Rechtsprechung
| OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 261 Abs. 2, § 263, § 51
Klageänderung; Rechtshängigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Personenänderung; Prozesspartei; Klägerwechsel; Eintrittserklärung; Rechtshängigkeit
Verfahrensgang
- AG Meiningen, 21.03.2000 - 2 F 45/99
- OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1619
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1996 - IX ZR 324/95
Zustimmung des Beklagten zur Übernahme des Prozesses durch den Rechtsnachfolger …
Auszug aus OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 2799) kann die Zustimmung des Beklagten wegen Sachdienlichkeit ersetzt werden. - BGH, 21.12.1994 - XII ARZ 35/94
Gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern
Auszug aus OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00
Polizeiliche Anmeldung ist ein nicht ausreichendes Indiz (BGH, NJW-RR 1995, 507). - BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85
Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis …
Auszug aus OLG Jena, 25.01.2001 - 1 UF 154/00
Der bisherige Streitstoff bildet somit eine verwertbare Entscheidungsgrundlage und die Zulassung fördert die endgültige Beilegung des Streits und vermeidet einen neuen Prozeß (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 58).
- OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09
Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer …
Hier kann auch die bisherige Klagepartei ihre Zustimmung erklären, einer besonderen Ladung des Beklagten zur Verhandlung mit dem neuen Kläger in dem ohnedies bestimmten Termin bedarf es nicht (OLG Jena, Urt. v. 25.01.2001, FamRZ 2001, 1619 = OLGR 2001, 390 - 1 UF 154/00;… Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 263, RdNr. 20;… Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 263, RdNr. 134;… a.A. Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 263, RdNr. 26).Anderweit erledigt wird eine Klage auch durch einen Klägerwechsel (…BGH, Urt. v. 16.3.1989, NJW-RR 1989, 1269 - VII ZR 63/88;… Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl. 2008, § 204, Rdnr. 40), so dass die durch die ursprünglich von der Klägerin zu 1) erhobene Klage eingetretene Hemmung der Verjährung am 09.02.2009 nicht abgelaufen war und infolge des Parteiwechsels auf die Kläger zu 2) und 3) und Geltendmachung des Zahlungsanspruchs in der letzten mündlichen Verhandlung erster Instanz erneut gehemmt worden ist, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 261 Abs. 2 ZPO (OLG Jena, Urt. v. 25.01.2001, FamRZ 2001, 1619 = OLGR 2001, 390 - 1 UF 154/00;… Musielak/Foerste, ZPO, 6. Aufl. 2008, § 263, Rdnr. 20).
- OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 2 U 32/17
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur …
Für die Anwendung der Vorschrift spricht zunächst, dass ein gewillkürter Parteiwechsel auf Klägerseite nach ständiger Rechtsprechung als Klageänderung im Sinne von § 263 ZPO behandelt wird (vgl. BGHZ 65, 264, 268 = NJW 1976, 239; BGH, NJW 1988, 128; NJW 1994, 3358 f., NJW 1996, 2799; BGHZ 155, 21, 25 = NJW 2003, 2172;… BGH, NJW-RR 2011, 1441 Rn. 12;… NJW 2016, 53 Rn. 8; GRUR 1996, 865, 866 - Parteiwechsel;… GRUR 2015, 159 Rn. 10 - Zugriffsrechte; OLG Jena, FamRZ 2001, 1619, 1620; OLG Rostock, FamRZ 2003, 933; OLG Hamm, DStR 2012, 820; OLG Nürnberg, MDR 2016, 1112). - OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1389/16
Einhaltung der Vollziehungsfrist bei einer einstweiligen Verfügung
Dies gilt indessen nicht für die Eintrittserklärung des neuen Klägers, da damit ein neues Prozessrechtsverhältnis begründet wird (…so Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl, § 263 Rz. 26; a.A. OLG Jena, OLGR Jena 2001, S. 390 f). - OLG Frankfurt, 25.03.2013 - 20 W 121/12
Wohnungseigentumsverfahren: Prozessstandschaft eines Mitglieds der …
OLG FamRZ 2001, 1619, je zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 840; ; ZPO § 829; ; ZPO § 185; ; ZPO § 841; ; ZPO § 183; ; ZPO § 187; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 840 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 840 Abs. 2 S. 2
- beck.de
, S. 10
- rechtsportal.de
ZPO §§ 185, 840
Unwirksame Ersatzzustellung an Drittschuldner durch Übergabe des Pfändungsbeschlusses an Vollstreckungsschuldner - Wolters Kluwer
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Drittschuldnerklage; Pfändungsbeschluss
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 01.08.2000 - 10 O 593/98
- OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.10.1980 - 4 AZR 662/78
Forderungspfändung - Zustellung - PfÜB - Pfändungs- und Überweisungsbeschluß - …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
Der Senat stimmt dieser in Rechtsprechung und Schrifttum vorherrschenden Auffassung (vgl. die Nachweise bei BAG NJW 1981, 1399, 1400 und Hamme, NJW 1994, 1035, 1036 in Fußn.2;… aus jüngeren Kommentierungen ferner: Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz. 1;… MüK/Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 185 Rz.3 unter Aufgabe der noch von Feldmann in der Vorauflage vertretenen Gegenmeinung) zu.In der vom Landgericht angeführten Entscheidung des BAG vom 15.10.1980 - 4 AZR 662/78 - (NJW 1981, 1399 = AP § 829 ZPO Nr. 7 m. zust. Anm. Walchshöfer = DGVZ 1981, 7) ist anhand der Entstehungsgeschichte des § 185 ZPO aufgezeigt (insoweit in NJW 1981, 1399 nicht mit abgedruckt), dass diese Vorschrift die Fälle, in denen eine Ersatzzustellung wegen Interessenkollision unzulässig sein soll, nicht abschließend regelt, dass der Gesetzgeber die Lückenhaftigkeit der Regelung vielmehr bewusst in Kauf genommen und der Ausfüllung durch die Rechtsprechung überlassen hat (hierzu auch Hamme, NJW 1994, 1035, 1038).
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93
Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
Die Unwirksamkeit der Pfändung macht auch die Überweisung unwirksam (BGH NJW 1994, 3225, 3226 m.w.Nachw.). - BGH, 11.07.1983 - II ZR 114/82
Zustellung eines Vollstreckungsbescheides an den Geschäftsführer einer …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
b) Auch der Bundesgerichtshof verweist darauf, dass § 185 ZPO aufgrund seines Zwecks, die ohnehin schon riskantere Zustellung an Ersatzpersonen dort zu verhindern, wo wegen Interessenkollision die Gefahr der Nichtaushändigung des Schriftstücks an den Adressaten noch größer als normal ist, weit ausgelegt und auf alle Personen sinngemäß angewendet wird, zwischen denen eine vergleichbare Interessenkollision besteht (Urteil vom 11.07.1983 - II ZR 114/82 -, NJW 1984, 57 unter Bezugnahme unter anderem auf das vorgenannte Urteil des BAG). - RG, 28.03.1905 - III 471/04
Pfändung von Forderungen.
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2001 - 13 U 154/00
Richtig ist zwar, dass die Aufforderung zur Auskunft, die nach § 840 Abs. 2 S.1 ZPO Wirkung nur entfaltet, wenn sie Aufnahme in die Zustellungsurkunde gefunden hat (Aufnahme in den Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss ist weder erforderlich noch genügend), auch nach der Zustellung des Pfändungsbeschlusses erfolgen kann, und dass es genügt, wenn dabei auf den Pfändungsbeschluss Bezug genommen wird, der hierzu nicht nochmals zugestellt werden muss (RGZ 60, 330;… Musielak/Becker, ZPO, 2. Aufl., § 840 Rz.3).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
UWG § 1 § 2
Zulässigkeit vergleichender Werbung für einen Online-Dienst - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unlauterer Wettbewerb bei Veröffentlichung eines Presseberichts über das Konkurrenzunternehmen in der Anzeige eines Online-Dienstes
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 406 O 248/99
- OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 112
- afp 2002, 54
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95
Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00
(b) Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II). - BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96
Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 287/00
(b) Vergleichende Werbung ist nach der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 1 UWG grundsätzlich als zulässig anzusehen, sofern die unter Art. 3 a Abs. 1 lit. a) bis lit. h) der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG vom 10. September 1984 über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (GRUR 1998, 117) genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot, WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II).
- OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 14 U 188/13
Facebook-Äußerung als Werbung im wettbewerbsrechtlichen Sinn
Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen (BGH, GRUR 2002, 633, 634) oder Presseberichte (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH GRUR 1962, 45; GRUR 1966, 92; OLG Hamburg GRUR 2000, 530, 532). - OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 U 45/10
Unlautere Werbung für ein Kraftfahrzeug ohne die gesetzlichen Pflichtangaben zur …
Werbung liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen sich die Äußerungen Dritter, wie etwa wissenschaftliche Untersuchungen, BGH, GRUR 2002, 633, 634 - [Hormonersatztherapie]) oder Presseberichte (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 112) zu Werbezwecken zu eigen macht (BGH, GRUR 1962, 45 - [Betonzusatzmittel]; BGH, GRUR 1966, 92 - [Bleistiftabsätze]; OLG Hamburg, GRUR 2000, 530, 532;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], Rn. 59 f. zu § 6 UWG und Rn. 2.22 zu § 5 UWG).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- IWW
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung - Mehrwertsteuer bei Streitgenossen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 91 § 100; BRAGO § 25 Abs. 2
Streitgenossenschaft - Mehrwertsteuerschuld obsiegender Streitgenossen gegenüber gemeinsamen Anwalt - Erstattungsfähigkeit - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrwertsteuer; Streitgenossen; Obsiegende Streitgenossen; Rechtsanwalt; Vorsteuerabzug
Verfahrensgang
- LG Tübingen - 2 O 21/98
- OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 566
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Stuttgart, 28.07.1995 - 8 W 148/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99
Die Mehrwertsteuer, die obsiegende Streitgenossen ihrem gemeinsamen Rechtsanwalt schulden, ist in voller Höhe -- und nicht nur anteilig -- erstattungsfähig, wenn der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte (hier: Pflichthaftpflichtversicherer) kraft gesetzlicher Bestimmung im Innenverhältnis allein zur Kostentragung verpflichtet ist (Teil-Abweichung vom Senatsbeschluss vom 28.7.1995 -- 8 W 148/94 -- Die Justiz 1996, 15 = RPfl 1996, 82).Die Rechtspflegerin hat unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 28.7.1995 (Die Justiz 1996, 15 = RPfleger 1996, 82) nur 2/3 der geltend gemachten Mehrwertsteuer festgesetzt.
- OLG Karlsruhe, 11.01.2000 - 11 W 202/99
Vorsteuerabzugsberechtigung bei nur einem von mehreren Streitgenossen
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99
Ist das Innenverhältnis unter mehreren Schuldnern gesetzlich so geregelt, dass die Vermutung des § 426 Abs. 1 BGB -- gleiche Anteile nach "Köpfen" -- nicht eingreifen kann, ist es geboten, diese abweichende Bestimmung zugrunde zu legen und nicht eine fiktive Kopfteil-Regelung anzuwenden (so überzeugend KG NJW-RR 1998, 860 = JurBüro 1998, 197 = VersR 1999, 464 = AnwBl. 1999, 179; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 2000, 315 = RPfl 2000, 240; LG Berlin JurBüro 1997, 428). - KG, 28.10.1997 - 1 W 1070/97
Berechnung der einem von mehreren - gemeinsam durch einen Rechtsanwalt …
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99
Ist das Innenverhältnis unter mehreren Schuldnern gesetzlich so geregelt, dass die Vermutung des § 426 Abs. 1 BGB -- gleiche Anteile nach "Köpfen" -- nicht eingreifen kann, ist es geboten, diese abweichende Bestimmung zugrunde zu legen und nicht eine fiktive Kopfteil-Regelung anzuwenden (so überzeugend KG NJW-RR 1998, 860 = JurBüro 1998, 197 = VersR 1999, 464 = AnwBl. 1999, 179; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 2000, 315 = RPfl 2000, 240; LG Berlin JurBüro 1997, 428). - LG Berlin, 21.02.1997 - 84 T 30/97
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2001 - 8 W 80/99
Ist das Innenverhältnis unter mehreren Schuldnern gesetzlich so geregelt, dass die Vermutung des § 426 Abs. 1 BGB -- gleiche Anteile nach "Köpfen" -- nicht eingreifen kann, ist es geboten, diese abweichende Bestimmung zugrunde zu legen und nicht eine fiktive Kopfteil-Regelung anzuwenden (so überzeugend KG NJW-RR 1998, 860 = JurBüro 1998, 197 = VersR 1999, 464 = AnwBl. 1999, 179; vgl. auch OLG Karlsruhe Die Justiz 2000, 315 = RPfl 2000, 240; LG Berlin JurBüro 1997, 428).
- BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04
Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess
Nach überwiegender Ansicht ist sie zu bejahen, weil im Innenverhältnis der beklagten Streitgenossen der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer die Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu übernehmen hat (KG, NJW-RR 1998, 860 = VersR 1999, 464 f.; OLG Karlsruhe, JurBüro 1993, 35 f.; OLG Köln, JurBüro 2001, 428; OLG Stuttgart, Rpfleger 2001, 566;… v. Eicken in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., VV 7008 Rn. 29 Fn. 25; v. Eicken/Madert, NJW 1996, 1649, 1652; ebenso für Fallgestaltungen außerhalb des Kraftfahrzeughaftpflichtprozesses: OLG Schleswig, JurBüro 1997, 644 f.; abweichend hinsichtlich der Erhöhungsgebühr des § 6 Abs. 1 BRAGO: OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 59; MDR 1995, 474 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1992, 220; OLG Hamburg, MDR 1991, 797). - OLG Hamburg, 22.11.2023 - 4 W 94/23
Kostenentscheidung: Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen bei Streitgenossen
Trägt der vorsteuerabzugsberechtigte Streitgenosse alleine die gesamten Kosten, so kann auch für die weiteren Streitgenossen keine Umsatzsteuer verlangt werden (Senat, Beschluss vom 17.06.2019 - 4 W 54/19; BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - VI ZB 58/04 - NJW 2006, 774; OLG Nürnberg…, Urteil vom 11.09.2007 - 5 W 1582/07 -, Rn. 7 ff., juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2010 - 6 W 117/09 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.06.2001 - 8 W 80/99 -, juris). - OLG Nürnberg, 11.09.2007 - 5 W 1582/07
Anspruch der mit einer OHG als Streitgenossen in Anspruch genommenen …
Ist, wie im vorliegenden Fall, ein Teil der obsiegenden Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt, der andere nicht, kommt es darauf an, wer im Innenverhältnis welche Kosten tragen muss (BGH NJW 2006, 774; OLG Hamm OLGR 2004, 12; OLG Stuttgart OLGR 2001, 390; OLG Köln JurBüro 2001, 428; KG NJW-RR 1998, 860;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer";… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Auflage, § 91 Rdnr. 23; von Eicken/Madert, NJW 1996, 1649/1652; Hansens JurBüro 1994, 263/268f je m. w. N.;… a. A ohne klare Begründung StJBork, ZPO, 22. Aufl., § 194 Rdnr. 9, § 100 Rdnr. 14).
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