Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 22.09.1948 - II ZS 3/48 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 161
- NJW 1948, 690
- MDR 1949, 287
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 13.08.2008 - II R 7/07
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a …
Zwar ist auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte (so BGH in BGHZ 36, 115) und in der Literatur (so Böhmer in Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1949, 287) im Zusammenhang mit derartigen, letztwillig verfügten Übernahmerechten wiederholt von Gestaltungsrechten die Rede; jedoch hat bereits der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 22. September 1948 II ZS 3/48 (MDR 1949, 287) erkannt, ein solches Übernahmerecht sei auf Leistung des Grundstücks und nicht etwa nur auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gerichtet. - BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Einzelne Gerichtsentscheidungen haben auch bewußt erheblich geringere Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des geschädigten Vertragserben gestellt, um einer mißbräuchlichen Ausnutzung der Verfügungsfreiheit des Erblassers entgegenzutreten und damit die Schutzfunktion des § 2287 BGB wahren zu können (vgl. insbesondere die in DJ 1938, 1386 abgedruckte Entscheidung des Reichsgerichts, ferner die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone OGHZ 1, 161, 164 und 2, 161, 167). - FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97
Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer
Daher liegt auch kein Vertrag besonderer Art. i. S.v. § 305 BGB vor (Boehmer, MDR 1949, 287; Urteil des Obersten Gerichtshof für die Britische Zone in Zivilsachen -OGHZ- vom 22. September 1948 II ZS 3/48, OGHZE 1, 161; BFH-Urteil vom 21. Juli 1993 II R 118/90, BStBl II 1993, 765 ; anderer Auffassung wohl: BFH-Urteil vom 21. Juni 1995 II R 62/93, BStBl II 1995, 783 zu II.1.).Demzufolge beruhte auch die eigene Verpflichtung des Kl zur Zahlung des Übernahmepreises nicht auf einer vertraglichen Grundlage (Boehmer, MDR 1949, 287).
b) Gegen den Abzug des Übernahmepreises (in Höhe von 1.008.000) bei der Ermittlung des erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs für das Vermächtnis kann nicht mit Erfolg eingewandt werden, daß insoweit keine Nachlaßverbindlichkeit [im Sinne eines (Unter-)Vermächtnisses (§ 2180 BGB ) oder einer Auflage (§ 1940 BGB i.V.m. § 2192 BGB )] vorliegt (Boehmer, MDR 1949, 287).
Bedingender Umstand war die Erklärung, das Grundstück erwerben zu wollen und die Verpflichtung zur Zahlung des Übernahmepresies an die Erbengemeinschaft (bestehend aus den Beigeladenen und ihm selbst) zu übernehmen (Boehmer, MDR 1949, 287).
- BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58
Erbvertragsvermächtnis
Diese Auslegung ist für das Übernahmerecht eines Miterben - soweit es Vermächtnis und nicht Teilungsanordnung ist - als Regel anerkannt (OGHZ 1, 161, 165 = MDR 1949, 287; Boehmer, Anm. ebenda; Erman/Bartholomeyczik, BGB 2, Aufl. § 2048 Anm. 2 a und § 1939 Anm. 4); es muß aber, wenn nicht ausnahmsweise besondere Gründe für eine andere Auslegung sprechen, auch für das Übernahmerecht eines Nichterben gelten (wo Teilungsanordnung ausscheidet). - BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62 Ebenso lagen den Urteilen des Senats vom 13<> Juli 1954 (V ZR 172/52: Klage gegen Miterben auf Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Widerspruchs) und dos Reichsgerichts vom 31" Januar 1938 (RGZ 157, 33, 35s Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek an einem zum ungeteilten Nachlaß gehörenden Grundstück) dingliche Ansprüche zu Grunde, aus deren rechtlicher Natur allein schon das Gegebensein einer Gesamt handsklage aus § 2059 Abs, 2 BGB folgte, so daß es sich um eine notwendige Stroitgenossenschaft nach § 62 ZPO handeln mußte (vgl, hierzu noch Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18, Aufl, § 62 III 1 und Fußnote 44 a; Förster/Kann, ZPO 3«" Aufl, Band 1 S 216/17; Schwab in der Festschrift für Lent S, 271, 286, der jedoch bei Auflassungsklagen gegen Miterben notwendige Streitgenossenschaft stets für gegeben erachtet, ohne die vom Reichsgericht (RGZ 71, 370) gotroffene Unterscheidung zu machen" Die Erhebung der Gesamtschuldklage scheitert auch nicht daran, daß die Klägerin über ihren Ehemann selbst Miterbin ist (OGHZ 1, 161, 163; OLG Freiburg HEZ 2, 259;… RGRK BGB aaO § 2058 Anm, 6;… Staudinger aaO § 2058 Anm, 6; Erman, BGB 3" Aufl, § 2058 Änm, 4; Kipp/Coing, Erbrecht 11, Aufl, § 121 III 3 S" 515; a M" RGZ 93, 196, 197;… Palandt aaO § 2058 Anm, 3; Soergel/Siebert, BGB 9« Aufl, § 2058 Anm" 3)«.
- BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60
Übernahmerecht als Vermächtnis
Anfänglich wurde darauf abgestellt, ob die Zuweisung auf den Erbteil angerechnet werden sollte oder nicht (RG SeuffA 63 Nr. 227; KG OLG 9, 396; ebenso noch OHZ 1, 161, dazu Anm. Boehmer MDR 1949, 287, sowie Kipp/Coing, Erbrecht 11. Bearb. § 55 I 2 und Fußnote 4); nur im letzteren Falle wurde ein Vermächtnis angenommen, im ersteren Falle eine reine Teilungsanordnung auch dann, wenn etwa der Bedachte durch Bestimmung eines günstigen Übernahmepreises vor den übrigen Miterben bevorzugt werden sollte (…RG SeuffA aaO0). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 62/65
Auslegung einer letzwilligen Verfügung als Vermächtnis oder Teilungsanordung in …
War nämlich Karl K. Vermächtnisnehmer, so ergibt sich diese Befugnis aus der gesamtschuldnerischen Haftung des Beklagten als Miterben für die Erfüllung des Vermächtnisses (§ 2058 i.V.m. § 421 BGB), die auch dann besteht, wenn Karl K. an der Erbengemeinschaft selbst mitbeteiligt sein sollte (BGH LM BGB § 2058 Nr. 4; OGHZ 1, 161, 163).Dann aber ist es nicht treuwidrig, wenn der Kläger allein jetzt den Beklagten als denjenigen in Anspruch nimmt, der den Goldschmuck unmittelbar besitzt und deshalb die Vermächtnisforderung allein erfüllen kann (OGHZ 1, 161, 163).
- BGH, 22.11.1956 - V BLw 24/56
Rechtsmittel
Die Ansicht des Oberlandesgerichts, daß es sich bei der Anordnung des Erblassers im Testament vom 8. Juli 1936 um eine Teilungsanordnung handele, weicht ab von den in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Urteilen des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 22. September 1948 (OGHZ 1, 161 [165]) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 20. April 1950 (MDR 1950, 420).Infolgedessen bedarf es im gegenwärtigen Verfahren keiner Stellungnahme zu der Frage, nach welchen Gesichtspunkten Teilungsanordnungen und Vermächtnisse voneinander abzugrenzen sind (vgl. dazu RGZ 170, 163; 171, 362; OGHZ 1, 161 [165]; OLG Hamburg MDR 1950, 420 [OLG Hamburg 20.04.1950 - 3 U 133/49]).
- BGH, 12.01.1977 - VIII ZR 142/75
Ankaufsrecht - Brandversicherungsentschädigung - Gebäudeversicherung
Die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 561 Abs. 2 ZPO) gilt deshalb nicht (vgl. OGHZ 1, 161, 166 und Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl. § 561 Anm. III). - BGH, 27.11.1957 - IV ZR 198/57
Rechtsmittel
In ständiger Rechtsprechung haben das Reichsgericht (RGZ 77, 111; WarnRspr 5. Jahrgang Nr. 89; 11. Jahrgang Nr. 124; JW 1935, 275; WarnRspr 1938 Nr. 144); der Oberste Gerichtshof für die britische Zone (OGHZ 1, 161, 163; 2, 160, 167)und der Bundesgerichtshof (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Juni 1952 - IV ZR 210/51 -, vom 9. März 1955 - IV ZR 121/54; vom 6. Juli 1955 - IV ZR 34/55 - in BGHZ 18, 67 nicht abgedruckt; vom 1. Februar 1956 - IV ZR 292/55 - vom 8. Februar 1957 - IV ZR 216/56 - und Urteil des v. Zivilsenats vom 26. Juni 1953 - V ZR 71/52 = LM Nr. 1 zu KO § 146) die Auffassung vertreten, daß eine Schenkung nur dann in Benachteiligungsabsicht vorgenommen ist, wenn der Wille des Erblassers, den Vertragserben zu beeinträchtigen, den Zweck seines Handelns bildet, es ihm auf diese Beeinträchtigung ankommt und er sie erstrebt, wenn sie also den alleinigen oder - neben anderen - den eigentlich leitenden und bestimmenden Beweggrund darstellt. - BGH, 19.06.1952 - IV ZR 205/51
Rechtsmittel
- BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51
Rechtsmittel
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 17/54
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1953 - V ZR 150/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.12.1956 - V ZR 118/55
Rechtsmittel
- BGH, 09.03.1955 - IV ZR 121/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.05.1952 - IV ZR 144/51
Rechtsmittel
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