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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3567
OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07 (https://dejure.org/2007,3567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2007 - 19 W 16/07 (https://dejure.org/2007,3567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 (https://dejure.org/2007,3567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 17a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Prozesskostenhilfeverfahren; Unabhängigkeit der Statthaftigkeit eines Rechtsmittels von der Zulässigkeit der angefochtenen Entscheidung; Verbindlichkeit höchstrichterlicher Klärung einer Rechtswegfrage im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1390
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen, 05.02.1998 - 1 S 730/97

    Besitzeinweisung; Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Das OVG Bautzen (VIZ 1998, 702, 703) hat lediglich eine Zulassung der Beschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG für ausgeschlossen gehalten.

    A.A. OVG Bautzen, VIZ 1998, 702, 703; OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 217; Gsell/Mehring, NJW 2002, 1991, 1993.

    Hierzu genügt weder das Interesse des Antragstellers, möglichst schnell und sicher eine sachliche Entscheidung über sein Prozesskostenhilfebegehren zu erhalten und einen negativen Kompetenzkonflikt der möglicherweise zuständigen Gerichte zu vermeiden (so aber OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 281; Gsell, NJW 2002, 1991, 1993), noch die Gefahr, dass das angegangene Gericht trotz Zweifeln über die Zulässigkeit des Rechtswegs über die Erfolgsaussicht in materieller Hinsicht zu entscheiden hat (so aber wohl OVG Bautzen, VIZ 1998, 702, 703).

    Mithin wird der Antragsteller nicht rechtlos gestellt (so aber - ohne nähere Begründung - OLG Dresden, OLGR Dresden 2003, 217; OVG Bautzen, VIZ 1998, 702, 703).

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Dies ist der Fall, wenn der Betreffende auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, EzA § 134 BGB 2002 Nr. 2; BAGE 103, 20ff.; 93, 310ff.).

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAGE 103, 20ff.; BAGE 88, 263ff.; BAGE 93, 218, 222).

    Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (BAGE 103, 20ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 9 S 701/95

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozeßkostenhilfeverfahren nicht zulässig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    aa) Negative Kompetenzkonflikte sind zwar nicht auszuschließen, dürften aber selten sein (vgl. auch VGH Mannheim, NJW 1995, 1915, 1916).

    Ebensowenig darf das Gericht schon dann Prozesskostenhilfe versagen, wenn lediglich Zweifel am eingeschlagenen Rechtsweg bestehen (VGH Mannheim, NJW 1995, 1915, 1916).

    Dieses Gericht wird die Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des vorhergehenden Gerichts als Indiz zu berücksichtigen haben, so dass unter diesen Umständen im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens lediglich Zweifel an der Zulässigkeit des Rechtswegs bestehen (vgl. auch VGH Mannheim, NJW 1995, 1915, 1916); diese stehen aber einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht entgegen.

  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Selbst eine höchstrichterliche Klärung der Rechtswegfrage im Prozesskostenhilfeverfahren entfaltet keine Verbindlichkeit für das Verfahren zur Hauptsache (BGH, NJW-RR 1991, 1342; BAG, NJW 1993, 751, 752; Gsell/Mehring, NJW 2002, 1991, 1992, 1993).

    § 36 ZPO gilt für Zuständigkeitskonflikte im Prozesskostenhilfeverfahren (BGH, NJW-RR 1991, 1342) ebenso wie für negative Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2001, 3631).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1993 - 25 E 275/93

    Beschrittener Rechtsweg; Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges; Verweisung …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    2) § 17a GVG ist im Prozesskostenhilfeverfahren nicht entsprechend anwendbar (BayObLG, EWiR 2000, 335; OVG Münster, NJW 1993, 2766; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 7. Februar 2000 - 11 O 281/00, veröffentlicht in juris.

    Eine entsprechende Anwendung des § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren widerspricht der Prozessökonomie (OVG Münster, NJW 1993, 2766).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Dem steht nicht entgegen, dass grundsätzliche Fragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren zu klären sind, weil das Ob und Wie der entsprechenden Anwendung von § 17a GVG eine Frage des Verfahrens der Prozesskostenhilfe ist (vgl. BGH, NJW 2003, 1126).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAGE 103, 20ff.; BAGE 88, 263ff.; BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Dies ist der Fall, wenn der Betreffende auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG, EzA § 134 BGB 2002 Nr. 2; BAGE 103, 20ff.; 93, 310ff.).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAGE 103, 20ff.; BAGE 88, 263ff.; BAGE 93, 218, 222).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
    § 36 ZPO gilt für Zuständigkeitskonflikte im Prozesskostenhilfeverfahren (BGH, NJW-RR 1991, 1342) ebenso wie für negative Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten verschiedener Rechtswege (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, NJW 2001, 3631).
  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

  • BGH, 09.02.1994 - XII ARZ 1/94

    Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche auf Befreiung von Krankenkosten …

  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

  • LAG Hamm, 10.05.2006 - 2 Ta 275/05

    Rechtsweg: Hat das Arbeitsgericht im Prozesskostenhilfeverfahren durch …

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.1991 - 5 S 885/91

    Vorabentscheidung über Rechtswegzulässigkeit im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2000 - 11 O 281/00

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsweg; Verweisung

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2007 - 9 W 5/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerderecht des Antragsgegners gegen einen …

  • BayObLG, 23.11.1999 - 3Z AR 27/99

    Prozesskostenhilfe

  • KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; …

    Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung (BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 -, Rn. 9, juris; BGH…, Beschluss vom 16. April 2019 - X ARZ 143/19 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 14, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 4 W 69/14 -, Rn. 21, juris;… OLG München, Beschluss v. 26.11.2010 - 1 W 2523/10 -, Rn. 4, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. November 1999 - 3Z AR 27/99 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Köln…, Beschluss vom 30. April 2018 - 9 Ta 55/18 -, Rn. 9, juris;… BayVGH, Beschluss v. 29.9.2014 - 10 C 12.1609 -, Rn. 28, juris;… Beschluss vom 18. August 2014 - 5 C 14.1654 -, Rn. 3, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15. November 2004 - 12 S 2360/04 -, Rn. 3, juris;… OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.2.2000 - 11 O 281/00 -, Rn. 5, juris) und Literatur (…Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 42. Auflage, § 17a GVG Rn. 3;… Jacobs in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 17 GVG Rn. 6;… Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022, Vorbemerkungen zu §§ 17-17c, Rn. 12;… Mayer in: Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 17 Rn. 7;… Pabst in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, GVG § 17 Rn. 5;… Schreiber in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Auflage, § 17a GVG Rn. 5;… Wittschier in: Musielak/Voit, 18. Auflage 2021, GVG § 17 Rn. 3).

    Prozesskostenhilfeverfahren dauern regelmäßig nicht lange und haben nur einen verkürzten Instanzenzug (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 16, juris).

    Rn. 51 § 17a GVG dient danach dem Interesse der Parteien an einer endgültigen Sachentscheidung im "richtigen" Rechtsweg sowie im Rahmen dessen der Verfahrensbeschleunigung und Konzentration der Entscheidung über den Rechtsweg (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 16, juris).

    Hierbei handelt es sich aber weder formal noch der Sache nach um eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs im Sinne von § 17a Absatz 2 GVG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 18, juris).

    Eine entsprechende Anwendung des § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren widerspricht vielmehr gerade den Grundsätzen der Prozessökonomie (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 19, juris).

    Vor diesem Hintergrund wird es kaum dazu kommen, dass das zuletzt angerufene Gericht seine Rechtswegzuständigkeit verneint (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 24, juris; Hüßtege FamRZ 2021, 113, 116).

    Auch dann könnte der Beklagte - nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe - den gleichen Rechtsweg noch einmal beschreiten." (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. August 2007 - 19 W 16/07 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …

    Angesichts dieses Zwecks des Prozesskostenhilfeverfahrens ist ein zusätzlicher Rechtsmittelzug allein für die Frage, das Gericht welchen Rechtswegs über das Prozesskostenhilfegesuch zu entscheiden hat, mit den gesetzlichen Wertungen nicht vereinbar (vgl. OVG Bautzen, VIZ 1998, 702, 703; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2007, 912, 914).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs …

    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur verneint dies mit der Begründung, dass der Wortlaut des § 17 a GVG einen Rechtsstreit und damit die Rechtshängigkeit des Verfahrens voraussetze (OLG Karlsruhe MDR 2007, 1390 f.;… OLG Stuttgart Beschluss vom 5. Januar 2015 - 4 W 69/14 - juris Rn. 21 ff.;… OLG München Beschluss vom 26. November 2010 - 1 W 2523/10 - juris Rn. 4; BayObLG EWiR 2000, 335; LAG Köln NZI 2018, 544;… BayVGH Beschluss vom 29. September 2014 - 10 C 12.1609 - juris Rn. 28 und NVwZ-RR 2014, 940; VGH Mannheim NVwZ-RR 2005, 860, 861;… OVG Lüneburg Beschluss vom 7. Februar 2000 - 11 O 281/00 - juris Rn. 5;… Zöller/Lückemann ZPO 33. Aufl. Vor § 17 GVG Rn. 12;… MünchKommZPO/Zimmermann 5. Aufl. § 17 a GVG Rn. 5;… Kissel/Mayer GVG 9. Aufl. § 17 Rn. 7;… Stein/Jonas/Jacobs ZPO 23. Aufl. § 17 GVG Rn. 6;… Wieczorek/Schütze/Schreiber ZPO 4. Aufl. § 17 a GVG Rn. 6;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 41. Aufl. § 17 a GVG Rn. 3;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Vogt-Beheim ZPO 78. Aufl. § 17 a GVG Rn. 5;… offengelassen in BGH Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15 - NJW 2016, 1520 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 2 SAF 27/15

    Zulässigkeit der Verweisung einer Ehesache im …

    Dem Familiengericht ist es danach verwehrt, die Frage der örtlichen Zuständigkeit im Verfahren auf Prüfung der Verfahrenskostenhilfe anders zu beurteilen (vgl. zum Vorstehenden: BGH, NJW-RR 2010, 209f, bei juris Langtext Rn 15; BGH, NJW-RR 1994, 706, bei juris Langtext Rn 5; BGH, NJW-RR 1992, 59f, bei juris Langtext Rn 12ff m.w.N.; OLG Celle, FamRZ 2012, 46; KG, FamRZ 2008, 707, bei juris Langtext Rn 7; OLG Karlsruhe, MDR 2007, 1390f, bei juris Langtext Rn 10;… Geimer, in: Zöller, a.a.O., § 114 ZPO Rn 22a m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 14.07.2015 - 9 W 29/15

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzanfechtung: Versagung wegen fehlender …

    Nach wohl herrschender Meinung - jedenfalls in der Kommentarliteratur - soll dieser Weg nicht gangbar sein, wenn angerufenes Gericht und zuständiges Gericht verschiedenen Rechtswegen angehören (…Stein/Jonas/Jacobs, § 17 GVG Rn. 6;… Prütting/Bitz, ZPO Kommentar, 6. Auflage 2014, § 17 a GVG Rn. 3;… Thomas/Putzo/Hüßtege, § 17a GVG Rn. 3;… Zöller/Lückemann, vor §§ 17 - 17 b GVG, Rn. 12; aus der Rechtsprechung z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2007 - 19 W 16/07; VGH München, Beschluss vom 29.09.2014 - 10 C 12.1609; VG München, Beschluss vom 16.09.2002 - M 22 KO 02.3985; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.01.2015 - 4 PA 21/15; OVG Münster, Beschluss vom 28.04.1993 - 25 E 275/93).

    Andererseits weist das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 14.08.2007 - 19 W 16/07) durchaus zutreffend darauf hin, dass im Prozesskostenhilfeverfahren kaum die Gefahr bestehen kann, dass ein jahrelanges Verfahren davon bedroht ist, dass schließlich doch noch die Zulässigkeit des Rechtswegs verneint wird.

  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur …

    Rn. 21 Die h. M. verneint eine - auch entsprechende - Anwendbarkeit (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 911 = MDR 2007, 1390 mit zahlr.

    Zur Begründung kann auf die erschöpfenden Ausführungen im Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14.08.2007 (19 W 16/07, OLGR 2007, 911 = MDR 2007, 1390) unter B. 2. der Gründe (a.a.O., 913 ff.) verwiesen werden.

  • OLG Stuttgart, 10.01.2011 - 13 W 69/10

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Auflösung einer zwischen vormaligen Ehegatten …

    Eine Verweisung des Verfahrens in den zulässigen Rechtsweg nach § 17 a Abs. 2 BGB kann hier jedoch nicht erfolgen, weil § 17 a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren nach h. M., die der Senat für zutreffend hält, keine Anwendung findet (vgl. etwa - jeweils m. w. N. zum Streitstand - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2007 - 19 W 16/07 - Tz. 14 ff. [juris];… Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 22;… Zöller/Lückemann, a.a.O., vor §§ 17 - 17 b GVG Rn. 12;… Musielak/Wittschier, ZPO, 7. Aufl., § 17 GVG Rn. 3; offen BGH, Beschluss vom 30.07.2009 - Xa ZR 167/09 - Tz. 13 [juris]; wohl anders z. B. OLG München, Beschluss vom 15.07.2010 - 31 AR 37/10 - Tz. 4 [juris]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2020 - 2 S 60/20

    (Anwendungsbereich des § 30a Abs 1 S 1, Abs 2 S 1 EGGVG

    Auch wäre die Entscheidung der Rechtswegfrage im Prozesskostenhilfeverfahren für das Hauptsacheverfahren nicht verbindlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.1991 - I ARZ 748/90 - juris; BAG…, Beschluss vom 27.10.1992 - 5 AS 5/92 - juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2007 - 19 W 16/07 - MDR 2007, 1390;… Ehlers, aaO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 4 D 137/20

    Corona-Pandemie - Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in einer …

    2010, 99 = juris, Rn. 5 ff.; OVG M.-V., Beschluss vom 30.12.2009 - 3 O 133/09 -, juris, Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 18.11.2003 - 6 K 575/03 -, juris, Rn. 21 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.7.2015 - 9 W 29/15 -, ZInsO 2015, 1698 = juris, Rn. 13 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 27.6.2016 - 20 W 502/16 -, MDR 2016, 1113 = juris, Rn. 10; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 41/§§ 17-17b GVG, Rn. 4; Ziekow, in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), VwGO, 5. Aufl. 2018, § 17 GVG Rn. 12 f.; gegen eine entsprechende Anwendung von § 17a Abs. 2 GVG: Bay. VGH, Beschluss vom 29.9.2014 - 10 C 12.1609 -, juris, Rn. 27 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.1995 - 9 S 701/95 -, NJW 1995, 1915 = juris, Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 27.1.2015 - 4 PA 21/15 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 28.4.1993 - 25 E 275/93 -, NJW 1993, 2766; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.8.2007 - 19 W 16/07 -, MDR 2007, 1390 = juris, Rn. 12 ff.; Lückemann, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, Vorbemerkungen zu §§ 17-17c GVG, Rn. 12, jeweils m. w. N.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 7 W 16/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe Zuständigkeit …

    Die Frage der analogen Anwendung von § 17a GVG im Prozesskostenhilfeverfahren ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten (für eine analoge Anwendung: OLG Hamburg ZInsO 2015, 1698 ; OLG Dresden ZInsO 2003, 282 ; Gsell/Mehring, NJW 2002, 1991 ; gegen eine analoge Anwendung: OLG Karlsruhe MDR 2007, 1390 ;… Zöller/Lückemann, ZPO , 33. Auflage 2020, Vor §§ 17 GVG Rn. 12;… MüKo/Zimmermann, ZPO , 5. Auflage 2017, § 17 GVG Rn. 3 - anders noch die Vorauflage;… MüKo/Wache, ZPO , 5. Auflage 2016, § 114 ZPO Rn. 54;… Kissel/Mayer, GVG , 9. Auflage 2018, § 17 Rn. 7;… offengelassen in BGH NJW 2016, 1520 Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2008 - 8 PA 105/08

    Zulässigkeit der Prüfung der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs im …

  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 10 C 12.1609

    Prozesskostenhilfe; polizeiliche Maßnahmen; Art und Weise der Vollziehung eines …

  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 10 W 2/11

    Rechtsweg: Rechtswegentscheidung bei Anhängigkeit der Hauptsache vor einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 6 S 1310/21

    Rechtswegzuständigkeit; Verweisung eines isolierten Antrags auf Beiordnung eines …

  • OVG Sachsen, 27.04.2009 - 2 D 7/09

    PKH-Antrag; unzuständiges Gericht; Verwaltungsrechtsweg; Verweisung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 4 B 1169/20

    Verweisung Rechtsweg Prozesskostenhilfe isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren …

  • OLG München, 15.07.2010 - 31 AR 37/10

    Rechtsweg: Bestand eines Verweisungsbeschlusses bei Zuständigkeitsklärung …

  • VG Neustadt, 13.08.2009 - 4 K 844/09

    Klageerhebung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; keine …

  • OLG Schleswig, 02.02.2009 - 1 W 15/08

    Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei …

  • LSG Hessen, 16.01.2014 - L 5 R 202/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Antragsablehnung durch …

  • ArbG Siegburg, 01.02.2018 - 1 Ca 2662/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfahrens auf Rückgewähr des Erlangten …

  • OLG München, 26.11.2010 - 1 W 2523/10

    Prozesskostenhilfeverfahren: Versagung wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs

  • VG Göttingen, 04.04.2017 - 1 A 39/17

    Prozesskostenhilfeantrag; Rechtswegverweisung; Verweisung; Verweisungspflicht

  • OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 11 W 60/08

    Rechtsweg: Unterlassungsanspruch wegen dienstlicher Äußerungen in einem …

  • VG Berlin, 20.06.2012 - 1 K 121.12

    Verweisung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrages

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12996
OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06 (https://dejure.org/2007,12996)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.03.2007 - 8 U 143/06 (https://dejure.org/2007,12996)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 (https://dejure.org/2007,12996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 § 249
    Verletzung eines Beratungsvertrages beim Verkauf sog. Schrottimmobilien; Pflicht zur Aufklärung über die Risiken eines Mietpools

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65 betr. Beklagte; BGH WuM 2005, 205, 206 betr. Beklagte; BGH WuM 2006, 702, 703).

    Das Zustandekommen eines solchen Vertrages ist nicht an einen bestimmten Beratungsgegenstand gebunden, maßgeblich ist der sachliche Zusammenhang mit dem angestrebten Geschäft (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65).

    Stellt die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen dar und ist diese von dem Verkäufer einem "Repräsentanten" überlassen worden, kann den Umständen in der Regel - und so auch hier - eine stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratungsvertrages entnommen werden (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65; WuM 2005, 205, 206 f.).

    Nach diesen Grundsätzen liegt im vorliegenden Fall eine schuldhafte Verletzung des Beratungsvertrages darin, dass die Zugrundelegung einer monatlichen Mieteinnahme (Netto-Kaltmiete abzüglich Verwaltungskosten) von 445, 00 DM sowohl in der "Musterrentabilitätsberechnung" als auch in den beiden "Besuchsaufträgen" ihren Zweck verfehlt hat, weil sie nur eine punktuelle Aufnahme der Verhältnisse bei Kaufabschluss lieferte und damit ein unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gab (vgl. BGH NJW 2004, 64, 66).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das …

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65 betr. Beklagte; BGH WuM 2005, 205, 206 betr. Beklagte; BGH WuM 2006, 702, 703).

    Die Beklagte zu 1) ist damit aus der Rolle des typischen Verkäufers herausgetreten und hat den Erwerbern eine Anlageempfehlung gegeben, welche diese auch aus nicht mehr in der Immobilie selbst liegenden Gründen zu dem Erwerb veranlassen sollte (vgl. BGH WuM 2006, 702, 703).

    Der Verkäufer verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH WuM 2005, 205, 207; WuM 2006, 702, 704).

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65 betr. Beklagte; BGH WuM 2005, 205, 206 betr. Beklagte; BGH WuM 2006, 702, 703).

    Stellt die individuelle Beratung des Kaufinteressenten eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Verkaufsbemühungen dar und ist diese von dem Verkäufer einem "Repräsentanten" überlassen worden, kann den Umständen in der Regel - und so auch hier - eine stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss eines Beratungsvertrages entnommen werden (vgl. BGH NJW 2004, 64, 65; WuM 2005, 205, 206 f.).

    Der Verkäufer verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH WuM 2005, 205, 207; WuM 2006, 702, 704).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2004, 1868, 1870 m. w. N.) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.

    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages kann der Anleger von dem Schädiger nach dem in § 249 S. 1 BGB normierten Grundsatz der Naturalrestitution regelmäßig verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt (vgl. BGH NJW 2004 1868, 1870).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Bei einer Information über falsch kalkulierte Mietpoolausschüttungen ist im Übrigen evident, dass die Klägerin und der Drittwiderbeklagte - bei vernünftiger Betrachtungsweise - vom Abschluss des Kaufvertrages und damit auch vom Beitritt zum Mietpool sowie von der Finanzierung des Kaufpreises mit Belastung des erworbenen Eigentums mit einer Grundschuld abgesehen hätten (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 698, 704).

    Auch die Beklagten haben im Übrigen nichts dazu vorgetragen, wie ein - eventuell begrenzter - Beratungsschaden der Klägerin und des Drittwiderbeklagten konkret berechnet und abgegrenzt werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe ZIP 2005, 698, 704).

  • OLG Celle, 08.03.2005 - 16 U 193/04

    Aus einem Beratungsvertrag resultierende Beratungspflichten bei einem …

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Der Abzug von Steuervorteilen kommt danach nicht in Betracht; anderenfalls würde er zu einer ungerechtfertigten Bereicherung der Beklagten zu Lasten des Finanzamts führen (vgl. Urteil des 16. Zivilsenats vom 8. März 2005 - 19 U 193/04 -, veröffentlicht in: OLGR 2005, 262).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels …

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Ausnahmsweise reicht nämlich zur Begründung des Annahmeverzugs nach § 295 BGB auch ein wörtliches Angebot aus, wenn sich die Gläubiger - wie hier die Beklagten durch Stellung des Klageabweisungsantrages - bestimmt und eindeutig geweigert haben, die ihnen obliegende Gegenleistung zu erbringen (vgl. BGH NJW 2006, 1960, 1962).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Wer vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt, ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte also den Hinweis unbeachtet gelassen und auch bei wahrheitsgemäßen Tatsachenangaben den Vertrag so wie geschehen geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1998, 302, 303).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 und 4 EGBGB richtet sich die Verjährung des Anspruchs nach § 195 BGB n. F. Der Lauf dieser regelmäßigen Verjährungsfrist ist allerdings auch in Überleitungsfällen unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu berechnen, d. h. die nach Altrecht mit der Entstehung des Schadensersatzanspruchs angelaufene 30jährige Verjährungsfrist verkürzt sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nur dann auf eine Restlaufzeit von drei Jahren, wenn der Gläubiger an diesem Stichtag bereits von den schadenbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hatte (vgl. Urteil des BGH vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 - Urteil des 16. Zivilsenats des OLG Celle vom 16. Januar 2007 - 16 U 160/06 -).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Celle, 29.03.2007 - 8 U 143/06
    Zwar muss nach § 294 BGB eine Leistung grundsätzlich tatsächlich angeboten werden, wie sie zu bewirken ist, was bei einer Auflassungsverpflichtung regelmäßig die Mitteilung eines Termins zur Beurkundung bei einem Notar voraussetzt (vgl. BGH NJW 1992, 556, 558).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine …

  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 152/87

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf den Schadensersatzanspruch im Rahmen eines …

  • BFH, 28.03.1995 - IX R 41/93

    Rückzahlung von als Werbungskosten abgezogenen Aufwendungen nach Wegfall der …

  • OLG Hamm, 26.10.2006 - 22 U 33/06

    Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Verletzung einer vom Verkäufer übernommenen …

  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05

    Unterbliebene Aufklärung über ein sich bei Vertragsschluss abzeichnendes …

  • BFH, 12.11.1992 - IV R 92/91

    Steuervergünstigung nach § 6 c EStG bei Übernahme von Überschußrechnung

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2006 - 8 U 7/06

    Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Durchführung einer antegraden …

  • SG Magdeburg, 17.07.2007 - S 8 U 135/05

    Anspruch eines privaten Berufsunfähigkeits-Versicherten auf Rückforderung des …

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des …

    Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (…für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.;… Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.;… Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106;… OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53; dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).
  • OLG Celle, 11.10.2007 - 8 U 126/07

    Fehlerhafte Angaben über das Wertsteigerungspotential einer Immobilie sowie über …

    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen (Urteil des BGH vom 20. Juli 2007 - V ZR 227/06 ; BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Urteile des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; 13. Juli 2006 - 8 U 37/06 ).

    Wenn aber bereits im ersten Jahr eine Unterdeckung des Mietpools eintritt, die sich in den Folgejahren fortsetzt und sogar verschärft, muss daraus geschlossen werden, dass es sich hierbei objektiv um einen bei Vertragsabschluss erkennbaren Umstand und um eine absehbare Entwicklung handelte (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 , sowie Urteile des OLG Hamm vom 18. August 2006 - 34 U 146/05 - und vom 26. Oktober 2006 - 22 U 33/06 , veröffentlicht in: juris).

    b) Der Klageantrag zu 1), dessen Form der Senat auch in vorangegangenen Urteilen gegen die Beklagte bestätigt hat (vgl. Urteile vom 13. Juli 2006 - 8 U 7/06 und 8 U 37/06 - sowie vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ), bedurfte nur insoweit einer Korrektur mit der Folge einer teilweisen Zurückweisung der Berufung, als die Erwerber die Wohnung lastenfrei in Abteilung III und nur mit bestimmten Belastungen in Abt. II des Wohnungsgrundbuchs erworben haben.

    Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sein dürften (vgl. Urteil des Senats vom 29. März 2007 - 8 U 143/06 ; Urteil des OLG Celle vom 8. März 2005 - 16 U 193/04 , OLGR 2005, 262).

  • OLG Celle, 14.02.2008 - 8 U 148/07
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen ( BGH, Urt.v. 30.11.2007 - V ZR 284/06 - Urt.v. 20.07.2007 - V ZR 227/06 - BGHZ 156, 371, 374; 140, 111, 115; NJW 2007, 1874 [BGH 13.10.2006 - V ZR 66/06]; 2004, 64; 2003, 1811; WM 2005, 205; Senat in OLG-Report 2007, 912, 913; OLG-Report 2008, 27).

    Rn. 62 Wenn aber bereits im ersten Jahr eine Unterdeckung des Mietpools eintritt, die sich in den Folgejahren fortsetzt, dann noch erheblich verschärft und über Jahre hinweg beibehalten wird, muss daraus geschlossen werden, dass es sich hierbei objektiv um einen bei Vertragsabschluss erkennbaren Umstand und um eine absehbare Entwicklung handelte (vgl. Senat in OLG-Report 2007, 912 ff., 914; OLG-Report 2008, 27 ff., 29; Urt. des OLG Hamm vom 18. August 2006 - 34 U 146/05 -, veröffentlicht in: juris).

    Rn. 79 Soweit es die zugeflossenen Steuervorteile betrifft, kommt hinzu, dass diese schon vom Grunde her nicht im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen sind (vgl. Urteil des Senats vom 29.03.2007 - 8 U 143/06 - Urteil des OLG Celle vom 08.03.2005 - 16 U 193/04 -, OLGR 2005, 262).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3660
OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 11 U 71/06 (https://dejure.org/2007,3660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Strafgefangenen auf Unterlassung der Bereithaltung eines Archivbeitrages im Internet

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 1004; KUG § 22
    Zur Persönlichkeitsverletzung eines Straftäters durch einen den Täter identifizierenden Online-Artikel über die Tat

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs gegen eine identifizierende Berichterstattung über einen Mordfall; Schutz verurteilter Straftäter vor einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung durch die Medien; Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentfaltung durch eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Online-Archivierung identifizierender Wortberichterstattung über Straftäter zulässig?

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 14.11.2005 - 15 W 60/05

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Erst recht ist die Breitenwirkung eines in einem Online - Archiv zum Abruf bereit gehaltenen kurzen Artikels in der Regel nicht mit derjenigen einer öffentlichen Berichterstattung vergleichbar ( so auch OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 Az: 15 W 60/05, Anlage Ag 4 ).

    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).

    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienenen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit" gezerrt, da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft ( KG, Beschl. V. 19.10.2001, 9 W 132/01;… OLG Frankfurt a.a.O. ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Im Lebach - Urteil hat das Bundesverfassungsgericht lediglich festgestellt, dass das Persönlichkeitsrecht vor einer zeitlich unbeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre Schutz bietet (BVerfGE 35, 202).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Entscheidend ist aber stets, in welchem Maß eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann ( BVerfGE 97, 391; BVerfG NJW 2000, 1860 ).
  • OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85

    Marianne Bachmeier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Bei einer besonders spektakulären, aufsehenerregenden Tat kann die namentliche Erwähnung des Täters auch noch viele Jahre später zulässig sein (OLG Hamburg, AfP 1987, 518;… Wenzel/Burkhardt a.a.O. Rn. 204;… Soehring, Presserecht,3. Aufl., Rn.19.29).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 55/06

    Identifizierende Berichterstattung in Zeitungsarchiv zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • OLG Hamburg, 28.03.2007 - 7 W 9/07

    Identifizierende Berichterstattung in Online-Zeitungsarchiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Bei dem Beschluss vom 28.03.2007 ( Az: 7 W 9/07 ) handelt es sich zudem um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Verhältnis von Informationsfreiheit und Nutzbarkeit von Online - Archiven um eine schwierige und relativ neue Rechtsfrage handelt, die nicht abschließend im PKH -Verfahren entschieden werden könne.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 54/06

    Kriminalberichterstattung in der Presse: Überwachungs- und Löschungspflichten für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Die Archivierung von Informationen, die im Zeitpunkt ihrer Erstveröffentlichung nach äußerungsrechtlichen Maßstäben nicht zu beanstanden waren, bleibt nach in der Rechtsprechung überwiegend vertretener Auffassung, der der Senat jedenfalls für den vorliegenden Fall folgt, zulässig ( KG, Beschluss v. 19.10.2001 - 9 W 132/01; OLG Köln, Beschluss v. 14.11.2005 15 W 60/05; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 20.09.2006 16 W 54/06; 56/06 = OLGR 2007, 335; 57/06 ).
  • LG Hamburg, 07.11.2006 - 324 O 521/06

    Archiv-Privileg gilt nicht für Online-Archive

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06
    Soweit sich der Kläger im Parallelverfahren auf ein Urteil des LG Hamburg v. 01.11.2006 bezieht (Az: 324 O 521/06), ist der dort zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08

    Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten …

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht …

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (…OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06;… Beschl. v. 20.9.2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (…Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (…Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (…OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06;… Beschl. v. 20.9.2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (…Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (…Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in …

    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (…OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06;… Beschl. v. 20.9.2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (…Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (…Urt. v. 29.4.2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (…OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 20.9. 2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.; Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06) auch der von der Beklagten hervorgehobene Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel - noch - ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die anderen Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01, AfP 2006, 561 ff.) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06;… Beschl. v. 20.9.2006, Az. 16 W 54/06, AfP 2006, S. 568 f.), Köln (…Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05, AfP 2007, S. 126 ff.) und München (…Urt. v. 29.4. 2008, AfP 2008, S. 618 ff., 620) ab.

  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 30/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Berichterstattung über …

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  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 22/08

    Anspruch eines wegen Mordes an einem Prominenten verurteilten Deutschen auf …

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  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 31/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels …

    Deshalb ist es vorliegend unerheblich, ob die - nicht streitgegenständliche - Ausstrahlung der Fernsehdokumentation rechtswidrig war oder nicht; vielmehr kommt es allein darauf an, ob die beanstandete Sendeankündigung als solche das Persönlichkeitsrecht des Klägers in nicht mehr hinnehmbarer Weise beeinträchtigt hat (vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 8. Mai 2007, Az. 11 U 71/06 und 72/06).
  • OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 20/08
    Aus diesen Gründen lässt entgegen einer ebenfalls vertretenen Ansicht (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 22.5. 2007, Az. 11 U 71/06 u.ö.) auch der Umstand, dass über das Internet verbreiteten Meldungen in der Regel ­ noch ­ ein geringerer Verbreitungsgrad zukommt als Meldungen, die über die Tagespresse oder Rundfunk und Fernsehen verbreitet werden, nicht die Anlegung anderer Maßstäbe zu als die, die das Bundesverfassungsgericht für die Massenmedien entwickelt hat.

    Der Senat weicht in seiner Auffassung, dass es eine auf den Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen bezogene Privilegierung von als Internetarchiv bezeichneten Internetauftritten nicht gibt, von der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschl. v. 19.10.2001, Az. 9 W 132/01) und der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (…Urt. v. 12.7. 2007, Az. 16 U 2/07; Beschl. v. 22.5.2007, Az. 11 U 71/06) und Köln (Beschl. v. 14.11.2005, Az. 15 W 60/05) ab.

  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 U 6/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Rechtmäßigkeit der Herausgabe von …

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