Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.01.2000 - 8 U 91/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
SGB V § 103
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 103
Mitwirkung des ausscheidenden Arztes an der Übertragung seines Vertragsarztsitzes auf einen Nachfolger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vertragliche Verpflichtung; Gemeinschaftspraxis; Arzt; Vertragsarztsitz; Übertragung
Verfahrensgang
- LG Bochum, 24.02.1999 - 4 O 25/99
- OLG Hamm, 10.01.2000 - 8 U 91/99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BSG, 19.08.1992 - 6 RKa 35/90
Gemeinschaftspraxis - Voraussetzungen - Beendigung durch Verwaltungsakt
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 8 U 91/99
Soweit der Verfügungsbeklagte in diesem Zusammenhang darauf hinweist, daß das Bundessozialgericht für den Fortbestand einer Gemeinschaftspraxis ungeachtet einer fehlenden Kündigung allein auf die realen Verhältnisse und die tatsächliche gemeinschaftliche Praxisführung abstellt (BSG, MedR 1993, 279), betrifft dies nur die Frage, welche öffentlich-rechtlichen Rechte und Pflichten für Vertragsärzte bestehen und wie etwa der Zulassungsstatus zu beurteilen ist oder ob Honorarkürzungen vorzunehmen sind.Zwar hat das Bundessozialgericht, auf das sich der Verfügungsbeklagte beruft, in einer Entscheidung darauf abgestellt, daß es für die Anwendbarkeit des § 103 Abs. 6 SGB V auf die realen Verhältnisse und die tatsächliche gemeinschaftliche Praxisführung ankomme (BSG, MedR 1993, 279).
- BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R
Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis - …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 8 U 91/99
Zum einen hat dieser das Recht, durch einen entsprechenden Antrag das Verfahren zur Ausschreibung und Neubesetzung seines Vertragsarztsitzes überhaupt erst in Gang zu setzen (BSG, NZS 1999, 470). - LG Bochum, 24.02.1999 - 4 O 25/99
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2000 - 8 U 91/99
8 U 91/99 OLG Hamm 4 O 25/99 LG Bochum.
- OLG Hamm, 11.04.2011 - 8 U 100/10 Rn. 134 Soweit der Senat (Urteil vom 10.01.2000, 8 U 91/99 - OLGR 2001, 205 - zitiert nach juris) in einem ähnlichen Fall die Verpflichtung des ausscheidenden Arztes, den von ihm in die Gemeinschaftspraxis eingebrachten Vertragsarztsitz bei seinem Ausscheiden in der Praxis zu belassen und an dessen Übertragung auf einen Arzt nach Wahl des verbleibenden Arztes mitzuwirken, allein deswegen als wirksam und insbesondere als nicht gegen § 138 BGB verstoßend angesehen hat, weil die wirtschaftlichen Interessen des in der Gemeinschaftspraxis verbleibenden Vertragsarztes eine entsprechende schuldrechtliche Zusage rechtfertige, kann hieran so nicht mehr festgehalten werden.
- OLG Stuttgart, 21.02.2001 - 20 U 57/00
Zulassung als Kassenarzt - öffentlich-rechtlicher Akt - Übernahme einer …
Der Gegenansicht, die die Verpflichtung zum Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt zulässt (so Spoerr/Brinker/Diller, NJW 1997, 3056 ff, 3060, 3061; Wigger, MedR, 2000, 429 ff; LG Essen, MedR, 1998, 565 ff, OLG Hamm, MedR 2000, 427, allerdings in einem Fall, in dem die Parteien die Zahlung einer Entschädigung vereinbart hatten), kann nicht gefolgt werden. - LG Dortmund, 27.09.2007 - 3 O 391/07
Bewertung des Interesses eines ausscheidenden Gesellschafters an dem Beitritt zu …
Diese Vereinbarung ist nicht sittenwidrig und daher wirksam (vgl. dazu BGH-NJW 2002, 3536 = II ZR 90/01 und NJW 2002, 3538 = II ZR 265/00, Hamm Medienrecht, MEDR 2000, 427).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GO § 90 Abs. 3; ; GO § 90 Abs. 4; ; GO § 90 Abs. 3 lit. b.; ; GBO § 78; ; GBO § ... 80; ; GBO § 29; ; GenehmFV § 4 Satz 1; ; GenehmFV § 4; ; GenehmFV § 1; ; GenehmFV § 3; ; GenehmFV § 1 Nr. 1; ; GenehmFV § 1 Nr. 2; ; VwVfG § 35; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften einer Gebietskörperschaft
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Kafvertrages über ein teilweise zerstörtes Mehrfamilienhaus; Kenntnis eines Grundstückskäufersüber den Schadensumfang eines Hauses; Vereinbarung einer Schadensregulierung; Beifügung einer Erklärung einer Gebietskörperschaft bei einem Antrag auf Eintragung ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 45 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 90 Abs. 3 u. 4 Bbg. GO; §§ 1, 3, 4 Bbg. GenehmFV; §§ 29, 78, 80 GBO
Verkauf gemeindlicher Grundstücke/fehlende Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde/Erklärung über Genehmigungsfreistellung/Eigentumsumschreibung/Prüfungsrecht des Grundbuchamts - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kommunalaufsichtliche Genehmigung
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 45 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 90 Abs. 3 u. 4 Bbg. GO; §§ 1, 3, 4 Bbg. GenehmFV; §§ 29, 78, 80 GBO
Verkauf gemeindlicher Grundstücke/fehlende Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde/Erklärung über Genehmigungsfreistellung/Eigentumsumschreibung/Prüfungsrecht des Grundbuchamts
Verfahrensgang
- LG Potsdam - 5 T 302/99
- OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00
Papierfundstellen
- NJ 2001, 488
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei …
Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks, hat sich die Prüfung des Grundbuchamtes darauf zu erstrecken, ob die Veräußerung des Grundstücks der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (8. Senat, Beschluß vom 29. Januar 2001, 8 Wx 148/00, Umdruck Seite 6).Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayObLGZ 1969, 278, 283).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 812; ; BGB § 134; ; HaustürWG § 1; ; HaustürWG § 3; ; RberG Art. 1 § 1
- rechtsportal.de
Abschluss eines Darlehensvertrags zur Finanzierung von Fondsanteilen aufgrund Treuhandvertrages und notarieller Vollmacht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Treuhandvertrag; Notarielle Vollmacht; Darlehensvertrag; Nichtigkeit; Rechtsberatung
Verfahrensgang
- LG Mainz - 1 O 441/99
- OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.05.2000 - XI ZR 108/99
Kein Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilienfondsanteilen
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Wird nämlich - wie hier - bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Vertreter eingeschaltet, so kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf diejenige des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages an (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1154; BGH ZIP 2000, 1155, 1157).Im Übrigen durfte die in ihrem Vertrauen auf die ihr vorgelegte notariell beurkundete Vollmachtserklrärung geschützte Beklagte (vgl. §§ 172, 173 BGB) ohne weiteres davon ausgehen, dass der Klägerin und ihrem Ehemann ein Recht zum Widerruf der Treuhandvertrags- und Vollmachtserklärung nicht zusteht (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Haustürwiderrufsgesetz); der Darlehensvertrag konnte somit unabhängig von der Nichtigkeit des Treuhandvertrages und der Vollmacht nicht wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; BGH ZIP 2000, 1155, 1158).
Dies gilt auch dann, wenn - wie dies hier von der Klägerin behauptet, wird - eine Vollmacht von Anfang an nicht wirksam erteilt ist (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; Soergel/Leptien, BGB 13.Aufl. § 171 Rdz.1).
- BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99
Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Wird nämlich - wie hier - bei Abschluss des Darlehensvertrages ein Vertreter eingeschaltet, so kommt es für die Widerruflichkeit der Vertragserklärungen nach dem Haustürwiderrufsgesetz grundsätzlich nicht auf die Haustürsituation des Vertretenen bei der Vollmachtserteilung, sondern auf diejenige des Vertreters bei Abschluss des Darlehensvertrages an (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1154; BGH ZIP 2000, 1155, 1157).Im Übrigen durfte die in ihrem Vertrauen auf die ihr vorgelegte notariell beurkundete Vollmachtserklrärung geschützte Beklagte (vgl. §§ 172, 173 BGB) ohne weiteres davon ausgehen, dass der Klägerin und ihrem Ehemann ein Recht zum Widerruf der Treuhandvertrags- und Vollmachtserklärung nicht zusteht (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Haustürwiderrufsgesetz); der Darlehensvertrag konnte somit unabhängig von der Nichtigkeit des Treuhandvertrages und der Vollmacht nicht wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden (vgl. BGH ZIP 2000, 1152, 1155; BGH ZIP 2000, 1155, 1158).
- BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94
Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die gemäß Art. 1 § 1 RBerG einer Genehmigung bedarf, liegt vor bei Tätigkeiten, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet sind, entweder durch unmittelbare Wahrnehmung Dritten gegenüber als Bevollmächtigter oder nur nach innen durch Rechtsberatung und das Entwerfen von Schreiben dergestalt, dass diese Rechtsangelegenheiten einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung oder Rechtsverwirklichung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1989, 2125; BGH NJW 1995, 3122; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz 2.Aufl. Art. 1 § 1 RBerG Rdz.15 m.z.w.N.).Eine Beratungstätigkeit, die überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, kann allerdings ausnahmsweise auch gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, sofern der Berater daneben rechtliche Belange von nicht ganz unerheblichem Gewicht zu besorgen hat (vgl. BGH NJW 1995, 3122, 3123).
- BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87
Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, die gemäß Art. 1 § 1 RBerG einer Genehmigung bedarf, liegt vor bei Tätigkeiten, die auf die unmittelbare Förderung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten gerichtet sind, entweder durch unmittelbare Wahrnehmung Dritten gegenüber als Bevollmächtigter oder nur nach innen durch Rechtsberatung und das Entwerfen von Schreiben dergestalt, dass diese Rechtsangelegenheiten einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung oder Rechtsverwirklichung zugeführt werden (vgl. BGH NJW 1989, 2125; BGH NJW 1995, 3122; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz 2.Aufl. Art. 1 § 1 RBerG Rdz.15 m.z.w.N.). - BGH, 17.03.1998 - XI ZR 59/97
Rechtsfolgen der Rechtsberatung durch den Kreditvermittler
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Dritte, deren Verträge mit dem Auftraggeber von dem Rechtsbesorger vermittelt wurden, in einer Weise mit diesem zusammen arbeiten, dass ihre Tätigkeit als Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung angesehen werden muss (vgl. BGH NJW 1998, 1955). - BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86
Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Findet - wie dies auch vorliegend der Fall ist - eine wirtschaftliche Beratung statt, so kommt es darauf an, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (vgl. BGH NJW 3122; BGHZ 102, 128, 130). - OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99
Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Gleichwohl wurde diese Tätigkeit damit nicht zu einer Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit im oben dargelegten Sinne, weil eine rechtliche Erörterung bei Abschluss der Verträge gerade nicht erfolgen sollte (vgl. zu diesem Erfordernis auch OLG München WM 2000, 130, 132, Rennen/Caliebe a.a.O. Rdz.16). - OLG Karlsruhe, 20.03.1996 - 5 WF 2/96
Auszug aus OLG Koblenz, 18.12.2000 - 13 U 927/00
Selbst wenn jedoch für den Feststellungsantrag der Betrag der insgesamt geschuldeten Kreditraten in Höhe von 49.988,36 DM anzusetzen wäre, hätte daneben der Leistungsantrag auf Rückzahlung der bereits geleisteten Kreditraten keinen eigenen Streitwert mehr, weil es sich insoweit um einen Fall sog. wirtschaftlicher Identität handelt (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 97, 39; BGH JurBüro 1969, 833).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 19.12.2000 - 2 UF 296/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 5 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 49 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68; ; ZPO § 379 S. 1; ; ZPO § 402; ; ZPO § 379
- rechtsportal.de
Anordnung eines Auslagenvorschusses durch den Kostenbeamten
- Wolters Kluwer
Unterhaltsanspruch; Regelunterhalt; Arbeitsunfähigkeit; Kostenansatz; Erinnerung; Kostenbeschluss; Gutachten; Sachverständiger
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg - 1 F 238/97
- OLG Bamberg, 19.12.2000 - 2 UF 296/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1578
- FamRZ 2001, 1387
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 13.07.1987 - 8 W 289/87
Schuldner des Auslagenvorschusses; Beweisführer
Auszug aus OLG Bamberg, 19.12.2000 - 2 UF 296/97
Die Vorschusspflicht nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG hätte deshalb auch die Beklagte getroffen, ohne dass es dabei auf die Frage der Beweislast ankommt (vgl. OLG Stuttgart, MDR 1987, S. 1035 f.).
- OLG Stuttgart, 04.05.2011 - 8 W 149/11
Selbständiges Beweisverfahren: Gesetzliche Spezialvorschriften zur Anforderung …
Rn. 14 Nachdem der Einzelrichter des Landgerichts bei der Anordnung der Beweiserhebungen (ergänzende Sachverständigengutachten auf Antrag der Streithelfer) von der Anforderung von Auslagenvorschüssen nach §§ 492 Abs. 1, 402, 379 ZPO über den bezahlten Betrag von 1.674,14 EUR hinaus abgesehen hatte, konnte durch eine (nachträgliche) Anordnung des Kostenbeamten gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 GKG eine Kostenschuld der Streithelfer zu Gunsten der Staatskasse nicht entstehen (OLG Bamberg NJW-RR 2001, 1578 zu den früheren Vorschriften der §§ 68 Abs. 1, 69 GKG, die den heutigen §§ 17 Abs. 1, 18 GKG entsprechen).
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.01.2001 - 12 WF 1505/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung des Gerichts bei einer Antragsrücknahme; Entfallen der Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung durch die Rücknahme eines Antrags; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Miesbach, 04.12.2000 - 2 F 476/00
- OLG München, 02.01.2001 - 12 WF 1505/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1309
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.11.2009 - XII ZB 152/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme bei bereits zuvor …
dd) Das Oberlandesgericht München (FamRZ 2001, 1309) vertritt eine vermittelnde Auffassung. - OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 10 WF 302/11
Familiensache: Behandlung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe …
Hinsichtlich des Kostenantrags des Antragstellers kann daher die Erfolgsaussicht nicht verneint werden (vgl. auch OLG München FamRZ 2001, 1309 - zu § 13 a Abs. 1 FGG a. F.).
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