Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Unterhaltsschaden: Kausalität für Kosten der Heimunterbringung bei mangelnder Erziehungsfähigkeit des getöteten Elternteils
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB ; § 844 Abs. 2 BGB ; § 95 Abs. 1 SGB XIII
Schadenersatz wegen Verkehrsunfall; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Heimunterbringung eines Jugendlichen; Unfalltod der Mutter ; Unterhalt und Ernährung durch Mutter; Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Jugendlichen ; Begriff der adäquaten Kausalität - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 844 Abs. 2; SGB XIII § 95 Abs. 1
Schadensersatzanspruch eines Dritten bei Tötung - Fall der schadensgeneigten Konstitution - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Schadenersatz wegen Verkehrsunfall; Anspruch auf Ersatz der Kosten der Heimunterbringung eines Jugendlichen; Unfalltod der Mutter ; Unterhalt und Ernährung durch Mutter; Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Jugendlichen ; Begriff der adäquaten Kausalität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heimunterbringungskosten von Jugendlichen
Verfahrensgang
- LG Braunschweig - 10 O 2606/01
- LG Stade, 19.07.2002 - 6 O 359/01
- OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02
- OLG Braunschweig, 31.03.2003 - 7 U 21/02
- BGH, 27.01.2004 - VI ZR 119/03
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 119/03
Papierfundstellen
- NZV 2004, 307
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 26.02.1996 - 15 W 15/96
Auszug aus OLG Celle, 20.03.2003 - 14 U 188/02
Eine fehlende Leistungsfähigkeit der getöteten Mutter ist im vorliegenden Fall jedoch, anders als in dem von der Beklagten zitierten, der Entscheidung des OLG Köln vom 26. Februar 1996 (NJWE-VHR 1996, 152) zugrundeliegenden, nicht anzunehmen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 92; ; ZPO § 269; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- IWW
- archive.org
Fonds - persönliche Haftung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer kann bei Anlagebetrug persönlich in Haftung genommen werden
- IWW (Kurzinformation)
Kapitalanlage - Anlagevermittler muss auch auf kritische Pressestimmen zu einer Kapitalanlage hinweisen
- IWW (Kurzinformation)
Über kritische aktuelle Pressestimmen informieren
- IWW (Kurzinformation)
Anlagevermittlung - Über kritische aktuelle Pressestimmen informieren
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Prinz zu Hohenlohe-Jagstberg & Banghard -, - Dr. Hanne-Fonds -, Eigenhaftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittler-GmbH bei bewusst verschwiegener Information
- archive.org (Pressemitteilung)
Geschäftsführer einer Anlagevermittlungsgesellschaft persönlich für Verluste haftbar
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an Immobilienfonds; Haftung des Geschäftsführers einer Anlagevermittlungsgesellschaft mbH wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Verpflichtung zu richtiger und ...
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zivilrecht; Haftung eines Anlagevermittlers bei Nichtmitteilung kritischer Pressestimmen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.02.2002 - 19 O 321/01
- OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
Zu dieser Pflicht gehörte es auch, den Kläger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten (BGHZ 123, 126 f). - BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
Dieser besteht in den Beträgen, die er für den Anteilserwerb der vom späteren Wertverfall betroffenen Immobilienfonds aufgewendet hat (BGH NJW 93, 2865 f, 2866). - BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88
Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 27.11.2002 - 9 U 59/02
Verschweigt eine Anlagevermittlungsgesellschaft mbH ihrem Kunden für die Anlageentscheidung wesentliche Tatsachen, kommt im Schadensfalle eine Haftung ihres Geschäftsführers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht (in Anlehnung an BGH, Urteil v. 03.10.89, Az.: XI ZR 157/88).
- BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07
Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen
Kenne er sie, habe er aber die Pflicht zur Auswertung und müsse unter Umständen auch einen Hinweis darauf erteilen (vgl. OLG Düsseldorf WM 1996, 1082 1086 f.; OLG Celle OLG Report 2000, 143, 145; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479, 480; OLG Stuttgart VuR 2003, 67, 69 f.; LG Hannover WM 1993, 201, 204; LG Paderborn WM 1996, 1843, 1846; LG Darmstadt ZfIR 2000, 115, 118; Wagner WM 2002, 1037, 1044 ff., WM 2003, 1158, 1160 und BKR 2005, 436, 438 ff.; Assmann ZIP 2002, 637, 643). - LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02
Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des …
Insofern geht auch die Rechtsprechung der Obergerichte, soweit ersichtlich, unproblematisch von der Verpflichtung auch des Anlagevermittlers zur Offenlegung entsprechender negativer Presseveröffentlichungen aus (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 11/12; OLG Stuttgart, Urt. v. 22.11.2002, Az 9 U 59/02, vorgelegt als K17, Bl. 242-249 d.A.;… offengelassen von OLG Naumburg, a.a.O.;… vgl. auch LG Memmingen, Urt. v. 3.5.2002, Az 3 0 1146/01, vorgelegt als K 15, Bl. 176-188 d.A.).Rn. 50 Bei all dem kommt es nicht darauf an, ob der Kläger als erfahrener oder unerfahrener Anleger einzustufen war (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.11.2002, Az 9 U 59/02, vorgelegt als K 17).
- LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03 Zu einer vollständigen Information gehört es auch, den Anleger über kritische Stimmen in der Wirtschaftspresse zu unterrichten (OLG Stuttgart vom 27.11.2002, 9 U 59/02, Anlage K 22; LG Darmstadt vom 18.3.2003, 8 0 216/02, Anlage K 23; LG Berlin vom 29.9.2003, 5 0 238/03, Anlage K 35).
Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unrichtige oder unvollständige Auskunft ursächlich für die Beteiligungsentscheidung eines Anlegers war, dass er sich also "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (OLG Stuttgart vom 27.11.2002, 9 U 59/02, Anlage K 22).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2011 - 15 U 93/09
Haftung des Geschäftsführers der Eigenkapitalvermittlerin eines geschlossenen …
Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von demjenigen, welcher der Entscheidung des OLG Stuttgart (Urt. v. 27. November 2002 - 9 U 59/02/juris) zugrunde lag. - LG Tübingen, 17.09.2003 - 6 O 38/03
Kapitalanlageberatung: Umfang der Informations- und Beratungspflichten
Rn. 69 In kmi (Anlage K17, Bl. 72) wird vornehmlich die Konkurrenz (Platow-Brief, Gerlach-Report, zu letzterem auch in K 13, Bl. 55) kritisiert, andererseits soll nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (VuR 2003, 67 ff) und einer solchen des LG Hannover (DB 2002, 1707) gerade der Platow-Brief - mit seinem oben auszugsweise wiedergegebenen, wenig aussagekräftigen Inhalt - Pflichtlektüre eines Beraters sein soll. - LG Krefeld, 04.03.2003 - 7 O 49/02 a) Die Kammer folgt dem Oberlandesgericht Stuttgart (die von der Kammer eingeholte Entscheidung zu Az. 9 U 59/02).darin, daß aus § 826 BGB haftbar ist, wer in Verhandlungen über eine Vermögensanlage, die er vermittelt, dem Klienten/Kunden eigenes Wissen um finanzielle Risiken, die das empfohlene Engagement mit sich bringt, vorenthält bzw. aus Gründen des eigenen Provisionsinteresses verschweigt -So verhielte es sich, wäre dem Beklagten zu 2) bei den im November 1999 mit dem Kläger geführten Gesprächen bekannt gewesen eine kritische Beurteilung des Anlagekonzeptes der Beklagten zu 1) in der seriösen Fachpresse.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 1570; ; BGB § 1578; ; ZPO § 91; ; ZPO § 138 III; ; ZPO § 288; ; ZPO § 308; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1408 Abs. 2, 138; GG Art. 2 Abs. 1, 6
Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei - rechtsportal.de
Nichtigkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs für den Fall der Scheidung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 1408 Abs. 2, 138; GG Art. 2 Abs. 1, 6
Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei unangemessener Benachteiligung der schwangeren Verlobten - anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verzicht auf Versorgungsausgleich bei einseitigem Diktat
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ein vor der Ehe vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den Fall der Ehescheidung kann nichtig sein, wenn einer der Vertragsschließenden aufgrund der Gesamtumstände den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtigkeit einer Ehevereinbarung ; Ausschluss des Versorgungsausgleichs für den Fall der Ehescheidung ; Einseitige Bestimmung des Vertragsinhalts; Altersvorsorgeunterhalt als unselbständiger Teil des Unterhaltsanspruchs; Darlegungslast hinsichtlich Bedarf und der ...
Verfahrensgang
- AG Saarburg - 3 F 209/01
- OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Wenn aus einer besonders einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Leistungen und erheblich ungleichen Verhandlungspositionen ersichtlich ist, dass einer der Partner den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen konnte, sind die Gerichte zur Korrektur im Sinne der Wahrung der Grundrechte beider Parteien aufgerufen (BVerfG FamRZ 2001, 343 mit Anm. Schwab).Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ( BVerfG, FamRZ 2001, 343) eine besondere richterliche Inhaltskontrolle erforderlich, wenn "ein Ehevertrag eine erkennbar einseitige Lastenverteilung zu Ungunsten der Frau" enthält und er "vor der Ehe und im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft geschlossen" wurde.
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Verfassungsrechtlich geschützt ist deshalb eine Ehe, in der Mann und Frau in gleichberechtigter Partnerschaft zueinander stehen (BVerfGE 37, 217, 249 ff).Entschließen sie sich dafür, bringt die Ehe beiden Rechte wie auch Pflichten und verteilt sie gleichermaßen auf Mann und Frau, deren Leistungen, die sie füreinander erbringen, gleichrangig sind (vgl. BVerfGE 37, 217 ).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Dies ist der Fall, wenn der Vertrag die Schwangere einseitig belastet und ihre Interessen keine angemessene Berücksichtigung finden" (vgl. BVerfGE 89, 214 ).
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Jedoch setzt der Schutz der staatlichen Ordnung, der für Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG ausdrücklich verbürgt ist, eine gesetzliche Ausgestaltung der Ehe voraus (BVerfGE 31, 58, 69). - BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Kann der Verpflichtete nicht gleichzeitig weiter dort wohnen und teilweise vermieten, ist gegebenenfalls eine Vollvermietung erforderlich oder gar eine Veräußerung des Objekts (Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Aufl. Rdnr. 776, m.w.N., insbesondere BGH FamRZ 2000, 950). - BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Nach Rechtskraft der Scheidung ist grundsätzlich der Marktmietwert der Immobilie als solcher maßgebend, nicht lediglich ein angemessener Mietwert wie während der Trennungszeit, wenn einer der Ehepartner auszieht und die Wohnung für den anderen zu groß ist(vgl. BGH FamRZ 1998, 899). - BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 510/80
Ermittlung des die Leistungsfähigkeit bestimmenden Einkommens; Rückschluß auf die …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Er ist "- trotz bestehender Schwierigkeiten - unterhaltsrechtlich verpflichtet, sein Gewinneinkommen im einzelnen so darzustellen, dass die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufwendungen und Vermögensmehrungen von solchen abgegrenzt werden können, die unterhaltsrechtlich bedeutsam sind" (so schon BGH, FamRZ 1980, 770). - OLG Hamm, 22.08.2002 - 8 UF 10/02
Voraussetzungen für das Bestehen eines nachehelichen Unterhaltsanspruches; …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.02.2003 - 11 UF 371/02
Allerdings ist wegen der Betreuung des Kindes ein Betreuungsbonus zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, NJW 2003, 223), den der Senat mit 100, 00 DM annimmt.
- AG Ludwigslust, 29.09.2010 - 5 F 169/09
Versorgungsausgleich: Inhalts- und Ausübungskontrolle einer …
Rn. 29 (2) Im Rahmen des Begriffes der Sittenwidrigkeit ist eine einseitige Benachteiligung allerdings noch von der Vertragsfreiheit gedeckt und es bedarf zu ihrer Annahme zum anderen in einer Gesamtschau zusätzlicher gravierender Umstände, die etwa in einer Zwangslage des Verzichtenden oder seiner unterlegenen Verhandlungsposition bestehen können (…vgl. Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1408 Rn. 10 m. w. N.; siehe auch OLG Koblenz FF 2003, 138 m. w. N.). - AG Bottrop, 22.08.2018 - 13 F 184/17
Wirksamkeit eines Ehevertrages
Das bedeutet, die Antragsgegnerin wurde massiv unter Druck gesetzt, weil sie nämlich befürchten musste, bei einer Weigerung, den Vertrag zu unterzeichnen würde der Antragsteller die Hochzeit "platzen" lassen mit allen damit zusammenhängenden gesellschaftlich extrem unangenehmen Folgen (vgl. OLG Koblenz RNotZ 2003, 522).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".