Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.01.2003 - 23 W 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11535
OLG Hamm, 16.01.2003 - 23 W 381/02 (https://dejure.org/2003,11535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2003 - 23 W 381/02 (https://dejure.org/2003,11535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 23 W 381/02 (https://dejure.org/2003,11535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung des Hausverwalters mit der Prozessführung durch die Hauseigentümer; Erstattung allein solcher Aufwendungen, die ansonsten bei der Partei selbst angefallen und dieser nach § 91 Abs. 1 S. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zu ersetzen wären ; Entschädigung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 2; WEG § 27 Abs. 1 Nr. 5
    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anlässlich der Prozessführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 06.06.2001 - 82 T 161/01
    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.2003 - 23 W 381/02
    Zutreffend hat der Rechtspfleger die von den Kläger angemeldete Vergütung für die Mitwirkung des Hausverwalters an dem Rechtsstreit als nicht prozeßnotwendig außer Ansatz gelassen und zur Begründung auf den Beschluß des Landgerichts Berlin vom 6. Juni 2001 - veröffentlicht in JurBüro 2001, 648 f - verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-24 U 145/02   

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https://dejure.org/2003,4781
OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - I-24 U 145/02 (https://dejure.org/2003,4781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze über unternehmensbezogenes Handeln eines Vertreters; Unternehmen als Vertragspartei bei wirksamer Vertretung; Erkennbarer Unternehmensbezug des Geschäfts; Voraussetzung der firmenrechtlich korrekten Bezeichnung des Unternehmens als Unternehmensform mit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 568
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1990 - II ZR 311/88

    Person des Vertragspartners bei unternehmensbezogenen Geschäften mit einer GmbH;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 145/02
    Deren Anwendung hängt allein von dem erkennbaren Unternehmensbezug des Geschäfts, nicht aber von einer firmenrechtlich korrekten Bezeichnung des Unternehmens ab, und dies ist auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn die Beziehung nicht auf eine Unternehmensform mit begrenzter Haftung hinweist (BGH WM 1990, 600 = MDR 1990, 799).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03 - 60   

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https://dejure.org/2003,12640
OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03 - 60 (https://dejure.org/2003,12640)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.2003 - 1 U 237/03 - 60 (https://dejure.org/2003,12640)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 2003 - 1 U 237/03 - 60 (https://dejure.org/2003,12640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Botulinumtoxin A als verschreibungspflichtiges Arzneimittel; Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch ; Arzneimittelwerbung im Internet; Applikation mittels "Unterspritzen" ; Heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    HWG § 2; ; HWG § 10; ; HWG § 10 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 2 Ziff. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 5

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrige Werbung mit dem Namen eines verschreibungspflichtigen Medikaments im Internet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verbotene Internetwerbung für Arzneimittel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Weil die heilmittelrechtlichen Normen des Wettbewerbsrechts im Interesse der Gesundheit des Einzelnen und der Gesundheitsbelange der Allgemeinheit liegen und es sich um sog. wertbezogene Normen handelt, indiziert ein Verstoss die Unlauterkeit iSv § 1 UWG ohne weiteres (vgl. BGH GRUR 2002, 910, 912; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. Rdn. 618 zu § 1 UWG; Doepner a.a.O. Einl. 41).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung sind alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit der Adressaten zu erwecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Absatzes von Waren oder Leistungen iSv § 1 HWG zu beeinflussen (BGH GRUR 1995, 612, 613; 1991, 860, 861; Doepner, HWG, 2.Aufl. Rdn. 11 zu § 1).
  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89

    Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Heilmittelrechtlich relevante Absatzwerbung sind alle informationsvermittelnden und meinungsbildenden Aussagen, die darauf abzielen, die Aufmerksamkeit der Adressaten zu erwecken und deren Entschlüsse mit dem Ziel der Förderung des Absatzes von Waren oder Leistungen iSv § 1 HWG zu beeinflussen (BGH GRUR 1995, 612, 613; 1991, 860, 861; Doepner, HWG, 2.Aufl. Rdn. 11 zu § 1).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Auf die Grundsätze, die die Rechtsprechung bezogen auf die Pharmaindustrie zur Abgrenzung der produkt- bzw. leistungsbezogenen Absatzwerbung von der Unternehmens - oder Imagewerbung entwickelt hat - danach ist darauf abzustellen, ob aufgrund des Gesamterscheinungsbildes der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1995, 223; 1992, 873) - können sich die Beklagten nicht ohne weiteres berufen.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Auf die Grundsätze, die die Rechtsprechung bezogen auf die Pharmaindustrie zur Abgrenzung der produkt- bzw. leistungsbezogenen Absatzwerbung von der Unternehmens - oder Imagewerbung entwickelt hat - danach ist darauf abzustellen, ob aufgrund des Gesamterscheinungsbildes der Werbung die Darstellung des Unternehmens im Vordergrund steht oder die Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1995, 223; 1992, 873) - können sich die Beklagten nicht ohne weiteres berufen.
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.08.2003 - 1 U 237/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes akzentuiert eine eindeutige und erkennbare Bezugnahme in der Werbung auf ein ganz bestimmtes verschreibungspflichtiges Arzneimittel, insbesondere dessen ausdrückliche namentliche Erwähnung, die Absatzförderung und führt daher stets zur Anwendbarkeit von § 10 Abs. 1 HWG (BGH GRUR 83, 393 f.; Doepner, HWG, 2. Aufl. Rdn. 14 zu § 10 mwNw.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03   

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https://dejure.org/2003,5985
OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03 (https://dejure.org/2003,5985)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.07.2003 - 7 WF 1144/03 (https://dejure.org/2003,5985)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 7 WF 1144/03 (https://dejure.org/2003,5985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Sorgerecht nach Trennung italienischer und deutscher Staatsangehöriger; Beschwerde gegen Vollstreckbarkeitsentscheidungen nach der Eheverordnung (EheVO); Zuständigkeit und Voraussetzungen der Vollstreckbarkeiterklärung nach der Eheverordnung (EheVO); Zuständigkeit für ...

  • Judicialis

    EG-VO Nr. 1347/2000 vom 29.09.2000 ("Brüssel II") Art. 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EheVO § 42 Abs. 2
    Vollstreckbarerklärung einer im Ausland im Rahmen eines Trennungsverfahrens ergangenen Sorgerechtsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03
    Ob die Antragsgegnerin mit den Kindern im Jahr 1999 mit oder ohne Einverständnis des Antragstellers nach Deutschland gewechselt ist, ist insoweit nicht entscheidungserheblich, weil auch der Umstand, dass ein Elternteil die gemeinsamen Kinder ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Land verbringt, es nicht rechtfertigen würde, an die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. etwa BGH, FamRZ 2002, 1182, 1183).

    Diese - auch in der Sorgerechtsentscheidung des 11. Senates des OLG Nürnberg vom 24.4.2002 vertretene - Auffassung entspricht der herrschenden Meinung in der deutschen Rechtsprechung und Literatur und wird insbesondere auch vom BGH in einer Entscheidung, vom 5.6.2002 (FamRZ 2002, 1182, 1183) geteilt.

    Selbst wenn man diese Norm trotz des Umstandes, dass die beiden Kinder auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, für grundsätzlich anwendbar halten würde, ließe sich aus Art. 4 MSA eine konkurrierende Zuständigkeit italienischer Stellen nur herleiten, wenn aufgrund besonderer Umstände ein Eingreifen dieser Behörden dem Wohl der Minderjährigen mehr dient und ihren Schutz besser gewährleistet als ein Handeln der Behörden des Aufenthaltsstaates (vgl. BGH FamRZ 2002, 1182, 11.84).

    Der Senat schließt sich in dieser kontrovers diskutierten Frage der Argumentation und Auffassung von Bauer in IPrax 2003, 135, 139 (dort auch weitere Nachweise zum Stand der Diskussion) an, dass es im Interesse einer bestmöglichen Beurteilung des Kindeswohls auf den aktuellen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Zeitpunkt der Entscheidung (hier Deutschland) ankommt.

  • OLG Nürnberg, 24.04.2002 - 11 UF 682/01

    Zur Zuständigkeit des Familiengerichts bezüglich der Regelung der elterlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.07.2003 - 7 WF 1144/03
    Auf die gegen diese Entscheidung eingereichte Beschwerde der Antragsgegnerin änderte der 11. Senat des OLG Nürnberg mit Beschluss vom 24.4.2002 (11 UF 682/01) nach Anhörung beider Elternteile und des Kindes am 10.4.2002 den Beschluss des Amtsgerichts ab und übertrug die elterliche Sorge für beide Kinder auf die Antragsgegnerin.
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung auszugsweise in FamRZ 2004, 278 (mit krit. Anm. Coester-Waltjen FamRZ 2004, 280 ff.) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, daß die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten (ABl. EG 2000 Nr. L 160, 19 - im Folgenden: Brüssel II-VO) auf den streitgegenständlichen Fall keine Anwendung finden könne, weil das Verfahren vor dem Gericht in Novara bereits im Juni 1999 und damit vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 1. März 2001 anhängig gemacht worden sei.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6001
OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbeschwerde gegen den festgesetzten Gebührenstreitwert; Höhe des Streitwertes bei wiederkehrenden Leistungen; Ansprüche auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht; Berücksichtigung von Veränderungen der Unterhaltshöhe während des Berechnungszeitraums; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG §§ 12 ff.; ; GKG § 17 a. F.; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 65

  • rechtsportal.de

    GKG § 17 Abs. 1 Satz 1
    Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 335
  • FamRZ 2003, 1682
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 2 S 678/99

    Auffangstreitwert bei Tätigkeitsuntersagung nach SGB 8 § 48

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762; Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421).
  • OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96

    Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762; Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01

    Streitwert des markenrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Weltunternehmen - hohe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Anders als die vor dem 1. Juli 1998 geltende Fassung enthält das Gesetz damit nunmehr eine Begrenzung für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts dergestalt, dass es auf die ersten 12 Monate nach Einreichung der Klage ankommt, wobei unter Einreichung der Klage allgemein der Zeitpunkt der auf den Monat der Anhängigkeit folgenden 12 Monate verstanden wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht JurBüro 2001, 418; 1997, 196; OLG Hamm OLG-Report 1996, 263).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer

    Sie entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck dieser Norm, die gerade nicht als Regeltatbestand für die Bewertung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen in Familiensachen, sondern als Ausnahmeregelung für Unterhaltsansprüche aufzufassen ist, um die anfallenden Gebühren für Unterhaltssachen auf ein sozial verträgliches Maß zu beschränken (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1682; OLG München, FamRZ 1997, 762; OVG Saarl., JurBüro 2000, 421; BT-Drs. 15/1971, 154).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    Nach der - jedenfalls insoweit auch von der Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht in Frage gestellten - Regelung von § 42 Abs. 1 GKG a.F. ergäbe sich selbst für den Fall, dass mit dem verfahrenseinleitenden Klageantrag für darüber hinausgehende Zeiträume eine weitergehende Abänderung beantragt gewesen wäre, kein höherer Wert (dazu eingehend OLG Brandenburg vom 11.11.2002 - 9 WF 188/02, FamRZ 2003, 1682).

    d) Die Gründe der von der Beschwerde herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg v. 11.11.2002, a.a.O.) lassen eindeutige Maßstäbe für die Bestimmung des Verfahrenswerts im Fall der Klage- bzw. Antragserweiterung nicht erkennen.

  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 17 UF 239/15

    Verfahrenswert in Unterhaltssachen: Bezifferung zwischenzeitlich fällig

    aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2016 - 17 UF 239/15

    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens bei Erhöhung des Antrags aufgrund

    aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298 ; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Verfahrenswert des

    Die daraus resultierende Begrenzung der Kosten dient auch sozialen Zwecken (vgl. zur Unterhaltsklage OLG Brandenburg, MDR 2003, 335 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.05.2003 - 13 WF 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19245
OLG Koblenz, 26.05.2003 - 13 WF 272/03 (https://dejure.org/2003,19245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.05.2003 - 13 WF 272/03 (https://dejure.org/2003,19245)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 13 WF 272/03 (https://dejure.org/2003,19245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf die Beweisgebühr bei Anordnung einer Anhörung durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 613; BRAGO § 31 § 128
    Entstehen der Beweisgebühr in Ehesachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 130
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,23354
OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02 (https://dejure.org/2003,23354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 8 UF 249/02 (https://dejure.org/2003,23354)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 8 UF 249/02 (https://dejure.org/2003,23354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93a § 629
    Kostenentscheidung nach Abtrennung einer Scheidungsfolgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00

    Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02
    Der BGH hat am 4.12.2002 (Az. XII ZB 12/00 noch nicht veröffentlicht) entschieden, dass die Aussetzung keine Endentscheidung und nur mit der einfachen Beschwerde angreifbar ist.
  • OLG Naumburg, 17.07.2000 - 3 WF 80/00

    ZU den Voraussetzungen und zum Umfang eines Unterhaltsanspruchs nach § 1615l BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des OLG Naumburg ist die Aussetzung eine Schlussentscheidung und der Versorgungsausgleich ist - wenn die Voraussetzungen vorliegen auf Antrag oder von Amts wegen in einem isolierten FGG -Verfahren durchzuführen (st.Rspr. des Senats, vgl. OLG Naumburg in FamRZ 2001, 498 ; dass. in OLG-Report 2000, 481; Götsche in FamRZ 2002, 1235 (1243)).
  • OLG Naumburg, 06.03.2000 - 8 UF 23/00

    Zur Behandlung einer Entscheidung auf Aussetzung des Verfahrens nach dem VAÜG

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.01.2003 - 8 UF 249/02
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des OLG Naumburg ist die Aussetzung eine Schlussentscheidung und der Versorgungsausgleich ist - wenn die Voraussetzungen vorliegen auf Antrag oder von Amts wegen in einem isolierten FGG -Verfahren durchzuführen (st.Rspr. des Senats, vgl. OLG Naumburg in FamRZ 2001, 498 ; dass. in OLG-Report 2000, 481; Götsche in FamRZ 2002, 1235 (1243)).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 16 U 44/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21664
OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 16 U 44/03 (https://dejure.org/2003,21664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2003 - 16 U 44/03 (https://dejure.org/2003,21664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 16 U 44/03 (https://dejure.org/2003,21664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, 2 § 1004
    Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 10 O 108/02
  • OLG Frankfurt, 26.06.2003 - 16 U 44/03
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    5  legitimes Interesse daran haben, zu erfahren, dass eine Person des öffentlichen Lebens das in Anspruch genommene Vertrauen nicht rechtfertigt, wenn es sich um eine Verfehlung handelt, die Schlaglichter auf den Charakter wirft oder wenn die Tat einen spezifischen Widerspruch zu der beanspruchten öffentlichen Rolle oder der übertragenen öffentlichen Aufgabe offenbart (OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Juni 2003 - 16 U 44/03 -, Rn. 19, juris).

    Allein die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 MRK - soweit sie überhaupt für die Presse gelten kann - schränkt die Freiheit der Berichterstattung nicht ein (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Juni 2003 - 16 U 44/03 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Braunschweig, 28.10.2004 - 2 U 95/04

    Nennung des Namens in nicht anonymisierter Form in einem Zeitungsartikel;

    Bei (Straf-) Taten von geringerer Schwere kann eine Namensnennung vielmehr ebenfalls zulässig sein, wenn die Tat angesichts der Person oder Stellung des Täters und/oder der Art der Tat bzw. ihrer spezifischen Verhältnisse die Öffentlichkeit besonders berührt (BGH 07.12.1999 NJW 2000, 1036, 1038; OLG Frankfurt/M. 26.06.2003 OLGR 2003, 383, 384).
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