Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 22.07.1997 - 10 U 286/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame Skontoabrede; Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Vereinbarung der Geltung der Verdingungsordnung (VOB/B); Vorbehalt bei Abnahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AGB: Wirksame Vereinbarung eines Skontoabzuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Skontonachlaßvereinbarung wirksam? (IBR 1998, 192)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.11.1996 - 26 O 131/96
- OLG Stuttgart, 22.07.1997 - 10 U 286/96
Papierfundstellen
- BauR 1998, 798
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94
Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.11.1982 - VII ZR 11/82
Abnahme: Anfechtung; Vorbehalt der Vertragsstrafe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.10.1987 - VII ZR 167/86
Begrenzung einer Vertragsstrafe nach oben beim Bauvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.05.1974 - V ZR 193/72
Vertragsstrafe: Vorbehalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 14.03.1994 - 17 U 200/93
Auftraggeber; Auftragnehmer; Skonto; Skontoabrede; Neues Angebot; Objektiv …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 12.11.1909 - VII 29/09
Vertragsstrafe; Vorbehalt; Verzicht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 04.12.1991 - 27 U 346/91
Skontovereinbarung in einem Werkvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 10 U 12/22
Haftung eines Architekten für mangelnde juristische Kontrolle einer Skontoklausel …
Dies stellt eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar, es gibt keinen angemessenen Ausgleich für den Preisnachlass (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 1988 - 17 U 191/87 -, juris; Senat, Urteil vom 22. Juli 1997 - 10 U 286/96 -, juris, Rn. 8).Rn. 85 Das ist hier nicht der Fall, weil Skontohöhe und Skontofrist als grundlegende Anforderungen an eine Skontoklausel (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 1997 - 10 U 286/96 -, juris, Rn. 8) berücksichtigt wurden, damit vom Architekten nichts gänzlich Neues geschaffen wurde und damit auch keine für einen Nicht-Juristen sich aufdrängende Abweichung vom bindenden Recht vorliegt.
Der Entscheidung des Senats, Urteil vom 22. Juli 1997 - 10 U 286/96 -, juris, lag eine Skontoklausel ohne Skontofrist zu Grunde.
- OLG Saarbrücken, 08.12.2009 - 4 U 311/09
Formularmäßige Vereinbarung eines 6%igen Skontos in einem Werkvertrag
Das gleiche gilt von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die den Beginn einer für den Skontoanspruch maßgebenden Zahlungsfrist auf den Abschluss der Prüfung der Schlussrechnung durch den Auftraggeber festlegen (…OLG Frankfurt, Urt. v. 21.9.1988 - 17 U 191/87;… Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 16 Nr. 5 Rdnr. 14;… Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 9. Aufl., B § 16 Rdnr. 113;… Nicklisch/Weick, VOB, 3. Aufl., § 16 Rdnr. 77;… Kandel, in: Beck'scher VOB- und Vergaberechtskommentar, 2. Aufl., § 16 Rdnr. 36; in OLGR Stuttgart 1998, 59 wurde die Skontoklausel deshalb beanstandet, weil die Skontofrist überhaupt nicht geregelt wurde): Ein an den Beginn der Rechnungsprüfung geknüpfter Fristbeginn würde den Auftragnehmer deshalb unangemessen benachteiligen, weil er den Auftraggeber in der Lage versetzen würde, durch eine verzögerte Rechnungsprüfung den Skontierungszeitraum hinauszuzögern. - OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
Skonto-Angebot im Ausschreibungsverfahren der VOB/A
Ein solches Angebot ist nach herrschender Meinung der Auslegung zugänglich (vgl. OLG Stuttgart, BauR 1998, 798, 799;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., B § 16 Rn. 113;… Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, § 16 Rn. 16 f.; einschr. Kainz, BauR 1998, 219, 222), wobei für sein Verständnis entsprechend allgemeiner Regel der Empfängerhorizont der Beklagten maßgeblich ist. - OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03
Teilurteil: Annahme der Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem …
Im Hinblick darauf ist die ursprüngliche Skontoabrede als unwirksam anzusehen (vgl. dazu OLG Stuttgart OLGR 1998, 59;… Werner/Pastor, Der Bauprozess 10. Aufl. Rdn. 1278 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zulässigkeit Wirkung vorprozessual internationale Gerichtsstandsvereinbarung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 38; BGB §§ 433, 305, 421; EGBGB Art. 7 Abs. 1, B.W. §§ 88, 89
Zulässigkeit Wirkung vorprozessual internationale Gerichtsstandsvereinbarung - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
ZPO § 38; BGB § 433, BGB § 305, BGB § 421; EGBGB Art. 7 Abs. 1, B.W. § 88, B.W. § 89
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung - riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
- unalex.eu
Art. 23 Brüssel I-VO, 3 Rom I-VO
Freie Rechtswahl - Zwingende Bestimmungen und Privatautonomie - Gerichtsstandsvereinbarungen - Allgemeines - Verhältnis des Art. 23 Brüssel I-VO zu anderen Regelungen betreffend Gerichtsstandsvereinbarungen - Vorrang vor dem nationalen Recht - rechtsportal.de
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtstandsvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beurteilung der Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung nach deutschem Prozessrecht bei Anrufung eines deutschen Gerichts; Vereinbarkeit einer die niederländischen Schutzvorschriften ausschließenden Wahl ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.08.1996 - 20 O 521/95
- OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Papierfundstellen
- VersR 1998, 735
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 09.09.1996 - 19 U 253/95
Wirksamkeit einer nationalen Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung sind bei Anrufung eines deutschen Gerichts nach deutschem Prozeßrecht zu beurteilen (Bestätigung der Senatsentsch. vom 9.9.1996 - 19 U 253/95 - OLGR 1996, 283).Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen Gerichtsstandsvereinbarung sind nach deutschem Prozeßrecht zu beurteilen, wenn ein deutsches Gericht angerufen wird (Senatsurteil vom 9.9.1996 - 19 U 253/95 = OLGR 96, 283).
- BGH, 15.11.1976 - VIII ZR 76/75
Wirksamkeit der Vereinbarung deutschen Rechts für eine Bürgschaft - Notwendigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Die Vereinbarung deutschen materiellen Schuldrechts für die Erklärung des Schuldbeitritts eines Niederländers zu einer im Inland begründeten Kaufpreisschuld entspricht dem auch im internationalen Schuldrecht geltenden Prinzip der Privatautonomie; die zur Bürgschaftsübernahme eines Niederländers entwickelten Grundsätze des BGH (NJW 1977, 1011, 1012) gelten hier entsprechend.Der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 1011, 1012) hat entschieden, daß die Vereinbarung deutschen Rechts bei der Übernahme einer Bürgschaft durch einen Niederländer dazu führt, daß für die Beurteilung aller sich aus der Bürgschaft ergebenden Verpflichtungen allein deutsches Recht anwendbar ist, auch wenn der Bürge nach seinem Heimatrecht zu Übernahme der Bürgschaft der Zustimmung des Ehegattens bedarf.
- BGH, 04.07.1969 - V ZR 69/66
Verkauf eines ausländischen Grundstücks
Auszug aus OLG Köln, 21.03.1997 - 19 U 180/96
Nach der Auffassung des BGH gilt auch im internationalen Schuldrecht das Prinzip der Privatautonomie, was bedeutet, daß die Vereinbarung der Parteien in erster Linie bestimmt, welches Recht auf ein Schuldverhältnis zur Anwendung kommt (BGHZ 52, 239, 241;… BGH NJW 1977, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Haftung einer Kommune aus den neuen Bundesländern für Schäden an einem Grundstück
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 3 O 7087/95
- OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82
Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).
- BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88
Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).Denn die Haftung der Anstellungskörperschaft tritt nur an die Stelle der des Beamten, so daß die Anstellungskörperschaft nicht durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB , von dem der Beamte selbst wegen konkurrierender Anspruchsgrundlagen nicht verweisen könnte, begünstigt würde (vgl. neben den o.g. Kommentaren RGZ 165, 356, 373 f.; u.ä. zur parallelen Haftung von Notaren und Beamten, wenn anstelle der Haftung des einen Beamten die des Staates oder einer anderen Körperschaft tritt: BGH, WM 1984, 364, 365; WM 1991, 653, 656).
- BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91
Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Er hat damit den Umstand Rechnung getragen, daß in solchen Fällen die Zielsetzung der Tätigkeit, auf die etwa bei Realakten abzustellen ist, für sich genommen eine sachgerechte Begrenzung der Staatshaftung nicht ermöglicht (BGH, NJW 1993, 1258, 1259 m.w.N.) .
- BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Die Klägerin berücksichtigt damit, daß die Erstattung von Kosten einer - nicht durchgeführten - Reparatur eines Hausgrundstückes gem. § 249 S. 2 BGB nicht verlangt werden kann, da der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen ist und der Geschädigte auf den Wertsummenausgleich gem. § 251 BGB verwiesen ist (BGH, NJW 1993, 1793, 1794; BGHZ 81, 385, 390) . - BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80
Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Die Klägerin berücksichtigt damit, daß die Erstattung von Kosten einer - nicht durchgeführten - Reparatur eines Hausgrundstückes gem. § 249 S. 2 BGB nicht verlangt werden kann, da der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Veräußerung des Grundstücks untergegangen ist und der Geschädigte auf den Wertsummenausgleich gem. § 251 BGB verwiesen ist (BGH, NJW 1993, 1793, 1794; BGHZ 81, 385, 390) . - BGH, 30.06.1994 - III ZB 21/94
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche des Eigentümers von …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Der Gesetzgeber hat die in Betracht kommende Anspruchsgrundlage eindeutig dem bürgerlichen Recht zugeordnet und damit selbst der Berechtigten zivilrechtliche Ansprüche zugewiesen (BGH, NJW 1994, 2488 ). - BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Die im Zusammenhang mit dem Vorrang der vermögensgesetzlichen Restitution gegenüber allgemein zivilrechtlichen Ansprüchen vorgetragene Überlegung, daß der Berechtigte und ein etwaiger Erwerber auseinandergehalten werden sollen (BGH, NJW 1992, 1757, 1759 = BGHZ 118, 34 ), in dem der Anspruch im Verwaltungsverfahren und nicht im direkten Streitverfahren auszutragen sei, spielt in diesem Zusammenhang jedenfalls keine Rolle, weil sich der Berechtigte bei Geltendmachung keinem schützenswerten, etwa redlichem Erwerber gegenübersieht, sondern allein dem staatlichen Verwalter. - BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94
Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Über diesen Schadensersatzanspruch ist im Verfahren nach §§ 30 ff VermG zu entscheiden (…Steinwachs in Kimme, § 13 Rdnr. 133 f f); der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist zulässig (§ 6 a StHG ), sobald das Verwaltungsverfahren (§§ 5, 6 StHG ) abgeschlossen ist (BGH, III ZR 190/94, Beschl. v. 19.12.1995) . - BGH, 15.12.1994 - III ZB 46/94
Rechtsweg für Ansprüche der Grundstückseigentümer gegen den bisherigen …
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
Die Annahme einer Anspruchskonkurrenz zwischen dem Amtshaftungsanspruch und dem Anspruch aus § 13 Abs. 1 VermG wird von der überwiegenden Literatur (…Schwarz, § 13 Rdn. 118;… Nethe, § 13 Rdn. 21;… Kiethe, § 13 Rdn. 16;… Barkam, § 13 Rdn. 17;… MünchKom-BGB/Säcker/Hummert, Rdn. 1351, 1353; Ranieri, JZ 1995, 1123, 1125 f; Siegmann, ZEV 1995, 303, 304; Purps, ZOV 1996, 14; Kiethe, VIZ 1993, 521, 522) und - wenn auch nur beiläufig in einer Entscheidung zum eröffneten Rechtsweg für Ansprüche aus § 13 VermG - vom Bundesgerichtshof geteilt (BGHZ 128, 173 ff) . - LG Leipzig, 26.06.1996 - 3 O 7087/95
Auszug aus OLG Dresden, 20.08.1997 - 6 U 1916/96
unter Abänderung des am 26.6.1996 verkündeten Urteils des Landgerichts Az.: 3 O 7087/95, die Beklagte zu verurteilen,.
- BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 24.01
Rechtswegbeschwerde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; …
Der Senat schließt sich insoweit der seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1994 - III ZB 46/94 - (VIZ 1995, 227 = BGHZ 128, 173 mit zustimmender Anmerkung von Ranieri JZ 1995, 1123) überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung an (vgl. ebenso SächsOVG, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 1 S 460/97 - SächsVBl 1998, 275 ; OVG Berlin, Beschluss vom 30. Juni 1998 - OVG 8 L 64.98 - VG Meiningen, Beschluss vom 15. September 1998 - 2 K 1011/96 - VIZ 1999, 416; OLG Dresden, Urteil vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 - VIZ 1997, 688 ; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 8. April 1997 - 2 U 157/96 - Kiethe in: RVI, Band 2, § 13 VermG Rn. 18 f.;… Säcker-Hummert in: Säcker, Vermögensrecht, § 13 VermG Rn. 20;… a.A.: Steinwachs in: Kimme, Offene Vermögensfragen, Band 1, § 13 VermG Rn. 147 f.;… Nethe in: Fieberg/Reichenbach/ Messerschmidt/Neuhaus, § 13 VermG Rn. 19; KG, Beschluss vom 14. Juli 1994 - 24 W 1966/94 - VIZ 1994, 680). - BGH, 26.11.1998 - III ZR 203/97
Inanspruchnahme des staatlichen Verwalters für Verletzung seiner Pflicht zur …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20. August 1997 - 6 U 1916/96 - wird nicht angenommen. - OLG Dresden, 26.03.2003 - 6 U 2074/02
Rechenschaftslegung über staatliche Verwaltung eines nach dem …
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarlouis - 21 F 260/95
- OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Dieser Anspruch ist mit der Scheidung der Ehe der Parteien erloschen (BGH FamRZ 1981, 242, 243 = NJW 1981, 978). - BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83
Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Dieses über den Anwendungsbereich der Vollstreckungsabwehrklage hinausgehende Klageziel kann wahlweise auch im Wege der negativen Feststellungsklage (§ 256 1 ZPO) verfolgt werden (vgl. BGH FamRZ 1984, 878, 879; OLG Hamm NJW-RR 1988, 432; OLG Koblenz FamRZ 1994, 1195, 1196;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 767 ZPO Rdnr. 6 u. § 256 ZPO Rdnr. 102). - BGH, 28.06.1984 - IX ZR 143/83
Gewährung von Ehegattenunterhalt durch Verschaffung eines Arbeitsvertrages
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Nach der Lebenserfahrung kann der Wille der Vertragspartner, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihn damit des Wesens eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu entkleiden nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden (BGH FamRZ 1985, 367, 368, FamRZ 1984, 874, 875).
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 87/89
Voraussetzungen einer vertraglichen Vereinbarung über Unterhalt
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Eine Beschränkung der Abänderungsmöglichkeit durch den Ausschluß des § 323 ZPO reicht dafür ebenso wenig aus, wie die Nichtanrechnung des Einkommens der Beklagten (vgl. BGH FamRZ 1991, 673, 674;… Göppinger/Wax/Hoffmann, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., Rdnr. 1683). - BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 63/84
Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche aus einer vor Inkrafttreten des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Nach der Lebenserfahrung kann der Wille der Vertragspartner, den Unterhaltsanspruch völlig auf eine vertragliche Grundlage zu stellen und ihn damit des Wesens eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zu entkleiden nur bei Vorliegen besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte angenommen werden (BGH FamRZ 1985, 367, 368, FamRZ 1984, 874, 875). - OLG Koblenz, 18.04.1994 - 13 UF 996/93
Unterhaltspflicht; Abfindungsvereinbarung; Abänderungsklage; Nichtigkeit wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
Dieses über den Anwendungsbereich der Vollstreckungsabwehrklage hinausgehende Klageziel kann wahlweise auch im Wege der negativen Feststellungsklage (§ 256 1 ZPO) verfolgt werden (vgl. BGH FamRZ 1984, 878, 879; OLG Hamm NJW-RR 1988, 432; OLG Koblenz FamRZ 1994, 1195, 1196;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 767 ZPO Rdnr. 6 u. § 256 ZPO Rdnr. 102).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 U 62/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1593 § 1596 Abs. 1
Recht der Ehelichkeitsanfechtung des volljährigen Kindes - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 999
- FamRZ 1998, 502
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 U 62/96
Allerdings kann einem volljährigen Kind eine die von ihm erstrebte Feststellung seiner genetischen Abstammung voraussetzende Anfechtung seiner Ehelichkeit nicht ausnahmslos verwehrt werden und sind die Bestimmungen der §§ 1593, 1598 i. V. mit § 1596 Abs. 1 BGB mit dem Grundgesetz insoweit nicht vereinbar (BVerfGE 79, 256 ). - OLG Düsseldorf, 14.02.1990 - 3 W 66/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.10.1997 - 3 U 62/96
Eines besonderen Schutzes der Ehe der Eltern eines volljährigen Kindes im Zusammenhang mit einer Ehelichkeitsanfechtungsklage bedarf es aber nicht, wenn eine Gefährdung der Ehe oder des Familienfriedens durch die Anfechtungsklage nicht zu erwarten ist (…BVerfG a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1736 ).
- OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 1 U 74/02
Wirkungen der Ehe: Teilhabe des getrenntlebenden Ehegatten an den Vorteilen einer …
Ob für die Aufteilung an das Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte, an das der sich bei getrennter Veranlagung ergebenden Steuerbeträge oder an andere Kriterien anzuknüpfen ist, ist streitig (vgl. etwa OLG Düsseldorf OLGR 1998, 59; OLG Frankfurt am Main OLGR 1996, 46; OLG Celle OLGR 2000, 9) und vom BGH - soweit ersichtlich - bislang nicht entschieden (vgl. BGHZ 73, 29, 38).
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