Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 15 WF 273/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1605 Abs. 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe bei Ansprüchen auf Prozesskostenvorschuss gegen unterhaltspflichtige Dritte; Erneuter Auskunftsanspruch bei Wiederverheiratung ; Splittingvorteil einer neuen Ehe als unterhaltspflichtiges Einkommen; Anrechnung fiktiver Einkünfte; Fiktive ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Unterhalt - Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 13.06.2002 - 31 F 49/02
- OLG Brandenburg, 30.10.2002 - 15 WF 273/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 147
- FamRZ 2003, 1684 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 23.08.2017 - 9 WF 187/17
Unterhaltsrechtlicher Auskunftsanspruch: Anforderungen an die Glaubhaftmachung …
Auch die Glaubhaftmachung veränderter persönlicher Verhältnisse kann dafür genügen, z.B. ist die Wiederverheiratung hinreichende Grundlage für einen vorzeitigen Auskunftsanspruch (vergleiche auch OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1684).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Strafverfolgungsentschädigung: Bindung des Zivilgerichts durch die Grundentscheidung des Strafgerichts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 8 StrEG
Strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Bindung des Zivilgerichts; Eigentum an beschlagnahmten Sachen ; Sachnähe des Strafrichters; Erkenntnisse über die Straftat - Judicialis
StrEG § 8
- rechtsportal.de
StrEG § 8
Zur Bindung eines Zivilgerichts an die strafgerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Eigentumsfrage bei beschlagnahmten Sachen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG); Bindung des Zivilgerichts; Eigentum an beschlagnahmten Sachen ; Sachnähe des Strafrichters; Erkenntnisse über die Straftat
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 07.08.2002 - 2 O 73/02
- OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
- OLG Celle, 01.04.2003 - 16 U 192/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.1974 - III ZR 87/73
§ 254 BGB im Verfahren nach dem Strafrechts-Entschädigungsgesetz
Auszug aus OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Bindungswirkung der Zivilgerichte insoweit bejaht, als das Strafgericht über den Grund des Entschädigungsanspruchs entschieden hat (vgl. BGHZ 63, 209 f.; 103, 113 ff.).Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof unmissverständlich klargestellt, dass sich die Bindungswirkung nur auf diejenigen Umstände erstreckt, die der Strafrichter im Rahmen seiner Erkenntnisse über die vorgeworfene Straftat, also aufgrund seiner Sachnähe zur Strafverfolgungsmaßnahme, zu berücksichtigen hat (vgl. BGHZ 63, 209, 212 f.).
- BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86
Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes
Auszug aus OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02
Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Bindungswirkung der Zivilgerichte insoweit bejaht, als das Strafgericht über den Grund des Entschädigungsanspruchs entschieden hat (vgl. BGHZ 63, 209 f.; 103, 113 ff.).
- LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
Strafverfolgungsentschädigung: Ersatzanspruch für die entgangene Möglichkeit zur …
Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 247; ; BGB § ... 284 Abs. 3 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291 a.F.; ; MarkenG § 6; ; MarkenG § 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Ziff. 2; ; MarkenG § 23 Ziff. 2; ; ZPO § 291; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff.1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Ziff. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 7 Abs. 1 Ziff. 1; ; EGBGB Art. 229 § 7 Abs. 2
- rechtsportal.de
MarkG § 14 Abs. 2
UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen - Wolters Kluwer
Schutzumfang einer Bildmarke; Markenmäßige Benutzung von Streifen; Schutz der Marke Adidas
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.06.2002 - 81 O 104/01
- OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 170
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH a.a.O. "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 00, 875,876 -"Davidoff"; WRP 98, 755,757 -"nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze"). - EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG setzt zunächst voraus, dass die angegriffenen Streifen markenmäßig, also in einer Weise benutzt werden, dass durch sie auf die Herkunft der Schuhe hingewiesen wird (vgl. BGH WRP 02, 985,986 f - "Frühstücks-Drink II"; WRP 02, 987,988 f - "Festspielhaus"; EuGH GRUR 03, 55,58 Erwägungsgründe 51 ff - "Arsenal FC"). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG setzt zunächst voraus, dass die angegriffenen Streifen markenmäßig, also in einer Weise benutzt werden, dass durch sie auf die Herkunft der Schuhe hingewiesen wird (vgl. BGH WRP 02, 985,986 f - "Frühstücks-Drink II"; WRP 02, 987,988 f - "Festspielhaus"; EuGH GRUR 03, 55,58 Erwägungsgründe 51 ff - "Arsenal FC").
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98
Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine markenmäßige Benutzung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn dem Verkehr die Bezeichnung bereits als das Zeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH GRUR 95, 57,59 - "Markenverunglimpfung II"; GRUR 95, 354, 358 - "Rügenwalder Teewurst II" GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"). - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH a.a.O. "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 00, 875,876 -"Davidoff"; WRP 98, 755,757 -"nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze"). - BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Der markenrechtliche Unterlassungsanspruch aus § 14 Abs. 2 Ziff.2 MarkenG setzt zunächst voraus, dass die angegriffenen Streifen markenmäßig, also in einer Weise benutzt werden, dass durch sie auf die Herkunft der Schuhe hingewiesen wird (vgl. BGH WRP 02, 985,986 f - "Frühstücks-Drink II"; WRP 02, 987,988 f - "Festspielhaus"; EuGH GRUR 03, 55,58 Erwägungsgründe 51 ff - "Arsenal FC"). - BGH, 19.10.1994 - I ZR 130/92
Markenverunglimpfung II - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine markenmäßige Benutzung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn dem Verkehr die Bezeichnung bereits als das Zeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH GRUR 95, 57,59 - "Markenverunglimpfung II"; GRUR 95, 354, 358 - "Rügenwalder Teewurst II" GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"). - BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92
Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine markenmäßige Benutzung insbesondere dann in Betracht kommt, wenn dem Verkehr die Bezeichnung bereits als das Zeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH GRUR 95, 57,59 - "Markenverunglimpfung II"; GRUR 95, 354, 358 - "Rügenwalder Teewurst II" GRUR 01, 158,160 - "Drei-Streifen-Kennzeichnung"). - BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH a.a.O. "Drei-Streifen-Kennzeichnung"; GRUR 00, 875,876 -"Davidoff"; WRP 98, 755,757 -"nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 -"Springende Raubkatze"). - OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber …
Auszug aus OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02
Hierzu hat das OLG München in seinem als Anlage K 17 bei der Akte befindlichen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97, das die Anbringung von zwei Streifen auf Sportkleidung betraf, u.a. folgendes ausgeführt:. - BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02
Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …
Ergänzend verweist der Senat auf die den Parteien bekannten Entscheidungen des OLG Köln vom 24.01.2003 (GRUR-RR 2003, 170) und - zu Sportbekleidung - des OLG München vom 26.07.2001 (GRUR-RR 2001, 303 - nach vorheriger Aufhebung und Zurückverweisung der Sache durch BGH, WRP 2001, 41 - Drei-Streifen- Kennzeichnung). - OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 36/05 Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180).
Ebenso wie in den schon erwähnten Senatsentscheidungen GRUR-RR 03, 170 und 6 U 165/04 (Anlage K 180), bei denen ebenfalls Zweitzeichen auf den Produkten aufgebracht waren, wird der Verbraucher auch bei den drei im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen Hosen den Längsstreifen trotz des zusätzlich angebrachten "T." Herkunftsfunktion zuerkennen.
- OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04
Drei-Streifen-Kennzeichnung
Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall, in dem der Drei-Streifen-Kennzeichnung der Klägerin ein aus vier Streifen bestehendes Muster auf Sportschuhen gegenüberstand, Folgendes zum Vorhandensein zusätzlicher Zeichen ausgeführt (Senatsurteil vom 24.01.2003 - 6 U 127/02 = GRUR-RR 2003, 170):.Der Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 24.01.2003 (a.a.O. S. 171) den folgenden Feststellungen des OLG München in dessen - zwischen den Parteien des Streitfalls ergangenem - Urteil vom 26.07.2001 - 29 U 23617/97 - (GRUR-RR 2001, 303) angeschlossen:.
- OLG Köln, 16.12.2005 - 6 U 37/05
Sportjacken mit 2 Ärmelstreifen
Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung seinen Entscheidungen zugrunde, dass aus den Gründen, die von dem Oberlandesgericht München in dessen Urteil vom 26.7.2001 im Verfahren 29 U 2361/97 (GRUR-RR 01, 303) im einzelnen dargelegt worden sind, die Dreistreifenkennzeichnung der Klägerin eine außerordentliche große Bekanntheit genießt und den klägerischen Marken, die diese Dreistreifenkennzeichnung aufweisen, deswegen eine ebenso außerordentlich hohe Kennzeichnungskraft zukommt (6 U 127/02 = GRUR-RR 03, 170; 6 U 165/04 = Anlage K 180 . - LG Düsseldorf, 17.01.2024 - 2a O 101/23 Das angerufene Gericht kann die Bekanntheit aufgrund eigener Sachkunde beurteilen, da die Drei-Streifen-Kennzeichnung, wie sie den streitbefangenen Positionsmarken zugrunde liegt, seit Jahrzehnten von deutschen und ausländischen Spitzensportlern getragen wird und sie jedermann im Rahmen der Print- und Online-Sportberichterstattung sowie im Rahmen von Fernsehübertragungen deutscher wie internationaler Sportveranstaltungen, aber auch im Straßenbild durch das Tragen von Sport- und Freizeitbekleidung mit der genannten Kennzeichnung allgegenwärtig entgegen tritt (vergleiche Anlage EVK 14, EVK15; vgl. hierzu auch BGH, GRUR 1960, 126, 128 - Sternbild; OLG Karlsruhe, GRUR 1992, 460, 461, 462 - McChinese; OLG Nürnberg, Urteil vom 05.01.1999 - 3 U 2467/98; OLG Köln, GRUR-RR 2003, 170, 171 - Entlüftungsstreifen; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 273, 274; OLG München, GRUR-RR 2001, 303).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2012 - 20 U 89/11 Nicht zuletzt mit Blick hierauf ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgeführt worden, dass der Verkehr daran gewöhnt sei, in einer Streifen-Ausstattung von Sport- bzw. Freizeitschuhen einen Herkunftshinweis zu sehen (BGH GRUR 2001, 158 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274; OLG Köln GRUR-RR 2003, 170; OLG Zweibrücken NJWE-WettbR 1998, 37).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
Regelbetrag-VO § 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 114; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 323; ; BGB § 242; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 1; ; UVG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 49 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
Die Bestimmung des § 1629 Abs. 3 Satz1 BGB erstreckt sich auch auf die Vertretung des Kindes als Prozessstandschafter
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflicht der Eltern, das Kind aus dem Scheidungsstreit herauszuhalten; Gerichtliche Vertretung des Kindes als Prozesstandschafter auf der Passivseite; Passivlegitimation der Kindsmutter für Abänderungsklagen hinsichtlich des Kindesunterhaltes; Anspruchsübergang bei ...
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 11.04.2002 - 11 F 1007/02
- OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1115
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus OLG Naumburg, 24.09.2002 - 14 WF 96/02
ba) Erwerbsbemühungen, insbesondere umfangreiche Bewerbungen, des arbeitslosen Antragstellers sind weder dargetan noch ersichtlich und dies, obgleich den Antragsteller für seine fehlende Leistungsfähigkeit schon nach der gesetzlichen Konzeption des § 1603 BGB, der als Ausschluss- bzw. Ausnahmetatbestand zur prinzipiell gegebenen Unterhaltspflicht auf Grund der §§ 1601, 1602 BGB geregelt ist, gleichsam negativ als Unterhaltsschuldner die Darlegungs- und Beweislast für seine fehlende Leistungsfähigkeit trifft, solange zumindest kein höherer als der Regelunterhalt nach der Regelbetrag-VO zu § 1612 a BGB in Rede steht (vgl. so unlängst BGH, FamRZ 2002, 536 ff.).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 132/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
WEG § 47
Rücknahme des Rechtsmittels - Ausnahmen von der Kostenerstattungspflicht - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Zurücknahme eines Rechtsmittels wegen Aussichtslosigkeit des Erfolges
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 798/00
- LG München I, 28.11.2002 - 1 T 8602/02
- BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 132/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99
Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 132/02
Ausnahmsweise kann jedoch von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, wenn eine alsbaldige Zurücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht (BayObLG NJW-RR 1999, 1245 f. m. w. N.).Dem Senat erscheint es ermessensfehlerhaft, auch in einem solchen Fall eine Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz zu machen (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1245 f.), zumal durch das Verhalten des Antragsgegners die Durchführung einer mündlichen Verhandlung notwendig wurde.
- BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96
Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der …
Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 132/02
Das Rechtsbeschwerdegericht kann diese Entscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten, insbesondere ob er wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen, sich mit den Denkgesetzen in Widerspruch gesetzt oder sonst von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechenden Gebrauch gemacht hat (vgl. BayObLGZ 1997, 148/151 m. w. N. und st. Rspr.).
- BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 6/04
Kostenentscheidung im Hinblick auf die Erfolgsaussicht bei …
Dem Senat erscheint es deshalb ermessensfehlerfrei, in einem solchen Fall keine Ausnahme von dem oben genannten Grundsatz zu machen (vgl. BayObLG WuM 2003, 296).
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