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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.12.2001 - 19 U 130/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2575
OLG Köln, 19.12.2001 - 19 U 130/01 (https://dejure.org/2001,2575)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2001 - 19 U 130/01 (https://dejure.org/2001,2575)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 19 U 130/01 (https://dejure.org/2001,2575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; HGB §§ 87 ff.
    Handelsrecht: Auszahlung der Provision ohne Leistung einer Sicherheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung ursprünglicher Vereinbarung hinsichtlich eines Provisionssatzes für sonstige Lebensversicherungen; Provisionen für die Vermittlung von Lebensversicherungen; Fondsgebundene Lebensversicherungen ; Vergütungsvereinbarung; Stornoreserven; Gefahr der inhaltlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Diskontierung von Abschlussprovisionen, Kumulation von Stornoreserve und Vertrauenschadenversicherung zur Absicherung des Gesamtrisikos rückzahlbarer Provisionsvorschüsse, Rückforderungsrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1464
  • VersR 2002, 355
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 11.01.2005 - 5 O 267/04

    - FAB Consulting -, unangemessene Benachteiligung, Recht zur Bestimmung der Höhe …

    Unbestimmte Rechtsbegriffe aus der Rechtssprache dürfen verwendet werden, wenn sie dem Laien verständlich sind ( OLG Köln, 19.12.2001 LS 4, NJW-RR 02, 1464, 1465).

    Die Pflicht zur Beibringung einer solchen umfassenden Sicherheit verstößt gegen das Verbot unangemessener Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (unter Bezugnahme auf OLG Köln, 19.12.2001 LS 13, NJW-RR 02, 1464, 1466).

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10367
OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 204/01 (https://dejure.org/2001,10367)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2001 - 3 U 204/01 (https://dejure.org/2001,10367)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2001 - 3 U 204/01 (https://dejure.org/2001,10367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AMG § 11; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de

    AMG § 11; UWG § 1
    Angabe des Parallelimporteurs auf der Packungsbeilage eines Arzneimittels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parallelimporteur; Packungsbeilage; Gebrauchsinformation; Arzneimittelhersteller; Hersteller; Pharmazeutischer Unternehmer; Arzneimittel; EMEA; Zulassungsbehörde; Bindungswirkung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 58/95

    "TIAPRIDAL"; Anforderungen an die Zulassung eines reimportierten Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 204/01
    Mit der von der Antragstellerin noch herangezogenen Tiapridal-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH WRP 1998, 306) ist der vorliegende Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 153/03

    EU-Parallelimport von Arzneimitteln unter Angabe der inländischen Firma des …

    Die Bestimmung ist hinreichend beachtet, wenn der Parallelimporteur in dieser seiner Funktion angegeben ist, denn daraus ergibt sich, dass er für den Inlandsvertrieb das verantwortliche Unternehmen im Sinne der in Rede stehenden Vorschrift ist (OLG Hamburg, Urt. v. 1. November 2001, 3 U 204/01, MagazinDienst 2002, 130 = Anlage K 5 a).

    Etwas anderes ist der Senatsentscheidung vom 1. November 2001 (OLG Hamburg 3 U 204/01 = Anlage K 5 a) nicht zu entnehmen.

  • OLG Stuttgart, 02.10.2025 - 1 U 89/24

    Kein Anspruch der Klägerin auf Auskunft und Schadensersatz wegen Impfungen mit …

    Rn. 280 aa) Dabei kann dahinstehen, ob bei zentral zugelassenen Arzneimitteln wie Comirnaty die Regelungen der §§ 10 (Kennzeichnung), 11 (Packungsbeilage) und 11a (Fachinformation) AMG überhaupt anwendbar sind (so für die Fachinformation Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 1. November 2001 - 3 U 204/01 -, Rn. 60, juris;… ebenso für die Fachinformation Kügel/Müller/Hofmann/Pannenbecker, 3. Aufl. 2022, AMG § 11a Rn. 6, beck-online) oder ob insoweit an deren Stelle die Regeln der VO 726/2004 i.V.m. der RL 2001/83/EG treten (…Rehmann, 5. Aufl. 2020, AMG § 10 Rn. 1, § 11 Rn. 1, § 11a Rn. 1, beck-online;… für die Packungsbeilage Kügel/Müller/Hofmann/Pannenbecker, 3. Aufl. 2022, AMG § 11 Rn. 5, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 6 UF 78/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9476
OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 6 UF 78/01 (https://dejure.org/2001,9476)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.10.2001 - 6 UF 78/01 (https://dejure.org/2001,9476)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 6 UF 78/01 (https://dejure.org/2001,9476)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 e Abs. 3; ; ZPO § ... 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 519; ; BGB § 1671; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 94 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Aufenthaltsrechts des Kindes bei dauerhaftem Getrenntleben der Eltern

  • Wolters Kluwer

    Dauerhaftes Getrenntleben der Eltern; Widersprechende Begehren der Sorgeberechtigten auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Einschulungsrechts des gemeinsamen Kindes; Maßstab des Kindeswohles; Uneingeschränkte Bindungstoleranz bei beiden Elternteilen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 10.11.1995 - 6 WF 72/95

    Vorläufige Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 6 UF 78/01
    Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Antragsgegner entspricht schließlich auch dem in der Anhörung erneut geäußerten und nach Einschätzung des Senats ernsthaften und weitgehend unbeeinfiussten Willen M. Hieran ist das Gericht zwar nicht gebunden, wohl aber gehalten, den Wunsch oder Willen des Kindes bei seiner Entscheidung mit zu bedenken und die Entscheidung nicht ohne Berücksichtigung des geäußerten Willens des Kindes zu treffen, wobei in diesem Zusammenhang auch dessen Alter eine mit zu berücksichtigende Bedeutung zukommt (Senatsbeschluss vom 10. November 1995 - 6 WF 72/95, FamRZ 1996, 561, 562).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16070
OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01 (https://dejure.org/2002,16070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2002 - 13 W 52/01 (https://dejure.org/2002,16070)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 13 W 52/01 (https://dejure.org/2002,16070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZSEG § 16 Abs. 2
    Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Verbot der reformatio in peius i.R.d. Beschwerde eines Sachverständigen gegen die gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • LSG Hamburg, 10.12.1963 - I SV 20/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01
    Rn. 8 An einer Abänderung des festgesetzten Endbetrages ist der Senat aufgrund des auch im Beschwerdeverfahren nach § 16 Abs. 2 ZSEG geltenden Verbots der reformatio in peius gehindert (so auch OLG Hamm JMBl NRW 1965, 105; LSG Hamburg, NJW 1964, 1243; LSG B.-W. Rpfleger 1974, 374;… Jessnitzer, Der gerichtliche Sachverständige 9. Aufl. S. 263;… Anm. Lappe in KRspr.

    Da es sich bei der Berechnung und Anweisung durch den Urkundsbeamten lediglich um einen haushaltsrechtlichen Verwaltungsakt handelt (Meyer/Höver/Bach aaO § 15 Rdnr. 11 ff.), kann die Festsetzung des Erstgerichts - auch wenn sie ausschließlich von dem Sachverständigen beantragt wurde - die von dem Urkundsbeamten berechnete und angewiesene Entschädigung unterschreiten (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1987, 389; LSG B.-W. Rpfleger 1974, 374; LSG Hamburg, NJW 1964, 1243).

    Maßgeblich ist außerdem, dass der Rechtsweg nach § 16 Abs. 2 ZSEG ein besonderer Verwaltungsrechtsweg ist und dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, an dessen Stelle die Festsetzung und die dagegen mögliche Beschwerde treten, in allen Rechtszügen das Verschlechterungsverbot gilt (Lappe aaO;; LSG Hamburg, NJW 1964, 1243, 1245;… Eyermann aaO).

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 73.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für die …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01
    Es ist auch keine zwingende Konsequenz aus dem Rechtsstaatsprinzip (BGHSt 9, 332) oder ein Wesensmerkmal eines jeden Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels (BVerwGE 14, 175 ff.).
  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01
    Hingegen ist im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren das Verbot der reformatio in peius die Regel (…vgl. Braun in Münchner Komm. zur ZPO § 575 Rdnr. 8;… Eyermann VwGO 10. Aufl. §§ 129 Rdnr. 1, 146 Rdnr. 2; für das Kostenfestsetzungsverfahren: OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; für FGG-Verfahren (Pflegervergütung): KG FamRZ 1986, 1016 = NJW-RR 1987, 5 f.; BayObLG München FamRZ 1997, 185).
  • KG, 13.06.1986 - 1 W 5768/84

    Freiwillige Gerichtsbarkeit; Schlechterstellung; Verbot; Beschwerdeführer; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01
    Hingegen ist im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren das Verbot der reformatio in peius die Regel (…vgl. Braun in Münchner Komm. zur ZPO § 575 Rdnr. 8;… Eyermann VwGO 10. Aufl. §§ 129 Rdnr. 1, 146 Rdnr. 2; für das Kostenfestsetzungsverfahren: OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; für FGG-Verfahren (Pflegervergütung): KG FamRZ 1986, 1016 = NJW-RR 1987, 5 f.; BayObLG München FamRZ 1997, 185).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01
    Hingegen ist im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren das Verbot der reformatio in peius die Regel (…vgl. Braun in Münchner Komm. zur ZPO § 575 Rdnr. 8;… Eyermann VwGO 10. Aufl. §§ 129 Rdnr. 1, 146 Rdnr. 2; für das Kostenfestsetzungsverfahren: OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; für FGG-Verfahren (Pflegervergütung): KG FamRZ 1986, 1016 = NJW-RR 1987, 5 f.; BayObLG München FamRZ 1997, 185).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2005 - L 4 B 7/04

    Sonstige Angelegenheiten

    Er ist berechtigt, einzelne Rechnungspositionen zu Ungunsten des Sachverständigen abzuändern und ist nur wegen des im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG geltenden Verbots der reformatio in peius gehindert, den festgesetzten Endbetrag der Vergütung zu Ungunsten des Sachverständigen abzuändern (siehe zur Vorgängervorschrift des § 16 Abs. 2 ZSEG, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8.02.2002, 13 W 52/01 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2022 - 12 W 21/22

    Vergütung von Hilfskräften des Sachverständigen

    Eine Abänderung zuungunsten des Beschwerdeführers kommt nach vorzugswürdiger Auffassung hinsichtlich des Endbetrages nicht in Betracht, da - anders als bei der erstmaligen gerichtlichen Vergütungsfestsetzung nach § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2014 - 7 W 44/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Februar 2002 - 13 W 52/01 - zu § 16 Abs. 2 ZSEG;… BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 4 Rn. 16; a.A. OLG Köln Beschluss vom 13.1.2014 - 17 W 143/13).
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dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe

Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14943
OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.12.2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 4 U 231/00 (https://dejure.org/2001,14943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; StVG §§ 7 18
    Beweislastverteilung - Einwilligung in einen Verkehrsunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Hier gilt das, was auch allgemein für an sich rechtlich und sittlich indifferente Hilfsgeschäfte, die aber einem sittenwidrigen Endzweck dienen sollen, anerkannt ist (zuletzt Senatsurteil, BGHZ 67, 119, 124 = VersR 1976, 941, 942, linke Spalte), entsprechend" (BGH, VersR 1978, 862, 863).

    Ein anderes Ergebnis, insbesondere die Zuerkennung eines Schadensersatzanspruches aufgrund unwirksamer Einwilligung wäre sinnwidrig (BGH, VersR 1978, 862, 863).

    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Wegen der übereinstimmenden Interessenlage kann bei Zusammenfassung des Haftpflicht- und des Deckungsprozesses in einem Verfahren nichts anderes gelten (BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Die Einwilligung des Klägers in die Rechtsgutsverletzung ergibt sich zur Überzeugung des Senates jedoch aus der Gesamtwürdigung nachfolgender zahlreicher Indizien, wobei gerade in den Fällen der Unfallmanipulation eine Überzeugungsbildung nicht immer eine mathematisch lückenlose Gewissheit voraussetzt (BGHZ 53, 245, 256; BGH, NJW 1961, 777, 779; BGH, VersR 1978, 862, 864).

    Zweifel bestehen insoweit, als ein entsprechendes Geständnis auf einen Betrug zu Lasten der Beklagten zu 2) hinzielen könnte, was die Nichtbeachtung des Geständnisses zu rechtfertigen vermag (BGH, VersR 1970, 826, 827; VersR 1978, 862, 865).

    Diese Feststellung wirkt gemäß § 3 Nr. 8 PflVG gegenüber dem mitverklagten Versicherungsnehmer (BGH, VersR 1978, 862, 865).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Die Einwilligung des Klägers in die Rechtsgutsverletzung ergibt sich zur Überzeugung des Senates jedoch aus der Gesamtwürdigung nachfolgender zahlreicher Indizien, wobei gerade in den Fällen der Unfallmanipulation eine Überzeugungsbildung nicht immer eine mathematisch lückenlose Gewissheit voraussetzt (BGHZ 53, 245, 256; BGH, NJW 1961, 777, 779; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 12.02.1963 - VI ZR 70/62

    Begriff der Handlung

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld, …

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Nach allgemeiner Meinung ist die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund vom Schädiger darzulegen und zu beweisen (BGHZ 39, 103, 108; BGHZ 24, 21, 27; BGH, VersR 1978, 862, 864).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Hier gilt das, was auch allgemein für an sich rechtlich und sittlich indifferente Hilfsgeschäfte, die aber einem sittenwidrigen Endzweck dienen sollen, anerkannt ist (zuletzt Senatsurteil, BGHZ 67, 119, 124 = VersR 1976, 941, 942, linke Spalte), entsprechend" (BGH, VersR 1978, 862, 863).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Er steht allerdings unter der Einschränkung, dass die Einwilligung nicht gegen das Gesetz oder gegen die guten Sitten verstoßen darf (BGHZ 7, 198, 207 = VersR 1952, 430, 431).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme - …

    Auszug aus OLG Jena, 05.12.2001 - 4 U 231/00
    Zweifel bestehen insoweit, als ein entsprechendes Geständnis auf einen Betrug zu Lasten der Beklagten zu 2) hinzielen könnte, was die Nichtbeachtung des Geständnisses zu rechtfertigen vermag (BGH, VersR 1970, 826, 827; VersR 1978, 862, 865).
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