, war nicht anwendbar (vgl BAGE 104, 1 = AP Nr. 40 zu § 1 BetrAVG Ablösung, juris RdNr 58).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 440/07

    Sonderzahlung - Dienstordnungsangestellter

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Dies beruht auf Folgendem: Die DO-Angestellten der Sozialversicherungsträger werden wie die übrigen Arbeitnehmer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags beschäftigt (vgl zB BAG, Urteil vom 20.2.2008 - 10 AZR 440/07, juris RdNr 14 mwN, AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation = USK 2008-119) .
  • BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00

    DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Bei der Dienstordnung handelt es sich um autonomes Satzungsrecht (stRspr; vgl BAGE 99, 348, 355 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mwN) .
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 15.78

    Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Die Herbeiführung eines Dienstherrenwechsels älterer Beamter und Richter war vor Einführung des § 107b BeamtVG nämlich dadurch erschwert, dass die Versorgungslast allein den letzten Dienstherrn traf (vgl BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 15.78, Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 11 S 8).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Diese Dienstordnung regelt nach § 352 Satz 1 RVO ua die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten und nach § 353 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 RVO ua, unter welchen Bedingungen Ruhegehalt gewährt wird, wobei die in § 352 RVO angeordnete normative Wirkung arbeitsvertraglich nicht beseitigt werden kann (BAG, Urteil vom 30.8.2005 - 3 AZR 391/04, AP Nr. 77 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) .
  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 571/99

    Arbeitsvertragliche Vergütungsabrede

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Bereits Art II § 15d SGB IV aF (idF des 3. SGBÄndG vom 30.6.1995, BGBl I 890) , der unmittelbare vom 1.1.1996 bis 31.12.2000 geltende Vorgänger von § 28p Abs. 11 SGB IV, sah für die "Übernahme" von Beschäftigten keinen Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes vor, sondern erforderte schon beim bloßen Wechsel von Angestellten die rechtsgeschäftliche Umsetzung der sich aus der Übernahme des Prüfungsauftrags ergebenden Konsequenzen hinsichtlich der Bestimmung der Vertragsparteien und des Termins des Übergangs (so BAG, Urteil vom 27.6.2001 - 5 AZR 571/99, AP Nr. 1 zu § 15d SGB IV, juris RdNr 37) .
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01
    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Die Regelung ist insoweit dem für das Beamtenversorgungsrecht geltenden § 107b BeamtVG ähnlich, welcher für den Fall eines konsensualen Wechsels eines Beamten oder Richters von einem Dienstherrn in den Dienst eines anderen Dienstherrn (§ 107b Abs. 1 BeamtVG) eine größere Mobilität im öffentlichen Dienst bewirken soll (vgl zB OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern NVwZ-RR 2001, 454, 455 f mwN).
  • BAG, 27.04.1972 - 5 AZR 449/71

    Gratifikation - Rückzahlungsklausel - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
    Dies beruht auf Folgendem: Die DO-Angestellten der Sozialversicherungsträger werden wie die übrigen Arbeitnehmer aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags beschäftigt (vgl zB BAG, Urteil vom 20.2.2008 - 10 AZR 440/07, juris RdNr 14 mwN, AP Nr. 72 zu § 611 BGB Gratifikation = USK 2008-119) .
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