Rechtsprechung
| OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
GmbHG § 57 Abs. 2; ; BGB §§ 362 ff.; ; ZPO § 91; ; ZPO § 713; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 362; GmbHG § 19 Abs. 1
Leistungsbestimmung bei Zahlung auf Stammeinlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; GmbH; Stammeinlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Vorauszahlung auf Stammeinlage einer GmbH
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.10.2000 - 15 O 148/00
- OLG Köln, 22.03.2001 - 18 U 17/01
- OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 394
- ZIP 2000, 2021
- ZIP 2001, 1243
- BB 2001, 1423
- DB 2001, 1550
- DB 2001, 2337
- NZG 2001, 1042
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.09.2000 - II ZR 365/98
Einbringung von Sacheinlagen nach Kapitalerhöhungsbeschluss
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67).
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Es kommt aber allein auf die Sicht des Leistungsempfängers an, hier also der Gemeinschuldnerin bzw. ihres Geschäftsführers, und nicht auf die der Gesellschaftsgläubiger (BGH WM 1992, 1432). - BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90
BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für …
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67). - BGH, 02.12.1968 - II ZR 144/67
GmbH: Erfüllung der Einlagepflicht
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Hierauf kommt es nicht an, weil die Zahlung der Beklagten im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch unverbraucht zur Verfügung stand und damit einer erst zu diesem Zeitpunkt erfolgten Zahlung entspricht (vgl. BGH NJW 1969, 840; 2001, 67). - BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93
Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 17.05.2001 - 18 U 17/01
Es kann dahinstehen, ob die Voreinzahlung auf künftige Einlagepflichten, wie der Bundesgerichtshof annimmt, grundsätzlich nicht als Bareinzahlung anzusehen ist und allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen im Falle der Sanierung der Gesellschaft in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 2222; 1995, 460; 2001, 67).
- OLG Dresden, 19.02.2002 - 2 U 2916/01
Anforderungen an den Nachweis der Erbringung der Stammeinlage
Im Ausgangspunkt ist dem Beklagten zwar darin beizutreten, dass eine auf die Erfüllung einer Stammeinlagenpflicht gerichtete Leistungszweckbestimmung auch konkludent erfolgen kann (vgl. BGH ZIP 2001, 1997 [1998] ; OLG Köln ZIP 2001, 1243 [1 244] ; OLG Düsseldorf ZIP 2000, 837 [839]; OLG Dresden GmbHR 1999, 233 [OLG Dresden 14.12.1998 - 2 U 2679/98] [234]). - OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03
Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH …
Es ist überdies unschädlich, dass der als Anlage K11 vorgelegte Überweisungsauftrag keinen Verwendungszweck vorsah, weil es insoweit allein auf die Sicht des Geschäftsführers der Schuldnerin, nicht hingegen darauf ankommt, ob der Leistungszweck für Gesellschaftsgläubiger erkennbar war (vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom 17.05.2001, NJW-RR 2002, 394 f.). - OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03
Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der …
Es ist überdies unschädlich, dass der als Anlage K11 vorgelegte Überweisungsauftrag keinen Verwendungszweck vorsah, weil es insoweit allein auf die Sicht des Geschäftsführers der Schuldnerin, nicht hingegen darauf ankommt, ob der Leistungszweck für Gesellschaftsgläubiger erkennbar war (vgl. auch: OLG Köln, Urteil vom 17.05.2001, NJW-RR 2002, 394 f.).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
ZPO § 543 Abs. 1 ; BGB § 631
"Hauptabnahme" zwischen Bauherrin und Hauptunternehmer - Wirkung auf Subunternehmer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauvertrag; Vergütung von Bauleistungen; Werklohnanspruch; Hauptabnahme; Förmliche Abnahme
Besprechungen u.ä. (2)
- maas-anwaelte.de
(Entscheidungsbesprechung)
Fälligkeit zugunsten des Subunternehmers durch Abnahme der Hauptunternehmerleistung?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fälligkeit zugunsten des Subunternehmers durch Abnahme der Hauptunternehmerleistung? (IBR 2001, 606)
Verfahrensgang
- LG Halle, 15.09.2000 - 7 O 538/99
- OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1289
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 17.06.1998 - 2 U 997/97
Vorliegen einer Nachtragsvereinbarung; Vereinbarung einer förmlichen Abnahme; …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00
Denn die Subunternehmensverträge vom 28.01.1997 und 07.02.1997 sind hinsichtlich ihres Leistungsinhalts mit dem Werkvertrag zwischen Bauherrin und Hauptunternehmer identisch; die Klägerin hat Leistungsteile aus dem Werkvertrag der Beklagten mit der Bauherrin übernommen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 17.06.1998 - 2 U 997/97 Leitsatz mit Anmerkung Horschütz und w. N. in IBR 1998, 520).Denn die Subunternehmensverträge vom 28.01.1997 und 07.02.1997 sind hinsichtlich ihres Leistungsinhalts mit dem Werkvertrag zwischen Bauherrin und Hauptunternehmer identisch; die Klägerin hat Leistungsteile aus dem Werkvertrag der Beklagten mit der Sparkasse übernommen (vgl. OLG Jena, Urteil vom 17.06.1998 - 2 U 997/97 Leitsatz mit Anmerkung Horschütz und w. N. in IBR 1998, 520).
- BGH, 04.07.1996 - VII ZR 125/95
Vortrag zur Höhe von Mangelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2001 - 3 U 77/00
Denn der Bundesgerichtshof hat nur für den Fall schlüssigen Vortrags zum einem Baumangel es nicht für geboten erachtet, zu beziffern, in welcher Höhe Leistung wegen des Mangels zurückbehalten wird, weil nach § 320 I BGB das Leistungsverweigerungsrecht nicht auf den Rest der geschuldeten Gegenleistung beschränkt sei (vgl. BGH WM 1996, 2211).
- OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12
Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme …
Hielt der Beklagte den Markt im Verhältnis zur Fa. … für geeignet, als Erfüllung angenommen zu werden, konnte er das vom Standpunkt der Klägerin aus betrachtet angesichts identischer Vertragsgestaltungen ihr gegenüber nicht anders handhaben wollen (OLG Naumburg, Urteil vom 22. März 2001, 3 U 77/00 - BeckRS 2001, 30169651), zumal nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge seine Übergabe an die Fa. … zunächst die Abnahme von der Klägerin voraus setzte. - OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 101/11
Beweisaufnahme: Übergehen eines angebotenen Zeugenbeweises für die …
Das Landgericht wird deshalb nicht umhin kommen, sich entweder mit der Abnahme nach § 12 VOB/B 2006 auseinander zu setzen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 1461 f.; OLG Köln NJW-RR 1997, 756; OLG Naumburg, Urteil vom 22. März 2001, 3 U 77/00 - BeckRS 2001, 30169651) oder dem Beweisantritt des Klägers zur Zahlung des Werklohns (Bd. I Bl. 4 d.A.) nachzugehen. - LG Bayreuth, 05.05.2017 - 23 O 500/16
Verjährung
Damit kommt es insoweit hier auch nicht mehr darauf an, ob die Abnahme der streitgegenständlichen Nachunternehmerleistung durch die Hauptabnahme zwischen Bauherren und Hauptunternehmer erfolgt ist (vgl. Urteil des OLG Naumburg vom 22.03.2001, AZ: 3 U 77/2000) oder durch den Ausgleich der dritten Abschlagsrechnung der Beklagten zu 1) vom 31.01.2011 (Anlagenkonvolut K3) vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt die Versicherungsnehmerin der Klägerin gegenüber dem Bauherren ihrerseits bereits abgerechnet hatte.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 515 Abs. 3; ; BRAGO § 20 Abs. 1; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4
- rechtsportal.de
Ratsgebühr für Auskunft über Berufungsinstanz - Anfrage des Berufungsbeklagten an erstinanzlichen Anwalt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwaltskosten; Berufung; Rechtsmitteleinlegung zur Fristwahrung; Ratsgebühr ; Auftragserteilung
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.12.2000 - 11 O 23/00
- OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 22.08.1994 - 11 W 105/94
Kostenerstattung bei Rücknahme der Berufung vor Begründung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Im Falle der Berufungsrücknahme entsteht dem Berufungsbeklagten bei dieser Konstellation ein Anspruch auf Erstattung der halben Prozessgebühr aus dem Streitwert des Berufungsverfahrens (13/20-Gebühr gem. §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, 32 Abs. 1, 11 BRAGO; ständige Rechtsprechung des Senates, ausführlich: Beschluss vom 22.08.1994, JurBüro 1995, 88).Will der Berufungsführer vermeiden, dass durch ein - zunächst - nur zur Fristwahrung eingelegtes Rechtsmittel Erstattungsansprüche des Gegners ausgelöst werden können, muss er mit dem Berufungsbeklagten eine entsprechende Vereinbarung (Stillhalteabkommen) treffen (Senatsbeschluss vom 22.08.1994, a.a.O.).
Ein Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, der allein dazu dient, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kosten zu schaffen, die - wie dargelegt - nicht entstanden sind, ist rechtsmissbräuchlich und kann nicht dazu führen, dass weitere, nunmehr erstattungsfähige Kosten anfallen (Senatsbeschluss vom 28.08.1994, JurBüro 1995, 88, 90; OLG Koblenz JurBüro 1993, 486; OLG Schleswig JurBüro 1996, 541f; OLG Hamm JurBüro 1997, 311).
- OLG Schleswig, 22.05.1996 - 9 W 36/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Ein Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, der allein dazu dient, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kosten zu schaffen, die - wie dargelegt - nicht entstanden sind, ist rechtsmissbräuchlich und kann nicht dazu führen, dass weitere, nunmehr erstattungsfähige Kosten anfallen (Senatsbeschluss vom 28.08.1994, JurBüro 1995, 88, 90; OLG Koblenz JurBüro 1993, 486; OLG Schleswig JurBüro 1996, 541f; OLG Hamm JurBüro 1997, 311). - OLG Karlsruhe, 08.09.1995 - 11 W 165/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Diese Ratserteilung wird nicht mehr durch die in erster Instanz angefallenen Gebühren abgegolten (Senatsbeschluss vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 -, allerdings für das Revisionsverfahren; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
- OLG Hamm, 26.01.1996 - 23 W 266/95
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Ein Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, der allein dazu dient, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kosten zu schaffen, die - wie dargelegt - nicht entstanden sind, ist rechtsmissbräuchlich und kann nicht dazu führen, dass weitere, nunmehr erstattungsfähige Kosten anfallen (Senatsbeschluss vom 28.08.1994, JurBüro 1995, 88, 90; OLG Koblenz JurBüro 1993, 486; OLG Schleswig JurBüro 1996, 541f; OLG Hamm JurBüro 1997, 311). - OLG Koblenz, 21.08.1992 - 14 W 468/92
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Ein Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO, der allein dazu dient, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kosten zu schaffen, die - wie dargelegt - nicht entstanden sind, ist rechtsmissbräuchlich und kann nicht dazu führen, dass weitere, nunmehr erstattungsfähige Kosten anfallen (Senatsbeschluss vom 28.08.1994, JurBüro 1995, 88, 90; OLG Koblenz JurBüro 1993, 486; OLG Schleswig JurBüro 1996, 541f; OLG Hamm JurBüro 1997, 311). - OLG Düsseldorf, 16.08.1991 - 22 W 39/91
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.2001 - 11 W 6/01
Diese Ratserteilung wird nicht mehr durch die in erster Instanz angefallenen Gebühren abgegolten (Senatsbeschluss vom 08.09.1995 - 11 W 165/95 -, allerdings für das Revisionsverfahren; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 39).
- LG Berlin, 06.02.2008 - 82 T 287/07
Rechtsanwalt reist zum Verkündungstermin (!) an und will Fahrtkostenerstattung …
Der Berufungsanwalt, dem die Revisionsschrift und die Revisionsbegründungsschrift durch das Revisionsgericht zugestellt worden sind, erteilt dem Auftraggeber den Rat, von einer Stellungnahme gegenüber dem Revisionsgericht und der Bestellung eines bei dem Revisionsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten abzusehen ( KG JurBüro 1998, 20; siehe auch OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 473 [OLG Karlsruhe 11.04.2001 - 11 W 6/01] ).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 16 U 84/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Vorenthaltung einer Vergütung, einseitige Streichung eines Bürokostenzuschusses, Bürokostenzuschuss, Begriff paralleler Direktvertrieb, Treuepflicht des U, Grenzen der Dispositionsfreiheit des U, Festlegung auf ein Vertriebssystem
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HGB § 89a
Kündigung eines Handelsvertretervertrages aus wichtigem Grund wegen Einführung eines Direktvertriebs
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 14 O 51/00
- OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 16 U 84/00
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hamm, 03.03.2009 - 14 Sa 361/08
AGB; Provision; Rückzahlung; unzulässige Rechtsausübung; Vorschuss
Zur Förderungspflicht gehören im Rahmen des Branchenüblichen und Möglichen die loyale Zusammenarbeit mit dem Handelsvertreter sowie die Unterstützung und Förderung seiner Vermittlungs- und Abschlussbemühungen (…vgl. OLG München, a.a.O.; OLG Düsseldorf, 16. Januar 2001, 16 U 84/00, OLGR Düsseldorf 2001, S. 315;… Baumbach/Hopt, a.a.O., § 86a Rdnr. 15.;… Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Löwisch, a.a.O., § 86a Rdnr. 14). - OLG Köln, 08.09.2023 - 19 U 73/22
Telekommunikationsprodukte, Telekommunikationsdienstleistungen -, Absatz von …
Da vorliegend keine Klausel über Direktgeschäfte streitgegenständlich ist, sondern die Frage der Verletzung vertraglicher Pflichten durch Direktvertriebsaktivitäten der Beklagten oder anderer Konzernunternehmen, lassen sich auch der klägerseits angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.01.1994 (VIII ZR 165/92, zitiert nach juris), in der eine Vorbehaltsklausel über Direktgeschäfte im Verkaufsgebiet des Vertragshändlers als unzulässig qualifiziert wurde, sowie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Beschluss v. 19.01.2001, 16 U 84/00, zitiert nach juris) keine weiterführenden Erkenntnisse entnehmen. - OLG Düsseldorf, 26.10.2012 - 16 U 150/11
Rechtsfolgen der Verjährung von Provisionsansprüchen hinsichtlich der …
Rn. 85 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB ist in Anlehnung an die gesetzlichen Definitionen in §§ 314 Abs. 1 Satz 2, 626 Abs. 1 BGB jeder tatsächliche oder rechtliche Umstand, welcher bei Beachtung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Wesen und Zweck des Handelsvertretervertrages sowie der durch den Vertrag begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dem ursprünglich im Vertrag vorgesehenen oder einem durch fristgerechte Kündigung nach § 89 HGB herbeizuführenden Vertragsende unzumutbar macht, weil es trotz der Beachtung des Gebots der Vertragstreue im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls Treu und Glauben sowie der Billigkeit widerspricht, den Kündigenden am Vertrag festzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 212/08 -, juris; BGH, Urteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 327/09 -, NJW 2011, 608 ff.; OLG München, Urteil vom 29. Juli 2010 - 23 U 4893/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 16 U 84/00 -, juris;… Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2008, § 89a Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 28.09.2012 - 16 U 124/11
Außerordentliche Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages
Ein solcher wichtiger Grund liegt nach der Legaldefinition in § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (BGH…, Urt. vom 29.06.2011 - VIII ZR 212/08, juris Rn. 17;… Urt. vom 10. November 2010 - VIII ZR 327/09, juris Rn. 19; Oberlandesgericht München, Urteil vom 29. Juli 2010 - 23 U 4893/09 -, juris; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 16 U 84/00 -, juris;… Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/ Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2008, § 89a Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen). - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10
Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem …
Rn. 33 Ein wichtiger Grund im Sinne des § 89a Abs. 1 Satz 1 HGB ist in Anlehnung an die gesetzlichen Definitionen in §§ 314 Abs. 1 Satz 2, 626 Abs. 1 BGB jeder tatsächliche oder rechtliche Umstand, welcher bei Beachtung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Wesen und Zweck des Handelsvertretervertrages sowie der durch den Vertrag begründeten beiderseitigen Rechte und Pflichten dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dem ursprünglich im Vertrag vorgesehenen oder einem durch fristgerechte Kündigung nach § 89 HGB herbeizuführenden Vertragsende unzumutbar macht, weil es trotz der Beachtung des Gebots der Vertragstreue im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalls Treu und Glauben sowie der Billigkeit widerspricht, den Kündigenden am Vertrag festzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 212/08 -, juris; BGH, Urteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 327/09 -, NJW 2011, 608 ff.; OLG München, Urteil vom 29. Juli 2010 - 23 U 4893/09 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 16 U 84/00 -, juris;… Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 2. Auflage 2008, § 89a Rdnr. 7 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 01.11.2000 - 3 W 159/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 299 Abs. 1
Parteistellung des Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 308 O 204/00
- OLG Hamburg, 01.11.2000 - 3 W 159/00
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 24.05.2012 - 15 WF 191/12
Akteneinsicht bei beendetem Verfahren
Dem steht allerdings die überwiegend andere Auffassung in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Kommentarliteratur in den Anmerkungen zu § 299 ZPO entgegen (HansOLG Hamburg, OLGR Hamburg 2001, 315; OLG Köln, ZIP 1990, 876, 877;… Hk-ZPO/Saenger, Rn. 3;… MünchKomm-Prütting, 3. Aufl., Rn. 9;… Prütting/Geblein/Deppenkemper, Rn. 3;… Stein/Jonas/Leipold, 22. Aufl., Rn. 21;… Wieczorek/Schütze/Assmann, 3. Aufl., Rn. 9).
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