Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01 - 9 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
BGB § 430; ; BGB § 328; ; BGB § 742; ; BGB §§ 741 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Trennung: Ausgleichsanspruch aus gemeinsamen Sparguthaben
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 328 ; BGB § 430 ; BGB § 742
Ausgleichsanspruch des Ehegatten als Mitgläubiger bei gemeinsamem "Und-Konto" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gemeinsames Sparkonto; Ausgleichspflicht; Vermögensauseinandersetzung; Ausgleichsanspruchs des Ehegatten; Sparbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ins Gemeinschaftskonto gegriffen - Ausgleichspflicht?
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 432, 740
Ausgleichspflicht unter getrennt lebenden Eheleuten nach Zugriff eines Ehegatten auf das Gemeinschaftskonto
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 25.07.2001 - 14 O 227/99
- OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01 - 9
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1992 - XII ZR 66/91
Darlegungs- und Beweislast bei Ausgleichsanspruch zwischen Ehegatten wegen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01
Jedoch geht der konkludente Verzicht auf Ausgleich während intakter Ehe nur so weit, als es sich um Kontoverfügungen zu ehedienlichen, der gemeinschaftlichen Lebensplanung entsprechenden Zwecken handelt (BGH, FamRZ 1993, 413).Für eine andere als die vom Gesetz vermutete hälftige Beteiligung oder einen Ausschluss der Ausgleichspflicht ist der Beklagte, der als in Anspruch Genommener eine abweichende Gestaltung des Innenverhältnisses darzulegen und zu beweisen hat (BGH, FamRZ 1993, 413), beweisfällig geblieben.
- BGH, 30.10.1990 - XI ZR 352/89
Änderung der Verfügungsbefugnis über ein Gemeinschaftssparkonto
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01
Dann wären die Parteien nämlich nicht Gesamtgläubiger, sondern Mitgläubiger der Forderung (vgl. BGH, NJW 1991, 420). - BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.10.2002 - 9 U 633/01
Insoweit kann dahinstehen, ob es sich bei dem von den Parteien für den gemeinsamen Sohn und auf dessen Namen angelegten Sparbuch um einen Vertrag zugunsten Dritter gehandelt hat mit der Folge, dass der Sohn gemäß § 328 BGB Gläubiger der Sparforderung wurde, wogegen allerdings spricht, dass die Parteien unstreitig Besitz an diesem Sparbuch behalten hatten (…vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 328, Rz. 9 a m.w.N.; BGH, FamRZ 1994, 625).
- OLG Hamm, 10.03.2005 - 5 U 140/04 In einem solchen Fall wäre die Bank selbst wegen Überschreitens der Kreditgeberrolle hinsichtlich des finanzierten Geschäfts aufklärungspflichtig (BGH BKR 2003, 263, 267; WM 1992, 901, 905).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
VVG § 159; ; BGB § 242; ; BGB § 305 a. F.; ; BGB § 311 Abs. 1 n. F.; ; BGB § 781
- rechtsportal.de
Mitteilung über Kapitalbetrag einer Lebensversicherung kein Anerkenntnis
- Wolters Kluwer
Auszahlung einer Lebensversicherung durch Kapitalabfindung; Voraussetzungen für ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnis im Sinne eines Schuldbestätigungsvertrages ; Frage der ausreichender Substantiierung von Bestreiten der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.06.2002 - 23 O 92/01
- OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 818
- VersR 2003, 95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97
Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen …
Auszug aus OLG Köln, 30.10.2002 - 5 U 9/02
Ein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne von §§ 780, 781 BGB würde voraussetzen, dass die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, d. h. von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden sollte, wobei sich die Vertragspartner über diese selbständige Natur des Versprechens einig sein müssen (siehe u.a. BGH NJW 1999/574).
- OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit …
Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt. - OLG Celle, 09.03.2006 - 8 U 181/05
Rechtliche Einordnung der Mitteilung des Versicherers einer Lebensversicherung …
Ein solches liegt nur vor, wenn die mit dem Versprechen übernommene Verpflichtung von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und rein auf den Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll, so dass der Gläubiger sich zur Begründung seines Anspruchs nur auf das Versprechen oder Anerkenntnis berufen muss (BGH NJW 1999, 574; OLG Köln VersR 2003, 95). - LG Frankfurt/Main, 25.06.2008 - 4 O 419/07 Der Wertung des Schreibens vom 20.08.2007 als Angebot zum Abschluss eines kausalen Schuldanerkenntnisvertrags steht auch nicht die Entscheidung des OLG Köln vom 30.10.2002, NJW-RR 2003, 818, 819 entgegen.
- OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 7 U 104/10
Voraussetzungen und Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegen Versicherer
Die Mitteilungen der Beklagten über die Höhe der Überschussanteile stellen jedoch weder deklaratorische noch gar konstitutive Anerkenntnisse dar (vgl. OLG Köln VersR 2003, 95). - LG Düsseldorf, 01.07.2011 - 22 S 265/10 Den von der Beklagten genannten Rechtsprechungsbeispielen (etwa OLG Celle VersR 2007, 930 ff.; OLG Köln VersR 2003, 95 f.) lag ein Versicherungsverhältnis zugrunde, im Rahmen dessen etwa ein Auszahlungsbetrag aus einer Lebensversicherung mitgeteilt wird oder ohne konkreten Anlass eines zu Grunde liegenden Streitverhältnisses eine Mitteilung oder Auskunft ergeht, hinsichtlich derer ein Rechtsbindungswille fehlt.
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 23.02.2001 - 14 WF 22/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Rechtsanwaltskosten in Familiensachen: Vergleichsgebühr durch Einigung der Eltern über eine Umgangsregelung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 BRAGO
Einigung über Ausgestaltung des Umgangsrechts; Auslegung des § 779 BGB; Vergleichsgebühr - Judicialis
BRAGO § 23
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Keine Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Ausgestaltung des Umgangsrechts
- jurawelt.com
Keine Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern über Ausgestaltung des Umgangsrechts
- rechtsportal.de
BRAGO § 23
Rechtsanwaltsgebühr, Umgangsrecht, Vergleich - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einigung über Ausgestaltung des Umgangsrechts; Auslegung des § 779 BGB; Vergleichsgebühr
Verfahrensgang
- AG Bad Iburg, 31.01.2001 - 7 F 133/00
- OLG Oldenburg, 23.02.2001 - 14 WF 22/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 22.03.1995 - 13 WF 83/95
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2001 - 14 WF 22/01
Aus der vom Amtsgericht angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (FamRZ 95, 1282) folgt nichts Gegenteiliges.
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Rechtsprechung
| OLG München, 11.04.2002 - 24 U 442/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 546 Abs. 2 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de
Kein ärztlicher Kunstfehler bei lakroskopisch durch geführter Blinddarmoperation, wenn es dabei zu einer Stumpfinsuffizien und anschliessender Abszessbildung kommt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ärztlicher Kunstfehler ; Laparoskopisch (mit Geräten durch die Bauchdecke) lege artis durchgeführte Blinddarmoperation; Stumpfinsuffzienz (Durchlässigkeit des betreffenden Darmabschnitts); Bauchdeckenblutung nach Einführen von Trokaren als typische Eingriffsrisiken; ...
Verfahrensgang
- LG Kempten, 11.02.1999 - 2 O 2564/95
- OLG München, 11.04.2002 - 24 U 442/99
Papierfundstellen
- VersR 2003, 600 (Ls.)
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 10.10.2002 - 1 WF 207/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Anordnung von Ratenzahlungen nach Abtrennung einer nicht notwendigen Folgesache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 115 ZPO ; § 127 Abs. 4 ZPO ; § 623 Abs. 2 S. 1 ZPO ; § 623 Abs. 2 S. 2 ZPO ; § 623 Abs. 2 S. 4 ZPO
Familienrechtliche Umgangsregelung; Ratenzahlungsbeschluss; Abtrennung des Umgangsverfahrens; Selbständige Familiensache - Judicialis
ZPO § 115; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 4
- rechtsportal.de
ZPO § 115; ZPO § 623 Abs. 2 Satz 1, 2, 4
Zulässigkeit der Ratenzahlung einer Partei - Wolters Kluwer
Familienrechtliche Umgangsregelung; Ratenzahlungsbeschluss; Abtrennung des Umgangsverfahrens; Selbständige Familiensache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 03.09.2002 - 249 F 196/02
- OLG Braunschweig, 10.10.2002 - 1 WF 207/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Naumburg, 12.02.2001 - 14 WF 229/00
Zu den Folgen einer Abtrennung der Folgesache elterliche Sorge aus dem …
Auszug aus OLG Braunschweig, 10.10.2002 - 1 WF 207/02
Anträge und Beschlüsse aus dem Scheidungsverbund wirken jedoch in dem neuen selbständigen Familienverfahren nicht mehr fort, vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 (1470).
- OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10
Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des …
Damit verlor die Folgesache jegliche Verbindung zur Scheidungssache, so dass, um das Verfahren als "selbständige Familiensache" auf Staatskosten fortführen zu können, erneut um Prozesskostenhilfe nachgesucht werden musste (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1469 f.; OLG Braunschweig, OLG-Report 2003, 5;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe, 5. Auflage, Rn 484;… Zöller/Philippi a. a. O., § 623 Rn 32 k unter Bezugnahme auf § 626 Rn 12, wo auf § 629 a Rn 10 verwiesen wird), zumal bei einer Fortführung als "selbständige Familiensache" auch alle Rechtsanwaltsgebühren neu entstanden (…Zöller/Philippi a. a. O., § 623 Rn 32 k unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 420, verwiesen wird). - OLG Hamm, 22.11.2010 - 6 WF 383/10
Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung; Abtrennung von Folgesachen; Erhöhung …
Dies gilt auch für die Beantragung oder Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache, die sich nicht auf die neue Familiensache auswirkte (vgl. hierzu OLG des Landes Sachsen-Anhalt in FamRZ 2001, S. 1469 ff, OLG Braunschweig in OLGR Braunschweig 2003, 5 ff, Musielak/Fischer, Kommentar zur ZPO, 6. Aufl., § 119, Rdnr. 6 und Keidel/Weber, Kommentar zum FamFG, § 150, Rdnr. 7; letzterer zur neuen Rechtslage nach der Reform vom 01.09.2009, die aber insoweit mit der alten Rechtslage vergleichbar ist).
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