Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen Schenkung: Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnrechts geschenktes Grundstück
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...
- Judicialis
BGB § 2325
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2325
Bewertung eines vom Erblasser geschenkten Grundstücks bei Pflichtteilsergänzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325
Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt gemäß § 2325 Abs. 2 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung mit Wohnrechtsvorbehalt; Kapitalisierung des Jahresnutzwerts des Wohnrechts; Abschlag vom Kapitalisierungsfaktor wegen des Risikos der künftigen Entwicklung; Berücksichtigung der tatsächlichen ...
Verfahrensgang
- LG Verden, 23.04.2001 - 8 O 359/00
- OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1448
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91
Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (…BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch).Dem hat der Senat indessen dadurch Rechnung getragen, dass zur Vermeidung willkürlicher und zufälliger Ergebnisse bei der Bewertung des Grundstücks der Nießbrauch unabhängig davon abzuziehen ist, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (OLGR 2002, 110, 111 unter Abweichung von BGHZ 118, 49, 50).
- OLG Oldenburg, 10.11.1998 - 5 U 91/98
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Wegen des einer Grundstücksübertragung gegen Einräumung eines Wohnrechts innewohnenden Risikos der künftigen Entwicklung bleibt der spätere tatsächliche Verkauf zwischen Vertragsschluss und Erbfall unberücksichtigt (abw. OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734).Soweit darüber noch hinausgehend die Ansicht vertreten wird, bei einem kurzen Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Erbfall sei überhaupt kein Abzug vorzunehmen, vermag der Senat dem aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu folgen (so etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 734, 735, wonach ein Zeitraum von nur 14 Monaten zwischen Schenkung und Erbfall nach dem Grundsatz eines billigen Interessenausgleichs keine Wertminderung rechtfertigen soll).
- BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93
Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Liegt als Ergebnis dieser Vergleichsberechnung der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges unter dem Wert im Zeitpunkt des Erbfalls und kommt es daher auf den Zeitpunkt der Schenkung an, so ist der hierfür festgestellte Betrag aufzuteilen in den Wert des Wohnrechts, das der Erblasser sich hat einräumen lassen, einerseits und den Wert des verbleibenden Grundstückseigentums andererseits (BGH, a. a. O. zum Wohnrecht sowie BGHZ 125, 395, 397; 118, 49, 51 zum Nießbrauch). - BGH, 17.01.1996 - IV ZR 214/94
Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01
Dieser ist sodann unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Todestag des Erblassers umzurechnen (BGH, NJW-RR 1996, 705, 707). - BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71
Umfang der Beerdigungskosten
- BGH, 28.09.2016 - IV ZR 513/15
Beeinträchtigende Schenkung des Erblassers: Vorliegen einer Schenkung einerseits …
Zur Kapitalisierung ist der jährliche Nettoertrag des Nießbrauchs mit der Lebenserwartung des Nießbrauchers auf der Grundlage des Vervielfältigungsfaktors gemäß Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung gültigen Fassung vom 23. Juni 1993 (BGBl. 1993 I S. 971) zu multiplizieren (zu dieser Berechnungsmethode vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 462, 463; ZEV 2003, 83, 84; OLG Koblenz ZEV 2002, 460, 461). - OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Haftung mehrerer Miterben eines Beschenkten für den Anspruch auf Duldung der …
Maßgeblich ist daher grundsätzlich die allgemeine statistische Lebenserwartung (OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; OLG Hamburg FamRZ 2016, 261). - OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08
Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages; …
Bei der Bewertung eines Grundstückübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).Zum einen hat die Kapitalisierung des Jahreswertes für das Wohnrecht nicht mit dem im Gutachten genannten Faktor 7, 6, sondern mit dem Faktor 6, 93 zu erfolgen, der sich aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz in der damaligen Fassung für die damals 76-jährige Erblasserin ergibt (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).
Denn bei der Bewertung eines solchen Risikogeschäfts ist auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen und eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus Anlage 9 zu § 14 Bewertungsgesetz vorzunehmen (Urteil des Senats in NJW-RR 2002, 1448 f.).
- OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wertberechnung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt …
Bezogen auf den einer Grundstücksschenkung zeitlich nachfolgenden Tod eines Nießbrauchsberechtigten bedeutet dies, dass grundsätzlich nicht der tatsächliche - bei Schenkung noch unbekannte - Todeszeitpunkt des Berechtigten, sondern dessen statistische Lebenserwartung zum Schenkungszeitpunkt für die Nießbrauchsberechnung maßgeblich ist (OLG Köln v. 5.10.2005, 2 U 19/05, Tz. 36 (juris); OLG Köln v. 11.2.2009, 2 U 30/03, Tz. 43 (juris); OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448;… juris- PK/Birkenheier, § 2325 Rn. 145; die mit allgemeinen Billigkeitsüberlegungen begründete Gegenauffassung des OLG Oldenburg (ZEV 1999, 185) lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut des § 2325 Abs. 2 BGB nicht vereinbaren). - OLG Celle, 24.10.2022 - 6 U 11/22
Wertermittlung für ein unter Einräumung eines Wohnungsrechts übertragenes …
Dieser darf nicht dadurch umgangen werden, dass nachträglich auf die tatsächliche Entwicklung abgestellt wird (Urteil des Senats vom 13. Juni 2002 zu 22 U 104/01, zitiert nach juris, dort Rn. 25 ff.). - OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
Deshalb ist bei der Bewertung eines derartigen Geschäfts auf die Verhältnisse bei Vertragsabschluß abzustellen und zur Bewertung der für die Lebenszeit des einen Teils zu gewährenden Leistungen eine Kapitalisierung mit dem Faktor aus der Anlage 9 zu § 14 des Bewertungsgesetzes vorzunehmen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448 f.; OLG Celle, OLG-Report 2008, 770 f.). - OLG Naumburg, 04.08.2022 - 2 U 162/21
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Vorliegen einer den Lauf der Zehnjahresfirst …
Die Übertragung unter dem jeweiligen Vorbehalt des lebenslangen Wohnrechts mit Pflegeverpflichtung stellt sich insofern als Schenkung unter Auflage gemäß § 525 BGB dar und lässt die Schenkungen insgesamt nicht als entgeltliche Geschäfte erscheinen (vgl. auch BGH, Urteil v. 17.01.1996, IV ZR 214/94, NJW-RR 1996, 705; OLG Celle, Urteil v. 13.06.2002, 22 U 0104/01, NJW-RR 2002, 1448). - OLG Köln, 06.11.2001 - 22 U 102/01
Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten einer Stadt
Sie ist neben den Klägern des Parallelverfahrens 5 O 306/00 LG Köln = 22 U 104/01 OLG Köln Miteigentümerin eines etwa 14 ha großen Grundstücks in K., und zwar mit einem Miteigentumsanteil von einem Viertel.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AktG § 23; ; AktG § 38 Abs. 1; ; AktG § 179; ; AktG § 241; ; FGG § 12; ; FGG § 127; ; FGG § 142; ; HGB § 7
- rechtsportal.de
Reichweite der materiellen Prüfungskompetenz des Registergerichts bei beantragter Eintragung satzungsändernder Beschlüsse zum Unternehmensgegenstand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handelsregister; Eintragung; Satzungsänderung ; Unternehmensgegenstand; Prüfungskompetenz des Registergerichts
Verfahrensgang
- AG Singen, 07.09.1999 - HRB 1275
- LG Konstanz, 03.04.2000 - 2 T 1/00
- OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Papierfundstellen
- DB 2002, 889
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91
Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 27, 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGG statthaft und auch sonst zulässig (…zur Beschwerdeberechtigung der - durch die Geschäftsführer bzw. den Vorstand vertretenen - Kapitalgesellschaft, in deren Angelegenheiten die Eintragung zu bewirken ist, eingehend BGHZ 105, S. 324 ff., 327 ff.; BGHZ 117, S. 323 ff., 325).Denn § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG stellt nicht etwa eine bloß formale Ordnungsvorschrift dar, sondern schreibt als zwingende gesetzliche Gründungsvorschrift die Angabe des zutreffenden - und nicht lediglich irgendeines, sei es auch fiktiven - Unternehmensgegenstandes in der Satzung vor (eingehend zum Offenlegungserfordernis als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Mantelgründung BGHZ 117, S. 323 ff., 333 f.).
Ist eine Änderung der tatsächlichen Tätigkeit der Gesellschaft weder erfolgt noch für die nächste Zeit ernsthaft beabsichtigt - wird bei einer Vorratsgesellschaft also die Mantelverwendung nur behauptet, ohne daß eine "wirtschaftliche Neugründung" tatsächlich vorliegt oder unmittelbar bevorsteht -, so ist die Satzungsänderung nichtig und damit auch nicht eintragungsfähig (vgl. für den Fall der Mantelverwertung BGHZ 117, S. 323 ff., 334;… allgemein zur Nichteintragungsfähigkeit aufgrund ihres Inhalts nichtiger Satzungsbeschlüsse Hüffer, aaO, Rnr. 14 zu § 181).
- RG, 24.03.1933 - II 398/32
1. Zur Frage der unheilbaren Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Die Nichtigkeit eines derartigen mit der Realität nicht übereinstimmenden satzungsändernden Beschlusses zum Unternehmensgegenstand ergibt sich dabei nach zutreffender herrschender Meinung aus § 241 Nr. 3, 3. Alternative, AktG i. V. m. § 23 Abs. 5, Abs. 3 Nr. 3 AktG (…hierzu Hüffer, aaO, Rnr. 19 zu § 241 m. w. N.), die fehlende Eintragungsfähigkeit aus dem Zweck des Handelsregisters - Verlautbarung der für die Sicherung des Handelsverkehrs in seiner Außenwirkung maßgeblichen eintragungspflichtigen Rechtsverhältnisse (…BayObLG, Rpfleger 1976, S. 254 f., 255) - sowie aus der gemäß § 181 Abs. 3 AktG konstitutiven Wirkung der Eintragung der Satzungsänderung (vgl. - für das Genossenschaftsregister - RGZ 140, S. 174 ff., 180 f.).Dies bedeutet, daß sich die Prüfung durch das Registergericht auch auf die materielle Ordnungsmäßigkeit der zur Eintragung angemeldeten Satzungsänderung zu erstrecken hat (vgl. [für das Genossenschaftsregister] RGZ 140, S. 174 ff., 181;… Röhricht, in: Großkommentar Aktiengesetz, 4. Aufl. 1997, Rnr. 5 zu § 38 m. w. N.).
- BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 27, 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGG statthaft und auch sonst zulässig (zur Beschwerdeberechtigung der - durch die Geschäftsführer bzw. den Vorstand vertretenen - Kapitalgesellschaft, in deren Angelegenheiten die Eintragung zu bewirken ist, eingehend BGHZ 105, S. 324 ff., 327 ff.;… BGHZ 117, S. 323 ff., 325). - BayObLG, 13.11.1984 - BReg. 3 Z 60/83
Kaufmannseigenschaft der GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2001 - 14 Wx 62/00
Sollte sich später ergeben, daß die Eintragung unzulässig war, so bietet § 142 FGG dem Registergericht die Handhabe, korrigierend einzugreifen (vgl. etwa BayObLGZ 1984, S. 273 ff., 275).
- BGH, 07.05.2025 - II ZB 2/24
Vertretung einer atypischen KGaA bei Geschäften mit ihrer …
Nach allgemeiner Meinung ist das Registergericht aber dazu verpflichtet, die angemeldete Satzungsänderung zu überprüfen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juli 2001 - 14 Wx 62/00, juris Rn. 14;… Bergmann in Großkomm. AktG, 5. Aufl., § 181 Rn. 42;… Grigoleit/Ehmann, AktG, 2. Aufl., § 181 Rn. 8;… Haberstock/Greitemann in Hölters/Weber, AktG, 4. Aufl., § 181 Rn. 15;… BeckOGK AktG/Holzborn,Stand 1.2.2024, § 181 Rn. 21;… Koch, AktG, 19. Aufl., § 181 Rn. 12;… König in Bürgers/Lieder, AktG, 6. Aufl., § 181 Rn. 14;… MünchKommAktG/Poelzig, 6. Aufl., § 181 Rn. 43;… Seibt in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 181 Rn. 22;… Wachter in Wachter AktG, 4. Aufl., § 181 Rn. 25;… KK-AktG/Zetzsche, 3. Aufl., § 181 Rn. 107).
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| OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BVormVG § 2; ; AGBtG Schl.-H. § 4
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachqualifikation, Betreuervergütung
- rechtsportal.de
BVormVG § 2; AGBtG Schl.-H. § 4
Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachqualifikation von Berufsbetreuern durch Hamburger Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation; Keine Anerkennung als "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung"; Zeugnis kein Prüfungsnachweis nach§ 4 AGBtG Schleswig-Holstein
Verfahrensgang
- AG Eutin - XVII Z 19
- LG Lübeck, 07.01.2002 - 7 T 620/01
- OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99
Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Berufsvormund - Vergütung - Umschulung - …
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02
Dazu hat das Landgericht sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.2000 (FamRZ 2000, 1277 = BtPrax 2000, 212) berufen und gemeint, dass eine Kompensation durch verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 1 BVormVG nicht nur dann vorzunehmen sei, wenn ein Landesgesetzgeber durch Untätigkeit die Anerkennung von Nachqualifikationen verhindere, sondern auch dann, wenn durch Ausgestaltung des jeweiligen Ausführungsgesetzes gem. § 2 BVormVG eine Nachqualifikation unverhältnismäßig erschwert werde. - BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00
Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden
Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2002 - 2 W 20/02
Weder kann der dreisemestrige Kontaktstudiengang mit seinen Leistungsnachweisen als "vergleichbare abgeschlossene Ausbildung" im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG angesehen werden (so auch OLG Celle Nds.Rpfl. 2001, 228) noch erfüllen seine Zeugnisse die Voraussetzungen von § 4 AG BtG, weil sie nicht auf der Grundlage von Ausführungsregelungen zum BVormVG erteilt worden sind.
- OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02
Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz
Der von dem Vereinsbetreuer B an der Fachhochschule Hamburg erfolgreich absolvierte Kontaktstudiengang Betreuerqualifikation stellt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung grundsätzlich keine einer Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG dar (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 26. Juni 2002 - 2 W 20/02, OLGR 2002, 234). - LG Köln, 01.02.2005 - 6 T 5/05 Rn. 15 - 2 W 20/02 -).
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