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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.01.2002 - 27 U 4/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4274
OLG Köln, 30.01.2002 - 27 U 4/01 (https://dejure.org/2002,4274)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.01.2002 - 27 U 4/01 (https://dejure.org/2002,4274)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 27 U 4/01 (https://dejure.org/2002,4274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 635
    Baurecht: Stillschweigende Abnahme auch bei vereinbarter förmlicher Abnahme möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbehaltsurteil auch bei konnexen Gegenforderungen; Gesetze zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000; Zweifel bei Vertragsklauselauslegung gehen zu Lasten des Verwenders; Stillschweigende Abnahme; Übermittlung der Prüfung der Schlussrechnung ohne Berufung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stillschweigende Abnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehaltsurteil gemäß § 302 ZPO? (IBR 2002, 529)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Können auch optische Mängel "wesentlich" sein? (IBR 2002, 539)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 877
  • BauR 2002, 1294 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2005 - 22 U 99/04

    Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber einer Restwerklohnforderung wegen Mängeln …

    Dabei kann dahinstehen, ob die konkludente Abnahme durch den Auftraggeber bei einer Klausel, nach der der Auftragnehmer die förmliche Abnahme zu verlangen hat, möglich ist (so OLG Köln, MDR 2002, 877).
  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 8 U 23/15

    Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Einzug der Erwerber der Wohnungen und …

    Die förmliche Abnahme dient allerdings gerade auch dem Schutz des Auftraggebers vor der Bewertung seines Verhaltens als Abnahme, d. h. der Wertung eines Verhaltens, das u.U. nicht von dem Willen getragen ist, so oder überhaupt eine Abnahme zu erklären (OLG Köln, Urteil vom 30.01.2002, Az.: 27 U 4/01, eingestellt in juris, dort Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 08.02.2013 - 1 U 76/12

    Restwerklohnklage nach schlüsselfertiger Errichtung eines Supermarktes: Abnahme …

    Die vereinbarte förmliche Abnahme stünde dem nicht entgegen (OLG Köln, Urteil vom 30. Januar 2002, 27 U 4/01 - BeckRS 2002, 30236335).
  • LG Köln, 12.01.2024 - 18 O 223/20
    Andererseits dient die förmliche Abnahme  gerade dem Schutz des Auftraggebers vor der Bewertung seines Verhaltens als Abnahme, d. h. der Wertung eines Verhaltens, das u.U. nicht von dem Willen getragen ist, so oder überhaupt eine Abnahme zu erklären (…OLG Bamberg, Urt. v. 09.12.2015 - 8 U 23/15, juris Rn. 34; OLG Köln, Urt. v. 30.01.2002 - 27 U 4/01, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5181
OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AVB Vermögen § 4; ; AVB Vermögen § 1 Nr. 1; ; AVB Vermögen § 3 II Nr. 1; ; AVB Vermögen § 6; ; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a); ; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- Vergleichsabschluss nach Deckungsverweigerung- Risikodeckung für Kapitalanlagevermittler- Ausschlusstatbestand (Voraussagen über künftige Entwicklung, unterlassene Information zur Bonität, ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz; Kapitalanlagenvermittler; Rechtsschutz gegen Schadensersatzklagen; Positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrages; Bonitätsprüfung; Einstandspflichl des Haftpflichtversicherers; Renditen; Gewinnerwartungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 747
  • VersR 2002, 748
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Es ist bedeutungslos, ob gerade der Umstand, auf den sich der Beratungsfehler bezogen hat, für das Scheitern der Kapitalanlage ausschlaggebend war; entscheidend ist allein, dass durch den Beratungsfehler auf die Anlageentscheidung eingewirkt wurde (vgl. BGH, NNJW 1982, 1096; BGH, NJW 1992, 556; OLG Köln, BB 2000, 376).
  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 27 U 46/99

    Internationaler Gerichtsstand für Herausgabe von Waren durch den ausländischen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Im übrigen hätte es der Beklagten oblegen vorzutragen, die Anleger hätten sich auch bei Kenntnis des Genehmigungsrisikos beteiligt (BGH, BB 2000, 431).
  • OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93

    Haftpflichtprozeß; Vergleich; Treu und Glauben; Erfüllungsklausel; Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Zwar muss die Beklagte die Vergleiche danach gegen sich gelten lassen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 154 Rdnr. 22 und OLG Hamm, VersR 1994, 925); es fehlt den Vergleichen aber eine Begründung, der sich bei einem Urteil entnehmen lässt, ob der Anspruch auf einer Grundlage beruht, die unter den Versicherungsschutz fällt.
  • BGH, 26.04.1962 - II ZR 40/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • LG München I, 04.03.1987 - 29 O 17579/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Wie in den letztgenannten Fällen muss daher auch bei einem Vergleich für die Entscheidung über den Deckungsanspruch auf das Parteivorbringen in dem Haftpflichtprozess zurück gegriffen werden (vgl. Voit, VersR 1988, 901).
  • OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557;… Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der …

    Die grundsätzliche Deckungsverpflichtung der Beklagten unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts und der vereinbarten Deckungshöchstsummen ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2001 (4 U 138/00, Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. November 2001 - IV ZR 68/01) nicht mehr im Streit.
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das …

    Der Versicherer kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Vergleich nicht sachgerecht gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.1966 - II ZR 21/64, VersR 1966, 625; OLG Hamm, VersR 1994, 925; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18

    Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters …

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 164/07

    Zu den Voraussetzungen des Deckungsschutzes aus einer …

    Diese Bindungswirkung tritt auch dann ein, wenn der Versicherer - wie hier - im Haftungsprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. Senat VersR 2002, Seite 748).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16

    Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung …

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden

    Wenn ein Versicherer unberechtigt Deckung (in Form der Befreiung oder Abwehr) verweigert, ist der Versicherungsnehmer bei der Verteidigung der gegen ihn gerichteten Ansprüche frei (vgl. BGH, VersR 1992, 1505; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748; OLG Köln, zfs 2006, 106;… Voit/Knappmann, a. a. O.).
  • LG München I, 04.04.2025 - 23 O 15360/21

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Kapitalertragsteuer, Wissentliche …

    Dabei gilt die Bindungswirkung auch, wenn der Haftpflichtprozess nicht durch ein Urteil, sondern durch einen Vergleich beendet wird, da sich die Bindung nicht aus der Rechtskraft einer Verurteilung herleitet, sondern aus dem materiellen Leistungsversprechen des Versicherers einerseits und andererseits aus der Obliegenheit des Versicherungsnehmers, den Prozess nach den Weisungen des Versicherers zu führen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2001 - 4 U 138/00).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 341/20

    Ansprüche aus einer D&O-Versicherung; Rückzahlung verauslagter Rechtsanwalts- und …

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Saarbrücken, 18.05.2006 - 12 O 438/05

    Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?

    Die Haftpflicht des Klägers steht aufgrund des im Haftpflichtprozess geschlossenen Vergleichs fest und kann im vorliegenden Deckungsprozess nicht mehr in Zweifel gezogen werden (…vgl. § 154 Abs. 1 VVG sowie Prölss/Martin/Voit/Knappmann, Rdnr. 29 zu § 149 VVG; OLG Düsseldorf VersR 2002, 748, unter 1.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 133/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10581
OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2002 - 9 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 9 U 133/01 (https://dejure.org/2002,10581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 443; ; BGB § 459 Abs. 2 a. F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 443 § 459 Abs. 2 (a.F.)
    Zusicherung einer Eigenschaft beim Verkauf eines Oldtimers aufgrund des Fahrzeugbeschreibungsblattes

  • Wolters Kluwer

    Zusicherung einer Eigenschaft beim Verkauf eines Oldtimers aufgrund des Fahrzeugbeschreibungsblattes; Zusicherungshaftung eines privaten Autoverkäufers; Vollzulassung für Österreich als zugesicherte Eigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 72/80

    Rechtsnatur von Angaben eines Gebrauchtwagenhändlers über Hubraum und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2002 - 9 U 133/01
    Zwar kann in den Angaben auf einem Verkaufsschild eine Zusicherung von Eigenschaften i.S. von § 459 Abs. 2 BGB a.F. zu sehen sein (BGH WM 1981, 380).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 10.07.2006 - 237 C 187/05

    GW-Handel - Verkäufer oder Vermittler?

    Insbesondere hätte sie durch den Beklagten klarstellen lassen müssen, ob durch ihn in Bezug auf das Fahrzeug bestimmte Eigenschaftszusicherungen gemacht werden konnten ( vgl. zur Zusicherung bei Verkauf eines Oldtimers OLGR Karlsruhe 02, 247,248 und LG Köln DAR 00, 270,271).

    Denn die Angaben "in sehr gutem Zustand, sehr gepflegt" bezüglich eines Oldtimers sind so vage und unbestimmt, dass daraus nicht auf die Zusicherung bestimmter Eigenschaften nach Untersuchung oder Überprüfung durch den Händler geschlossen werden kann ( vgl. hierzu OLGR Karlsruhe 02, 247 ).

  • KG, 27.02.2004 - 25 U 131/03

    Gebrauchtwagenkauf: Schadensersatzanspruch wegen Fehlens zugesicherter …

    Der Käufer darf davon ausgehen, dass eine grundlegende, sorgfältige und fachmännisch ausgeführte Überholung des Fahrzeugs vorliegt, bei der insbesondere eine vollständige Befreiung von Rost und ein Schutz vor baldigem erneuten Rostbefall erfolgt ist (OLG Köln OLGR 1997, 331 f.; s. zur Problematik von Zustandsnoten bei einem Oldtimer in einer Zeitungsanzeige: KG, 7. Zivilsenat, KGR 1993, 1; OLG Köln OLGR 1997, 108 f.; OLG Frankfurt NJW 1989, 1095; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2002 - 27 U 113/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6837
OLG Hamm, 12.03.2002 - 27 U 113/01 (https://dejure.org/2002,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2002 - 27 U 113/01 (https://dejure.org/2002,6837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2002 - 27 U 113/01 (https://dejure.org/2002,6837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    StVG § 9; StVG § 17; BGB § 254
    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls durch Nichtbeachtung des Vorfahrtsrechts gegenüber einem zu schnell Fahrenden; Abwägung der Verursachungsanteile der Fahrzeugführer am Unfallgeschehen; Berücksichtigung der erhöhten Betriebsgefahr beim Linksabbiegen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls durch Nichtbeachtung des Vorfahrtsrechts gegenüber einem zu schnell Fahrenden; Abwägung der Verursachungsanteile der Fahrzeugführer am Unfallgeschehen; Berücksichtigung der erhöhten Betriebsgefahr beim Linksabbiegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Trotz Vorfahrtsmißachtung Mitverschulden des Geschädigten wegen zu hoher Geschwindigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 367
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 03.06.1987 - 9 U 114/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2002 - 27 U 113/01
    Der Beklagte zu 1) hat zu dem gefährlichen Vorgang des Linksabbiegens angesetzt, gefährlich deshalb, weil die Fahrspur des bevorrechtigten Gegenverkehrs zu kreuzen war (vgl. auch OLG Schleswig, NZV 1988, 179, 180).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6014
OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01 (https://dejure.org/2002,6014)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.01.2002 - 12 U 145/01 (https://dejure.org/2002,6014)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 12 U 145/01 (https://dejure.org/2002,6014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Schmerzensgeldanspruch gegen einen Arbeitskollegen - Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall auf einem Betriebsweg

  • rechtsportal.de

    Arbeitsrecht; Versicherungsrecht - Hinfahrt zum Ort der Güteraufnahme und die Rückfahrt vom Zielort zur Betriebsstätte als Einheit und damit als versicherter Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 SGB VII

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbeschränkung gemäß § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII; Merkmal der betrieblichen Tätigkeit des Schadensverursachers; Betriebliche Tätigkeit bei Miterledigung privater Dinge; Mitnahme eines Arbeitskollegen aus Gefälligkeit auf einer Dienstfahrt; Haftungsausschluss für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1109
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Die Haftungseinschränkung des § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB, sondern auch für den Schmerzensgeldanspruch aus § 847 BGB (zuletzt BAG NJW 2001, 2039 f.;… vgl. auch Schmitt, SGB VII, § 104 Rn. 14).

    Betriebliche Tätigkeit ist grundsätzlich gleichzustellen mit versicherter Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII (BAG NJW 2001, 2039 f.).

    Diese unterschiedliche Behandlung rechtfertigt sich gerade aus dem Sinn und Zweck von § 105 Abs. 1 S. 1 SGB VII, Haftungsstreitigkeiten unter Betriebsangehörigen im Interesse des Betriebsfriedens zu vermeiden und den Arbeitgeber, der den Unfallversicherungsschutz finanziert, von Freistellungs- und Erstattungsansprüchen nach den Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu entlasten (vgl. zuletzt BAG NJW 2001, 2039 f.;… Schmitt, SGB VII, § 105 Rn. 2).

    Dies führt dazu, dass das Abgrenzungsmerkmal der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" insoweit eine sachliche Änderung erfahren hat, als nunmehr entscheidend ist, ob eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr als normaler Verkehrsteilnehmer vorliegt oder ob ein versicherter Weg nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII zu bejahen ist (vgl. Waltermann NJW 1997, 3401 f.; Schmitt, SGB VII, § 104 rn.18, § 105 Rn. 1 sowie BAG NJW 2001, 2039 f. unter Hinweis auf BT-Drucks. 13/2204 S. 100).

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser - …

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Diese ist gegeben, wenn die Handlung in einem inneren Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit steht (st. Rspr., vgl. zuletzt BSG NJW 2000, 2836 f.; NJW 2002, 84 f. jeweils m.w.N.;… Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2, 1996, § 30 Rn. 13 ff.).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers …

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Diese ist gegeben, wenn die Handlung in einem inneren Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit steht (st. Rspr., vgl. zuletzt BSG NJW 2000, 2836 f.; NJW 2002, 84 f. jeweils m.w.N.;… Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. 2, 1996, § 30 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am …

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Dass vorliegend kein gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherter Nachhauseweg anzunehmen ist, wird insbesondere auch daran deutlich, dass die Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück grundsätzlich reine Privatsache ist (vgl. BGHZ 116, 30, 33 m.w.N.), deren Kosten dem Arbeitnehmer anfallen.
  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Nach BGH VersR 1971, 564 ist auch die Mitnahme eines Arbeitskollegen aus Gefälligkeit auf einer Dienstfahrt immer noch als betriebliche Tätigkeit anzusehen, wenn die Fahrt nicht zu privaten Zwecken, sondern ausschließlich zur Erledigung betrieblicher Geschäfte unternommen wurde.
  • LG Marburg, 12.12.1973 - 2 O 206/73
    Auszug aus OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01
    Eine betriebliche Tätigkeit liegt auch dann noch vor, wenn bei ihrer Gelegenheit private Dinge miterledigt werden, die jedoch nach dem Gesamtbild der Fahrt nach Anlass und Grund nicht überwiegen bzw. nur eine untergeordnete Rolle spielen (OLG Bamberg DAR 1977, 326, 327; LG Marburg VersR 1975, 372; Rolfs NJW 1996, 3177, 3179).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 9 U 67/03

    Arbeitsunfall: Reichweite der Haftungsprivilegierung bei Kfz-Unfall in einer …

    Rn. 23 2. Zutreffend hat das Landgericht dem sozialrechtlichen Haftungsausschluss durch die Bestimmungen des SGB VII bevorzugte Bedeutung beigemessen, von welchen auch eine etwaige Gefährdungshaftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG erfasst würde (BAG VersR 2001, 720 = NJW 2001, 239; OLG Köln OLGR 2002, 247).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9969
OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
OLG Jena, Entscheidung vom 06.11.2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
OLG Jena, Entscheidung vom 06. November 2001 - 3 U 575/01 (https://dejure.org/2001,9969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Haftung für Überflutungsschaden aus einem in Bau befindlichen Abwasserkanal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung einer Wirkungshaftung und Zustandshaftung; Bau einer Wasserleitung als hoheitliche Aufgabe ; Anwendbarkeit der Verschuldenszurechnung gemäß § 278 BGB im Rahmen der Amtshaftung; Verfassungsmäßigkeit der Subsidaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB ; ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz …

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Für diesen bestehe kein Anwendungsraum bei rechtswidrigen Eingriffen (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ;… ebenso Ossenbühl, 14. Teil, Kapitel III, aaO.).

    Es ist auch unschädlich, dass die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz für den Geschädigten gewisse Nachteile, wie etwa eine kürzere Verjährungsfrist mit sich bringt (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ; ebenso BGHZ 72, 273 zu § 42 OBG Nordrhein-Westfalen).

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Es ist auch unschädlich, dass die Haftung nach dem Staatshaftungsgesetz für den Geschädigten gewisse Nachteile, wie etwa eine kürzere Verjährungsfrist mit sich bringt (BGH, NVwZ-RR 1997, 204 ; ebenso BGHZ 72, 273 zu § 42 OBG Nordrhein-Westfalen).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Es bedarf einer hoheitlichen Tätigkeit, die nicht nur in einem Unterlassen bestehen darf (BGH, NJW 1988, 478 ).
  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines …

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Da die Streitverkündeten ihre Leistungen auf Grund privatrechtlicher Werkverträge mit dem Beklagten erbrachten, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf abzustellen, ob die öffentliche Hand in so weit gehendem Maß auf die Durchführung der Arbeiten Einfluss genommen hat, dass sie die Arbeiten des privaten Unternehmers wie eigene gegen sich gelten lassen und es so angesehen werden muss, wie wenn der Unternehmer lediglich als Werkzeug der öffentlichen Hand bei der Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgabe tätig geworden wäre (BGH, NJW 1994, 1468 , BGH, NJW 1993, 1258 ).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Dementsprechend ist auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996, bei der es u.a. um die deliktische Haftung der öffentlichen Hand für Wasserschäden nach einem Straßenneubau ging, ohne weiteres von der Geltung der Subsidiaritätsklausel ausgegangen (BGH, NJW 1996, 3208 ).
  • BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90

    Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Schließlich darf die Ursache nicht lediglich darauf beruhen, dass ein Element der Daseinsvorsorge nicht erbracht wurde und nur das Vorenthalten der Daseinsvorsorge den Schaden bewirkte (vgl. hierzu insgesamt BGH, NVwZ 1987, 115; BGH, NJW 1992, 3229 ; BGH, NJW 1994, 1468 ;… Ossenbühl, aaO., 5. Teil, II).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Ergänzend Ist Insoweit zu beachten, dass die Frage einer fehlenden anderweitigen Ersatzmöglichkeit zu den Umständen gehört, welche der Kläger selbst vortragen muss, um seinen Anspruch aus § 839 BGB , Art. 34 GG schlüssig darzulegen (BGH, NJW 1993, 933 m.w.N.;… Palandt/Thomas, § 839 Rdn. 55).
  • BGH, 11.12.1997 - III ZR 52/97

    Auslegung einer gemeindlichen Abwasser- und Regenwasserkanalisation

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Ansprüche aus § 823 BGB oder § 831 BGB scheiden aus, weil nicht nur die Unterhaltung, sondern bereits der Bau einer Wasserleitung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine hoheitliche Aufgabe darstellt (vgl. zuletzt BGH, NJW 1998, 1307 , m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZR 225/87

    Gefährdungshaftung für Überschwemmungsschäden

    Auszug aus OLG Jena, 06.11.2001 - 3 U 575/01
    Denn eine Zustands- oder Wirkungshaftung kommt auch in diesen Fällen in Betracht (vgl. BGH, NJW 1989, 104;… Filthaut, Haftpflichtgesetz , 5. Aufl., § 2 Rdn. 28 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 09.01.2007 - 2 K 543/04

    Straßen- und Wegerecht; Rückverweisung; ausnahmsweise; Amtshaftung; …

    Das Verwaltungsgericht sieht sich aber gehindert, aufgrund eines einheitlichen Sachverhaltes die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nur unter den Gesichtspunkten des Staatshaftungsrechtes sowie des daneben aller Voraussicht nach ohnehin nicht gegebenen enteignungsgleichen Eingriffs (vgl. hierzu ThürOLG, U. v. 6.11.2001, 3 U 575/01, iuris) zu entscheiden.
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