Rechtsprechung
| OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2; TDG §§ 5 Abs. 2 a.F., 11 S. 1 n.F.
Haftung für Äußerungen in einem Internet-Forum - stroemer.de
Diskussionsforum Online-Verlage
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Äußerungen in einem Internet-Forum - Unterlassungsansprüche
- online-und-recht.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anwendbare Fassung des TDG bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs wegen einer Veröffentlichung im Internet; Rechtswirkungen eines sog. Disclaimers; Beseitigung der Wiederholungsgefahr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit der neuen Fassung des Teledienstegesetzes (TDG) bei abgeschlossenen Eingriffen vor Inkrafttreten der neuen Fassung; Privilegierung eines Internetproviders bei der Haftung; Möglichkeit des Ausschlusses einer deliktsrechtlichen Haftung durch Einsetzung eines ...
Verfahrensgang
- LG München I, 04.10.2001 - 34 O 12857/01
- OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2398
- MMR 2002, 611
- K&R 2002, 550
- afp 2002, 522
- afp 2003, 93
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74
Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des …
Auszug aus OLG München, 17.05.2002 - 21 U 5569/01
Deshalb bestünde allenfalls die Möglichkeit, in einem deutlich angebrachten Disclaimer eine ausreichende Distanzierung zu sehen, so dass - nach Scheitern des Vorfilters - die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die "alten« Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden sind (vgl. dazu etwa BGHZ 66, 182 = AfP 1976, 75 = NJW 1976, 1198 - Panorama;… J. Helle, a.a.O., Rn. 26;… Soehring, a.a.O:, Rn. 16.15 ff. und 16.21;… für das TDG: Gounalakis/Rhode, a.a.O. Rn. 121; Spindler NJW 2002, 922/923).
- OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12
GEMA ./. YouTube I
Rn. 290 "Vielmehr bedeutet "Kenntnis" i.S.d. § 10 TMG entsprechend der Wortbedeutung eine tatsächliche, positive Kenntnis und nicht lediglich eine Kenntnisnahmemöglichkeit oder ein Kennenmüssen (vgl. auch KG, Beschluss vom 25.8.2014, Az. 4 Ws 71/14, m.w.N.; BGH, MMR 2012, 815; OLG München, NJW 2002, 2398;… Broich in: Beck'scher Online-Kommentar Telemediengesetz, 2012, § 10 Rz. 4;… Spindler/Schuster-Hoffmann, Recht der elektronischen Medien 2011, § 10 TMG Rz. 18). - KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14
Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf …
Rn. 18 Das Landgericht hat ferner mit Recht angenommen, dass das Haftungsprivileg des § 10 Satz 1 Nr. 1 TMG angesichts des eindeutigen Wortlauts der Norm und des ausdrücklich formulierten Willens des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks. 14/6098 S. 25; BTDrucks. 16/3078 S. 15) nur bei positiver Kenntnis des Täters von den konkreten strafrechtlich relevanten Inhalten entfällt (vgl. OLG Frankfurt am Main; LG Frankfurt am Main; LG Stuttgart; AG München, jeweils aaO; ständige zivilrechtliche Rspr., vgl. etwa BGH MMR 2012, 815; OLG München NJW 2002, 2398; Altenhain aaO, § 10 TMG Rn. 7 mit zahlr. - OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 180/05
Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums
Das OLG München diskutiert insoweit die Möglichkeit, dass ein deutlich angebrachter Disclaimer eine ausreichende Distanzierung darstellen könne, mit der Folge, dass die Grundsätze angewendet werden könnten, die für die "alten" Medien als Markt der Meinungen entwickelt worden seien (OLG München, AfP 2002, 522, 523 m.w.N.).
- KG, 10.07.2009 - 9 W 119/08
Haftung eines Foto-Portals
Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).
Allein der Umstand, dass der Antragsgegner die in Rede stehende Fotodatei mittlerweile von seinen Internet-Seiten entfernt hat, lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 f.;… Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Bild- und Wortberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 8).
- KG, 27.11.2009 - 9 U 27/09
Zuwiderhandlung gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen …
Das gilt grundsätzlich auch für den Bereich der Online-Medien; so lässt das bloße Löschen unzulässiger Äußerungen im Internet die Wiederholungsgefahr nicht entfallen (Senat vom 10. Juli 2009 zu 9 W 119/08; OLG München NJW 2002, 2398f). - OLG München, 23.07.2003 - 21 U 2918/03
Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer …
Hat bereits ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht stattgefunden, dann besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, d.h. eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Störer den Eingriff wiederholen wird (BGH in BGHZ 31, 308 - NJW 1960, 476 - Alte Herren; Senat, NJW 1997, 62/63 - Westdeutsche Konjunkturritter; AfP 2002, 522 = NJW 2002, 2398 - Online Verlag hat Prozess verloren;… Baur in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Teil E Rn. 149 = S. 552;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 4. Aufl., 44. Kap. Rn. 5 = S. 379;… kritisch Soehring, a.a.O., Rn. 30.7 ff., der zu Recht auf in der Rechtsprechung schon dargelegte Einschränkungen hinweist und zu einer Differenzierung auffordert, aber grundsätzlich der h.M. folgt). - LG Augsburg, 06.02.2026 - 21 O 3453/25
Verdachtsberichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Unterlassungsanspruch, …
Danach spricht im Falle eines rechtswidrigen Eingriffs eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Gefahr einer Wiederholung dieses Eingriffs (vgl. OLG München vom 15.02.2022, 21 U 5569/01, MMR 2002, 611). - AG Siegen, 22.08.2003 - 10 C 414/00
Anspruch auf Unterlassung, Dritten die Möglichkeit zu eröffnen, Zugangsdaten, …
Die Beurteilung des vorliegenden Falles richtet sich nach dem Teledienstgesetz (TDG) in der Fassung vom 22. Juli 1997, da der Eingriff in etwaige Rechte der Klägerin vor In-Kraft-Treten der Neuregelung abgeschlossen war (vgl. OLG München, NJW 2002, 2398 ff. [OLG München 17.05.2002 - 21 U 5569/01]).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GmbHG § 31 Abs. 1; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11
- rechtsportal.de
GmbHG §§ 30 31
Verbotene Rückzahlung von Stammkapital - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bareinzahlungen als verschleierte Sacheinlagen ; Geldweiterleitung als Rückzahlung des Stammkapitals einer GmbH
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.07.2001 - 87 O 247/00
- OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
Papierfundstellen
- WM 2003, 1423
- NZG 2003, 42
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77
Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.). - BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70
Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.). - BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75
Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
Dies führt - entgegen der Auffassung des Klägers - dazu, dass eine Auszahlung der Kommanditgesellschaft an den Gesellschafter, welche im Ergebnis wirtschaftlich zu einer Beeinträchtigung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH führt, gemäß § 31 Abs. 1 GmbH-Gesetz zurückgefordert werden kann (vgl. BGH NJW 1973, 1036 ff.; 1977, 104 ff.; 1980, 1524 ff.). - OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00
Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH
Auszug aus OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01
Entgegen der von dem Kläger auch in dem Berufungsverfahren beibehaltenen Meinung steht die von dem Landgericht und dem erkennenden Senat vertretene Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (ZInsO 2000, 501), denn der von dem Oberlandesgericht Schleswig entschiedene Fall betrifft eine direkte Rückzahlung von Leistungen an einen Gesellschafter an diesen.
- BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06
Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der …
c) Unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringungsregeln fehlgehend ist schließlich die Ansicht des Berufungsgerichts, es liege bei der hier gegebenen Fallkonstellation - anders als bei derjenigen im Senatsurteil vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107) - deshalb kein unzulässiges Hin- und Herzahlen, sondern eine wirksame Einlageleistung der Beklagten vor, weil bei der GmbH & Co. KG durch entsprechende Anwendbarkeit von §§ 30, 31 GmbHG verhindert werde, dass die Inferenten auf die an die KG weitergeleiteten Einlagemittel Zugriff nehmen könnten (i.d.S. auch OLG Köln GmbHR 2002, 968; K.Schmidt, DB 1985, 1986;… ders. Gesellschaftsrecht aaO, S. 1655; Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 527, 529). - OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05
Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG
Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).
- OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06
Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt …
Er wiederholt und vertieft seine Rechtsauffassung aus erster Instanz und beruft sich hierfür u.a. auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 5.2.2002 - 18 U 183/01 - sowie des OLG Jena vom 28.6.2006 - 6 U 717/05 -.Deshalb spreche die "wirtschaftliche Einheit" der GmbH & Co KG dafür, die Finanzierung der KG durch die Stammeinlagen ihrer Komplementär-GmbH zu gestatten (ähnlich bereits OLG Köln, Urt. v. 5.2.2002 - 18 U 183/01 - = WM 2003, 1423 = NZG 2003, 42, allerdings ausschließlich zu §§ 30, 31 GmbHG).
- OLG Jena, 17.05.2006 - 6 U 717/05
Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG
Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).Die Beklagten berufen sich auf die Entscheidung des OLG Köln vom 5.2.2002 (GmbHR 2002, 968).
Wirtschaftlich betrachtet, ist daher ein Darlehen, welches die Verwaltungs-GmbH "ihrer" Kommanditgesellschaft auszahlt, nicht zugleich als Zahlungsvorgang an die Gesellschafter zu werten (so auch OLG Köln GmbHR 2002, 968).
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 238/07
Haftung eines Steuerberaters wegen einer unrichtigen gesellschaftsrechtlichen …
Die vom Berufungsgericht zitierten widerstreitenden Urteile der Oberlandesgerichte Oldenburg vom 31. Januar 2002 (veröffentlicht erst im Oktober 2003 in OLG-Report 2003, 387) und OLG Köln vom 5. Februar 2002 (veröffentlicht im Januar 2003 in NZG 2003, 42 = WM 2003, 1423) konnte und brauchte der Beklagte am Tage seiner Beratung (noch) nicht zu kennen. - OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise …
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NZG 2003, 42) verstößt die darlehensweise Weiterleitung der geleisteten Stammeinlage von der Komplementär GmbH an die KG nicht gegen § 30 GmbHG.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
GG Art. 19 Abs. 4; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5; ; AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; Rückübernahmeabkommen Art. 2; ; Rückübernahmeabkommen Art. 3
- rechtsportal.de
Erledigung einer Abschiebungshaftanordnung; Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung einer Abschiebungshaftanordnung; Rechtsschutzinteresse ; Asylantrag ; Anhörung des Betroffenen; Abschiebungsfrist; Rückübernahmeabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Verfahrensgang
- AG Mainz - 56 XIV 3/02
- LG Mainz, 04.03.2002 - 8 T 22/02
- OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 116
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses ist der Senat jedoch schon früher - unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132) - in den Fällen der einstweiligen Anordnung von Haft ausgegangen (vgl. Senat, NVwZ-Beilage 2002, 16). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2001 (Az.: 2 BvR 527/99, 1337/00 und 1777/00) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewährung von Rechtsschutz bei einem Freiheitsverlust durch Inhaftierung weder vom konkreten Ablauf des Verfahrens und dem Zeitpunkt der Erledigung der Maßnahme noch davon abhänge, ob Rechtsschutz typischerweise noch vor Beendigung der Haft erlangt werden könne. - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 1935/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit Durchsuchungen von …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses ist der Senat jedoch schon früher - unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163, 2164 und 1998, 2131, 2132) - in den Fällen der einstweiligen Anordnung von Haft ausgegangen (vgl. Senat, NVwZ-Beilage 2002, 16).
- BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat er - abgesehen von den Sonderfällen der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Kostenpunkt - in Abschiebungshaftsachen regelmäßig ein Rechtsschutzinteresse verneint und das auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gerichtete Rechtsmittel als unzulässig verworfen (vgl. BGHZ 139, 254 = BGH FGPrax 1998, 198; Senat, NVwZ-Beilage 2000, 32; 2002, 48). - BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54
Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Für die Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht sind hierbei nach §§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 ZPO die in der angefochtenen Entscheidung festgestellten Tatsachen - mithin der Sachverhalt zur Zeit des Erlasses der Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts - maßgebend (BGHZ 14, 398; BGH NJW 1956, 1277; BayObLG FamRZ 1975, 232, 233;… Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 25, 42). - OLG Jena, 26.02.2001 - 6 W 119/01
Sicherungshaft, Abschiebungsverzögerung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Zu der Auffassung, dass dies hier nicht der Fall ist, ist die Beschwerdekammer im Blick auf die Regelungen des Rückübernahmeabkommens verfahrensfehlerfrei gelangt (vgl. noch OLG Jena NJ 2001, 546). - OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 4/95
Ausländerrecht: Abschiebungshaft, Ausschöpfung der Höchstdauer der Haft wegen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Die Haftanordnung setzt nämlich nach § 57 Abs. 2 S. 4 AuslG nicht den Nachweis voraus, dass die Abschiebung des Betroffenen innerhalb einer Haftzeit von bis zu drei Monaten durchführbar ist (Senat, NVwZ-Beilage 2002, 46; OLG Hamm NVwZ 1995, 826, 827). - BGH, 11.05.1956 - V ZB 56/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Für die Prüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht sind hierbei nach §§ 27 Abs. 1 S. 2 FGG, 559 ZPO die in der angefochtenen Entscheidung festgestellten Tatsachen - mithin der Sachverhalt zur Zeit des Erlasses der Entscheidung des Erstbeschwerdegerichts - maßgebend (BGHZ 14, 398; BGH NJW 1956, 1277; BayObLG FamRZ 1975, 232, 233;… Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 25, 42). - BayObLG, 16.03.1995 - 3Z BR 67/95
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02
Lediglich wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, verbietet die Vorschrift die Anordnung von Abschiebungshaft (vgl. BayObLGZ 1995, 128).
- OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten …
bb) Der Betroffene stützt sein Rechtsmittel auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02). - OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 3 W 247/03
Abschiebung: Umfang der Überprüfung einer erledigten Abschiebehaftanordnung durch …
Denn im Hinblick auf den mit der beendeten Freiheitsentziehung verbundenen Eingriff in die Rechte des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art. 5 Abs. 1 EMRK hat dieser ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Feststellung, dass der Grundrechtseingriff rechtswidrig gewesen sei (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; NJW 1998, 2432; NJW 1997, 2163; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschlüsse vom 23. April 2002 - 3 W 76/02 -, abgedruckt in OLGR 2002, 377 und vom 2. Juli 2003 - 3 W 132/03 -). - OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02
Verfahren über die Anordnung von Abschiebungshaft: Nachträgliche Überprüfung der …
d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02, OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist. - OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/01 d) Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von den Beschlüssen des OLG Zweibrücken vom 23. April 2002 ( 3 W 76/02 , OLG-Report 2002, 377, und 3 W 66/02, JURIS-Dokument KORE433442002) ab, weswegen eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nicht geboten ist.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.05.2002 - 15 W 282/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
KostO § 47; ; EU-Richtlinie 69/33/EWG
- rechtsportal.de
KostO § 47; EU-Richtlinie 69/33/EWG
Gebühr des Anwaltsnotars für notarielle Beurkundung von Kapitalerhöhungsbeschlüssen einer Kapitalgesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwaltsnotar; Notarielle Beurkundung; Kapitalerhöhungsbeschluss; Beurkundungsgebühr; Steuererhebung im Sinne der EU-Richtlinie 69/335/EWG
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 02.08.2001 - 25 T 768/01
- OLG Hamm, 07.05.2002 - 15 W 282/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1431
- FGPrax 2002, 269
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.09.1999 - C-56/98
Modelo / Director-Geral dos Registos e Notariado - Richtlinie 69/335/EWG - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2002 - 15 W 282/01
Gerichtshofes vom 29.9.1999 (NJW 2000, 939 ff = DNotZ 1999, 937).Unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Richtlinie, nämlich der Harmonisierung der Gesellschaftssteuer und des Verbotes weiterer (indirekter) Besteuerungen, seien die Gebühren für die notariellen Beurkundungen eines unter die Richtlinie fallenden Rechtsgeschäftes in einem Rechtssystem, in dem der Notar Beamter sei und ein Teil dieser Gebühren dem Staat für die Finanzierung seiner Aufgaben zufließe, als Steuer i. S. d. Richtlinie anzusehen, wie der Europäische Gerichtshof entschieden habe (NJW 2000, 939, 940).
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
Eine solche Ungleichbehandlung findet tatsächlich statt, denn überall wo keine beamteten, sondern freiberufliche Notare tätig sind, fallen weiterhin die erheblich höheren Gebühren der Kostenordnung an (OLG Hamm, Beschluss vom 07.05.2002 -15 W 282/01- Internet: www.maklerrecht-advocat24.de). - BayObLG, 21.06.2005 - 3Z BR 258/04
Sacheinlagen an GmbH durch Dritte - Informationspflichten des Notars zur …
Sie ist nicht auf die in Bayern tätigen selbständigen Nurnotare übertragbar (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2002, 1431 zu der insoweit identischen Sachlage bei Anwaltsnotaren).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 03.05.2002 - 6 UF 135/01 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen ein Rechtsmittel des Gegners
- rechtsportal.de
ZPO § 114
Prozesskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner - Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen ein Rechtsmittel des Gegners; Bewilligung nach Rechtsmittelbegründung und Verneinung der Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels; Entfallen der Notwendigkeit, sich zur Hauptsache durch einen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neunkirchen - 6 F 64/99
- OLG Saarbrücken, 03.05.2002 - 6 UF 135/01 (PKH)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.03.1991 - IX ZR 186/90
Anwaltsgebührenrechtlicher Begriff des Rechtszuges; Anforderungen an den Abschluß …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2002 - 6 UF 135/01
Diesem obliegt es auch im Rahmen seiner nachwirkenden Beratungspflicht, seinen Mandanten über den weiteren Verfahrensablauf aufzuklären (vgl. BGH, JurBüro 1991, 1647; Saarländisches OLG, NJW-RR 1997, 189 ff). - BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99
Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2002 - 6 UF 135/01
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und auch des erkennenden Senats kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen ein Rechtsmittel des Gegners erst dann in Betracht, wenn dieser es begründet hat und auch die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. BGH, NJW-RR 2001, 1009 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 24.05.1996 - 6 W 110/96
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.05.2002 - 6 UF 135/01
Diesem obliegt es auch im Rahmen seiner nachwirkenden Beratungspflicht, seinen Mandanten über den weiteren Verfahrensablauf aufzuklären (vgl. BGH, JurBüro 1991, 1647; Saarländisches OLG, NJW-RR 1997, 189 ff).
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