Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen das Land wegen der Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebes durch Straßenbauarbeiten; Straßenbauarbeiten als enteignender Eingriff; Durchsetzung eines entsprechenden Anspruchs im Wege der Anfechtung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwVfG § 74 § 75
Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Eigentums durch Straßenbauarbeiten
Verfahrensgang
- LG Essen, 15.08.2002 - 4 O 479/99
- OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 1148
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97
Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Ein Betroffener kann dann, wenn er es schuldhaft unterlassen hat, einen Eingriff mit den zulässigen Rechtsmitteln abzuwehren, in entsprechender Anwendung des § 254 BGB regelmäßig eine Entschädigung für solche Nachteile, die er durch den Gebrauch eines Rechtsmittels hätte vermeiden können, nicht verlangen (vgl. BGHZ 140, 285, 297).Rn. 28 Ein solcher öffentlich-rechtlich zu qualifizierenden Anspruch kommt in Betracht, wenn Immissionen von hoher Hand, deren Zufügung nicht untersagt werden kann, sich als unmittelbare Eingriffe in nachbarliches Eigentum darstellen (BGHZ 140, 285, 298).
Rn. 38 Der Anspruch aus enteignendem Eingriff wird dadurch präkludiert, daß im Planfeststellungsverfahren über Schutzmaßnahmen oder Entschädigungsansprüche - über die sich der Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich verhalten muß - entschieden worden ist (BGHZ 140, 285, 301; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 2877, 2879).
Rn. 40 Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof (vergl. BGHZ 140, 285) für den Fall angeschlossen, daß der betroffene Eigentümer den Planfeststellungsbeschluss, der sein Ansinnen auf Anordnung weitergehender Schallschutzmaßnahmen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG) zurückweist, bestandskräftig werden läßt und später auch keinen Anspruch auf zusätzliche Schallschutzvorkehrungen wegen nicht voraussehbarer Geräuschauswirkungen des Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde geltend macht (§ 75 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 VwVfG), statt dessen vielmehr vor dem ordentlichen Gericht einen Geldanspruch für die Anbringung passiver Schallschutzmaßnahmen an seinem Wohngebäude unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs einklagt.
- BGH, 25.10.1979 - III ZR 105/78
Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Überschreitung …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Rn. 33 Zwar hat der BGH in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 25.10.1979 - III ZR 105/78 (NJW 1980, 582, 582) im Zusammenhang mit erhöhtem Verkehrslärm nach dem Ausbau einer Straße in eine 4-spurige Straße und deren Heraufstufung zur Bundesstraße auch das Land als entschädigungspflichtig angesehen.Dieses im Rahmen der Auftragsverwaltung selbständige und eigenverantwortliche Handeln der Landesbehörden könne es bei Immissionen, die von Arbeiten an einer Bundesstraße auf benachbarte Grundstücks einwirken, rechtfertigen, neben dem Bund auch das Land unter dem Aspekt des "Störers" als entschädigungspflichtig anzusehen (BGH NJW 1980, 582, 583).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Rn. 38 Der Anspruch aus enteignendem Eingriff wird dadurch präkludiert, daß im Planfeststellungsverfahren über Schutzmaßnahmen oder Entschädigungsansprüche - über die sich der Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich verhalten muß - entschieden worden ist (BGHZ 140, 285, 301; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 2877, 2879).
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
In späteren Urteilen hat der BGH offengelassen, ob in den Lärmimmissionsfällen bei unzureichender Bewältigung des Nutzungskonflikts im Planfeststellungsverfahren die Zivilgerichte eine Entschädigung aufgrund enteignenden Eingriffs zusprechen können oder ob sich der betroffene Grundeigentümer statt dessen auf einen Planergänzungsanspruch verweisen lassen muß (BGHZ 122, 76, 80; 129, 124, 126; vgl. auch BGH NJW 1988, 900). - BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG NJW 1987, 2884 f; BVerwG NJW 1989, 467, 469) kann der Betroffene, wenn ein Planfeststellungsbeschluss ohne einen solchen öffentlich-rechtlichen Ausgleichsanspruch bestandskräftig wird, diesen Anspruch - abgesehen von der Möglichkeit, eine Planergänzung wegen nicht vorhersehbarer Wirkungen des Vorhabens zu verlangen - nicht mehr gerichtlich geltend machen. - BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93
Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
In späteren Urteilen hat der BGH offengelassen, ob in den Lärmimmissionsfällen bei unzureichender Bewältigung des Nutzungskonflikts im Planfeststellungsverfahren die Zivilgerichte eine Entschädigung aufgrund enteignenden Eingriffs zusprechen können oder ob sich der betroffene Grundeigentümer statt dessen auf einen Planergänzungsanspruch verweisen lassen muß (BGHZ 122, 76, 80; 129, 124, 126; vgl. auch BGH NJW 1988, 900). - BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84
Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Rn. 39 Schon in seinem Urteil vom 10. Juni 1985 (BGHZ 95, 28, 37) hatte der BGH entschieden, falls dem betroffenen Eigentümer Entschädigungsansprüche entsprechend § 17 Abs. 6 Satz 4 FStrG (a.F.) wegen nachträglich eingetretener und nicht vorhersehbarer Wirkungen des Straßenausbauvorhabens zustehen sollten, bedürften derartige Ansprüche einer Vorabentscheidung durch die Planfeststellungsbehörde und daher könne der Eigentümer insoweit die Zivilgerichte (wegen Entschädigungsansprüchen von enteignungsrechtlicher Qualität) nicht anrufen. - BGH, 10.12.1987 - III ZR 204/86
Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung - …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
In späteren Urteilen hat der BGH offengelassen, ob in den Lärmimmissionsfällen bei unzureichender Bewältigung des Nutzungskonflikts im Planfeststellungsverfahren die Zivilgerichte eine Entschädigung aufgrund enteignenden Eingriffs zusprechen können oder ob sich der betroffene Grundeigentümer statt dessen auf einen Planergänzungsanspruch verweisen lassen muß (BGHZ 122, 76, 80; 129, 124, 126; vgl. auch BGH NJW 1988, 900). - BGH, 23.01.1997 - III ZR 234/95
Entschädigung bei rechtswidriger Versagung einer Teilungsgenehmigung
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Dies ist derjenige Hoheitsträger, dessen Aufgaben wahrgenommen worden oder dem die Vorteile des Eingriffs zugeflossen sind, nicht dagegen der, der den Eingriff vornimmt (vergl. BGH JZ 1997, 557, 558). - OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 7 K 4341/99
Abschließende Entscheidung; Auflagenvorbehalt; konkludenter Vorbehalt; …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2003 - 22 U 173/02
Auch Beeinträchtigungen, die sich erst aus einer bestimmten Art und Weise der im Planfeststellungsbeschluss nicht festgelegten Bauausführung ergeben, werden nämlich von §§ 75 Abs. 2 VwVfG erfaßt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 03.05.2001 - 7 K 4341/99;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage, § 75 Rdn. 25a).
- BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09
Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen …
Das durch das Fachplanungsrecht zur Verfügung gestellte Instrumentarium erlaubt es vielmehr, schon bei der Durchführung der Baumaßnahme auftretende Konflikte einer interessengerechten Lösung zuzuführen (vgl. OLG Hamm NVwZ 2004, 1148, 1149; VGH Mannheim NVwZ-RR 1990, 227 f.;… Urt. v. 8. Februar 2007, 5 S 2257/05, [...] Rdn. 127 ff. sowie BVerwG NVwZ 1988, 534 f.). - OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05
Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten
Denn diese Bestimmungen stellen eine Regelung auch hinsichtlich des Konfliktes bereit, der sich beispielsweise wegen Lärm-, Vibrations- und Schmutzbelästigungen infolge der Baumaßnahme ergibt ( OLG Hamm NVwZ 2004, 1148; zustimmend: Fischer, ZfIR 2004, 117; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vgl. insoweit OVG Lüneburg NdsRpfl 2004, 416; VGH Baden-Württemberg NVwZ 1998, 1086; DVBl 2004, 1123; anschaulich OVG Hamburg…, Beschluss vom 19.02.2001, 2 Bs 370/00, zitiert nach juris, dort Rn. 126 - 137;… vgl. ferner Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 75 Rn. 25a; VG Dresden, Urteil vom 13.08.2008, Az.: 1 K 829/06, GA III 542). - OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10
Zur Haftung der Bundesrepublik Deutschland und des in Bundesauftragsverwaltung …
Außerdem ist in den dort als Beleg zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 21.09.1999, BGHZ 140, 285 = NJW 1999, 505 [juris Rn. 40 ff];… Urt. v. 10.12.2004, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660 [juris Rn. 19];… Urt. v. 30.10.2009, MDR 2010, 142 = NJW 2010, 1141 [juris Rn. 15 ff]), des Oberlandesgerichts Stuttgart (…Urt. v. 05.04.2001, NJW-RR 2001, 1313 [juris Rn. 14 ff]) sowie des Oberlandesgerichts Hamm - 22. ZivSen.- (NVwZ 2004, 1148 = OLGR 2003, 396 [juris Rn. 30 ff]) nirgendwo ein solch umfassender, auch Amtshaftungsansprüche einbeziehender Anspruchsausschluss ausgesprochen; alle diese Entscheidungen handeln allein vom Verhältnis von Entschädigungsansprüchen aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB oder aus enteignendem Eingriff zu den Rechtsschutzmöglichkeiten des Planfeststellungsrechts. - OLG Hamm, 21.04.2010 - 11 U 194/08
Ansprüche eines Grundstückseigentümers für Gebäudeschäden infolge von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, folgt jedoch aus §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG NW ein umfassender Ausschluss sämtlicher vor den Zivilgerichten geltend zu machender Ausgleichsansprüche (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 1247;… NJW 2005, S. 660;… MDR 2010, S. 142;… OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, S. 1313; OLG Hamm (22. Zivilsenat), OLGR 2003, S. 396). - OLG Hamm, 22.12.2010 - 11 W 128/10
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach Rechtskraft eines …
Rn. 13 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, ergibt sich aus den §§ 74 Abs. 2, 75 Abs. 2 VwVfG ein umfassender Ausschluss sämtlicher sonstiger vor den Zivilgerichten geltend zu machender Ausgleichsansprüche (…vgl. BGH, NJW 1999, S. 1247;… NJW 2005, S. 660;… MDR 2010, S. 142;… OLG Stuttgart, NJW-RR 2001, S. 1313; OLG Hamm (22. Zivilsenat), OLGR 2003, S. 396; Senat, Urteil vom 21.04.2010, I-11 U 194/08).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- online-und-recht.de
- rechtsportal.de
UWG § 1; HWG § 3 a
Zulässigkeit der Werbung für ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel - irreführende vergleichende Konkurrenzwerbung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ius-it.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Absatzwerbung im Internet, Haftung für unzulässige Werbung einer ausländischen Muttergesellschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abgrenzung von Absatzwerbung und Unternehmenswerbung beim Arzneimittel "Pegasys"; Haftung einer im Internet werbenden Vertriebsfirma
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.07.2002 - 312 O 175/02
- OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02
- OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 138/02
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 352
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92
Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02
Ausgangspunkt ist die BGH-Rechtsprechung (GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung), wonach das Gesamtbild für den Verkehr entscheidet, ob ein individualisierbares Arzneimittel angepriesen wird oder ob das Unternehmen im Vordergrund steht, um Investoren durch Hinweise auf die Absatzentwicklung zu gewinnen. - BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90
Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02
Ausgangspunkt ist die BGH-Rechtsprechung (GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung), wonach das Gesamtbild für den Verkehr entscheidet, ob ein individualisierbares Arzneimittel angepriesen wird oder ob das Unternehmen im Vordergrund steht, um Investoren durch Hinweise auf die Absatzentwicklung zu gewinnen.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1836 Abs 1 BGB, § 1836 Abs 2 S 4 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei Nachholung der Feststellung der Berufsmäßigkeit eines Berufsbetreuers - Judicialis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachholung der Feststellung über die Berufsmäßigkeit eines Berufsbetreuers
- rechtsportal.de
Nachholung der Feststellung über der Berufsmäßigkeit eines Betreuers und Entscheidung über den Vergütungsantrag
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Beschwerdeverfahren im Betreuungsrecht; Feststellung der berufsmäßigen Betreuung; Nachholung der Feststellung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Bestellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Homburg, 09.08.2002 - 42 XVII K 29/99
- LG Frankfurt/Main, 04.10.2002 - 28 T 146/02
- OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Papierfundstellen
- FGPrax 2003, 176
- FamRZ 2003, 1414 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99
Feststellung der berufsmäßigen Betreuung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Hiermit soll bezüglich der Vergütungsfrage bereits zu Beginn der Betreuung Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit geschaffen werden (vgl. BT-Drucks. 13/10331 S. 27;… Münch Komm/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 7; BayObLGZ 1999, 294).Dies ist auch erforderlich, weil die Feststellung konstitutive Wirkung hat und ohne sie eine Festsetzung der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht zulässig ist (…vgl. HK-BUR Bauer/Deinert,a.a.O., § 1836 BGB Rn. 51; Zimmermann FamRZ 1999, 630, 631, 632; Karmasin FamRZ 1999, 348;… Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 1836 Rn. 9;… Soergel/Zimmermann, a.a.O. § 1836 Rn. 8; BayObLG BtPrax 2001, 124 und FamRZ 2000, 1450).
Da diese Feststellung konstitutive Wirkung hat ( vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34 und 2001, 124; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001, FamRZ 2001, 790;…HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22;… MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7) kann der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht entstehen, solange es an der Feststellung der Berufsmäßigkeit fehlt.
- OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00
Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).Da diese Feststellung konstitutive Wirkung hat ( vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34 und 2001, 124; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001, FamRZ 2001, 790;…HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22;… MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7) kann der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht entstehen, solange es an der Feststellung der Berufsmäßigkeit fehlt.
- BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01
Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Dies ist auch erforderlich, weil die Feststellung konstitutive Wirkung hat und ohne sie eine Festsetzung der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht zulässig ist (…vgl. HK-BUR Bauer/Deinert,a.a.O., § 1836 BGB Rn. 51; Zimmermann FamRZ 1999, 630, 631, 632; Karmasin FamRZ 1999, 348;… Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 1836 Rn. 9;… Soergel/Zimmermann, a.a.O. § 1836 Rn. 8; BayObLG BtPrax 2001, 124 und FamRZ 2000, 1450).Soweit eine Ergänzung nur mit Wirkung für die Zukunft für zulässig erachtet wird (… so wohl Münch Komm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7), kann dem nur für die Fälle gefolgt werden, in welchen die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung der Betreuung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden und der Betreuer zuvor vom Gericht bewusst als ehrenamtlicher Betreuer bestellt wurde (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2001, 124).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.). - BayObLG, 30.07.1997 - 3Z BR 205/97
Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers auch bei rückläufigen Betreuungszahlen
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.). - OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99
Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 15.06.1998 - 16 Wx 87/98
Anforderungen an das Vorliegen einer Berufsbetreuung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02
Darüber hinaus kommt eine berufliche Führung der Betreuung auch dann in Betracht, wenn zwar die qualitativen Anforderungen des § 1836 Abs. 1 Satz 4 BGB nicht erfüllt sind, für die Übertragung der Betreuung aber die berufliche Qualifikation des Betreuers maßgeblich ist und deren Übernahme nicht zur Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht als Ehrenamt oder auf Grund einer persönlichen Beziehung zum Betreuten, sondern im Rahmen einer neben- oder zweitberuflichen Tätigkeit erfolgt, wie dies insbesondere bei Rechtsanwälten häufig der Fall ist ( vgl. BVerfGE 54, 251; BayObLG FamRZ 1998, 187 und 1999, 462; OLG Köln FamRZ 1998, 1536; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001 - 20 W 243/00- in FamRZ 2001, 762;… Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 Rn. 5 sowie Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1836 Rn. 18 jeweils m.w.N.).
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"
- OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung
Die veröffentlichte Rechtsprechung (…vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung. - KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das …
Dies gilt u.a. für die Feststellung, dass die Betreuung beruflich geführt wird, §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 1 S. 2 BGB (OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2001, 790; BtPrax 2003, 181).
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Rechtsprechung
| OLG München, 12.06.2003 - 6 WG 1/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
Zur Überprüfbarkeit der Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt über Kosten des Schiedsstellenverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 2003, 788
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 06.04.2017 - 6 Sch 21/16
Keine Kabelweitersendung durch Internet-Videorecorder - YouTV
In seinem Beschluss vom 12.06.2003 - 6 Sch 1/03 WG (ZUM-RD 2003, 423) hat der Senat diesbezüglich ausgeführt (…Seant a.a.O., nachgewiesen in juris, Tz. 9): "... Vielmehr hat das OLG den Inhalt der Gesamtverträge, insb. - OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 9 W 177/10
Kosten des urheberrechtlichen Schiedsstellenverfahrens: Erstattungsfähigkeit im …
Hieraus folgt, dass eine Überprüfung des von der Schiedsstelle durchgeführten Verfahrens oder gar des von der Schiedsstelle gefundenen sachlichen Ergebnisses einer Überprüfung im folgenden Klageverfahren entzogen ist (vgl. OLG München, Beschl.v. 12. Juni 2003, 6 WG 1/03). - AG München, 02.04.2008 - 161 C 29446/04
Kostenentscheidung der Schiedsstelle beim DPMA: Anfechtungsfrist; Überprüfung der …
Eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit dieses Vorschlags erfolgt im Rahmen der Anfechtung der Kostenentscheidung nicht, da der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 14 Abs. 2 UrhSchiedsV nicht der Überprüfung des von der Schiedsstelle durchgeführten Verfahrens oder gar der Überprüfung des von der Schiedsstelle gefundenen sachlichen Ergebnisses im Rahmen des Einigungsvorschlags dient (OLG München, Beschluss vom 12.06.2003, 6 WG 1/03).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 185/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EStG § ... 6b; ; EStG § 6b Abs. 1; ; EStG § 6b Abs. 3; ; EStG § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen unzutreffender Belehrung
- Wolters Kluwer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Immobilien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 06.06.2002 - 8 O 60/02
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 185/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1998 - VI ZR 342/96
Berechnung entgangenen Gewinns und entgangener Dienste bei einem am Anfang seiner …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 185/02
Denn über die Verpflichtung zum Ersatz dieses Schadens ist abschließend im Rahmen des Leistungsantrags im positiven oder negativen Sinn zu entscheiden (BGH NJW 1998, 1633). - BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98
Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 185/02
Hierzu gehört nämlich auch der Lebenssachverhalt, aus dem der eingeklagte Anspruch abgeleitet wird (BGH NJW 2000, 2678, 2679 m. w. Nachw. in einem dem vorliegenden ganz vergleichbaren, ebenfalls die Steuerberaterhaftung betreffenden Fall). - BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90
Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 185/02
Es war deshalb zur Veräußerung bestimmt (vgl. auch den Fall BFHE 164, 381: Erwerb eines Grundstücks zur Aufteilung in Teil- und Wohnungseigentum sowie anschließender Veräußerung der neu geschaffenen Einheiten).
- OLG Köln, 28.07.2006 - 20 U 66/05
Eigentumserwerb eines in Spanien gelegenen Hauses; Anhaltspunkte für die …
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 9 W 1706/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 121 Abs. 3
- rechtsportal.de
ZPO § 121 Abs. 3
Beiordnung eines auswärtigen Anwalts im Prozeßkostenhilfeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; Einschränkung der erstattungsfähigen Kosten durch Auferlegung der Bedingungen für einen ortsansässigen Rechtsanwalts; Erforderlichkeit einer Zustimmung oder vorherigen Befragung
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 26.03.2003 - 2 O 311/00
- OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 9 W 1706/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 17.04.2001 - 10 WF 614/01
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - keine Zulassung am …
Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2003 - 9 W 1706/03
Einer ausdrücklichen Zustimmung oder vorherigen Befragung des Rechtsanwalts, ob er mit dieser Einschränkung einverstanden ist, bedarf es nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung (OLG Nürnberg, MDR 2001, 831; OLG Hamm, JVTDR 2001, 832; OLG Celle. MDR 2000, 1038; OLG Brandenburg, Jur.
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 5 Ta 44/06
Prozesskostenhilfe - Zu den Voraussetzungen für die Beiordnung eines …
Sowohl dem Prozessbevollmächtigten des Klägers als auch dem anwaltlich vertretenen Kläger musste klar sein, dass ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden darf, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen (vgl. OLG Celle vom 14.04.2000 MDR 2000, 1038; OLG Schleswig vom 10.03.1992 JurBüro 1992, 486; OLG Stuttgart vom 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 122; OLG Hamm vom 31.08.1999 - 7 WF 275/99 - = FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg vom 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg vom 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg vom 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385, 1387; KG Berlin vom 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2007 - 3 Ta 155/07
Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im …
Büro 1992, 486; OLG Stuttgart v. 15.12.1998 OLGR Stuttgart 1999, 120; OLG Hamm v. 31.08.1999 FamRZ 2000, 1227; OLG Nürnberg v. 18.07.2003 OLGR Nürnberg 2003, 396; OLG Hamburg v. 15.02.2000 FamRZ 2000, 1227; OLG Brandenburg v. 20.01.2000 FamRZ 2000, 1385 (1387); KG Berlin v. 07.04.2005 NJW-RR 2005, 924).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.02.2003 - 10 WF 294/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 613
Entstehung der Beweisgebühr im Sorgerechtsverfahren
Verfahrensgang
- AG Hannover - 612 F 3457/00
- OLG Celle, 19.02.2003 - 10 WF 294/02
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